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Artikel, die mit ‘Menschenrechte’ beschlagwortet sind.
10. Okt 2007

Fall Arigona: So schwach ist Österreich

Der Stammtisch will Härte gegenüber Ausländern. Glaubte der Staat. Nun wird das Fremdenrecht dem Volk zu unmenschlich. Ein Blick in den beschämenden Alltag überforderter Asyl-Bürokraten. (für Falter)
arigona%20zogaj%20bild%20orf2_big.jpgFremdenbehörden sollen unmenschlich sein? Auch die Tschetschenin Anna L. könnte eine Videobotschaft an Günther Platter schicken. Doch kein Dorf stärkt der vergewaltigten Frau den Rücken, kein Kanzler nennt ihre Behandlung „grauslich“. Selbst wenn Anna L. dieselbe Unterstützung wie die kosovarische Familie Zogaj aus Frankenburg hätte, würde ihr das wenig nützen. Denn Günther Platter lässt sich nicht „in die Knie zwingen“. Im Notfall spielt er auch – wie sonntags im Fall der vor den Behörden versteckten Arigona Zogaj geschehen – durch seine Beamten Asylakten und Inhalte aus dem Strafregister an die Medien. Die Staatsanwaltschaft nimmt sich der Sache bereits an.
Nein, mit so einem Polizeiminister legt sich eine Asylwerberin wie Anna L. besser nicht öffentlich an. So kann man nur auf das Einvernahmeprotokoll des Bundesasylamtes Linz zurückgreifen, um ihr Drama zu schildern. Seit drei Jahren läuft ihr Verfahren, es ist eines von rund 40.000, die derzeit anhängig sind. Anna L. soll von Soldaten in Tschetschenien in einen Keller gesperrt und vergewaltigt worden sein. In den Einvernahmen schilderte sie die Details dieser Tortur. Solche Verbrechen sind üblich in Tschetschenien – wenn man den Berichten des UNHCR glauben darf. Neunzig Prozent der Tschetschenen bekommen in Österreich deshalb Asyl.
Nicht so Anna L. Platters Bundesasylamt glaubt ihr nicht. Die Begründung: Die Vergewaltigung sei nur „asylzweckbezogen“ erfunden. Frau L. habe sich nach dem Verbrechen „mit einem anderen Mann eingelassen“ und sei von ihm auf der Flucht schwanger geworden. Das würde einer traumatisierten Frau nie in den Sinn kommen, so die Argumentation der zuständigen Sachbearbeiterin.
Ein Einzelfall? Auch die Tschetschenin Katerina M.

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03. Okt 2007

Hau drauf!

Diese Woche steht Roland Horngacher vor Gericht. Die
Anklage gerät zur fragwürdigen Abrechnung mit dem verhassten General

