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08. Dez 2009

Der vertuschte Brandanschlag

Wie die Kärntner Polizei während der EM ein tödliches Attentat auf ein Asylheim als Unfall kleinredete (für Falter, Mitarbeit: Marion Bacher)
Am Morgen des 12. Juni 2008 führte der Klagenfurter Unternehmer und Asylheimbetreiber Dieter Rapatz wie immer seinen Hund spazieren. Plötzlich läutete sein Telefon, es war Rapatz’ Mitarbeiter Gabriel F.
In Rapatz’ Flüchtlingsheim in der Flatschacherstraße, so schrie F., der Verantwortliche des Hauses, in den Hörer, sei Feuer ausgebrochen. Die „Asylanten“ stünden am Fensterbrett und seien dabei, in die Tiefe zu springen.
Baumeister Rapatz blieb bei seinem Hund, wie er später bei einem Verhör erzählte. „Ich selbst habe keine unmittelbare Veranlassung gesehen, mich sofort an den Brandort zu begeben, da die Einsatzkräfte verständigt waren.“ Er, der vom Land Kärnten mit der Betreuung von Flüchtlingen beauftragt wurde, sei ja schuldlos an diesem Drama. Nur eines habe er sich vielleicht vorzuwerfen. Er hätte auch die Fenster in den oberen Stockwerken vergittern sollen, „sodass niemand hätte springen können“. Rapatz’ Anwalt behauptete später gegenüber einem ORF- „Thema“-Reporter: „Das Fluchtverhalten der Afrikaner ist nicht mit jenem von zivilisierten Westeuropäern zu vergleichen“, denn die Asylwerber kennen keine Feuerwehr.
An diesem Morgen standen viele Flüchtlinge an den Fenstern, während beißender Rauch in ihre Zimmer kroch. Die Eingeschlossenen rüttelten an Fenstergittern im Erdgeschoß, die eine Passantin von außen vergeblich abzumontieren versuchte. Einige sprangen vom zweiten Stock in die Tiefe. Alex Oppong etwa, Vater von vier Kindern. Er starb. 19 weitere Flüchtlinge wurden verletzt (der Falter berichtete).
Klagenfurt stand an jenem Tag im Rampenlicht Europas – nicht wegen des Brandes, sondern wegen der EM. Am Tag des Dramas sollte Kroatien die deutsche Elf im Wörtherseestadion 2:1 besiegen. Auch Hooligans streiften an diesem Tag übrigens durch die Stadt.
Die Kärntner Polizei beruhigte sofort die Öffentlichkeit. Es gebe „keine Hinweise“ auf einen Anschlag, versicherte der Kärntner Kripo-Oberst Hermann Klammer am Tag der Tat. Und Jörg Haider erklärte die Opfer zu Tätern. Eine Fehde von Drogendealern habe wohl zu dem Feuer geführt, behauptete er. Beweise dafür gibt es nicht
Dem Falter liegen vertrauliche Ermittlungsakten und Gutachten in dem Fall vor. Sie zeichnen ein hässliches Bild von der Arbeit der Kärntner Polizei. Die Dokumente legen den Verdacht nahe, dass nicht nur Haider, sondern auch die örtliche Exekutive von Anfang an versuchte, den „Asylanten“, wie die Opfer in dem Akt ständig genannt werden, die Schuld an dem Drama in die Schuhe zu schieben.
Monatelang wurde nicht nur die Öffentlichkeit, sondern auch die Justiz desinformiert. Brandgutachten, die erste Hinweise auf ein Attentat enthalten, wurden in Aktenvermerken an die Justiz an entscheidenden Stellen falsch zusammengefasst. Selbst als ein Gutachter eindeutig von „mutwilliger Inbrandsetzung“ sprach, schwächte die Polizei ab. Der Verfassungsschutz, jene Einheit, die bei Verdacht auf politisch motivierte Verbrechen ermitteln muss, wurde desinformiert.
Dem Klagenfurter Staatsanwalt, Christof Pollak, und dem Anwalt der Opfer, Farhad Paya, ist es zu verdanken, dass der Fall vielleicht doch noch vor dem Strafgericht landetDer vertuschte Brandanschlag
Wie die Kärntner Polizei während der EM ein tödliches Attentat auf ein Asylheim als Unfall kleinredete (für Falter, Mitarbeit: Marion Bacher)
Am Morgen des 12. Juni 2008 führte der Klagenfurter Unternehmer und Asylheimbetreiber Dieter Rapatz wie immer seinen Hund spazieren. Plötzlich läutete sein Telefon, es war Rapatz’ Mitarbeiter Gabriel F.
