Home > Archiv

Artikel, die mit ‘Regierung’ beschlagwortet sind.
11. Aug 2010

Im Sumpf

Österreich ist eine Korruptionsoase.Wie konnte es dazu kommen und wie legt man sie wieder trocken?

(für Falter 32/10)

Österreich ist also eine Korruptionsoase. So urteilt die OECD. Und der Bundespräsident ergänzt, dass jene, die den Hals nicht vollkriegen konnten, nun unser ganzes Gesellschaftssystem in Misskredit bringen.

Keine Woche vergeht, in der Ermittler, Whistleblower und Medien nicht wieder dubiose Beraterverträge, Kickback-Zahlungen, Sponsoring-Millionen oder Vermittlerprovisionen entdecken.

Längst hat die kritische Öffentlichkeit den Überblick verloren, für wen hier aller die Unschuldsvermutung gilt. Dabei gibt es einen roten Faden in all den Enthüllungen: ehemalige Parteimanager, FPÖ-Sekretäre, parteinahe „Lobbyisten“ und Steuerberater haben sich am Rande von öffentlichen Aufträgen und Privatisierungen die Taschen mit Millionen (Euro) vollgestopft, während sie das Sparen predigten. Die FPÖ, so wird ersichtlich, brach ihr zentrales Wahlversprechen: die Misswirtschaft und das Bonzentum zu bekämpfen.

Zehn Millionen kassierte Grassers Berater Walter Meischberger beim Buwog-Deal. Sechs Millionen nahm der Steuerberater des Kärntner ÖVP-Chefs und Jörg Haiders, Dietrich Birnbacher, beim Hypo-Verkauf an die Bayern. Sechs Millionen gab es für BZÖ-Werber Gernot Rumpold beim Eurofighterdeal. Dazu kommt die Milliardenpleite der Kärntner Hypo Bank. Hier geht es nicht nur um wilde Spekulationsgeschäfte, sondern auch um die Frage, ob die Bank Jörg Haiders Getreuen Millionen zugeschanzt hat.

Diesen und vielen weiteren Fällen ist eines gemeinsam: In der Öffentlichkeit entsteht der Anschein, dass von der Justiz zu zögerlich, zu unprofessionell, zu bürokratisch vorgegangen wird. Nicht nur die „Schweine- und Stürmer-Journalisten“ (© BZÖ-Politiker Gerald Grosz), auch namhafte konservative Juristen, etwa Karl Korinek (Ex-Präsident des Verfassungsgerichtshofs) und Franz Fiedler (Ex-Präsident des Rechnungshofs), üben heftige Kritik an der zaudernden Justiz.

Was ist los im Staate Österreich? Wieso sinkt dieses Land im Antikorruptionsindex immer weiter nach unten? Wieso werfen die besten Korruptionsbekämpfer des Landes, etwa Martin Kreutner, der ehemalige Chef der Antikorruptionsbehörde BIA, entnervt das Handtuch, weil sie „nicht länger gegen Windmühlen kämpfen wollen“, wie Kreutner es nannte?

Man könnte es sich in der Analyse der Misere leichtmachen und auf das Weisungsrecht der Justizministerin verweisen, auf den Zugriff, den sie auf all die heiklen Akten hat. Doch das ist nur ein kleiner Teil des Problems. Staatsanwälte und Richter, so zeigen Umfragen, sind mehrheitlich keine Parteigänger der FPÖ mehr, sondern sympathisieren eher mit den Grünen. Es ist, wie Fischer zu Recht anmerkt, zu einfach, der Justiz die alleinige Schuld zuzuweisen. Eine Melange aus vielen unterschiedlichen Faktoren ruiniert schleichend Österreichs Ruf.


Die Tricks der Korruptionisten

Korruption bezeichnet nicht nur strafbare Handlungen, sondern auch einen moralischen Verfall. Unsere Korruptionisten sind daher nicht unbedingt Kriminelle, sondern schlicht geschickter als je zuvor. Meischberger, Hochegger, Mensdorff und Birnbacher verdienten ihre Millionen nicht dadurch, dass man ihnen wie früher einen schwarzen Koffer mit Bestechungsgeld rüberschiebt (das sie später womöglich mit Politikern teilen). Diese Lobbyisten und Berater verdienen ihr Geld völlig legal. Mittels Beraterverträgen und Erfolgsprovisionen im Schatten von Milliardendeals. Nur die Gier Meischbergers und Hocheggers, die ihr Salär nicht einmal versteuern wollten, machte das System dahinter öffentlich.

