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03. Aug 2010

Das Tagebuch des Walter Meischberger

Das ist eine Seite aus dem beschlagnahmten Tagebuch des Lobbyisten und Grasser-Trauzeugen Walter Meischberger. Es liegt seit Februar bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft und wird nun untersucht.

Ich werde dieses Tagebuch in der morgen Mittwoch erscheinenden Ausgabe des Falter mit der notwendigen journalistischen Sorgfalt veröffentlichen, aber keine Namen der darin beschuldigten Parteisekretäre und Minister nennen. Einen Vorabbericht des Falter hat ORF-ON hier zitiert.

Das Tagebuch und die darin enthaltenen Behauptungen sind  der Grund für die Spekulationen um Haider-Millionen in Liechtenstein. Meischberger berichtet über angebliche Geldflüsse von Saddam Hussein und Muamar Gaddafi an die FPÖ, sowie einen mysteriösen “Unfall” vor der Wiener Villa des Gaddafi-Sohnes.

(Copyright: Florian Klenk/ Falter)

08. Dez 2009

Der vertuschte Brandanschlag

Wie die Kärntner Polizei während der EM ein tödliches Attentat auf ein Asylheim als Unfall kleinredete (für Falter, Mitarbeit: Marion Bacher)
Am Morgen des 12. Juni 2008 führte der Klagenfurter Unternehmer und Asylheimbetreiber Dieter Rapatz wie immer seinen Hund spazieren. Plötzlich läutete sein Telefon, es war Rapatz’ Mitarbeiter Gabriel F.
In Rapatz’ Flüchtlingsheim in der Flatschacherstraße, so schrie F., der Verantwortliche des Hauses, in den Hörer, sei Feuer ausgebrochen. Die „Asylanten“ stünden am Fensterbrett und seien dabei, in die Tiefe zu springen.
Baumeister Rapatz blieb bei seinem Hund, wie er später bei einem Verhör erzählte. „Ich selbst habe keine unmittelbare Veranlassung gesehen, mich sofort an den Brandort zu begeben, da die Einsatzkräfte verständigt waren.“ Er, der vom Land Kärnten mit der Betreuung von Flüchtlingen beauftragt wurde, sei ja schuldlos an diesem Drama. Nur eines habe er sich vielleicht vorzuwerfen. Er hätte auch die Fenster in den oberen Stockwerken vergittern sollen, „sodass niemand hätte springen können“. Rapatz’ Anwalt behauptete später gegenüber einem ORF- „Thema“-Reporter: „Das Fluchtverhalten der Afrikaner ist nicht mit jenem von zivilisierten Westeuropäern zu vergleichen“, denn die Asylwerber kennen keine Feuerwehr.
An diesem Morgen standen viele Flüchtlinge an den Fenstern, während beißender Rauch in ihre Zimmer kroch. Die Eingeschlossenen rüttelten an Fenstergittern im Erdgeschoß, die eine Passantin von außen vergeblich abzumontieren versuchte. Einige sprangen vom zweiten Stock in die Tiefe. Alex Oppong etwa, Vater von vier Kindern. Er starb. 19 weitere Flüchtlinge wurden verletzt (der Falter berichtete).
Klagenfurt stand an jenem Tag im Rampenlicht Europas – nicht wegen des Brandes, sondern wegen der EM. Am Tag des Dramas sollte Kroatien die deutsche Elf im Wörtherseestadion 2:1 besiegen. Auch Hooligans streiften an diesem Tag übrigens durch die Stadt.
Die Kärntner Polizei beruhigte sofort die Öffentlichkeit. Es gebe „keine Hinweise“ auf einen Anschlag, versicherte der Kärntner Kripo-Oberst Hermann Klammer am Tag der Tat. Und Jörg Haider erklärte die Opfer zu Tätern. Eine Fehde von Drogendealern habe wohl zu dem Feuer geführt, behauptete er. Beweise dafür gibt es nicht
Dem Falter liegen vertrauliche Ermittlungsakten und Gutachten in dem Fall vor. Sie zeichnen ein hässliches Bild von der Arbeit der Kärntner Polizei. Die Dokumente legen den Verdacht nahe, dass nicht nur Haider, sondern auch die örtliche Exekutive von Anfang an versuchte, den „Asylanten“, wie die Opfer in dem Akt ständig genannt werden, die Schuld an dem Drama in die Schuhe zu schieben.
Monatelang wurde nicht nur die Öffentlichkeit, sondern auch die Justiz desinformiert. Brandgutachten, die erste Hinweise auf ein Attentat enthalten, wurden in Aktenvermerken an die Justiz an entscheidenden Stellen falsch zusammengefasst. Selbst als ein Gutachter eindeutig von „mutwilliger Inbrandsetzung“ sprach, schwächte die Polizei ab. Der Verfassungsschutz, jene Einheit, die bei Verdacht auf politisch motivierte Verbrechen ermitteln muss, wurde desinformiert.
Dem Klagenfurter Staatsanwalt, Christof Pollak, und dem Anwalt der Opfer, Farhad Paya, ist es zu verdanken, dass der Fall vielleicht doch noch vor dem Strafgericht landetDer vertuschte Brandanschlag
Wie die Kärntner Polizei während der EM ein tödliches Attentat auf ein Asylheim als Unfall kleinredete (für Falter, Mitarbeit: Marion Bacher)
Am Morgen des 12. Juni 2008 führte der Klagenfurter Unternehmer und Asylheimbetreiber Dieter Rapatz wie immer seinen Hund spazieren. Plötzlich läutete sein Telefon, es war Rapatz’ Mitarbeiter Gabriel F.
In Rapatz’ Flüchtlingsheim in der Flatschacherstraße, so schrie F., der Verantwortliche des Hauses, in den Hörer, sei Feuer ausgebrochen. Die „Asylanten“ stünden am Fensterbrett und seien dabei, in die Tiefe zu springen.
