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Artikel, die mit ‘Gefängnis’ beschlagwortet sind.
17. Jun 2009

Hier starb ein Schubhäftling


Kontrolleure der Innenministerin rügen die unwürdigen Zustände in der Schubhaft. Doch Maria Fekter will noch mehr Asylwerber dorthin schicken

(für Falter, Foto: Veronika Hofinger)
Schubhaftzelle%20Linz.pngAli H. zum Beispiel. Der Körper des 15-jährigen Afghanen war von handtellergroßen Narben und Brandwunden übersät. Doch zwei Wochen lang sah er keinen Arzt. Dabei saß Ali H. in der Schubhaft am Hernalser Gürtel. Zu Unrecht, wie sich herausstellte. Nun untersucht der Menschenrechtsbeirat den Fall von „rechtswidrigem Freiheitsentzug“.
Oder diese Familie aus Afghanistan. Mitte April nannte Wiens Caritas-Präsident Michael Landau den Fall eine „Sauerei“. Der Vater saß mit seinen Kindern hinter Gittern, sie waren vier, sieben und zehn Jahre alt. Die Familie sollte nach Griechenland abgeschoben werden, die Mutter zurückbleiben, sie lag im AKH.
Eine Sauerei ist wohl auch der Fall Mohammed A. Acht Tage dämmerte der geistig Behinderte im Frühjahr als vermeintlicher „Illegaler“ in einer Schubhaftzelle. So lange suchte ihn sein Vater in ganz Wien. In der Schubhaft hatte er seinen im Sudan geborenen Sohn nicht vermutet, schließlich war Mohammed A. längst Österreicher. „Menschenwürde“, so formulierte es da selbst der ehemalige blaue Vizekanzler und nunmehrige Behindertensprecher Herbert Haupt, „ist für die Polizei wohl ein Fremdwort.“
Das sind nur drei aktuelle Meldungen aus der Welt der überforderten Schubhaftbürokratie. „Österreichs Schubhaft ist nicht Anhaltung, sie ist Kerker“, klagt Georg Bürstmayr, Rechtsanwalt und Mitglied des Menschenrechtsbeirates des Innenministeriums: „Immer wieder treffen wir auf Menschen, die keine Ahnung haben, wieso sie in Haft sind, wie lange noch, wo sie hingeschafft werden sollen – und das zum Teil über viele Wochen.“
Statt dass dieses System endlich reformiert würde, wird es weiter belastet. Diese Woche schickt VP-Innenministerin Maria Fekter ihren Entwurf einer Asylgesetznovelle aus. Neben einigen sinnvollen und manchen restriktiven Neuerungen, enthält das Regelwerk einen Paragrafen, der vor allem das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR alarmiert: Asylwerber, die auf eine Abschiebung in einen anderen EU-Staat warten (weil dieser für ihr Verfahren nach dem sogenannten Dublin-Übereinkommen zuständig wäre) sind künftig in Schubhaft zu nehmen. „Es wird tausende Schubhäftlinge mehr geben“, prophezeit Roland Schönbauer, Sprecher des UNHCR. „Dabei stößt das System schon jetzt an seine Grenzen“, sagt der auf Asylfragen spezialisierte Rechtsanwalt Wilfried Embacher.
Die Verwahrungshaft, einst eigentlich nur als Ultima Ratio gedacht, wird nicht mehr der zu rechtfertigende Ausnahmefall, sondern die Regel. Nur in ganz besonderen Ausnahmefällen, bei denen die Beweislast beim Asylwerber liegt, kann auf den Freiheitsentzug verzichtet werden.
Innenministerin Fekter, aber auch der rote Regierungspartner folgen nun trotz sinkender Asyl- und Kriminalitätszahlen all den xenophoben Zurufern der letzten Monate. Das Asylgesetz sei zu reformieren, damit keine „ Sippschaften aus Afrika“ nach Wien kommen, forderte etwa FPÖ-EU-Abgeordneter Andreas Mölzer. Vor Millionen Indern und Chinesen warnte der schwarze EU-Neomandatar Ernst Strasser. Auch manch schwarzer Landesfürst offenbarte sein Verständnis von Rechtsstaatlichkeit: Niederösterreichs Erwin Pröll forderte, die Strafregister von Asylwerbern zu veröffentlichen. Sein Vorarlberger Kollege Herbert Sausgruber will Flüchtlinge schon nach Anklageerhebung – und nicht erst nach einem Urteil – in Haft sehen. Kärntens Saualm-Hirte Gerhard Dörfler spricht gar vom „gesunden Volksempfinden“, das man gegen den Rechtsstaat in Stellung bringen müsse, „um die Europäische Menschenrechtskonvention einzuschränken“.
Das ist längst geschehen. Zumindest behaupten das Hofräte des Obersten Gerichtshofs, Staatsanwälte, Sektionschefs, Anwälte, Ärzte und renommierte Uni-Professoren. Seit zehn Jahren (nachdem der Schubhäftling Marcus Omofuma erstickt war) inspizieren die Honoratioren als Mitglieder des Menschenrechtsbeirats Österreichs Schubhaftzellen.
Die Beiratskontrollore sind, und das macht ihre Berichte so brisant, rechtlich gesehen Organe des Innenministeriums,

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27. Feb 2009

Lasst Helmut Elsner frei….

