Home > Archiv

Artikel, die mit ‘Justizministerium’ beschlagwortet sind.
11. Aug 2010

Im Sumpf

Österreich ist eine Korruptionsoase.Wie konnte es dazu kommen und wie legt man sie wieder trocken?

(für Falter 32/10)

Österreich ist also eine Korruptionsoase. So urteilt die OECD. Und der Bundespräsident ergänzt, dass jene, die den Hals nicht vollkriegen konnten, nun unser ganzes Gesellschaftssystem in Misskredit bringen.

Keine Woche vergeht, in der Ermittler, Whistleblower und Medien nicht wieder dubiose Beraterverträge, Kickback-Zahlungen, Sponsoring-Millionen oder Vermittlerprovisionen entdecken.

Längst hat die kritische Öffentlichkeit den Überblick verloren, für wen hier aller die Unschuldsvermutung gilt. Dabei gibt es einen roten Faden in all den Enthüllungen: ehemalige Parteimanager, FPÖ-Sekretäre, parteinahe „Lobbyisten“ und Steuerberater haben sich am Rande von öffentlichen Aufträgen und Privatisierungen die Taschen mit Millionen (Euro) vollgestopft, während sie das Sparen predigten. Die FPÖ, so wird ersichtlich, brach ihr zentrales Wahlversprechen: die Misswirtschaft und das Bonzentum zu bekämpfen.

Zehn Millionen kassierte Grassers Berater Walter Meischberger beim Buwog-Deal. Sechs Millionen nahm der Steuerberater des Kärntner ÖVP-Chefs und Jörg Haiders, Dietrich Birnbacher, beim Hypo-Verkauf an die Bayern. Sechs Millionen gab es für BZÖ-Werber Gernot Rumpold beim Eurofighterdeal. Dazu kommt die Milliardenpleite der Kärntner Hypo Bank. Hier geht es nicht nur um wilde Spekulationsgeschäfte, sondern auch um die Frage, ob die Bank Jörg Haiders Getreuen Millionen zugeschanzt hat.

Diesen und vielen weiteren Fällen ist eines gemeinsam: In der Öffentlichkeit entsteht der Anschein, dass von der Justiz zu zögerlich, zu unprofessionell, zu bürokratisch vorgegangen wird. Nicht nur die „Schweine- und Stürmer-Journalisten“ (© BZÖ-Politiker Gerald Grosz), auch namhafte konservative Juristen, etwa Karl Korinek (Ex-Präsident des Verfassungsgerichtshofs) und Franz Fiedler (Ex-Präsident des Rechnungshofs), üben heftige Kritik an der zaudernden Justiz.

Was ist los im Staate Österreich? Wieso sinkt dieses Land im Antikorruptionsindex immer weiter nach unten? Wieso werfen die besten Korruptionsbekämpfer des Landes, etwa Martin Kreutner, der ehemalige Chef der Antikorruptionsbehörde BIA, entnervt das Handtuch, weil sie „nicht länger gegen Windmühlen kämpfen wollen“, wie Kreutner es nannte?

Man könnte es sich in der Analyse der Misere leichtmachen und auf das Weisungsrecht der Justizministerin verweisen, auf den Zugriff, den sie auf all die heiklen Akten hat. Doch das ist nur ein kleiner Teil des Problems. Staatsanwälte und Richter, so zeigen Umfragen, sind mehrheitlich keine Parteigänger der FPÖ mehr, sondern sympathisieren eher mit den Grünen. Es ist, wie Fischer zu Recht anmerkt, zu einfach, der Justiz die alleinige Schuld zuzuweisen. Eine Melange aus vielen unterschiedlichen Faktoren ruiniert schleichend Österreichs Ruf.


Die Tricks der Korruptionisten

Korruption bezeichnet nicht nur strafbare Handlungen, sondern auch einen moralischen Verfall. Unsere Korruptionisten sind daher nicht unbedingt Kriminelle, sondern schlicht geschickter als je zuvor. Meischberger, Hochegger, Mensdorff und Birnbacher verdienten ihre Millionen nicht dadurch, dass man ihnen wie früher einen schwarzen Koffer mit Bestechungsgeld rüberschiebt (das sie später womöglich mit Politikern teilen). Diese Lobbyisten und Berater verdienen ihr Geld völlig legal. Mittels Beraterverträgen und Erfolgsprovisionen im Schatten von Milliardendeals. Nur die Gier Meischbergers und Hocheggers, die ihr Salär nicht einmal versteuern wollten, machte das System dahinter öffentlich.

Vor allem die Erfolgsprämien, so kritisieren Korruptionsermittler, sind das Grundübel. Denn die Berater kassieren nur dann, wenn der von ihnen betreute Deal gelingt. Die Konsequenz: Die Lobbyisten unterliegen der enormen Versuchung, alle Fädchen ziehen zu wollen, um die Politiker in ihrem Sinne zu bewegen. Das erhöht ihre Bereitschaft, Kickbacks und Parteispenden anzubieten. Und es führt dazu, dass vor allem jene zum Zug kommen, die die besten Beziehungen zu Behörden und Politikern haben – etwa weil sie selbst Politiker waren und in ihrem „Biotop“, wie Walter Meischberger es nennt, zu schwimmen wissen. Einen Ausweg zeigt Ungarn: Dort ist der Kontakt zwischen Lobbyisten und Behörden während öffentlicher Ausschreibungsverfahren verboten. Alle Beraterverträge sind offenzulegen.

Ein beliebter Trick ist auch das Darlehen. Immer wieder taucht es auf, wenn eine hohe Zuwendung nicht erklärt werden kann. Österreichs Air Chief Wolf bekam Geld von einem Eurofighter-Lobbyisten „geliehen“. Der ehemalige Grasser-Sekretär Michael Ramprecht erhielt ein Darlehen vom Immobilientycoon Ernst Plech. Walter Meischbergers 2,5-Millionen-Schilling-Sparbuch, das ihm den Abschied aus der Politik versüßen sollte, war „Meischi“ zufolge ein Darlehen. Die Konsequenz: Die Staatsanwaltschaft muss den Nachweis erbringen, dass das Darlehen in Wahrheit keines war, sondern Schmiergeld. Das gelingt fast nie.

Noch etwas ist auffällig: die Flut an Briefkastenfirmen und Nummernkonten in Steuerparadiesen. Mandarin, Astropolis, Ferint, Omega, das sind nur ein paar Namen von Firmen, die in Wahrheit wohl dazu dienen, die Eigentumsverhältnisse von Geldern zu verschleiern. Die Ermittler beißen sich daran die Zähne aus. Denn sie agieren trotz aller internationaler Kooperation letztlich immer noch national. Wollen sie eine Briefkastenfirma knacken, müssen sie komplizierte Rechtshilfeersuchen stellen und Monate auf die Antwort warten. Das führt zum nächsten Problem.

Die Nöte unserer Staatsanwälte

Die Strukturen unserer Justiz stammen im Grunde noch aus der Monarchie. Die Staatsanwaltschaft ist hierarchisch organisiert, dem Justizminister unterworfen. Er entscheidet, wer Karriere machen darf. Kritik von unten wird selten geschätzt. Wer aufmuckt oder gar öffentlich Reform einmahnt, ist bald als „Grüner“ oder „Linker“ punziert.