Baumeister Rapatz blieb bei seinem Hund, wie er später bei einem Verhör erzählte. „Ich selbst habe keine unmittelbare Veranlassung gesehen, mich sofort an den Brandort zu begeben, da die Einsatzkräfte verständigt waren.“ Er, der vom Land Kärnten mit der Betreuung von Flüchtlingen beauftragt wurde, sei ja schuldlos an diesem Drama. Nur eines habe er sich vielleicht vorzuwerfen. Er hätte auch die Fenster in den oberen Stockwerken vergittern sollen, „sodass niemand hätte springen können“. Rapatz’ Anwalt behauptete später gegenüber einem ORF- „Thema“-Reporter: „Das Fluchtverhalten der Afrikaner ist nicht mit jenem von zivilisierten Westeuropäern zu vergleichen“, denn die Asylwerber kennen keine Feuerwehr.
An diesem Morgen standen viele Flüchtlinge an den Fenstern, während beißender Rauch in ihre Zimmer kroch. Die Eingeschlossenen rüttelten an Fenstergittern im Erdgeschoß, die eine Passantin von außen vergeblich abzumontieren versuchte. Einige sprangen vom zweiten Stock in die Tiefe. Alex Oppong etwa, Vater von vier Kindern. Er starb. 19 weitere Flüchtlinge wurden verletzt (der Falter berichtete).
Klagenfurt stand an jenem Tag im Rampenlicht Europas – nicht wegen des Brandes, sondern wegen der EM. Am Tag des Dramas sollte Kroatien die deutsche Elf im Wörtherseestadion 2:1 besiegen. Auch Hooligans streiften an diesem Tag übrigens durch die Stadt.
Die Kärntner Polizei beruhigte sofort die Öffentlichkeit. Es gebe „keine Hinweise“ auf einen Anschlag, versicherte der Kärntner Kripo-Oberst Hermann Klammer am Tag der Tat. Und Jörg Haider erklärte die Opfer zu Tätern. Eine Fehde von Drogendealern habe wohl zu dem Feuer geführt, behauptete er. Beweise dafür gibt es nicht
Dem Falter liegen vertrauliche Ermittlungsakten und Gutachten in dem Fall vor. Sie zeichnen ein hässliches Bild von der Arbeit der Kärntner Polizei. Die Dokumente legen den Verdacht nahe, dass nicht nur Haider, sondern auch die örtliche Exekutive von Anfang an versuchte, den „Asylanten“, wie die Opfer in dem Akt ständig genannt werden, die Schuld an dem Drama in die Schuhe zu schieben.
Monatelang wurde nicht nur die Öffentlichkeit, sondern auch die Justiz desinformiert. Brandgutachten, die erste Hinweise auf ein Attentat enthalten, wurden in Aktenvermerken an die Justiz an entscheidenden Stellen falsch zusammengefasst. Selbst als ein Gutachter eindeutig von „mutwilliger Inbrandsetzung“ sprach, schwächte die Polizei ab. Der Verfassungsschutz, jene Einheit, die bei Verdacht auf politisch motivierte Verbrechen ermitteln muss, wurde desinformiert.
Dem Klagenfurter Staatsanwalt, Christof Pollak, und dem Anwalt der Opfer, Farhad Paya, ist es zu verdanken, dass der Fall vielleicht doch noch vor dem Strafgericht landet – allerdings geht es nur um eine Nebenfront. Rapatz und sein Mitarbeiter Gabriel F. hätten die feuerpolizeilichen Vorschriften nicht eingehalten, so der Verdacht. Vor einigen Wochen fertigte Pollak einen entsprechenden Vorhabensbericht an das Justizministerium ab. Es gilt die Unschuldsvermutung. Paul Hefelle, Sprecher von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner, will all dies nicht bestätigen. Der Fall, so sagt er, „sei noch nicht entschieden“. Auch im Innenministerium gibt es keinen Kommentar. Sprecher Rudolf Gollia sagt: „Für die Pressearbeit ist die Justiz zuständig.“
Das Schweigen verwundert. Denn am Tag, an dem das Heim in Flammen aufging, waren die Behörden noch äußerst redselig. „Die kriminalpolizeiliche Untersuchung ergab, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kein Fremdverschulden vorliegt“, erklärte Kripo-Oberst Klammer bereits am Tag des Brandes. Auch der für den Fall zuständige Abteilungsinspektor Wolfgang L. hatte binnen 24 Stunden den Fall gelöst und in der Krone seine Sicht geschildert. Der Brand sei „durch nachglimmende Zigarettenreste“ verursacht worden, schrieb er in einem „Anlassbericht“ an die Staatsanwaltschaft: „Die Asylanten nahmen es zur Gewohnheit, dass sie vom Personal unbemerkt ihren Zimmermüll im Bereiche der Brandausbruchsstelle ablagerten, (…) um die vorgeschriebene Mülltrennung zu umgehen.“
Als Abteilungsinspektor L. solcherart Entwarnung gab, analysierten die Experten aus dem Bundeskriminalamt in Wien noch den „Brandschutt“. Sie entdeckten in verrußten Holz- und Papierresten Spuren von „3-Methylhexan, Methylcylohexan und Toluol“. Diese chemischen Verbindungen, so das Gutachten, kommen in „zahlreichen brennbaren Flüssigkeiten wie etwa Kfz-Benzin vor“. Toluol sei „eine der Hauptkomponenten von Kfz-Benzin“.
Die Brandexperten in Wien formulierten vorsichtig, sie behaupteten nicht, dass das Heim mit Benzin abgefackelt wurde, doch ausschließen wollten sie es „nach derzeitigem Stand“ nicht. In einem Abschlussbericht des BKA heißt es: „Der Brand wurde entweder durch eine heiße, nachglühende Zigarette oder beabsichtigt durch eine offene Flamme hervorgerufen.“
Zigarette oder Attentat. Das passte nicht ganz zur Version der Kärntner.
Der zuständige Kärntner Abteilungsinspektor lässt sich von der differenzierten Expertise der Kollegen in Wien aber nicht beirren. Am 4. August 2008 schreibt er seinen nächsten „Anlassbericht“ an den Staatsanwalt. Darin heißt es: „Es konnten keine brandunterstützenden Flüssigkeiten festgestellt werden“. Vom Kfz-Benzin ist keine Rede mehr.
Die Kripo hätte nun Zeugen ausforschen und intensiv befragen können. Etwa nach der Farbe des Rauchs. War er schwarz? Oder färbig? Das wäre ein Hinweis auf Brandbeschleuniger gewesen. Doch nichts dergleichen geschieht. Die Polizei kommt auch nicht auf die Idee, den Betreuer des Hauses, Gabriel F., härter anzufassen.
