Home > Archiv

Artikel, die mit ‘Pressefreiheit’ beschlagwortet sind.
14. Apr 2010

Österreich braucht mehr Presseschutz

In eigener Sache: wie das Justizministerium angebliche Informanten des Falter bespitzeln ließ
Vergangenes Jahr veröffentlichte der Falter Akten der Weisungsabteilung des Justizministeriums. Ein Whistleblower hatte sie in einem Papiersack überreicht. Die Dokumente legten den Verdacht nahe, dass politische Verfahren von Staatsanwälten „wegadministriert“ oder „liegen gelassen“ worden waren. Vor allem der Fall des Kärntner Landeshauptmanns Dörfler, der zu einfältig sei, das Recht zu verstehen, erregte Aufsehen. Die Öffentlichkeit hat an der Kenntnis dieser Dokumente ein legitimes Interesse. Sie betrafen Politiker, mutmaßlich korrupte Richter und Polizisten. Der Staat klassifizierte sie als geheim.
Die veröffentlichte Serie „Weisung aus dem Sack“ hatte eine breite Debatte über die Unabhängigkeit der Justiz zur Folge. Sogar der Bundespräsident regte an, das Weisungsrecht des Justizministers gegenüber Staatsanwälten abzuschaffen.
Wie reagierte Justizministerin Claudia Bandion-Ortner? Auf der Vorderbühne setzte sie einen „Expertenrat“ für mehr Transparenz ein. Im Hintergrund aber brachten Mitarbeiter der Ministerin die Korruptionsstaatsanwaltschaft in Stellung. Nicht untertänige Ankläger sollten zur Rechenschaft gezogen werden, sondern jene „Verräter“, die die Politisierung der Justiz thematisierten.
Der Falter konnte nun Teile der Gerichtsakten einsehen. Die Dokumente zeigen, wie die Justiz bei der Suche nach den „Whistleblowern“ das Redaktionsgeheimnis zu umgehen versuchte. Die Staatsanwaltschaft unternahm eine Art Rasterfahndung in den Mailboxen verdächtiger Justizbediensteter. Mit richterlicher Bewilligung ordnete sie die „Überwachung von versendeten und empfangenen Nachrichten“ an, „in denen die Buchstabenfolgen ‚klenk‘ oder ‚falter‘ vorkommen“. Die Suche sei notwendig, weil durch die „Verletzung des Amtsgeheimnisses“ nicht nur die Rechte Dritter verletzt worden seien (Opfer: Gerhard Dörfler?), sondern es auch zu einem „massiven Misstrauen der Bevölkerung gegenüber der österreichischen Justiz kam“.
Mit keinem Wort ging die Staatsanwaltschaft darauf ein, dass der Falter keinerlei intime oder persönliche Information veröffentlichte, sondern bloß juristische Begründungen der Anklagebehörde in bereits eingestellten Polit-Strafverfahren publizierte.
Rechtlich ist dieser (hier übrigens erfolglose) Angriff auf das Redaktionsgeheimnis erlaubt. Doch er zeigt einen Trend: Journalisten werden wieder zunehmend als Handlanger von Verrätern gesehen oder selbst unter Verdacht gestellt. Das Redaktionsgeheimnis wird restriktiv interpretiert. So erklärte es die Wiener Oberstaatsanwaltschaft kürzlich für zulässig, beim ORF Videobänder der „Am Schauplatz“-Redaktion zu beschlagnahmen, weil FP-Chef Strache dem renommierten Fernsehjournalisten Ed Moschitz NS-Wiederbetätigung unterstellte. Das Bezirksgericht Leopoldstadt wiederum untersagte der Zeitschrift News, aus den Akten der Causa Hypo zu zitieren. Die Berichterstattung über die mittlerweile vom Steuerzahler beglichenen Malversationen der verstaatlichten Kärntner Bank bedeute einen „Angriff auf die Rechtspflege“. „Zensur“ ortet da die Süddeutsche, und das zu Recht.
In einem weiteren Fall wartet der Falter auf ein Urteil des Menschenrechtsgerichtshofes in Straßburg. Wir wurden zu 7000 Euro Geldstrafe verurteilt, weil wir ein beschämendes Urteil einer Wiener Neustädter Richterin in einem Vergewaltigungsprozess hart kritisiert hatten. Richterschelte stünde uns nicht zu, so das Oberlandesgericht. Strafverschärfend wirkte, dass der Falter-Bericht auch im Nationalrat zitiert worden war.
Österreichs Justiz vollzieht eine Entwicklung, die Deutschland derzeit zu überwinden versucht: In Berlin stellte die FDP-Justizministerin gerade ein „Presseschutzgesetz“ vor. Besonders eilfertige deutsche Ermittlungsbehörden haben sich in den vergangenen Jahren hunderte Male Zutritt zu Zeitungsredaktionen verschafft, Telefonate von Journalisten mitgeschnitten oder Medienleute beschattet. Nun pfeift die Politik die Behörden zurück. Die investigative Presse, so die Einsicht, sei der Wachhund der Demokratie. Er muss gefüttert und nicht an Ketten gelegt werden.
Gewiss: Viele Zeitungen haben sich in Österreich in den vergangenen Jahren massive Fehltritte geleistet. Nicht immer wurden Gerichtsprotokolle in der hehren Absicht veröffentlicht, Missstände aufzudecken – die Exzesse des Boulevards (und der sie informierenden Behörden) in den Fällen Josef Fritzl und Natascha Kampusch sind ein Beweis dafür. Natürlich kann ein Strafverfahren durch Medienberichte auch gestört werden (siehe Elsner). Zu Recht schärft die Justizministerin den Persönlichkeitsschutz im Mediengesetz deshalb nach.
Doch das ist nicht genug. Österreich muss – so wie die USA und Großbritannien – einen „Freedom of Information Act“ erlassen. Regierungsdokumente und Gerichtsprotokolle dürfen von Verantwortlichen nicht länger nach Gutsherrenart verwaltet werden. Es muss ein konkretes Recht auf Herausgabe von Akten, Studien und anderen Dokumenten geben, soferne dem nicht gewichtige Gründe entgegenstehen.
Schutz von Informanten und Redaktionsräumen. Auskunftspflichten der Behörden. Einsichtsrechte der Medien in Akten der Verwaltung. Schulungen von zensurvernarrtem Justizpersonal in Sachen Pressefreiheit: Auch das braucht Österreich, wenn es seinen Filz, seine untertänige Justiz und seine zunehmend korrupten Eliten loswerden will.

