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Artikel, die mit ‘Korruption’ beschlagwortet sind.
27. Aug 2009

Justiz-Akten: Fall 3, die beschenkten Polizisten

Als Hans K. nach einer harten Arbeitsnacht nachhause fuhr, sah er im Rückspiegel Blaulicht. Ein Inspektor stoppte ihn – und hielt die Hand auf: „Du hast die Maut für die Kollegen vergessen.“ Hans K. zückte seine Börse, bezahlte ein paar Zehner, dann staunte er. War ihm dieser Polizist doch von Wien bis Alland nachgefahren, um „Trinkgeld“ zu kassieren.
Auch Reinhard G. schilderte den Korruptionsermittlern des Büros für interne Angelegenheiten (BIA) einen ähnlichen Fall. Als er dem Polizisten Josef G. auf der Autobahn 35 Euro „Maut“ bezahlte, sagte dieser: „Heast, mir san oba scho zwa. Ihr wollts jo a foan!“
Ein anderer Unternehmer gab zu Protokoll, Beamten Luxusabendessen bezahlt zu haben. Ein Dritter behauptete, dass Beamte teure Elektrogeräten und Wellnessreisen entgegennahmen. Sogar von Bordellbesuchen ist in einem Verhör vage die Rede.
Die Unternehmer, die solche Sitten vor einigen Jahren enthüllten, sind sogenannte Schwertransportbegleiter. Wenn nächtens Schiffe, Panzer, Flugzeuge, Kraftwerksturbinen oder Brückenpfeiler über Autobahnen transportiert werden, fahren sie hinterher, um heranrollenden Verkehr vor den riesigen Sattelschleppern zu warnen.
Begleitet wurden sie bis vor kurzem von der Polizei. Die Exekutive riss sich

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19. Aug 2009

„Treu ergeben“ und „berechtigt erachtet“

Neue Akten aus der Weisungsabteilung zeigen, wie weitere Politiker und sogar ein Richter geschont wurden
“Regelrecht verarscht“ fühlt sich der Verband der Kärntner Slowenen. „Eine hanebüchene Begründung “, ortet der Expräsident des Verfassungsgerichtshofs Karl Korinek. Sein Nachfolger Gerhart Holzinger fordert eine Stellungnahme der Justizministerin. Richtervereinigung und Bundespräsident setzen sich für eine Abschaffung des Weisungsrechts des parteipolitischen Justizministers gegenüber Staatsanwälten ein (siehe Interview Heinz Fischer, Seite 42, Falter 34/2009).
Es ist ein Chor prominenter Kritiker, der vergangene Woche aufjaulte, nachdem der Falter die vertraulichen Politakten der Weisungsabteilung des Justizministeriums in der Causa Ortstafel veröffentlicht hatte.
Anhand von internen Dokumenten wurde erhärtet, was Kritiker stets befürchtet hatten. Politische Verfahren, so klagte ein Informant dem Falter, würden mit vorauseilendem Gespür wegadminis-triert, anstatt unabhängigen Gerichten anvertraut. Im Ortstafelkonflikt etwa wurde BZÖ-Politikern wie Jörg Haider und Gerhard Dörfler zwar vorgeworfen, eine Straftat „objektiv“ gesetzt, doch das Unrecht ihrer Tat „subjektiv“ nicht erkannt zu haben. Das Strafrecht, so eine weitere Begründung, erweise sich in politischen Konflikten außerdem „in keinem Fall als geeignetes Mittel zur Problemlösung“.
Es gibt einen weiteren Vorhabensbericht aus der Weisungsabteilung, in dem diese Argumentation sichtbar wird. In den vergangenen Jahren haben SPÖ- und FPÖ-Politiker das Kärntner BZÖ mehrmals angezeigt, weil Steuergelder für Parteiwerbung verwendet worden sein sollen. Öffentliche Mittel dürfen für staatliche PR-Aktionen ja nur dann verwendet werden, wenn die sachliche Information des Landes – und nicht der Politiker oder ihrer Partei – im Vordergrund steht. Alles andere wäre Untreue.
Haider, so der Vorwurf, schere sich nicht um solch kleinliches Regelwerk. Einmal ermittelte die Staatsanwaltschaft Klagenfurt, weil er Landesmittel für Inserate des FC Austria Kärnten verwendet haben soll. Ein anderes Mal wurde ermittelt, weil Haider offene Briefe schaltete, in denen er mitteilte, dass „gewalttätige Asylwerber bei uns nichts verloren haben“. Haider hatte (rechtswidrig, wie der VfGH kürzlich urteilte) unschuldige Tschetschenen aus Kärnten nach Wien verschoben. Er wollte seine Aktion vor seinen Wählern auch in Inseraten rechtfertigen. Auf Kosten aller Kärntner.
Untreue von Staatsgeldern? Die Staatsanwaltschaft ging diesem Verdacht nach. Allerdings nicht sehr intensiv. Denn wieder

