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03. Aug 2010

Meischbergers Tagebuch: “Mir fällt das Brot aus dem Mund”

Walter Meischbergers Tagebuch wurde beschlagnahmt. Es liegt dem Falter vor. Der FPÖ- Lobbyist berichtet über seine Geheimtreffen mit Karl-Heinz Grasser, über die angeblich an Haider-Leute überwiesenen Millionen von Saddam und Gaddafi sowie über einen mysteriösen Todesfall vor der Wiener Gaddafi-Villa

Das sichergestellte Beweisstück, so vermerkt das Hausdurchsuchungsprotokoll, ist „21 x 13 cm“ groß und schwarz. Es handelt sich um ein Notizbüchlein der Marke „Moleskine Plain Notebook, blanko“, wie der zuständige Chefinspektor vermerkt.

Das Tagebuch wurde am 10. Februar 2010 in einer Villa in Wien-Döbling sichergestellt. Die Villa und auch das Büchlein gehören dem Lobbyisten Walter Meischberger, dem engsten Freund, Berater und Trauzeugen Karl-Heinz Grassers. Der ehemalige FP-General zeigte sich an, weil er zehn Millionen Euro Provision aus dem Buwog-Deal nicht versteuert hatte.

Der Chefinspektor steckte das Buch in einen Plastiksack und kopierte die vollgeschriebenen Seiten. Dann tippte er jene Passagen ab, die nichts mit Meischbergers Privatleben zu tun haben, und fertigte einen Bericht an. Darüber steht: „Abschrift der relevanten Passagen in Hinblick auf Korruption“.

Walter Meischbergers Tagebuch liegt also seit Monaten bei der Staatsanwaltschaft. Die Ankläger, aber wohl auch der Nationalrat haben nun eine für diese Republik eminent wichtige Frage zu klären: Handelt es sich bei den Aufzeichnungen in dem Moleskine-Büchlein auch nur ansatzweise um die Wahrheit?

Dann wird Österreich, Mehr…

03. Aug 2010

Das Tagebuch des Walter Meischberger

Das ist eine Seite aus dem beschlagnahmten Tagebuch des Lobbyisten und Grasser-Trauzeugen Walter Meischberger. Es liegt seit Februar bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft und wird nun untersucht.

Ich werde dieses Tagebuch in der morgen Mittwoch erscheinenden Ausgabe des Falter mit der notwendigen journalistischen Sorgfalt veröffentlichen, aber keine Namen der darin beschuldigten Parteisekretäre und Minister nennen. Einen Vorabbericht des Falter hat ORF-ON hier zitiert.

Das Tagebuch und die darin enthaltenen Behauptungen sind  der Grund für die Spekulationen um Haider-Millionen in Liechtenstein. Meischberger berichtet über angebliche Geldflüsse von Saddam Hussein und Muamar Gaddafi an die FPÖ, sowie einen mysteriösen “Unfall” vor der Wiener Villa des Gaddafi-Sohnes.

(Copyright: Florian Klenk/ Falter)