F., im Nebenberuf Feuerwehrmann und BZÖ-Politiker, hatte in einer ersten oberflächlichen Einvernahme angegeben, dass er sich zur Tatzeit in einem Nebengebäude des Asylheims aufgehalten habe. Das war kurz vor sieben Uhr morgens, wenige Minuten bevor das Feuer ausbrach. F. sagte, er hätte zu diesem Zeitpunkt nichts von einem Brand bemerkt. Ein paar Minuten später stand das Heim in Flammen.
Ist das glaubwürdig? F. will keine Stellungnahme abgeben. Doch ein durch eine Zigarette ausgelöster „Glimmbrand“, so wird ein Gerichtsgutachter später feststellen, hätte sich zunächst durch starke Rauchentwicklung bemerkbar gemacht. Das Feuer im Heim breitete sich allerdings in kürzester Zeit enorm aus. Es war so heiß, dass die Betondecke absplitterte, wie Heimbetreiber Rapatz zu Protokoll gab. Ein Glimmbrand, so sind sich Sachverständige später sicher, hätte andere Spuren hinterlassen.
Fast scheint es, als würde der Fall zu den Akten gelegt. Da schaltet sich Farhad Paya ein. Der Klagenfurter Anwalt vertritt die Hinterbliebenen von Alex Oppong, dem Mann, der in den Tod springen musste. Paya macht Druck bei der Staatsanwaltschaft. Die Polizeiermittlungen, so sein Verdacht, seien voreingenommen, vielleicht sogar politisch motiviert. Er trifft auf Staatsanwalt Christof Pollak, einen Ankläger, so Paya, „der endlich die richtigen Fragen stellt“.
Ankläger Pollak bestellt einen von der Polizei unabhängigen Brandgutachter. Keinen Kärntner, sondern den Grazer Experten Thomas Schuster-Szentmiklósi. Ende Oktober 2008 inspiziert der Sachverständige das abgebrannte Heim und sieht, was noch kein Kärntner Polizist entdeckt haben will: „Schüttspuren“ von Brandbeschleunigern im Stiegenhaus.
Dies deute darauf hin, so Schuster-Szentmiklósi, „dass Brandbeschleuniger aufgebracht wurde und in weiterer Folge zu der raschen Ausbreitung mit der starken Rauchentwicklung geführt hat“. Das Feuer sei „mit größter Wahrscheinlichkeit auf eine subjektive Brandursache in Folge einer mutwilligen Inbrandsetzung von flüssigen Brandbeschleunigern im Bereich der Garderobennische und des Stiegenhausfußbodens im Erdgeschoß“ zurückzuführen.
Ein Attentat also, ein besonders perfides noch dazu. Denn die brennbare Flüssigkeit wurde offenbar so verschüttet, dass die Bewohner nicht flüchten konnten. Klagenfurt, so der Verdacht, wurde Schauplatz eines mörderischen Verbrechens gegen Asylwerber.
Von einem „Feuerteufel“ ist in der Krone in einer Randnotiz die Rede. Kein Politiker meldet sich zu Wort, um Aufklärung zu fordern. Die Polizei hält es, anders als bei vielen anderen kleineren Verbrechen, nicht für notwendig, die Bevölkerung um zweckdienliche Hinweise in diesem Fall zu bitten. Der Verfassungsschutz wird noch immer nicht informiert. Die Begründung: Es gebe „keine Hinweise“ auf eine politisch motivierte Tat.
Wieder verstreichen Monate. Baumeister Rapatz und sein Mitarbeiter F., die beiden Heimbetreiber werden im Jänner 2009 von der Justiz vernommen – als Beschuldigte. Es gibt Anschuldigungen in Richtung Versicherungsbetrug, der Gutachter rügt, dass die Feuerschutzbestimmungen massiv verletzt worden seien.
Rapatz und F. weisen alle Vorwürfe zurück. F. beschuldigt nun „Asylanten“, den Brand gelegt zu haben. Sie haben Alibis.
Auch Beamte des Landes Kärnten werden verhört. Gernot Steiner etwa, der „Flüchtlingsbeauftragte“. Auf seinem Besprechungstisch steht ein Foto von Haider. In dessen Auftrag hatte er einst unschuldige Tschetschenen aus Kärnten deportiert. Steiner wehrt ab. Kärnten habe die Flüchtlingsbetreuung doch „outgesourct“ – an Baumeister Rapatz, dessen Gehilfen jedoch von feuerpolizeilichen Auflagen nichts wissen.
Steiner sprang den Verdächtigen öffentlich zur Seite: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass es feuerpolizeiliche Mängel gab“, sagt er der Kleinen Zeitung.
Später meldet sich wieder die Polizei zu Wort: „Es war kein Brandanschlag“, zitiert der Kurier Kärntens Kripo-Oberst Hermann Klammer. „Zahlreiche Zeugen“, seien einvernommen, die Untersuchungen „akribisch“ geführt worden. Es gebe keine Hinweise auf Brandstiftung. Eine ähnliche Mitteilung erhält auch der Bundesverfassungsschutz. Das Brandgutachten, so die Information an die Wiener sei doch nur ein längst widerlegtes „Privatgutachten“ des Opferanwalts.
Das Gegenteil ist wahr. Der Brandsachverständige ist vom Gericht bestellt und bleibt in seinem zweiten Gutachten im März 2009 bei seiner Einschätzung: „mutwillige Inbrandsetzung“.
Was ist von der Arbeit der Kärntner Exekutive zu halten? Der Falter bat einen Verfassungsschützer, Teile des Aktes zu analysieren. Der Beamte tat es unter Zusicherung von Anonymität. Die ersten Niederschriften unmittelbar nach der Tat seien „zum Vergessen“, so sein Eindruck. Kritische Fragen seien nicht gestellt worden. „Diese Polizei“, vermutet der Verfassungsschützer, „ist politikverseucht“.
„Ich habe den Eindruck, die Polizei hat dieser Fall nicht interessiert“, sagt Opferanwalt Farhad Paya. Dafür gebe es zwei Erklärungen: Entweder ist die Kärntner Exekutive unprofessionell. Oder sie wird vom regierenden BZÖ unterwandert.