03. Jun 2009

Wie Martin Graf Politik mit Strafrecht verwechselt

Zu Martin Graf scheint alles gesagt. Und doch muss man sich mit einem Argument auseinandersetzen, das er in den vergangenen Tagen immer wieder vorgetragen hat. Der Präsident der Kultusgemeinde, Ariel Muzicant, so Graf, habe sich in die politische Arena gestellt und dort ausgeteilt. Nun dürfe er nicht zimperlich sein, wenn er als “Ziehvater des linksextremen Terrors” bezeichnet wird.
Juristisch ist Grafs Einlassung nicht uninteressant. Denn der Dritte Nationalratspräsident thematisiert die “Grobe-Klotz-Theorie” des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Sie wurde im sogenannten “Trottel-Urteil” entwickelt – und zwar, als es darum ging, die Meinungsfreiheit der Linken gegenüber der FPÖ zu stärken.
Als Jörg Haider einst Waffen-SS-Männer als wahre Kämpfer für die Demokratie lobte, entgegnete der Journalist Gerhard Oberschlick, Haider sei “entweder ein Nazi oder ein Trottel”. Haider klagte in Österreich – mit Erfolg. Straßburg aber sah es anders: Ein grober Klotz (Haider) müsse den groben Keil (Oberschlicks Worte) ertragen.
Ist der Fall juristisch auf Muzicant übertragbar? Vermutlich ja: Muzicant teilt heftig aus. Einmal verglich er den damaligen Innenminister Günter Platter indirekt mit dem NS-Massenmörder Adolf Eichmann. Auch der habe nur die Gesetze eingehalten, als er Juden deportieren ließ, so Muzicant. Dann erinnerte ihn die Wortwahl des FPÖ-Generalsekretärs an NS-Propagandaminister Goebbels, FPÖler bezeichnete er als Kellernazis.
Graf antwortet bewusst so, wie es der EGMR erlaubt. Er wandelt einen Spruch des Grünen Peter Pilz ab, der Haider einmal den “Ziehvater des rechtsextremen Terrors” nannte. Damals wurden Roma ermordet. Allerdings nicht von der FPÖ. Die Gerichte haben auch Pilz’ Meinungsäußerung geduldet. Politiker dürfen nicht zimperlich sein, so die Justiz.
Was Graf heute nicht kapieren will: Die Welt der Juristen und ihr liberales Konzept von Meinungsfreiheit ist in der Politik nicht der einzig gültige Maßstab. Nicht alles, was strafrechtlich gesagt werden darf, darf auch politisch ausgesprochen werden. Einen jüdischen Repräsentanten derart zu verunglimpfen, steht einem Staatsorgan der Zweiten Republik nicht zu. Schon gar nicht einem, dessen Mitarbeiter T-Shirts mit Hakenkreuzen bestellen und der sich auf Burschenschafterbuden herumtreibt.
Und noch etwas sollte hier festgehalten werden. In Österreich gibt es keinen “linksextremen Terrorismus”. Es gibt gar keinen Terror hier. Fast hätte man es vergessen.