…und legt ihm eine elektronische Fußfessel an
Soll Ex-Bawag-Chef Helmut Elsner aus der U-Haft entlassen werden? Seine Anwälte fordern es, progressive Staatsanwälte halten es (in Hintergrundgesprächen) für angemessen. Gattin Ruth bettelt in Medien förmlich darum. Ihr Mann sitzt tatsächlich zu lange. Über zwei Jahre hält ihn die Justiz nun fest, so lange dauert sein Strafprozess, der in erster Instanz (nicht rechtskräftig) mit neuneinhalb Jahren Haft wegen Betrug und Untreue endete.
Man muss kein Mitleid mit dem herzkranken Choleriker und Raffzahn haben. Immerhin hat der überhebliche Bankier gemeinsam mit seinem Exfreunderl Wolfgang Flöttl laut Urteil fast eine Milliarde Euro verzockt, sich selbst erheblich bereichert und die Bawag verspielt.
Doch die U-Haft ist mittlerweile unangemessen. Elsner gilt als unschuldig, denn schuldig wäre er erst bei rechtskräftiger Verurteilung. Er mag in seine Herzkrankheit flüchten und später auf Haftunfähigkeit plädieren, doch das ist rechtlich gesehen kein U-Haftgrund. Verdunkelungs-, Verabredungs- und Tatbegehungsgefahr (die anderen drei Haftgründe) sind bei ihm auch auszuschließen.
Bleibt die Fluchtgefahr. Elsner könnte ins Ausland abhauen – doch das kann man durch horrende Kautionen erschweren. Und noch eine Sicherung könnte man einführen: die elektronische Fußfessel für U-Häftlinge. Bei Straftätern wird sie längst verwendet, wieso nicht auch bei Verdächtigen?
Die Justizministerin könnte eine entsprechende Reform anregen – sie käme auch anderen U-Häftlingen zugute, die viel zu lange einsitzen. Dann hätte Claudia Bandion-Ortner Helmut Elsner nicht nur verurteilt, sondern auch befreit.

07. Dez 2008

Taser: Der irreführende Kurier-Test und die Realität

tase-proof.jpg >Der Kurier wagt mit der FPÖ einen Taser-Test. Die (blauen) Justizwachevertreter wollen das angeblich harmlose Gerät im Gefängnis gegen aggressive Häftlinge einsetzen. Die werden mit Strom beschossen, krampfen, schreien und sind kurzfristig gelähmt.
Es sei doch besser, so die Justizwache, mit Strom, denn mit Patronen zu schießen.
Klingt plausibel. Aber nur auf den ersten Blick. Das Justizministerium hat den Taser verboten, weil er mehr Schaden verursacht, als er Nutzen bringt.
Man muss nur auf Youtube googlen, um die Gefahren zu sehen. Einmal erlaubt, wird das Gerät nämlich allzu gerne im Alltag (Straßenverkehr, Flughäfen, Verkehrskontrollen) eingesetzt.
In Kanada starb ein verwirrter Mann, der von einem Taser mehrmals beschossen wurde, weil er mit Sesseln um sich schmiss. Hier der Einsatz auf Video . In den USA drohen mittlerweile Verkehrsstreifen den Bürgern mit dem Taser. Sogar ein nackter, sichtlich verrückter Mann wurde einmal beschossen und stürzte von einem Haus. Seit 2003 starben rund 300 Menschen im Taser-Einsatz – so die Deutsche Presseagentur.
Der Kurier Test ist überdies manipulativ. Der Kurier-Redakteur Matthias Hofer und der FPÖ-Abgeordnete Harald Vilimsky lassen sich zwar im “Selbstversuch” mit Strom befeuern und Vilimsky sagt: “Was ein Abgeordneter des Nationalrats und ein Kurier-Autor aushält, muss auch ein Häftling aushalten können”. In Wahrheit fand der Taser-”Selbstversuch” aber nicht unter den Bedingungen statt, die im Gefängnis herrschen würden. Sowohl Vilimsky, als auch Hofer wurden von zwei Beamten aufgefangen, als sie mit dem Taser befeuert wurden und unter Schmerzensschreien auf eine weiche Matratze stürzten. Sie trugen außerdem eine Schutzbrille, damit ihre Augen nicht verletzt werden.
Im Gefängnis aber knallt man ohne Brille auf den Steinboden oder auf scharfkantige Möbel. Man kann sich nicht die Hände vor das Gesicht halten, weil man ja gelähmt ist.
Anbei vier Youtube Videos, die eine andere Sprache sprechen (Vorsicht: sie enthalten extrem verstörende Szenen):