20. Nov 2009

“Sie nennen mich einen Spinner”

Ludwig Adamovich ist der angesehenste Jurist des Landes. Nun wurde er von Natascha Kampuschs Mutter geklagt. Wie konnte es dazu kommen? Was treibt den Berater des Bundespräsidenten an? (mit Matthias Bernold für Falter)
Rote Tapetentüren, an den Wänden Brokat, ein Kristallluster, der, von der meterhohen Decke hängend, das Licht tausendfach bricht. Hier in der Hofburg, wo einst die Berater des Kaisers logierten, sitzt Ludwig Adamovich, 77, auf einem der weiß-golden lackierten Plüschsessel und sagt: „Die Leute nennen mich einen Spinner. Das kränkt mich.“
Der angesehenste Jurist des Landes hat sich seinen Lebensabend wohl etwas anders vorgestellt. Er war Präsident des Verfassungsgerichtshofs, er ist der ehrenamtliche Berater des Bundespräsidenten. Dann ließ er sich vom Innenminister dazu breitschlagen, als Präsident der Kampusch-Evaluierungskommission zu arbeiten. Und nun das: ein Ehrenbeleidigungsprozess.
Nicht nur Adamovich ist dieser Tage gekränkt. Auch Brigitte Sirny, eine Schneiderin aus der Donaustädter Rennbahnwegsiedlung fühlt sich beleidigt – durch ihn, den Ehrenmann. Das Leben in Priklopils Gefangenschaft könnte für ihre Tochter Natascha Kampusch „allemal besser gewesen als das, was sie davor erlebt hat“, spekulierte Adamovich im Krone-Interview.
Wer die Leidensgeschichte von Natascha Kampusch kennt, die einen Teil ihrer Kindheit in einem unterirdischen Verlies verbringen musste – 181 Zentimeter breit, 246 Zentimeter lang, gesichert durch eine Betontüre, die jeden Schrei schluckt –, der wird die Empörung von Sirny begreifen. Auch Natascha Kampusch selbst sprach Montag Abend in einem ORF-Interview von einer „anmaßenden, unverständlichen“ Äußerung.
Doch Adamovich will sich nicht entschuldigen für seine „Hypothese“, auch wenn man über Formulierungen natürlich reden könne. Es sei „relativ gesehen denkbar, dass der Unterschied nicht übertrieben groß war, zumal man auch weiß, dass ihre Mutter nicht gerade zärtlich mit ihr umgegangen ist“. Adamovich: „Meine Stoßrichtung ist, dass es vorher vielleicht nicht so besonders gut und nachher nicht so besonders schlecht war.“
„Relativ gesehen denkbar“? „Allemal besser“? „Nicht besonders schlecht“? Was ist in Adamovich gefahren?
Wer dem Präsidenten dieser Tage gegenübersitzt, hat keinen Wirrkopf vor sich. Sorgfältig wählt Adamovich seine Formulierungen, so wie er es sein ganzes Leben lang tat. Er, den Freunde liebevoll „Fips“ nennen, ist Doktor honoris causa multiplex, war Professor für Verfassungsrecht in Graz. Sein Vater, Ludwig senior, sperrte 1945 als Justizminister der Zwischenkriegszeit den Verfassungsgerichtshof persönlich auf, damit wieder Recht herrschen möge in diesem zerbombten Land. Der Sohn, heute ein bürgerlich liberaler Freigeist, wollte eigentlich Gehirnchirurg werden. Doch auf Wunsch des Vaters begann auch er mit der Juristerei. Er arbeitete sich im Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts hoch, und Bruno Kreisky ernannte ihn 1984 zum Präsidenten des Höchstgerichts, das er 2002 verließ. Als zurückhaltender, humorvoller Jurist war Adamovich dort bekannt. Bei Sessionen zitierte er Richard Wagners „Meistersinger“. „Fanget an!“, ermunterte er einmal seinen Nachfolger Karl Korinek, der mit den Worten „Der Sänger wartet!“ ungeduldig seinen Vortrag angekündigt hatte.
Feine Klinge, leiser Humor, das sind die Waffen von Adamovich, der nicht einmal die Fassung verlor, als er sich von Jörg Haider wegen eines Erkenntnisses zu den Ortstafeln ob seines Namens nach seiner Aufenthaltsbewilligung fragen lassen musste. Und jetzt zückt er den Holzhammer, um auf die Mutter eines Opfers einzuschlagen?
Ereilt ihn bald das gleiche Schicksal wie diesen entrückten Grazer Richter Martin Wabl? Auch der unterstellte Mutter Kampusch eine Verwicklung in die Entführung und wurde dafür verurteilt.
Was also sind die Beweise, Herr Adamovich? „Brigitte Sirnys Biografie etwa“, sagt er, in der sie schildert, wie sie ihrer Natascha einen Klaps auf den Mund gegeben habe. Dann wären da noch Kinderfotos, die die kleine Natascha in Reitstiefeln zeigen – die Bilder landeten im April 1998 beim profil, das Kinderpornografie witterte. Heute spricht viel dafür, dass sich das Mädchen nur zum Spaß verkleidet hatte. Bei den Betrachtern des Bildes war wohl die Fantasie durchgegangen.
Adamovich aber meint, in den Ohrfeigen, im rüden Ton des Gemeindebaus und in den Fotos Indizien erkennen zu können. Was, wenn diese Fotos in die Hände von einem wie Priklopil gelangten? Was, fragt er, „wenn Priklopil, der unbestrittenerweise ein Bösewicht war, nicht diese Art Bösewicht war, die wir in ihm zu erkennen glauben. Dass es zum Beispiel ein Perverser war, aber einer, der mit ihr menschlich umgegangen ist?“

