Ein krimineller Bauunternehmer schenkt einem Strafrichter Geld, Reisen und eine Waffe. Die Weisungsabteilung stellt das Korruptionsverfahren ohne öffentliche Gerichtsverhandlung ein.
Im Sommer 2005 kam ein wegen betrügerischer Krida verurteilter Bauunternehmer mit einem dem Grazer Chefinspektor Anton Kiesl ins Gespräch. „Die bei der Justiz“, klagte der etwas angeheiterte Bauunternehmer, „sind alles Schweine“. Ein Richter habe von ihm mehr als 300.000 Schilling kassiert und dafür versprochen, bei der Wiederaufnahme des Verfahrens zu helfen. Doch nichts dergleichen sei geschehen. „Pass auf, was Du sagst!“, warnte der Chefinspektor und leiter der Mordgruppe, „oder kannst Du die Vorwürfe beweisen?“.
Also bat der Unternehmer den Polizisten in sein Auto. Er rief den Richter am Handy an und schaltete das Telefon auf laut. Der Chefinspektor lauschte heimlich mit.
Was er hörte, hat Anton Kiesl zweimal unter Wahrheitspflicht und in einer eidesstattlichen Erklärung als Zeuge zu Protokoll gegeben. In den Akten der Weisungsabteilung liegen die Dokumente auf. Der Chefinspektor: „Ich konnte das Gespräch mithören, wobei der Unternehmer den Richter auf diesen Geldbetrag (300.000-400.000 Schilling, Anm.) ansprach. (…) Zu meiner absoluten Überraschung hat der Richter den hohen Geldbetrag bestätigt.“ Er habe auch die Namen von zwei Richtern genannt, bei denen er intervenieren wolle.
Ein korrupter Richter, der Geld für Hilfsdienste nimmt? Solche Gerüchte kursierten schon länger in Graz. Auch andere Bürger beschwerten sich über des Richters Hilfdienste. Ein Journalist der Kleinen Zeitung schrieb darüber.
Die Anti-Korruptionstruppe BIA übernahm den Fall und erstattete eine „Strafanzeige“ bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, die den Fall übernommen hatte. Verdacht auf Betrug und Amtsmissbrauch. Der Richter, so heißt es in der Akte, die der Weisungsabteilung des Justizministeriums übermittelt wurde, habe zugegeben, vom Bauunternehmer immer wieder Geldgeschenke, Städtereisen und sogar eine Waffe, eine Beretta 98, geschenkt bekommen zu haben. Auch kostenlose Bauarbeiten habe der Bauunternehmer beim Richter geleistet.
Doch all das, so beteuerte der Richter, sei nur „aus Freundschaft“ geschehen. Es seien außerdem „nicht mehr als 2000 Euro“ an Geldgeschenken überreicht worden. Die Pistole sei ihm förmlich aufgedrängt worden. Das Geld habe er zu Weihnachten oder zum Geburtstag bekommen, „damit ich mir Zigaretten und Bücher“ kaufen kann. Der Richter bezieht laut Dienstschema ein Bruttogehalt von rund 6000 Euro.
Noch etwas gab der Richter zu. Er habe für den Bauunternehmer tatsächlich Schriftsätze verfasst, um eine Wiederaufnahme des Verfahrens bei seinen Richter-Kollegen zu erreichen. Er habe sogar bei einer Strafrechtsreferentin am Finanzamt angerufen und sich nach dem Stand eines Steuerstrafverfahrens erkundigt. Eine verbotene Intervention sei das nicht gewesen. Er selbst habe sich ja offiziell als befangen erklärt.
Ein Fall für ein unabhängiges Gericht? Keineswegs, urteilte das Justizministerium. Die Verantwortung des Richters sei „unwiderlegbar“. Amtsmissbrauch, verbotene Geschenkannahme oder gar Betrug seien „nicht beweisbar“.
Und was ist mit dem Chefinspektor, der im Wesentlichen dreimal dasselbe vor Gericht bezeugte? Er habe wohl eine eigene „Interpretationen“ des Geschehens vorgenommen. Und das mitgehörte Telefonat? „Der bloße Umstand“, so das Justizministerium, „dass der Richter bei der Erwähnung eines Betrages von 300.000 Schilling nicht sofort widersprochen habe, sei keine hinreichende Stütze für die Annahme betrügerischer Gestionen“. Kollegen des Richters hätten Korruption bestritten.
Bleibt noch der Unternehmer, der sich selbst belastete. Er sei als Kronzeuge unbrauchbar und im Gegensatz zum Richter „völlig unglaubwürdig“. Zwar hätten Familienmitglieder des Unternehmers bezeugt, dass immer wieder über die Zahlung großer Geldbeträge an den Richter gesprochen wurde – doch gesehen hatte es leider niemand.
Es gab im Justizministerium intensive „Fachdiskussionen“ über diesen Fall. Die Sektion 2, zuständig für Legistik, wurde um eine Stellungnahme gebeten. Sie fiel besorgt aus: „Es steht ein Verdacht im Raum, der zu den schwerwiegensten Vorwürfen zählt, die man einem Richter gegenüber erheben kann und der das Ansehen der Justiz insgesamt in Mitleidenschaft ziehen kann“, schrieb Sektionsleiter Wolfgang Bogensberger an die Sektion 4 (Weisungsabteilung). Bogensberger mahnte bei der „Vierer“ härtere Ermittlungen ein. Er fragte etwa: „Gab es irgendwelche Auffälligkeiten in der Lebensführung des Richers?“ Das war Ende September 2008. Im Winter 2009, so zeigt die Akte der Weisungsabteilung, wurde das Verfahren eingestellt – ohne nochmalige Einvernahme des Beschuldigten
Der Fall des Strafrichters zeigt erneut, wie sich weisungsgebundene Ministerialbeamte zu Richtern aufschwingen. Wie bei Politikern würden Fälle trotz schwerer Vorwürfe hausintern gelöst, anstatt unabhängigen Gerichten übertragen.
Das „Unmittelbarkeitsprinzip“ im Strafprozess besagt, dass sich Richter in der öffentlichen Arena ein eigenes Bild von Angeklagten und Zeugen machen müssen, ehe sie Recht sprechen. Sie sollten sehen, wer im Gerichtssaal Emotionen zeigt und wer nicht.
Man lernt: Ein Unternehmer, der sich selbst schwer belastet, und ein Chefinspektor der Polizei belasten einen Richter, weil der sich mit Geld, Waffen und Reisen beschenken lässt , um hinter den Kulissen in Strafverfahren zu helfen. Sie gelten als unglaubwürdig. Nur die Verantwortung des Richters, der all das als harmlosen „Freundschaftsdienst“ wertet, zählt als „unwiderlegbar“.
Der betroffene Richter will – vom Falter befragt – keine Stellungnahme abgeben. „Ich habe“, so sagt er knapp , „nur armen Schluckern geholfen“. Man möge ihn jetzt, wo alles eingestellt ist, endlich ihn Ruhe lassen. Sein Anwalt Gerhard Ruhri sagt, die Einstellung erfolgte deshalb, weil ein Staatsanwalt mit den belastenden Aussagen nie zu einer Verurteilung gekommen wäre. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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