"Nichtmenschliche Tiere"

Österreichs militante Tierschützer sind zu weit gegangen. Die Polizei hat zu Recht gegen sie ermittelt. Nun ist ein unabhängiges Gericht gefordert, die Schwächen der Anklage nicht zu übersehen (für Falter)

Zwei 45-jährige Männer behaupten, sie kämpfen um Recht und Freiheit. Der eine, Erich Zwettler, repräsentiert in einem verrauchten Büro im dritten Stock der Polizeidirektion am Schottenring den Staat. Der Chef des Wiener Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) dämpft seine Zigarette aus und sagt: „Unsere Väter haben ohne Rechtsstaat gelebt. Deshalb müssen wir ihn verteidigen.“

Der andere Mann reicht an einem Holztisch vegane Kekse. Hier in der Waidhausengasse residiert der Verein gegen Tierfabriken (VGT), dessen Obmann Martin Balluch ist. Er sagt: „Ich kämpfe für Demokratie und Freiheit. Sie ist in Gefahr.“

Ministerialrat Zwettler, ein bekennender Sozialdemokrat, wurde in den 90ern bekannt. Damals legte er Neonazis rund um Gottfried Küssel „mit Inbrunst“ das Handwerk. Die letzten drei Jahre begleitete er die Ermittlungen der Soko Pelztier gegen jene zehn Tierschützer, die kommende Woche wegen Bildung einer kriminellen Organisation, Nötigung, Sachbeschädigung und gefährlicher Drohung vor Gericht stehen.

Wer will hier wen fertig machen?
Martin Balluch, Doktor der Astronomie und der Philosophie, wurde berühmt, weil er mit seinen Enthüllungen über Tierfabriken ein Verbot von Legebatterien erwirkte. Er kandidierte für die Grünen, während er gemeinsam mit neun anderen Angeklagten 110 Tage in U-Haft gesessen war. Nun steht er vor Gericht, weil er der Kopf einer kriminellen Organisation sein soll.

Balluch sagt, die Ermittler der Soko Pelztier würden ihn mit „frei erfundenen Vorwürfen“ fertigmachen. Auf seinem Computer hat er die Akten von Zwettlers Soko gespeichert. Er klickt sich durch die Protokolle von Observationen und Telefonüberwachungen. Für Balluch ein Sittenbild eines polizeistaatlichen Systems.

Verfassungsschützer gegen Tierschützer: Es ist ein erbitterter Krieg, die die Öffentlichkeit seit bald zwei Jahren in Atem hält. Nur auf den ersten Blick geht es um gehäutete Nerze, geköpfte Laborratten und geschundene Ferkel. Bei näherem Hinsehen wird der Fall komplexer: Es geht darum, ob man subtil Gewalt gegen den Homo sapiens einsetzen darf, um das Leid „nichtmenschlicher Tiere“ zu lindern. Balluchs Leuten geht es zuallererst um die Fleischindustrie und um die Jagdlobby, die sie massiv herausfordern – und zwar mittels „ökonomischer Sabotage“, wie sie es nennen. Sie vergleichen sich sogar mit Martin Luther Kings Bürgerrechtsbewegung.

Ein Propagandakrieg tobt
Hinter Balluchs Tierschutzverein, so mutmaßt hingegen die Justiz, verberge sich eine zweite Organisation, eine kriminelle Vereinigung. Sie setze ganz bewusst Verbrechen ein, um politische Erfolge zu erreichen.

Offiziell präsentiert sich Balluch als friedfertiger Aktionist. „Kein psychischer Druck, sondern nur Druck durch öffentliche Meinung“ sei bei Kampagnen einzusetzen, schreibt er in seinem soeben erschienenen Buch „Widerstand in der Demokratie“. Psychoterror dürften keine Mittel der Auseinandersetzung sein. Der Staatsanwalt wirft Balluch und neun weiteren Angeklagten aber genau das vor. Balluch sei ein Wolf im Schafspelz. Perfide lasse er von Erfüllungsgehilfen Mitarbeiter von Textilketten terrorisieren, um im Vordergrund politisch Druck machen zu können.

Was stimmt nun? Wieso ermittelt die Justiz so energisch? Wie bei jedem politischen Propagandakrieg starb auch im „Fall Tierschützer“ zuerst die Wahrheit. Die Opfer hielten sich mit öffentlichen Stellungnahmen erstaunlich zurück. Die Angeklagten machten umso mehr Stimmung. Selektiv wurden Journalisten Aktenteile zugesteckt. Die Medien brachten daraufhin Enthüllungen, die jedoch die Tragweite des Falls eher verhüllten. Balluch & Co galten als Vorkämpfer der „Zivilgesellschaft“.