08. Dez 2009

Der vertuschte Brandanschlag

Wie die Kärntner Polizei während der EM ein tödliches Attentat auf ein Asylheim als Unfall kleinredete (für Falter, Mitarbeit: Marion Bacher)
Am Morgen des 12. Juni 2008 führte der Klagenfurter Unternehmer und Asylheimbetreiber Dieter Rapatz wie immer seinen Hund spazieren. Plötzlich läutete sein Telefon, es war Rapatz’ Mitarbeiter Gabriel F.
In Rapatz’ Flüchtlingsheim in der Flatschacherstraße, so schrie F., der Verantwortliche des Hauses, in den Hörer, sei Feuer ausgebrochen. Die „Asylanten“ stünden am Fensterbrett und seien dabei, in die Tiefe zu springen.
Baumeister Rapatz blieb bei seinem Hund, wie er später bei einem Verhör erzählte. „Ich selbst habe keine unmittelbare Veranlassung gesehen, mich sofort an den Brandort zu begeben, da die Einsatzkräfte verständigt waren.“ Er, der vom Land Kärnten mit der Betreuung von Flüchtlingen beauftragt wurde, sei ja schuldlos an diesem Drama. Nur eines habe er sich vielleicht vorzuwerfen. Er hätte auch die Fenster in den oberen Stockwerken vergittern sollen, „sodass niemand hätte springen können“. Rapatz’ Anwalt behauptete später gegenüber einem ORF- „Thema“-Reporter: „Das Fluchtverhalten der Afrikaner ist nicht mit jenem von zivilisierten Westeuropäern zu vergleichen“, denn die Asylwerber kennen keine Feuerwehr.
An diesem Morgen standen viele Flüchtlinge an den Fenstern, während beißender Rauch in ihre Zimmer kroch. Die Eingeschlossenen rüttelten an Fenstergittern im Erdgeschoß, die eine Passantin von außen vergeblich abzumontieren versuchte. Einige sprangen vom zweiten Stock in die Tiefe. Alex Oppong etwa, Vater von vier Kindern. Er starb. 19 weitere Flüchtlinge wurden verletzt (der Falter berichtete).
Klagenfurt stand an jenem Tag im Rampenlicht Europas – nicht wegen des Brandes, sondern wegen der EM. Am Tag des Dramas sollte Kroatien die deutsche Elf im Wörtherseestadion 2:1 besiegen. Auch Hooligans streiften an diesem Tag übrigens durch die Stadt.
Die Kärntner Polizei beruhigte sofort die Öffentlichkeit. Es gebe „keine Hinweise“ auf einen Anschlag, versicherte der Kärntner Kripo-Oberst Hermann Klammer am Tag der Tat. Und Jörg Haider erklärte die Opfer zu Tätern. Eine Fehde von Drogendealern habe wohl zu dem Feuer geführt, behauptete er. Beweise dafür gibt es nicht
Dem Falter liegen vertrauliche Ermittlungsakten und Gutachten in dem Fall vor. Sie zeichnen ein hässliches Bild von der Arbeit der Kärntner Polizei. Die Dokumente legen den Verdacht nahe, dass nicht nur Haider, sondern auch die örtliche Exekutive von Anfang an versuchte, den „Asylanten“, wie die Opfer in dem Akt ständig genannt werden, die Schuld an dem Drama in die Schuhe zu schieben.
Monatelang wurde nicht nur die Öffentlichkeit, sondern auch die Justiz desinformiert. Brandgutachten, die erste Hinweise auf ein Attentat enthalten, wurden in Aktenvermerken an die Justiz an entscheidenden Stellen falsch zusammengefasst. Selbst als ein Gutachter eindeutig von „mutwilliger Inbrandsetzung“ sprach, schwächte die Polizei ab. Der Verfassungsschutz, jene Einheit, die bei Verdacht auf politisch motivierte Verbrechen ermitteln muss, wurde desinformiert.
Dem Klagenfurter Staatsanwalt, Christof Pollak, und dem Anwalt der Opfer, Farhad Paya, ist es zu verdanken, dass der Fall vielleicht doch noch vor dem Strafgericht landetDer vertuschte Brandanschlag
Wie die Kärntner Polizei während der EM ein tödliches Attentat auf ein Asylheim als Unfall kleinredete (für Falter, Mitarbeit: Marion Bacher)
Am Morgen des 12. Juni 2008 führte der Klagenfurter Unternehmer und Asylheimbetreiber Dieter Rapatz wie immer seinen Hund spazieren. Plötzlich läutete sein Telefon, es war Rapatz’ Mitarbeiter Gabriel F.
In Rapatz’ Flüchtlingsheim in der Flatschacherstraße, so schrie F., der Verantwortliche des Hauses, in den Hörer, sei Feuer ausgebrochen. Die „Asylanten“ stünden am Fensterbrett und seien dabei, in die Tiefe zu springen.
Baumeister Rapatz blieb bei seinem Hund, wie er später bei einem Verhör erzählte. „Ich selbst habe keine unmittelbare Veranlassung gesehen, mich sofort an den Brandort zu begeben, da die Einsatzkräfte verständigt waren.“ Er, der vom Land Kärnten mit der Betreuung von Flüchtlingen beauftragt wurde, sei ja schuldlos an diesem Drama. Nur eines habe er sich vielleicht vorzuwerfen. Er hätte auch die Fenster in den oberen Stockwerken vergittern sollen, „sodass niemand hätte springen können“. Rapatz’ Anwalt behauptete später gegenüber einem ORF- „Thema“-Reporter: „Das Fluchtverhalten der Afrikaner ist nicht mit jenem von zivilisierten Westeuropäern zu vergleichen“, denn die Asylwerber kennen keine Feuerwehr.
An diesem Morgen standen viele Flüchtlinge an den Fenstern, während beißender Rauch in ihre Zimmer kroch. Die Eingeschlossenen rüttelten an Fenstergittern im Erdgeschoß, die eine Passantin von außen vergeblich abzumontieren versuchte. Einige sprangen vom zweiten Stock in die Tiefe. Alex Oppong etwa, Vater von vier Kindern. Er starb. 19 weitere Flüchtlinge wurden verletzt (der Falter berichtete).
Klagenfurt stand an jenem Tag im Rampenlicht Europas – nicht wegen des Brandes, sondern wegen der EM. Am Tag des Dramas sollte Kroatien die deutsche Elf im Wörtherseestadion 2:1 besiegen. Auch Hooligans streiften an diesem Tag übrigens durch die Stadt.
Die Kärntner Polizei beruhigte sofort die Öffentlichkeit. Es gebe „keine Hinweise“ auf einen Anschlag, versicherte der Kärntner Kripo-Oberst Hermann Klammer am Tag der Tat. Und Jörg Haider erklärte die Opfer zu Tätern. Eine Fehde von Drogendealern habe wohl zu dem Feuer geführt, behauptete er. Beweise dafür gibt es nicht
Dem Falter liegen vertrauliche Ermittlungsakten und Gutachten in dem Fall vor. Sie zeichnen ein hässliches Bild von der Arbeit der Kärntner Polizei. Die Dokumente legen den Verdacht nahe, dass nicht nur Haider, sondern auch die örtliche Exekutive von Anfang an versuchte, den „Asylanten“, wie die Opfer in dem Akt ständig genannt werden, die Schuld an dem Drama in die Schuhe zu schieben.
Monatelang wurde nicht nur die Öffentlichkeit, sondern auch die Justiz desinformiert. Brandgutachten, die erste Hinweise auf ein Attentat enthalten, wurden in Aktenvermerken an die Justiz an entscheidenden Stellen falsch zusammengefasst. Selbst als ein Gutachter eindeutig von „mutwilliger Inbrandsetzung“ sprach, schwächte die Polizei ab. Der Verfassungsschutz, jene Einheit, die bei Verdacht auf politisch motivierte Verbrechen ermitteln muss, wurde desinformiert.
Dem Klagenfurter Staatsanwalt, Christof Pollak, und dem Anwalt der Opfer, Farhad Paya, ist es zu verdanken, dass der Fall vielleicht doch noch vor dem Strafgericht landet – allerdings geht es nur um eine Nebenfront. Rapatz und sein Mitarbeiter Gabriel F. hätten die feuerpolizeilichen Vorschriften nicht eingehalten, so der Verdacht. Vor einigen Wochen fertigte Pollak einen entsprechenden Vorhabensbericht an das Justizministerium ab. Es gilt die Unschuldsvermutung. Paul Hefelle, Sprecher von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner, will all dies nicht bestätigen. Der Fall, so sagt er, „sei noch nicht entschieden“. Auch im Innenministerium gibt es keinen Kommentar. Sprecher Rudolf Gollia sagt: „Für die Pressearbeit ist die Justiz zuständig.“