11. Mrz 2009

Im Namen der Show

Auch im Fall F. gerät die Justiz zur Unterhaltungsmaschine. Anwälte, Ankläger, Polizisten und Medien profitieren. Nur die Opfer nicht. (für Falter, Illustration: PM Hoffmann)
2009_11.jpgAnfang der 80er-Jahre begann er seine zwei Töchter zu quälen. Er hatte sie hunderte Male missbraucht, 19-mal geschwängert. Die Jugendämter versagten, selbst als seine Töchter neun von ihm gezeugte Kinder zur Welt brachten.
Der Name dieses „Inzestvaters“ und seiner Familie ist nicht bekannt. Keine Zeitung druckte sein Bild, kein Paparazzi stellte seinen Opfern in der Klinik nach, kein Polizist plauderte drauflos, was die Töchter der Polizei anvertrauten.
Der Fall ereignete sich nicht im niederösterreichischen Amstetten, sondern im englischen Sheffield. Der zuständige Richter Alan Goldsack hatte die berüchtigte britische Boulevardpresse vergangenen November durch ein Informationsverbot, eine sogenannte „Gag-Order“ („Knebelorder“), zum Schweigen verurteilt. Bei Millionenstrafen war es allen untersagt, ein Foto des Täters oder seiner Opfer zu drucken oder auch nur einen Vornamen zu nennen.
Der Fall kam erst ans Licht, als Goldsack sein anonymisiertes Urteil („lebenslang“) veröffentlicht hatte. Behördenvertreter traten vor die Presse und verlasen geschliffene Statements ohne intime Details. Sie versprachen „unabhängige Untersuchungen“. (siehe Video hier)
Ein Missbrauchsverfahren ohne Medienvoyeure, Opferschutz durch den Staat, unabhängige Ermittlungen: Großbritannien zeigte vor, dass man die sonst so entfesselte Mediengesellschaft auch in spektakulären Fällen zähmen kann.
Von solchen Zuständen können die Anwälte der gequälten Familie F. in Amstetten nur träumen. Kommende Woche beginnt die Hauptverhandlung gegen Vater Josef. Sein nicht öffentliches Verfahren wurde und wird nach völlig anderen Regeln inszeniert. Statt „Gag-Orders“ zu verhängen, stellt die Justiz vor dem St. Pöltner Landesgericht für die Reporter ein Zelt mit Würstlbude auf. Rechtspraktikanten leisten Ordnerdienst.
Wozu das alles? Josef F. ist geständig, sein Prozess, so will es das Gesetz, soll aus Rücksicht auf seine Opfer im Geheimen stattfinden. Warum werden die Medien dennoch laufend mit Information bedient?
Es gibt eine Erklärung für das Spektakel: Die Justiz, so konstatiert etwa der ehemalige Gerichtsjournalist und heutige Medienberater Paul Yvon, „verkommt zur Unterhaltungsmaschine“. Sie läuft nicht nur im Amstetten-Prozess wie geschmiert, sondern auch in anderen großen Causen. Diese Maschine besteht aus vielen kleinen Rädchen: Anwälten, Staatsanwälten, Richtern, Polizisten, Gutachtern. Sie tauschen Information gegen mediale Präsenz. Es reicht ihnen nicht, im Licht der Öffentlichkeit zu stehen, sie wollen sich darin auch sonnen. Es ist ein Gegengeschäft, das dem Staat und den Medien dient. Kaum einer wirft Sand in dieses geschmierte Getriebe.
Im Fall Amstetten etwa läutete der Staat in Gestalt des niederösterreichischen Polizeisprechers Franz Polzer den ersten Akt im großen Medienjustiztheater ein. Als Josef F. vergangenes Jahr verhaftet wurde, verlas Polzer kein dürres Statement. Er verwechselte, die Kameras der Weltpresse im Hinterzimmer eines Amstettner Hotels auf sich gerichtet, Transparenz mit Voyeurismus. „Elisabeth F.“, sagte Polzer nach F.s Verhaftung, „wandte sich vertrauensvoll an uns.“ Und dann plauderte er drauflos, was das Missbrauchsopfer im Vertrauen erzählt hatte. Er nannte den Namen der Familie – und hielt Fotos von Vater Josef in die Livekameras.
So lockte Polzer die Reporter nach Amstetten, anstatt sie zu verscheuchen. Schon hing der britische Boulevard buchstäblich in den Bäumen des Klinikums Amstetten, um Fotos der Opfer zu erhaschen.
Den zweiten Akt inszenierte der Verteidiger von Josef F., Rudi Mayer. Der Wiener Anwalt beklagte zunächst die Medienhatz, dann aber steckte er News „exklusiv“ das mit intimen Details gespickte Geständnis des eigenen Mandanten zu. Josef F., News, aber auch Mayer, dem als Anwalt Werbung verboten ist, profitierten von dem Deal: Das Blatt feierte ihn als „Topanwalt“.
Womit Mayer hoffentlich nicht gerechnet hat, war die Dreistigkeit, mit der News F.s „Geständnis“ ausschlachtete. Josef F. konnte seine Opfer aus der Zelle noch einmal öffentlich demütigen. F., so wurde bekannt, versuchte sogar die Aussageprotokolle seiner Opfer zu verkaufen. Das ging den heimischen Medien dann doch zu weit. Doch selbst der im Fall F. vorbildlich agierende Kurier lässt sich am Montag dazu hinreißen, aus dem „Tagebuch“ von Elisabeth F. zu zitieren.
Dritter Akt. Auftritt Staatsanwaltschaft. Im Fall F. fettete sie die Anklage mit vielen grausamen Details auf – obwohl das rechtlich nicht notwendig wäre, wie Opferanwälte versichern. Irgendwer, vermutlich Josef F. selbst, steckte die Anklage den Medien zu. Dort versagten die Schmutzfilter erneut: Anstatt die Akte pietätvoll selektiv zu zitieren, stellen Wolfgang Fellners Österreich und News das Dokument „zum Durchklicken“ auf ihre Websites – obwohl Opfervertreter baten, genau das nicht zu tun.
So rührt der Fall Amstetten an einer grundsätzlichen demokratie- und medienpolitischen Frage. Wie ist es noch zu rechtfertigen, dass Strafprozesse über Sexualstraftäter im Zeitalter des Datenschutzes im Detail öffentlich erörtert werden dürfen?