hand_polizei.jpg Er soll mit Luxusschlitten bestochen worden sein? Nein, sagt Roland Horngacher. Er wurde von seinem Freund Wolfgang U. nur darum gebeten, diese “älteren Fahrzeuge regelmäßig zu bewegen”. Vier Mercedes der S-Klasse und ein Jaguar standen in U.s Garage und
drohten einzurosten. Horngacher, ein “Autonarr”, wie er selbst sagt, erfüllte die Bitte. Von einem Polizeichauffeur ließ sich der Mann, den sie “Napoleon” nannten, durch die Stadt kutschieren.
Kriminell? Das wären solche Leihgaben nur, wenn es eine
Gegenleistung gegeben hätte. Die Staatsanwaltschaft stöberte und fand
nur diese Geschichte: Autobesitzer U. hatte Horngacher vor zwei
Jahren angerufen, weil siebzig Afrikaner “im Rudel” in seinem neuen
Admiral-Casino im Prater “randalieren”. Es war bereits nach
Dienstschluss, aber Horngacher schickte nicht nur eine Streife, er
sah auch selbst nach dem Rechten. Die Beamten stießen zwar nur auf
“14 Personen schwarzafrikanischer Herkunft (…) die sich angemessen
verhielten und Wettscheine vorwiesen”. Dennoch warfen sie die
Schwarzen raus, wie Kriminelle. Eine üble Geschichte – wie sie unter
Horngacher oft vorkam in Wien.
Die Staatsanwaltschaft nennt solche Hilfsdienste nun
“Amtsmissbrauch”. Es habe, so sagt Ankläger Friedrich Alexander
König, das Prinzip “eine Hand wäscht die andere” gegolten. Das sind
harte Worte, die andeuten sollen, dass es in Wien mafiöse Sitten gab.
König verwendet viele solcher Andeutungen, er ersetzt damit die klare
juristische Argumentation. Immer wieder fügt er Rufzeichen in die 76
Seiten starke Anklage ein – als hätte er sie für die Medien verfasst.
Doch ist die Suppe auch strafrechtlich so dick? Diesen Freitag wird
Horngacher wegen Geheimnisverrats, Geschenkannahme und
Amtsmissbrauchs vor dem Strafrichter stehen. Wer die Anklage in
seinem Fall liest, der erkennt aber schon jetzt, dass da neben
berechtigten Vorwürfen auch vieles zugespitzt und aufgebauscht wird.
Soll da mit einem cholerischen Ungustl abgerechnet werden?
Da ist zum Beispiel diese Geschichte mit den geschenkten
Bawag-Reisen. 1999 hatte der Investor und Milliardär Martin Schlaff
eine Delegation eingeladen, die neue, von der Bawag finanzierte
Spielhalle der Casinos Austria in Palästina zu besichtigen.
Casino-Chef Leo Wallner war dabei, der damalige SPÖ-Staatssekretär
Peter Wittmann, Helmut Elsner – und Horngacher, der sich eigens
Urlaub nahm. Als Wirtschaftspolizist, sagt er, muss er solche Reisen
auch wahrnehmen, um Kontakte zu halten. Damals habe er viel in Sachen
illegales Glücksspiel ermittelt. Und ein wenig wird er die Reise mit
der Prominenz wohl auch genossen haben. Abends ging es in die Bar -
und Helmut Elsner zahlte. Der war damals noch ein Ehrenmann.
Horngacher wurde nicht nur mit dieser Reiseeinladung hofiert, er
bekam laut Anklage auch, verteilt auf drei Jahre, drei
Ruefa-Reisegutscheine im Wert von je 2000 Euro. Nicht viel im
Vergleich zu seinem Jahresgehalt von etwa 120.000 Euro. Anfüttern,
nennen das die Korruptionsexperten. Doch erst eine Gegenleistung
Horngachers würde die Annahme solcher Geschenke zur kriminellen
Straftat machen.
Gab es also einen Deal? Die Staatsanwaltschaft führt ein einziges
Ereignis an: Im Jahr 2001, also zwei Jahre nach der Jericho-Reise,
fragte der damals noch hochgeachtete Elsner “der guten Ordnung
halber” bei Horngacher offiziell an, ob der russische Geschäftsmann
Michael Cherney vertrauenswürdig sei. Die Bawag wollte mit Cherney
