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Artikel, die mit ‘Strafrecht’ beschlagwortet sind.
03. Jun 2009

Wie Martin Graf Politik mit Strafrecht verwechselt

Zu Martin Graf scheint alles gesagt. Und doch muss man sich mit einem Argument auseinandersetzen, das er in den vergangenen Tagen immer wieder vorgetragen hat. Der Präsident der Kultusgemeinde, Ariel Muzicant, so Graf, habe sich in die politische Arena gestellt und dort ausgeteilt. Nun dürfe er nicht zimperlich sein, wenn er als “Ziehvater des linksextremen Terrors” bezeichnet wird.
Juristisch ist Grafs Einlassung nicht uninteressant. Denn der Dritte Nationalratspräsident thematisiert die “Grobe-Klotz-Theorie” des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Sie wurde im sogenannten “Trottel-Urteil” entwickelt – und zwar, als es darum ging, die Meinungsfreiheit der Linken gegenüber der FPÖ zu stärken.
Als Jörg Haider einst Waffen-SS-Männer als wahre Kämpfer für die Demokratie lobte, entgegnete der Journalist Gerhard Oberschlick, Haider sei “entweder ein Nazi oder ein Trottel”. Haider klagte in Österreich – mit Erfolg. Straßburg aber sah es anders: Ein grober Klotz (Haider) müsse den groben Keil (Oberschlicks Worte) ertragen.
Ist der Fall juristisch auf Muzicant übertragbar? Vermutlich ja: Muzicant teilt heftig aus. Einmal verglich er den damaligen Innenminister Günter Platter indirekt mit dem NS-Massenmörder Adolf Eichmann. Auch der habe nur die Gesetze eingehalten, als er Juden deportieren ließ, so Muzicant. Dann erinnerte ihn die Wortwahl des FPÖ-Generalsekretärs an NS-Propagandaminister Goebbels, FPÖler bezeichnete er als Kellernazis.
Graf antwortet bewusst so, wie es der EGMR erlaubt. Er wandelt einen Spruch des Grünen Peter Pilz ab, der Haider einmal den “Ziehvater des rechtsextremen Terrors” nannte. Damals wurden Roma ermordet. Allerdings nicht von der FPÖ. Die Gerichte haben auch Pilz’ Meinungsäußerung geduldet. Politiker dürfen nicht zimperlich sein, so die Justiz.
Was Graf heute nicht kapieren will: Die Welt der Juristen und ihr liberales Konzept von Meinungsfreiheit ist in der Politik nicht der einzig gültige Maßstab. Nicht alles, was strafrechtlich gesagt werden darf, darf auch politisch ausgesprochen werden. Einen jüdischen Repräsentanten derart zu verunglimpfen, steht einem Staatsorgan der Zweiten Republik nicht zu. Schon gar nicht einem, dessen Mitarbeiter T-Shirts mit Hakenkreuzen bestellen und der sich auf Burschenschafterbuden herumtreibt.
Und noch etwas sollte hier festgehalten werden. In Österreich gibt es keinen “linksextremen Terrorismus”. Es gibt gar keinen Terror hier. Fast hätte man es vergessen.

