Home > Archiv

Artikel, die mit ‘Justiz-Akten’ beschlagwortet sind.
03. Aug 2010

Meischbergers Tagebuch: “Mir fällt das Brot aus dem Mund”

Walter Meischbergers Tagebuch wurde beschlagnahmt. Es liegt dem Falter vor. Der FPÖ- Lobbyist berichtet über seine Geheimtreffen mit Karl-Heinz Grasser, über die angeblich an Haider-Leute überwiesenen Millionen von Saddam und Gaddafi sowie über einen mysteriösen Todesfall vor der Wiener Gaddafi-Villa

Das sichergestellte Beweisstück, so vermerkt das Hausdurchsuchungsprotokoll, ist „21 x 13 cm“ groß und schwarz. Es handelt sich um ein Notizbüchlein der Marke „Moleskine Plain Notebook, blanko“, wie der zuständige Chefinspektor vermerkt.

Das Tagebuch wurde am 10. Februar 2010 in einer Villa in Wien-Döbling sichergestellt. Die Villa und auch das Büchlein gehören dem Lobbyisten Walter Meischberger, dem engsten Freund, Berater und Trauzeugen Karl-Heinz Grassers. Der ehemalige FP-General zeigte sich an, weil er zehn Millionen Euro Provision aus dem Buwog-Deal nicht versteuert hatte.

Der Chefinspektor steckte das Buch in einen Plastiksack und kopierte die vollgeschriebenen Seiten. Dann tippte er jene Passagen ab, die nichts mit Meischbergers Privatleben zu tun haben, und fertigte einen Bericht an. Darüber steht: „Abschrift der relevanten Passagen in Hinblick auf Korruption“.

Walter Meischbergers Tagebuch liegt also seit Monaten bei der Staatsanwaltschaft. Die Ankläger, aber wohl auch der Nationalrat haben nun eine für diese Republik eminent wichtige Frage zu klären: Handelt es sich bei den Aufzeichnungen in dem Moleskine-Büchlein auch nur ansatzweise um die Wahrheit?

Dann wird Österreich, Mehr…

03. Aug 2010

Das Tagebuch des Walter Meischberger

Das ist eine Seite aus dem beschlagnahmten Tagebuch des Lobbyisten und Grasser-Trauzeugen Walter Meischberger. Es liegt seit Februar bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft und wird nun untersucht.

Ich werde dieses Tagebuch in der morgen Mittwoch erscheinenden Ausgabe des Falter mit der notwendigen journalistischen Sorgfalt veröffentlichen, aber keine Namen der darin beschuldigten Parteisekretäre und Minister nennen. Einen Vorabbericht des Falter hat ORF-ON hier zitiert.

Das Tagebuch und die darin enthaltenen Behauptungen sind  der Grund für die Spekulationen um Haider-Millionen in Liechtenstein. Meischberger berichtet über angebliche Geldflüsse von Saddam Hussein und Muamar Gaddafi an die FPÖ, sowie einen mysteriösen “Unfall” vor der Wiener Villa des Gaddafi-Sohnes.

(Copyright: Florian Klenk/ Falter)