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11. Nov 2009

Bringt dieses Gesetz in Brüssel zu Fall!

Die Regierung muss die Handy- und Computerdaten von allen Bürgern speichern. Ein europäischer Verfassungsbruch (für Falter)
Darf der Staat Daten aller Bürger auf Vorrat sammeln wie ein Eichhörnchen seine Nüsse? Darf er die Vorratskammern später durchstöbern, um Verdächtige zu überführen?
Ja, sagt die EU-Kommission in einer Richtlinie. Ja, sagt deshalb bald der österreichische Nationalrat. So nickte im Jahr 2005 BZÖ-Justizministerin Karin Gastinger die EU-Überwachungspläne ab. Der (heute aufgrund einer Telefonüberwachung angeblich sensibilisierte) Peter Westenthaler applaudierte ihr.
Ende November wird deshalb auch bei uns die Vorratsdatenspeicherung Gesetz. Telekomfirmen müssen die Daten aller ihrer Kunden archivieren, weil diese später Terroristen werden könnten. Ein Verdacht ist nicht nötig.
Mindestens sechs Monate lang wird nun gespeichert, wer mit wem wo und wie lange telefoniert hat. Registriert wird auch, wer eine SMS oder E-Mail verschickt, sich an einem Chat beteiligt oder eine Internetseite aufgerufen hat.
Schon bisher wurden diese Daten zu Verrechnungszwecken archiviert. Der Staat hat – siehe Westenthaler – gerne in diesen digitalen Archiven gewühlt. Doch ein bedeutender Unterschied war gegeben: Nicht der Staat verpflichtete die Bürger, die Daten zu speichern, sondern ein privater Vertrag zwischen Telekomfirmen und dem Kunden.
Unsere Mobiltelefone verwandeln sich nun in einen polizeilichen Peilsender. Rückwirkend können

