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15. Sep 2009

„Der war gesund, kann man sagen“

Ein zwanzigjähriger Inder verhungert im Polizeigefängnis. Das Innenministerium will wider besseres Wissen keine Fehler im System erkennen. (für Falter)
Schubhaf.jpg Gaganpreet Singh hatte sich wohl einiges erträumt, als er illegal von Indien nach Floridsdorf kam. Vielleicht hat er sich eine Art Paradies erhofft, oder nur einen Job als Kolporteur der Krone. Dass er stattdessen eines Morgens in einer Schubhaftzelle am Hernalsergürtel verhungern würde, das hätte der 20jährige Mann wohl nie gedacht.
Gaganpreet Singh hätte sich wohl auch nie vorstellen können, dass ein Generalsekretär einer christlichsozialen Regierungspartei nur wenige Stunden nach dem Tod darum bittet, den Vorfall nicht als „parteipolitischen Spielball“ zu missbrauchen, um es sogleich selbst zu tun. Singhs Tod, so ÖVP-General Fritz Kaltenegger in einer Presseaussendung, „hätte ja durch eine Zwangsernährung verhindert werden können“. Doch die Opposition sei gegen solche Maßnahmen gewesen, sie trage, will Kaltenegger damit offenbar andeuten, die politische Mitverantwortung an diesem Drama. Und nicht das Innenministerium.
Schon kurz nachdem die Polizisten den Leichnam Singhs „komissionierten“, um ihn zur Gerichtsmedizin zu überstellen, meldete sich auch Jochen Rausch, der stellvertretende Chefarzt des Innenministeriums, zu Wort. Der einmonatige Hungerstreik, so attestierte er, ohne den Toten inspiziert zu haben, „verlief an sich komplikationsfrei, der Insasse hat munter und ansprechbar gewirkt“. Nur sein Frühstück, Tee und Semmeln, habe der Häftling verweigert. Derzeit, so die Ferndiagnose, sei daher „kein ursächlicher Zusammenhang zwischen Tod und Hungerstreik ersichtlich“. Ähnlich der Chef der Schubhaft, Josef Zinsberger: „Der war gesund, kann man sagen“.
Er war es offenbar nicht. Wäre er es gewesen, dann wäre Gaganpreet Singh heute noch am Leben.
Hätte ein Amtsarzt den lebensgefährlichen Gesundheitszustand des Inders erkennen und ihn haftuntauglich schreiben müssen? In einem Monat hatte der Mann mehr als zehn Kilo abgenommen. „Diese Frage“, sagt der UN-Sonderberichterstatter für die Folter, Manfred Nowak, „müssen wirklich unabhängig untersucht werden“. Bis dahin solle man sich – wohl auch bei der Polizei – in Beurteilungen des Falles zurück halten.
Genau das fällt dem Innenministerium offenbar schwer. Denn der Tod des Inders platzt in die Debatte um die Verschärfung des Asylgesetzes und jener Bestimmungen, mit denen Schubhaft noch öfter angeordnet werden kann. Am Montag stellte Innenministerin Maria Fekter bei der Regierungsklausur in Salzburg ihr neues Asylpaket vor.
So wird Singh tatsächlich zum „Spielball der Politik“. Maria Fekter, die den Fall „bedauert“, will das Fremdengesetz so radikal verschärfen, dass das UN-Flüchtlingshochkomissariat „tausende Schubhäftlinge mehr“ befürchtet.