19. Apr 2010

Österreich braucht mehr Presseschutz: Reaktion der Staatsanwaltschaft

Mein Kommentar über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen jenen “Whistleblower”, der Missstände im Justizministerium aufdeckte, erregte Widerspruch bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft. Der Pressesprecher der Behörde, Alexander König, übermittelte mir einen Leserbrief, den ich hier ungekürzt wiedergebe:
“Sehr geehrter Herr stellvertretender Chefredakteur!
Zu dem diese Woche im Falter und in Ihrem Watchblog erschienen
Artikel “Österreich braucht mehr Presseschutz” möchte ich in meiner Funktion als Leiter der Medienstelle der Korruptionsstaatsanwaltschaft gerne folgende Klarstellungen treffen und ersuche um Veröffentlichung in beiden Medien:
Sie schreiben, dass nach der Veröffentlichung von Akten der “Weisungsabteilung des Justizministeriums”, die ein “Whistleblower” zuvor in einem Papiersack überreicht hätte, Mitarbeiter der Ministerin im Hintergrund die Korruptionsstaatsanwaltschaft in Stellung gebracht hätten, um jene “Verräter” zu verfolgen, welche die Politisierung der Justiz thematisierten. Die Staatsanwaltschaft habe einem rechtlich erlaubten „Angriff auf das Redaktionsgeheimnis“ durch eine Art „Rasterfahnung“ in Mailboxen verdächtiger Justizbediensteter unternommen, obgleich der Falter keine persönlichen Informationen veröffentlicht habe, und ziehen einen Vergleich mit Deutschland, wo Behörden in den vergangenen Jahren sich hunderte Male Zutritt zu Redaktionsräumen verschafft, Telefonate von Journalisten mitgeschnitten und Medienleute beschattet hätten.
Das sind schwerwiegende Vorwürfe, sie stimmen allerdings nicht und lassen auch die nun einmal geltende Rechtslage außer Acht, über die sich gewiss ebenso diskutieren lässt, wie über einen „Freedom of Information Act“. Derzeit sind aber nach dem Gesetz weder Ermittlungsverfahren öffentlich, noch interne Berichte der Staatsanwaltschaften, die in aller Regel persönliche Daten gänzlich unbeteiligter Personen enthalten. Verletzt wird das Amtsgeheimnis schon, wenn Beamte solche Unterlagen den Medien zuspielen, unabhängig davon, ob und wie sie ein Journalist verwertet, in welchem Umfang er persönliche Informationen in Boulevard-Manier veröffentlicht oder in journalistischer Sorgfalt – wie der Falter – nicht.
Besteht der Verdacht einer Verletzung des Amtsgeheimnisses, dann hat ihn die taatsanwaltschaft zu untersuchen, nicht um “nicht untertänige Ankläger zur Rechenschaft” zu ziehen, sondern infolge einer gesetzlichen Verpflichtung („Offizialmaxime“) zur Klärung sämtlicher Vorwürfe – in die eine wie in die andere Richtung – unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte und der Unschuldsvermutung aller Beteiligten. Dabei wurde im konkreten Fall nicht versucht, das Redaktionsgeheimnis zu umgehen, und schon gar keine “Art von Rasterfahndung” vorgenommen. Ganz im Gegenteil: nach Einholung einer gerichtlichen Bewilligung und Einschaltung des Rechtsschutzbeauftragten wurde bei einem sehr beschränkten Personenkreis durch eine Auskunft des Providers geprüft, ob von behördlichen E-Mail-Accounts der Justiz die Unterlagen gleichsam online an den “Falter” oder an “Klenk” geleitet worden sind. Das ist wohl der verhältnismäßig geringste Eingriff in Grundrechte, der noch einer Klärung der Verdachtslage dienen kann, und hat mit einer „Rasterfahndung“ nichts zu tun. Wo hier ein Zusammenhang mit dem angeblich hundertmaligen Verschaffen des Zutritts in Redaktionsräumlichkeiten oder dem Observieren von Journalisten durch Deutsche Behörden bestehen soll, ist schwer ersichtlich. Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Dass freie, kritische und auch investigative Medien für einen demokratischen Rechtsstaat unverzichtbar sind, steht außer Diskussion, ändert aber weder etwas an der Verpflichtung von Beamten zur Wahrung des Amtsgeheimnisses, noch an derjenigen der Staatsanwaltschaften, bei einem Verstoß solchen Fällen nachzugehen. Das tut die Korruptionsstaatsanwaltschaft im Bemühen um Objektivität und unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit – ohne Rasterfahndung oder Umgehung des Redaktionsgeheimnisses
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Friedrich Alexander Koenig
Pressesprecher der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Korruption”