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18. Aug 2009

Justiz-Akten, Fall 2: Der beschenkte Richter

Ein krimineller Bauunternehmer schenkt einem Strafrichter Geld, Reisen und eine Waffe. Die Weisungsabteilung stellt das Korruptionsverfahren ohne öffentliche Gerichtsverhandlung ein.
Im Sommer 2005 kam ein wegen betrügerischer Krida verurteilter Bauunternehmer mit einem dem Grazer Chefinspektor Anton Kiesl ins Gespräch. „Die bei der Justiz“, klagte der etwas angeheiterte Bauunternehmer, „sind alles Schweine“. Ein Richter habe von ihm mehr als 300.000 Schilling kassiert und dafür versprochen, bei der Wiederaufnahme des Verfahrens zu helfen. Doch nichts dergleichen sei geschehen. „Pass auf, was Du sagst!“, warnte der Chefinspektor und leiter der Mordgruppe, „oder kannst Du die Vorwürfe beweisen?“.
Also bat der Unternehmer den Polizisten in sein Auto. Er rief den Richter am Handy an und schaltete das Telefon auf laut. Der Chefinspektor lauschte heimlich mit.
Was er hörte, hat Anton Kiesl zweimal unter Wahrheitspflicht und in einer eidesstattlichen Erklärung als Zeuge zu Protokoll gegeben. In den Akten der Weisungsabteilung liegen die Dokumente auf. Der Chefinspektor: „Ich konnte das Gespräch mithören, wobei der Unternehmer den Richter auf diesen Geldbetrag (300.000-400.000 Schilling, Anm.) ansprach. (…) Zu meiner absoluten Überraschung hat der Richter den hohen Geldbetrag bestätigt.“ Er habe auch die Namen von zwei Richtern genannt, bei denen er intervenieren wolle.
Ein korrupter Richter, der Geld für Hilfsdienste nimmt? Solche Gerüchte kursierten schon länger in Graz. Auch andere Bürger beschwerten sich über des Richters Hilfdienste. Ein Journalist der Kleinen Zeitung schrieb darüber.
Die Anti-Korruptionstruppe BIA übernahm den Fall und erstattete eine „Strafanzeige“ bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, die den Fall übernommen hatte. Verdacht auf Betrug und Amtsmissbrauch. Der Richter, so heißt es in der Akte, die der Weisungsabteilung des Justizministeriums übermittelt wurde, habe zugegeben, vom Bauunternehmer immer wieder Geldgeschenke, Städtereisen und sogar eine Waffe, eine Beretta 98, geschenkt bekommen zu haben. Auch kostenlose Bauarbeiten habe der Bauunternehmer beim Richter geleistet.
Doch all das, so beteuerte der Richter, sei nur „aus Freundschaft“ geschehen. Es seien außerdem „nicht mehr als 2000 Euro“ an Geldgeschenken überreicht worden. Die Pistole sei ihm förmlich aufgedrängt worden. Das Geld habe er zu Weihnachten oder zum Geburtstag bekommen, „damit ich mir Zigaretten und Bücher“ kaufen kann. Der Richter bezieht laut Dienstschema ein Bruttogehalt von rund 6000 Euro.
Noch etwas gab der Richter zu. Er habe für den Bauunternehmer tatsächlich Schriftsätze verfasst, um eine Wiederaufnahme des Verfahrens bei seinen Richter-Kollegen zu erreichen. Er habe sogar bei einer Strafrechtsreferentin am Finanzamt angerufen und sich nach dem Stand eines Steuerstrafverfahrens erkundigt. Eine verbotene Intervention sei das nicht gewesen. Er selbst habe sich ja offiziell als befangen erklärt.
Ein Fall für ein unabhängiges Gericht? Keineswegs, urteilte das Justizministerium. Die Verantwortung des Richters sei „unwiderlegbar“. Amtsmissbrauch, verbotene Geschenkannahme oder gar Betrug seien „nicht beweisbar“.
Und was ist mit dem Chefinspektor, der im Wesentlichen dreimal dasselbe vor Gericht bezeugte? Er habe wohl eine eigene „Interpretationen“ des Geschehens vorgenommen. Und das mitgehörte Telefonat? „Der bloße Umstand“, so das Justizministerium, „dass der Richter bei der Erwähnung eines Betrages von 300.000 Schilling nicht sofort widersprochen habe, sei keine hinreichende Stütze für die Annahme betrügerischer Gestionen“. Kollegen des Richters hätten Korruption bestritten.
Bleibt noch der Unternehmer, der sich selbst belastete. Er sei als Kronzeuge unbrauchbar und im Gegensatz zum Richter „völlig unglaubwürdig“. Zwar hätten Familienmitglieder des Unternehmers bezeugt, dass immer wieder über die Zahlung großer Geldbeträge an den Richter gesprochen wurde – doch gesehen hatte es leider niemand.
Es gab im Justizministerium intensive „Fachdiskussionen“ über diesen Fall. Die Sektion 2, zuständig für Legistik, wurde um eine Stellungnahme gebeten. Sie fiel besorgt aus: „Es steht ein Verdacht im Raum, der zu den schwerwiegensten Vorwürfen zählt, die man einem Richter gegenüber erheben kann und der das Ansehen der Justiz insgesamt in Mitleidenschaft ziehen kann“, schrieb Sektionsleiter Wolfgang Bogensberger an die Sektion 4 (Weisungsabteilung). Bogensberger mahnte bei der „Vierer“ härtere Ermittlungen ein. Er fragte etwa: „Gab es irgendwelche Auffälligkeiten in der Lebensführung des Richers?“ Das war Ende September 2008. Im Winter 2009, so zeigt die Akte der Weisungsabteilung, wurde das Verfahren eingestellt – ohne nochmalige Einvernahme des Beschuldigten
Der Fall des Strafrichters zeigt erneut, wie sich weisungsgebundene Ministerialbeamte zu Richtern aufschwingen. Wie bei Politikern würden Fälle trotz schwerer Vorwürfe hausintern gelöst, anstatt unabhängigen Gerichten übertragen.
Das „Unmittelbarkeitsprinzip“ im Strafprozess besagt, dass sich Richter in der öffentlichen Arena ein eigenes Bild von Angeklagten und Zeugen machen müssen, ehe sie Recht sprechen. Sie sollten sehen, wer im Gerichtssaal Emotionen zeigt und wer nicht.
Man lernt: Ein Unternehmer, der sich selbst schwer belastet, und ein Chefinspektor der Polizei belasten einen Richter, weil der sich mit Geld, Waffen und Reisen beschenken lässt , um hinter den Kulissen in Strafverfahren zu helfen. Sie gelten als unglaubwürdig. Nur die Verantwortung des Richters, der all das als harmlosen „Freundschaftsdienst“ wertet, zählt als „unwiderlegbar“.
Der betroffene Richter will – vom Falter befragt – keine Stellungnahme abgeben. „Ich habe“, so sagt er knapp , „nur armen Schluckern geholfen“. Man möge ihn jetzt, wo alles eingestellt ist, endlich ihn Ruhe lassen. Sein Anwalt Gerhard Ruhri sagt, die Einstellung erfolgte deshalb, weil ein Staatsanwalt mit den belastenden Aussagen nie zu einer Verurteilung gekommen wäre. Es gilt die Unschuldsvermutung.