Die Korruptionisten spielen indes nach den Regeln des 21. Jahrhunderts. Gewitzte White-Collar-Kriminelle sind nicht nur juristisch besser (und teurer) beraten, sie nehmen auch immer öfter die Dienste sogenannter „Litigation“-PR-Profis in Anspruch, spezieller Berater, die die Justiz gekonnt medial unter Druck setzen. Meinl und Elsner machen es dieser Tage vor.

Eine profunde wirtschaftliche Ausbildung haben Wirtschaftsstaatsanwälte in Österreich nicht, obwohl sie seit der Strafprozessreform die „Herren“ des Verfahrens sind. Sie erwerben ihr juristisches Allroundwissen bei einer vierjährigen Richterausbildung, das ökonomische Know-how allerdings nur durch learning by doing. Es gibt zwar seit den 80er-Jahren eine eigene „Wirtschaftsgruppe“ und seit 2009 eine „Korruptionsstaatsanwaltschaft“ in Wien. Doch dort schuftet eine Handvoll Ankläger, die weder Überstunden bezahlt noch geeignete Finanzexperten zur Seite gestellt bekommen. Mehr…

03. Aug 2010

Meischbergers Tagebuch: “Mir fällt das Brot aus dem Mund”

Walter Meischbergers Tagebuch wurde beschlagnahmt. Es liegt dem Falter vor. Der FPÖ- Lobbyist berichtet über seine Geheimtreffen mit Karl-Heinz Grasser, über die angeblich an Haider-Leute überwiesenen Millionen von Saddam und Gaddafi sowie über einen mysteriösen Todesfall vor der Wiener Gaddafi-Villa

Das sichergestellte Beweisstück, so vermerkt das Hausdurchsuchungsprotokoll, ist „21 x 13 cm“ groß und schwarz. Es handelt sich um ein Notizbüchlein der Marke „Moleskine Plain Notebook, blanko“, wie der zuständige Chefinspektor vermerkt.

Das Tagebuch wurde am 10. Februar 2010 in einer Villa in Wien-Döbling sichergestellt. Die Villa und auch das Büchlein gehören dem Lobbyisten Walter Meischberger, dem engsten Freund, Berater und Trauzeugen Karl-Heinz Grassers. Der ehemalige FP-General zeigte sich an, weil er zehn Millionen Euro Provision aus dem Buwog-Deal nicht versteuert hatte.

Der Chefinspektor steckte das Buch in einen Plastiksack und kopierte die vollgeschriebenen Seiten. Dann tippte er jene Passagen ab, die nichts mit Meischbergers Privatleben zu tun haben, und fertigte einen Bericht an. Darüber steht: „Abschrift der relevanten Passagen in Hinblick auf Korruption“.

Walter Meischbergers Tagebuch liegt also seit Monaten bei der Staatsanwaltschaft. Die Ankläger, aber wohl auch der Nationalrat haben nun eine für diese Republik eminent wichtige Frage zu klären: Handelt es sich bei den Aufzeichnungen in dem Moleskine-Büchlein auch nur ansatzweise um die Wahrheit?

Dann wird Österreich, Mehr…

03. Aug 2010

Das Tagebuch des Walter Meischberger

Das ist eine Seite aus dem beschlagnahmten Tagebuch des Lobbyisten und Grasser-Trauzeugen Walter Meischberger. Es liegt seit Februar bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft und wird nun untersucht.

Ich werde dieses Tagebuch in der morgen Mittwoch erscheinenden Ausgabe des Falter mit der notwendigen journalistischen Sorgfalt veröffentlichen, aber keine Namen der darin beschuldigten Parteisekretäre und Minister nennen. Einen Vorabbericht des Falter hat ORF-ON hier zitiert.

Das Tagebuch und die darin enthaltenen Behauptungen sind  der Grund für die Spekulationen um Haider-Millionen in Liechtenstein. Meischberger berichtet über angebliche Geldflüsse von Saddam Hussein und Muamar Gaddafi an die FPÖ, sowie einen mysteriösen “Unfall” vor der Wiener Villa des Gaddafi-Sohnes.

(Copyright: Florian Klenk/ Falter)

27. Jul 2010

Verdienste um die Republik

Zehn Millionen Euro kassierten Karl-Heinz Grassers Freunde beim Buwog-Deal. Wohin floss das Geld? Vertrauliche Justiz-Akten nähren einen schlimmen Verdacht. Grassers Konten werden bald geöffnet (für Falter 30/10)


Auf der Suche nach den Schwarzgeldmillionen hatte die Staatsanwaltschaft seine Pratersauna, seinen Waldviertler Landsitz und sein Innenstadtbüro am Trattnerhof durchwühlt. Schließlich kramten die Polizisten auch noch in den persönlichen Unterlagen des Immobilienmaklers Ernst Plech.

Ein harmloses Dokument hat die Ermittler zur Kamera greifen lassen. Ein Inspektor fertigte „an Ort und Stelle (…) zwei Ablichtungen“ an, wie das Hausdurchsuchungsprotokoll vermerkt. „Sehr geehrter Herr Kommerzialrat!“, steht in dem Brief geschrieben, „Der Herr Bundespräsident hat Dir das GROSSE EHRENZEICHEN für Verdienste um die Republik Österreich verliehen. (…) Ich beglückwünsche Dich herzlichst zu dieser wohlverdienten Auszeichnung! Dein Karl-Heinz Grasser“.

Verdienste um die Republik? Ernst Plech? Die Staatsanwaltschaft findet andere Worte für den schweigsamen Immobilienmakler und heutigen Firmenpartner von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser.

Die Hausdurchsuchungen

Als Buwog-Aufsichtsratspräsident – so der Hausdurchsuchungsbefehl – soll er nicht nur über die Zahlung von rund zehn Millionen Euro Buwog-Provisions-Schwarzgeld der siegreichen Immofinanz an die Lobbyisten und damaligen Grasser-Freunde Peter Hochegger und Walter Meischberger Bescheid gewusst haben. Plech, so der Verdacht, soll auch „von Anfang an in die Beratertätigkeit des Meischberger und des Hochegger für die Immofinanz und das (Buwog-)Bieterkonsortium eingebunden gewesen sein“.

Hochegger und Meischberger haben Selbstanzeige erstattet, weil sie eine Provision in der Höhe von zehn Millionen Euro rund um den Verkauf von 60.000 Buwog-Wohnungen nicht versteuert hatten. Die Ermittler fragen sich nun, wofür das Schwarzgeld floss. Und ob die Grasser-Freunde es mit Politikern teilen mussten.

Die Justiz verfolgte die Spuren des Geldes. Dem Falter liegen die Ermittlungsakten sowie bislang unbekannte Zeugenaussagen vor. Ob die darin gesammelten Fakten strafrechtlich relevant sind, hat die Justiz zu klären. Es gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung.

Vor allem gilt sie für Grassers unbescholtenen Freund Ernst Plech, der als damaliger Buwog-Aufsichtsrat die Interessen der Republik wahren sollte. Er habe den Schwarzgeldempfängern einen Anwalt für ihre Provisionsgeschäfte empfohlen und schließlich selbst über Konten verfügt, auf denen einige der Provisionsmillionen landeten, so der Verdacht der Justiz. Über mindestens 2,2 Millionen Euro habe Plech verfügen können, das Geld habe er nicht versteuert.

Kommerzialrat Plech kann froh sein, dass er noch in seine australischen Ländereien reisen darf. Auch sein Freund Walter Meischberger flitzt dieser Tage auf Plechs Luxusjacht, Modell „Pershing“, im Mittelmeer herum. Meischberger hatte Plech seine Hälfte des Boots übrigens geschenkt.