einen 680-Millionen-Dollar-Deal rund um die bulgarische Mobiltel
abwickeln. Was tat Horngacher? Er legte ganz offiziell einen Akt an
und schrieb, dass gegen den Deal aus Sicht der Wirtschaftspolizei
nichts spreche. Nach internen Richtlinien war das nicht ganz korrekt
- aber war das wirklich ein Verbrechen? Oder doch nur eine
Serviceleistung der Wirtschaftspolizei für die viertgrößte Bank und
ihren damals hofierten Chef?
Die Staatsanwaltschaft müsste solche Widersprüche darlegen – auch
sie hat im Zweifel für den Beschuldigten zu agieren. Schließlich ist
es noch nicht so lange her, dass sie Reiseeinladungen, etwa bei
Grasser (Magna), Vranitzky (bayerische Landesbank) oder Haider
(Gaston Glock), als unbedenklich einstufte.
Doch Horngacher hat keine Fürsprecher mehr. Er hatte seine
Untergebenen und auch Justizorgane jahrelang getreten, weil sie seine
umstrittenen “Zero Tolerance”-Reformen nicht mittragen wollten. Er
inszenierte sich als Feldherr, patrouillierte mit der Krone bei
Razzien und las chinesische Kriegsstrategen, ehe er Kritiker
versetzte. Per SMS kündigte er an, “bis zur letzten Patrone” um seine
Unschuld zu kämpfen.
Horngacher verlor die Kontrolle – über sich selbst. Auch bei der
Justiz verrutschen nun die Maßstäbe. Während die vergangenes Jahr
wegen Folter verurteilten vier Polizisten von der Justiz nur mit
bedingten Strafen belohnt und nicht einmal suspendiert, geschweige
denn entlassen wurden, bekommt Horngacher Hausverbot. Er dürfe nicht
mehr zur Polizei zurückkehren, sagt Polizeichef Peter Stiedl, obwohl
der Prozess noch nicht einmal begonnen hat. Solch klare Worte hätten
auch in den Fällen des “Schüblings” Omofuma oder des im Stadtpark zu
Tode gekommenen Afrikaners Cheibani Wague gutgetan.
Nur noch sein einstiger Gegner verteidigt Horngacher, der auf
Grundrechte spezialisierte Strafverteidiger Richard Soyer. Dem
Jusprofessor Soyer missfällt grundsätzlich, wie einseitig dieser Fall
nun von Staatsanwaltschaft und BIA bearbeitet wurde. Horngacher
behauptet sogar, entlastende Beweise seien “wissentlich” unter den
Tisch gekehrt worden. Das sind schwere Vorwürfe. Schließlich wird
gerade über die Weisungsfreiheit von Korruptionsbehörden diskutiert.
Verhängnisvoll wird für Horngacher wohl die Sache mit Profil. Er
war nämlich Informant des Blattes – und wurde zum Dank dafür von
einem Profil-Mann geoutet. Dem Redakteur, so die Anklage, hatte
Horngacher die Telefonüberwachungsprotokolle in der Causa des
gefallenen Polizisten Ernst Geiger auf dem Dienstlaptop vorgespielt.
Die Gespräche waren von öffentlichem Interesse, weil sie Medienstar
Geiger als das Freunderl eines Rotlichtkönigs entlarvten. Es gab
darin handfeste Hinweise, dass Geiger dem damals verdächtigen
Frauenhändler Wolfgang B. Razzientermine zusteckte. Der Journalist
hatte den Coup, Horngacher einen Gegner weniger. Geiger wurde in
erster Instanz (nicht rechtskräftig) verurteilt.
Horngachers Fehler: Er bedrohte den von ihm gefütterten
Profil-Mann wenig später mit einer Klage, weil ausgerechnet dieser
ihm den Verrat von Amtsgeheimnissen im Kokainfall des Sängers
Rainhard Fendrich vorwarf. Der Schreiber fühlte sich eingeschüchtert,
suchte Staatsanwalt und BIA auf – und lieferte seinen Informanten
Horngacher ans Messer. Ein höchst fragwürdiger Umgang mit dem
Redaktionsgeheimnis. Denn das Blatt brüstet sich ja gerne damit,
“exklusive Akten” zugespielt zu bekommen. Die Chefredaktion von
Profil will solche Doppelmoral heute nicht kommentieren:
“Redaktionsgeheimnis”.