Vor allem die Erfolgsprämien, so kritisieren Korruptionsermittler, sind das Grundübel. Denn die Berater kassieren nur dann, wenn der von ihnen betreute Deal gelingt. Die Konsequenz: Die Lobbyisten unterliegen der enormen Versuchung, alle Fädchen ziehen zu wollen, um die Politiker in ihrem Sinne zu bewegen. Das erhöht ihre Bereitschaft, Kickbacks und Parteispenden anzubieten. Und es führt dazu, dass vor allem jene zum Zug kommen, die die besten Beziehungen zu Behörden und Politikern haben – etwa weil sie selbst Politiker waren und in ihrem „Biotop“, wie Walter Meischberger es nennt, zu schwimmen wissen. Einen Ausweg zeigt Ungarn: Dort ist der Kontakt zwischen Lobbyisten und Behörden während öffentlicher Ausschreibungsverfahren verboten. Alle Beraterverträge sind offenzulegen.

Ein beliebter Trick ist auch das Darlehen. Immer wieder taucht es auf, wenn eine hohe Zuwendung nicht erklärt werden kann. Österreichs Air Chief Wolf bekam Geld von einem Eurofighter-Lobbyisten „geliehen“. Der ehemalige Grasser-Sekretär Michael Ramprecht erhielt ein Darlehen vom Immobilientycoon Ernst Plech. Walter Meischbergers 2,5-Millionen-Schilling-Sparbuch, das ihm den Abschied aus der Politik versüßen sollte, war „Meischi“ zufolge ein Darlehen. Die Konsequenz: Die Staatsanwaltschaft muss den Nachweis erbringen, dass das Darlehen in Wahrheit keines war, sondern Schmiergeld. Das gelingt fast nie.

Noch etwas ist auffällig: die Flut an Briefkastenfirmen und Nummernkonten in Steuerparadiesen. Mandarin, Astropolis, Ferint, Omega, das sind nur ein paar Namen von Firmen, die in Wahrheit wohl dazu dienen, die Eigentumsverhältnisse von Geldern zu verschleiern. Die Ermittler beißen sich daran die Zähne aus. Denn sie agieren trotz aller internationaler Kooperation letztlich immer noch national. Wollen sie eine Briefkastenfirma knacken, müssen sie komplizierte Rechtshilfeersuchen stellen und Monate auf die Antwort warten. Das führt zum nächsten Problem.

Die Nöte unserer Staatsanwälte

Die Strukturen unserer Justiz stammen im Grunde noch aus der Monarchie. Die Staatsanwaltschaft ist hierarchisch organisiert, dem Justizminister unterworfen. Er entscheidet, wer Karriere machen darf. Kritik von unten wird selten geschätzt. Wer aufmuckt oder gar öffentlich Reform einmahnt, ist bald als „Grüner“ oder „Linker“ punziert.

Die Korruptionisten spielen indes nach den Regeln des 21. Jahrhunderts. Gewitzte White-Collar-Kriminelle sind nicht nur juristisch besser (und teurer) beraten, sie nehmen auch immer öfter die Dienste sogenannter „Litigation“-PR-Profis in Anspruch, spezieller Berater, die die Justiz gekonnt medial unter Druck setzen. Meinl und Elsner machen es dieser Tage vor.

Eine profunde wirtschaftliche Ausbildung haben Wirtschaftsstaatsanwälte in Österreich nicht, obwohl sie seit der Strafprozessreform die „Herren“ des Verfahrens sind. Sie erwerben ihr juristisches Allroundwissen bei einer vierjährigen Richterausbildung, das ökonomische Know-how allerdings nur durch learning by doing. Es gibt zwar seit den 80er-Jahren eine eigene „Wirtschaftsgruppe“ und seit 2009 eine „Korruptionsstaatsanwaltschaft“ in Wien. Doch dort schuftet eine Handvoll Ankläger, die weder Überstunden bezahlt noch geeignete Finanzexperten zur Seite gestellt bekommen. Mehr…