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15. Okt 2009

Brief aus Wien

für “Le Monde diplomatique vom 11.9.2009
Lieber Freund!
Warst du schon einmal in Grinzing, unserer weinseligen Vorstadt im Schatten der Rieden? Die Touristen fahren dort scharenweise mit ihren Bussen hin, wir servieren ihnen billigen Wein, die Schrammeln spielen Walzer. Sie fahren betrunken zurück und glauben, das sei Wien.
Ich fahre ja nicht gern nach Grinzing. Diese Backhendlgemütlichkeit ist mir ein Graus. Aber ich hatte neulich die Gelegenheit, in Grinzing einen Abend mit Napoleon zu verbringen.
Wir saßen natürlich nicht in einer dieser Touristenfallen, sondern ein paar Gassen weiter, dort, wo die wahren Operettenkönige unter Weinreben regieren. Napoleon orderte eine dicke Scheibe Extrawurst, die er auf ein großes Butterbrot legte, und spülte die Bissen mit einem Schluck Grünen Veltliner herunter.
Napoleon genoss es, noch ein letztes Mal die Blicke der Leute auf sich zu ziehen. Sie zeigten auf ihn, aber sie wussten nicht mehr so recht, ob sie ihn untertänig mit “Herr Hofrat” grüßen oder ob sie sich wegdrehen sollten.
Napoleon, lieber Freund, ist der Spitzname des einst mächtigen Wiener Polizeigenerals Roland Horngacher. Schon seine mächtige Leibesfülle strömte Autorität aus. Er war gefürchtet wie ein Feldherr, und er kleidete sich auch so. Bei seinen Streifzügen durch die Stadt trug er einen langen Uniformmantel, den er sich eigens anfertigen ließ. In seinem mit wuchtigen Möbeln vollgeräumten Haus hatte er nicht nur Schlachtpläne und ein Gemälde von Napoleon ausgestellt, sondern auch einen Ölschinken von sich selbst. In einer Vitrine ruhten seine Orden aus besseren Tagen.
Wie einen Feldherr hatte die hohe Politik…

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15. Okt 2009

Zwetschkenrepublik

Zum Nachlesen: In einem Essay in der Österreich-Ausgabe der “Zeit” würdigt Johannes Voggenhuber, der letzte grüne Europapolitiker Österreichs, meine Recherchen im Falter. Titel: “Die Zwetschkenrepublik

07. Okt 2009

Alleine gegen die Freunderln

Strasser, Grasser, Meischberger: Die Staatsanwaltschaft widmet sich den schwarz-blauen Skandalen. Und zeigt dabei ihre Nöte (für Falter)
Sag noch einer, Staatsanwälte seien lahm, wenn es um die Aufarbeitung von Freunderlwirtschaft geht. Manche brüten sogar sonntags über ihren Fällen. Norbert Haselhofer zum Beispiel.
Der auf Wirtschaftskriminalität spezialisierte Staatsanwalt bearbeitet gerade die Causa Buwog, die Affäre rund um die schwarz ausbezahlten Millionenprovisionen an die Geschäftspartner von Exfinanzminister Karl-Heinz Grasser.
Am Sonntag studierte Haselhofer deshalb das neue profil. Der Verkauf von 62.000 Buwog-Wohnungen, so behauptete darin ein anonym auftretender Exkabinettsmitarbeiter Grassers, sei ein „abgekartetes Spiel“ gewesen. Nicht nur der spätere Käufer der Liegenschaften, die rund 960 Millionen Euro wert waren, die Immofinanz, sei damals festgestanden. Auch der Ex-FPÖ-Politiker, Lobbyist und spätere Grasser-Kompagnon Walter Meischberger sollte in dem Deal „an Bord“ geholt werden.
Das Bieterverfahren, so der Informant sinngemäß, sei nur ein Bluff gewesen. Karl-Heinz Grasser und sein heutiger Geschäftspartner, der Immobilientreuhänder, Buwog-Aufsichtsrat und frühere FPÖ-Sponsor Ernst Karl Plech, hätten nämlich vorgegeben, „wohin die Reise gehen“ solle. Die über Scheinfirmen ausbezahlten zehn Millionen für die Grasser-Freunde Walter Meischberger und Peter Hochegger seien daher auch in diesem Lichte zu betrachten.
Während der aufgebrachte Exfinanzminister noch rätselte, welcher Mitarbeiter ihn da belastet haben könnte, und Plech über seine Anwälte alles dementierte, setzte sich Staatsanwalt Haselhofer an seinen Computer und googelte den Namen des mysteriösen profil-Informanten. Es ist der ehemalige stellvertretende Kabinettschef Michael Ramprecht. Er war im Finanzministerium für die Privatisierung der Staatswohnungen zuständig, wurde dann von Grasser zum Geschäftsführer der Bundesbeschaffungsagentur ernannt und später wegen dubioser privater Immobiliendeals von diesem Posten entfernt.
Staatsanwalt Haselhofer hätte den Amtsweg einhalten und die Polizei mit der Ausforschung des Kronzeugen beauftragen können. Anstatt Vorladungen zu diktieren, suchte er sich lieber selbst die Handynummer Ramprechts und befahl ihn noch am Sonntag zum Verhör.
Der ehemalige Grasser-Vertraute, so wurde dem Falter am Montag aus Justizkreisen bestätigt, wiederholte auch unter Wahrheitspflicht als Zeuge vor dem Staatsanwalt, was er Journalisten kurz zuvor anvertraut hatte. Der Buwog-Verkauf sei eine geschobene Sache gewesen. Es sei, so legte Ramprecht nach, Grassers Wunsch gewesen, dass die Immofinanz, die die später üppig entlohnten Lobbyisten Meischberger und Hochegger beschäftigte, den Zuschlag erhalte. Alle drei bestreiten dies.
Die Justiz macht also Druck, und Haselhofers Eile