26. Sep 2007

Falscher Alarm

Was uns Verfassungsrichter Karl Korinek mit seiner DDR-Entgleisung wirklich sagen will.
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Wenn Verfassungsgerichtshofspräsident Karl Korinek auf Österreich blickt, dann sieht er Zustände wie in einer kommunistische Diktatur. Im ORF-Radio sagte er: „Ich habe manchmal den Eindruck, wir werden in Österreich schon ähnlich stark überwacht, wie die DDR-Bürger von der Stasi.“ Wir sollen Ossis sein? Es gibt zwei Erklärungen für diese höchstrichterliche Entgleisung. Variante eins: der konservative, ÖVP-nahe Korinek kennt den Unterschied zwischen den Spitzeln des Unrechtsstaates und den richterlich kontrollierten Fahndern einer demokratischen Republik nicht. Dann sollte er sich Das Leben der anderen ansehen und die Skripten seiner eigenen, übrigens exzellenten, Grundrechtsvorlesungen pauken. Variante zwei: Korinek wittert im Kampf gegen den Terror nun auch in Österreich eine Demontage der Bürgerrechte, auf die er mit einer Übertreibung aufmerksam machen wollte, weil sonst niemand mehr zuhört. Zur Untermauerung seiner These sollte er dann jedoch Beweise vorlegen.
Karl Korinek stößt mit seiner DDR-Vergleich dennoch eine wichtige Debatte an. Sie verlangt jedoch neue Antworten auf neue Bedrohungen – und nicht „Stasi Stasi Stasi“-Gepolter. Das mag schwierig sein in Zeiten einer „Der Terror rückt näher!“-Hysterie, mit der Innenminister Platter, aber auch sein deutscher Kollege Wolfgang Schäuble die Öffentlichkeit aufscheuchen. Letzterer behauptete in der FAZ, ein atomarer Terroranschlag werde „mit Sicherheit“ kommen. Fatalismus sei geboten: „Es hat keinen Zweck“, so Schäuble, „das wir uns die verbleibende Zeit auch noch verderben.“
Die Praxis zeigt, dass die Sicherheitsbehörden in der Regel pragmatischer denken. Die Polizei räumte in Europa in den letzten Monaten mit mehreren Mythen auf. Etwa, dass „Schläfer“ den Staat unbemerkt unterwandern, während die Behörden machtlos wären. Das genaue Gegenteil ist der Fall. Osama bin Laden mag der schlimmste Terrorist der Welt sein. Doch seine radikalistierten Schüler sind oft fürchterliche Dilettanten. Mit den Mitteln des Strafrechts, mit gut vernetzten Geheimdiensten kann man sie überführen. Denn sie hinterlassen Datenspuren, sie chatten im Internet und sie lagern Fässer mit Sprengstoff mitunter so auffällig in ihren Garagen, dass sie nächtens von Polizisten einfach durch Wasserkanister ausgetauscht werden konnten – so geschehen kürzlich im deutschen Sauerland.
Es waren hochgerüstete und gut vernetzte Behörden, die in London, Strassburg, Kiel, Dänemark und nun vielleicht auch in Wien grausame Anschläge verhinderten. Sie taten all das unter richterlicher Kontrolle – ohne Guantánamo, CIA-Gefängnisse oder Folter. Manchmal ließ die Justiz vermeintliche Schuldige auch wieder laufen. Nicht polizeiliche oder geheimdienstliche Überwachung ist also der Gradmesser für vermeintlichen Totalitarismus, sondern das Funktionieren der Justiz. Auch Korinek sagt ja: Eingriffe in Grundrechte seien zulässig, wenn sie „in einer demokratischen Gesellschaft notwendig“ und von unabhängigen Instanzen abgesegnet sind.
Drei Hürden muss die Politik also überwinden, ehe sie den Bürgern an die Rechte geht: sie muss die offene Gesellschaft schützen wollen, der Eingriff muss „verhältnismäßig“ sein und er muss durch Richter kontrolliert werden. Genau diese Maßstäbe müssen an jenen Wunschzettel angelegt werden, den Innenminister Platter nun mit seinen europäischen Amtskollegen verfasst. Platter nützt ja die von ihm verursachte Hysterie rund um die verhafteten Islamisten geschickt aus, wenn er nun den „Bundestrojaner“ fordert – also die geheime Überwachung von Computern mittels Spionageprogrammen. Zusätzlich denkt er, so wie Schäuble, über ein Verbot nach, so genannte Terrorlager zu besuchen. Platter blickt auch nach Deutschland, weil dort (wie schon in RAF-Zeiten) erneut darüber diskutiert wird, ob schon die „Werbung“ für eine Terrororganisation strafbar sein soll.
Das Problem bei all diesen Vorhaben steckt nicht im Grundsätzlichen, sondern in legistischen Details. Schon heute können Computer, in denen die höchstpersönlichen Daten eines Menschen zusammenlaufen, von der Polizei beschlagnahmt werden. Doch die muss dabei selbst überwacht, der Bürger anschließend informiert werden. Es ist ja schwer zu argumentieren, dass man einen Islamisten wie Mohammed M. heimlich observieren kann, nicht aber seinen Computer.
Ein Verbot des Besuchs von Terrorlagern? Auch das klingt vernünftig. Doch was ist das überhaupt, ein „Terrorlager“? Eine radikale Moschee, die ihre Gläubigen aufhetzt? Eine Wohnung, in der sich muslimische Kids Bombenpläne im Internet runterladen? Muss einem Menschen dort die Absicht nachgewiesen werden, Terrorist zu werden? Soll wirklich schon die mentale Vorbereitung zu einem Verbrechen strafbar sein? Das ist eine schwierige Gratwanderung weil nicht mehr die Tat, sondern die Gedanken bestraft werden. Natürlich – und das ist das Gefährliche – nur zum „Schutz der Bürger“.
Problematisch ist auch das Werbeverbot für Terrororganisationen. Darf der kleine Izzedin Osama bin Laden zujubeln, wenn der einen Amerikaner die Kehle durchschneidet? Wer ist überhaupt Terrorist? Arafat? Soll es nur strafbar sein, „Bin Laden“ an die Wand zu schmieren? Es sind keine theoretischen Fragen, sondern es geht um das Grundverständnis jener von Korinek erwähnten „demokratischen Gesellschaft“, die durch Grundrechte geschützt sein soll. Meinungsfreiheit, Reisefreiheit, Recht auf Privatleben, Datenschutz. All das kann eingeschränkt werden – damit die Feinde der offenen Gesellschaft bekämpft werden.
Auch Wiener Islamisten-Fall wartet auf die Richter schwierige Arbeit. Diese Woche wird über die U-Haft der beiden Ägypter mit „El Kaida Hintergrund“ (Platter) entschieden. Eine schwierige Sache. Denn in jenem „Drohschreiben“, das der verhaftete Wiener Islamist Mohamed M. auf eine islamistische Website hochgeladen haben soll, findet sich ja keine explizite Gewaltandrohung. Der Text alleine würde wohl von vielen Österreichern unterschrieben: Österreich soll seine Neutralität bewahren, heisst es darin, den „Mörder Bush“ nicht weiter unterstützen und lieber die Studiengebühren abschaffen. Das Drohpotential ergibt sich erst aus dem Kontext: ein Vermummter liest den Brief auf arabisch vor. Danach sieht man Videos von irakischen Entführern und ihren flehenden Geiseln.
Es sind, wie in Terror-Fällen üblich, schwierigste Abgrenzungen, die die Justiz hier zu treffen hat – und sie dürfen nicht leichtfertig vorgenommen werden. Gerade Spinner, Extremisten und Provokateure müssen sehen, dass das Recht auch für sie gilt. Vielleicht war es das, was der Verfassungsrichter Karl Korinek sagen wollte.

