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14. Apr 2010

Österreich braucht mehr Presseschutz

In eigener Sache: wie das Justizministerium angebliche Informanten des Falter bespitzeln ließ
Vergangenes Jahr veröffentlichte der Falter Akten der Weisungsabteilung des Justizministeriums. Ein Whistleblower hatte sie in einem Papiersack überreicht. Die Dokumente legten den Verdacht nahe, dass politische Verfahren von Staatsanwälten „wegadministriert“ oder „liegen gelassen“ worden waren. Vor allem der Fall des Kärntner Landeshauptmanns Dörfler, der zu einfältig sei, das Recht zu verstehen, erregte Aufsehen. Die Öffentlichkeit hat an der Kenntnis dieser Dokumente ein legitimes Interesse. Sie betrafen Politiker, mutmaßlich korrupte Richter und Polizisten. Der Staat klassifizierte sie als geheim.
Die veröffentlichte Serie „Weisung aus dem Sack“ hatte eine breite Debatte über die Unabhängigkeit der Justiz zur Folge. Sogar der Bundespräsident regte an, das Weisungsrecht des Justizministers gegenüber Staatsanwälten abzuschaffen.
Wie reagierte Justizministerin Claudia Bandion-Ortner? Auf der Vorderbühne setzte sie einen „Expertenrat“ für mehr Transparenz ein. Im Hintergrund aber brachten Mitarbeiter der Ministerin die Korruptionsstaatsanwaltschaft in Stellung. Nicht untertänige Ankläger sollten zur Rechenschaft gezogen werden, sondern jene „Verräter“, die die Politisierung der Justiz thematisierten.
Der Falter konnte nun Teile der Gerichtsakten einsehen. Die Dokumente zeigen, wie die Justiz bei der Suche nach den „Whistleblowern“ das Redaktionsgeheimnis zu umgehen versuchte. Die Staatsanwaltschaft unternahm eine Art Rasterfahndung in den Mailboxen verdächtiger Justizbediensteter. Mit richterlicher Bewilligung ordnete sie die „Überwachung von versendeten und empfangenen Nachrichten“ an, „in denen die Buchstabenfolgen ‚klenk‘ oder ‚falter‘ vorkommen“. Die Suche sei notwendig, weil durch die „Verletzung des Amtsgeheimnisses“ nicht nur die Rechte Dritter verletzt worden seien (Opfer: Gerhard Dörfler?), sondern es auch zu einem „massiven Misstrauen der Bevölkerung gegenüber der österreichischen Justiz kam“.
Mit keinem Wort ging die Staatsanwaltschaft darauf ein, dass der Falter keinerlei intime oder persönliche Information veröffentlichte, sondern bloß juristische Begründungen der Anklagebehörde in bereits eingestellten Polit-Strafverfahren publizierte.
Rechtlich ist dieser (hier übrigens erfolglose) Angriff auf das Redaktionsgeheimnis erlaubt. Doch er zeigt einen Trend: Journalisten werden wieder zunehmend als Handlanger von Verrätern gesehen oder selbst unter Verdacht gestellt. Das Redaktionsgeheimnis wird restriktiv interpretiert. So erklärte es die Wiener Oberstaatsanwaltschaft kürzlich für zulässig, beim ORF Videobänder der „Am Schauplatz“-Redaktion zu beschlagnahmen, weil FP-Chef Strache dem renommierten Fernsehjournalisten Ed Moschitz NS-Wiederbetätigung unterstellte. Das Bezirksgericht Leopoldstadt wiederum untersagte der Zeitschrift News, aus den Akten der Causa Hypo zu zitieren. Die Berichterstattung über die mittlerweile vom Steuerzahler beglichenen Malversationen der verstaatlichten Kärntner Bank bedeute einen „Angriff auf die Rechtspflege“. „Zensur“ ortet da die Süddeutsche, und das zu Recht.
In einem weiteren Fall wartet der Falter auf ein Urteil des Menschenrechtsgerichtshofes in Straßburg. Wir wurden zu 7000 Euro Geldstrafe verurteilt, weil wir ein beschämendes Urteil einer Wiener Neustädter Richterin in einem Vergewaltigungsprozess hart kritisiert hatten. Richterschelte stünde uns nicht zu, so das Oberlandesgericht. Strafverschärfend wirkte, dass der Falter-Bericht auch im Nationalrat zitiert worden war.
Österreichs Justiz vollzieht eine Entwicklung, die Deutschland derzeit zu überwinden versucht: In Berlin stellte die FDP-Justizministerin gerade ein „Presseschutzgesetz“ vor. Besonders eilfertige deutsche Ermittlungsbehörden haben sich in den vergangenen Jahren hunderte Male Zutritt zu Zeitungsredaktionen verschafft, Telefonate von Journalisten mitgeschnitten oder Medienleute beschattet. Nun pfeift die Politik die Behörden zurück. Die investigative Presse, so die Einsicht, sei der Wachhund der Demokratie. Er muss gefüttert und nicht an Ketten gelegt werden.
Gewiss: Viele Zeitungen haben sich in Österreich in den vergangenen Jahren massive Fehltritte geleistet. Nicht immer wurden Gerichtsprotokolle in der hehren Absicht veröffentlicht, Missstände aufzudecken – die Exzesse des Boulevards (und der sie informierenden Behörden) in den Fällen Josef Fritzl und Natascha Kampusch sind ein Beweis dafür. Natürlich kann ein Strafverfahren durch Medienberichte auch gestört werden (siehe Elsner). Zu Recht schärft die Justizministerin den Persönlichkeitsschutz im Mediengesetz deshalb nach.
Doch das ist nicht genug. Österreich muss – so wie die USA und Großbritannien – einen „Freedom of Information Act“ erlassen. Regierungsdokumente und Gerichtsprotokolle dürfen von Verantwortlichen nicht länger nach Gutsherrenart verwaltet werden. Es muss ein konkretes Recht auf Herausgabe von Akten, Studien und anderen Dokumenten geben, soferne dem nicht gewichtige Gründe entgegenstehen.
Schutz von Informanten und Redaktionsräumen. Auskunftspflichten der Behörden. Einsichtsrechte der Medien in Akten der Verwaltung. Schulungen von zensurvernarrtem Justizpersonal in Sachen Pressefreiheit: Auch das braucht Österreich, wenn es seinen Filz, seine untertänige Justiz und seine zunehmend korrupten Eliten loswerden will.