Im Februar dachte die Staatsanwaltschaft noch daran, die beiden in U-Haft zu nehmen. „Im Zuge der Abhörung der Gesprächsinhalte“, so hielt das Bundeskriminalamt fest, konnte nämlich „die Erkenntnis gewonnen werden, dass sich die (…) Beschuldigten Plech und Meischberger im Glauben, dass sie damit keine Spuren bzw. Daten hinterlassen, (…) mittels Skype, sowie per E-Mail (…) in der Causa verabreden“.

Die Justiz begnügte sich damit, vor den Anwesen der beiden einen „IMSI-Catcher“ aufzustellen, einen Handymast, der alle Telefonate absaugt. Die Freunde hatten ja (so wie übrigens Karl-Heinz Grasser) immer wieder Wertkartenhandys benutzt.

Plechs Anwälte beteuern, ihr Mandant sei unschuldig und habe mit den Millionenprovisionen nichts zu tun. Seit Wochen bemüht sich der Falter vergebens um ein Interview mit dem Beschuldigten. Auch Karl-Heinz Grasser schwört auf seinen Kompagnon Plech, mit dem er heute die Immobilienfirma GPS betreibt. „Natürlich habe ich Plech auf die Buwog angesprochen“, erklärte Grasser kürzlich dem Magazin News, „er hat mir gesagt, dass er mit keinem Euro profitiert hat und mit dem Geschäft nichts zu tun hat.“

Die Justiz hält Plech nach Auswertung der Meischberger- und Hochegger-Konten hingegen für eine Schlüsselfigur in einem der vermutlich größten Schmiergeldskandale der jüngeren Geschichte. Längst geht es in dieser Affäre nicht mehr nur um die Privatisierung der Buwog. Auch staatsnahe Konzerne (Telekom), Baufirmen (Porr) und die Glücksspielindustrie (Novomatic) zahlten an die Grasser-Freunde Meischberger und Hochegger binnen weniger Jahre zusammengerechnet Millionen an „Beraterkosten“. Das Geld wurde zum Teil an Parteien und Politiker weitergeleitet oder für den Erwerb brisanter Informationen aus Regierungskreisen verwendet.

Mit vergleichsweise geringen Beträgen ließen sich sogar Abgeordnete als „Berater“ entlohnen. 36.000 Euro bekam der SPÖ-Mandatar Kurt Gartlehner, der „Informationen aus dem politischen Bereich“ lieferte, wie er selbst gestand. 192.000 Euro wanderten von der Telekom via Meischberger an eine FPÖ-Parteizeitung, jeweils 30.000 Euro überwies Hochegger an die ÖVP-Gewerkschaftsfraktion FCG und deren Telekom-Betriebsrat Franz Kusin. Etwa 450.000 Euro kassierte Meischberger von der Novomatic, fast eine Million Euro (teilweise mit Hochegger und Plech) von der Porr.

Bald schon könnte gegen Porr-Chef Horst Pöchhacker und seinen Vorstandskollegen, den designierten Siemens-Österreich-Chef Wolfgang Hesoun ermittelt werden (siehe Seite 13).

Der Kronzeuge

Am Beginn des Buwog-Verfahrens standen nicht nur Meischbergers und Hocheggers Selbstanzeigen sowie die Aussagen von Immofinanz-Vorständen, die über die Buwog-Provisionszahlungen auspackten. Auch Whistleblower meldeten sich bei der Staatsanwaltschaft. Willibald Berner etwa.

Berner war Kabinettschef unter Infrastrukturminister Michael Schmied (FPÖ). Was er am 13. Oktober 2009 vor Staatsanwalt Norbert Haslhofer zu Protokoll gab, ist der Öffentlichkeit noch nicht bekannt.

Im Frühsommer 2000, Karl-Heinz Grasser war gerade ein paar Wochen Finanzminister der „Wende“, will sich Berner mit Grassers PR-Freund Peter Hochegger zum „Arbeitsfrühstück“ im Hotel Bristol getroffen haben. Hochegger, so Berner, „hat mir mitgeteilt, dass unlängst ein kleiner Kreis von Persönlichkeiten aus der FPÖ zusammengesessen sei und man über die im Regierungsprogramm vorgesehenen Privatisierungen diskutiert habe. Dabei sei man zu dem Schluss gekommen, dass man bei den diversen Privatisierungsprojekten zusehen sollte, an den in diesen Geschäften üblichen fees (Gebühren, Anm.) zu partizipieren. Gemeint war damit, dass der von Hochegger genannte Personenkreis (und nicht etwa die Partei) als Nutznießer vorgesehen sei.“

Hochegger, so Berner, „zeichnete mir ein Organigramm auf, welches im ersten Kästchen eine von ihm nach eigenen Worten vor vier Tagen in Liechtenstein über einen Treuhänder gegründete Firma darstellte“. Unter diesem Kästchen befanden sich links und rechts zwei weitere Kästchen, in die keine Namen eingetragen waren.

Die „geheimen“ Politiker

Unter das linke leere Kästchen habe Peter Hochegger drei Namen geschrieben: Meischberger, Plech und Hochegger. Unter das rechte leere Kästchen habe Hochegger zwei Haider-Vertraute eingetragen sowie ihn, Berner selbst.

Dann, so Berner, habe Hochegger verraten, wer die „streng geheim bleiben müssenden Personen“ in den leeren Kästchen seien, „welche für die politische Unterstützung (…) sorgen sollen“: Karl-Heinz Grasser und Jörg Haider. Ersterer stünde mit Plech, Meischberger und Hochegger in einem „besonderen Vertrauensverhältnis“. Die Einbindung Haiders sei notwendig, da Grasser „nicht das nötige politische Gewicht“ habe.

Berner selbst sollte ebenfalls profitieren, da er als Kabinettschef im Infrastrukturministerium über Insiderinformationen verfüge. Berner lehnte ab, aus „tiefster Überzeugung“.

Schon im Oktober 2009 erhielt die Justiz also von einem ehemaligen Kabinettschef einen Hinweis auf Karl-Heinz Grasser, der laut Meinung der Opposition von den Buwog-Provisionen gewusst haben muss, dies jedoch energisch bestreitet. Die Staatsanwaltschaft hat Grasser jedoch bis heute nicht einvernommen. Der Grund: Sie will erst Material sammeln, „um ihn substanziell zu befragen“.

Das Geld beginnt zu fließen

Derzeit klärt sie, ob Berners Aussage glaubwürdig ist. Peter Hochegger wurde deshalb zu seiner angeblichen „Grasser-Haider“-Skizze und zum Treffen mit Berner im Imperial vom Staatsanwalt befragt. Er bestätigte das Treffen. Die Zeichnung und die darauf verzeichneten Personen seien „von der Logik her richtig“, gestand er. Dann erklärte er: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass es mein Konstrukt ist. Ich will überhaupt nichts ausschließen, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ich solche Gedankenspiele gemacht habe. (…) Ich kann mich nicht daran erinnern, jemals mit Grasser über so ein Thema gesprochen zu haben. Er hätte mich hochkantig bei der Tür hinausgeworfen.“

Fest steht: Hochegger wurde Grassers engster Berater, er cashte Millionen Steuergeld, um Grasser in Roadshows zu inszenieren. Meischberger wurde Hocheggers Subunternehmer. Auch Plech wurde Grassers Berater – er wurde von ihm in Aufsichtsräte, also die Kontrollgremien staatlicher Immobiliengesellschaften gesetzt.