Das Schweigen verwundert. Denn am Tag, an dem das Heim in Flammen aufging, waren die Behörden noch äußerst redselig. „Die kriminalpolizeiliche Untersuchung ergab, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kein Fremdverschulden vorliegt“, erklärte Kripo-Oberst Klammer bereits am Tag des Brandes. Auch der für den Fall zuständige Abteilungsinspektor Wolfgang L. hatte binnen 24 Stunden den Fall gelöst und in der Krone seine Sicht geschildert. Der Brand sei „durch nachglimmende Zigarettenreste“ verursacht worden, schrieb er in einem „Anlassbericht“ an die Staatsanwaltschaft: „Die Asylanten nahmen es zur Gewohnheit, dass sie vom Personal unbemerkt ihren Zimmermüll im Bereiche der Brandausbruchsstelle ablagerten, (…) um die vorgeschriebene Mülltrennung zu umgehen.“
Als Abteilungsinspektor L. solcherart Entwarnung gab, analysierten die Experten aus dem Bundeskriminalamt in Wien noch den „Brandschutt“. Sie entdeckten in verrußten Holz- und Papierresten Spuren von „3-Methylhexan, Methylcylohexan und Toluol“. Diese chemischen Verbindungen, so das Gutachten, kommen in „zahlreichen brennbaren Flüssigkeiten wie etwa Kfz-Benzin vor“. Toluol sei „eine der Hauptkomponenten von Kfz-Benzin“.
Die Brandexperten in Wien formulierten vorsichtig, sie behaupteten nicht, dass das Heim mit Benzin abgefackelt wurde, doch ausschließen wollten sie es „nach derzeitigem Stand“ nicht. In einem Abschlussbericht des BKA heißt es: „Der Brand wurde entweder durch eine heiße, nachglühende Zigarette oder beabsichtigt durch eine offene Flamme hervorgerufen.“
Zigarette oder Attentat. Das passte nicht ganz zur Version der Kärntner.
Der zuständige Kärntner Abteilungsinspektor lässt sich von der differenzierten Expertise der Kollegen in Wien aber nicht beirren. Am 4. August 2008 schreibt er seinen nächsten „Anlassbericht“ an den Staatsanwalt. Darin heißt es: „Es konnten keine brandunterstützenden Flüssigkeiten festgestellt werden“. Vom Kfz-Benzin ist keine Rede mehr.
Die Kripo hätte nun Zeugen ausforschen und intensiv befragen können. Etwa nach der Farbe des Rauchs. War er schwarz? Oder färbig? Das wäre ein Hinweis auf Brandbeschleuniger gewesen. Doch nichts dergleichen geschieht. Die Polizei kommt auch nicht auf die Idee, den Betreuer des Hauses, Gabriel F., härter anzufassen.
F., im Nebenberuf Feuerwehrmann und BZÖ-Politiker, hatte in einer ersten oberflächlichen Einvernahme angegeben, dass er sich zur Tatzeit in einem Nebengebäude des Asylheims aufgehalten habe. Das war kurz vor sieben Uhr morgens, wenige Minuten bevor das Feuer ausbrach. F. sagte, er hätte zu diesem Zeitpunkt nichts von einem Brand bemerkt. Ein paar Minuten später stand das Heim in Flammen.
Ist das glaubwürdig? F. will keine Stellungnahme abgeben. Doch ein durch eine Zigarette ausgelöster „Glimmbrand“, so wird ein Gerichtsgutachter später feststellen, hätte sich zunächst durch starke Rauchentwicklung bemerkbar gemacht. Das Feuer im Heim breitete sich allerdings in kürzester Zeit enorm aus. Es war so heiß, dass die Betondecke absplitterte, wie Heimbetreiber Rapatz zu Protokoll gab. Ein Glimmbrand, so sind sich Sachverständige später sicher, hätte andere Spuren hinterlassen.
Fast scheint es, als würde der Fall zu den Akten gelegt. Da schaltet sich Farhad Paya ein. Der Klagenfurter Anwalt vertritt die Hinterbliebenen von Alex Oppong, dem Mann, der in den Tod springen musste. Paya macht Druck bei der Staatsanwaltschaft. Die Polizeiermittlungen, so sein Verdacht, seien voreingenommen, vielleicht sogar politisch motiviert. Er trifft auf Staatsanwalt Christof Pollak, einen Ankläger, so Paya, „der endlich die richtigen Fragen stellt“.
Ankläger Pollak bestellt einen von der Polizei unabhängigen Brandgutachter. Keinen Kärntner, sondern den Grazer Experten Thomas Schuster-Szentmiklósi. Ende Oktober 2008 inspiziert der Sachverständige das abgebrannte Heim und sieht, was noch kein Kärntner Polizist entdeckt haben will: „Schüttspuren“ von Brandbeschleunigern im Stiegenhaus.
Dies deute darauf hin, so Schuster-Szentmiklósi, „dass Brandbeschleuniger aufgebracht wurde und in weiterer Folge zu der raschen Ausbreitung mit der starken Rauchentwicklung geführt hat“. Das Feuer sei „mit größter Wahrscheinlichkeit auf eine subjektive Brandursache in Folge einer mutwilligen Inbrandsetzung von flüssigen Brandbeschleunigern im Bereich der Garderobennische und des Stiegenhausfußbodens im Erdgeschoß“ zurückzuführen.
Ein Attentat also, ein besonders perfides noch dazu. Denn die brennbare Flüssigkeit wurde offenbar so verschüttet, dass die Bewohner nicht flüchten konnten. Klagenfurt, so der Verdacht, wurde Schauplatz eines mörderischen Verbrechens gegen Asylwerber.
Von einem „Feuerteufel“ ist in der Krone in einer Randnotiz die Rede. Kein Politiker meldet sich zu Wort, um Aufklärung zu fordern. Die Polizei hält es, anders als bei vielen anderen kleineren Verbrechen, nicht für notwendig, die Bevölkerung um zweckdienliche Hinweise in diesem Fall zu bitten. Der Verfassungsschutz wird noch immer nicht informiert. Die Begründung: Es gebe „keine Hinweise“ auf eine politisch motivierte Tat.
Wieder verstreichen Monate. Baumeister Rapatz und sein Mitarbeiter F., die beiden Heimbetreiber werden im Jänner 2009 von der Justiz vernommen – als Beschuldigte. Es gibt Anschuldigungen in Richtung Versicherungsbetrug, der Gutachter rügt, dass die Feuerschutzbestimmungen massiv verletzt worden seien.
Rapatz und F. weisen alle Vorwürfe zurück. F. beschuldigt nun „Asylanten“, den Brand gelegt zu haben. Sie haben Alibis.
Auch Beamte des Landes Kärnten werden verhört. Gernot Steiner etwa, der „Flüchtlingsbeauftragte“. Auf seinem Besprechungstisch steht ein Foto von Haider. In dessen Auftrag hatte er einst unschuldige Tschetschenen aus Kärnten deportiert. Steiner wehrt ab. Kärnten habe die Flüchtlingsbetreuung doch „outgesourct“ – an Baumeister Rapatz, dessen Gehilfen jedoch von feuerpolizeilichen Auflagen nichts wissen.
Steiner sprang den Verdächtigen öffentlich zur Seite: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass es feuerpolizeiliche Mängel gab“, sagt er der Kleinen Zeitung.
Später meldet sich wieder die Polizei zu Wort: „Es war kein Brandanschlag“, zitiert der Kurier Kärntens Kripo-Oberst Hermann Klammer. „Zahlreiche Zeugen“, seien einvernommen, die Untersuchungen „akribisch“ geführt worden. Es gebe keine Hinweise auf Brandstiftung. Eine ähnliche Mitteilung erhält auch der Bundesverfassungsschutz. Das Brandgutachten, so die Information an die Wiener sei doch nur ein längst widerlegtes „Privatgutachten“ des Opferanwalts.
Das Gegenteil ist wahr. Der Brandsachverständige ist vom Gericht bestellt und bleibt in seinem zweiten Gutachten im März 2009 bei seiner Einschätzung: „mutwillige Inbrandsetzung“.
Was ist von der Arbeit der Kärntner Exekutive zu halten? Der Falter bat einen Verfassungsschützer, Teile des Aktes zu analysieren. Der Beamte tat es unter Zusicherung von Anonymität. Die ersten Niederschriften unmittelbar nach der Tat seien „zum Vergessen“, so sein Eindruck. Kritische Fragen seien nicht gestellt worden. „Diese Polizei“, vermutet der Verfassungsschützer, „ist politikverseucht“.
„Ich habe den Eindruck, die Polizei hat dieser Fall nicht interessiert“, sagt Opferanwalt Farhad Paya. Dafür gebe es zwei Erklärungen: Entweder ist die Kärntner Exekutive unprofessionell. Oder sie wird vom regierenden BZÖ unterwandert.