Mehr…

18. Jun 2008

Journalismus macht Dampf

180px-Steam_engine_in_action.gifWie sieht der Journalismus im Netz von morgen aus? Nun, da gibt es Spiegelonline, Standardonline und solche Dinge. Agenturmeldungen zum Anklicken und dazwischen Weblogs und Videos mit klugen oder weniger klugen Kommentaren. Aber wie wird sich der Journalismus verändern? Welcher Themen wird er sich bedienen? Wir wissen es nicht. Weil wir nicht einmal wissen, wie das Internet in ein paar Monaten aussehen wird. Es ist so wie mit der Dampfmaschine, meinte einmal ein befreundeter Journalist. Anfang des siebzehnten Jahrhunderts wurde sie erfunden und man ahnte wohl, dass da etwas ganz Ungeheurliches bevorstand. Doch es dauerte noch lange, ehe die industrielle Revolution die Welt wirklich veränderte. Also, Journalismus von morgen? Wir stehen irgendwo im Jahr 1703 dumm herum. Kollege Matthias Bernold, ist hingegen in die Zukunft gereist, besser gesagt, er hat den Journalismus auf der Columbia Journalismus studiert und mich heute auf diese Seite verwiesen. Da bleibe ich nun hängen und schau eine Story nach der anderen an. Eine Mischung aus Radio, Diashow, Erzählung, Video und Kurztexten – ein neues journalistisches Erlebnis. Oder doch nur eine Rückbesinnung auf das gute, alte Geschichtenerzählen, eine Rückkehr zur Sozialreportage – nur viel einprägsamer? Ein besonders gutes journalistisches Projekt empfahl mir Kollege Ulrich Ladurner: 360degrees.org/ heisst es. Die Geschichte eines Jugendgefängnisses. Wie war das nochmal mit der industriellen Revolution, der sozialen Frage und den Menschen da draußen? Hier kann mans ohne Bilder, Videos und Ton nochmal nachlesen. Wer hätte gedacht, dass Max Winter im Netz zu lesen sein wird?

18. Jun 2008

Das Netzwerk der Cartoonisten

In Pakistan fliegt die dänische Botschaft in die Luft – weil dänische Zeichner Mohammed mit einer Bombe am Kopf zeigen. Immer wieder werden Karikaturisten eingesperrt. Mehr erfährt man beim Netzwerk der Zeichner. Wie Roy Greenslade im Guardian-Blog berichtet plant das Internationale Presseinstitut (IPI) einen Film über Blasphemie zu erstellen. Es ist und bleibt ein Menschenrecht, Gott zu beleidigen – auch wenn ich es dumm finde, es zu tun.

06. Mai 2008

Getötetes Recht

Journalisten missachten die Rechte von Verbrechensopfern, Richter sehen dabei zu. Ein scharfes Mediengesetz muss her.
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser darf in der Öffentlichkeit schmusen, ohne dabei von News fotografiert zu werden. Das ist geltendes Recht. Das Verbrechensopfer Natascha Kampusch hingegen muss Paparazzi der U-Bahnpostille heute beim Küssen dulden. So urteilte am Montag Österreichs Justiz. heute hatte Fotos gedruckt, die Kampusch bei ihrem angeblich ersten Kuss in einer Disco zeigten. 13.000 Euro Entschädigung bekam sie in erster Instanz zugesprochen. Mehr als Grasser und seine Fiona. Nun drehte das Oberlandesgericht das Urteil völlig um – Kampusch muss die Paparazzi hinnehmen.
Der Fall verwirrt maßlos. Michael Rami, der vor zwei Jahren Grassers Entschädigung gegen News erkämpfte, siegte nun für die Zeitung heute. Sein Gegenüber im Fall Grasser war damals News-Anwalt Gerald Ganzger. Er vertritt auch Kampusch, die vor zwei Jahren von Medien gehetzt und von „Experten“ schlecht beraten, die Flucht nach vorne antrat, Interviews verkaufte und diesen Schritt nun bitter bereut.
Wissen die Wiener Medienrichter eigentlich noch, was sie tun?