Grassers Freunderln profitierten aber auch bei privaten Deals sehr bald von fees bei öffentlichen Aufträgen.

Ernst Plech, Grassers Aufsichtsratspräsident bei der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG), cashte als Makler 607.476 Euro für die Vermittlung von Büroräumen an das Justizministerium. Der Deal sorgte damals für Empörung unter den Handelsrichtern. Das Handelsgericht musste aus einem eben erst renovierten Jugendstilbau in der Riemergasse in einen Hochhauskomplex übersiedeln. Der damals zuständige Justizminister Dieter Böhmdorfer schwärmt noch heute von dem „sensationellen Projekt“.

Die Berater teilen miteinander

Was Böhmdorfer nicht gewusst haben will: Die Provision teilte Plech mit Meischberger, wie dieser vor dem Staatsanwalt gestand: „Ich glaube, ich habe damals 35–40 Prozent des Betrages von Hrn. Plech verdient.“ Wieso gerade er? Die Staatsanwaltschaft versucht nun herauszufinden, ob Zahlungen an FPÖ-Politiker überwiesen wurden.

Ein Detail ist hier interessant: In Böhmdorfers Kanzlei wurde im Jahr 1999 auch ein 2,5-Millionen-Schilling-Sparbuch an den wegen Steuerbetrugs verurteilten Walter Meischberger überreicht, um diesem den Rücktritt zu versüßen. Den anrüchigen Deal zu überwachen hatte ein „Sachwalter“ namens Plech. Meischberger hat das Geld nie versteuert.

2004 folgte der Verkauf der Buwog-Wohnungen. Wie man heute weiß, haben Meischberger und Hochegger dabei zehn Millionen von der Immofinanz bekommen.

Die mittlerweile gekrachte Immofinanz hatte die CA-Immo ausgebootet, indem sie etwa eine Million Euro mehr bot – und das bei einem Kaufpreis von rund 960 Millionen. Es war wohl ein geschobenes Ausschreibungsverfahren: Immofinanz-Chef Karl Petrikovits gab vor dem Staatsanwalt zu, es „nicht ausschließen zu können“, das Angebot der Konkurrenz von Hochegger bekommen zu haben. Hochegger hatte die Information von Meischberger, wie er gestand.

Ein Minister unter Verdacht

Der Buwog-Verkauf wird von der Justiz nun unter zwei Aspekten untersucht: Einerseits geht es um die Frage, wie die den Vergabeprozess begleitende Consultingfirma Lehmann eingesetzt wurde – hier ist Grasser Beschuldigter. Er soll, so sagte sein Ex-Kabinettsmitarbeiter Michael Ramprecht aus, über Plech interveniert und mit einem befreundeten Banker der Lehmann-Gruppe, Karl-Heinz Muhr, persönlich Kontakt gehalten haben. Muhr gestand, mit Grasser vor der Auftragsvergabe telefoniert zu haben. Grasser habe gemeint, dass es „gut aussehe“ für Lehmann. Ein Ehrenbeleidigungsverfahren, das Grasser in dieser Sache gegen Ramprecht anstrengte, hat der Ex-Minister in diesem Punkt (nicht rechtskräftig) verloren.

In einem zweiten Komplex geht es um die Frage, wie „Meischi“ die Angebotssumme der CA-Immo kennen konnte. Hatte Grasser ihm diese Info zugespielt? Ramprecht unterlag Grasser aufgrund dieser Anschuldigung in einem kürzlich in erster Instanz zu Ende gegangenen Ehrenbeleidigungsprozess. Ramprecht habe nur „vage Indizien“, aber keine Beweise bieten können, so der Richter. Allerdings hatte das Gericht viele Belastungszeugen, die Ramprechts Anwalt Michael Pilz nominiert hatte, nicht einvernommen.

Die Namen der Konten

„Meischi“ sagt, er habe doch bloß seine „Biotope“ genutzt und legal Informationen gesammelt. Peter Hochegger ergänzte, Meischberger habe den Betrag aus dem Umfeld des Finanzministeriums erfahren: „Er kannte viele Schlüsselleute im BMF (Finanzministerium, Anm.), GRASSER, PLECH und auch die in den Prozess involvierten Leute von Lehmann.“ Und Grasser? Hatte er von all diesen Geschäften seiner Freunde nichts gewusst?

Die Staatsanwälte versuchen den Weg des Geldes zu rekonstruieren. Sie entdeckten, dass die Buwog-Provision grob gesprochen in vier Happen geteilt wurde. Die Immofinanz überwies das Geld zunächst an eine Scheinfirma namens Astropolis in Zypern. Von dort floss das Geld zu etwa 20 Prozent an Hochegger, der die Provision großteils in ein Luxushotelprojekt in Brasilien investierte.

Meischberger bekam den Rest, den er vor allem bei der Hypo Bank in Liechtenstein anlegte. Dort landete das Geld „beinahe zu gleichen Teilen“, wie die Staatsanwaltschaft vermerkt, auf drei Konten. Sie tragen merkwürdige Namen: „Karin“, „Natalie“ und „Walter“. Mittels Geldboten wurde das Geld dann in Aktentaschen und in unbeschrifteten Kuverts nach Wien gebracht.

Legen die Namen der Konten die Spuren zu den Begünstigten? Das ist eine Arbeitshypothese der Kriminalisten: Karin könnte für „Karina“ stehen, die Ehefrau Plechs. „Walter“ sei Meischberger selbst. Und „Natalie“? War damit Natalia Corrales-Diéz, die ehemalige Verlobte Grassers, gemeint?

Unsinn, kontern Meischberger und Grasser. Karin, so Meischberger, stünde für die Wiener FPÖ-Gemeinderätin Karin Landauer, mit der Meischberger eng befreundet sei. „Natalie“ sei der Vorname von Meischbergers Freundin Natalie D.

Ein Zufall also. Die Ermittler fanden indes heraus, dass Meischberger für seinen Todesfall ausgerechnet Plech als „Verfügungsbefugten“ des Kontos „Natalie“ eingesetzt hat. Denn, so Meischberger, „ich wollte weder meine Kinder noch meine Lebensgefährtin in die Geschichte einbinden“. Und noch etwas erfuhren die Ermittler: Bei einem Treffen im Imperial soll Plech Hochegger dazu gedrängt haben, Meischberger mehr Geld abzutreten. Hochegger: „Ich habe Plech nicht gefragt, warum er sich einmischt. (…) Ich dachte mir, dass er wahrscheinlich seine eigenen Interessen vertritt und wahrscheinlich auch dabei ist.“

Das ist die These der Ermittler: Meischberger vertraute den Kriminalisten an, dass Plech und dessen Familie auf das Konto „Karin“ zugreifen durften. Vom Konto „Karin“ floss das Geld auf sehr ungewöhnliche Weise ab. In zwei Jahren wurden 701.812,50 Euro in bar (!) abgehoben, so die Ermittler. Am 13. Oktober 2008 wurden zusätzlich 300.000 Euro an eine australische Firma namens Sirena Beach überwiesen. Gesellschafter dieses Unternehmens: Ernst und Karina Plech.

Hat Plech also einen Anteil an der Beute erhalten? Hat er die wertvolle Information aus dem Finanzministerium gespielt? Nein, sagen Meischberger und Plechs Anwälte.