15. Okt 2009

Brief aus Wien

für “Le Monde diplomatique vom 11.9.2009
Lieber Freund!
Warst du schon einmal in Grinzing, unserer weinseligen Vorstadt im Schatten der Rieden? Die Touristen fahren dort scharenweise mit ihren Bussen hin, wir servieren ihnen billigen Wein, die Schrammeln spielen Walzer. Sie fahren betrunken zurück und glauben, das sei Wien.
Ich fahre ja nicht gern nach Grinzing. Diese Backhendlgemütlichkeit ist mir ein Graus. Aber ich hatte neulich die Gelegenheit, in Grinzing einen Abend mit Napoleon zu verbringen.
Wir saßen natürlich nicht in einer dieser Touristenfallen, sondern ein paar Gassen weiter, dort, wo die wahren Operettenkönige unter Weinreben regieren. Napoleon orderte eine dicke Scheibe Extrawurst, die er auf ein großes Butterbrot legte, und spülte die Bissen mit einem Schluck Grünen Veltliner herunter.
Napoleon genoss es, noch ein letztes Mal die Blicke der Leute auf sich zu ziehen. Sie zeigten auf ihn, aber sie wussten nicht mehr so recht, ob sie ihn untertänig mit “Herr Hofrat” grüßen oder ob sie sich wegdrehen sollten.
Napoleon, lieber Freund, ist der Spitzname des einst mächtigen Wiener Polizeigenerals Roland Horngacher. Schon seine mächtige Leibesfülle strömte Autorität aus. Er war gefürchtet wie ein Feldherr, und er kleidete sich auch so. Bei seinen Streifzügen durch die Stadt trug er einen langen Uniformmantel, den er sich eigens anfertigen ließ. In seinem mit wuchtigen Möbeln vollgeräumten Haus hatte er nicht nur Schlachtpläne und ein Gemälde von Napoleon ausgestellt, sondern auch einen Ölschinken von sich selbst. In einer Vitrine ruhten seine Orden aus besseren Tagen.
Wie einen Feldherr hatte die hohe Politik…

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15. Okt 2009

Zwetschkenrepublik

Zum Nachlesen: In einem Essay in der Österreich-Ausgabe der “Zeit” würdigt Johannes Voggenhuber, der letzte grüne Europapolitiker Österreichs, meine Recherchen im Falter. Titel: “Die Zwetschkenrepublik

