Auch im Fall F. gerät die Justiz zur Unterhaltungsmaschine. Anwälte, Ankläger, Polizisten und Medien profitieren. Nur die Opfer nicht. (für Falter, Illustration: PM Hoffmann)
Anfang der 80er-Jahre begann er seine zwei Töchter zu quälen. Er hatte sie hunderte Male missbraucht, 19-mal geschwängert. Die Jugendämter versagten, selbst als seine Töchter neun von ihm gezeugte Kinder zur Welt brachten.
Der Name dieses „Inzestvaters“ und seiner Familie ist nicht bekannt. Keine Zeitung druckte sein Bild, kein Paparazzi stellte seinen Opfern in der Klinik nach, kein Polizist plauderte drauflos, was die Töchter der Polizei anvertrauten.
Der Fall ereignete sich nicht im niederösterreichischen Amstetten, sondern im englischen Sheffield. Der zuständige Richter Alan Goldsack hatte die berüchtigte britische Boulevardpresse vergangenen November durch ein Informationsverbot, eine sogenannte „Gag-Order“ („Knebelorder“), zum Schweigen verurteilt. Bei Millionenstrafen war es allen untersagt, ein Foto des Täters oder seiner Opfer zu drucken oder auch nur einen Vornamen zu nennen.
Der Fall kam erst ans Licht, als Goldsack sein anonymisiertes Urteil („lebenslang“) veröffentlicht hatte. Behördenvertreter traten vor die Presse und verlasen geschliffene Statements ohne intime Details. Sie versprachen „unabhängige Untersuchungen“. (siehe Video hier)
Ein Missbrauchsverfahren ohne Medienvoyeure, Opferschutz durch den Staat, unabhängige Ermittlungen: Großbritannien zeigte vor, dass man die sonst so entfesselte Mediengesellschaft auch in spektakulären Fällen zähmen kann.
Von solchen Zuständen können die Anwälte der gequälten Familie F. in Amstetten nur träumen. Kommende Woche beginnt die Hauptverhandlung gegen Vater Josef. Sein nicht öffentliches Verfahren wurde und wird nach völlig anderen Regeln inszeniert. Statt „Gag-Orders“ zu verhängen, stellt die Justiz vor dem St. Pöltner Landesgericht für die Reporter ein Zelt mit Würstlbude auf. Rechtspraktikanten leisten Ordnerdienst.
Wozu das alles? Josef F. ist geständig, sein Prozess, so will es das Gesetz, soll aus Rücksicht auf seine Opfer im Geheimen stattfinden. Warum werden die Medien dennoch laufend mit Information bedient?
Es gibt eine Erklärung für das Spektakel: Die Justiz, so konstatiert etwa der ehemalige Gerichtsjournalist und heutige Medienberater Paul Yvon, „verkommt zur Unterhaltungsmaschine“. Sie läuft nicht nur im Amstetten-Prozess wie geschmiert, sondern auch in anderen großen Causen. Diese Maschine besteht aus vielen kleinen Rädchen: Anwälten, Staatsanwälten, Richtern, Polizisten, Gutachtern. Sie tauschen Information gegen mediale Präsenz. Es reicht ihnen nicht, im Licht der Öffentlichkeit zu stehen, sie wollen sich darin auch sonnen. Es ist ein Gegengeschäft, das dem Staat und den Medien dient. Kaum einer wirft Sand in dieses geschmierte Getriebe.
Im Fall Amstetten etwa läutete der Staat in Gestalt des niederösterreichischen Polizeisprechers Franz Polzer den ersten Akt im großen Medienjustiztheater ein. Als Josef F. vergangenes Jahr verhaftet wurde, verlas Polzer kein dürres Statement. Er verwechselte, die Kameras der Weltpresse im Hinterzimmer eines Amstettner Hotels auf sich gerichtet, Transparenz mit Voyeurismus. „Elisabeth F.“, sagte Polzer nach F.s Verhaftung, „wandte sich vertrauensvoll an uns.“ Und dann plauderte er drauflos, was das Missbrauchsopfer im Vertrauen erzählt hatte. Er nannte den Namen der Familie – und hielt Fotos von Vater Josef in die Livekameras.
So lockte Polzer die Reporter nach Amstetten, anstatt sie zu verscheuchen. Schon hing der britische Boulevard buchstäblich in den Bäumen des Klinikums Amstetten, um Fotos der Opfer zu erhaschen.
Den zweiten Akt inszenierte der Verteidiger von Josef F., Rudi Mayer. Der Wiener Anwalt beklagte zunächst die Medienhatz, dann aber steckte er News „exklusiv“ das mit intimen Details gespickte Geständnis des eigenen Mandanten zu. Josef F., News, aber auch Mayer, dem als Anwalt Werbung verboten ist, profitierten von dem Deal: Das Blatt feierte ihn als „Topanwalt“.
Womit Mayer hoffentlich nicht gerechnet hat, war die Dreistigkeit, mit der News F.s „Geständnis“ ausschlachtete. Josef F. konnte seine Opfer aus der Zelle noch einmal öffentlich demütigen. F., so wurde bekannt, versuchte sogar die Aussageprotokolle seiner Opfer zu verkaufen. Das ging den heimischen Medien dann doch zu weit. Doch selbst der im Fall F. vorbildlich agierende Kurier lässt sich am Montag dazu hinreißen, aus dem „Tagebuch“ von Elisabeth F. zu zitieren.
Dritter Akt. Auftritt Staatsanwaltschaft. Im Fall F. fettete sie die Anklage mit vielen grausamen Details auf – obwohl das rechtlich nicht notwendig wäre, wie Opferanwälte versichern. Irgendwer, vermutlich Josef F. selbst, steckte die Anklage den Medien zu. Dort versagten die Schmutzfilter erneut: Anstatt die Akte pietätvoll selektiv zu zitieren, stellen Wolfgang Fellners Österreich und News das Dokument „zum Durchklicken“ auf ihre Websites – obwohl Opfervertreter baten, genau das nicht zu tun.
So rührt der Fall Amstetten an einer grundsätzlichen demokratie- und medienpolitischen Frage. Wie ist es noch zu rechtfertigen, dass Strafprozesse über Sexualstraftäter im Zeitalter des Datenschutzes im Detail öffentlich erörtert werden dürfen?
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