21. Aug 2007

Das Dorf und der Krieg

Gerade noch herrschten hier Mord und Vertreibung. Nun wird Kroatien Teil der EU. Ist der Hass schon Geschichte? Zu Besuch bei der Schriftstellerin Slawenka Drakulić, die Kriegsverbrecher bei Gericht besuchte.

Für die Reportagen-Serie “Ostwärts” des Falter. Foto: Veronika Hofinger
Drakulic.pngFriedlich scheint die Welt, die Slavenka Drakulić zu Füßen liegt. Sie steht auf ihrer Terrasse im winzigen Bergstädtchen Sovinjak und blickt hinunter auf Weingärten, Zypressen und Feigenbäume. Sie trägt schwarz, wie viele Frauen hier. Aber mit diesen goldenen Turnschuhen und ihren knallroten Ohrringen passt sie nicht so richtig in dieses verschlafene Dorf. Sie ist ja auch eine Städterin, eine Weltbürgerin. Die Nachbarn grüßen sie mit Respekt.
Drakulićs Blick schweift über kroatische Dörfer, die hier wie in einer Märchenlandschaft auf den Gipfeln der Berge hocken. „Da drüben“, sagt sie und deutet auf einen Hügel, „da liegt Zamask. Einst war eine Kette durch den Ort gespannt. Die markierte die Grenze zwischen Habsburgs Österreich und Venedig.“ Es leben kaum noch Menschen in diesen Dörfern im Hinterland Istriens. Stattdessen schleichen abends Katzenrudel über das Pflaster und nachts bellen Hunde, die hier nach Trüffeln suchen. Manchmal liegen sie am nächsten Morgen tot da – konkurrierende Clans von Trüffelsuchern schneiden ihnen die Kehlen durch. Viele Intellektuelle haben sich hierher zurück gezogen. Die Gegend hier ist liberaler, als der Rest Kroatiens. Der Krieg kam nicht bis hierher.
Bald wird dieses Land Teil der EU sein. Mit Kroatien wird – sieht man von Slowenien ab – erstmals eines jener Balkanländer aufgenommen, die im vergangenen Jahrzehnt Schauplatz waren für das große Morden im Jugoslawienkrieg. Hat die Gesellschaft die Greuel des Krieges aufgearbeitet? Die Vertreibungen der serbischen Nachbarn? Den Nationalismus? Die Bedrohung der Medien? Die zu Helden verklärten Kriegsverbrecher? Ist das schon wieder Geschichte oder noch Gegenwart in diesem Land?
„Weder noch“, sagt Slavenka Drakulić. Sie pflückt eine Feige, teilt sie in zwei Stücke und lässt sie wieder fallen – in ihr windet sich eine Made. Drakulić sagt: „Man muss genau hinschauen“. Drakulić, 58, ist eine der bedeutendsten Schriftstellerinnen ihres Landes und hat in die Abgründe ihrer Heimat geblickt. Ihre Analysen leben von den vielen Reisen – vor allem in den Osten, wohin sie für eine große Reportage bald wieder aufbrechen will. Sie lebt nicht nur hier im Dorf, sondern auch in Zagreb, in Wien-Mariahilf und Stockholm. Sie ist mit dem schwedischen Journalisten Richard Swartz verheiratet. Ab und zu lehrt sie in den USA. Ihre persönlichen Erfahrungen im Kommunismus, aber auch ihr „Nomadenleben“ im westlichen Europa prägen ihr Werk. Wer mit ihr spricht, kann deshalb einiges erfahren über Kroatien, das erweiterte Europa und das abgrundtief Böse im Menschen. Vieles in diesem Land erinnert auch ein wenig an Österreichs Nachkriegsgeschichte: die Verdrängung, die Opferrolle, die Glorifizierung der Kriegsverbrecher zu Helden.
Slavenka Drakulić wohnt

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17. Aug 2007

Weh dem, der aufdeckt!