In Rapatz’ Flüchtlingsheim in der Flatschacherstraße, so schrie F., der Verantwortliche des Hauses, in den Hörer, sei Feuer ausgebrochen. Die „Asylanten“ stünden am Fensterbrett und seien dabei, in die Tiefe zu springen.
Baumeister Rapatz blieb bei seinem Hund, wie er später bei einem Verhör erzählte. „Ich selbst habe keine unmittelbare Veranlassung gesehen, mich sofort an den Brandort zu begeben, da die Einsatzkräfte verständigt waren.“ Er, der vom Land Kärnten mit der Betreuung von Flüchtlingen beauftragt wurde, sei ja schuldlos an diesem Drama. Nur eines habe er sich vielleicht vorzuwerfen. Er hätte auch die Fenster in den oberen Stockwerken vergittern sollen, „sodass niemand hätte springen können“. Rapatz’ Anwalt behauptete später gegenüber einem ORF- „Thema“-Reporter: „Das Fluchtverhalten der Afrikaner ist nicht mit jenem von zivilisierten Westeuropäern zu vergleichen“, denn die Asylwerber kennen keine Feuerwehr.
An diesem Morgen standen viele Flüchtlinge an den Fenstern, während beißender Rauch in ihre Zimmer kroch. Die Eingeschlossenen rüttelten an Fenstergittern im Erdgeschoß, die eine Passantin von außen vergeblich abzumontieren versuchte. Einige sprangen vom zweiten Stock in die Tiefe. Alex Oppong etwa, Vater von vier Kindern. Er starb. 19 weitere Flüchtlinge wurden verletzt (der Falter berichtete).
Klagenfurt stand an jenem Tag im Rampenlicht Europas – nicht wegen des Brandes, sondern wegen der EM. Am Tag des Dramas sollte Kroatien die deutsche Elf im Wörtherseestadion 2:1 besiegen. Auch Hooligans streiften an diesem Tag übrigens durch die Stadt.
Die Kärntner Polizei beruhigte sofort die Öffentlichkeit. Es gebe „keine Hinweise“ auf einen Anschlag, versicherte der Kärntner Kripo-Oberst Hermann Klammer am Tag der Tat. Und Jörg Haider erklärte die Opfer zu Tätern. Eine Fehde von Drogendealern habe wohl zu dem Feuer geführt, behauptete er. Beweise dafür gibt es nicht
Dem Falter liegen vertrauliche Ermittlungsakten und Gutachten in dem Fall vor. Sie zeichnen ein hässliches Bild von der Arbeit der Kärntner Polizei. Die Dokumente legen den Verdacht nahe, dass nicht nur Haider, sondern auch die örtliche Exekutive von Anfang an versuchte, den „Asylanten“, wie die Opfer in dem Akt ständig genannt werden, die Schuld an dem Drama in die Schuhe zu schieben.
Monatelang wurde nicht nur die Öffentlichkeit, sondern auch die Justiz desinformiert. Brandgutachten, die erste Hinweise auf ein Attentat enthalten, wurden in Aktenvermerken an die Justiz an entscheidenden Stellen falsch zusammengefasst. Selbst als ein Gutachter eindeutig von „mutwilliger Inbrandsetzung“ sprach, schwächte die Polizei ab. Der Verfassungsschutz, jene Einheit, die bei Verdacht auf politisch motivierte Verbrechen ermitteln muss, wurde desinformiert.
Dem Klagenfurter Staatsanwalt, Christof Pollak, und dem Anwalt der Opfer, Farhad Paya, ist es zu verdanken, dass der Fall vielleicht doch noch vor dem Strafgericht landet – allerdings geht es nur um eine Nebenfront. Rapatz und sein Mitarbeiter Gabriel F. hätten die feuerpolizeilichen Vorschriften nicht eingehalten, so der Verdacht. Vor einigen Wochen fertigte Pollak einen entsprechenden Vorhabensbericht an das Justizministerium ab. Es gilt die Unschuldsvermutung. Paul Hefelle, Sprecher von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner, will all dies nicht bestätigen. Der Fall, so sagt er, „sei noch nicht entschieden“. Auch im Innenministerium gibt es keinen Kommentar. Sprecher Rudolf Gollia sagt: „Für die Pressearbeit ist die Justiz zuständig.“