07. Mai 2009

Fall Omofuma: Der Todesflug und seine Lektion

Vor 10 Jahren erstickte der “Schübling” Marcus Omofuma: Was wir aus dem Skandal heute noch lernen können (für Falter)
Experiment.jpegEs war ein regnerischer Tag in Utrecht. In einem dieser holländischen Backsteinbauten gewährte eine Gruppe von Tanzlehrern bei Kaffee und Kuchen dem Falter ihr erstes Interview. Diese weltoffenen, selbstkritischen Menschen waren nicht nur entsetzt über das, was sie gesehen hatten, sondern auch über ihr eigenes Verhalten, ihre Untertänigkeit gegenüber Autoritäten.
Der Besuch bei dreien jener Passagiere, die den Erstickungstod des nigerianischen Schubhäftlings Marcus Omofuma im Flugzeug der Balkan Air aus nächster Nähe miterlebt hatten, liegt nun zehn Jahre zurück. In einem mehrstündigen Interview ging es damals um eine Facette dieses Menschenrechtsskandals, die bis heute nicht ausreichend thematisiert wurde: Warum hatte kein einziger Passagier im Flugzeug lautstark protestiert, als ein wie eine Mumie bandagierter Mensch erstickte? Wieso trat niemand den drei Fremdenpolizisten entgegen, als sie den “Schübling”, wie der damals amtierende Polizeipräsident Peter Stiedl Omofuma nach dessen Tod nannte, mit Paketschnüren an seinen Sitz banden, sein Gesicht mit Leukoplast umwickelten und den Passagieren versicherten, all das entspreche den Gesetzen?
Die Holländer flogen mit einer Kindergruppe zu einem Tanzfestival nach Sofia, als sie Omofuma sterben sahen. Er habe geseufzt, erinnerten sich die Passagiere, gewimmert, die Augen verdreht und “gegrunzt”.
Aus einem Afrikaner,

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14. Mrz 2009

Recht als Spektakel – die Reaktionen

Nachtrag zum “Fall F.” als Show. Meine Kritik an der Unterhaltungsmaschine Justiz wird heute von Kate Connolly im im Guardian aufgegriffen. In der Süddeutschen (kostenpflichtiger Text) zitiert Holger Gertz meinen Falter-Artikel in seiner Seite 3-Reportge und verbindet ihn mit Armin Thurnhers Einschätzung am Theater mit der Gerechtigkeit.