Staatsanwälte ermitteln gegen Journalisten. Das ist keine Attacke auf uns Reporter – sondern auf unsere Informanten, die Missstände aufdecken wollen. (für DIE ZEIT)
Murat Kurnaz? Das ist doch dieser Bremer Türke, der der Bundesregierung nichts als Ärger gebracht hat. Die hatte damals seinen Eltern versichert, keinen Kontakt zu ihm zu haben – und gleichzeitig BND-Beamte zu ihm ins US-Internierungslager Guantánamo geschickt, wo Kurnaz mehr als vier Jahre lang ohne Anklage festgehalten wurde. Warum wir das wissen? Weil es anständige Zuträger im Apparat gibt, die Journalisten über solche Dinge informieren. Und dank sogenannter whistleblower wissen wir heute auch, was die BND-Leute in Guantánamo wirklich taten, wie naiv und ignorant sie dort auftraten – und was sie unterlassen haben. Etwa Murat Kurnaz nach jenen brutalen Foltermethoden im Lager zu fragen, über die in allen Zeitungen zu lesen war.
Wäre es nach den Gesetzen gegangen, dann wären diese Missstände zwar in den Geheimgremien des Bundestags erörtert worden, aber nie an die Öffentlichkeit gelangt. Nun sollen jene, die die Missstände öffentlich machten, verfolgt werden. Und siebzehn Journalisten dazu – unter ihnen der Autor dieser Zeilen.
Journalistenverfolgung! Das klingt bedrohlich nach Polizeistaat. Aber wir Presseleute sind nicht die Opfer, auch wenn sich manche so gerieren. Die Verfolgung macht uns höchstens ein bisschen berühmter. Siegfried Kauder, der Leiter des BND-Untersuchungsausschusses, hat eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft eingebracht, weil er nicht hinnehmen will, dass Protokolle vertraulicher Verhöre von BND-Agenten in den Medien zu lesen sind. Dabei wurden weder Anonymitätsrechte gebrochen noch Staatsgeheimnisse ausgeplaudert. Die Presse ging mit den Dokumenten erstaunlich sensibel um. Nur was von öffentlichem Interesse war, kam auch an die Öffentlichkeit.
Die Ermittler werden den Fall gewiss bald zu den Akten legen – und sich wieder gefährlicheren Formen der Kriminalität zuwenden. Sogar die Union fordert jetzt einen besseren Schutz der Presse. Dennoch bleibt ein Schaden. Journalisten müssen nun damit rechnen, dass sich Informanten noch weniger in ihre Nähe wagen. Sie haben ja – im Gegensatz zu den Presseleuten – wirklich etwas zu verlieren. Für die Bekämpfung von Korruption und Behördenversagen ist das kein Fortschritt. Denn das Signal lautet: Weh dem, der Missstände ans Licht bringt!
Meinungsfreiheit bedeutet aber vor allem auch Informationsfreiheit. Nur wer sich umfassend informieren kann, wird sich eine Meinung bilden können. Journalisten, aber auch die Bürger haben deshalb das Grundrecht, alle Informationen zu sammeln – und nicht nur jene, die die Bürokratie oder ein Pressesprecher freigibt. »Geheim« auf ein Dokument zu stempeln kann zwar zulässig sein, doch muss der Beamte, der solches tut, dies sehr genau begründen. Dabei ist zu unterscheiden: Wenn durch Geheimnisverrat Menschenleben gefährdet werden, dann hat der Staat selbstverständlich das Recht, sich gegen undichte Stellen zu wehren. Angst vor Enthüllungen von Skandalen ist indes kein Grund, nach dem Staatsanwalt zu rufen.
Die siebzehn beschuldigten Journalisten haben nicht mit irgendwelchen Geheimdienstschnurren geprotzt, sondern sie haben en détail das Versagen der Geheimdienste im Fall Kurnaz rekonstruiert. Veröffentlicht wurden in der ZEIT etwa die Schilderungen jener drei BND-Beamten, die Kurnaz im Jahr 2002 in Guantánamo besucht hatten. Warum? Weil sie unglaublich naiv durch das Lager auf Kuba gestolpert waren. Einer sagte: »Ich hatte es mir hier schlimmer vorgestellt!« Ein anderer wunderte sich, wie »gut genährt« Kurnaz aussah, als er an Boden gekettet dasaß.
Der Untersuchungsausschuss hatte die Beamten in nicht öffentlicher Sitzung vernommen. Aus ihrer Aussage ging hervor, dass sie bereits nach dem Besuch bei Kurnaz sicher waren, dass er kein Terrorist war – ein Umstand, den die rot-grüne Bundesregierung noch im Jahr 2005 in Abrede stellte. Und noch etwas war aus den vertraulichen Verhörprotokollen herauszulesen: Die deutschen Agenten hatten Kurnaz nicht ein einziges Mal danach gefragt, ob er gefoltert wurde. »Das war nicht Thema des Auftrags, den wir hatten«, so die Antwort eines Agenten.
Missstände ans Licht zerren: Das ist die vornehmste Aufgabe der Presse, weil sie letztlich dem Rechtsstaat dient. Doch dafür brauchen Journalisten Informanten, die darauf vertrauen dürfen, deswegen nicht verfolgt zu werden.

05. Jul 2007

„Mädchen, nehmt das Kopftuch ab!“

Muslimische Einwanderer leben noch immer in mittelalterlichen Strukturen. Sie müssen sich endlich öffnen – und der Staat hat ihnen dabei zu helfen. Ein Gespräch mit der deutsch-türkischen Anwältin und Islamkritikerin Seyran Ates.