Das Schweigen verwundert. Denn am Tag, an dem das Heim in Flammen aufging, waren die Behörden noch äußerst redselig. „Die kriminalpolizeiliche Untersuchung ergab, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kein Fremdverschulden vorliegt“, erklärte Kripo-Oberst Klammer bereits am Tag des Brandes. Auch der für den Fall zuständige Abteilungsinspektor Wolfgang L. hatte binnen 24 Stunden den Fall gelöst und in der Krone seine Sicht geschildert. Der Brand sei „durch nachglimmende Zigarettenreste“ verursacht worden, schrieb er in einem „Anlassbericht“ an die Staatsanwaltschaft: „Die Asylanten nahmen es zur Gewohnheit, dass sie vom Personal unbemerkt ihren Zimmermüll im Bereiche der Brandausbruchsstelle ablagerten, (…) um die vorgeschriebene Mülltrennung zu umgehen.“
Als Abteilungsinspektor L. solcherart Entwarnung gab, analysierten die Experten aus dem Bundeskriminalamt in Wien noch den „Brandschutt“. Sie entdeckten in verrußten Holz- und Papierresten Spuren von „3-Methylhexan, Methylcylohexan und Toluol“. Diese chemischen Verbindungen, so das Gutachten, kommen in „zahlreichen brennbaren Flüssigkeiten wie etwa Kfz-Benzin vor“. Toluol sei „eine der Hauptkomponenten von Kfz-Benzin“.
Die Brandexperten in Wien formulierten vorsichtig, sie behaupteten nicht, dass das Heim mit Benzin abgefackelt wurde, doch ausschließen wollten sie es „nach derzeitigem Stand“ nicht. In einem Abschlussbericht des BKA heißt es: „Der Brand wurde entweder durch eine heiße, nachglühende Zigarette oder beabsichtigt durch eine offene Flamme hervorgerufen.“
Zigarette oder Attentat. Das passte nicht ganz zur Version der Kärntner.
Der zuständige Kärntner Abteilungsinspektor lässt sich von der differenzierten Expertise der Kollegen in Wien aber nicht beirren. Am 4. August 2008 schreibt er seinen nächsten „Anlassbericht“ an den Staatsanwalt. Darin heißt es: „Es konnten keine brandunterstützenden Flüssigkeiten festgestellt werden“. Vom Kfz-Benzin ist keine Rede mehr.
Die Kripo hätte nun Zeugen ausforschen und intensiv befragen können. Etwa nach der Farbe des Rauchs. War er schwarz? Oder färbig? Das wäre ein Hinweis auf Brandbeschleuniger gewesen. Doch nichts dergleichen geschieht. Die Polizei kommt auch nicht auf die Idee, den Betreuer des Hauses, Gabriel F., härter anzufassen.
F., im Nebenberuf Feuerwehrmann und BZÖ-Politiker, hatte in einer ersten oberflächlichen Einvernahme angegeben, dass er sich zur Tatzeit in einem Nebengebäude des Asylheims aufgehalten habe. Das war kurz vor sieben Uhr morgens, wenige Minuten bevor das Feuer ausbrach. F. sagte, er hätte zu diesem Zeitpunkt nichts von einem Brand bemerkt. Ein paar Minuten später stand das Heim in Flammen.
Ist das glaubwürdig? F. will keine Stellungnahme abgeben. Doch ein durch eine Zigarette ausgelöster „Glimmbrand“, so wird ein Gerichtsgutachter später feststellen, hätte sich zunächst durch starke Rauchentwicklung bemerkbar gemacht. Das Feuer im Heim breitete sich allerdings in kürzester Zeit enorm aus. Es war so heiß, dass die Betondecke absplitterte, wie Heimbetreiber Rapatz zu Protokoll gab. Ein Glimmbrand, so sind sich Sachverständige später sicher, hätte andere Spuren hinterlassen.
Fast scheint es, als würde der Fall zu den Akten gelegt. Da schaltet sich Farhad Paya ein. Der Klagenfurter Anwalt vertritt die Hinterbliebenen von Alex Oppong, dem Mann, der in den Tod springen musste. Paya macht Druck bei der Staatsanwaltschaft. Die Polizeiermittlungen, so sein Verdacht, seien voreingenommen, vielleicht sogar politisch motiviert. Er trifft auf Staatsanwalt Christof Pollak, einen Ankläger, so Paya, „der endlich die richtigen Fragen stellt“.