14. Mrz 2009

Recht als Spektakel – die Reaktionen

Nachtrag zum “Fall F.” als Show. Meine Kritik an der Unterhaltungsmaschine Justiz wird heute von Kate Connolly im im Guardian aufgegriffen. In der Süddeutschen (kostenpflichtiger Text) zitiert Holger Gertz meinen Falter-Artikel in seiner Seite 3-Reportge und verbindet ihn mit Armin Thurnhers Einschätzung am Theater mit der Gerechtigkeit.

11. Mrz 2009

Im Namen der Show

Auch im Fall F. gerät die Justiz zur Unterhaltungsmaschine. Anwälte, Ankläger, Polizisten und Medien profitieren. Nur die Opfer nicht. (für Falter, Illustration: PM Hoffmann)
2009_11.jpgAnfang der 80er-Jahre begann er seine zwei Töchter zu quälen. Er hatte sie hunderte Male missbraucht, 19-mal geschwängert. Die Jugendämter versagten, selbst als seine Töchter neun von ihm gezeugte Kinder zur Welt brachten.
Der Name dieses „Inzestvaters“ und seiner Familie ist nicht bekannt. Keine Zeitung druckte sein Bild, kein Paparazzi stellte seinen Opfern in der Klinik nach, kein Polizist plauderte drauflos, was die Töchter der Polizei anvertrauten.
Der Fall ereignete sich nicht im niederösterreichischen Amstetten, sondern im englischen Sheffield. Der zuständige Richter Alan Goldsack hatte die berüchtigte britische Boulevardpresse vergangenen November durch ein Informationsverbot, eine sogenannte „Gag-Order“ („Knebelorder“), zum Schweigen verurteilt. Bei Millionenstrafen war es allen untersagt, ein Foto des Täters oder seiner Opfer zu drucken oder auch nur einen Vornamen zu nennen.
Der Fall kam erst ans Licht, als Goldsack sein anonymisiertes Urteil („lebenslang“) veröffentlicht hatte. Behördenvertreter traten vor die Presse und verlasen geschliffene Statements ohne intime Details. Sie versprachen „unabhängige Untersuchungen“. (siehe Video hier)
Ein Missbrauchsverfahren ohne Medienvoyeure, Opferschutz durch den Staat, unabhängige Ermittlungen: Großbritannien zeigte vor, dass man die sonst so entfesselte Mediengesellschaft auch in spektakulären Fällen zähmen kann.
Von solchen Zuständen können die Anwälte der gequälten Familie F. in Amstetten nur träumen. Kommende Woche beginnt die Hauptverhandlung gegen Vater Josef. Sein nicht öffentliches Verfahren wurde und wird nach völlig anderen Regeln inszeniert. Statt „Gag-Orders“ zu verhängen, stellt die Justiz vor dem St. Pöltner Landesgericht für die Reporter ein Zelt mit Würstlbude auf. Rechtspraktikanten leisten Ordnerdienst.
Wozu das alles? Josef F. ist geständig, sein Prozess, so will es das Gesetz, soll aus Rücksicht auf seine Opfer im Geheimen stattfinden. Warum werden die Medien dennoch laufend mit Information bedient?
