Was uns Verfassungsrichter Karl Korinek mit seiner DDR-Entgleisung wirklich sagen will.

Wenn Verfassungsgerichtshofspräsident Karl Korinek auf Österreich blickt, dann sieht er Zustände wie in einer kommunistische Diktatur. Im ORF-Radio sagte er: „Ich habe manchmal den Eindruck, wir werden in Österreich schon ähnlich stark überwacht, wie die DDR-Bürger von der Stasi.“ Wir sollen Ossis sein? Es gibt zwei Erklärungen für diese höchstrichterliche Entgleisung. Variante eins: der konservative, ÖVP-nahe Korinek kennt den Unterschied zwischen den Spitzeln des Unrechtsstaates und den richterlich kontrollierten Fahndern einer demokratischen Republik nicht. Dann sollte er sich Das Leben der anderen ansehen und die Skripten seiner eigenen, übrigens exzellenten, Grundrechtsvorlesungen pauken. Variante zwei: Korinek wittert im Kampf gegen den Terror nun auch in Österreich eine Demontage der Bürgerrechte, auf die er mit einer Übertreibung aufmerksam machen wollte, weil sonst niemand mehr zuhört. Zur Untermauerung seiner These sollte er dann jedoch Beweise vorlegen.
Karl Korinek stößt mit seiner DDR-Vergleich dennoch eine wichtige Debatte an. Sie verlangt jedoch neue Antworten auf neue Bedrohungen – und nicht „Stasi Stasi Stasi“-Gepolter. Das mag schwierig sein in Zeiten einer „Der Terror rückt näher!“-Hysterie, mit der Innenminister Platter, aber auch sein deutscher Kollege Wolfgang Schäuble die Öffentlichkeit aufscheuchen. Letzterer behauptete in der FAZ, ein atomarer Terroranschlag werde „mit Sicherheit“ kommen. Fatalismus sei geboten: „Es hat keinen Zweck“, so Schäuble, „das wir uns die verbleibende Zeit auch noch verderben.“
Die Praxis zeigt, dass die Sicherheitsbehörden in der Regel pragmatischer denken. Die Polizei räumte in Europa in den letzten Monaten mit mehreren Mythen auf. Etwa, dass „Schläfer“ den Staat unbemerkt unterwandern, während die Behörden machtlos wären. Das genaue Gegenteil ist der Fall. Osama bin Laden mag der schlimmste Terrorist der Welt sein. Doch seine radikalistierten Schüler sind oft fürchterliche Dilettanten. Mit den Mitteln des Strafrechts, mit gut vernetzten Geheimdiensten kann man sie überführen. Denn sie hinterlassen Datenspuren, sie chatten im Internet und sie lagern Fässer mit Sprengstoff mitunter so auffällig in ihren Garagen, dass sie nächtens von Polizisten einfach durch Wasserkanister ausgetauscht werden konnten – so geschehen kürzlich im deutschen Sauerland.
Es waren hochgerüstete und gut vernetzte Behörden, die in London, Strassburg, Kiel, Dänemark und nun vielleicht auch in Wien grausame Anschläge verhinderten. Sie taten all das unter richterlicher Kontrolle – ohne Guantánamo, CIA-Gefängnisse oder Folter. Manchmal ließ die Justiz vermeintliche Schuldige auch wieder laufen. Nicht polizeiliche oder geheimdienstliche Überwachung ist also der Gradmesser für vermeintlichen Totalitarismus, sondern das Funktionieren der Justiz. Auch Korinek sagt ja: Eingriffe in Grundrechte seien zulässig, wenn sie „in einer demokratischen Gesellschaft notwendig“ und von unabhängigen Instanzen abgesegnet sind.