Ankläger Pollak bestellt einen von der Polizei unabhängigen Brandgutachter. Keinen Kärntner, sondern den Grazer Experten Thomas Schuster-Szentmiklósi. Ende Oktober 2008 inspiziert der Sachverständige das abgebrannte Heim und sieht, was noch kein Kärntner Polizist entdeckt haben will: „Schüttspuren“ von Brandbeschleunigern im Stiegenhaus.
Dies deute darauf hin, so Schuster-Szentmiklósi, „dass Brandbeschleuniger aufgebracht wurde und in weiterer Folge zu der raschen Ausbreitung mit der starken Rauchentwicklung geführt hat“. Das Feuer sei „mit größter Wahrscheinlichkeit auf eine subjektive Brandursache in Folge einer mutwilligen Inbrandsetzung von flüssigen Brandbeschleunigern im Bereich der Garderobennische und des Stiegenhausfußbodens im Erdgeschoß“ zurückzuführen.
Ein Attentat also, ein besonders perfides noch dazu. Denn die brennbare Flüssigkeit wurde offenbar so verschüttet, dass die Bewohner nicht flüchten konnten. Klagenfurt, so der Verdacht, wurde Schauplatz eines mörderischen Verbrechens gegen Asylwerber.
Von einem „Feuerteufel“ ist in der Krone in einer Randnotiz die Rede. Kein Politiker meldet sich zu Wort, um Aufklärung zu fordern. Die Polizei hält es, anders als bei vielen anderen kleineren Verbrechen, nicht für notwendig, die Bevölkerung um zweckdienliche Hinweise in diesem Fall zu bitten. Der Verfassungsschutz wird noch immer nicht informiert. Die Begründung: Es gebe „keine Hinweise“ auf eine politisch motivierte Tat.
Wieder verstreichen Monate. Baumeister Rapatz und sein Mitarbeiter F., die beiden Heimbetreiber werden im Jänner 2009 von der Justiz vernommen – als Beschuldigte. Es gibt Anschuldigungen in Richtung Versicherungsbetrug, der Gutachter rügt, dass die Feuerschutzbestimmungen massiv verletzt worden seien.
Rapatz und F. weisen alle Vorwürfe zurück. F. beschuldigt nun „Asylanten“, den Brand gelegt zu haben. Sie haben Alibis.
Auch Beamte des Landes Kärnten werden verhört. Gernot Steiner etwa, der „Flüchtlingsbeauftragte“. Auf seinem Besprechungstisch steht ein Foto von Haider. In dessen Auftrag hatte er einst unschuldige Tschetschenen aus Kärnten deportiert. Steiner wehrt ab. Kärnten habe die Flüchtlingsbetreuung doch „outgesourct“ – an Baumeister Rapatz, dessen Gehilfen jedoch von feuerpolizeilichen Auflagen nichts wissen.
Steiner sprang den Verdächtigen öffentlich zur Seite: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass es feuerpolizeiliche Mängel gab“, sagt er der Kleinen Zeitung.
Später meldet sich wieder die Polizei zu Wort: „Es war kein Brandanschlag“, zitiert der Kurier Kärntens Kripo-Oberst Hermann Klammer. „Zahlreiche Zeugen“, seien einvernommen, die Untersuchungen „akribisch“ geführt worden. Es gebe keine Hinweise auf Brandstiftung. Eine ähnliche Mitteilung erhält auch der Bundesverfassungsschutz. Das Brandgutachten, so die Information an die Wiener sei doch nur ein längst widerlegtes „Privatgutachten“ des Opferanwalts.
Das Gegenteil ist wahr. Der Brandsachverständige ist vom Gericht bestellt und bleibt in seinem zweiten Gutachten im März 2009 bei seiner Einschätzung: „mutwillige Inbrandsetzung“.
Was ist von der Arbeit der Kärntner Exekutive zu halten? Der Falter bat einen Verfassungsschützer, Teile des Aktes zu analysieren. Der Beamte tat es unter Zusicherung von Anonymität. Die ersten Niederschriften unmittelbar nach der Tat seien „zum Vergessen“, so sein Eindruck. Kritische Fragen seien nicht gestellt worden. „Diese Polizei“, vermutet der Verfassungsschützer, „ist politikverseucht“.
„Ich habe den Eindruck, die Polizei hat dieser Fall nicht interessiert“, sagt Opferanwalt Farhad Paya. Dafür gebe es zwei Erklärungen: Entweder ist die Kärntner Exekutive unprofessionell. Oder sie wird vom regierenden BZÖ unterwandert.