Es gibt eine Erklärung für das Spektakel: Die Justiz, so konstatiert etwa der ehemalige Gerichtsjournalist und heutige Medienberater Paul Yvon, „verkommt zur Unterhaltungsmaschine“. Sie läuft nicht nur im Amstetten-Prozess wie geschmiert, sondern auch in anderen großen Causen. Diese Maschine besteht aus vielen kleinen Rädchen: Anwälten, Staatsanwälten, Richtern, Polizisten, Gutachtern. Sie tauschen Information gegen mediale Präsenz. Es reicht ihnen nicht, im Licht der Öffentlichkeit zu stehen, sie wollen sich darin auch sonnen. Es ist ein Gegengeschäft, das dem Staat und den Medien dient. Kaum einer wirft Sand in dieses geschmierte Getriebe.
Im Fall Amstetten etwa läutete der Staat in Gestalt des niederösterreichischen Polizeisprechers Franz Polzer den ersten Akt im großen Medienjustiztheater ein. Als Josef F. vergangenes Jahr verhaftet wurde, verlas Polzer kein dürres Statement. Er verwechselte, die Kameras der Weltpresse im Hinterzimmer eines Amstettner Hotels auf sich gerichtet, Transparenz mit Voyeurismus. „Elisabeth F.“, sagte Polzer nach F.s Verhaftung, „wandte sich vertrauensvoll an uns.“ Und dann plauderte er drauflos, was das Missbrauchsopfer im Vertrauen erzählt hatte. Er nannte den Namen der Familie – und hielt Fotos von Vater Josef in die Livekameras.
So lockte Polzer die Reporter nach Amstetten, anstatt sie zu verscheuchen. Schon hing der britische Boulevard buchstäblich in den Bäumen des Klinikums Amstetten, um Fotos der Opfer zu erhaschen.
Den zweiten Akt inszenierte der Verteidiger von Josef F., Rudi Mayer. Der Wiener Anwalt beklagte zunächst die Medienhatz, dann aber steckte er News „exklusiv“ das mit intimen Details gespickte Geständnis des eigenen Mandanten zu. Josef F., News, aber auch Mayer, dem als Anwalt Werbung verboten ist, profitierten von dem Deal: Das Blatt feierte ihn als „Topanwalt“.
Womit Mayer hoffentlich nicht gerechnet hat, war die Dreistigkeit, mit der News F.s „Geständnis“ ausschlachtete. Josef F. konnte seine Opfer aus der Zelle noch einmal öffentlich demütigen. F., so wurde bekannt, versuchte sogar die Aussageprotokolle seiner Opfer zu verkaufen. Das ging den heimischen Medien dann doch zu weit. Doch selbst der im Fall F. vorbildlich agierende Kurier lässt sich am Montag dazu hinreißen, aus dem „Tagebuch“ von Elisabeth F. zu zitieren.
Dritter Akt. Auftritt Staatsanwaltschaft. Im Fall F. fettete sie die Anklage mit vielen grausamen Details auf – obwohl das rechtlich nicht notwendig wäre, wie Opferanwälte versichern. Irgendwer, vermutlich Josef F. selbst, steckte die Anklage den Medien zu. Dort versagten die Schmutzfilter erneut: Anstatt die Akte pietätvoll selektiv zu zitieren, stellen Wolfgang Fellners Österreich und News das Dokument „zum Durchklicken“ auf ihre Websites – obwohl Opfervertreter baten, genau das nicht zu tun.
So rührt der Fall Amstetten an einer grundsätzlichen demokratie- und medienpolitischen Frage. Wie ist es noch zu rechtfertigen, dass Strafprozesse über Sexualstraftäter im Zeitalter des Datenschutzes im Detail öffentlich erörtert werden dürfen?