27. Aug 2009

Justiz-Akten: Fall 3, die beschenkten Polizisten

Als Hans K. nach einer harten Arbeitsnacht nachhause fuhr, sah er im Rückspiegel Blaulicht. Ein Inspektor stoppte ihn – und hielt die Hand auf: „Du hast die Maut für die Kollegen vergessen.“ Hans K. zückte seine Börse, bezahlte ein paar Zehner, dann staunte er. War ihm dieser Polizist doch von Wien bis Alland nachgefahren, um „Trinkgeld“ zu kassieren.
Auch Reinhard G. schilderte den Korruptionsermittlern des Büros für interne Angelegenheiten (BIA) einen ähnlichen Fall. Als er dem Polizisten Josef G. auf der Autobahn 35 Euro „Maut“ bezahlte, sagte dieser: „Heast, mir san oba scho zwa. Ihr wollts jo a foan!“
Ein anderer Unternehmer gab zu Protokoll, Beamten Luxusabendessen bezahlt zu haben. Ein Dritter behauptete, dass Beamte teure Elektrogeräten und Wellnessreisen entgegennahmen. Sogar von Bordellbesuchen ist in einem Verhör vage die Rede.
Die Unternehmer, die solche Sitten vor einigen Jahren enthüllten, sind sogenannte Schwertransportbegleiter. Wenn nächtens Schiffe, Panzer, Flugzeuge, Kraftwerksturbinen oder Brückenpfeiler über Autobahnen transportiert werden, fahren sie hinterher, um heranrollenden Verkehr vor den riesigen Sattelschleppern zu warnen.
Begleitet wurden sie bis vor kurzem von der Polizei. Die Exekutive riss sich

Mehr…

19. Aug 2009

„Treu ergeben“ und „berechtigt erachtet“

Neue Akten aus der Weisungsabteilung zeigen, wie weitere Politiker und sogar ein Richter geschont wurden
“Regelrecht verarscht“ fühlt sich der Verband der Kärntner Slowenen. „Eine hanebüchene Begründung “, ortet der Expräsident des Verfassungsgerichtshofs Karl Korinek. Sein Nachfolger Gerhart Holzinger fordert eine Stellungnahme der Justizministerin. Richtervereinigung und Bundespräsident setzen sich für eine Abschaffung des Weisungsrechts des parteipolitischen Justizministers gegenüber Staatsanwälten ein (siehe Interview Heinz Fischer, Seite 42, Falter 34/2009).
Es ist ein Chor prominenter Kritiker, der vergangene Woche aufjaulte, nachdem der Falter die vertraulichen Politakten der Weisungsabteilung des Justizministeriums in der Causa Ortstafel veröffentlicht hatte.
Anhand von internen Dokumenten wurde erhärtet, was Kritiker stets befürchtet hatten. Politische Verfahren, so klagte ein Informant dem Falter, würden mit vorauseilendem Gespür wegadminis-triert, anstatt unabhängigen Gerichten anvertraut. Im Ortstafelkonflikt etwa wurde BZÖ-Politikern wie Jörg Haider und Gerhard Dörfler zwar vorgeworfen, eine Straftat „objektiv“ gesetzt, doch das Unrecht ihrer Tat „subjektiv“ nicht erkannt zu haben. Das Strafrecht, so eine weitere Begründung, erweise sich in politischen Konflikten außerdem „in keinem Fall als geeignetes Mittel zur Problemlösung“.
Es gibt einen weiteren Vorhabensbericht aus der Weisungsabteilung, in dem diese Argumentation sichtbar wird. In den vergangenen Jahren haben SPÖ- und FPÖ-Politiker das Kärntner BZÖ mehrmals angezeigt, weil Steuergelder für Parteiwerbung verwendet worden sein sollen. Öffentliche Mittel dürfen für staatliche PR-Aktionen ja nur dann verwendet werden, wenn die sachliche Information des Landes – und nicht der Politiker oder ihrer Partei – im Vordergrund steht. Alles andere wäre Untreue.
Haider, so der Vorwurf, schere sich nicht um solch kleinliches Regelwerk. Einmal ermittelte die Staatsanwaltschaft Klagenfurt, weil er Landesmittel für Inserate des FC Austria Kärnten verwendet haben soll. Ein anderes Mal wurde ermittelt, weil Haider offene Briefe schaltete, in denen er mitteilte, dass „gewalttätige Asylwerber bei uns nichts verloren haben“. Haider hatte (rechtswidrig, wie der VfGH kürzlich urteilte) unschuldige Tschetschenen aus Kärnten nach Wien verschoben. Er wollte seine Aktion vor seinen Wählern auch in Inseraten rechtfertigen. Auf Kosten aller Kärntner.
Untreue von Staatsgeldern? Die Staatsanwaltschaft ging diesem Verdacht nach. Allerdings nicht sehr intensiv. Denn wieder