11. Mrz 2009

Im Namen der Show

Auch im Fall F. gerät die Justiz zur Unterhaltungsmaschine. Anwälte, Ankläger, Polizisten und Medien profitieren. Nur die Opfer nicht. (für Falter, Illustration: PM Hoffmann)
2009_11.jpgAnfang der 80er-Jahre begann er seine zwei Töchter zu quälen. Er hatte sie hunderte Male missbraucht, 19-mal geschwängert. Die Jugendämter versagten, selbst als seine Töchter neun von ihm gezeugte Kinder zur Welt brachten.
Der Name dieses „Inzestvaters“ und seiner Familie ist nicht bekannt. Keine Zeitung druckte sein Bild, kein Paparazzi stellte seinen Opfern in der Klinik nach, kein Polizist plauderte drauflos, was die Töchter der Polizei anvertrauten.
Der Fall ereignete sich nicht im niederösterreichischen Amstetten, sondern im englischen Sheffield. Der zuständige Richter Alan Goldsack hatte die berüchtigte britische Boulevardpresse vergangenen November durch ein Informationsverbot, eine sogenannte „Gag-Order“ („Knebelorder“), zum Schweigen verurteilt. Bei Millionenstrafen war es allen untersagt, ein Foto des Täters oder seiner Opfer zu drucken oder auch nur einen Vornamen zu nennen.
Der Fall kam erst ans Licht, als Goldsack sein anonymisiertes Urteil („lebenslang“) veröffentlicht hatte. Behördenvertreter traten vor die Presse und verlasen geschliffene Statements ohne intime Details. Sie versprachen „unabhängige Untersuchungen“. (siehe Video hier)
Ein Missbrauchsverfahren ohne Medienvoyeure, Opferschutz durch den Staat, unabhängige Ermittlungen: Großbritannien zeigte vor, dass man die sonst so entfesselte Mediengesellschaft auch in spektakulären Fällen zähmen kann.
Von solchen Zuständen können die Anwälte der gequälten Familie F. in Amstetten nur träumen. Kommende Woche beginnt die Hauptverhandlung gegen Vater Josef. Sein nicht öffentliches Verfahren wurde und wird nach völlig anderen Regeln inszeniert. Statt „Gag-Orders“ zu verhängen, stellt die Justiz vor dem St. Pöltner Landesgericht für die Reporter ein Zelt mit Würstlbude auf. Rechtspraktikanten leisten Ordnerdienst.
Wozu das alles? Josef F. ist geständig, sein Prozess, so will es das Gesetz, soll aus Rücksicht auf seine Opfer im Geheimen stattfinden. Warum werden die Medien dennoch laufend mit Information bedient?
Es gibt eine Erklärung für das Spektakel: Die Justiz, so konstatiert etwa der ehemalige Gerichtsjournalist und heutige Medienberater Paul Yvon, „verkommt zur Unterhaltungsmaschine“. Sie läuft nicht nur im Amstetten-Prozess wie geschmiert, sondern auch in anderen großen Causen. Diese Maschine besteht aus vielen kleinen Rädchen: Anwälten, Staatsanwälten, Richtern, Polizisten, Gutachtern. Sie tauschen Information gegen mediale Präsenz. Es reicht ihnen nicht, im Licht der Öffentlichkeit zu stehen, sie wollen sich darin auch sonnen. Es ist ein Gegengeschäft, das dem Staat und den Medien dient. Kaum einer wirft Sand in dieses geschmierte Getriebe.
Im Fall Amstetten etwa läutete der Staat in Gestalt des niederösterreichischen Polizeisprechers Franz Polzer den ersten Akt im großen Medienjustiztheater ein. Als Josef F. vergangenes Jahr verhaftet wurde, verlas Polzer kein dürres Statement. Er verwechselte, die Kameras der Weltpresse im Hinterzimmer eines Amstettner Hotels auf sich gerichtet, Transparenz mit Voyeurismus. „Elisabeth F.“, sagte Polzer nach F.s Verhaftung, „wandte sich vertrauensvoll an uns.“ Und dann plauderte er drauflos, was das Missbrauchsopfer im Vertrauen erzählt hatte. Er nannte den Namen der Familie – und hielt Fotos von Vater Josef in die Livekameras.
So lockte Polzer die Reporter nach Amstetten, anstatt sie zu verscheuchen. Schon hing der britische Boulevard buchstäblich in den Bäumen des Klinikums Amstetten, um Fotos der Opfer zu erhaschen.
Den zweiten Akt inszenierte der Verteidiger von Josef F., Rudi Mayer. Der Wiener Anwalt beklagte zunächst die Medienhatz, dann aber steckte er News „exklusiv“ das mit intimen Details gespickte Geständnis des eigenen Mandanten zu. Josef F., News, aber auch Mayer, dem als Anwalt Werbung verboten ist, profitierten von dem Deal: Das Blatt feierte ihn als „Topanwalt“.
Womit Mayer hoffentlich nicht gerechnet hat, war die Dreistigkeit, mit der News F.s „Geständnis“ ausschlachtete. Josef F. konnte seine Opfer aus der Zelle noch einmal öffentlich demütigen. F., so wurde bekannt, versuchte sogar die Aussageprotokolle seiner Opfer zu verkaufen. Das ging den heimischen Medien dann doch zu weit. Doch selbst der im Fall F. vorbildlich agierende Kurier lässt sich am Montag dazu hinreißen, aus dem „Tagebuch“ von Elisabeth F. zu zitieren.
Dritter Akt. Auftritt Staatsanwaltschaft. Im Fall F. fettete sie die Anklage mit vielen grausamen Details auf – obwohl das rechtlich nicht notwendig wäre, wie Opferanwälte versichern. Irgendwer, vermutlich Josef F. selbst, steckte die Anklage den Medien zu. Dort versagten die Schmutzfilter erneut: Anstatt die Akte pietätvoll selektiv zu zitieren, stellen Wolfgang Fellners Österreich und News das Dokument „zum Durchklicken“ auf ihre Websites – obwohl Opfervertreter baten, genau das nicht zu tun.
So rührt der Fall Amstetten an einer grundsätzlichen demokratie- und medienpolitischen Frage. Wie ist es noch zu rechtfertigen, dass Strafprozesse über Sexualstraftäter im Zeitalter des Datenschutzes im Detail öffentlich erörtert werden dürfen?

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20. Dez 2008

Hol’s der Geyer!