Wer Seyran Ates, 44, treffen will, muss ein paar Sicherheitsmaßnahmen befolgen. Die Adresse unter der sie etwa vergangene Woche in Wien lebte, sollte geheim bleiben. Nein, sie hat keine Angst, sich öffentlich zu positionieren, aber Vorsicht kann nicht schaden. Immerhin wurde die Tochter türkischer türkischer Einwanderer, schon einmal fast ermordet. 1984, Ates arbeitete in Berlin-Kreuzberg als Beraterin misshandelter türkischer und kurdischer Frauen, ermordete ein Auftragskiller eine ihrer Klientinnen. Auch Ates wurde bei dem Anschlag lebensgefährlich verletzt.
Einschüchtern ließ sich die Juristin jedoch nicht. Die Anwältin half vor allem muslimischen Frauen in Scheidungsverfahren. Dabei erlebte sie bis zuletzt Einblicke in eine türkisch-muslimische Parallelgesellschaft unter der sie selbst leidet. In ihrem autobiografischen Roman „Große Reise ins Feuer. Die Geschichte einer deutschen Türkin“ hat sie die Verhältnisse beschrieben: Isolation in der Wohnung, absoluter Gehorsam gegenüber Vater und Bruder. Schläge und Beschimpfungen bei Ungehorsam.
Heute ist Ates – neben der Deutschen Necla Kelek oder der niederländerin Ayaan Hirsi Ali eine der prominentesten europäischen Islamkritikerinnen muslimischer Herkunft. Sie kämpft für ein Kopftuchverbot an Schulen, sie fordert mehr Emanzipation von muslimischen Frauen und sie nimmt vor allem den Staat in die Pflicht. Mittels Sozialarbeit, Stadtplanung und intelligenter Schulpolitik müsse die Sozialpolitik dafür sorgen, dass Menschenrechte auch in den Communities der Einwanderer eingehalten werden. Besonders scharf kritisiert sie islamische Glaubensverbände, aber auch die „Multikultis“, die ihrer Meinung nach nur allzu gerne wegsehen, wenn muslimische Frauen unterdrückt werden.
Zuletzt sorgte Ates in Deutschland für bundesweites Entsetzen, weil sie auf einem Kreuzberger U-Bahnhof beschimpft und zusammengeschlagen wurde. Sie gab daraufhin ihre Anwaltsberechtigung zurück – aus Todesangst, wie sie sagt. Deutschlands Bundespräsident Horst Köhler ehrte sie kürzlich mit dem Bundesverdienstkreuz. Vergangene Woche war Ates auf Einladung der Neubauer Grünen zu Gast in Wien.
Frau Ates, Sie überlebten einen Mordanschlag, und vergangenes Jahr schlossen Sie nach fortwährenden Drohungen ihre Berliner Anwaltskanzlei. Ist es in Deutschland unmöglich geworden, sich für muslimische Frauen einzusetzen?
Seyran Ates: Ich beschäftige mich mit den archaischen Gepflogenheiten der türkisch-muslimischen Kultur, in der ich selbst aufgewachsen bin – und das ist mitunter auch in Europa lebensgefährlich. Ich hatte keinen Schutz mehr vor Menschen, die mich hassen und mir den Tod wünschen.
Wer sind Ihre Gegner?
Das sind einerseits Ehemänner meiner Mandantinnen in Scheidungsverfahren, aber auch politische Gegner,

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23. Feb 2007

Ein Urteil für Wiens Medienrichter

Strassburg.png
Sieben Jahre ist es her, dass die Spitzelaffäre in Österreich die FPÖ unter Druck setzte. Der FPÖ Gewerkschafter Josef Kleindienst gestand, die Granden der FPÖ mit geheimen Daten aus dem Polizeicomputer beliefert zu haben, damit Gegner öffentlich fertig gemacht werden können. Ein Richter wertete die Aussagen Kleindienst als “glaubwürdig” – aber dennoch wurden alle Politiker freigesprochen.
In einem Kommentar für den Falter kritisierte ich im Jahr 2002 die “feige Justiz” und den Druck den die Politiker auf die Staatsanwälte ausübten. Damals unterschrieben 1200 Richter gegen politischen Einfluss auf die Gerichtsbarkeit.
Der damalige Wiener FPÖ-Chef Hilmar Kabas verklagte den Falter, weil er durch meinen Kommentar seine Unschuldsvermutung als verletzt ansah. Das Wiener Oberlandesgericht gab Kabas Recht. Nun hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg dem Falter Recht gegeben. Mein Kommentar war von der Meinungsfreiheit gedeckt, die Geldstrafe, die der Falter an Kabas zahlen musste, war menschenrechtswidrig.
Österreich muss nun Schadenersatz an den Falter zahlen (leider nicht an mich…). Das Urteil ist eine wohlbegründete Nachhilfe für die strengen Medienrichter am Wiener Oberlandesgericht. Hier ist das Urteil aus Straßburg als Word File zum Download. Und hier der Kommentar von Falter-Anwalt Alfred Noll dazu. Erschienen im Falter 09/07