Mehr…

18. Aug 2009

Justiz-Akten, Fall 2: Der beschenkte Richter

Ein krimineller Bauunternehmer schenkt einem Strafrichter Geld, Reisen und eine Waffe. Die Weisungsabteilung stellt das Korruptionsverfahren ohne öffentliche Gerichtsverhandlung ein.
Im Sommer 2005 kam ein wegen betrügerischer Krida verurteilter Bauunternehmer mit einem dem Grazer Chefinspektor Anton Kiesl ins Gespräch. „Die bei der Justiz“, klagte der etwas angeheiterte Bauunternehmer, „sind alles Schweine“. Ein Richter habe von ihm mehr als 300.000 Schilling kassiert und dafür versprochen, bei der Wiederaufnahme des Verfahrens zu helfen. Doch nichts dergleichen sei geschehen. „Pass auf, was Du sagst!“, warnte der Chefinspektor und leiter der Mordgruppe, „oder kannst Du die Vorwürfe beweisen?“.
Also bat der Unternehmer den Polizisten in sein Auto. Er rief den Richter am Handy an und schaltete das Telefon auf laut. Der Chefinspektor lauschte heimlich mit.
Was er hörte, hat Anton Kiesl zweimal unter Wahrheitspflicht und in einer eidesstattlichen Erklärung als Zeuge zu Protokoll gegeben. In den Akten der Weisungsabteilung liegen die Dokumente auf. Der Chefinspektor: „Ich konnte das Gespräch mithören, wobei der Unternehmer den Richter auf diesen Geldbetrag (300.000-400.000 Schilling, Anm.) ansprach. (…) Zu meiner absoluten Überraschung hat der Richter den hohen Geldbetrag bestätigt.“ Er habe auch die Namen von zwei Richtern genannt, bei denen er intervenieren wolle.
Ein korrupter Richter, der Geld für Hilfsdienste nimmt? Solche Gerüchte kursierten schon länger in Graz. Auch andere Bürger beschwerten sich über des Richters Hilfdienste. Ein Journalist der Kleinen Zeitung schrieb darüber.
Die Anti-Korruptionstruppe BIA übernahm den Fall und erstattete eine „Strafanzeige“ bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, die den Fall übernommen hatte. Verdacht auf Betrug und Amtsmissbrauch. Der Richter, so heißt es in der Akte, die der Weisungsabteilung des Justizministeriums übermittelt wurde, habe zugegeben, vom Bauunternehmer immer wieder Geldgeschenke, Städtereisen und sogar eine Waffe, eine Beretta 98, geschenkt bekommen zu haben. Auch kostenlose Bauarbeiten habe der Bauunternehmer beim Richter geleistet.
Doch all das, so beteuerte der Richter, sei nur „aus Freundschaft“ geschehen. Es seien außerdem „nicht mehr als 2000 Euro“ an Geldgeschenken überreicht worden. Die Pistole sei ihm förmlich aufgedrängt worden. Das Geld habe er zu Weihnachten oder zum Geburtstag bekommen, „damit ich mir Zigaretten und Bücher“ kaufen kann. Der Richter bezieht laut Dienstschema ein Bruttogehalt von rund 6000 Euro.
Noch etwas gab der Richter zu. Er habe für den Bauunternehmer tatsächlich Schriftsätze verfasst, um eine Wiederaufnahme des Verfahrens bei seinen Richter-Kollegen zu erreichen. Er habe sogar bei einer Strafrechtsreferentin am Finanzamt angerufen und sich nach dem Stand eines Steuerstrafverfahrens erkundigt. Eine verbotene Intervention sei das nicht gewesen. Er selbst habe sich ja offiziell als befangen erklärt.