68er, Strafrichter, Grüner, Mafiaankläger – der Citoyen Walter Geyer avanciert zum obersten Korruptionsermittler des Landes. Das ist die gute Nachricht (Foto: Martin Fuchs)
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Könnten die Bürger nur sehen, was nächtens auf den Dächern ihrer Gerichte passiert. Vergangenen November sang Barsänger Louie Austen in der Kantine des Justizpalastes. Hofräte wiegten sich über den Dächern der Stadt im Takt, selbst Exrechnungshofpräsident Franz Fiedler gab sich den Rhythmen hin, im Mund eine Mentholzigarette .
Künstler, Politiker, Journalisten, sie alle hatten hier Walter Geyer die Aufwartung zum 60er gemacht. Das Fest wirkte wie eine Abschiedsfeier. Geyer, der Exgrünpolitiker, der Androsch-Ankläger und Mafiajäger, war ja aufs Abstellgleis geschoben worden. Chef der Wiener Staatsanwälte hatte er werden, die Truppe moderner, transparenter machen wollen. Aber Schwarz-Blau schickte ihn nach Korneuburg.
Ein einflussreicher Justizbeamter flüsterte schon damals: „Mit dem Geyer haben wir noch was vor.“ Jetzt ist es so weit. In der Universitätsstraße 5, zwischen Gefängnis, Parlament und Rathaus wird ab 1. Jänner die neue Korruptionsstaatsanwaltschaft residieren. Geyer ist ihr erster Chef.
Aus der mit Wirtschaftsexperten vernetzten Superbehörde wurde zwar dank ÖVP-Einspruch vorerst nur ein Minitrupp mit drei Anklägern. Aber mit Geyer wird dort kein untertäniger Geist herrschen.
Seine Biografie prägt seine Vorstellung von Recht und Gesellschaft, sie bietet Einblick, wie hier Strafjustiz funktioniert. Geyer, der Vater Techniker, die Mutter Schauspielerin, wollte Künstler werden. Ein „langhaariger 68er“ war er einst, er verschlang Sartre, tanzte zu den Stones, der Schuldirektor lief ihm mit der Haarschere nach. Mit 17 Jahren riss er aus, „wegen einer Frau in Paris“. Daraus wurde nichts, Geyer studierte Jus, „aus Verlegenheit“.
68, Zwentendorf, die von profil gehetzte AKH-Baumafia: Es war das Österreich Kreiskys, das ihn politisierte. Geyer begann als Strafrichter in Oberwart, wo Recht und Realität vor ihm aufeinanderprallten. Da stand etwa diese „armselige Mutter“ vor ihm, weil sie ihr behindertes Kind prügelte. Ihr Mann soff, fünf Kinder brüllten derweil. „Hätte ich sie eingesperrt“, sagt Geyer, „wären die Kinder im Heim gelandet.“
Zurechtrücken, Nachsicht üben, Kriminelle nicht als Monster begreifen: Das war es, was Geyer damals lernte. In Wien herrschten noch die „Schreirichter“. Diese Generation, sagt Geyer, „war nicht nur streng, sie war gnadenlos“.
War jedoch ein Prominenter involviert, „rotierte alles“. Kreiskys Justizreformer Christian Broda musste jeder Ermittlungsschritt gegen Freunderln gemeldet werden – bissige Ermittler wurden solcherart gezähmt. „Zu Tode erheben“ oder „liegen lassen“, das sind heute noch die Methoden, um lästige Fälle loszuwerden (siehe Kommentar Seite 6). Geyer spricht es aus: „Natürlich wird Einfluss auf die Justiz genommen, da bin ich Zeitzeuge.“ Auch deshalb ist er für die Abschaffung des Weisungsrechts.
1986, während seiner Ermittlungen gegen Androsch, wird Geyer schließlich von den Grünen entdeckt. Als er in den Nationalrat einzog, traf er erneut auf die Arroganz der Roten: „Der damalige Parlamentspräsident und Gewerkschaftskaiser Anton Benya wollte uns weder Zimmer noch Mitarbeiter gewähren.“
Geyer war keiner, der „mit Tränen vor der Eiche“ stand, wie er sagt. Für Aktionismus war er dennoch zu haben. Mal filibustierte er stundenlang, um ein umweltfeindliches Gesetz zu Fall zu bringen. 1987 demonstrierte er gegen das von Österreich mitfinanzierte Donaukraftwerk in Nagymaros. Ungarns Kommunisten schätzten solches Engagement nicht, und so fand sich der einstige Strafrichter selbst in einer verdreckten Zelle wieder.
Ein Staatsanwalt, sagt Geyer, müsse politisch sein, aber parteipolitisch unabhängig agieren. „Jemand ist ja nicht deshalb unabhängig, weil er seine Meinung verschweigt.“ In den vergangenen Jahren etablierte sich Geyer nicht nur als furchtloser Ermittler (vor einigen Jahren klagte er in Wien einen polnischen Mafiapaten an, der Staatsanwälte mit Säureattentaten entstellte), sondern er half auch mit, die platzenden Gefängnisse zu leeren. Hohe Haftzahlen sind ja kein Naturgesetz. Als er 2004 kurze Zeit die Jugendstaatsanwaltschaft leitete, senkte er den „Belag“ im Jugendknast um die Hälfte. Es sei doch besser junge, ausländische Langfinger nach Hause zu schicken und die dortige Sozialarbeit auszubauen. Geyer engagierte sich fürentsprechende Projekte im Osten.
Nun also wird er oberster Korruptionsjäger. Er darf keine alten Fälle anpacken, sondern nur Causen, die nach dem ersten Jänner „anfallen“, aber er wird wohl einen anderen Ermittlungsstil salonfähig machen.
Das ist die gute Nachricht. Die schlechte: Das neue Antikorruptionsgesetz soll wieder entschärft werden. Und Geyer hat zu wenig Ressourcen, um wirklich aufräumen zu können. Ob ihn die neue, durch den Bawag-Prozess geprägte VP-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner dabei unterstützen wird?