Mehr…

29. Aug 2007

Die verlorene Ehre

Es gibt ein paar Gesetze, die wir Journalisten auch aus Gründen der Ehre einhielten. Erstens: das Privatleben von Politikern ist tabu – soferne sie es nicht freiwillig an die Medienöffentlichkeit zerren. Zweitens: die Familienangehörigen von Politikern oder hohen politischen Beamten lassen wir in Ruhe – es sei denn, sie drängen mit korruptem Verhalten in die Medien. Drittens: in Gerichtsverfahren enthalten wir uns der Schuldfrage, weil wir vor allem die Laienrichter nicht beeinflussen wollen. Kdolsky, Kampusch, Strache, Elsner – in allen diesen Fällen wurden diese Gebote der Anständigkeit vergangene Woche verletzt. Das Schlimme daran: es verursacht Kollateralschäden. Plötzlich werden völlig unbeteiligte Privatleute ins Rampenlicht gezerrt, die sich nur die Nähe zu Politikern zu Schulden kommen haben lassen. Da kommt die betrogene Ehefrau des neuen Minister-Lovers mit Foto in “Österreich”. Da wird darüber spekuliert, mit wem es Straches Exfrau wann und wo trieb und wen Kampusch küsste. Und das Urteil Elsners wird sogar auf dem Titelblatt von profil diskutiert. Wir erleben eine schleichende Zerstörung des Ehrenkodex der Presse.

17. Aug 2007

Weh dem, der aufdeckt!

Staatsanwälte ermitteln gegen Journalisten. Das ist keine Attacke auf uns Reporter – sondern auf unsere Informanten, die Missstände aufdecken wollen. (für DIE ZEIT)
Murat Kurnaz? Das ist doch dieser Bremer Türke, der der Bundesregierung nichts als Ärger gebracht hat. Die hatte damals seinen Eltern versichert, keinen Kontakt zu ihm zu haben – und gleichzeitig BND-Beamte zu ihm ins US-Internierungslager Guantánamo geschickt, wo Kurnaz mehr als vier Jahre lang ohne Anklage festgehalten wurde. Warum wir das wissen? Weil es anständige Zuträger im Apparat gibt, die Journalisten über solche Dinge informieren. Und dank sogenannter whistleblower wissen wir heute auch, was die BND-Leute in Guantánamo wirklich taten, wie naiv und ignorant sie dort auftraten – und was sie unterlassen haben. Etwa Murat Kurnaz nach jenen brutalen Foltermethoden im Lager zu fragen, über die in allen Zeitungen zu lesen war.
Wäre es nach den Gesetzen gegangen, dann wären diese Missstände zwar in den Geheimgremien des Bundestags erörtert worden, aber nie an die Öffentlichkeit gelangt. Nun sollen jene, die die Missstände öffentlich machten, verfolgt werden. Und siebzehn Journalisten dazu – unter ihnen der Autor dieser Zeilen.
Journalistenverfolgung! Das klingt bedrohlich nach Polizeistaat. Aber wir Presseleute sind nicht die Opfer, auch wenn sich manche so gerieren. Die Verfolgung macht uns höchstens ein bisschen berühmter. Siegfried Kauder, der Leiter des BND-Untersuchungsausschusses, hat eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft eingebracht, weil er nicht hinnehmen will, dass Protokolle vertraulicher Verhöre von BND-Agenten in den Medien zu lesen sind. Dabei wurden weder Anonymitätsrechte gebrochen noch Staatsgeheimnisse ausgeplaudert. Die Presse ging mit den Dokumenten erstaunlich sensibel um. Nur was von öffentlichem Interesse war, kam auch an die Öffentlichkeit.