Die Spuren nach Liechtenstein

Bleibt Grasser. Gibt es Zahlungsflüsse an ihn? Die Staatsanwälte wissen es nicht, weil sie seine Konten nicht geöffnet haben. Grassers Anwalt Manfred Ainedter beteuert, sein Mandant habe „keinen Cent“ erhalten.

Doch nun gibt es da dieses mysteriöse, von News veröffentlichte E-Mail aus dem Büro des Hypo-Investors Tilo Berlin an Walter Meischberger. „Sehr geehrter Herr Minister Grasser“, heißt es darin, „im Auftrag von Dr. Berlin übermittle ich Ihnen den Zeichnungsschein samt Genussschein Bedingungen der 1. Tranche.“ Danach folgen Angaben zum Konto, auf das „der eingesetzte Betrag“ überwiesen werden soll. Berlin ist jener unter Betrugsverdacht stehende Investor, der die Hypo mit dem Geld potenter Anleger von Kärnten kaufte – und später enorm gewinnbringend an die Bayerische Landesbank weiterverscherbelte, obwohl die Hypo, wie man nun weiß, Schrott war und am Ende die Republik Milliarden kostete.

500.000 Euro wurden durch eine Treuhandfirma namens Ferint AG an Berlin überwiesen. Rendite des Investments: 283.000 Euro.

Hinter dem Investment der Ferint AG steht Grasser, wie Format kürzlich enthüllte. Herausgefunden hat dies die Finanzmarktaufsicht, die ein Geldwäschereiverfahren gegen die Meinl-Bank einleitete, weil diese die Hintermänner der Ferint nicht meldete. Die Ferint, so ließ Grasser nun verlautbaren, habe über ihn nur das Geld seiner Schwiegermutter investiert.

Auch die Spur dieses Geldes wurde verwischt. Es landete auf einem Treuhandkonto bei einer Briefkastenfirma namens Mandarin. Diese Briefkastenfirma – und hier spielt der nächste Zufall mit – wurde auch von Meischberger genutzt. Er überwies einen Teil der Buwog-Provisionen dorthin, um über die Mandarin AG Meinl-International-Power-Aktien zu halten.

Offenbar haben sowohl Grasser als auch Meischberger derselben nahezu unbekannten Briefkastenfirma und demselben Finanzexperten, einem gewissen Nobert W., vertraut.

Den Ermittlern stellt sich nun eine Frage: Ist die Mandarin AG vielleicht genau jene Treuhandfirma, von der Kabinettschef Berner von Hochegger im Bristol erfuhr? Nicht nur die Opposition, auch die Staatsanwaltschaften in Wien und Vaduz werden angesichts der Fülle von Scheinfirmen, Überweisungen und Zufällen misstrauisch. Die Liechtensteiner Ermittler haben das Vermögen der Mandarin daher sperren lassen. In Kürze, so ergaben Falter-Recherchen, wird es wohl auch zur Öffnung der Grasser-Konten kommen.

Dann wird Grassers Unschuldsvermutung bestimmt zur Gewissheit. Schließlich trägt ja auch er, so wie sein Freund Plech, einen Orden an der Brust: das Große Goldene Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik.

19. Apr 2010

Österreich braucht mehr Presseschutz: Reaktion der Staatsanwaltschaft

Mein Kommentar über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen jenen “Whistleblower”, der Missstände im Justizministerium aufdeckte, erregte Widerspruch bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft. Der Pressesprecher der Behörde, Alexander König, übermittelte mir einen Leserbrief, den ich hier ungekürzt wiedergebe:
“Sehr geehrter Herr stellvertretender Chefredakteur!
Zu dem diese Woche im Falter und in Ihrem Watchblog erschienen
Artikel “Österreich braucht mehr Presseschutz” möchte ich in meiner Funktion als Leiter der Medienstelle der Korruptionsstaatsanwaltschaft gerne folgende Klarstellungen treffen und ersuche um Veröffentlichung in beiden Medien:
Sie schreiben, dass nach der Veröffentlichung von Akten der “Weisungsabteilung des Justizministeriums”, die ein “Whistleblower” zuvor in einem Papiersack überreicht hätte, Mitarbeiter der Ministerin im Hintergrund die Korruptionsstaatsanwaltschaft in Stellung gebracht hätten, um jene “Verräter” zu verfolgen, welche die Politisierung der Justiz thematisierten. Die Staatsanwaltschaft habe einem rechtlich erlaubten „Angriff auf das Redaktionsgeheimnis“ durch eine Art „Rasterfahnung“ in Mailboxen verdächtiger Justizbediensteter unternommen, obgleich der Falter keine persönlichen Informationen veröffentlicht habe, und ziehen einen Vergleich mit Deutschland, wo Behörden in den vergangenen Jahren sich hunderte Male Zutritt zu Redaktionsräumen verschafft, Telefonate von Journalisten mitgeschnitten und Medienleute beschattet hätten.
Das sind schwerwiegende Vorwürfe, sie stimmen allerdings nicht und lassen auch die nun einmal geltende Rechtslage außer Acht, über die sich gewiss ebenso diskutieren lässt, wie über einen „Freedom of Information Act“. Derzeit sind aber nach dem Gesetz weder Ermittlungsverfahren öffentlich, noch interne Berichte der Staatsanwaltschaften, die in aller Regel persönliche Daten gänzlich unbeteiligter Personen enthalten. Verletzt wird das Amtsgeheimnis schon, wenn Beamte solche Unterlagen den Medien zuspielen, unabhängig davon, ob und wie sie ein Journalist verwertet, in welchem Umfang er persönliche Informationen in Boulevard-Manier veröffentlicht oder in journalistischer Sorgfalt – wie der Falter – nicht.
Besteht der Verdacht einer Verletzung des Amtsgeheimnisses, dann hat ihn die taatsanwaltschaft zu untersuchen, nicht um “nicht untertänige Ankläger zur Rechenschaft” zu ziehen, sondern infolge einer gesetzlichen Verpflichtung („Offizialmaxime“) zur Klärung sämtlicher Vorwürfe – in die eine wie in die andere Richtung – unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte und der Unschuldsvermutung aller Beteiligten. Dabei wurde im konkreten Fall nicht versucht, das Redaktionsgeheimnis zu umgehen, und schon gar keine “Art von Rasterfahndung” vorgenommen. Ganz im Gegenteil: nach Einholung einer gerichtlichen Bewilligung und Einschaltung des Rechtsschutzbeauftragten wurde bei einem sehr beschränkten Personenkreis durch eine Auskunft des Providers geprüft, ob von behördlichen E-Mail-Accounts der Justiz die Unterlagen gleichsam online an den “Falter” oder an “Klenk” geleitet worden sind. Das ist wohl der verhältnismäßig geringste Eingriff in Grundrechte, der noch einer Klärung der Verdachtslage dienen kann, und hat mit einer „Rasterfahndung“ nichts zu tun. Wo hier ein Zusammenhang mit dem angeblich hundertmaligen Verschaffen des Zutritts in Redaktionsräumlichkeiten oder dem Observieren von Journalisten durch Deutsche Behörden bestehen soll, ist schwer ersichtlich. Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Dass freie, kritische und auch investigative Medien für einen demokratischen Rechtsstaat unverzichtbar sind, steht außer Diskussion, ändert aber weder etwas an der Verpflichtung von Beamten zur Wahrung des Amtsgeheimnisses, noch an derjenigen der Staatsanwaltschaften, bei einem Verstoß solchen Fällen nachzugehen. Das tut die Korruptionsstaatsanwaltschaft im Bemühen um Objektivität und unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit – ohne Rasterfahndung oder Umgehung des Redaktionsgeheimnisses
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Friedrich Alexander Koenig
Pressesprecher der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Korruption”