18. Nov 2009

Eine Auszeichnung

Gestern habe ich den europäischen Journalistenpreis “Writing for CEE gewonnen”. Hurra. Prämiert wurde von einer internationalen Jury meine Reportage über die Zustände hinter dem neuen Schengenzaun.
Hier noch einmal zum Nachlesen.
Europas neuer Zaun

In ukrainischen Lagern lässt die EU Flüchtlinge von sich fernhalten. Intellektuelle und Grenzbewohner beklagen einen neuen bürokratischen Vorhang. Eine Reise auf die andere Seite der neuen Schengengrenze.
Fotos: Heribert Corn
Ukraine%203.pngUkraine%202.pngUkraine.png Gerade haben die Inder die Pakistani im Kricket besiegt. Die Spieler tragen abgenutzte Soldatenmäntel oder unförmige Daunenjacken anstelle der Spielerdressen. Mit einem Holzprügel schleudern sie den Ball über den Morast. Die Männer spielen in der Nähe des altösterreichischen Dorfes Schönborn. Die Ortschaft liegt in der Ukraine. Das Spiel fand hinter Stacheldraht statt. Dieses Spiel spielen sie hier täglich, und das seit Monaten. Dabei hatten sie doch ein neues Leben im europäischen Paradies gesucht. Nun sitzen sie im Deportationscamp Pavshino.
  Valeriy Terekov beobachtet das Spiel jeden Tag. Er trägt einen Tarnanzug, als würde hier in diesem Lager Krieg herrschen. Wenn er spricht, blitzen seine Goldzähne. Auf seinem Kopf sitzt eine Mütze aus Kunstfell. Der bullige Mann, ein Boxertyp, bewacht für umgerechnet 150 Euro im Monat nun Einwanderer, die die EU von sich fernhalten will. Dabei hat er hier, in dieser ehemaligen Raketenbasis der Sowjets, nicht einmal Strom.
  Hundert Tage ist es her, seit Europas Regierungschefs bei Blasmusik die östlichen Grenzbalken durchsägten. Wo der Eiserne Vorhang den Ostblock begrenzte, gilt heute Tempo hundert. Das ist die schöne Seite dieses historischen Ereignisses, sie erzählt von der Demokratisierung des Ostens, von Freiheit, Mobilität und der Zähmung des Totalitarismus durch Wohlstand. Polen, Slowakei, Slowenien, Ungarn und die baltischen Staaten gehören heute alle zum Westen. Dafür beschützen sie nun Europas Grenze nach Osten. Die EU, vor allem auch Österreich, haben darauf gedrängt, dass dies „lückenlos“ geschieht.
  Ein paar Kilometer auf der anderen Seite dieser neuen Grenze steht nun Lagerleiter Terekov im Dreck. Er öffnet den Schranken des Lagers und sagt: „Sie haben zwei Stunden, sich hier umzusehen!“ Kaum sehen die Kricketspieler die Besucher, lassen sie die Schläger fallen und springen in ihren Plastiksandalen über die Pfützen des überschwemmten Gefängnishofes zum Schranken. Diese Sandalen haben sie tausende Kilometer weit getragen, bis hierher nach Pavshino. Am Schranken steht auch der ukrainische Militärsanitäter Viktor Verdivara. Ein zerknitterter Arztkittel spannt sich über seinen Tarnanzug. Er will sein kaltes Lagerlazarett zeigen. Er sagt: „Es können jederzeit Epidemien ausbrechen.“ Was er dagegen unternehmen kann? Verdivara schwenkt ein Fläschchen mit himmelblauer Desinfektionslösung und deutet auf einen angestaubten Mundschutz. Auch in der Sanitätsbaracke gibt es keinen Strom.
  Das Lager Pavshino liegt in Transkarpatien. Fünf Stunden sind es von Wien bis hierher. Einst trennte diese Gegend Habsburgs Reich vom Rest der Welt. Heute ist das slowakisch-ungarisch-ukrainische Ländereck das neue Einfallstor für Einwanderer, die von Nahost via Russland über die grüne Grenze nach Europa flüchten. 5000 werden jedes Jahr geschnappt. Viermal so viele wie vor drei Jahren. Sie hausten bis vor kurzem noch in Holzschuppen und Zelten. Jetzt leben 400 von ihnen in dieser Kaserne. Lagerleiter Terekov steht in seinem silbernen Dienst­container, einer Spende der EU, und sagt: „Dabei haben wir hier nur für halb so viele Platz.“
  Die Gefangenen draußen zupfen die Besucher am Ärmel, sie deuten auf schlecht verheilte Knochenbrüche, auf Narben. Wenn sie fluchen, zeigen sie ihre schlechten Zähne. Viele richtige Kriegsflüchtlinge sind darunter, nicht nur solche, die wirtschaftlicher Not entkommen wollten. Ein Iraker hebt seinen Armstumpf, eine Autobombe war’s, wie er mit amerikanischem Akzent erzählt. Er arbeitete für die US-Soldaten. Nach Schweden wollte er, wo seine Landsleute sofort Asyl bekämen.
  Die Internierten wirken in ihren Wollmänteln und Decken wie Kriegsgefangene, dabei herrschen hier gar keine Generäle, sondern nur von der EU überforderte ukrainische Bürokraten. Keiner von ihnen wird den Gefangenen Asyl gewähren, zumindest sagt das die Statistik. Dabei erzählen viele Männer hier von Folter in der Heimat. Dort waren einige von ihnen Doktoren und Ingenieure, hier fühlen sie sich „wie Hunde“ behandelt.
  General Terekov kann die Männer nicht verstehen, seine Soldaten brüllen nur ukrainische oder russische Kommandos über den Kasernenhof. Es gibt hier keine Dolmetscher, es verirrt sich nur manchmal ein Anwalt hierher, finanziert von der Caritas oder der ukrainischen Hilfsorganisation Neeka. Die sorgen hier dafür, dass es wenigstens Nahrung, Wasser und warme Kleidung gibt. Denn in den Baracken halten Fetzen statt Türen die Kälte fern, es riecht nach Rauch, Schweiß und Urin. Im Duschraum kauert ein Inder und schrubbt mit aufgeweichten Fingern seine Unterhosen im dreckigen Wasser. Seit zwei Jahren schon lebe er hier, weil ihn die Grenzwachen immer wieder geschnappt hatten, erzählt er. Zurück kann er nicht, ihm fehle das Geld. Das wenige, das er hatte, sei von den Wachen gestohlen worden.
  Lagerleiter Terekov sagt zu solchen Vorwürfen: „Diese Leute lügen doch alle!“ Doch die Missstände, von denen die Internierten erzählen, werden auch in Berichten des Europarats oder der amerikanischen Organisation Human Rights Watch erwähnt. Als „rechtliches Niemandsland“ bezeichnet das UN-Flüchtlingshochkommissariat dieses Camp fernab der Öffentlichkeit. „Gefangene dürfen alle drei Monate drei Minuten telefonieren“, informiert ein Schild im Lager.
  Es sind grundsätzliche Fragen, die sich hier am neuen Schengenzaun stellen.