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07. Dez 2008

Taser: Der irreführende Kurier-Test und die Realität

tase-proof.jpg >Der Kurier wagt mit der FPÖ einen Taser-Test. Die (blauen) Justizwachevertreter wollen das angeblich harmlose Gerät im Gefängnis gegen aggressive Häftlinge einsetzen. Die werden mit Strom beschossen, krampfen, schreien und sind kurzfristig gelähmt.
Es sei doch besser, so die Justizwache, mit Strom, denn mit Patronen zu schießen.
Klingt plausibel. Aber nur auf den ersten Blick. Das Justizministerium hat den Taser verboten, weil er mehr Schaden verursacht, als er Nutzen bringt.
Man muss nur auf Youtube googlen, um die Gefahren zu sehen. Einmal erlaubt, wird das Gerät nämlich allzu gerne im Alltag (Straßenverkehr, Flughäfen, Verkehrskontrollen) eingesetzt.
In Kanada starb ein verwirrter Mann, der von einem Taser mehrmals beschossen wurde, weil er mit Sesseln um sich schmiss. Hier der Einsatz auf Video . In den USA drohen mittlerweile Verkehrsstreifen den Bürgern mit dem Taser. Sogar ein nackter, sichtlich verrückter Mann wurde einmal beschossen und stürzte von einem Haus. Seit 2003 starben rund 300 Menschen im Taser-Einsatz – so die Deutsche Presseagentur.
Der Kurier Test ist überdies manipulativ. Der Kurier-Redakteur Matthias Hofer und der FPÖ-Abgeordnete Harald Vilimsky lassen sich zwar im “Selbstversuch” mit Strom befeuern und Vilimsky sagt: “Was ein Abgeordneter des Nationalrats und ein Kurier-Autor aushält, muss auch ein Häftling aushalten können”. In Wahrheit fand der Taser-”Selbstversuch” aber nicht unter den Bedingungen statt, die im Gefängnis herrschen würden. Sowohl Vilimsky, als auch Hofer wurden von zwei Beamten aufgefangen, als sie mit dem Taser befeuert wurden und unter Schmerzensschreien auf eine weiche Matratze stürzten. Sie trugen außerdem eine Schutzbrille, damit ihre Augen nicht verletzt werden.
Im Gefängnis aber knallt man ohne Brille auf den Steinboden oder auf scharfkantige Möbel. Man kann sich nicht die Hände vor das Gesicht halten, weil man ja gelähmt ist.
Anbei vier Youtube Videos, die eine andere Sprache sprechen (Vorsicht: sie enthalten extrem verstörende Szenen):



28. Mai 2008

Das Mädchen und die Meute

Wie der Fall Kampusch die Republik verändern könnte – wenn die Politik das will
(für Falter)
Wie es Natascha Kampusch geht? Müssen wir das wissen? Eigentlich nicht. Wir wissen schon genug, und das, was wir nicht wissen wollen, berichtet täglich der Boulevard. Man könnte Natascha Kampusch in Frieden lassen. Doch jetzt hat sie, wie sie selbst sagt, die „Seiten gewechselt“ – am Sonntag startet ihre eigene Talkshow auf Puls 4. Sie hat die Medien vor allem als eine Meute erlebt und wird nun selbst zur Journalistin. Sie wird Niki Lauda und andere prominente Österreicher interviewen. Kampusch will Teil der österreichischen Fernsehfamilie werden.
Warum sie das tut? Die Antwort ist einfach. Natascha Kampusch will arbeiten, sie will Geld verdienen, vielleicht versucht sie auch, ihrer Opferrolle zu entkommen. Jetzt will sie tun, was alle tun: einen Beruf erlernen, ihr Leben neu gestalten.
Doch Natascha Kampusch ist keine normale Bürgerin.