17. Jul 2009

Erklär mir den Geheimdienstskandal!

Was ist los im Parlament? Wer bespitzelt wen? Wer ist ein kasachischer Agent? Und welche Geheimdienste gibt es überhaupt?
Der ORF hat mich dazu interviewt. Das Interview auf FM4 findet sich hier.

08. Jul 2009

„Das ist totes Recht“

Walter Geyer, Chef der Korruptionsstaatsanwaltschaft, über das rückschrittliche neue Antikorruptionsgesetz (für Falter)
Herr Staatsanwalt Geyer, das Justizministerium plant das neue Korruptionsgesetz zu reformieren. Sind Sie damit zufrieden?
Walter Geyer: Nein. Wir sind kürzlich zwei Schritte vorausgegangen. Nun gehen wir wieder einen zurück.
Was stört Sie?
Geyer: Die Bestimmungen über das Anfüttern von Amtsträgern, also die Gewährung kleiner Vorteile, um ihre Gunst zu gewinnen, waren sehr strikt und sehr rigide – ein großer Personenkreis war davon umfasst. Das war ein Fortschritt. Nun werden die Bestimmungen zum toten Recht erklärt. Die Vertreter von staatsnahen Betrieben dürfen nun wieder „angefüttert“ werden.
Ein Argument dafür war die große Rechtsunsicherheit. Niemand wusste, ob man einen ORF-Journalisten oder den Amtstierarzt auf einen Kaffee einladen darf.

Geyer: Die Verunsicherung ist nachvollziehbar. Die unterste Grenze beim Anfüttern war nicht klar geregelt. Anstatt hier nachzuschärfen, werden gleich ganze Personenkreise, etwa Manager von ÖBB, Asfinag oder Ärzte ausgegliederter Spitäler, komplett ausgenommen.
Es wird nicht nachgeschärft, sondern entschärft.
Geyer: Ganz genau.
Hat sich die Wirtschaft durchgesetzt?
Geyer: Wirtschaftliche Interessen spielen nun sicherlich eine wichtigere Rolle. Es geht aber auch um eine viel grundsätzlichere Frage, der wir uns stellen sollten: Ist Korruptionsbekämpfung ein Herzensanliegen der Politik oder bloß eine Pflichtübung, die man irgendwie absolviert?
Ihre Antwort?
Geyer: Wie hat Österreich reagiert, als es um die Abschaffung der anonymen Sparbücher ging? Oder beobachten Sie die Diskussion über das Bankgeheimnis, das auch Betrüger schützt. Bestechung ausländischer Amtsträger war lange steuerlich absetzbar und daher staatlich subventioniert. Wir sind hier keine europäischen Vorreiter und das ist schade. Was bei uns heute umstritten ist, ist in Deutschland vor zehn Jahren entschieden worden.
Der Rechnungshofpräsident Josef Moser kritisiert, dass Manager staatsnaher Betriebe nun straflos mit kleinen Vorteilen „angefüttert“ werden dürfen. Dies sei nicht zu rechtfertigen, da die Unternehmen öffentliche Gelder verwalten.
Geyer: Ich teile die Kritik und stelle eine weitere Frage: Ist es noch gerechtfertigt, private Wirtschaft und den öffentlichen Bereich total unterschiedlich zu behandeln? Nein. Begonnen hatte es bei den Beamten, sie sollen sich nicht bestechen lassen. Dann wurden auch die leitenden Angestellten der öffentlichen Unternehmungen erfasst, dann, aber nur eingeschränkt, die Manager der Privatwirtschaft. Diese Ausdehnung ist meines Erachtens notwendig, weil von Vertretern großer Firmen in den allermeisten Fällen über fremdes Geld verfügt wird. Sie sollten keine privaten Vorteile aufgrund dienstlicher Tätigkeit einstreifen.

Kommen wir zur Verunsicherung: ORF-Manager Elmar Oberhauser sah sich kürzlich in den Schlagzeilen, weil er bei einer Sportveranstaltung in einer VIP-Loge saß. Ist das wirklich schon kriminell?