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15. Sep 2009

„Der war gesund, kann man sagen“

Ein zwanzigjähriger Inder verhungert im Polizeigefängnis. Das Innenministerium will wider besseres Wissen keine Fehler im System erkennen. (für Falter)
Schubhaf.jpg Gaganpreet Singh hatte sich wohl einiges erträumt, als er illegal von Indien nach Floridsdorf kam. Vielleicht hat er sich eine Art Paradies erhofft, oder nur einen Job als Kolporteur der Krone. Dass er stattdessen eines Morgens in einer Schubhaftzelle am Hernalsergürtel verhungern würde, das hätte der 20jährige Mann wohl nie gedacht.
Gaganpreet Singh hätte sich wohl auch nie vorstellen können, dass ein Generalsekretär einer christlichsozialen Regierungspartei nur wenige Stunden nach dem Tod darum bittet, den Vorfall nicht als „parteipolitischen Spielball“ zu missbrauchen, um es sogleich selbst zu tun. Singhs Tod, so ÖVP-General Fritz Kaltenegger in einer Presseaussendung, „hätte ja durch eine Zwangsernährung verhindert werden können“. Doch die Opposition sei gegen solche Maßnahmen gewesen, sie trage, will Kaltenegger damit offenbar andeuten, die politische Mitverantwortung an diesem Drama. Und nicht das Innenministerium.
Schon kurz nachdem die Polizisten den Leichnam Singhs „komissionierten“, um ihn zur Gerichtsmedizin zu überstellen, meldete sich auch Jochen Rausch, der stellvertretende Chefarzt des Innenministeriums, zu Wort. Der einmonatige Hungerstreik, so attestierte er, ohne den Toten inspiziert zu haben, „verlief an sich komplikationsfrei, der Insasse hat munter und ansprechbar gewirkt“. Nur sein Frühstück, Tee und Semmeln, habe der Häftling verweigert. Derzeit, so die Ferndiagnose, sei daher „kein ursächlicher Zusammenhang zwischen Tod und Hungerstreik ersichtlich“. Ähnlich der Chef der Schubhaft, Josef Zinsberger: „Der war gesund, kann man sagen“.
Er war es offenbar nicht. Wäre er es gewesen, dann wäre Gaganpreet Singh heute noch am Leben.
Hätte ein Amtsarzt den lebensgefährlichen Gesundheitszustand des Inders erkennen und ihn haftuntauglich schreiben müssen? In einem Monat hatte der Mann mehr als zehn Kilo abgenommen. „Diese Frage“, sagt der UN-Sonderberichterstatter für die Folter, Manfred Nowak, „müssen wirklich unabhängig untersucht werden“. Bis dahin solle man sich – wohl auch bei der Polizei – in Beurteilungen des Falles zurück halten.
Genau das fällt dem Innenministerium offenbar schwer. Denn der Tod des Inders platzt in die Debatte um die Verschärfung des Asylgesetzes und jener Bestimmungen, mit denen Schubhaft noch öfter angeordnet werden kann. Am Montag stellte Innenministerin Maria Fekter bei der Regierungsklausur in Salzburg ihr neues Asylpaket vor.
So wird Singh tatsächlich zum „Spielball der Politik“. Maria Fekter, die den Fall „bedauert“, will das Fremdengesetz so radikal verschärfen, dass das UN-Flüchtlingshochkomissariat „tausende Schubhäftlinge mehr“ befürchtet.
Das ist erstaunlich. Denn der Menschenrechtsbeirat, ein mit Verfassungsrichtern, Ministerialbeamten, Polizisten, Professoren und Anwälten besetztes Organ der Innenministerin, weist seit Jahren auf menschenunwürdige Zustände in der Schubhaft hin. Schubhaft sei ja keine Strafhaft, betont der Beirats. Sie diene bloß dazu, die Abschiebung eines Fremden zu sichern, der kein gültiges Visum hat. Noch immer geschieht dies in den düsteren Kottern, die einst der Kaiser erbaute – etwa im Polizeigefangenenhaus am Hernalsergürtel, wo Gaganpreet Singh verstarb.
Schubhaft, so warnen die Experten, ist weit härter als Strafhaft. Es gibt kaum Freigang, wenig Besuch und miserable sanitäre Bedingungen. Auch Psychiater und Psychologen fehlen, obwohl die Klientel immer schwieriger werde. Immer wieder kippen Schubhäftlinge deshalb tot um, wie man in den Berichten des Menschenrechtsbeirates nachlesen kann. Yankuba Ceesay etwa, gerade einmal 18 Jahre alt, etwa. Mit gefesselten Armen und Beinen lag er in Linz neben einer Gummimatte, einem verdreckten Stehklo und einer Rolle Klopapier. Verdurstet, wie Amtsärzte herausfanden. Kurz zuvor hatten sie ihm „Hafttauglichkeit“ attestiert.
Das war im Jahr 2005 und auch damals versprach das Innenministerium „lückenlose Aufklärung“. Das waren leere Worte, wie man heute weiß. Die Berichte des Menschenrechtsbeirates halten fest, die Lage der Schubhäftlinge, habe sich „noch weiter verschlechtert“. Österreichs Schubhaft „ist nicht Anhaltung, sie ist Kerker“, klagt Georg Bürstmayr, Rechtsanwalt und Mitglied des Menschenrechtsbeirates des Innenministeriums: „Immer wieder treffen wir auf Menschen, die keine Ahnung haben, wieso sie in Haft sind, wie lange noch, wo sie hingeschafft werden sollen.“
Bürstmayer könnte dutzende Fälle aufzählen: Jugendliche, die trotz tiefer Folternarben wochenlang in Schubhaft sitzen. Geistig Behinderte, die trotz österreichischen Pass festgehalten werden, weil man sie wegen ihrer dunklen Hautfarbe für Illegale hält. Kinder aus Afghanistan, die eingesperrt werden, obwohl ihre Mutter im AKH liegt. All das deutet auf Schlamperei und Überforderung der Polizei.
Vor allem die medizinische Betreuung, so der Beirat, sei miserabel: „Eine dauernde Unterbringung von Schubhäftlingen“,heißt es in einem Bericht, „ist ohne dauernde Verletzung der Menschenwürde nicht möglich“. Kranke Häftlinge würden „quasi im Akkord abgefertigt“. Es herrschten „grobe strukturelle Mängel in der medizinischen und gesundheitlichen Versorgung“ und eine „Subkultur, in der Erkrankungen gar nicht mehr wahrgenommen werden.“
Ist es also wirklich nur ein schlimmer Einzelfall, wenn „gesunde und muntere“ Flüchtlinge wie Gaganpreet Singh in einer Polizeizelle nach einer amtsärztlichen Kontrolle verhungern? Oder steckt dahinter nicht doch ein verrottetes System steckt, das das Innenminsterium wider besseres Wissen seit Jahren duldet. Zwei alte Fragen, die sich auf tragische Weise neu stellen.

