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03. Jun 2009

Wie Martin Graf Politik mit Strafrecht verwechselt

Zu Martin Graf scheint alles gesagt. Und doch muss man sich mit einem Argument auseinandersetzen, das er in den vergangenen Tagen immer wieder vorgetragen hat. Der Präsident der Kultusgemeinde, Ariel Muzicant, so Graf, habe sich in die politische Arena gestellt und dort ausgeteilt. Nun dürfe er nicht zimperlich sein, wenn er als “Ziehvater des linksextremen Terrors” bezeichnet wird.
Juristisch ist Grafs Einlassung nicht uninteressant. Denn der Dritte Nationalratspräsident thematisiert die “Grobe-Klotz-Theorie” des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Sie wurde im sogenannten “Trottel-Urteil” entwickelt – und zwar, als es darum ging, die Meinungsfreiheit der Linken gegenüber der FPÖ zu stärken.
Als Jörg Haider einst Waffen-SS-Männer als wahre Kämpfer für die Demokratie lobte, entgegnete der Journalist Gerhard Oberschlick, Haider sei “entweder ein Nazi oder ein Trottel”. Haider klagte in Österreich – mit Erfolg. Straßburg aber sah es anders: Ein grober Klotz (Haider) müsse den groben Keil (Oberschlicks Worte) ertragen.
Ist der Fall juristisch auf Muzicant übertragbar? Vermutlich ja: Muzicant teilt heftig aus. Einmal verglich er den damaligen Innenminister Günter Platter indirekt mit dem NS-Massenmörder Adolf Eichmann. Auch der habe nur die Gesetze eingehalten, als er Juden deportieren ließ, so Muzicant. Dann erinnerte ihn die Wortwahl des FPÖ-Generalsekretärs an NS-Propagandaminister Goebbels, FPÖler bezeichnete er als Kellernazis.
Graf antwortet bewusst so, wie es der EGMR erlaubt. Er wandelt einen Spruch des Grünen Peter Pilz ab, der Haider einmal den “Ziehvater des rechtsextremen Terrors” nannte. Damals wurden Roma ermordet. Allerdings nicht von der FPÖ. Die Gerichte haben auch Pilz’ Meinungsäußerung geduldet. Politiker dürfen nicht zimperlich sein, so die Justiz.
Was Graf heute nicht kapieren will: Die Welt der Juristen und ihr liberales Konzept von Meinungsfreiheit ist in der Politik nicht der einzig gültige Maßstab. Nicht alles, was strafrechtlich gesagt werden darf, darf auch politisch ausgesprochen werden. Einen jüdischen Repräsentanten derart zu verunglimpfen, steht einem Staatsorgan der Zweiten Republik nicht zu. Schon gar nicht einem, dessen Mitarbeiter T-Shirts mit Hakenkreuzen bestellen und der sich auf Burschenschafterbuden herumtreibt.
Und noch etwas sollte hier festgehalten werden. In Österreich gibt es keinen “linksextremen Terrorismus”. Es gibt gar keinen Terror hier. Fast hätte man es vergessen.