19. Apr 2010

Österreich braucht mehr Presseschutz: Reaktion der Staatsanwaltschaft

Mein Kommentar über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen jenen “Whistleblower”, der Missstände im Justizministerium aufdeckte, erregte Widerspruch bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft. Der Pressesprecher der Behörde, Alexander König, übermittelte mir einen Leserbrief, den ich hier ungekürzt wiedergebe:
“Sehr geehrter Herr stellvertretender Chefredakteur!
Zu dem diese Woche im Falter und in Ihrem Watchblog erschienen
Artikel “Österreich braucht mehr Presseschutz” möchte ich in meiner Funktion als Leiter der Medienstelle der Korruptionsstaatsanwaltschaft gerne folgende Klarstellungen treffen und ersuche um Veröffentlichung in beiden Medien:
Sie schreiben, dass nach der Veröffentlichung von Akten der “Weisungsabteilung des Justizministeriums”, die ein “Whistleblower” zuvor in einem Papiersack überreicht hätte, Mitarbeiter der Ministerin im Hintergrund die Korruptionsstaatsanwaltschaft in Stellung gebracht hätten, um jene “Verräter” zu verfolgen, welche die Politisierung der Justiz thematisierten. Die Staatsanwaltschaft habe einem rechtlich erlaubten „Angriff auf das Redaktionsgeheimnis“ durch eine Art „Rasterfahnung“ in Mailboxen verdächtiger Justizbediensteter unternommen, obgleich der Falter keine persönlichen Informationen veröffentlicht habe, und ziehen einen Vergleich mit Deutschland, wo Behörden in den vergangenen Jahren sich hunderte Male Zutritt zu Redaktionsräumen verschafft, Telefonate von Journalisten mitgeschnitten und Medienleute beschattet hätten.
Das sind schwerwiegende Vorwürfe, sie stimmen allerdings nicht und lassen auch die nun einmal geltende Rechtslage außer Acht, über die sich gewiss ebenso diskutieren lässt, wie über einen „Freedom of Information Act“. Derzeit sind aber nach dem Gesetz weder Ermittlungsverfahren öffentlich, noch interne Berichte der Staatsanwaltschaften, die in aller Regel persönliche Daten gänzlich unbeteiligter Personen enthalten. Verletzt wird das Amtsgeheimnis schon, wenn Beamte solche Unterlagen den Medien zuspielen, unabhängig davon, ob und wie sie ein Journalist verwertet, in welchem Umfang er persönliche Informationen in Boulevard-Manier veröffentlicht oder in journalistischer Sorgfalt – wie der Falter – nicht.
Besteht der Verdacht einer Verletzung des Amtsgeheimnisses, dann hat ihn die taatsanwaltschaft zu untersuchen, nicht um “nicht untertänige Ankläger zur Rechenschaft” zu ziehen, sondern infolge einer gesetzlichen Verpflichtung („Offizialmaxime“) zur Klärung sämtlicher Vorwürfe – in die eine wie in die andere Richtung – unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte und der Unschuldsvermutung aller Beteiligten. Dabei wurde im konkreten Fall nicht versucht, das Redaktionsgeheimnis zu umgehen, und schon gar keine “Art von Rasterfahndung” vorgenommen. Ganz im Gegenteil: nach Einholung einer gerichtlichen Bewilligung und Einschaltung des Rechtsschutzbeauftragten wurde bei einem sehr beschränkten Personenkreis durch eine Auskunft des Providers geprüft, ob von behördlichen E-Mail-Accounts der Justiz die Unterlagen gleichsam online an den “Falter” oder an “Klenk” geleitet worden sind. Das ist wohl der verhältnismäßig geringste Eingriff in Grundrechte, der noch einer Klärung der Verdachtslage dienen kann, und hat mit einer „Rasterfahndung“ nichts zu tun. Wo hier ein Zusammenhang mit dem angeblich hundertmaligen Verschaffen des Zutritts in Redaktionsräumlichkeiten oder dem Observieren von Journalisten durch Deutsche Behörden bestehen soll, ist schwer ersichtlich. Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Dass freie, kritische und auch investigative Medien für einen demokratischen Rechtsstaat unverzichtbar sind, steht außer Diskussion, ändert aber weder etwas an der Verpflichtung von Beamten zur Wahrung des Amtsgeheimnisses, noch an derjenigen der Staatsanwaltschaften, bei einem Verstoß solchen Fällen nachzugehen. Das tut die Korruptionsstaatsanwaltschaft im Bemühen um Objektivität und unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit – ohne Rasterfahndung oder Umgehung des Redaktionsgeheimnisses
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Friedrich Alexander Koenig
Pressesprecher der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Korruption”