05. Okt 2009

Bei Meischberger

Zu Besuch bei einem Lobbyisten, der 7,5 Millionen schwarz kassierte und nichts zu befürchten hat
meischberger.jpegSind Sie gierig? „Sie müssen sich das wie bei einem modernen Maler vorstellen“, sagt Walter Meischberger. Der schüttet ein Bild hin und kassiert dafür auch Millionen. „Für die Entwicklung seines Stils hat er sein ganzes Leben investiert.“
Walter Meischberger, 50, Ex-FPÖ-Buberl und Lobbyist, erklärt, wieso er beim Verkauf von 62.000 staatseigenen Buwog-Wohnungen 7,5 Millionen Euro Provision einstreifte. Und zwar schwarz.
Vielleicht waren es auch nur 7,2. Er hat jetzt die Zahlen nicht genau im Kopf. Aber es sei ein gerechter Lohn gewesen. Nur versteuern hätte er das Geld wohl sollen. Dann müsste er sich jetzt nicht „in den Arsch beißen“.
Es ist Montagmorgen, Walter Meischberger sitzt in einem Italo-Café am Grinzinger Platzl und studiert die Zeitungen. Sie zerfetzen ihn und seine Freunderln und seinen Lebensstil.
Ums Eck steht Meischbergers schicke 2-Millionen-Villa. Julius Meinl nennt er „Nachbar“. Karl-Heinz Grasser einen „Spezl“. Doch der Karl-Heinz zeigt sich in Österreich sehr verärgert über Meischbergers Geschäfte. Perfekt inszeniert der Exfinanzminister nun seinen Auszug aus dem mit Meischberger betriebenen Büro. Man könnte fast glauben, der PR-Stratege Meischberger habe den Wutausbruch seines Freundes wieder einmal in Szene gesetzt.
Hier in Grinzing, wo morgens die Luxusschlitten in die Stadt rollen, ist die Heimat des gelernten Heizungstechnikers, der mit seiner zerrissenen Designerjeans und seinen Sneakers erstaunlich locker wirkt. Am Wochenende war er „mit dem Klammer-Franz golfen“, erzählt Meischberger. Jetzt gibt er, nach längerem Überlegen, sein erstes längeres Hintergrundgespräch, um den Provisionsskandal aus seiner Sicht zu schildern.
„Der Buwog-Deal war mein Glück“, sagt Meischberger, „ich war eben im richtigen Biotop.“ Heute, wo Rot-Schwarz regiert, würden eben andere abkassieren. Doch darüber rede ja niemand.
Sein Biotop wird jetzt trockengelegt. Zumindest versuchen das die Staatsanwälte. Sie standen knapp davor, Meischbergers Steuerverbrechen zu enthüllen. Denn ein Finanzvorstand der gefallenen Immofinanz hatte jene Scheinrechnungen vorgelegt, mit denen die Bank einst zehn Millionen an Meischbergers Partner, den Lobbyisten Peter Hochegger, beglichen hatte. Nun will die Bank das Geld zurück, da dafür „keine Leistung erbracht wurde“.
80 Prozent des Geldes gab Hochegger schwarz an Meischi weiter. Doch ehe auch das bekannt wurde, erstattete dieser Selbstanzeige. Fünf Millionen wird er nachzahlen müssen, sonst droht Gefängnis. „Das Geld werde ich aufderstellen“, versichert er im Tiroler Akzent. Nur einen Teil habe er „verlebt“.
Noch ist nicht klar, ob er damit durchkommt. Die Fahnder durchleuchten Meischbergers Firmen, etwa die Valora, jene Firma, die er später mit Karl-Heinz Grasser und Peter Hochegger gegründet hatte. Untersucht wird wohl auch, ob über die Firmen verdeckt Bestechungsgeld an Grasser ausbezahlt wurde. „Kein Cent!“, beteuert Meischberger.
Als Grasser noch Finanzminister war, da hatte Meischberger einen besseren Draht zur Finanz. Mit Grasser-Freund Hochegger bastelte er zunächst die berühmte KHG-Homepage mit unversteuertem Industriellengeld. Beide inszenierten Grasser als Eventprediger, der auf Kosten der Republik durchs Land tingelte und sein Nulldefizit pries. Meischberger und Hochegger, die all das erdachten, verdienten richtig Geld. 2,3 Millionen kostete alleine die Roadshow.
Zu dieser Zeit witterte Meischberger neue Geschäfte. Vor allem der Verkauf zehntausender Bundeswohnungen war die Chance seines Lebens. Denn seine Vertrauten drehten dort am großen Rad. Rund eine Milliarde Euro, so schätzte er, sei der Deal wohl wert. Ein Prozent davon, so kalkulierte Meischberger, müsste für ihn als „strategischen Partner“ des Deals drin sein. So war es auch. „Ich bot der Immofinanz meine Expertise an“, sagt er. Es war das Immofinanz-Imperium, für das auch ein gewisser Ernst Karl Plech arbeitete.
Plech verdient Beachtung. Er ist heute der Kompagnon von Karl-Heinz Grasser. Gemeinsam betreiben sie die GPSI-Immobilien. Plech sponserte einst Haiders FPÖ und führte Meischberger in die Welt des Wiener Immobiliengeschäfts ein, wie dieser erzählt.
Plech wurde damals von Grasser zum Buwog-Aufsichtsratsschef ernannt, und er saß auch im Aufsichtsrat der Bundesimmobiliengesellschaft BIG. Die verkaufte (auf Drängen Plechs, wie Insider erzählen) wertvolle Staatsgebäude, etwa das Gerichtsgebäude in der Riemergasse, das damals extrem aufwendig renoviert worden war. Und Plech hatte auch schon ein Ersatzquartier parat. Den Justiz-Tower, den die Immofinanz erbauen ließ. Für 600.000 Euro vermakelte Plech den Turm an die Republik.
So waren die Geschäfte, Unvereinbarkeiten und Seilschaften damals. „Ja, sollen wir alle nichts mehr verdienen, nur weil wir Freundschaften zu Politikern pflegen?“, fragt Meischberger heute.
Das ist die Sicht des Haider-Buberls, der wie die anderen Buberln das System für sich zu nützen wusste.
Gernold Rumpold etwa kassierte Millionen als Berater im Eurofighter-Deal, der Hendlbauer und Exverkehrsminister Mathias Reichhold ließ sich mit 600.000 Euro von der Asfinag abfinden. Karl-Heinz Grasser verdiente sein Geld mit Meinl, Plech, Hochegger und seinem Trauzeugen Walter Meischberger. Und sie alle verdienten mit ihm.
Strafrechtliche Konsequenzen? Die wird es wohl nicht geben. Die Justiz müsste beweisen, dass Meischberger von Grasser damals geheime Informationen im Bieterverfahren rund um die Buwog bekam. Die Opposition verweist zwar auf vernichtende Rechnungshofberichte rund um den Verkauf. Doch die kosten Meischberger nur ein Lächeln. „Ich habe nichts Verbotenes getan. Wenn man meinen Lobbyismus nicht will, muss man die Gesetze ändern.“

27. Aug 2009

Justiz-Akten: Fall 3, die beschenkten Polizisten

Als Hans K. nach einer harten Arbeitsnacht nachhause fuhr, sah er im Rückspiegel Blaulicht. Ein Inspektor stoppte ihn – und hielt die Hand auf: „Du hast die Maut für die Kollegen vergessen.“ Hans K. zückte seine Börse, bezahlte ein paar Zehner, dann staunte er. War ihm dieser Polizist doch von Wien bis Alland nachgefahren, um „Trinkgeld“ zu kassieren.
Auch Reinhard G. schilderte den Korruptionsermittlern des Büros für interne Angelegenheiten (BIA) einen ähnlichen Fall. Als er dem Polizisten Josef G. auf der Autobahn 35 Euro „Maut“ bezahlte, sagte dieser: „Heast, mir san oba scho zwa. Ihr wollts jo a foan!“
Ein anderer Unternehmer gab zu Protokoll, Beamten Luxusabendessen bezahlt zu haben. Ein Dritter behauptete, dass Beamte teure Elektrogeräten und Wellnessreisen entgegennahmen. Sogar von Bordellbesuchen ist in einem Verhör vage die Rede.
Die Unternehmer, die solche Sitten vor einigen Jahren enthüllten, sind sogenannte Schwertransportbegleiter. Wenn nächtens Schiffe, Panzer, Flugzeuge, Kraftwerksturbinen oder Brückenpfeiler über Autobahnen transportiert werden, fahren sie hinterher, um heranrollenden Verkehr vor den riesigen Sattelschleppern zu warnen.
Begleitet wurden sie bis vor kurzem von der Polizei. Die Exekutive riss sich