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15. Sep 2009

„Der war gesund, kann man sagen“

Ein zwanzigjähriger Inder verhungert im Polizeigefängnis. Das Innenministerium will wider besseres Wissen keine Fehler im System erkennen. (für Falter)
Schubhaf.jpg Gaganpreet Singh hatte sich wohl einiges erträumt, als er illegal von Indien nach Floridsdorf kam. Vielleicht hat er sich eine Art Paradies erhofft, oder nur einen Job als Kolporteur der Krone. Dass er stattdessen eines Morgens in einer Schubhaftzelle am Hernalsergürtel verhungern würde, das hätte der 20jährige Mann wohl nie gedacht.
Gaganpreet Singh hätte sich wohl auch nie vorstellen können, dass ein Generalsekretär einer christlichsozialen Regierungspartei nur wenige Stunden nach dem Tod darum bittet, den Vorfall nicht als „parteipolitischen Spielball“ zu missbrauchen, um es sogleich selbst zu tun. Singhs Tod, so ÖVP-General Fritz Kaltenegger in einer Presseaussendung, „hätte ja durch eine Zwangsernährung verhindert werden können“. Doch die Opposition sei gegen solche Maßnahmen gewesen, sie trage, will Kaltenegger damit offenbar andeuten, die politische Mitverantwortung an diesem Drama. Und nicht das Innenministerium.
Schon kurz nachdem die Polizisten den Leichnam Singhs „komissionierten“, um ihn zur Gerichtsmedizin zu überstellen, meldete sich auch Jochen Rausch, der stellvertretende Chefarzt des Innenministeriums, zu Wort. Der einmonatige Hungerstreik, so attestierte er, ohne den Toten inspiziert zu haben, „verlief an sich komplikationsfrei, der Insasse hat munter und ansprechbar gewirkt“. Nur sein Frühstück, Tee und Semmeln, habe der Häftling verweigert. Derzeit, so die Ferndiagnose, sei daher „kein ursächlicher Zusammenhang zwischen Tod und Hungerstreik ersichtlich“. Ähnlich der Chef der Schubhaft, Josef Zinsberger: „Der war gesund, kann man sagen“.
Er war es offenbar nicht. Wäre er es gewesen, dann wäre Gaganpreet Singh heute noch am Leben.
Hätte ein Amtsarzt den lebensgefährlichen Gesundheitszustand des Inders erkennen und ihn haftuntauglich schreiben müssen? In einem Monat hatte der Mann mehr als zehn Kilo abgenommen. „Diese Frage“, sagt der UN-Sonderberichterstatter für die Folter, Manfred Nowak, „müssen wirklich unabhängig untersucht werden“. Bis dahin solle man sich – wohl auch bei der Polizei – in Beurteilungen des Falles zurück halten.
Genau das fällt dem Innenministerium offenbar schwer. Denn der Tod des Inders platzt in die Debatte um die Verschärfung des Asylgesetzes und jener Bestimmungen, mit denen Schubhaft noch öfter angeordnet werden kann. Am Montag stellte Innenministerin Maria Fekter bei der Regierungsklausur in Salzburg ihr neues Asylpaket vor.
So wird Singh tatsächlich zum „Spielball der Politik“. Maria Fekter, die den Fall „bedauert“, will das Fremdengesetz so radikal verschärfen, dass das UN-Flüchtlingshochkomissariat „tausende Schubhäftlinge mehr“ befürchtet.
Das ist erstaunlich. Denn der Menschenrechtsbeirat, ein mit Verfassungsrichtern, Ministerialbeamten, Polizisten, Professoren und Anwälten besetztes Organ der Innenministerin, weist seit Jahren auf menschenunwürdige Zustände in der Schubhaft hin. Schubhaft sei ja keine Strafhaft, betont der Beirats. Sie diene bloß dazu, die Abschiebung eines Fremden zu sichern, der kein gültiges Visum hat. Noch immer geschieht dies in den düsteren Kottern, die einst der Kaiser erbaute – etwa im Polizeigefangenenhaus am Hernalsergürtel, wo Gaganpreet Singh verstarb.
Schubhaft, so warnen die Experten, ist weit härter als Strafhaft. Es gibt kaum Freigang, wenig Besuch und miserable sanitäre Bedingungen. Auch Psychiater und Psychologen fehlen, obwohl die Klientel immer schwieriger werde. Immer wieder kippen Schubhäftlinge deshalb tot um, wie man in den Berichten des Menschenrechtsbeirates nachlesen kann. Yankuba Ceesay etwa, gerade einmal 18 Jahre alt, etwa. Mit gefesselten Armen und Beinen lag er in Linz neben einer Gummimatte, einem verdreckten Stehklo und einer Rolle Klopapier. Verdurstet, wie Amtsärzte herausfanden. Kurz zuvor hatten sie ihm „Hafttauglichkeit“ attestiert.
Das war im Jahr 2005 und auch damals versprach das Innenministerium „lückenlose Aufklärung“. Das waren leere Worte, wie man heute weiß. Die Berichte des Menschenrechtsbeirates halten fest, die Lage der Schubhäftlinge, habe sich „noch weiter verschlechtert“. Österreichs Schubhaft „ist nicht Anhaltung, sie ist Kerker“, klagt Georg Bürstmayr, Rechtsanwalt und Mitglied des Menschenrechtsbeirates des Innenministeriums: „Immer wieder treffen wir auf Menschen, die keine Ahnung haben, wieso sie in Haft sind, wie lange noch, wo sie hingeschafft werden sollen.“
Bürstmayer könnte dutzende Fälle aufzählen: Jugendliche, die trotz tiefer Folternarben wochenlang in Schubhaft sitzen. Geistig Behinderte, die trotz österreichischen Pass festgehalten werden, weil man sie wegen ihrer dunklen Hautfarbe für Illegale hält. Kinder aus Afghanistan, die eingesperrt werden, obwohl ihre Mutter im AKH liegt. All das deutet auf Schlamperei und Überforderung der Polizei.
Vor allem die medizinische Betreuung, so der Beirat, sei miserabel: „Eine dauernde Unterbringung von Schubhäftlingen“,heißt es in einem Bericht, „ist ohne dauernde Verletzung der Menschenwürde nicht möglich“. Kranke Häftlinge würden „quasi im Akkord abgefertigt“. Es herrschten „grobe strukturelle Mängel in der medizinischen und gesundheitlichen Versorgung“ und eine „Subkultur, in der Erkrankungen gar nicht mehr wahrgenommen werden.“
Ist es also wirklich nur ein schlimmer Einzelfall, wenn „gesunde und muntere“ Flüchtlinge wie Gaganpreet Singh in einer Polizeizelle nach einer amtsärztlichen Kontrolle verhungern? Oder steckt dahinter nicht doch ein verrottetes System steckt, das das Innenminsterium wider besseres Wissen seit Jahren duldet. Zwei alte Fragen, die sich auf tragische Weise neu stellen.