Die Ermittler werden den Fall gewiss bald zu den Akten legen – und sich wieder gefährlicheren Formen der Kriminalität zuwenden. Sogar die Union fordert jetzt einen besseren Schutz der Presse. Dennoch bleibt ein Schaden. Journalisten müssen nun damit rechnen, dass sich Informanten noch weniger in ihre Nähe wagen. Sie haben ja – im Gegensatz zu den Presseleuten – wirklich etwas zu verlieren. Für die Bekämpfung von Korruption und Behördenversagen ist das kein Fortschritt. Denn das Signal lautet: Weh dem, der Missstände ans Licht bringt!
Meinungsfreiheit bedeutet aber vor allem auch Informationsfreiheit. Nur wer sich umfassend informieren kann, wird sich eine Meinung bilden können. Journalisten, aber auch die Bürger haben deshalb das Grundrecht, alle Informationen zu sammeln – und nicht nur jene, die die Bürokratie oder ein Pressesprecher freigibt. »Geheim« auf ein Dokument zu stempeln kann zwar zulässig sein, doch muss der Beamte, der solches tut, dies sehr genau begründen. Dabei ist zu unterscheiden: Wenn durch Geheimnisverrat Menschenleben gefährdet werden, dann hat der Staat selbstverständlich das Recht, sich gegen undichte Stellen zu wehren. Angst vor Enthüllungen von Skandalen ist indes kein Grund, nach dem Staatsanwalt zu rufen.
Die siebzehn beschuldigten Journalisten haben nicht mit irgendwelchen Geheimdienstschnurren geprotzt, sondern sie haben en détail das Versagen der Geheimdienste im Fall Kurnaz rekonstruiert. Veröffentlicht wurden in der ZEIT etwa die Schilderungen jener drei BND-Beamten, die Kurnaz im Jahr 2002 in Guantánamo besucht hatten. Warum? Weil sie unglaublich naiv durch das Lager auf Kuba gestolpert waren. Einer sagte: »Ich hatte es mir hier schlimmer vorgestellt!« Ein anderer wunderte sich, wie »gut genährt« Kurnaz aussah, als er an Boden gekettet dasaß.
Der Untersuchungsausschuss hatte die Beamten in nicht öffentlicher Sitzung vernommen. Aus ihrer Aussage ging hervor, dass sie bereits nach dem Besuch bei Kurnaz sicher waren, dass er kein Terrorist war – ein Umstand, den die rot-grüne Bundesregierung noch im Jahr 2005 in Abrede stellte. Und noch etwas war aus den vertraulichen Verhörprotokollen herauszulesen: Die deutschen Agenten hatten Kurnaz nicht ein einziges Mal danach gefragt, ob er gefoltert wurde. »Das war nicht Thema des Auftrags, den wir hatten«, so die Antwort eines Agenten.
Missstände ans Licht zerren: Das ist die vornehmste Aufgabe der Presse, weil sie letztlich dem Rechtsstaat dient. Doch dafür brauchen Journalisten Informanten, die darauf vertrauen dürfen, deswegen nicht verfolgt zu werden.