Die Folge: Umweltschützer, Kirchenleute, Künstler, Verfassungsprofessoren und Politiker bekamen es mit der Angst vor einem angeblich entfesselten Polizeistaat zu tun. Dass es stets Richtersenate waren, die Hausdurchsuchungen, Überwachungen und U-Haft angeordnet hatten, geriet ebenso in Vergessenheit wie die Welt der Opfer.

Diese Nöte finden sich in der 218 Seiten starken Anklage wieder, die bislang nur in knappen Auszügen bekannt ist (und von Martin Balluch unter Hinweis auf den „Datenschutz“ nur in Bruchstücken veröffentlicht wird). Das Dokument ist weniger ein juristisch überzeugendes Werk als eine Dokumentation der Schattenseiten der „Tierschutzbewegung“.

Es war am 5. April 2007, als Regierungsrat Zwettler diese Causa übernahm. Peter und Werner Graf, die Eigentümer der Firma Kleiderbauer, saßen im Sitzungszimmer von Erik Buxbaum, dem damaligen (roten) Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, und legten ihm und den anwesenden Spitzenbeamten eine Mappe auf den Tisch.

Sie seien nicht mehr bereit, „still zu leiden“, klagten die Grafs. Es seien Schutzgelderpressermethoden, mit denen sie hier terrorisiert würden. Die Versicherungen seien dabei, die Verträge für die Filialen zu kündigen. Genauso wie Balluch die Gräueltaten von Tierquälern dokumentierte, notierte Graf die Schandtaten radikaler Tierschützer. Graf reichte Fotos zerstörter Filialen, eingeschossener Schaufensterscheiben, demolierter Luxusautos und beschmierter Hausfassaden. Sogar Mitarbeiter, etwa die Pressesprecherin des Konzerns und eine Sekretärin, wurden durch Stalking, nächtliche Schreidemos und Vandalismus gequält. Grafs Kindern wurde in anonymen Mails wörtlich mit dem „Abschlachten“ gedroht.

„Machen Sie was. Finden Sie heraus, wer dahintersteckt“, sagte Buxbaum zu Zwettler.

Der Albtraum der Opfer
Peter Graf erinnerte auch noch an das Schicksal der Chefs der Textilkette Peek & Cloppenburg, die in Österreich, Deutschland und England kurz zuvor terrorisiert worden waren. Nie sprach das Management dieses Konzerns über diese „Pelzkampagne“ in der Öffentlichkeit. In der Anklage ist der Albtraum aber ausführlich dokumentiert.

Wie später bei Kleiderbauer standen Tierschützer nächtens im Rahmen sogenannter „Home-Demos“ vor den Privatwohnungen der P-&-C-Firmenchefs, schrien „Kommt runter, Mörder!“, steckten Schmähbriefe in die Briefkästen der Nachbarn, vernichteten mittels Buttersäure die gesamte Ware, die nun nach Erbrochenem roch. In Deutschland wurden derweil Familiengräber der P-&-C-Chefs geschändet, in England sogar Leichen aus Grüften gestohlen, vor Kaufhäusern fand die Polizei Brandsätze. P & C gab auf, und die Tierrechtsbewegung feierte einen „Erfolg der Zivilgesellschaft“.

Per „Internetvoting“ ermittelte Balluchs VGT das nächste Ziel: Kleiderbauer. Offiziell sollte der Konzern durch eine legale Infokampagne zum Einlenken gebracht werden. Doch wie schon bei Peek & Cloppenburg wurde Felix H., ein Mitglied des VGT, aktiv – mittels Drohbrief. Kleiderbauer solle seinen Laden sofort „pelzfrei“ machen, warnte Felix H. in einem Mail. „So ersparen Sie sich einiges! Mit ernsthaften Grüßen!“ Eine schwere Drohung? „Nur eine Warnung“, rechtfertigt sich H. nun vor den Behörden. Schon meldeten sich andere Organisationen zu Wort, etwa die Offensive gegen die Pelztierindustrie, zu der VGT-Mann Felix H. engen Kontakt hielt. „An vergangenen Kampagnen“, legten die Aktivisten dieser Offensive nach, hätte sich auch die „weltweit anonym agierende Animal Liberation Front beteiligt“.

Stalking von Mitarbeiterinnen
Das war eine klare Drohung mit Gewalt. Denn in Großbritannien gilt die Animal Liberation Front (ALF) als „terroristische Vereinigung“, die auch vor Bombenanschlägen nicht zurückschreckt. Doch dazu später.