Geyer: Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe haben sich nicht bestätigt. Er hatte gar keine unzulässigen Zuwendungen angenommen. Aber losgelöst von diesem Fall möchte ich eines festhalten: Die oft beklagte Verunsicherung in Sachen „Anfütterung“ hat auch positive Seiten. Plötzlich begannen viele im Land darüber nachzudenken, ob das, was bisher Sitte war, diese Freunderlwirtschaft, auch gut ist. Firmen riefen bei uns an und fragten: Welche Zuwendungen sind noch zu rechtfertigen?
Der Blumenstrauß für die Krankenschwester?
Geyer: Der ist völlig unbedenklich.
Der Golddukaten als Dank für die liebevolle Betreuung der Oma?
Geyer: Ist problematisch wie alle Zuwendungen, wenn damit Einfluss ausgeübt werden soll oder könnte.
Kommen wir zum „Kultursponsoring“. Siemens sponsert die Salzburger Festspiele und bekommt dafür ein Kontingent an Freikarten. Diese wurden etwa an hohe Beamte der Stadt Wien verschenkt. Zusätzlich gab es Einladungen ins Luxushotel, Limousinenservice und Galadiner. Nun ist all das wieder erlaubt.
Geyer: Ich verstehe die Sponsoren. Aber ich teile ihre Sicht nicht. Was ist der Sinn des Sponsorings? Die Förderung der Kultur durch private Unternehmen. Warum aber werden dann Karten an hohe Beamte und Manager verschenkt und diese „rundumversorgt“? Da drängt sich die Vermutung auf: Zweck dieses Sponsorings ist das Beschenken einflussreicher Leute und nicht die kulturelle Veranstaltung selbst.
Ist es schon strafbar?
Geyer: Wenn zwischen Siemens und den Eingeladenen keine geschäftliche Beziehung besteht, wohl nicht. Doch solche Personen werden ja selten eingeladen.
Manche Würdenträger müssen aber bei kulturellen Veranstaltungen ihr Amt repräsentieren.
Geyer: Das würde unter zulässige Repräsentation fallen, könnte aber auch die Republik bezahlen. Das Geld soll ja der Kultur zukommen.
Kommen wir von der Freunderlwirtschaft zur Großkorruption. Sie beklagen das Fehlen von Kronzeugenregelungen und den mangelnden Schutz von Hinweisgebern, sogenannten „Whistleblowern“.
Geyer: Ja, beides wäre wichtig. Im Wettbewerbsrecht ist die Kronzeugenregelung eine Erfolgsstory. Alle großen Kartellabsprachen wurden aufgedeckt, weil Unternehmen ausgepackt haben und dafür keine oder weniger Strafe zahlen mussten. Dieser Schritt wäre auch bei der Großkorruption – etwa im Bauwesen – überfällig. Er hätte destabilisierenden und abschreckenden Charakter. Keiner könnte mehr darauf vertrauen, dass Bestechungen ungeahndet bleiben. In Deutschland wurde vor kurzem eine Kronzeugenregelung beschlossen.
Wie aber kann man „Whistleblower“ schützen? Sie haben Angst, ihren Job und ihre Existenz zu verlieren, wollen aber auch nicht weiter bei kriminellen Machenschaften ihrer Kollegen zusehen.
Geyer: Bei uns war kürzlich ein Mann wegen einer Rechtsauskunft. Er deutete an, dass sich ein Beamter ständig mit sogenannten „Kickbacks“ bestechen ließ. Doch er wagte nicht auszupacken, hatte Angst um seine Existenz. Auch hier zeigt ein Blick ins Ausland neue Wege. Das Landeskriminalamt Niedersachsen etwa hat ein ausgefeiltes System entwickelt. Ein Hinweisgeber kann bei den Behörden einen anonymen Postkasten einrichten und so mit diesen kommunizieren. Bei uns würden einige Praktiken schlagartig aufhören, wenn wir so ein System hätten. Der Europarat hat wohl Recht, Österreich befindet sich in „einem frühen Stadium des Kampfes gegen die Korruption“.

10. Feb 2009

Fall Haidinger: Innenministerium gegen Innenministerin


Maria Fekter suspendierte ihren Kritiker Herwig Haidinger. Rechtswidrigerweise, wie ein Bescheid ihres Hauses nun moniert.
(für Falter. Foto: Martin Fuchs)
Haidinger%20Fuchs.jpg Ein Jahr ist es nun her, dass der abgesetzte Kripo-Chef Herwig Haidinger im Café Eiles saß, um sich auf seinen wichtigsten Auftritt vorzubereiten. Vor dem Nationalrat packte er dann erstmals aus: über Pannen im Fall Natascha Kampusch, über üble Seilschaften in der Polizei und über parteipolitisch motivierte Indiskretionen rund um die Ermittlungen in der Bawag-Milliardenpleite.
Maria Fekter war damals noch Volksanwältin. Sie muss irritiert gewesen sein. Herwig Haidinger war einer ihrer engsten Parteifreunde aus Oberösterreich. Nun stürzte er die ÖVP und ihren Innenminister Günter Platter in eine Krise. Das verzeiht ihm die Partei nie.
Haidingers Enthüllungen hatten einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Folge. Er enthüllte hässliche Usancen im Innenressort, penibel dokumentiert in gestohlenen Emails des ehemaligen Innenministers Ernst Strasser. Mal ließ sich ein Klüngel im Ministerialkabinett vom Waffenlobbyisten Alfons Mensdorff Pouilly zu Jagden aufs schottische Luxusschloss laden (derweil der unter Korruptionsverdacht stand), dann schob man sich Posten zu oder intervenierte nach eigenen Alko-Fahrten.
Die Justiz ermittelt in all diesen Fällen noch immer – Haidinger aber, mittlerweile in die Sicherheitsdirektion verschoben, wurde am 12. November von der nunmehrigen Innenministerin Maria Fekter „vorläufig suspendiert“. Den Ausschlag gaben ein profil-Interview und eine Pressekonferenz ehemaliger Spitzenbeamter (die Haidinger nur als stummer Zeuge besuchte), in der heftige Kritik an den autoritären und unprofessionellen Zuständen und dem Politfilz im schwarzen Innenressort geübt wurde.
Fekter reichte es. Doch anstatt die Kritik zu entkräften, servierte sie Haidinger ab. Er habe, so tönte sie, „das Ansehen des Ministeriums“ geschädigt und Weisungen missachtet. Im übrigen habe er ihr ein kritisches Email geschrieben – eine Missachtung des Dienstweges.
Bei vollen Bezügen solle sich ihr Parteifreund lieber im Garten in Wien Breitenlee Rosen züchten, anstatt sie, Fekter, zu kritisieren. Haidinger aber sagte: „Ich fordere eine Änderung der Umgangsformen im Innenministerium. Menschen müssen offen ihre Meinung sagen dürfen, ohne dafür verfolgt zu werden. Wo sind wir denn?“
Nun hat Haidinger diese „Änderung der Umgangsformen“ erreicht –mit Hilfe des Innenministeriums. Mit Unterstützung seines Anwalts Alfred Noll setzte er bei der Disziplinarkommission nicht nur eine Aufhebung der Suspendierung, sondern auch eine sofortige Einstellung des Disziplinarverfahrens in fünf von sechs Fakten durch. Für eine Außer-Dienststellung Haidingers, so urteile die Oberrätin Ingrid Sperl, gebe es keinen Grund. In einem Fall, so monierte sie, sei Haidinger sogar eine kritische Äußerung eines anderen Beamten (des ehemaligen Sektionschefs Wolf Szymanski) zum Vorwurf gemacht worden. „Ein Beamter“, so Sperl, „kann aber nur für sein Tun oder Unterlassen zur Verantwortung gezogen werden“.
Haidinger fühlt sich nun bestätigt: „In 33 Jahren Dienst habe ich mich nie einschüchtern lassen, von niemandem. Diese Entscheidung zeigt mir, dass ich Recht getan habe“. Anwalt Noll kritisiert, dass Fekter „auf der juristischen Niederlage sitzen bleibt“. Für jeden angehenden Juristen sei erkennbar gewesen, dass es für eine Suspendierung keinen Grund gibt.“ Nun sei zu klären, wer für die „Verschleuderung von Steuergeld“ aufkomme.