Drei Hürden muss die Politik also überwinden, ehe sie den Bürgern an die Rechte geht: sie muss die offene Gesellschaft schützen wollen, der Eingriff muss „verhältnismäßig“ sein und er muss durch Richter kontrolliert werden. Genau diese Maßstäbe müssen an jenen Wunschzettel angelegt werden, den Innenminister Platter nun mit seinen europäischen Amtskollegen verfasst. Platter nützt ja die von ihm verursachte Hysterie rund um die verhafteten Islamisten geschickt aus, wenn er nun den „Bundestrojaner“ fordert – also die geheime Überwachung von Computern mittels Spionageprogrammen. Zusätzlich denkt er, so wie Schäuble, über ein Verbot nach, so genannte Terrorlager zu besuchen. Platter blickt auch nach Deutschland, weil dort (wie schon in RAF-Zeiten) erneut darüber diskutiert wird, ob schon die „Werbung“ für eine Terrororganisation strafbar sein soll.
Das Problem bei all diesen Vorhaben steckt nicht im Grundsätzlichen, sondern in legistischen Details. Schon heute können Computer, in denen die höchstpersönlichen Daten eines Menschen zusammenlaufen, von der Polizei beschlagnahmt werden. Doch die muss dabei selbst überwacht, der Bürger anschließend informiert werden. Es ist ja schwer zu argumentieren, dass man einen Islamisten wie Mohammed M. heimlich observieren kann, nicht aber seinen Computer.
Ein Verbot des Besuchs von Terrorlagern? Auch das klingt vernünftig. Doch was ist das überhaupt, ein „Terrorlager“? Eine radikale Moschee, die ihre Gläubigen aufhetzt? Eine Wohnung, in der sich muslimische Kids Bombenpläne im Internet runterladen? Muss einem Menschen dort die Absicht nachgewiesen werden, Terrorist zu werden? Soll wirklich schon die mentale Vorbereitung zu einem Verbrechen strafbar sein? Das ist eine schwierige Gratwanderung weil nicht mehr die Tat, sondern die Gedanken bestraft werden. Natürlich – und das ist das Gefährliche – nur zum „Schutz der Bürger“.
Problematisch ist auch das Werbeverbot für Terrororganisationen. Darf der kleine Izzedin Osama bin Laden zujubeln, wenn der einen Amerikaner die Kehle durchschneidet? Wer ist überhaupt Terrorist? Arafat? Soll es nur strafbar sein, „Bin Laden“ an die Wand zu schmieren? Es sind keine theoretischen Fragen, sondern es geht um das Grundverständnis jener von Korinek erwähnten „demokratischen Gesellschaft“, die durch Grundrechte geschützt sein soll. Meinungsfreiheit, Reisefreiheit, Recht auf Privatleben, Datenschutz. All das kann eingeschränkt werden – damit die Feinde der offenen Gesellschaft bekämpft werden.
Auch Wiener Islamisten-Fall wartet auf die Richter schwierige Arbeit. Diese Woche wird über die U-Haft der beiden Ägypter mit „El Kaida Hintergrund“ (Platter) entschieden. Eine schwierige Sache. Denn in jenem „Drohschreiben“, das der verhaftete Wiener Islamist Mohamed M. auf eine islamistische Website hochgeladen haben soll, findet sich ja keine explizite Gewaltandrohung. Der Text alleine würde wohl von vielen Österreichern unterschrieben: Österreich soll seine Neutralität bewahren, heisst es darin, den „Mörder Bush“ nicht weiter unterstützen und lieber die Studiengebühren abschaffen. Das Drohpotential ergibt sich erst aus dem Kontext: ein Vermummter liest den Brief auf arabisch vor. Danach sieht man Videos von irakischen Entführern und ihren flehenden Geiseln.
Es sind, wie in Terror-Fällen üblich, schwierigste Abgrenzungen, die die Justiz hier zu treffen hat – und sie dürfen nicht leichtfertig vorgenommen werden. Gerade Spinner, Extremisten und Provokateure müssen sehen, dass das Recht auch für sie gilt. Vielleicht war es das, was der Verfassungsrichter Karl Korinek sagen wollte.
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