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19. Aug 2009

„Treu ergeben“ und „berechtigt erachtet“

Neue Akten aus der Weisungsabteilung zeigen, wie weitere Politiker und sogar ein Richter geschont wurden
“Regelrecht verarscht“ fühlt sich der Verband der Kärntner Slowenen. „Eine hanebüchene Begründung “, ortet der Expräsident des Verfassungsgerichtshofs Karl Korinek. Sein Nachfolger Gerhart Holzinger fordert eine Stellungnahme der Justizministerin. Richtervereinigung und Bundespräsident setzen sich für eine Abschaffung des Weisungsrechts des parteipolitischen Justizministers gegenüber Staatsanwälten ein (siehe Interview Heinz Fischer, Seite 42, Falter 34/2009).
Es ist ein Chor prominenter Kritiker, der vergangene Woche aufjaulte, nachdem der Falter die vertraulichen Politakten der Weisungsabteilung des Justizministeriums in der Causa Ortstafel veröffentlicht hatte.
Anhand von internen Dokumenten wurde erhärtet, was Kritiker stets befürchtet hatten. Politische Verfahren, so klagte ein Informant dem Falter, würden mit vorauseilendem Gespür wegadminis-triert, anstatt unabhängigen Gerichten anvertraut. Im Ortstafelkonflikt etwa wurde BZÖ-Politikern wie Jörg Haider und Gerhard Dörfler zwar vorgeworfen, eine Straftat „objektiv“ gesetzt, doch das Unrecht ihrer Tat „subjektiv“ nicht erkannt zu haben. Das Strafrecht, so eine weitere Begründung, erweise sich in politischen Konflikten außerdem „in keinem Fall als geeignetes Mittel zur Problemlösung“.
Es gibt einen weiteren Vorhabensbericht aus der Weisungsabteilung, in dem diese Argumentation sichtbar wird. In den vergangenen Jahren haben SPÖ- und FPÖ-Politiker das Kärntner BZÖ mehrmals angezeigt, weil Steuergelder für Parteiwerbung verwendet worden sein sollen. Öffentliche Mittel dürfen für staatliche PR-Aktionen ja nur dann verwendet werden, wenn die sachliche Information des Landes – und nicht der Politiker oder ihrer Partei – im Vordergrund steht. Alles andere wäre Untreue.
Haider, so der Vorwurf, schere sich nicht um solch kleinliches Regelwerk. Einmal ermittelte die Staatsanwaltschaft Klagenfurt, weil er Landesmittel für Inserate des FC Austria Kärnten verwendet haben soll. Ein anderes Mal wurde ermittelt, weil Haider offene Briefe schaltete, in denen er mitteilte, dass „gewalttätige Asylwerber bei uns nichts verloren haben“. Haider hatte (rechtswidrig, wie der VfGH kürzlich urteilte) unschuldige Tschetschenen aus Kärnten nach Wien verschoben. Er wollte seine Aktion vor seinen Wählern auch in Inseraten rechtfertigen. Auf Kosten aller Kärntner.
Untreue von Staatsgeldern? Die Staatsanwaltschaft ging diesem Verdacht nach. Allerdings nicht sehr intensiv. Denn wieder