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06. Mai 2008

Getötetes Recht

Journalisten missachten die Rechte von Verbrechensopfern, Richter sehen dabei zu. Ein scharfes Mediengesetz muss her.
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser darf in der Öffentlichkeit schmusen, ohne dabei von News fotografiert zu werden. Das ist geltendes Recht. Das Verbrechensopfer Natascha Kampusch hingegen muss Paparazzi der U-Bahnpostille heute beim Küssen dulden. So urteilte am Montag Österreichs Justiz. heute hatte Fotos gedruckt, die Kampusch bei ihrem angeblich ersten Kuss in einer Disco zeigten. 13.000 Euro Entschädigung bekam sie in erster Instanz zugesprochen. Mehr als Grasser und seine Fiona. Nun drehte das Oberlandesgericht das Urteil völlig um – Kampusch muss die Paparazzi hinnehmen.
Der Fall verwirrt maßlos. Michael Rami, der vor zwei Jahren Grassers Entschädigung gegen News erkämpfte, siegte nun für die Zeitung heute. Sein Gegenüber im Fall Grasser war damals News-Anwalt Gerald Ganzger. Er vertritt auch Kampusch, die vor zwei Jahren von Medien gehetzt und von „Experten“ schlecht beraten, die Flucht nach vorne antrat, Interviews verkaufte und diesen Schritt nun bitter bereut.
Wissen die Wiener Medienrichter eigentlich noch, was sie tun?

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06. Mai 2008

Mit dem Schlimmsten rechnen

Die Polizei schoss auf die drei falschen Polizisten – Politiker und Boulevard zeigen Verständnis. Vertrauliche Ermittlungsakten der BIA zeichnen hingegen ein verstörendes Bild.
Der Innenminister tat, was Österreichs Innenminister in solchen Fällen stets tun. Er gab sich stolz und empört zugleich – natürlich in der Krone. Niemand, so erklärte Günter Platter vergangene Woche, dürfe die Arbeit der Polizei „anzweifeln“ oder sie gar „in den Dreck ziehen“. Die niederösterreichischen Kriminalisten hätten vorvergangenes Wochenende schließlich eine rumänische Räuberbande gestellt – unter Einsatz ihres eigenen Lebens. Einen Orden forderte BZÖ-Politiker Peter Westenthaler für die Cops. Niederösterreichs Landeshauptmann Erwin Pröll meinte gar, der Todesfall auf der Schwechater Bundesstraße sei ein „Signal über Österreich hinaus, das besagt, wer in Niederösterreich etwas anstellt, der muss auch mit dem Schlimmsten rechnen“. Die Krone titelte: „Welle der Empörung über Polizisten-Hatz!“ So ähnlich tat sie es auch in den Fällen der verstorbenen Afrikaner Marcus Omofuma und Cheibani Wague (siehe Kasten).