23. Feb 2007

Ein Urteil für Wiens Medienrichter

Strassburg.png
Sieben Jahre ist es her, dass die Spitzelaffäre in Österreich die FPÖ unter Druck setzte. Der FPÖ Gewerkschafter Josef Kleindienst gestand, die Granden der FPÖ mit geheimen Daten aus dem Polizeicomputer beliefert zu haben, damit Gegner öffentlich fertig gemacht werden können. Ein Richter wertete die Aussagen Kleindienst als “glaubwürdig” – aber dennoch wurden alle Politiker freigesprochen.
In einem Kommentar für den Falter kritisierte ich im Jahr 2002 die “feige Justiz” und den Druck den die Politiker auf die Staatsanwälte ausübten. Damals unterschrieben 1200 Richter gegen politischen Einfluss auf die Gerichtsbarkeit.
Der damalige Wiener FPÖ-Chef Hilmar Kabas verklagte den Falter, weil er durch meinen Kommentar seine Unschuldsvermutung als verletzt ansah. Das Wiener Oberlandesgericht gab Kabas Recht. Nun hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg dem Falter Recht gegeben. Mein Kommentar war von der Meinungsfreiheit gedeckt, die Geldstrafe, die der Falter an Kabas zahlen musste, war menschenrechtswidrig.
Österreich muss nun Schadenersatz an den Falter zahlen (leider nicht an mich…). Das Urteil ist eine wohlbegründete Nachhilfe für die strengen Medienrichter am Wiener Oberlandesgericht. Hier ist das Urteil aus Straßburg als Word File zum Download. Und hier der Kommentar von Falter-Anwalt Alfred Noll dazu. Erschienen im Falter 09/07