13. Mai 2008

Des Teufels Advokat

Der Wiener Strafverteidiger Rudolf Mayer verteidigt die Amstettner “Inzest-Bestie”
Josef F. Aus Überzeugung. Ein Besuch am Stammtisch.
(für Falter Foto: Martin Fuchs)
mayer.jpgRudolf Mayer bestellt sich eine panierte Scholle. Es ist zehn Uhr abends, es war ein stressiger Tag, heute hat er erstmals Josef F., den „Horrorvater“, im Gefängnis besucht. CNN, BBC, Spiegel, Bild und Reporter aus Bogota wollten Interviews. Jetzt sitzt der Anwalt der „Amstettner Bestie“ endlich in seinem Wiener Vorstadtwirtshaus, wo ihn die Leute am Nebentisch mit „Rudl“ grüßen, anstatt ihn zu beschimpfen. Draußen parkt sein silbernes Mercedes-Coupé.
Rudi Mayer, 60, ist Strafverteidiger und Boxer im Weltergewicht. Er will den Namen seines Stammbeisls nicht in der Zeitung lesen. Weil er in der Nähe wohnt und es schon vorgekommen ist, dass Mandanten „auf der Dacken“ stehen, wie er das nennt. Außerdem sind die Österreicher dieser Tage ziemlich aufgebracht. „Die Leut fragen mich, zu was braucht so ein Orschloch auch noch einen Anwalt“, sagt Mayer. Man möge ihn doch gleich zusammen mit Josef F. hinrichten, schrieb einer. Vor wenigen Tagen druckte auch noch die Bild ein Foto von Mayer. Daneben stand: „Dieser Anwalt verteidigt die Inzest-Bestie.“ Fast könnte man bei der Aufmachung des Texts glauben, Rudi Mayer verteidige nicht nur Josef F., sondern auch dessen Taten. „Die Kruste der Rechtsstaatlichkeit“, sagt er und zupft eine Gräte aus der Scholle, „ist schon noch sehr dünn bei uns.“
Es sind die schwersten Verbrecher, die Rudi Mayer anheuern. Ihre Geschichten füllen die Chronikspalten – und Mayer hat die Artikel im Wartezimmer seiner Kanzlei beim Grauen Haus, dem Wiener Straflandesgericht, an die Wand gehängt. Da zeigt ihn zum Beispiel ein Foto mit der „schwarzen Witwe“ Elfriede Blauensteiner, die Anfang der Neunziger alte Männer vergiftete. Mayer verteidigte auch jene Eltern, die ihre Tochter Maria in eine Kiste sperrten. Und dann war da noch dieser junge Bursch, der seiner Mutter den Kopf abhackte, um ihn in ein Schaufenster zu legen. Wenn Medien diese Menschen als Teufel bezeichnen, dann wird Rudi Mayer aktiv.
Nun macht der Fall Josef F. „den Mayer“ gegen Ende seiner Karriere auch außerhalb Wiens weltberühmt. Boulevardreporter drängen sich in seiner mit Akten vollgestopften Kanzlei am Alsergrund. Er kann ganz gut mit all den Presseleuten. Sie duzen ihn, er duzt sie, denn sie brauchen einander. „Rudl, bitte, erzähl uns ein bissl was!“, sagen sie dann. Doch „der Rudl“ bleibt hart, er steckt den Journalisten nichts zu, auch nicht, wenn sie ihr Scheckbuch zücken. „Das würde den Anwaltsstand ruinieren.“ Mayer sagt nur: „Herr F. wirkt emotional angeschlagen.“