07. Okt 2009

Alleine gegen die Freunderln

Strasser, Grasser, Meischberger: Die Staatsanwaltschaft widmet sich den schwarz-blauen Skandalen. Und zeigt dabei ihre Nöte (für Falter)
Sag noch einer, Staatsanwälte seien lahm, wenn es um die Aufarbeitung von Freunderlwirtschaft geht. Manche brüten sogar sonntags über ihren Fällen. Norbert Haselhofer zum Beispiel.
Der auf Wirtschaftskriminalität spezialisierte Staatsanwalt bearbeitet gerade die Causa Buwog, die Affäre rund um die schwarz ausbezahlten Millionenprovisionen an die Geschäftspartner von Exfinanzminister Karl-Heinz Grasser.
Am Sonntag studierte Haselhofer deshalb das neue profil. Der Verkauf von 62.000 Buwog-Wohnungen, so behauptete darin ein anonym auftretender Exkabinettsmitarbeiter Grassers, sei ein „abgekartetes Spiel“ gewesen. Nicht nur der spätere Käufer der Liegenschaften, die rund 960 Millionen Euro wert waren, die Immofinanz, sei damals festgestanden. Auch der Ex-FPÖ-Politiker, Lobbyist und spätere Grasser-Kompagnon Walter Meischberger sollte in dem Deal „an Bord“ geholt werden.
Das Bieterverfahren, so der Informant sinngemäß, sei nur ein Bluff gewesen. Karl-Heinz Grasser und sein heutiger Geschäftspartner, der Immobilientreuhänder, Buwog-Aufsichtsrat und frühere FPÖ-Sponsor Ernst Karl Plech, hätten nämlich vorgegeben, „wohin die Reise gehen“ solle. Die über Scheinfirmen ausbezahlten zehn Millionen für die Grasser-Freunde Walter Meischberger und Peter Hochegger seien daher auch in diesem Lichte zu betrachten.
Während der aufgebrachte Exfinanzminister noch rätselte, welcher Mitarbeiter ihn da belastet haben könnte, und Plech über seine Anwälte alles dementierte, setzte sich Staatsanwalt Haselhofer an seinen Computer und googelte den Namen des mysteriösen profil-Informanten. Es ist der ehemalige stellvertretende Kabinettschef Michael Ramprecht. Er war im Finanzministerium für die Privatisierung der Staatswohnungen zuständig, wurde dann von Grasser zum Geschäftsführer der Bundesbeschaffungsagentur ernannt und später wegen dubioser privater Immobiliendeals von diesem Posten entfernt.
Staatsanwalt Haselhofer hätte den Amtsweg einhalten und die Polizei mit der Ausforschung des Kronzeugen beauftragen können. Anstatt Vorladungen zu diktieren, suchte er sich lieber selbst die Handynummer Ramprechts und befahl ihn noch am Sonntag zum Verhör.
Der ehemalige Grasser-Vertraute, so wurde dem Falter am Montag aus Justizkreisen bestätigt, wiederholte auch unter Wahrheitspflicht als Zeuge vor dem Staatsanwalt, was er Journalisten kurz zuvor anvertraut hatte. Der Buwog-Verkauf sei eine geschobene Sache gewesen. Es sei, so legte Ramprecht nach, Grassers Wunsch gewesen, dass die Immofinanz, die die später üppig entlohnten Lobbyisten Meischberger und Hochegger beschäftigte, den Zuschlag erhalte. Alle drei bestreiten dies.
Die Justiz macht also Druck, und Haselhofers Eile

Mehr…

08. Jul 2009

„Das ist totes Recht“

Walter Geyer, Chef der Korruptionsstaatsanwaltschaft, über das rückschrittliche neue Antikorruptionsgesetz (für Falter)
Herr Staatsanwalt Geyer, das Justizministerium plant das neue Korruptionsgesetz zu reformieren. Sind Sie damit zufrieden?
Walter Geyer: Nein. Wir sind kürzlich zwei Schritte vorausgegangen. Nun gehen wir wieder einen zurück.
Was stört Sie?
Geyer: Die Bestimmungen über das Anfüttern von Amtsträgern, also die Gewährung kleiner Vorteile, um ihre Gunst zu gewinnen, waren sehr strikt und sehr rigide – ein großer Personenkreis war davon umfasst. Das war ein Fortschritt. Nun werden die Bestimmungen zum toten Recht erklärt. Die Vertreter von staatsnahen Betrieben dürfen nun wieder „angefüttert“ werden.
Ein Argument dafür war die große Rechtsunsicherheit. Niemand wusste, ob man einen ORF-Journalisten oder den Amtstierarzt auf einen Kaffee einladen darf.

Geyer: Die Verunsicherung ist nachvollziehbar. Die unterste Grenze beim Anfüttern war nicht klar geregelt. Anstatt hier nachzuschärfen, werden gleich ganze Personenkreise, etwa Manager von ÖBB, Asfinag oder Ärzte ausgegliederter Spitäler, komplett ausgenommen.
Es wird nicht nachgeschärft, sondern entschärft.
Geyer: Ganz genau.
Hat sich die Wirtschaft durchgesetzt?
Geyer: Wirtschaftliche Interessen spielen nun sicherlich eine wichtigere Rolle. Es geht aber auch um eine viel grundsätzlichere Frage, der wir uns stellen sollten: Ist Korruptionsbekämpfung ein Herzensanliegen der Politik oder bloß eine Pflichtübung, die man irgendwie absolviert?
Ihre Antwort?
Geyer: Wie hat Österreich reagiert, als es um die Abschaffung der anonymen Sparbücher ging? Oder beobachten Sie die Diskussion über das Bankgeheimnis, das auch Betrüger schützt. Bestechung ausländischer Amtsträger war lange steuerlich absetzbar und daher staatlich subventioniert. Wir sind hier keine europäischen Vorreiter und das ist schade. Was bei uns heute umstritten ist, ist in Deutschland vor zehn Jahren entschieden worden.
Der Rechnungshofpräsident Josef Moser kritisiert, dass Manager staatsnaher Betriebe nun straflos mit kleinen Vorteilen „angefüttert“ werden dürfen. Dies sei nicht zu rechtfertigen, da die Unternehmen öffentliche Gelder verwalten.
Geyer: Ich teile die Kritik und stelle eine weitere Frage: Ist es noch gerechtfertigt, private Wirtschaft und den öffentlichen Bereich total unterschiedlich zu behandeln? Nein. Begonnen hatte es bei den Beamten, sie sollen sich nicht bestechen lassen. Dann wurden auch die leitenden Angestellten der öffentlichen Unternehmungen erfasst, dann, aber nur eingeschränkt, die Manager der Privatwirtschaft. Diese Ausdehnung ist meines Erachtens notwendig, weil von Vertretern großer Firmen in den allermeisten Fällen über fremdes Geld verfügt wird. Sie sollten keine privaten Vorteile aufgrund dienstlicher Tätigkeit einstreifen.