Das ist erstaunlich. Denn der Menschenrechtsbeirat, ein mit Verfassungsrichtern, Ministerialbeamten, Polizisten, Professoren und Anwälten besetztes Organ der Innenministerin, weist seit Jahren auf menschenunwürdige Zustände in der Schubhaft hin. Schubhaft sei ja keine Strafhaft, betont der Beirats. Sie diene bloß dazu, die Abschiebung eines Fremden zu sichern, der kein gültiges Visum hat. Noch immer geschieht dies in den düsteren Kottern, die einst der Kaiser erbaute – etwa im Polizeigefangenenhaus am Hernalsergürtel, wo Gaganpreet Singh verstarb.
Schubhaft, so warnen die Experten, ist weit härter als Strafhaft. Es gibt kaum Freigang, wenig Besuch und miserable sanitäre Bedingungen. Auch Psychiater und Psychologen fehlen, obwohl die Klientel immer schwieriger werde. Immer wieder kippen Schubhäftlinge deshalb tot um, wie man in den Berichten des Menschenrechtsbeirates nachlesen kann. Yankuba Ceesay etwa, gerade einmal 18 Jahre alt, etwa. Mit gefesselten Armen und Beinen lag er in Linz neben einer Gummimatte, einem verdreckten Stehklo und einer Rolle Klopapier. Verdurstet, wie Amtsärzte herausfanden. Kurz zuvor hatten sie ihm „Hafttauglichkeit“ attestiert.
Das war im Jahr 2005 und auch damals versprach das Innenministerium „lückenlose Aufklärung“. Das waren leere Worte, wie man heute weiß. Die Berichte des Menschenrechtsbeirates halten fest, die Lage der Schubhäftlinge, habe sich „noch weiter verschlechtert“. Österreichs Schubhaft „ist nicht Anhaltung, sie ist Kerker“, klagt Georg Bürstmayr, Rechtsanwalt und Mitglied des Menschenrechtsbeirates des Innenministeriums: „Immer wieder treffen wir auf Menschen, die keine Ahnung haben, wieso sie in Haft sind, wie lange noch, wo sie hingeschafft werden sollen.“
Bürstmayer könnte dutzende Fälle aufzählen: Jugendliche, die trotz tiefer Folternarben wochenlang in Schubhaft sitzen. Geistig Behinderte, die trotz österreichischen Pass festgehalten werden, weil man sie wegen ihrer dunklen Hautfarbe für Illegale hält. Kinder aus Afghanistan, die eingesperrt werden, obwohl ihre Mutter im AKH liegt. All das deutet auf Schlamperei und Überforderung der Polizei.
Vor allem die medizinische Betreuung, so der Beirat, sei miserabel: „Eine dauernde Unterbringung von Schubhäftlingen“,heißt es in einem Bericht, „ist ohne dauernde Verletzung der Menschenwürde nicht möglich“. Kranke Häftlinge würden „quasi im Akkord abgefertigt“. Es herrschten „grobe strukturelle Mängel in der medizinischen und gesundheitlichen Versorgung“ und eine „Subkultur, in der Erkrankungen gar nicht mehr wahrgenommen werden.“
Ist es also wirklich nur ein schlimmer Einzelfall, wenn „gesunde und muntere“ Flüchtlinge wie Gaganpreet Singh in einer Polizeizelle nach einer amtsärztlichen Kontrolle verhungern? Oder steckt dahinter nicht doch ein verrottetes System steckt, das das Innenminsterium wider besseres Wissen seit Jahren duldet. Zwei alte Fragen, die sich auf tragische Weise neu stellen.