Ein Fall für ein unabhängiges Gericht? Keineswegs, urteilte das Justizministerium. Die Verantwortung des Richters sei „unwiderlegbar“. Amtsmissbrauch, verbotene Geschenkannahme oder gar Betrug seien „nicht beweisbar“.
Und was ist mit dem Chefinspektor, der im Wesentlichen dreimal dasselbe vor Gericht bezeugte? Er habe wohl eine eigene „Interpretationen“ des Geschehens vorgenommen. Und das mitgehörte Telefonat? „Der bloße Umstand“, so das Justizministerium, „dass der Richter bei der Erwähnung eines Betrages von 300.000 Schilling nicht sofort widersprochen habe, sei keine hinreichende Stütze für die Annahme betrügerischer Gestionen“. Kollegen des Richters hätten Korruption bestritten.
Bleibt noch der Unternehmer, der sich selbst belastete. Er sei als Kronzeuge unbrauchbar und im Gegensatz zum Richter „völlig unglaubwürdig“. Zwar hätten Familienmitglieder des Unternehmers bezeugt, dass immer wieder über die Zahlung großer Geldbeträge an den Richter gesprochen wurde – doch gesehen hatte es leider niemand.
Es gab im Justizministerium intensive „Fachdiskussionen“ über diesen Fall. Die Sektion 2, zuständig für Legistik, wurde um eine Stellungnahme gebeten. Sie fiel besorgt aus: „Es steht ein Verdacht im Raum, der zu den schwerwiegensten Vorwürfen zählt, die man einem Richter gegenüber erheben kann und der das Ansehen der Justiz insgesamt in Mitleidenschaft ziehen kann“, schrieb Sektionsleiter Wolfgang Bogensberger an die Sektion 4 (Weisungsabteilung). Bogensberger mahnte bei der „Vierer“ härtere Ermittlungen ein. Er fragte etwa: „Gab es irgendwelche Auffälligkeiten in der Lebensführung des Richers?“ Das war Ende September 2008. Im Winter 2009, so zeigt die Akte der Weisungsabteilung, wurde das Verfahren eingestellt – ohne nochmalige Einvernahme des Beschuldigten
Der Fall des Strafrichters zeigt erneut, wie sich weisungsgebundene Ministerialbeamte zu Richtern aufschwingen. Wie bei Politikern würden Fälle trotz schwerer Vorwürfe hausintern gelöst, anstatt unabhängigen Gerichten übertragen.
Das „Unmittelbarkeitsprinzip“ im Strafprozess besagt, dass sich Richter in der öffentlichen Arena ein eigenes Bild von Angeklagten und Zeugen machen müssen, ehe sie Recht sprechen. Sie sollten sehen, wer im Gerichtssaal Emotionen zeigt und wer nicht.
Man lernt: Ein Unternehmer, der sich selbst schwer belastet, und ein Chefinspektor der Polizei belasten einen Richter, weil der sich mit Geld, Waffen und Reisen beschenken lässt , um hinter den Kulissen in Strafverfahren zu helfen. Sie gelten als unglaubwürdig. Nur die Verantwortung des Richters, der all das als harmlosen „Freundschaftsdienst“ wertet, zählt als „unwiderlegbar“.
Der betroffene Richter will – vom Falter befragt – keine Stellungnahme abgeben. „Ich habe“, so sagt er knapp , „nur armen Schluckern geholfen“. Man möge ihn jetzt, wo alles eingestellt ist, endlich ihn Ruhe lassen. Sein Anwalt Gerhard Ruhri sagt, die Einstellung erfolgte deshalb, weil ein Staatsanwalt mit den belastenden Aussagen nie zu einer Verurteilung gekommen wäre. Es gilt die Unschuldsvermutung.