Kommen wir zur Verunsicherung: ORF-Manager Elmar Oberhauser sah sich kürzlich in den Schlagzeilen, weil er bei einer Sportveranstaltung in einer VIP-Loge saß. Ist das wirklich schon kriminell?

Geyer: Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe haben sich nicht bestätigt. Er hatte gar keine unzulässigen Zuwendungen angenommen. Aber losgelöst von diesem Fall möchte ich eines festhalten: Die oft beklagte Verunsicherung in Sachen „Anfütterung“ hat auch positive Seiten. Plötzlich begannen viele im Land darüber nachzudenken, ob das, was bisher Sitte war, diese Freunderlwirtschaft, auch gut ist. Firmen riefen bei uns an und fragten: Welche Zuwendungen sind noch zu rechtfertigen?
Der Blumenstrauß für die Krankenschwester?
Geyer: Der ist völlig unbedenklich.
Der Golddukaten als Dank für die liebevolle Betreuung der Oma?
Geyer: Ist problematisch wie alle Zuwendungen, wenn damit Einfluss ausgeübt werden soll oder könnte.
Kommen wir zum „Kultursponsoring“. Siemens sponsert die Salzburger Festspiele und bekommt dafür ein Kontingent an Freikarten. Diese wurden etwa an hohe Beamte der Stadt Wien verschenkt. Zusätzlich gab es Einladungen ins Luxushotel, Limousinenservice und Galadiner. Nun ist all das wieder erlaubt.
Geyer: Ich verstehe die Sponsoren. Aber ich teile ihre Sicht nicht. Was ist der Sinn des Sponsorings? Die Förderung der Kultur durch private Unternehmen. Warum aber werden dann Karten an hohe Beamte und Manager verschenkt und diese „rundumversorgt“? Da drängt sich die Vermutung auf: Zweck dieses Sponsorings ist das Beschenken einflussreicher Leute und nicht die kulturelle Veranstaltung selbst.
Ist es schon strafbar?
Geyer: Wenn zwischen Siemens und den Eingeladenen keine geschäftliche Beziehung besteht, wohl nicht. Doch solche Personen werden ja selten eingeladen.
Manche Würdenträger müssen aber bei kulturellen Veranstaltungen ihr Amt repräsentieren.
Geyer: Das würde unter zulässige Repräsentation fallen, könnte aber auch die Republik bezahlen. Das Geld soll ja der Kultur zukommen.
Kommen wir von der Freunderlwirtschaft zur Großkorruption. Sie beklagen das Fehlen von Kronzeugenregelungen und den mangelnden Schutz von Hinweisgebern, sogenannten „Whistleblowern“.
Geyer: Ja, beides wäre wichtig. Im Wettbewerbsrecht ist die Kronzeugenregelung eine Erfolgsstory. Alle großen Kartellabsprachen wurden aufgedeckt, weil Unternehmen ausgepackt haben und dafür keine oder weniger Strafe zahlen mussten. Dieser Schritt wäre auch bei der Großkorruption – etwa im Bauwesen – überfällig. Er hätte destabilisierenden und abschreckenden Charakter. Keiner könnte mehr darauf vertrauen, dass Bestechungen ungeahndet bleiben. In Deutschland wurde vor kurzem eine Kronzeugenregelung beschlossen.
Wie aber kann man „Whistleblower“ schützen? Sie haben Angst, ihren Job und ihre Existenz zu verlieren, wollen aber auch nicht weiter bei kriminellen Machenschaften ihrer Kollegen zusehen.
Geyer: Bei uns war kürzlich ein Mann wegen einer Rechtsauskunft. Er deutete an, dass sich ein Beamter ständig mit sogenannten „Kickbacks“ bestechen ließ. Doch er wagte nicht auszupacken, hatte Angst um seine Existenz. Auch hier zeigt ein Blick ins Ausland neue Wege. Das Landeskriminalamt Niedersachsen etwa hat ein ausgefeiltes System entwickelt. Ein Hinweisgeber kann bei den Behörden einen anonymen Postkasten einrichten und so mit diesen kommunizieren. Bei uns würden einige Praktiken schlagartig aufhören, wenn wir so ein System hätten. Der Europarat hat wohl Recht, Österreich befindet sich in „einem frühen Stadium des Kampfes gegen die Korruption“.