20. Dez 2008

Hol’s der Geyer!

68er, Strafrichter, Grüner, Mafiaankläger – der Citoyen Walter Geyer avanciert zum obersten Korruptionsermittler des Landes. Das ist die gute Nachricht (Foto: Martin Fuchs)
Geyer%20walter.jpg
Könnten die Bürger nur sehen, was nächtens auf den Dächern ihrer Gerichte passiert. Vergangenen November sang Barsänger Louie Austen in der Kantine des Justizpalastes. Hofräte wiegten sich über den Dächern der Stadt im Takt, selbst Exrechnungshofpräsident Franz Fiedler gab sich den Rhythmen hin, im Mund eine Mentholzigarette .
Künstler, Politiker, Journalisten, sie alle hatten hier Walter Geyer die Aufwartung zum 60er gemacht. Das Fest wirkte wie eine Abschiedsfeier. Geyer, der Exgrünpolitiker, der Androsch-Ankläger und Mafiajäger, war ja aufs Abstellgleis geschoben worden. Chef der Wiener Staatsanwälte hatte er werden, die Truppe moderner, transparenter machen wollen. Aber Schwarz-Blau schickte ihn nach Korneuburg.
Ein einflussreicher Justizbeamter flüsterte schon damals: „Mit dem Geyer haben wir noch was vor.“ Jetzt ist es so weit. In der Universitätsstraße 5, zwischen Gefängnis, Parlament und Rathaus wird ab 1. Jänner die neue Korruptionsstaatsanwaltschaft residieren. Geyer ist ihr erster Chef.
Aus der mit Wirtschaftsexperten vernetzten Superbehörde wurde zwar dank ÖVP-Einspruch vorerst nur ein Minitrupp mit drei Anklägern. Aber mit Geyer wird dort kein untertäniger Geist herrschen.
Seine Biografie prägt seine Vorstellung von Recht und Gesellschaft, sie bietet Einblick, wie hier Strafjustiz funktioniert. Geyer, der Vater Techniker, die Mutter Schauspielerin, wollte Künstler werden. Ein „langhaariger 68er“ war er einst, er verschlang Sartre, tanzte zu den Stones, der Schuldirektor lief ihm mit der Haarschere nach. Mit 17 Jahren riss er aus, „wegen einer Frau in Paris“. Daraus wurde nichts, Geyer studierte Jus, „aus Verlegenheit“.
68, Zwentendorf, die von profil gehetzte AKH-Baumafia: Es war das Österreich Kreiskys, das ihn politisierte. Geyer begann als Strafrichter in Oberwart, wo Recht und Realität vor ihm aufeinanderprallten. Da stand etwa diese „armselige Mutter“ vor ihm, weil sie ihr behindertes Kind prügelte. Ihr Mann soff, fünf Kinder brüllten derweil. „Hätte ich sie eingesperrt“, sagt Geyer, „wären die Kinder im Heim gelandet.“
Zurechtrücken, Nachsicht üben, Kriminelle nicht als Monster begreifen: Das war es, was Geyer damals lernte. In Wien herrschten noch die „Schreirichter“. Diese Generation, sagt Geyer, „war nicht nur streng, sie war gnadenlos“.
War jedoch ein Prominenter involviert, „rotierte alles“. Kreiskys Justizreformer Christian Broda musste jeder Ermittlungsschritt gegen Freunderln gemeldet werden – bissige Ermittler wurden solcherart gezähmt. „Zu Tode erheben“ oder „liegen lassen“, das sind heute noch die Methoden, um lästige Fälle loszuwerden (siehe Kommentar Seite 6). Geyer spricht es aus: „Natürlich wird Einfluss auf die Justiz genommen, da bin ich Zeitzeuge.“ Auch deshalb ist er für die Abschaffung des Weisungsrechts.
1986, während seiner Ermittlungen gegen Androsch, wird Geyer schließlich von den Grünen entdeckt. Als er in den Nationalrat einzog, traf er erneut auf die Arroganz der Roten: „Der damalige Parlamentspräsident und Gewerkschaftskaiser Anton Benya wollte uns weder Zimmer noch Mitarbeiter gewähren.“
Geyer war keiner, der „mit Tränen vor der Eiche“ stand, wie er sagt. Für Aktionismus war er dennoch zu haben. Mal filibustierte er stundenlang, um ein umweltfeindliches Gesetz zu Fall zu bringen. 1987 demonstrierte er gegen das von Österreich mitfinanzierte Donaukraftwerk in Nagymaros. Ungarns Kommunisten schätzten solches Engagement nicht, und so fand sich der einstige Strafrichter selbst in einer verdreckten Zelle wieder.
Ein Staatsanwalt, sagt Geyer, müsse politisch sein, aber parteipolitisch unabhängig agieren. „Jemand ist ja nicht deshalb unabhängig, weil er seine Meinung verschweigt.“ In den vergangenen Jahren etablierte sich Geyer nicht nur als furchtloser Ermittler (vor einigen Jahren klagte er in Wien einen polnischen Mafiapaten an, der Staatsanwälte mit Säureattentaten entstellte), sondern er half auch mit, die platzenden Gefängnisse zu leeren. Hohe Haftzahlen sind ja kein Naturgesetz. Als er 2004 kurze Zeit die Jugendstaatsanwaltschaft leitete, senkte er den „Belag“ im Jugendknast um die Hälfte. Es sei doch besser junge, ausländische Langfinger nach Hause zu schicken und die dortige Sozialarbeit auszubauen. Geyer engagierte sich fürentsprechende Projekte im Osten.
Nun also wird er oberster Korruptionsjäger. Er darf keine alten Fälle anpacken, sondern nur Causen, die nach dem ersten Jänner „anfallen“, aber er wird wohl einen anderen Ermittlungsstil salonfähig machen.
Das ist die gute Nachricht. Die schlechte: Das neue Antikorruptionsgesetz soll wieder entschärft werden. Und Geyer hat zu wenig Ressourcen, um wirklich aufräumen zu können. Ob ihn die neue, durch den Bawag-Prozess geprägte VP-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner dabei unterstützen wird?