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02. Mrz 2008

Dreck statt Kontrolle


Der Fall Philipp Ita: Wie der Boulevard statt öffentlicher Missstände die Betten eines verhassten Politsekretärs aufdeckt.
(für Falter)
Es ist Mittwochabend. Philipp Ita geht noch schnell zum Schottentor, um das neue News zu kaufen. “Skandalakte ÖVP” steht auf dem Cover. Ita blättert und stutzt. Ein Bild zeigt ihn lächelnd neben einem Waffenhändler. Der hält sein Gewehr in die Luft. Ita mustert den Pullover, den er auf dem Foto trägt: “Den habe ich doch bei einem Skirennen in Kitzbühel getragen!” Das verfängliche Bild mit dem Waffenhändler ist eine Fälschung, wie auch eine Nachfrage bei News ergibt. Der Leser erfährt es nicht einmal im Kleingedruckten. Ita soll eine Weisung von Innenministerin Prokop, Waffenexporte in den Iran zu unterbinden, verzögert haben, steht da zu lesen. Ita selbst bestreitet das. Hoffentlich ist diese Geschichte nicht so erfunden wie das Foto. Ita bleibt ruhig. Immerhin zeigt die ihn wenigstens nicht mit Prostituierten. “Dieser Tage”, sagt er, “wäre auch das möglich.”
Philipp Ita, 35 – ÖBB-Manager, Lebensgefährte von ÖVP-Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky -, war von 2002 bis 2007 Kabinettschef im Innenministerium. Heute ist er ein Wrack und das Feindbild der Nation. Im Innenressort soll er einst seine Macht ausgespielt und die höchsten Beamten angebrüllt haben. Ita steht im Zentrum der Enthüllungen rund um den abgesetzten Kripo-Chef Herwig Haidinger. Wegen Ita wankt die Koalition, er gilt in der Öffentlichkeit als Vertreter einer machtgeilen Politikerkaste, die Beamte zu parteipolitischen Zwecken missbraucht hat. Auf Staatskosten soll er sich sogar im Puff vergnügt haben. Ita bestreitet all dies, er spricht von “Intrigen und Halbwahrheiten”. Ob er Recht hat, wird die Justiz klären. Manche Vorwürfe entkräftet er mit Akten.
Man muss mit Philipp Ita kein Mitleid haben. Vieles von dem, was Herwig Haidinger

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29. Aug 2007

Die verlorene Ehre

Es gibt ein paar Gesetze, die wir Journalisten auch aus Gründen der Ehre einhielten. Erstens: das Privatleben von Politikern ist tabu – soferne sie es nicht freiwillig an die Medienöffentlichkeit zerren. Zweitens: die Familienangehörigen von Politikern oder hohen politischen Beamten lassen wir in Ruhe – es sei denn, sie drängen mit korruptem Verhalten in die Medien. Drittens: in Gerichtsverfahren enthalten wir uns der Schuldfrage, weil wir vor allem die Laienrichter nicht beeinflussen wollen. Kdolsky, Kampusch, Strache, Elsner – in allen diesen Fällen wurden diese Gebote der Anständigkeit vergangene Woche verletzt. Das Schlimme daran: es verursacht Kollateralschäden. Plötzlich werden völlig unbeteiligte Privatleute ins Rampenlicht gezerrt, die sich nur die Nähe zu Politikern zu Schulden kommen haben lassen. Da kommt die betrogene Ehefrau des neuen Minister-Lovers mit Foto in “Österreich”. Da wird darüber spekuliert, mit wem es Straches Exfrau wann und wo trieb und wen Kampusch küsste. Und das Urteil Elsners wird sogar auf dem Titelblatt von profil diskutiert. Wir erleben eine schleichende Zerstörung des Ehrenkodex der Presse.

17. Aug 2007

Weh dem, der aufdeckt!