27. Aug 2009

Justiz-Akten: Fall 3, die beschenkten Polizisten

Als Hans K. nach einer harten Arbeitsnacht nachhause fuhr, sah er im Rückspiegel Blaulicht. Ein Inspektor stoppte ihn – und hielt die Hand auf: „Du hast die Maut für die Kollegen vergessen.“ Hans K. zückte seine Börse, bezahlte ein paar Zehner, dann staunte er. War ihm dieser Polizist doch von Wien bis Alland nachgefahren, um „Trinkgeld“ zu kassieren.
Auch Reinhard G. schilderte den Korruptionsermittlern des Büros für interne Angelegenheiten (BIA) einen ähnlichen Fall. Als er dem Polizisten Josef G. auf der Autobahn 35 Euro „Maut“ bezahlte, sagte dieser: „Heast, mir san oba scho zwa. Ihr wollts jo a foan!“
Ein anderer Unternehmer gab zu Protokoll, Beamten Luxusabendessen bezahlt zu haben. Ein Dritter behauptete, dass Beamte teure Elektrogeräten und Wellnessreisen entgegennahmen. Sogar von Bordellbesuchen ist in einem Verhör vage die Rede.
Die Unternehmer, die solche Sitten vor einigen Jahren enthüllten, sind sogenannte Schwertransportbegleiter. Wenn nächtens Schiffe, Panzer, Flugzeuge, Kraftwerksturbinen oder Brückenpfeiler über Autobahnen transportiert werden, fahren sie hinterher, um heranrollenden Verkehr vor den riesigen Sattelschleppern zu warnen.
Begleitet wurden sie bis vor kurzem von der Polizei. Die Exekutive riss sich

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01. Jul 2009

Spiel dich nur

Der Glücksspielkonzern Novomatic reizt das Gesetz bis zum Äußersten aus. Die Beamten sind machtlos
Am Abend des 17. März wollte eine neunköpfige Sondereinsatztruppe mit dem verbotenen Glücksspiel im Waldviertel aufräumen. Polizisten, Finanzbeamte und ein Sachverständiger rückten in Horn aus, um einige nach ihrer Beurteilung gesetzeswidrige Spielautomaten aus dem Verkehr zu ziehen.
Zuerst inspizierte der Trupp eine Tankstelle. Die Polizei fand drei Automaten und versiegelte sie. Dann nahm das Team in einem Café zwei weitere Maschinen unter Beschlag. Schließlich zogen die Inspektoren ins örtliche Cinemaplexx – bei 15 Geräten wurde der Stecker rausgezogen.
Die scheinbar alltägliche Amtshandlung barg politische Sprengkraft. Denn es waren nicht irgendwelche Automaten, die da versiegelt wurden. Sondern die Glücksmaschinen eines politisch bestens vernetzten Milliardenkonzerns: Novomatic.
Am Tag, nachdem die Automaten gesperrt worden waren, läutete bei der BH Horn auch schon das Telefon. Am Apparat war der Anwalt von Novomatic. Er drohte mit Klagen, sollten die Siegel nicht sofort beseitigt werden. Sogleich griff der Bezirkshauptmann zum Hörer und gab Weisung, die Siegel aufzuheben. Die Automaten seien doch bewilligt worden.
Spielautomaten, die eine Sonderkomission versiegelt, wurden genehmigt? Wie kann das möglich sein?
Wer diesem scheinbar harmlosen Fall nachgeht, stößt auf eine seltsame Geschichte. In ihr geht es darum, ob das Recht missachtet wird, weil ein Konzern bei der Politik lobbyiert. Es geht um Millionen, die Spielsüchtige verlieren – und die vor allem einer gewinnt: Johann Graf, Gründer von Novomatic. Der gelernte Fleischhacker begann als Flipper-Importeur in den 70ern. Im Winter adelte der trend Graf zum „Mann des Jahres“, stolz posierte er mit Zigarre.
Graf produziert mit seinen rund 14.000 Mitarbeitern Automaten, die moderner sind als das alte Glücksspielgesetz. Zumindest vermittelt er diesen Eindruck. Ein von ihm bezahlter Trupp an Sachverständigen, Gutachtern und Juristen setzte die Behörden seit Jahren erfolgreich unter Druck. Das Gesetz erlaubt nämlich nur das „kleine Glücksspiel“. Ein Höchsteinsatz von 50 Cent und ein Maximalgewinn von 20 Euro sollen garantieren, dass Bürger in leichtsinnigen Stunden nicht ihr Vermögen verlieren – und dann in der Beschaffungskriminalität landen.
Graf fand einen Ausweg. V

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