05. Dez 2007

Ein Gespräch mit Justizministerin Berger

Justizministerin Maria Berger (SPÖ) erzählt, wie der
Kanzler sie beim Asylgerichtshof überrollte, wie sie sich als
Bauerntochter nach oben kämpfte – und warum Österreich höhere Strafen
für Folter braucht.
Das Gespräch führte ich mit Barbara Toth für den Falter
Foto: Heribert Corn
normal_Justizministerin%20Maria%20Berger%2017.jpg Mayonnaisegelbe Thonet-Fauteuills, ein
futuristisches Stiegenhaus, ein ozeanblauer Teppichboden. Als
Christian Broda, Kreiskys Justizminister, die Welt des Rechts
reformierte, gestaltete er auch das Justizministerium neu. Die
futuristischen Möbel sind heute abgesessen, der Teppichboden ist
entsorgt. Maria Bergers Büro strahlt nur noch den Abglanz der
Siebzigerjahre aus. Dunkle Holzvertäfelung, funktionalistische
Glasluster so groß wie Lastwagenräder und eine braune Ledercouch.
Berger ist begeistert von Broda, sie hat ihm eine Vitrine gewidmet.
Sie zitiert sein Motto, das Recht solle auch die Schwachen schützen.
Hält sie diese Grundsätze wirklich hoch?
Falter: Frau Justizministerin, hört der Kanzler noch auf Sie?
Maria Berger: Wenn es um mein Ressort geht, sicher.
Falter: Beim Asylgerichtshof sind Sie mit Ihrer Kritik aber abgeblitzt.
Der Kanzler hat anderen mehr vertraut.
Falter: Sie haben dem Asylgerichtshof im Ministerrat zugestimmt – und dann
dagegen protestiert. Wie ist das zu erklären?
Ich hatte keine Gelegenheit, die umfangreiche Tischvorlage genau
zu lesen.
Falter: Der Kanzler hat Sie offenbar brüskiert. Sie kriegen eine
Last-Minute-Tischvorlage. Es gab nur ein kurzes Expertenhearing, aber
keine Begutachtung. Kommen Verfassungsgesetze immer so zustande?
Den anderen Ministern ist es nicht besser ergangen. Das ist auch
sonst nicht üblich. Es war eine Ausnahmesituation. Das Zeitkorsett
war sehr eng.
Falter: Die Regierung schwächt die Grundrechte von Flüchtlingen – und Sie
haben nicht einmal Zeit, das Gesetz zu lesen? Sind wir wieder bei
“Speed Kills”- dem Arbeitsmotto von Schwarz-Blau?
Das denke ich nicht. Alle haben mir nun versichert, dass diese
Vorgangsweise eine Ausnahme war. Speed ist manchmal gut, aber das
soll nicht zulasten des Rechtsstaates gehen.
Falter: Kritik an diesem Gesetz kam vor allem von SP-Frauen. Ist der
Anstand bei den Roten neuerdings weiblich?

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27. Nov 2007

Die Schnellverfahrer

Wie Kanzler Alfred Gusenbauer auf Drängen der ÖVP ein Höchstgericht entmachten will.
Wofür braucht ein Asylwerber den Verwaltungsgerichtshof? Diese Frage könnte man Ali Hossaini (Name geändert, Anm. der Red.) stellen. Im Jahr 2001, die Taliban steinigten gerade Frauen in Kabuls Fußballstadien, floh der damals Fünfzehnjährige Richtung Westen. Die Gotteskrieger tyrannisierten seine Familie, ihn erwählten sie für den Dschihad. Hossaini gelangte über Umwege nach Wien, lebte hier in einem Jugendheim – und war selbst dort nicht mehr sicher. Denn der Unabhängige Bundesasylsenat (UBAS), die zweite Instanz in Asylsachen, wollte ihn in den Krieg zurückschicken. Afghanistan sei nun sicher, so die Asylrichter, sogar das Gerichtswesen „sei mit westlichen Maßstäben durchaus vergleichbar“. Und so musste der Verwaltungsgerichtshof die Notbremse ziehen. Die Asylbehörden, so rügte das Höchstgericht kürzlich, hätten es verabsäumt, „eine mit schwerwiegenden Konsequenzen verbundene Entscheidung auf ausreichend breite Grundlagen zu stützen“.
Wofür ein Asylwerber den Verwaltungsgerichtshof braucht? Auch Herr Kamaljoo aus dem Iran könnte Auskunft geben. Er floh mit seinen Kindern nach Österreich, weil ihm im Iran als Dissident Folter drohte. Die Asylbehörden aber wollten ihn zurück zu den Mullahs schicken. Denn seine „politische Tätigkeit“ liege „einige Jahre zurück“. Wieder war es der Verwaltungsgerichtshof, der den Iraner vor „unmenschlicher Behandlung“ rettete. Wegen „Rechtswidrigkeit des Inhalts“ stampfte dieser den Abschiebebescheid ein. Kamaljoo erhielt Asyl.
Einzelfälle? Mehr als ein Fünftel aller Asylwerber bekam vergangenes Jahr vor dem Verwaltungsgerichtshof Recht. Im Jahr 2000 wurde sogar jeder vierte angefochtene Asylbescheid aufgehoben.
Wofür also braucht ein Asylwerber den Verwaltungsgerichtshof? Josef Kalina, Bundesgeschäftsführer der SPÖ, sagt: „Um sein Verfahren mit formalen Spitzfindigkeiten zu verzögern.“ Kalina sagt das voller Überzeugung. Er spricht von „kriminellen Kosovaren“, vom Fall Arigona, von den „Asylschwindlern“, die hier jahrelang leben und alle Instanzen bemühen. Er unterscheidet sich in dem, was er sagt, nur unwesentlich vom schwarzen Innenminister Günther Platter oder der Kronen Zeitung. Das ist auch nicht weiter verwunderlich. Bei diesem Blatt werkte er ja nach der schwarz-blauen Wende als Redakteur und Geschäftsführer von Gratiszeitungen.
Heute spricht Kalina als einer der mächtigsten Parteifunktionäre: „Das kann es doch nicht sein“, sagt er, „dass wir jeden aufnehmen und durchfüttern.“