14. Nov 2008

Ein Aufdecker soll schweigen

Er enthüllte die verrohten Sitten im Innenministerium. Nun wird Herwig Haidinger dafür öffentlich gedemütigt.
Ein Überblick.
(für Falter, Foto: Martin Fuchs)
Haidinger%20Fuchs.jpgIm Februar trat Herwig Haidinger, der ÖVP-nahe Chef des Bundeskriminalamts vor den Nationalrat und sagte: „Ich wurde abgesetzt, weil ich mich nicht korrumpieren ließ.“
Neun Monate und einen abgewürgten Monster-U-Ausschuss später, arbeitet Haidinger nicht einmal mehr in der bedeutungslosen Sicherheitsakademie des Innenministeriums. Er muss Dienstwaffe und Kokarde abgeben und mit einer Kürzung seines Gehalts leben. Innenministerin Maria Fekter hat ihren ehemaligen Parteifreund „vorläufig suspendiert“. Haidinger habe „massiv vertrauensschädigendes Verhalten“ an den Tag gelegt, so ihre Begründung.
Fekter erntete von ihren Parteifreunden und sogar von manchen Applaus. Ein Spitzenbeamter, so hieß es, könne eben nicht ständig seine Ressortleiterin kritisieren. Die SPÖ blieb gelassen. Nur der Grüne Peter Pilz schrieb in seinem Blog, die Schottergrubenbesitzerin verfahre auch in der Herrengasse nach dem Prinzip: „Bagger rein, Schotter raus“ . Sie verwechsle das Innenressort mit einem privaten Unternehmer. Pilz zeigte Fekter an.
Die Absetzung Haidingers ist ein beunruhigendes Signal einer Polizeiministerin, die so sehr auf Law and Order Wert legt. Auf den ersten Blick reiht sich ihre Aktion in die Serie von Absetzungen missliebiger Spitzenbeamter durch schwarze Ressortchefs in den letzten Jahren. Gendarmeriechef Oskar Strohmayer, Sicherheitsbürochef Max Edelbacher, der Sektionschef Wolf Szymanski, der Legist und heutige Justiz-Kabinettschef Abin Dearing und der Wiener Polizeigeneral Franz Schnabl – sie und viele andere rot sozialisierte Beamte wurden von ÖVP-Innenministern ja deshalb versetzt oder abgesetzt, weil sie als Führungsfiguren Kritik an den Plänen ihrer Chefs übten oder deren Reformen nicht mittragen wollten.
Bei Haidinger liegt die Sache völlig anders: er ist keine Führungskraft mehr – und er kritisierte nicht die politischen Pläne seiner Ministerin, sondern den Missbrauch von Macht durch ÖVP-Mitarbeiter im Polizeiministerium. Haidingers Vorwürfe sind auch nicht aus der Luft gegriffen. Er legte den Korruptionsbehörden Emails und Aktenvermerke vor, die seine Behauptungen bestätigten und sowohl den U-Ausschuss des Nationalrats, als auch die Staatsanwaltschaft aufscheuchten – zuletzt etwa im Fall Kampusch, wo Fekter und Justizministerin Maria Berger aufgrund Haidingers Kritik neue Ermittlungen in Auftrag gaben.
Der hartnäckige und etwas schrullige Haidinger hatte seine Anschuldigungen nicht nur durch eigene Dokumente untermauert. Ihm kam auch zu gute, dass seinem Ex-Chef, dem schwarzen Innenminister Erst Strasser, ein Laptop geklaut wurde. Die darauf gespeicherten Emails wurden Journalisten zugespielt.
So wurde bekannt, wie Strasser das Ministerium führte. Da lassen sich Kabinettsleute von Alfons Graf Mensdorff-Pouilly zu Jagden auf schottische Schlösser einladen – wissend, dass gegen diesen Mann wegen Rüstungsdeals in Großbritannien ermittelt wird. Da werden von Strasser Emails verfasst, in denen klargemacht wird, dass Spitzenjobs an ÖVP-Leute („Gesinnungsfreunde“) zu vergeben sind. Amtsmissbrauch? Ein Ermittler des BIA sagte dazu: „Wenn wir da hineinstechen, werden wir nicht mehr fertig!“
Nebenbei wurden Alkofahrten von Kabinettsmitarbeitern durch Interventionen ausgebügelt und besoffene Spitzenbeamte gedeckt. Dann wird ein gefürchteter Polizist, Roland Horngacher, mit der Umsetzung der Polizeireform betraut – nicht zuletzt weil man seine Grenzgänge am rechtlichen Abgrund schätzte, die Horngacher nun 15 Monate Haft wegen Amtsmissbrauch bescherten. Letztendlich werden haarsträubende Schlampereien der Kripo im Fall Natascha Kampusch vertuscht, Bawag-Ermittlungsergebnisse im Wahlkampf an Medien verraten und die geheimen Vorstrafenregister der Familie von Arigona Zogaj von Spitzenbeamten an die Medien verraten.
All das hat Herwig Haidinger miterlebt, vieles davon hat er Staatsanwälten und Korruptionsermittlern erzählt – und zwar schon vor seiner Absetzung als Kripo-Chef. Die Justiz hatte sich aber monatelang Zeit gelassen. Sie ermittelt widerwillig oder gar nicht (auch weil viele Anschuldigungen zwar politisch, aber kaum strafrechtlich zu fassen sind).
Übrig bleibt nun Herwig Haidinger, der ehemalige schwarze Paradepolizist aus Oberösterreich, der nun in Breitenlee am Nordrand von Wien der Gartenarbeit frönen kann, anstatt Kriminelle zu stellen. Er wird – anders als jene vier Polizisten, die einen Afrikaner folterten – vom Dienst abgezogen. Den Vorwurf, die ÖVP missbrauche ihre Macht, um unliebsame Stimmen mit dem Disziplinarrecht zum Schweigen zu bringen, hat er einmal mehr unter Beweis gestellt.