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30. Jan 2008

Wo man die Freiheit übt

Im Jugendgefängnis Gerasdorf werden Gewalttäter auf das Leben danach vorbereitet. Die Beamten riskieren viel – sogar ihre Existenz. Wer über „Kuschelvollzug“ spottet, muss auch ihre Welt besuchen.
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Ein Hallenbad war sein Kindheitstraum gewesen. Als Gottfried neun Jahre alt war, wurde der Traum wahr. Hier, im niederösterreichischen Dörfchen Gerasdorf, konnte der Bauernbub sogar im Winter plantschen und dabei durch diese modernen, großen Glasscheiben auf die Felsen der Hohen Wand blicken. Es war aber kein gewöhnliches Hallenbad, das wusste Gottfried. Die Gerasdorfer durften nur einmal die Woche hinter der zwei Kilometer langen Betonmauer schwimmen. An den anderen sechs Tagen gehörte das Bad besonderen Jugendlichen.
Das Besondere an ihnen: Sie waren Mörder, Räuber, Vergewaltiger. Sie lebten jetzt hier, siebzig Kilometer südlich von Wien, auf dem Gelände eines Barockschlosses, in dem zweieinhalb Jahrzehnte zuvor noch die NS-Volkswohlfahrt residiert hatte. Der rote Justizreformer Christian Broda ließ das Anwesen abreißen und wagte ein Experiment: ein Gefängnis, das helfen sollte, statt zu strafen. Das war 1969. Erst ein Jahr zuvor war auf Brodas Drängen hin die Todesstrafe abgeschafft worden.
Plötzlich gab es hier Dinge, von denen die Gerasdorfer nur träumen konnten: einen Tennisplatz. Einen Theatersaal mit Filmprojektor. Einen Park mit Teich. Gerasdorf, so schrieb „Staberl“ in der Krone, „besitzt geschmackvoll eingerichtete Einzelzimmer. Die Möbel sind dezent und fein. Vor den Fenstern schöne Vorhänge (…) und da und dort ein Glasmosaik, das eigens aus Italien hergebracht wurde.“ Das werde all jene Österreicher freuen, „die zu fünft auf Küche und Zimmer vegetieren“!
Staberl ist mittlerweile Pensionist, das Hallenbad gibt es noch heute, auch wenn am Gang dorthin der Verputz bröckelt. Gerade köpfeln zwei Burschen ins Wasser. Es sind zwei von 120 Häftlingen, die hier eingesperrt sind. Die anderen spielen draußen Basketball. Darunter: zwölf Mörder, zwölf Sexualstraftäter, sechzig Räuber. Sie alle sind zwischen 14 und 27 Jahre alt. Auch Gottfried ist wieder da. Gottfried Neuberger, Oberst der Justizwache. Er hat hier viele Jahre gearbeitet und sagt: „Wir Kinder verstanden damals nicht, was hinter den Mauern geschah.“
Es war ein europaweit bestauntes Projekt, das hier seinen Ausgang nahm.