14. Apr 2010

Österreich braucht mehr Presseschutz

In eigener Sache: wie das Justizministerium angebliche Informanten des Falter bespitzeln ließ
Vergangenes Jahr veröffentlichte der Falter Akten der Weisungsabteilung des Justizministeriums. Ein Whistleblower hatte sie in einem Papiersack überreicht. Die Dokumente legten den Verdacht nahe, dass politische Verfahren von Staatsanwälten „wegadministriert“ oder „liegen gelassen“ worden waren. Vor allem der Fall des Kärntner Landeshauptmanns Dörfler, der zu einfältig sei, das Recht zu verstehen, erregte Aufsehen. Die Öffentlichkeit hat an der Kenntnis dieser Dokumente ein legitimes Interesse. Sie betrafen Politiker, mutmaßlich korrupte Richter und Polizisten. Der Staat klassifizierte sie als geheim.
Die veröffentlichte Serie „Weisung aus dem Sack“ hatte eine breite Debatte über die Unabhängigkeit der Justiz zur Folge. Sogar der Bundespräsident regte an, das Weisungsrecht des Justizministers gegenüber Staatsanwälten abzuschaffen.
Wie reagierte Justizministerin Claudia Bandion-Ortner? Auf der Vorderbühne setzte sie einen „Expertenrat“ für mehr Transparenz ein. Im Hintergrund aber brachten Mitarbeiter der Ministerin die Korruptionsstaatsanwaltschaft in Stellung. Nicht untertänige Ankläger sollten zur Rechenschaft gezogen werden, sondern jene „Verräter“, die die Politisierung der Justiz thematisierten.
Der Falter konnte nun Teile der Gerichtsakten einsehen. Die Dokumente zeigen, wie die Justiz bei der Suche nach den „Whistleblowern“ das Redaktionsgeheimnis zu umgehen versuchte. Die Staatsanwaltschaft unternahm eine Art Rasterfahndung in den Mailboxen verdächtiger Justizbediensteter. Mit richterlicher Bewilligung ordnete sie die „Überwachung von versendeten und empfangenen Nachrichten“ an, „in denen die Buchstabenfolgen ‚klenk‘ oder ‚falter‘ vorkommen“. Die Suche sei notwendig, weil durch die „Verletzung des Amtsgeheimnisses“ nicht nur die Rechte Dritter verletzt worden seien (Opfer: Gerhard Dörfler?), sondern es auch zu einem „massiven Misstrauen der Bevölkerung gegenüber der österreichischen Justiz kam“.
Mit keinem Wort ging die Staatsanwaltschaft darauf ein, dass der Falter keinerlei intime oder persönliche Information veröffentlichte, sondern bloß juristische Begründungen der Anklagebehörde in bereits eingestellten Polit-Strafverfahren publizierte.
Rechtlich ist dieser (hier übrigens erfolglose) Angriff auf das Redaktionsgeheimnis erlaubt. Doch er zeigt einen Trend: Journalisten werden wieder zunehmend als Handlanger von Verrätern gesehen oder selbst unter Verdacht gestellt. Das Redaktionsgeheimnis wird restriktiv interpretiert. So erklärte es die Wiener Oberstaatsanwaltschaft kürzlich für zulässig, beim ORF Videobänder der „Am Schauplatz“-Redaktion zu beschlagnahmen, weil FP-Chef Strache dem renommierten Fernsehjournalisten Ed Moschitz NS-Wiederbetätigung unterstellte. Das Bezirksgericht Leopoldstadt wiederum untersagte der Zeitschrift News, aus den Akten der Causa Hypo zu zitieren. Die Berichterstattung über die mittlerweile vom Steuerzahler beglichenen Malversationen der verstaatlichten Kärntner Bank bedeute einen „Angriff auf die Rechtspflege“. „Zensur“ ortet da die Süddeutsche, und das zu Recht.
In einem weiteren Fall wartet der Falter auf ein Urteil des Menschenrechtsgerichtshofes in Straßburg. Wir wurden zu 7000 Euro Geldstrafe verurteilt, weil wir ein beschämendes Urteil einer Wiener Neustädter Richterin in einem Vergewaltigungsprozess hart kritisiert hatten. Richterschelte stünde uns nicht zu, so das Oberlandesgericht. Strafverschärfend wirkte, dass der Falter-Bericht auch im Nationalrat zitiert worden war.
Österreichs Justiz vollzieht eine Entwicklung, die Deutschland derzeit zu überwinden versucht: In Berlin stellte die FDP-Justizministerin gerade ein „Presseschutzgesetz“ vor. Besonders eilfertige deutsche Ermittlungsbehörden haben sich in den vergangenen Jahren hunderte Male Zutritt zu Zeitungsredaktionen verschafft, Telefonate von Journalisten mitgeschnitten oder Medienleute beschattet. Nun pfeift die Politik die Behörden zurück. Die investigative Presse, so die Einsicht, sei der Wachhund der Demokratie. Er muss gefüttert und nicht an Ketten gelegt werden.
Gewiss: Viele Zeitungen haben sich in Österreich in den vergangenen Jahren massive Fehltritte geleistet. Nicht immer wurden Gerichtsprotokolle in der hehren Absicht veröffentlicht, Missstände aufzudecken – die Exzesse des Boulevards (und der sie informierenden Behörden) in den Fällen Josef Fritzl und Natascha Kampusch sind ein Beweis dafür. Natürlich kann ein Strafverfahren durch Medienberichte auch gestört werden (siehe Elsner). Zu Recht schärft die Justizministerin den Persönlichkeitsschutz im Mediengesetz deshalb nach.
Doch das ist nicht genug. Österreich muss – so wie die USA und Großbritannien – einen „Freedom of Information Act“ erlassen. Regierungsdokumente und Gerichtsprotokolle dürfen von Verantwortlichen nicht länger nach Gutsherrenart verwaltet werden. Es muss ein konkretes Recht auf Herausgabe von Akten, Studien und anderen Dokumenten geben, soferne dem nicht gewichtige Gründe entgegenstehen.
Schutz von Informanten und Redaktionsräumen. Auskunftspflichten der Behörden. Einsichtsrechte der Medien in Akten der Verwaltung. Schulungen von zensurvernarrtem Justizpersonal in Sachen Pressefreiheit: Auch das braucht Österreich, wenn es seinen Filz, seine untertänige Justiz und seine zunehmend korrupten Eliten loswerden will.