15. Aug 2008

„Hirschen für den Kieberer“

Er war Wiens mächtigster Polizist. Dann wurde Roland Horngacher wegen Amtsmissbrauchs verurteilt. Hier spricht er erstmals über Korruption und Bestechung in der Führungsetage der Exekutive. (für Falter)
horngacher.png Ein Haus in der Grinzingerstraße. Der Garten verwildert, fast verwunschen, eine Hollywoodschaukel ohne Pölster. Ein gelbes Schild warnt vor dem scharfen Hund. Hier lebt Roland Horngacher, 48. Der gefallene Polizeigeneral. Es ist das erste Mal, dass er einen Reporter in sein Haus lässt. Es ist ein ungewöhnliches Anwesen, überall Gemälde, barocke Möbel, Radierungen. Horngacher will repräsentieren. Seine Verehrung für Napoleon ist nicht zu übersehen. Statuen, Zinnfiguren, Fotos seiner Uniform sind, wie in einem Museum, überall ausgestellt. Sogar der Küchenvorhang ist mit Bienen bestickt, das Wappentier Napoleons.
Horngacher stellt Kaffee auf. Er setzt sich auf seinen Stuhl, roter Samt, die Sesselbeine sind Tatzen aus Holz. Dahinter ein Gemälde, ihn selbst darstellend, zur Linken eine Vitrine mit den höchsten Orden der Republik, überreicht von Bürgermeister und Innenminister. Horngacher war ja jemand in dieser Stadt. Der Darling der Politiker, Liebling der Medien, die ihn hofierten und die er gerne bediente. „Für seine Arbeit gebühre ihm Dank“, lobte Wiens Bürgermeister Michael Häupl noch im Jahr 2005.
Der OGH hat Roland Horngacher nun verurteilt. Er hatte eine Razzia in einem Pratercasino widerrechtlich veranlasst, einem Profil-Journalisten geheime Information zugesteckt und Bawag-Chef Helmut Elsner verraten, dass gegen einen russischen Geschäftsmann keine Ermittlungen laufen. Freigesprochen wurde Roland Horngacher bezüglich der Annahme von Ruefa-Gutscheinen und geliehenen Oldtimern. Die seien nicht als Gegenleistung für Amtsgeschäfte gegeben worden. Die Strafe, 15 Monate auf Bewährung, ist noch nicht rechtskräftig. Sie würde für ihn den Amtsverlust bedeuten.
In der Polizei hat kaum jemand Mitleid mit ihm. Er, der Kritiker brutal absetzte, spüre nun selbst Brutalität, sagen die Ex-Kollegen. Aber viele nennen den gelernten Wirtschaftspolizisten bereits eine „tragische Figur“. Horngacher sagt, es sei das letzte Mal, dass er öffentlich spricht. Der Boulevard, so beklagt er, stelle ihn wie einen Gürtelkönig dar. Seine Familie werde terrorisiert. Horngacher spricht acht Stunden. Nicht alles, was auf das Tonband gesprochen wurde, will er öffentlich verbreitet wissen. Er will seine Sicht der Wiener Polizeiaffäre erzählen.
Frage: Herr Horngacher, Sie fühlen sich ungerecht behandelt. Warum?
Roland Horngacher: Ich will nun etwas Grundsätzliches loswerden – und dann nie wieder öffentlich sprechen. Ich kam aus kleinbürgerlichen Verhältnissen. Ich habe mich hochgearbeitet. Und dann bin ich mit der Zeit draufgekommen, dass einzelne Personen der höchsten Führungsebene der Wiener Polizei korrupt waren.
Frage: Was meinen Sie damit?
Roland Horngacher: Korruption ist ein privater Vorteil aufgrund dienstlicher Tätigkeit. Ich möchte hier auch keine Schmutzwäsche waschen, und ich werde hier keine konkreten Namen nennen. Es geht mir aber darum aufzuzeigen, dass es innerhalb des höchsten Führungskreises der Wiener Polizei den sagenumwobenen Filz tatsächlich gegeben hat. Aus meiner Wahrnehmung kann ich sagen, dass es sich dabei nicht nur um Einzelfälle gehandelt hat, ich denke, dass es vielmehr ein System war.
Frage: Nennen Sie Beispiele.