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18. Aug 2009

Justiz-Akten, Fall 2: Der beschenkte Richter

Ein krimineller Bauunternehmer schenkt einem Strafrichter Geld, Reisen und eine Waffe. Die Weisungsabteilung stellt das Korruptionsverfahren ohne öffentliche Gerichtsverhandlung ein.
Im Sommer 2005 kam ein wegen betrügerischer Krida verurteilter Bauunternehmer mit einem dem Grazer Chefinspektor Anton Kiesl ins Gespräch. „Die bei der Justiz“, klagte der etwas angeheiterte Bauunternehmer, „sind alles Schweine“. Ein Richter habe von ihm mehr als 300.000 Schilling kassiert und dafür versprochen, bei der Wiederaufnahme des Verfahrens zu helfen. Doch nichts dergleichen sei geschehen. „Pass auf, was Du sagst!“, warnte der Chefinspektor und leiter der Mordgruppe, „oder kannst Du die Vorwürfe beweisen?“.
Also bat der Unternehmer den Polizisten in sein Auto. Er rief den Richter am Handy an und schaltete das Telefon auf laut. Der Chefinspektor lauschte heimlich mit.
Was er hörte, hat Anton Kiesl zweimal unter Wahrheitspflicht und in einer eidesstattlichen Erklärung als Zeuge zu Protokoll gegeben. In den Akten der Weisungsabteilung liegen die Dokumente auf. Der Chefinspektor: „Ich konnte das Gespräch mithören, wobei der Unternehmer den Richter auf diesen Geldbetrag (300.000-400.000 Schilling, Anm.) ansprach. (…) Zu meiner absoluten Überraschung hat der Richter den hohen Geldbetrag bestätigt.“ Er habe auch die Namen von zwei Richtern genannt, bei denen er intervenieren wolle.
Ein korrupter Richter, der Geld für Hilfsdienste nimmt? Solche Gerüchte kursierten schon länger in Graz. Auch andere Bürger beschwerten sich über des Richters Hilfdienste. Ein Journalist der Kleinen Zeitung schrieb darüber.
Die Anti-Korruptionstruppe BIA übernahm den Fall und erstattete eine „Strafanzeige“ bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, die den Fall übernommen hatte. Verdacht auf Betrug und Amtsmissbrauch. Der Richter, so heißt es in der Akte, die der Weisungsabteilung des Justizministeriums übermittelt wurde, habe zugegeben, vom Bauunternehmer immer wieder Geldgeschenke, Städtereisen und sogar eine Waffe, eine Beretta 98, geschenkt bekommen zu haben. Auch kostenlose Bauarbeiten habe der Bauunternehmer beim Richter geleistet.
Doch all das, so beteuerte der Richter, sei nur „aus Freundschaft“ geschehen. Es seien außerdem „nicht mehr als 2000 Euro“ an Geldgeschenken überreicht worden. Die Pistole sei ihm förmlich aufgedrängt worden. Das Geld habe er zu Weihnachten oder zum Geburtstag bekommen, „damit ich mir Zigaretten und Bücher“ kaufen kann. Der Richter bezieht laut Dienstschema ein Bruttogehalt von rund 6000 Euro.
Noch etwas gab der Richter zu. Er habe für den Bauunternehmer tatsächlich Schriftsätze verfasst, um eine Wiederaufnahme des Verfahrens bei seinen Richter-Kollegen zu erreichen. Er habe sogar bei einer Strafrechtsreferentin am Finanzamt angerufen und sich nach dem Stand eines Steuerstrafverfahrens erkundigt. Eine verbotene Intervention sei das nicht gewesen. Er selbst habe sich ja offiziell als befangen erklärt.
Ein Fall für ein unabhängiges Gericht? Keineswegs, urteilte das Justizministerium. Die Verantwortung des Richters sei „unwiderlegbar“. Amtsmissbrauch, verbotene Geschenkannahme oder gar Betrug seien „nicht beweisbar“.
Und was ist mit dem Chefinspektor, der im Wesentlichen dreimal dasselbe vor Gericht bezeugte? Er habe wohl eine eigene „Interpretationen“ des Geschehens vorgenommen. Und das mitgehörte Telefonat? „Der bloße Umstand“, so das Justizministerium, „dass der Richter bei der Erwähnung eines Betrages von 300.000 Schilling nicht sofort widersprochen habe, sei keine hinreichende Stütze für die Annahme betrügerischer Gestionen“. Kollegen des Richters hätten Korruption bestritten.
Bleibt noch der Unternehmer, der sich selbst belastete. Er sei als Kronzeuge unbrauchbar und im Gegensatz zum Richter „völlig unglaubwürdig“. Zwar hätten Familienmitglieder des Unternehmers bezeugt, dass immer wieder über die Zahlung großer Geldbeträge an den Richter gesprochen wurde – doch gesehen hatte es leider niemand.
Es gab im Justizministerium intensive „Fachdiskussionen“ über diesen Fall. Die Sektion 2, zuständig für Legistik, wurde um eine Stellungnahme gebeten. Sie fiel besorgt aus: „Es steht ein Verdacht im Raum, der zu den schwerwiegensten Vorwürfen zählt, die man einem Richter gegenüber erheben kann und der das Ansehen der Justiz insgesamt in Mitleidenschaft ziehen kann“, schrieb Sektionsleiter Wolfgang Bogensberger an die Sektion 4 (Weisungsabteilung). Bogensberger mahnte bei der „Vierer“ härtere Ermittlungen ein. Er fragte etwa: „Gab es irgendwelche Auffälligkeiten in der Lebensführung des Richers?“ Das war Ende September 2008. Im Winter 2009, so zeigt die Akte der Weisungsabteilung, wurde das Verfahren eingestellt – ohne nochmalige Einvernahme des Beschuldigten
Der Fall des Strafrichters zeigt erneut, wie sich weisungsgebundene Ministerialbeamte zu Richtern aufschwingen. Wie bei Politikern würden Fälle trotz schwerer Vorwürfe hausintern gelöst, anstatt unabhängigen Gerichten übertragen.
Das „Unmittelbarkeitsprinzip“ im Strafprozess besagt, dass sich Richter in der öffentlichen Arena ein eigenes Bild von Angeklagten und Zeugen machen müssen, ehe sie Recht sprechen. Sie sollten sehen, wer im Gerichtssaal Emotionen zeigt und wer nicht.
Man lernt: Ein Unternehmer, der sich selbst schwer belastet, und ein Chefinspektor der Polizei belasten einen Richter, weil der sich mit Geld, Waffen und Reisen beschenken lässt , um hinter den Kulissen in Strafverfahren zu helfen. Sie gelten als unglaubwürdig. Nur die Verantwortung des Richters, der all das als harmlosen „Freundschaftsdienst“ wertet, zählt als „unwiderlegbar“.
Der betroffene Richter will – vom Falter befragt – keine Stellungnahme abgeben. „Ich habe“, so sagt er knapp , „nur armen Schluckern geholfen“. Man möge ihn jetzt, wo alles eingestellt ist, endlich ihn Ruhe lassen. Sein Anwalt Gerhard Ruhri sagt, die Einstellung erfolgte deshalb, weil ein Staatsanwalt mit den belastenden Aussagen nie zu einer Verurteilung gekommen wäre. Es gilt die Unschuldsvermutung.

08. Jul 2009

„Das ist totes Recht“

Walter Geyer, Chef der Korruptionsstaatsanwaltschaft, über das rückschrittliche neue Antikorruptionsgesetz (für Falter)
Herr Staatsanwalt Geyer, das Justizministerium plant das neue Korruptionsgesetz zu reformieren. Sind Sie damit zufrieden?
Walter Geyer: Nein. Wir sind kürzlich zwei Schritte vorausgegangen. Nun gehen wir wieder einen zurück.
Was stört Sie?
Geyer: Die Bestimmungen über das Anfüttern von Amtsträgern, also die Gewährung kleiner Vorteile, um ihre Gunst zu gewinnen, waren sehr strikt und sehr rigide – ein großer Personenkreis war davon umfasst. Das war ein Fortschritt. Nun werden die Bestimmungen zum toten Recht erklärt. Die Vertreter von staatsnahen Betrieben dürfen nun wieder „angefüttert“ werden.
Ein Argument dafür war die große Rechtsunsicherheit. Niemand wusste, ob man einen ORF-Journalisten oder den Amtstierarzt auf einen Kaffee einladen darf.