07. Okt 2009

Alleine gegen die Freunderln

Strasser, Grasser, Meischberger: Die Staatsanwaltschaft widmet sich den schwarz-blauen Skandalen. Und zeigt dabei ihre Nöte (für Falter)
Sag noch einer, Staatsanwälte seien lahm, wenn es um die Aufarbeitung von Freunderlwirtschaft geht. Manche brüten sogar sonntags über ihren Fällen. Norbert Haselhofer zum Beispiel.
Der auf Wirtschaftskriminalität spezialisierte Staatsanwalt bearbeitet gerade die Causa Buwog, die Affäre rund um die schwarz ausbezahlten Millionenprovisionen an die Geschäftspartner von Exfinanzminister Karl-Heinz Grasser.
Am Sonntag studierte Haselhofer deshalb das neue profil. Der Verkauf von 62.000 Buwog-Wohnungen, so behauptete darin ein anonym auftretender Exkabinettsmitarbeiter Grassers, sei ein „abgekartetes Spiel“ gewesen. Nicht nur der spätere Käufer der Liegenschaften, die rund 960 Millionen Euro wert waren, die Immofinanz, sei damals festgestanden. Auch der Ex-FPÖ-Politiker, Lobbyist und spätere Grasser-Kompagnon Walter Meischberger sollte in dem Deal „an Bord“ geholt werden.
Das Bieterverfahren, so der Informant sinngemäß, sei nur ein Bluff gewesen. Karl-Heinz Grasser und sein heutiger Geschäftspartner, der Immobilientreuhänder, Buwog-Aufsichtsrat und frühere FPÖ-Sponsor Ernst Karl Plech, hätten nämlich vorgegeben, „wohin die Reise gehen“ solle. Die über Scheinfirmen ausbezahlten zehn Millionen für die Grasser-Freunde Walter Meischberger und Peter Hochegger seien daher auch in diesem Lichte zu betrachten.
Während der aufgebrachte Exfinanzminister noch rätselte, welcher Mitarbeiter ihn da belastet haben könnte, und Plech über seine Anwälte alles dementierte, setzte sich Staatsanwalt Haselhofer an seinen Computer und googelte den Namen des mysteriösen profil-Informanten. Es ist der ehemalige stellvertretende Kabinettschef Michael Ramprecht. Er war im Finanzministerium für die Privatisierung der Staatswohnungen zuständig, wurde dann von Grasser zum Geschäftsführer der Bundesbeschaffungsagentur ernannt und später wegen dubioser privater Immobiliendeals von diesem Posten entfernt.
Staatsanwalt Haselhofer hätte den Amtsweg einhalten und die Polizei mit der Ausforschung des Kronzeugen beauftragen können. Anstatt Vorladungen zu diktieren, suchte er sich lieber selbst die Handynummer Ramprechts und befahl ihn noch am Sonntag zum Verhör.
Der ehemalige Grasser-Vertraute, so wurde dem Falter am Montag aus Justizkreisen bestätigt, wiederholte auch unter Wahrheitspflicht als Zeuge vor dem Staatsanwalt, was er Journalisten kurz zuvor anvertraut hatte. Der Buwog-Verkauf sei eine geschobene Sache gewesen. Es sei, so legte Ramprecht nach, Grassers Wunsch gewesen, dass die Immofinanz, die die später üppig entlohnten Lobbyisten Meischberger und Hochegger beschäftigte, den Zuschlag erhalte. Alle drei bestreiten dies.
Die Justiz macht also Druck, und Haselhofers Eile

Mehr…

27. Aug 2009

Justiz-Akten: Fall 3, die beschenkten Polizisten

Als Hans K. nach einer harten Arbeitsnacht nachhause fuhr, sah er im Rückspiegel Blaulicht. Ein Inspektor stoppte ihn – und hielt die Hand auf: „Du hast die Maut für die Kollegen vergessen.“ Hans K. zückte seine Börse, bezahlte ein paar Zehner, dann staunte er. War ihm dieser Polizist doch von Wien bis Alland nachgefahren, um „Trinkgeld“ zu kassieren.
Auch Reinhard G. schilderte den Korruptionsermittlern des Büros für interne Angelegenheiten (BIA) einen ähnlichen Fall. Als er dem Polizisten Josef G. auf der Autobahn 35 Euro „Maut“ bezahlte, sagte dieser: „Heast, mir san oba scho zwa. Ihr wollts jo a foan!“
Ein anderer Unternehmer gab zu Protokoll, Beamten Luxusabendessen bezahlt zu haben. Ein Dritter behauptete, dass Beamte teure Elektrogeräten und Wellnessreisen entgegennahmen. Sogar von Bordellbesuchen ist in einem Verhör vage die Rede.
Die Unternehmer, die solche Sitten vor einigen Jahren enthüllten, sind sogenannte Schwertransportbegleiter. Wenn nächtens Schiffe, Panzer, Flugzeuge, Kraftwerksturbinen oder Brückenpfeiler über Autobahnen transportiert werden, fahren sie hinterher, um heranrollenden Verkehr vor den riesigen Sattelschleppern zu warnen.
Begleitet wurden sie bis vor kurzem von der Polizei. Die Exekutive riss sich

Mehr…

19. Aug 2009

„Treu ergeben“ und „berechtigt erachtet“

Neue Akten aus der Weisungsabteilung zeigen, wie weitere Politiker und sogar ein Richter geschont wurden
“Regelrecht verarscht“ fühlt sich der Verband der Kärntner Slowenen. „Eine hanebüchene Begründung “, ortet der Expräsident des Verfassungsgerichtshofs Karl Korinek. Sein Nachfolger Gerhart Holzinger fordert eine Stellungnahme der Justizministerin. Richtervereinigung und Bundespräsident setzen sich für eine Abschaffung des Weisungsrechts des parteipolitischen Justizministers gegenüber Staatsanwälten ein (siehe Interview Heinz Fischer, Seite 42, Falter 34/2009).
Es ist ein Chor prominenter Kritiker, der vergangene Woche aufjaulte, nachdem der Falter die vertraulichen Politakten der Weisungsabteilung des Justizministeriums in der Causa Ortstafel veröffentlicht hatte.
Anhand von internen Dokumenten wurde erhärtet, was Kritiker stets befürchtet hatten. Politische Verfahren, so klagte ein Informant dem Falter, würden mit vorauseilendem Gespür wegadminis-triert, anstatt unabhängigen Gerichten anvertraut. Im Ortstafelkonflikt etwa wurde BZÖ-Politikern wie Jörg Haider und Gerhard Dörfler zwar vorgeworfen, eine Straftat „objektiv“ gesetzt, doch das Unrecht ihrer Tat „subjektiv“ nicht erkannt zu haben. Das Strafrecht, so eine weitere Begründung, erweise sich in politischen Konflikten außerdem „in keinem Fall als geeignetes Mittel zur Problemlösung“.
Es gibt einen weiteren Vorhabensbericht aus der Weisungsabteilung, in dem diese Argumentation sichtbar wird. In den vergangenen Jahren haben SPÖ- und FPÖ-Politiker das Kärntner BZÖ mehrmals angezeigt, weil Steuergelder für Parteiwerbung verwendet worden sein sollen. Öffentliche Mittel dürfen für staatliche PR-Aktionen ja nur dann verwendet werden, wenn die sachliche Information des Landes – und nicht der Politiker oder ihrer Partei – im Vordergrund steht. Alles andere wäre Untreue.
Haider, so der Vorwurf, schere sich nicht um solch kleinliches Regelwerk. Einmal ermittelte die Staatsanwaltschaft Klagenfurt, weil er Landesmittel für Inserate des FC Austria Kärnten verwendet haben soll. Ein anderes Mal wurde ermittelt, weil Haider offene Briefe schaltete, in denen er mitteilte, dass „gewalttätige Asylwerber bei uns nichts verloren haben“. Haider hatte (rechtswidrig, wie der VfGH kürzlich urteilte) unschuldige Tschetschenen aus Kärnten nach Wien verschoben. Er wollte seine Aktion vor seinen Wählern auch in Inseraten rechtfertigen. Auf Kosten aller Kärntner.
Untreue von Staatsgeldern? Die Staatsanwaltschaft ging diesem Verdacht nach. Allerdings nicht sehr intensiv. Denn wieder