Roland Horngacher: Ein ehemaliges Mitglied des Wiener Polizeipräsidiums hat durch Jahre hindurch Weihnachtsfeiern für 250 bis 300 geladene Gäste ausgerichtet. Es wurde sogar Gänseleber serviert – im Festsaal der Bundespolizeidirektion Wien. Bezahlt hatte unter anderem ein befreundeter Geschäftsmann. Mein Stellvertreter hat zu seinem 50. Geburtstag 250 bis 300 Leute in eben diesen Festsaal geladen, mit Musik, Speis und Trank. Wer das alles bezahlt hat, weiß ich nicht.
Frage: Der Beamte beteuert, alles privat bezahlt zu haben. Gab es noch weitere Geschenke?
Roland Horngacher: Ich erinnere mich an eine riesige Porzellangruppe aus Meissner Porzellan, die ein sehr hoher Funktionär als Geschenk erhalten haben soll. Ich habe sie selbst gesehen. Einer der höchsten Polizisten bekam für seine Frau auch ein Collier überreicht. Zumindest wurde mir das erzählt. Gekauft wurde das Schmuckstück bei einer Reise in China Ú1, auf der manche Herrschaften in Luxushotels nächtigten. Man fuhr mit dem Rolls Royce vor. Ein anderer wurde von Unternehmern auf den Abschuss von Hirschen eingeladen. Die fragten dann: „Und wer zahlt jetzt den Hirschen für den Kieberer?“Ú2
Frage: Schmuck, Porzellan, Hirsche, Autos, Reisen. Herr Horngacher, die Führung der Wiener Polizei nahm Geschenke an? Ist es das, was Sie sagen wollen?

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20. Mai 2008

Jäger von gestern

Der parlamentarische Untersuchungsausschuss über das Innenministerium agiert maßlos – und hat schon im ersten Monat erstaunlich viel enthüllt. Eine erste Bilanz.
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Der „Rüstungsvermittler“ Alexander Graf Mensdorff-Pouilly zum Beispiel. Kabinettsmitarbeiter der Innenminister Strasser und Prokop lud er zur Jagd. Nicht nur im Burgenland, so enthüllte die Presse, sogar im schottischen Luxusschloss Dalnagar, ließ er die Sauen raus.
Oder Jörg Haiders Ex-Werber, die Eurofighter-Lobbyisten Gernot und Erika Rumpold. „Irrtümlich“ erhielten sie vier Millionen Euro von einer „Offshore Gesellschaft“. Die Erste Bank meldete die Transaktion dem Bundeskriminalamt – Verdacht der Geldwäscherei. Ein Russe habe versehentlich Geld aufs Konto überwiesen, rechtfertigen die Rumpolds sich.
Mysteriös auch die Erzählungen der Kriminalbeamten der „Soko-Bawag“. Hurtig hatten sie kurz vor der Nationalratswahl 2006 nach „Zahlungsflüssen“ der Bawag an die SPÖ zu fahnden. Sie erstatteten Bericht an das Kabinett der Innenministerin, Millionenkredite an SPÖ und ÖGB seien von der Bawag ohne Sicherheiten vergeben worden. Liese Prokop persönlich informierte darüber den Aufdecker Alfred Worm. Zumindest sagt das einer ihrer engsten Mitarbeiter am Rande des U-Ausschusses zum Falter.
Ein Monat schon untersucht das Parlament die Vorwürfe des abgesetzten Chefkriminalisten Herwig Haidinger. Von Intrigen, Verrat und Freunderlwirtschaft wusste der zu berichten. Vor einem „Kraut-und-Rüben-Ausschuss“ hatte die ÖVP gewarnt, weil SPÖ und Opposition maßlos viele Agenden in den Ausschuss stopften und buchstäblich Tonnen an Akten anfordern. Es kommt nun tatsächlich einiges durcheinander in diesem Untersuchungsausschuss, der Missstände im ÖVP-regierten Innenministerium aufdecken sollte. Das Parlament, das Geheimnisverrat klären sollte, steht selbst im Verdacht, Daten an Medien gespielt zu haben – etwa im Fall Natascha Kampusch. Und Haidinger steht nun wie Peter Pilz im Visier der Justiz: wegen Geheimnisverrat, Falschaussage und Verleumdung. Man wolle ihn nun fertig machen, klagt er.
Was er ausgelöst hat, schmerzt die Konservativen. Spenden, Spezis und Spitzels

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