Geyer: Die Verunsicherung ist nachvollziehbar. Die unterste Grenze beim Anfüttern war nicht klar geregelt. Anstatt hier nachzuschärfen, werden gleich ganze Personenkreise, etwa Manager von ÖBB, Asfinag oder Ärzte ausgegliederter Spitäler, komplett ausgenommen.
Es wird nicht nachgeschärft, sondern entschärft.
Geyer: Ganz genau.
Hat sich die Wirtschaft durchgesetzt?
Geyer: Wirtschaftliche Interessen spielen nun sicherlich eine wichtigere Rolle. Es geht aber auch um eine viel grundsätzlichere Frage, der wir uns stellen sollten: Ist Korruptionsbekämpfung ein Herzensanliegen der Politik oder bloß eine Pflichtübung, die man irgendwie absolviert?
Ihre Antwort?
Geyer: Wie hat Österreich reagiert, als es um die Abschaffung der anonymen Sparbücher ging? Oder beobachten Sie die Diskussion über das Bankgeheimnis, das auch Betrüger schützt. Bestechung ausländischer Amtsträger war lange steuerlich absetzbar und daher staatlich subventioniert. Wir sind hier keine europäischen Vorreiter und das ist schade. Was bei uns heute umstritten ist, ist in Deutschland vor zehn Jahren entschieden worden.
Der Rechnungshofpräsident Josef Moser kritisiert, dass Manager staatsnaher Betriebe nun straflos mit kleinen Vorteilen „angefüttert“ werden dürfen. Dies sei nicht zu rechtfertigen, da die Unternehmen öffentliche Gelder verwalten.
Geyer: Ich teile die Kritik und stelle eine weitere Frage: Ist es noch gerechtfertigt, private Wirtschaft und den öffentlichen Bereich total unterschiedlich zu behandeln? Nein. Begonnen hatte es bei den Beamten, sie sollen sich nicht bestechen lassen. Dann wurden auch die leitenden Angestellten der öffentlichen Unternehmungen erfasst, dann, aber nur eingeschränkt, die Manager der Privatwirtschaft. Diese Ausdehnung ist meines Erachtens notwendig, weil von Vertretern großer Firmen in den allermeisten Fällen über fremdes Geld verfügt wird. Sie sollten keine privaten Vorteile aufgrund dienstlicher Tätigkeit einstreifen.

Kommen wir zur Verunsicherung: ORF-Manager Elmar Oberhauser sah sich kürzlich in den Schlagzeilen, weil er bei einer Sportveranstaltung in einer VIP-Loge saß. Ist das wirklich schon kriminell?

Geyer: Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe haben sich nicht bestätigt. Er hatte gar keine unzulässigen Zuwendungen angenommen. Aber losgelöst von diesem Fall möchte ich eines festhalten: Die oft beklagte Verunsicherung in Sachen „Anfütterung“ hat auch positive Seiten. Plötzlich begannen viele im Land darüber nachzudenken, ob das, was bisher Sitte war, diese Freunderlwirtschaft, auch gut ist. Firmen riefen bei uns an und fragten: Welche Zuwendungen sind noch zu rechtfertigen?
Der Blumenstrauß für die Krankenschwester?
Geyer: Der ist völlig unbedenklich.
Der Golddukaten als Dank für die liebevolle Betreuung der Oma?
Geyer: Ist problematisch wie alle Zuwendungen, wenn damit Einfluss ausgeübt werden soll oder könnte.
Kommen wir zum „Kultursponsoring“. Siemens sponsert die Salzburger Festspiele und bekommt dafür ein Kontingent an Freikarten. Diese wurden etwa an hohe Beamte der Stadt Wien verschenkt. Zusätzlich gab es Einladungen ins Luxushotel, Limousinenservice und Galadiner. Nun ist all das wieder erlaubt.
Geyer: Ich verstehe die Sponsoren. Aber ich teile ihre Sicht nicht. Was ist der Sinn des Sponsorings? Die Förderung der Kultur durch private Unternehmen. Warum aber werden dann Karten an hohe Beamte und Manager verschenkt und diese „rundumversorgt“? Da drängt sich die Vermutung auf: Zweck dieses Sponsorings ist das Beschenken einflussreicher Leute und nicht die kulturelle Veranstaltung selbst.
Ist es schon strafbar?
Geyer: Wenn zwischen Siemens und den Eingeladenen keine geschäftliche Beziehung besteht, wohl nicht. Doch solche Personen werden ja selten eingeladen.
Manche Würdenträger müssen aber bei kulturellen Veranstaltungen ihr Amt repräsentieren.
Geyer: Das würde unter zulässige Repräsentation fallen, könnte aber auch die Republik bezahlen. Das Geld soll ja der Kultur zukommen.
Kommen wir von der Freunderlwirtschaft zur Großkorruption. Sie beklagen das Fehlen von Kronzeugenregelungen und den mangelnden Schutz von Hinweisgebern, sogenannten „Whistleblowern“.
Geyer: Ja, beides wäre wichtig. Im Wettbewerbsrecht ist die Kronzeugenregelung eine Erfolgsstory. Alle großen Kartellabsprachen wurden aufgedeckt, weil Unternehmen ausgepackt haben und dafür keine oder weniger Strafe zahlen mussten. Dieser Schritt wäre auch bei der Großkorruption – etwa im Bauwesen – überfällig. Er hätte destabilisierenden und abschreckenden Charakter. Keiner könnte mehr darauf vertrauen, dass Bestechungen ungeahndet bleiben. In Deutschland wurde vor kurzem eine Kronzeugenregelung beschlossen.
Wie aber kann man „Whistleblower“ schützen? Sie haben Angst, ihren Job und ihre Existenz zu verlieren, wollen aber auch nicht weiter bei kriminellen Machenschaften ihrer Kollegen zusehen.
Geyer: Bei uns war kürzlich ein Mann wegen einer Rechtsauskunft. Er deutete an, dass sich ein Beamter ständig mit sogenannten „Kickbacks“ bestechen ließ. Doch er wagte nicht auszupacken, hatte Angst um seine Existenz. Auch hier zeigt ein Blick ins Ausland neue Wege. Das Landeskriminalamt Niedersachsen etwa hat ein ausgefeiltes System entwickelt. Ein Hinweisgeber kann bei den Behörden einen anonymen Postkasten einrichten und so mit diesen kommunizieren. Bei uns würden einige Praktiken schlagartig aufhören, wenn wir so ein System hätten. Der Europarat hat wohl Recht, Österreich befindet sich in „einem frühen Stadium des Kampfes gegen die Korruption“.