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01. Jul 2009

Spiel dich nur

Der Glücksspielkonzern Novomatic reizt das Gesetz bis zum Äußersten aus. Die Beamten sind machtlos
Am Abend des 17. März wollte eine neunköpfige Sondereinsatztruppe mit dem verbotenen Glücksspiel im Waldviertel aufräumen. Polizisten, Finanzbeamte und ein Sachverständiger rückten in Horn aus, um einige nach ihrer Beurteilung gesetzeswidrige Spielautomaten aus dem Verkehr zu ziehen.
Zuerst inspizierte der Trupp eine Tankstelle. Die Polizei fand drei Automaten und versiegelte sie. Dann nahm das Team in einem Café zwei weitere Maschinen unter Beschlag. Schließlich zogen die Inspektoren ins örtliche Cinemaplexx – bei 15 Geräten wurde der Stecker rausgezogen.
Die scheinbar alltägliche Amtshandlung barg politische Sprengkraft. Denn es waren nicht irgendwelche Automaten, die da versiegelt wurden. Sondern die Glücksmaschinen eines politisch bestens vernetzten Milliardenkonzerns: Novomatic.
Am Tag, nachdem die Automaten gesperrt worden waren, läutete bei der BH Horn auch schon das Telefon. Am Apparat war der Anwalt von Novomatic. Er drohte mit Klagen, sollten die Siegel nicht sofort beseitigt werden. Sogleich griff der Bezirkshauptmann zum Hörer und gab Weisung, die Siegel aufzuheben. Die Automaten seien doch bewilligt worden.
Spielautomaten, die eine Sonderkomission versiegelt, wurden genehmigt? Wie kann das möglich sein?
Wer diesem scheinbar harmlosen Fall nachgeht, stößt auf eine seltsame Geschichte. In ihr geht es darum, ob das Recht missachtet wird, weil ein Konzern bei der Politik lobbyiert. Es geht um Millionen, die Spielsüchtige verlieren – und die vor allem einer gewinnt: Johann Graf, Gründer von Novomatic. Der gelernte Fleischhacker begann als Flipper-Importeur in den 70ern. Im Winter adelte der trend Graf zum „Mann des Jahres“, stolz posierte er mit Zigarre.
Graf produziert mit seinen rund 14.000 Mitarbeitern Automaten, die moderner sind als das alte Glücksspielgesetz. Zumindest vermittelt er diesen Eindruck. Ein von ihm bezahlter Trupp an Sachverständigen, Gutachtern und Juristen setzte die Behörden seit Jahren erfolgreich unter Druck. Das Gesetz erlaubt nämlich nur das „kleine Glücksspiel“. Ein Höchsteinsatz von 50 Cent und ein Maximalgewinn von 20 Euro sollen garantieren, dass Bürger in leichtsinnigen Stunden nicht ihr Vermögen verlieren – und dann in der Beschaffungskriminalität landen.
Graf fand einen Ausweg. V

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