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11. Okt 2007

Platters Kleindienste

Warum die Staatsanwaltschaft gegen die Spitzenbeamten des Innenministeriums ermitteln müsste
kb02827.gifKann sich noch jemand an Josef Kleindienst erinnern? Das war jener blaue Polizeigewerkschafter, der Politikern und Journalisten Akten über missliebige Personen zusteckte. Der Kriminalbeamte, der gegen
ihn ermittelte, steht nun selbst vor Gericht: Roland Horngacher. Auch er soll geheime Akten an Medien gespielt haben. Die Staatsanwaltschaft will mit solchen Unsitten aufräumen. Jetzt kann
sie ganz oben beginnen – im Innenministerium. Am Sonntag luden drei Spitzenbeamte zu einer Pressekonferenz. Weil sich Günther Platter nicht erpressen lässt, spielten sie nicht nur Details aus den Asylakten der zerrissenen Familie Zogaj an die Medien. Sie verkündeten auch, dass die Familie “mit dem Strafrecht in Berührung gekommen” sei. Eine Wirtshausrauferei war es, aber das sagten sie nicht dazu. Die Familie soll offenbar angeschüttet werden. Nun sind
das Büro für Interne Angelegenheiten und die Staatsanwaltschaft gefordert. Denn anders als Journalisten ist es Beamten strengstens verboten, Auskünfte aus dem Strafregister zu erteilen. Horngacher wurde genau dafür angeklagt. Die Beamten rechtfertigen sich nun damit, sie hätten nur Information weitergegeben, die schon in den Zeitungen stand. Doch wie kamen die wohl dorthin? Durch Beamte, die das Amtsgeheimnis gebrochen hatten. Dieses Doppelpassspiel müssen die Korruptionsbehörden jetzt ins Visier nehmen. Mal sehen, wie unabhängig und schnell sie nun ermitteln.

10. Okt 2007

Fall Arigona: So schwach ist Österreich

Der Stammtisch will Härte gegenüber Ausländern. Glaubte der Staat. Nun wird das Fremdenrecht dem Volk zu unmenschlich. Ein Blick in den beschämenden Alltag überforderter Asyl-Bürokraten. (für Falter)
arigona%20zogaj%20bild%20orf2_big.jpgFremdenbehörden sollen unmenschlich sein? Auch die Tschetschenin Anna L. könnte eine Videobotschaft an Günther Platter schicken. Doch kein Dorf stärkt der vergewaltigten Frau den Rücken, kein Kanzler nennt ihre Behandlung „grauslich“. Selbst wenn Anna L. dieselbe Unterstützung wie die kosovarische Familie Zogaj aus Frankenburg hätte, würde ihr das wenig nützen. Denn Günther Platter lässt sich nicht „in die Knie zwingen“. Im Notfall spielt er auch – wie sonntags im Fall der vor den Behörden versteckten Arigona Zogaj geschehen – durch seine Beamten Asylakten und Inhalte aus dem Strafregister an die Medien. Die Staatsanwaltschaft nimmt sich der Sache bereits an.
Nein, mit so einem Polizeiminister legt sich eine Asylwerberin wie Anna L. besser nicht öffentlich an. So kann man nur auf das Einvernahmeprotokoll des Bundesasylamtes Linz zurückgreifen, um ihr Drama zu schildern. Seit drei Jahren läuft ihr Verfahren, es ist eines von rund 40.000, die derzeit anhängig sind. Anna L. soll von Soldaten in Tschetschenien in einen Keller gesperrt und vergewaltigt worden sein. In den Einvernahmen schilderte sie die Details dieser Tortur. Solche Verbrechen sind üblich in Tschetschenien – wenn man den Berichten des UNHCR glauben darf. Neunzig Prozent der Tschetschenen bekommen in Österreich deshalb Asyl.
Nicht so Anna L. Platters Bundesasylamt glaubt ihr nicht. Die Begründung: Die Vergewaltigung sei nur „asylzweckbezogen“ erfunden. Frau L. habe sich nach dem Verbrechen „mit einem anderen Mann eingelassen“ und sei von ihm auf der Flucht schwanger geworden. Das würde einer traumatisierten Frau nie in den Sinn kommen, so die Argumentation der zuständigen Sachbearbeiterin.
Ein Einzelfall? Auch die Tschetschenin Katerina M.

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