03. Jun 2009

Wie Martin Graf Politik mit Strafrecht verwechselt

Zu Martin Graf scheint alles gesagt. Und doch muss man sich mit einem Argument auseinandersetzen, das er in den vergangenen Tagen immer wieder vorgetragen hat. Der Präsident der Kultusgemeinde, Ariel Muzicant, so Graf, habe sich in die politische Arena gestellt und dort ausgeteilt. Nun dürfe er nicht zimperlich sein, wenn er als “Ziehvater des linksextremen Terrors” bezeichnet wird.
Juristisch ist Grafs Einlassung nicht uninteressant. Denn der Dritte Nationalratspräsident thematisiert die “Grobe-Klotz-Theorie” des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Sie wurde im sogenannten “Trottel-Urteil” entwickelt – und zwar, als es darum ging, die Meinungsfreiheit der Linken gegenüber der FPÖ zu stärken.
Als Jörg Haider einst Waffen-SS-Männer als wahre Kämpfer für die Demokratie lobte, entgegnete der Journalist Gerhard Oberschlick, Haider sei “entweder ein Nazi oder ein Trottel”. Haider klagte in Österreich – mit Erfolg. Straßburg aber sah es anders: Ein grober Klotz (Haider) müsse den groben Keil (Oberschlicks Worte) ertragen.
Ist der Fall juristisch auf Muzicant übertragbar? Vermutlich ja: Muzicant teilt heftig aus. Einmal verglich er den damaligen Innenminister Günter Platter indirekt mit dem NS-Massenmörder Adolf Eichmann. Auch der habe nur die Gesetze eingehalten, als er Juden deportieren ließ, so Muzicant. Dann erinnerte ihn die Wortwahl des FPÖ-Generalsekretärs an NS-Propagandaminister Goebbels, FPÖler bezeichnete er als Kellernazis.
Graf antwortet bewusst so, wie es der EGMR erlaubt. Er wandelt einen Spruch des Grünen Peter Pilz ab, der Haider einmal den “Ziehvater des rechtsextremen Terrors” nannte. Damals wurden Roma ermordet. Allerdings nicht von der FPÖ. Die Gerichte haben auch Pilz’ Meinungsäußerung geduldet. Politiker dürfen nicht zimperlich sein, so die Justiz.
Was Graf heute nicht kapieren will: Die Welt der Juristen und ihr liberales Konzept von Meinungsfreiheit ist in der Politik nicht der einzig gültige Maßstab. Nicht alles, was strafrechtlich gesagt werden darf, darf auch politisch ausgesprochen werden. Einen jüdischen Repräsentanten derart zu verunglimpfen, steht einem Staatsorgan der Zweiten Republik nicht zu. Schon gar nicht einem, dessen Mitarbeiter T-Shirts mit Hakenkreuzen bestellen und der sich auf Burschenschafterbuden herumtreibt.
Und noch etwas sollte hier festgehalten werden. In Österreich gibt es keinen “linksextremen Terrorismus”. Es gibt gar keinen Terror hier. Fast hätte man es vergessen.