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05. Dez 2007

Ein Gespräch mit Justizministerin Berger

Justizministerin Maria Berger (SPÖ) erzählt, wie der
Kanzler sie beim Asylgerichtshof überrollte, wie sie sich als
Bauerntochter nach oben kämpfte – und warum Österreich höhere Strafen
für Folter braucht.
Das Gespräch führte ich mit Barbara Toth für den Falter
Foto: Heribert Corn
normal_Justizministerin%20Maria%20Berger%2017.jpg Mayonnaisegelbe Thonet-Fauteuills, ein
futuristisches Stiegenhaus, ein ozeanblauer Teppichboden. Als
Christian Broda, Kreiskys Justizminister, die Welt des Rechts
reformierte, gestaltete er auch das Justizministerium neu. Die
futuristischen Möbel sind heute abgesessen, der Teppichboden ist
entsorgt. Maria Bergers Büro strahlt nur noch den Abglanz der
Siebzigerjahre aus. Dunkle Holzvertäfelung, funktionalistische
Glasluster so groß wie Lastwagenräder und eine braune Ledercouch.
Berger ist begeistert von Broda, sie hat ihm eine Vitrine gewidmet.
Sie zitiert sein Motto, das Recht solle auch die Schwachen schützen.
Hält sie diese Grundsätze wirklich hoch?
Falter: Frau Justizministerin, hört der Kanzler noch auf Sie?
Maria Berger: Wenn es um mein Ressort geht, sicher.
Falter: Beim Asylgerichtshof sind Sie mit Ihrer Kritik aber abgeblitzt.
Der Kanzler hat anderen mehr vertraut.
Falter: Sie haben dem Asylgerichtshof im Ministerrat zugestimmt – und dann
dagegen protestiert. Wie ist das zu erklären?
Ich hatte keine Gelegenheit, die umfangreiche Tischvorlage genau
zu lesen.
Falter: Der Kanzler hat Sie offenbar brüskiert. Sie kriegen eine
Last-Minute-Tischvorlage. Es gab nur ein kurzes Expertenhearing, aber
keine Begutachtung. Kommen Verfassungsgesetze immer so zustande?
Den anderen Ministern ist es nicht besser ergangen. Das ist auch
sonst nicht üblich. Es war eine Ausnahmesituation. Das Zeitkorsett
war sehr eng.
Falter: Die Regierung schwächt die Grundrechte von Flüchtlingen – und Sie
haben nicht einmal Zeit, das Gesetz zu lesen? Sind wir wieder bei
“Speed Kills”- dem Arbeitsmotto von Schwarz-Blau?
Das denke ich nicht. Alle haben mir nun versichert, dass diese
Vorgangsweise eine Ausnahme war. Speed ist manchmal gut, aber das
soll nicht zulasten des Rechtsstaates gehen.
Falter: Kritik an diesem Gesetz kam vor allem von SP-Frauen. Ist der
Anstand bei den Roten neuerdings weiblich?