Staatsanwälte ermitteln gegen Journalisten. Das ist keine Attacke auf uns Reporter – sondern auf unsere Informanten, die Missstände aufdecken wollen. (für DIE ZEIT)
Murat Kurnaz? Das ist doch dieser Bremer Türke, der der Bundesregierung nichts als Ärger gebracht hat. Die hatte damals seinen Eltern versichert, keinen Kontakt zu ihm zu haben – und gleichzeitig BND-Beamte zu ihm ins US-Internierungslager Guantánamo geschickt, wo Kurnaz mehr als vier Jahre lang ohne Anklage festgehalten wurde. Warum wir das wissen? Weil es anständige Zuträger im Apparat gibt, die Journalisten über solche Dinge informieren. Und dank sogenannter whistleblower wissen wir heute auch, was die BND-Leute in Guantánamo wirklich taten, wie naiv und ignorant sie dort auftraten – und was sie unterlassen haben. Etwa Murat Kurnaz nach jenen brutalen Foltermethoden im Lager zu fragen, über die in allen Zeitungen zu lesen war.
Wäre es nach den Gesetzen gegangen, dann wären diese Missstände zwar in den Geheimgremien des Bundestags erörtert worden, aber nie an die Öffentlichkeit gelangt. Nun sollen jene, die die Missstände öffentlich machten, verfolgt werden. Und siebzehn Journalisten dazu – unter ihnen der Autor dieser Zeilen.
Journalistenverfolgung! Das klingt bedrohlich nach Polizeistaat. Aber wir Presseleute sind nicht die Opfer, auch wenn sich manche so gerieren. Die Verfolgung macht uns höchstens ein bisschen berühmter. Siegfried Kauder, der Leiter des BND-Untersuchungsausschusses, hat eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft eingebracht, weil er nicht hinnehmen will, dass Protokolle vertraulicher Verhöre von BND-Agenten in den Medien zu lesen sind. Dabei wurden weder Anonymitätsrechte gebrochen noch Staatsgeheimnisse ausgeplaudert. Die Presse ging mit den Dokumenten erstaunlich sensibel um. Nur was von öffentlichem Interesse war, kam auch an die Öffentlichkeit.
Die Ermittler werden den Fall gewiss bald zu den Akten legen – und sich wieder gefährlicheren Formen der Kriminalität zuwenden. Sogar die Union fordert jetzt einen besseren Schutz der Presse. Dennoch bleibt ein Schaden. Journalisten müssen nun damit rechnen, dass sich Informanten noch weniger in ihre Nähe wagen. Sie haben ja – im Gegensatz zu den Presseleuten – wirklich etwas zu verlieren. Für die Bekämpfung von Korruption und Behördenversagen ist das kein Fortschritt. Denn das Signal lautet: Weh dem, der Missstände ans Licht bringt!
Meinungsfreiheit bedeutet aber vor allem auch Informationsfreiheit. Nur wer sich umfassend informieren kann, wird sich eine Meinung bilden können. Journalisten, aber auch die Bürger haben deshalb das Grundrecht, alle Informationen zu sammeln – und nicht nur jene, die die Bürokratie oder ein Pressesprecher freigibt. »Geheim« auf ein Dokument zu stempeln kann zwar zulässig sein, doch muss der Beamte, der solches tut, dies sehr genau begründen. Dabei ist zu unterscheiden: Wenn durch Geheimnisverrat Menschenleben gefährdet werden, dann hat der Staat selbstverständlich das Recht, sich gegen undichte Stellen zu wehren. Angst vor Enthüllungen von Skandalen ist indes kein Grund, nach dem Staatsanwalt zu rufen.
Die siebzehn beschuldigten Journalisten haben nicht mit irgendwelchen Geheimdienstschnurren geprotzt, sondern sie haben en détail das Versagen der Geheimdienste im Fall Kurnaz rekonstruiert. Veröffentlicht wurden in der ZEIT etwa die Schilderungen jener drei BND-Beamten, die Kurnaz im Jahr 2002 in Guantánamo besucht hatten. Warum? Weil sie unglaublich naiv durch das Lager auf Kuba gestolpert waren. Einer sagte: »Ich hatte es mir hier schlimmer vorgestellt!« Ein anderer wunderte sich, wie »gut genährt« Kurnaz aussah, als er an Boden gekettet dasaß.
Der Untersuchungsausschuss hatte die Beamten in nicht öffentlicher Sitzung vernommen. Aus ihrer Aussage ging hervor, dass sie bereits nach dem Besuch bei Kurnaz sicher waren, dass er kein Terrorist war – ein Umstand, den die rot-grüne Bundesregierung noch im Jahr 2005 in Abrede stellte. Und noch etwas war aus den vertraulichen Verhörprotokollen herauszulesen: Die deutschen Agenten hatten Kurnaz nicht ein einziges Mal danach gefragt, ob er gefoltert wurde. »Das war nicht Thema des Auftrags, den wir hatten«, so die Antwort eines Agenten.
Missstände ans Licht zerren: Das ist die vornehmste Aufgabe der Presse, weil sie letztlich dem Rechtsstaat dient. Doch dafür brauchen Journalisten Informanten, die darauf vertrauen dürfen, deswegen nicht verfolgt zu werden.