17. Jun 2009

Hier starb ein Schubhäftling


Kontrolleure der Innenministerin rügen die unwürdigen Zustände in der Schubhaft. Doch Maria Fekter will noch mehr Asylwerber dorthin schicken

(für Falter, Foto: Veronika Hofinger)
Schubhaftzelle%20Linz.pngAli H. zum Beispiel. Der Körper des 15-jährigen Afghanen war von handtellergroßen Narben und Brandwunden übersät. Doch zwei Wochen lang sah er keinen Arzt. Dabei saß Ali H. in der Schubhaft am Hernalser Gürtel. Zu Unrecht, wie sich herausstellte. Nun untersucht der Menschenrechtsbeirat den Fall von „rechtswidrigem Freiheitsentzug“.
Oder diese Familie aus Afghanistan. Mitte April nannte Wiens Caritas-Präsident Michael Landau den Fall eine „Sauerei“. Der Vater saß mit seinen Kindern hinter Gittern, sie waren vier, sieben und zehn Jahre alt. Die Familie sollte nach Griechenland abgeschoben werden, die Mutter zurückbleiben, sie lag im AKH.
Eine Sauerei ist wohl auch der Fall Mohammed A. Acht Tage dämmerte der geistig Behinderte im Frühjahr als vermeintlicher „Illegaler“ in einer Schubhaftzelle. So lange suchte ihn sein Vater in ganz Wien. In der Schubhaft hatte er seinen im Sudan geborenen Sohn nicht vermutet, schließlich war Mohammed A. längst Österreicher. „Menschenwürde“, so formulierte es da selbst der ehemalige blaue Vizekanzler und nunmehrige Behindertensprecher Herbert Haupt, „ist für die Polizei wohl ein Fremdwort.“
Das sind nur drei aktuelle Meldungen aus der Welt der überforderten Schubhaftbürokratie. „Österreichs Schubhaft ist nicht Anhaltung, sie ist Kerker“, klagt Georg Bürstmayr, Rechtsanwalt und Mitglied des Menschenrechtsbeirates des Innenministeriums: „Immer wieder treffen wir auf Menschen, die keine Ahnung haben, wieso sie in Haft sind, wie lange noch, wo sie hingeschafft werden sollen – und das zum Teil über viele Wochen.“
Statt dass dieses System endlich reformiert würde, wird es weiter belastet. Diese Woche schickt VP-Innenministerin Maria Fekter ihren Entwurf einer Asylgesetznovelle aus. Neben einigen sinnvollen und manchen restriktiven Neuerungen, enthält das Regelwerk einen Paragrafen, der vor allem das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR alarmiert: Asylwerber, die auf eine Abschiebung in einen anderen EU-Staat warten (weil dieser für ihr Verfahren nach dem sogenannten Dublin-Übereinkommen zuständig wäre) sind künftig in Schubhaft zu nehmen. „Es wird tausende Schubhäftlinge mehr geben“, prophezeit Roland Schönbauer, Sprecher des UNHCR. „Dabei stößt das System schon jetzt an seine Grenzen“, sagt der auf Asylfragen spezialisierte Rechtsanwalt Wilfried Embacher.
Die Verwahrungshaft, einst eigentlich nur als Ultima Ratio gedacht, wird nicht mehr der zu rechtfertigende Ausnahmefall, sondern die Regel. Nur in ganz besonderen Ausnahmefällen, bei denen die Beweislast beim Asylwerber liegt, kann auf den Freiheitsentzug verzichtet werden.
Innenministerin Fekter, aber auch der rote Regierungspartner folgen nun trotz sinkender Asyl- und Kriminalitätszahlen all den xenophoben Zurufern der letzten Monate. Das Asylgesetz sei zu reformieren, damit keine „ Sippschaften aus Afrika“ nach Wien kommen, forderte etwa FPÖ-EU-Abgeordneter Andreas Mölzer. Vor Millionen Indern und Chinesen warnte der schwarze EU-Neomandatar Ernst Strasser. Auch manch schwarzer Landesfürst offenbarte sein Verständnis von Rechtsstaatlichkeit: Niederösterreichs Erwin Pröll forderte, die Strafregister von Asylwerbern zu veröffentlichen. Sein Vorarlberger Kollege Herbert Sausgruber will Flüchtlinge schon nach Anklageerhebung – und nicht erst nach einem Urteil – in Haft sehen. Kärntens Saualm-Hirte Gerhard Dörfler spricht gar vom „gesunden Volksempfinden“, das man gegen den Rechtsstaat in Stellung bringen müsse, „um die Europäische Menschenrechtskonvention einzuschränken“.
Das ist längst geschehen. Zumindest behaupten das Hofräte des Obersten Gerichtshofs, Staatsanwälte, Sektionschefs, Anwälte, Ärzte und renommierte Uni-Professoren. Seit zehn Jahren (nachdem der Schubhäftling Marcus Omofuma erstickt war) inspizieren die Honoratioren als Mitglieder des Menschenrechtsbeirats Österreichs Schubhaftzellen.
Die Beiratskontrollore sind, und das macht ihre Berichte so brisant, rechtlich gesehen Organe des Innenministeriums,

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