K.Kraus und N. Kampusch
(dank an hollitscher)

Warum es keine schärferen Gesetze, aber besseren Opferschutz braucht
Wie immer nach entsetzlichen Verbrechen ist sich die Politik einig: die Gesetze müssen verschärft werden. Justizministerin Karin Gastinger forderte als Konsequenz aus dem Fall Natascha Kampusch höhere Strafen für Entführungsdelikte. Durch diesen „dramatischen Fall“ sei klar geworden, dass es im Strafgesetzbuch keinen adäquaten Strafrahmen gebe, so die Justizministerin. Ähnliche Worte von Liese Prokop.
Einen „adäquaten Strafrahmen“ gibt es für diesen „dramatischen Fall“ tatsächlich nicht. Doch das Strafgesetz kennt adäquate Sanktionen: etwa die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Wie Politiker wissen, können psychisch schwer gestörte Menschen in Sonderanstalten auf unbestimmte Zeit – nämlich bis sie keine Gefahr mehr darstellen – festgehalten und therapiert werden. Priklopil, das darf angenommen werden, war schwer geisteskrank. Und er war natürlich gefährlich. Ein Gericht hätte ihn vermutlich wegen Unzurechnungsfähigkeit nicht bestrafen dürfen, sondern in eine Anstalt einweisen müssen. Ein hoher Strafrahmen hätte in seinem Fall vermutlich nicht viel gebracht.
Es gibt also keinen „Reformbedarf“. Das Gerede von den angeblich viel zu schwachen Gesetzen entpuppt sich als Wahlkampfgetöns. Gerade in diesem Fall hätte die Politik wenigstens einmal darauf verzichten können.
Viel bedenklicher erscheint der Umstand, dass Natascha Kampusch ORF, Krone und News so schnell ein Interview geben muss, um ihre Zukunft finanziell abzusichern. Sie selbst, so berichtete der Standard, zog es angeblich vor, mit seriösen Blättern zu sprechen. Hier muss der Staat den strafrechtlichen und medienrechtlichen Opferschutz ausbauen, damit sich Missbrauchsopfer nicht derart zu Markte tragen müssen. Es ist auch ein Missstand, dass Schadenersatzansprüche wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch große Boulevardmedien noch immer aus der Handkassa beglichen werden können.
Alexander Wrabetz ist also ORF-General. Lindners Fall zeigt: Man kann es auch zu weit treiben, mit der Macht. Arm in Arm mit Politikern auf Bälle gehen. Bei ÖVP Veranstaltungen nicht distanziert auf der Pressetribüne, sondern in Mitten der Mächtigen sitzen. Die ZiB zum provinziellen Österreich-Bild machen. Kritische Redakteure beschimpfen und bedrohen: Das geht zu weit – auch in Österreich. Lindner & Mück haben nun die Rechnung präsentiert bekommen, dass sie keine Wachhunde der Demokratie, sondern Leibwächter der Mächtigen waren. Ein schöner Tag in diesem Land. Vielleicht kommen da noch ein paar Überraschungen auf uns zu.

Der Fernsehkommandant Mück und der Polizeigeneral Horngacher: Diese beiden Nestroy-Figuren haben mehr miteinander zu tun, als man denken möchte. Sie beide sind/waren zunächst Liebkinder der ÖVP. Der eine, weil er die “roten Gfrieser” (c Andreas Khol) im ORF einschüchterte und sogar abfällig über deren körperliche Eigenschaften herzog. Der andere, selbst ein Roter, weil er die schwarze Polizeireform mit der dafür notwendigen Brutalität umsetzte und schließlich selbst mit der Krone auf Dealerjagd ging. Werner Mück und Roland Horngacher, deren Schicksal sich dieser Tage entscheidet, repräsentieren einen überkommenen Typus in den Chefetagen. Sie verwechselen Autorität mit autoritärem Führungsstil, sie glauben, dass man demokratischen Institutionen am besten dient, indem man Kritiker ausschaltet. Sie konnten brüllen, beleidigen und intrigant sein. Und sie wurden zu selbstsicher in ihrer Allmacht. Es gibt nämlich auch eine andere Seite in diesem Österreich. Mutige Kontrollore, Journalisten und Staatsanwälte, die nicht länger vorauseilend abducken vor der Obrigkeit – sondern dieses Österreich der Männerwitze, der Interventionen, der »Polizeisportvereine« und der »Geschenkgutscheine« bloßstellen. Vielleicht wird dieses Land ja doch noch irgendwann modern. (für DIE ZEIT)
Armin Wolf hat diesmal den Robert-Hochner-Preis erhalten. Der ORF-Mann hielt eine pfeffrige Rede, die auf ORF On leider nicht zu lesen ist. Hier ist sie im Original. Glückwunsch und Dank für die Überlassung des Manuskripts.
“Nur der Schrecken ist geblieben”
Von Armin Wolf
Das ist ja eine ziemlich komplizierte Sache: ein Preis, der von der Gewerkschaft verliehen, von einem Stromkonzern gestiftet und von einem Politiker übergeben wird – den kann man als Journalist ja eigentlich kaum annehmen. Wobei: Es wäre noch schwieriger, wenn der Politiker ihn bezahlen und der Stromkonzern ihn verleihen würde. Oder gar, wenn der Politiker den Preisträger aussucht – und die Gewerkschaft bezahlt. Dann gäb’s nämlich kein Preisgeld …
Ich habe also sehr lange mit mir gerungen und dann hab ich mich entschlossen, den Preis doch anzunehmen. Wenn ich mich schon darum beworben habe …
Nein, im Ernst. Ich freue mich natürlich riesig, weil Preise die von einer Jury erstklassiger Journalisten vergeben werden, einen ganz besonderen Stellenwert haben. Wer, wenn nicht besonders qualifizierte Kollegen, sollen journalistische Arbeit bewerten können. Dass Andreas Pfeifer darunter ist, der Preisträger des letzten Jahres, freut mich ganz besonders – er weiß, wie sehr ich ihn bewundere. Und am meisten freue ich mich, weil dieser Preis den Namen von Robert Hochner trägt, der für uns alle in der Zeit im Bild-Redaktion und im ORF noch immer in so vieler Hinsicht ein großes Vorbild ist: in seiner unnachahmlichen Mischung aus Kompetenz, Engagement, Urteilsfähigkeit, unbestechlicher Distanz, Witz, Charme, Menschlichkeit und Mut.
Bei solchen Gelegenheiten bedankt man sich natürlich: bei der Jury, wie mit zugetragen wurde, lauter Menschen mit hohem Urteilsvermögen und gutem Geschmack. Vor allem aber bei meinen Kollegen Claudia Fuhrmann, Bettina Tasser und Thomas Faustmann, ohne die ich die Sommergespräche 2005 – für die ich diesen Preis heute ja bekomme – nie hätte machen können. Sie waren die beste Redaktion, die ich mir wünschen konnte. Und danke auch an meine Vorgesetzten, die mich die Sommergespräche 2005 machen ließen. Das ist ja keineswegs selbstverständlich …
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