Mehr…

18. Aug 2009

Justiz-Akten, Fall 2: Der beschenkte Richter

Ein krimineller Bauunternehmer schenkt einem Strafrichter Geld, Reisen und eine Waffe. Die Weisungsabteilung stellt das Korruptionsverfahren ohne öffentliche Gerichtsverhandlung ein.
Im Sommer 2005 kam ein wegen betrügerischer Krida verurteilter Bauunternehmer mit einem dem Grazer Chefinspektor Anton Kiesl ins Gespräch. „Die bei der Justiz“, klagte der etwas angeheiterte Bauunternehmer, „sind alles Schweine“. Ein Richter habe von ihm mehr als 300.000 Schilling kassiert und dafür versprochen, bei der Wiederaufnahme des Verfahrens zu helfen. Doch nichts dergleichen sei geschehen. „Pass auf, was Du sagst!“, warnte der Chefinspektor und leiter der Mordgruppe, „oder kannst Du die Vorwürfe beweisen?“.
Also bat der Unternehmer den Polizisten in sein Auto. Er rief den Richter am Handy an und schaltete das Telefon auf laut. Der Chefinspektor lauschte heimlich mit.
Was er hörte, hat Anton Kiesl zweimal unter Wahrheitspflicht und in einer eidesstattlichen Erklärung als Zeuge zu Protokoll gegeben. In den Akten der Weisungsabteilung liegen die Dokumente auf. Der Chefinspektor: „Ich konnte das Gespräch mithören, wobei der Unternehmer den Richter auf diesen Geldbetrag (300.000-400.000 Schilling, Anm.) ansprach. (…) Zu meiner absoluten Überraschung hat der Richter den hohen Geldbetrag bestätigt.“ Er habe auch die Namen von zwei Richtern genannt, bei denen er intervenieren wolle.
Ein korrupter Richter, der Geld für Hilfsdienste nimmt? Solche Gerüchte kursierten schon länger in Graz. Auch andere Bürger beschwerten sich über des Richters Hilfdienste. Ein Journalist der Kleinen Zeitung schrieb darüber.
Die Anti-Korruptionstruppe BIA übernahm den Fall und erstattete eine „Strafanzeige“ bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, die den Fall übernommen hatte. Verdacht auf Betrug und Amtsmissbrauch. Der Richter, so heißt es in der Akte, die der Weisungsabteilung des Justizministeriums übermittelt wurde, habe zugegeben, vom Bauunternehmer immer wieder Geldgeschenke, Städtereisen und sogar eine Waffe, eine Beretta 98, geschenkt bekommen zu haben. Auch kostenlose Bauarbeiten habe der Bauunternehmer beim Richter geleistet.
Doch all das, so beteuerte der Richter, sei nur „aus Freundschaft“ geschehen. Es seien außerdem „nicht mehr als 2000 Euro“ an Geldgeschenken überreicht worden. Die Pistole sei ihm förmlich aufgedrängt worden. Das Geld habe er zu Weihnachten oder zum Geburtstag bekommen, „damit ich mir Zigaretten und Bücher“ kaufen kann. Der Richter bezieht laut Dienstschema ein Bruttogehalt von rund 6000 Euro.
Noch etwas gab der Richter zu. Er habe für den Bauunternehmer tatsächlich Schriftsätze verfasst, um eine Wiederaufnahme des Verfahrens bei seinen Richter-Kollegen zu erreichen. Er habe sogar bei einer Strafrechtsreferentin am Finanzamt angerufen und sich nach dem Stand eines Steuerstrafverfahrens erkundigt. Eine verbotene Intervention sei das nicht gewesen. Er selbst habe sich ja offiziell als befangen erklärt.
Ein Fall für ein unabhängiges Gericht? Keineswegs, urteilte das Justizministerium. Die Verantwortung des Richters sei „unwiderlegbar“. Amtsmissbrauch, verbotene Geschenkannahme oder gar Betrug seien „nicht beweisbar“.
Und was ist mit dem Chefinspektor, der im Wesentlichen dreimal dasselbe vor Gericht bezeugte? Er habe wohl eine eigene „Interpretationen“ des Geschehens vorgenommen. Und das mitgehörte Telefonat? „Der bloße Umstand“, so das Justizministerium, „dass der Richter bei der Erwähnung eines Betrages von 300.000 Schilling nicht sofort widersprochen habe, sei keine hinreichende Stütze für die Annahme betrügerischer Gestionen“. Kollegen des Richters hätten Korruption bestritten.
Bleibt noch der Unternehmer, der sich selbst belastete. Er sei als Kronzeuge unbrauchbar und im Gegensatz zum Richter „völlig unglaubwürdig“. Zwar hätten Familienmitglieder des Unternehmers bezeugt, dass immer wieder über die Zahlung großer Geldbeträge an den Richter gesprochen wurde – doch gesehen hatte es leider niemand.
Es gab im Justizministerium intensive „Fachdiskussionen“ über diesen Fall. Die Sektion 2, zuständig für Legistik, wurde um eine Stellungnahme gebeten. Sie fiel besorgt aus: „Es steht ein Verdacht im Raum, der zu den schwerwiegensten Vorwürfen zählt, die man einem Richter gegenüber erheben kann und der das Ansehen der Justiz insgesamt in Mitleidenschaft ziehen kann“, schrieb Sektionsleiter Wolfgang Bogensberger an die Sektion 4 (Weisungsabteilung). Bogensberger mahnte bei der „Vierer“ härtere Ermittlungen ein. Er fragte etwa: „Gab es irgendwelche Auffälligkeiten in der Lebensführung des Richers?“ Das war Ende September 2008. Im Winter 2009, so zeigt die Akte der Weisungsabteilung, wurde das Verfahren eingestellt – ohne nochmalige Einvernahme des Beschuldigten
Der Fall des Strafrichters zeigt erneut, wie sich weisungsgebundene Ministerialbeamte zu Richtern aufschwingen. Wie bei Politikern würden Fälle trotz schwerer Vorwürfe hausintern gelöst, anstatt unabhängigen Gerichten übertragen.
Das „Unmittelbarkeitsprinzip“ im Strafprozess besagt, dass sich Richter in der öffentlichen Arena ein eigenes Bild von Angeklagten und Zeugen machen müssen, ehe sie Recht sprechen. Sie sollten sehen, wer im Gerichtssaal Emotionen zeigt und wer nicht.
Man lernt: Ein Unternehmer, der sich selbst schwer belastet, und ein Chefinspektor der Polizei belasten einen Richter, weil der sich mit Geld, Waffen und Reisen beschenken lässt , um hinter den Kulissen in Strafverfahren zu helfen. Sie gelten als unglaubwürdig. Nur die Verantwortung des Richters, der all das als harmlosen „Freundschaftsdienst“ wertet, zählt als „unwiderlegbar“.
Der betroffene Richter will – vom Falter befragt – keine Stellungnahme abgeben. „Ich habe“, so sagt er knapp , „nur armen Schluckern geholfen“. Man möge ihn jetzt, wo alles eingestellt ist, endlich ihn Ruhe lassen. Sein Anwalt Gerhard Ruhri sagt, die Einstellung erfolgte deshalb, weil ein Staatsanwalt mit den belastenden Aussagen nie zu einer Verurteilung gekommen wäre. Es gilt die Unschuldsvermutung.