Elektroschocks in der Schubhaft
In der morgen erscheinenden Ausgabe des Falter berichte ich über den Einsatz der Elektroschockwaffe “Taser” gegen einen Schubhäftling. (siehe hier die Vorab-Meldung)
Der Flüchtling drohte in seiner Zelle mit Selbstmord. Er hatte eine Rasierklinge dabei, ritzte sich die Arme auf und bat um ein Gespräch mit seinem Therapeuten. Stattdessen kam die Anti-Terroreinheit Cobra und versetzte ihm einen 12.000 Volt-Stromstoß. Der Einsatz sei gerechtfertigt, urteilt die Polizei. Nadja Lorenz, die Anwältin des Flüchtlings, klagt nun wegen Misshandlung.
Eines steht heute schon fest: in Strafanstalten (sie unterstehen dem Justizministerium) wurde der Taser verboten, weil er zu gefährlich sei. In der Schubhaft (sie untersteht dem Innenressort) ist er jedoch gegenüber Flüchtlingen erlaubt. Das ist unverständlich. Der Staat spricht keine klare Sprache.
Noch etwas wird klar: der Taser wird nicht nur gegen brutale Gewalttäter eingesetzt, sondern gegen suizidgefährdete Flüchtlinge, gegen Sonderlinge und psychisch Kranke.
Immer wieder behaupten Politiker ja, der Einsatz des Tasers sei ungefährlich. Zuletzt ließ sich ein FPÖ-Politiker beschießen. Er trug allerdings eine Schutzbrille und wurde von Beamten aufgefangen, ehe er auf eine weiche Matte fiel. Der Flüchtling in Niederösterreich jedoch knallte auf den harten Zellenboden. Da er alleine in der Zelle saß (er wurde durch die Gitter der Zelle beschossen) fing ihn auch niemand auf.
Die durch den Taser verursachten Krämpfe führen dazu, dass Menschen völlig ungeschützt stürzen. Ich empfehle folgende Youtube-Videos zu betrachten, um sich ein Bild zu machen, wie Polizisten mit dem Gerät eben auch umgehen. Im ersten You-Tube Video kam ein Mann, der mit Stühlen um sich warf, nach einem Taser-Einsatz in Kanada zu Tode. Das andere Video zeigt eine Frau, die bei einer Verkehrskontrolle frech war – und umgehend mit dem Gesicht auf den Asphalt stürzte, nachdem sie Elektroschocks bekam. Wollen wir das alles wirklich auch bei uns?


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