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20. Sep 2007

Die El Kaida aus Fünfhaus

Der verhaftete Islamist Mohamed M. trieb sich El Kaida- Groupie in virtuellen Hinterhofmoscheen herum. Die ägyptische Terror-Organisation, zu der er sich bekennt, besteht jedoch aus gewaltbereiten Terroristen. Auch solche residieren in Wien. (für Falter)
Vielleicht hat Mohamed M., 22, davon geträumt „die höchste Stufe des Paradieses“ zu erklimmen, so wie all die „Löwen der Wahrheit“ und „Märtyrer“, die auf der Website namens „Globale Islamische Medienfront“ (GIMF) für ihre Terroranschläge geadelt wurden. Doch dann riss den Burschen mit dem flaumigen Vollart ein Knall aus dem Traum. M. lag mit dem Gesicht am Boden seines Kinderzimmers, die Gewehre der Wiener Polizei auf ihn gerichtet. Das Anti-Terror-Kommando hatte vergangenen Mittwoch Vormittag die Türe seiner Wohnung aufgebrochen und Blendgranaten geworfen. „Amir“, der „Führer“, wie er sich im Internet gerne nannte, wurde samt seiner Frau Mona S. verhaftet. In einer anderen Wohnung wurde sein mutmaßlicher Komplize Umar H. festgenommen. Nun sitzt M. in U-Haft. Ihm drohen bis zu zehn Jahre Gefängnis wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Wie ein Insider berichtet, soll er zu einigen Vorwürfen bereits am Freitag Geständnisse abgelegt haben.
Die Polizei wusste, dass M. vormittags gerne im Bett lag. Die „Sondereinsatzgruppe Observation“ (SEO) hatten die elterliche Wohnung des Islamisten nicht nur heimlich verwanzt. Mittels Spionagesoftware hatten sie auch beobachtet, was er bis in die Morgenstunden am Computer trieb: M. chattete mit iranischen und irakischen Scheichs und anderen Glaubensbrüdern. Sie öffneten ihm den Zugang zu den radikalen Hinterhofmoscheen der virtuellen Welt. Wenigstens hier fand M. Anerkennung. In der offiziellen islamischen Glaubensgemeinde nannten sie das Einwandererkind mit österreichische Pass ja bloß einen „radikalen Hansl“.
Im realen Leben organisierte M. Demonstrationen – etwa gegen die Mohammed-Karikaturen. Er rief auch zu Wahlboykotten auf, weil Wählen „antiislamisch“ sei. Die offizielle Islamische Gemeinde war ihm zu moderat. Lieber traf er sich mit linksextremen „Anti-Imperialisten“, die rote Fahnen schwingend durch die Straßen zogen und den „irakischen Widerstand“ gegen „Massenmörder Bush“ gut hießen. Er selbst wurde in der linken „Aktion kritischer Schüler“ sozialisiert. Nachts surfte M. dann wieder zu jenen Websites, auf denen es Hinrichtungen von amerikanischen Geiseln oder von den USA getötete irakische Kinder zu sehen gab.
Mit solchen Bildern heizen sich nicht nur die richtigen Terroristen an, sondern auch

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03. Aug 2007

Alleine gegen das Geld

Der Fall Bawag zeigt, warum wir endlich einen unabhängigen und gut bezahlten Korruptionsstaatsanwalt brauchen.( für Falter)
Braucht Österreich eine Antikorruptions-Truppe? Bawag-Ankläger Georg Krakow könnte Auskunft geben. Doch der schwitzt in seinem dicken Wolltalar im schwülen Schwurgerichtssaal. Vor ihm plagen Helmut Elsner erste Erinnerungslücken, daneben lauert eine Armada von fünfzehn hoch bezahlten Strafverteidigern auf einen Fehler des Staatsanwalts. Vergebens. Krakow machte in den ersten Wochen des Prozesses erstaunlich gute Figur. Er kennt den zehntausend Seiten starken Akt, er führt die schwierigsten bankrechtlichen Kreuzverhöre durch und versucht einst hoch angesehene Bankmanager als Milliardenbetrüger zu entlarven.
Krakow ist eine Ausnahmeerscheinung. In Wahrheit müsste er längst verzweifelt zusammenpacken. Die Korruptionsspezialisten in der Staatsanwaltschaft sind nämlich überlastet, politischen Wünschen ausgesetzt und obendrein die am schlechtesten bezahlten Wirtschaftsspezialisten des Landes. Krakow verdient gerade einmal 2400 Euro netto –weniger als Helmut Elsner an einem Tag einstreifte. Überstunden werden ihm nicht vergütet, nur ausnahmsweise hat ihm das Ministerium für die Bawag-Causa eine eigene Kanzleikraft „beigestellt“. Kein Wunder, dass Krakows Chef, der Wirtschaftsstaatsanwalt Ronald Schön, sein Gehalt mit lukrativen Nebenjobs im Hinterzimmer einer Anwaltskanzlei aufbesserte.
Die Causa Bawag ist nicht nicht der einzige Fall, den Krakow dieser Tage federführend betreut.

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