15. Feb 2007

Ein Islamist und Folteropfer

Abu%20Omar.jpeg In Ägypten wurde am Montag der Islamist Abu Omar freigelassen – und womöglich sind seit Bekanntwerden dieser Nachricht einige deutsche Geheimdienstler unruhig. Omar wurde vor vier Jahren in Mailand von Greiftrupps der CIA in einen Bus gezerrt und über die US-Basis im deutschen Ramstein in einen ägyptischen Folterkeller ausgeflogen. An dieser Aktion waren auch jene CIA-Agenten beteiligt, die später den Deutschen Khaled El-Masri nach Afghanistan verschleppten. Gegen diese Entführer, die mit ihren Handys und Kreditkarten in Europa umfangreiche Datenspuren hinterlassen hatten, ermitteln nun die italienische und die deutsche Justiz. Die Ankläger haben sogar Haftbefehle erlassen gegen diese CIA-Agenten, die jedoch nur mit Tarnnamen bekannt sind.
Nun stellt sich die politisch relevante Frage: Konnte die CIA wirklich ohne Wissen nationaler Geheimdienste solche Entführungen organisieren? Nein, glaubt Italiens Justiz und ermittelt gegen den Chef des italienischen Geheimdienstes Nicolò Pollari. Abu Omar will nun weitere Details offenlegen.
Deutschland streitet bis heute Verwicklungen im Fall Omar und im Fall Masri ab. Laut Masri verfügten seine Peiniger aber über polizeiliche Insiderinformationen aus Deutschland. Wie weit ging die US-Deutsche Kooperation im Kampf gegen den Terror? Auch die italienische Akte von Omar könnte darüber Aufschluss geben. Doch ein wichtiger Teil wurde in Italien prompt zum Staatsgeheimnis erklärt.

13. Dez 2006

Volkslieder durchs Megaphon

“Hier ist das Paradies”, sagen die Städter. Mit einem Dissidenten durch die vergessenen Dörfer rund um Guilin. Notizen aus China
Natürlich bereitest du dich auf so eine Reise vor, versuchst dir die Namen all dieser Megacitys zu merken, die in den vergangenen Jahrzehnten aus dem Boden wucherten und doppelt so groß wie Paris sind. Du kaufst dir zweisprachige Stadtpläne für die Taxifahrer, die dich sonst nicht verstehen werden. Du steckst dir das “Ohne-Wörter-Buch” ein, das mit den Bildern für alle Lebenslagen. Du lässt dir, weil du Vorurteile hegst, von der chinesischen Freundin in Wien nützliche Schriftzeichen aufmalen: “Keinen Hund bitte!” und solche Sachen.
Und dann sitzt du also da, in diesem Gastgarten in Kanton, rote Lampions spiegeln sich in einem künstlichen See, und die Chinesen lachen, schmatzen, spucken und rülpsen beim Essen, wie du es noch nie erlebt hast. Auf dem Tisch brodelt dein Suppentopf, darunter zischt diese rostige Gasflasche, die ihn befeuert.
Dann kommt die Bedienung, du lächelst zurück, zückst das “Ohne-Wörter-Buch” und zeigst ihr das Bild mit den Fischen. Sie aber deckt den Fisch so ab, sodass nur noch der Kopf zu sehen ist – und lächelt. Dann bringt sie den Teller mit zehn Fischköpfen. So also ist China.
Erste Nacht in Kanton
Es gibt hier noch Märkte,

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18. Okt 2006

Neue Weltunordnung

Immer dann wenn irgendwo eine Bombe hochgeht, dann trifft man auf ihren Sprechdurchfall: die sogenannten “Terrorexperten” erklären dann wortreich, dass sie eigentlich nichts wissen. Die “Terrorexperten” ähneln da ein wenig den Meinungsforschern, die gerne ihre Meinung äußern, damit Journalisten ein paar Fakten aufschreiben können, wo es eigentlich keine gibt.
Doch es gibt auch Ausnahmen in diesem verluderten Gewerbe der Wichtigtuer. Mein Zimmernachbar Jochen Bittner von der ZEIT zum Beispiel. Der Mann, ein ausgewiesener Liberaler, schrieb nicht nur ein Buch über die IRA, er führt seit dem Elften September ein Weblog über Terrorismus und die “Neue Weltunordnung”. Beharrlich sammelt er dort Studien, Analysen, Kuriositäten und Einschätzungen über die Feinde der offenen Gesellschaft (die freilich nicht immer Terroristen sein müssen). Die Adresse des Blogs wird hier aber ausnahmsweise nicht verraten. Denn Bittner aus all den kleinen Stücken ein feines Büchel geformt, das auch unters Volk gebracht werden will. Nächtelang saß er hier, rauchte Pfeife und trank Whiskey und brach die Seiten um. Es hat sich gelohnt. Das Buch heißt: “Beruf Terrorist” wurde soeben auf der Frankfurter Buchmesser vorgestellt und kann hier bestellt werden.