10. Feb 2009

Fall Haidinger: Innenministerium gegen Innenministerin


Maria Fekter suspendierte ihren Kritiker Herwig Haidinger. Rechtswidrigerweise, wie ein Bescheid ihres Hauses nun moniert.
(für Falter. Foto: Martin Fuchs)
Haidinger%20Fuchs.jpg Ein Jahr ist es nun her, dass der abgesetzte Kripo-Chef Herwig Haidinger im Café Eiles saß, um sich auf seinen wichtigsten Auftritt vorzubereiten. Vor dem Nationalrat packte er dann erstmals aus: über Pannen im Fall Natascha Kampusch, über üble Seilschaften in der Polizei und über parteipolitisch motivierte Indiskretionen rund um die Ermittlungen in der Bawag-Milliardenpleite.
Maria Fekter war damals noch Volksanwältin. Sie muss irritiert gewesen sein. Herwig Haidinger war einer ihrer engsten Parteifreunde aus Oberösterreich. Nun stürzte er die ÖVP und ihren Innenminister Günter Platter in eine Krise. Das verzeiht ihm die Partei nie.
Haidingers Enthüllungen hatten einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Folge. Er enthüllte hässliche Usancen im Innenressort, penibel dokumentiert in gestohlenen Emails des ehemaligen Innenministers Ernst Strasser. Mal ließ sich ein Klüngel im Ministerialkabinett vom Waffenlobbyisten Alfons Mensdorff Pouilly zu Jagden aufs schottische Luxusschloss laden (derweil der unter Korruptionsverdacht stand), dann schob man sich Posten zu oder intervenierte nach eigenen Alko-Fahrten.
Die Justiz ermittelt in all diesen Fällen noch immer – Haidinger aber, mittlerweile in die Sicherheitsdirektion verschoben, wurde am 12. November von der nunmehrigen Innenministerin Maria Fekter „vorläufig suspendiert“. Den Ausschlag gaben ein profil-Interview und eine Pressekonferenz ehemaliger Spitzenbeamter (die Haidinger nur als stummer Zeuge besuchte), in der heftige Kritik an den autoritären und unprofessionellen Zuständen und dem Politfilz im schwarzen Innenressort geübt wurde.
Fekter reichte es. Doch anstatt die Kritik zu entkräften, servierte sie Haidinger ab. Er habe, so tönte sie, „das Ansehen des Ministeriums“ geschädigt und Weisungen missachtet. Im übrigen habe er ihr ein kritisches Email geschrieben – eine Missachtung des Dienstweges.
Bei vollen Bezügen solle sich ihr Parteifreund lieber im Garten in Wien Breitenlee Rosen züchten, anstatt sie, Fekter, zu kritisieren. Haidinger aber sagte: „Ich fordere eine Änderung der Umgangsformen im Innenministerium. Menschen müssen offen ihre Meinung sagen dürfen, ohne dafür verfolgt zu werden. Wo sind wir denn?“
Nun hat Haidinger diese „Änderung der Umgangsformen“ erreicht –mit Hilfe des Innenministeriums. Mit Unterstützung seines Anwalts Alfred Noll setzte er bei der Disziplinarkommission nicht nur eine Aufhebung der Suspendierung, sondern auch eine sofortige Einstellung des Disziplinarverfahrens in fünf von sechs Fakten durch. Für eine Außer-Dienststellung Haidingers, so urteile die Oberrätin Ingrid Sperl, gebe es keinen Grund. In einem Fall, so monierte sie, sei Haidinger sogar eine kritische Äußerung eines anderen Beamten (des ehemaligen Sektionschefs Wolf Szymanski) zum Vorwurf gemacht worden. „Ein Beamter“, so Sperl, „kann aber nur für sein Tun oder Unterlassen zur Verantwortung gezogen werden“.
Haidinger fühlt sich nun bestätigt: „In 33 Jahren Dienst habe ich mich nie einschüchtern lassen, von niemandem. Diese Entscheidung zeigt mir, dass ich Recht getan habe“. Anwalt Noll kritisiert, dass Fekter „auf der juristischen Niederlage sitzen bleibt“. Für jeden angehenden Juristen sei erkennbar gewesen, dass es für eine Suspendierung keinen Grund gibt.“ Nun sei zu klären, wer für die „Verschleuderung von Steuergeld“ aufkomme.

19. Nov 2008

Achtung Falle, Herr Faymann!

Wenn die SPÖ das Justizministerium an die ÖVP abgibt, dirigieren die Konservativen erstmals Polizei, Ankläger und Justiz (für Falter)
Bild%202.pngEin Gerücht jagt durch die Stadt, und man kann nur hoffen, dass es falsch ist: Die SPÖ will der ÖVP nun auch das Justizministerium überlassen.
Diese politisch außerordentliche Rochade soll menschliche und politische Motive haben. Der menschliche Grund: SPÖ-Chefverhandlerin Doris Bures (sie ist als künftige Infrastrukturministerin im Gespräch) halte von Justizministerin Maria Berer herzlich wenig. Sie wünscht sich die ehemalige EU-Abgeordnete zurück nach Brüssel. Die politische Motivation: Die Faymann-SPÖ sieht das Justizministerin als unbedeutendes „Abtauschressort“ an, das sie gegen das Gesundheitsressort einwechseln will.
Man kann nur hoffen, dass die SPÖ diese Fehleinschätzung rechtzeitig erkennt. Nicht weil es so unmöglich wäre, wenn zum ersten Mal seit 1934 ein schwarzer Justizminister regiert. Jede demokratische Institution, jedes Ministerium, braucht Farb- und Machtwechsel.
Demokratiepolitisch brisant sind die Pläne, weil die ÖVP auch den Innenminister, den Finanzminister und wohl auch den Wirtschaftsminister stellen wird. Es wäre – sieht man von der roten Alleinregierung unter Kreisky ab – das erste Mal, dass eine Partei beide Sicherheitsministerien und die wichtigsten Wirtschaftskontrollbehörden dirigiert. Polizisten, Richter, Staatsanwälte, Asylbeamte, Wettbewerbs-, Kartell- und Finanzaufsichtsbehörden würden unter dem Einfluss einer Partei stehen, die sich sicherheitspolitisch gerne in der Nähe von Heinz-Christian Strache inszeniert. „Kulturdelikts“-Debatten, die Forderungen nach „Ausländerquoten für Ottakring“ und der plakatierte Wunsch nach härteren Haftstrafen für Sextäter sind nur einige Indizien dafür. Auch die Schwächung der Korruptionsbehörden und die massive Einflussnahme bei der Postenvergabe im Innenministerium sind kein Vertrauensbeweis.
Nicht nur ein realpolitisches System

Mehr…

20. Aug 2008

Herr Missethon schaut dem Volk aufs Maul

Ein Spaziergang mit dem Generalsekretär der ÖVP durch Ottakring. Mit überraschendem Ausgang. (für Foto)
Missethon.pngIch bin der Missethon Hannes von der ÖVP, ich wollt schauen, wie es euch hier geht.“ Missethon steht jetzt beim Trafikanten in der Thaliastraße. Der Trafikant sagt: „Den kriminellen Ausländern solltat ma an Stempel aufs Hirn brennen, so wie bei die Pferd.“
Missethon schluckt. Er wird später sagen, dass es ihn „schon oft reißt“, wenn er mit dem Volk redet. Der Trafikant wird Missethon auch noch mit anderen Lösungsvorschlägen verwirren. Er sagt zum Beispiel, dass es gar nicht die Ausländer sind, die den Geschäftsleuten hier das Leben schwermachen. Es ist alles ganz schön kompliziert, zumindest hier im Sechzehnten.
Wie einfach ist da die Welt eines Politikers

Mehr…

04. Jul 2008

Maria & Maria

Maria Berger und Maria Fekter besuchten dasselbe katholische Mädcheninternat. Nun regieren sie als Justiz- und Innenministerinnen – ihre Herkunft prägt sie noch immer.
Im Jahr 1968 lernten einander zwei Schülerinnen im Internat der „Barmherzigen Schwestern vom Heiligen Kreuz “ in Gmunden kennen. Die eine, Maria Berger, war die Tochter schwarzer Bauern aus Perg. Sie war weniger elegant gekleidet, wie ihre Mitschüler. Sie spürte die herablassenden Blicke der „Arztkinder und Unternehmertöchter“, wie sie heute erzählt. Mit Chauffeur und Mercedes holten die Eltern ihre Töchter am Wochenende ab und wenn sie schlechte Noten hatten, intervenierten sie beim Lehrer.
Das andere Mädchen, Maria Fekter, kam auch aus schwarzem Elternhaus. Ihr Vater war ein angesehener Schottergrubenunternehmer aus Attnang-Puchheim. Manche nennen sie noch heute spöttisch „die Schottermitzi“.
Die zwei Mädchen sollten bei den Kreuzschwestern lernen, ihr Leben in die Hand zu nehmen – durch Bildung.

Mehr…

20. Mai 2008

Jäger von gestern

Der parlamentarische Untersuchungsausschuss über das Innenministerium agiert maßlos – und hat schon im ersten Monat erstaunlich viel enthüllt. Eine erste Bilanz.
61549-2_big.jpg
Der „Rüstungsvermittler“ Alexander Graf Mensdorff-Pouilly zum Beispiel. Kabinettsmitarbeiter der Innenminister Strasser und Prokop lud er zur Jagd. Nicht nur im Burgenland, so enthüllte die Presse, sogar im schottischen Luxusschloss Dalnagar, ließ er die Sauen raus.
Oder Jörg Haiders Ex-Werber, die Eurofighter-Lobbyisten Gernot und Erika Rumpold. „Irrtümlich“ erhielten sie vier Millionen Euro von einer „Offshore Gesellschaft“. Die Erste Bank meldete die Transaktion dem Bundeskriminalamt – Verdacht der Geldwäscherei. Ein Russe habe versehentlich Geld aufs Konto überwiesen, rechtfertigen die Rumpolds sich.
Mysteriös auch die Erzählungen der Kriminalbeamten der „Soko-Bawag“. Hurtig hatten sie kurz vor der Nationalratswahl 2006 nach „Zahlungsflüssen“ der Bawag an die SPÖ zu fahnden. Sie erstatteten Bericht an das Kabinett der Innenministerin, Millionenkredite an SPÖ und ÖGB seien von der Bawag ohne Sicherheiten vergeben worden. Liese Prokop persönlich informierte darüber den Aufdecker Alfred Worm. Zumindest sagt das einer ihrer engsten Mitarbeiter am Rande des U-Ausschusses zum Falter.
Ein Monat schon untersucht das Parlament die Vorwürfe des abgesetzten Chefkriminalisten Herwig Haidinger. Von Intrigen, Verrat und Freunderlwirtschaft wusste der zu berichten. Vor einem „Kraut-und-Rüben-Ausschuss“ hatte die ÖVP gewarnt, weil SPÖ und Opposition maßlos viele Agenden in den Ausschuss stopften und buchstäblich Tonnen an Akten anfordern. Es kommt nun tatsächlich einiges durcheinander in diesem Untersuchungsausschuss, der Missstände im ÖVP-regierten Innenministerium aufdecken sollte. Das Parlament, das Geheimnisverrat klären sollte, steht selbst im Verdacht, Daten an Medien gespielt zu haben – etwa im Fall Natascha Kampusch. Und Haidinger steht nun wie Peter Pilz im Visier der Justiz: wegen Geheimnisverrat, Falschaussage und Verleumdung. Man wolle ihn nun fertig machen, klagt er.
Was er ausgelöst hat, schmerzt die Konservativen. Spenden, Spezis und Spitzels

Mehr…