In der Anklage ist der „Kampagnenverlauf“ gegen Textilketten wie Kleiderbauer minutiös rekonstruiert. 1500 Demos gab es vor den Filialen. Die Familien der Unternehmer wurden ausgespäht, gestalkt, nächtens hinausgeläutet. In dutzenden Filialen wurde Ware im Wert von insgesamt 400.000 Euro vernichtet. Weil all das nicht wirkte, wurden die Autos der Grafs ruiniert.

Alle Anschläge erfolgten „anonym“. Manchmal bekannte sich die ALF dazu, manchmal „Wütende Wildschweine“. Martin Balluch, der „BekennerInnenbriefe“ auf seinem Computer „zu Dokumentationszwecken“, wie er sagt, abgespeichert hatte, beteuert: „Wir haben mit den Straftaten nichts zu tun.“ Die Drohmails seiner Mitarbeiter seien kein Beweis einer Involvierung. Die Opfer täten ihm aber auch nicht besonders leid. „Sprechen wir doch über das Geld, das sie mit geschundenen Tieren verdienen! Schreiben Sie über das Leid, das die Grafs anrichten!“

Zwettlers Soko wollte lieber etwas über die Methoden der Tierschützer wissen. Bei den Ermittlern keimte der Verdacht auf, dass es hier um mehr geht als „ein paar Kratzer im Lack“, wie die Grünen es nannten. Eine gut vernetzte Truppe versuchte mittels schwerer Verbrechen ihre Ideale durchzusetzen.

Die Polizisten ahnten, dass sie die konkreten Täter nicht finden würden. Sie griffen nun auf einen Paragrafen zurück, der einst für Schutzgelderpresser und Schlepper erdacht worden war: den 278a des Strafgesetzbuches. Wer sich einer Organisation mit dem Wissen anschließt, dass diese, „wenn auch nicht ausschließlich“, schwere Verbrechen begeht, um Firmen unter Druck zu setzen, der solle schon alleine für die Teilnahme an dieser Mitgliedschaft bestraft werden. Mit einer Kriminalisierung der Ökobewegung hat das nichts zu tun.

Aber 278a ist ein besonders heikler Paragraf. Kriminell ist bereits die Bandenbildung, sie gilt es zu beweisen. Noch etwas ermöglicht dieser Paragraf: den Einsatz des Kontrollarsenals. Peilsender, Lauschangriffe, Telefonüberwachungen.

Belastende Mails von Balluch
Balluch sagt heute, man habe bei den „Bespitzelungen“ keinen einzigen Beweis gefunden. Doch das stimmt nicht ganz: Die Polizei stellte bei Angeklagten nicht nur Sturmhauben und Spraydosen sicher, sie entdeckte bei manchen auch Fotos von Kennzeichen der Privatautos der Grafs, Adressen ihrer Ferienhäuser oder die Privatadressen seiner Mitarbeiterinnen, vor deren Wohnungen dann Autos demoliert wurden.

Die Staatsanwaltschaft vermutet daher, die Beschuldigten wussten von den Anschlägen. Jeder der Angeklagten sei ein kleines Rädchen einer Psychoterrormaschine gewesen. Die Angeklagten kontern, sie hätten sich zwar in einem Graubereich bewegt, vielleicht verwaltungsrechtliche Normen überschritten, niemals aber das Strafrecht verletzt.

VGT-Mitarbeiter Felix H. spielt in dem Akt eine wichtige Rolle. Laut Anklage ist der Vereinskollege Balluchs der Verbindungsmann zwischen legalen Tierschutzvereinen und gewaltbereiten Fanatikern. Er bot Kleiderbauer während der Kampagne immer wieder ein „friedliches und konstruktives Gesprächsklima“ an. Einen Entschluss zum Stopp des Pelzhandels würde man „unverzüglich weiterleiten“, so sein Angebot. Hatte er es also in der Hand, den Terror zu stoppen? Felix H. schrieb: „Wir treten als seriöser Verein auf, die Offensive gegen die Pelztierindustrie als Netzwerk von Autonomen mit ALF-Drohwirkung.“ Er könne gerne als „Kontakt fungieren, falls jemand eine Ansprechperson sucht“.

Schafe und Wölfe waren hier also gemeinsam unterwegs, so der Verdacht der Polizei.

Ein Mail Balluchs nährt den Verdacht. Nach einem der dutzenden Buttersäureanschläge gegen Kleiderbauer beruhigte er aufgebrachte friedliche Tierschützer: „Unser Job scheint mir im Wesentlichen zu sein, derartigen Aktionen und AktivistInnen Deckung zu geben. Das heißt, sie sollen sich in der Masse sicher verstecken können, ihre Aktionen sollen in der Masse unserer Friedlich-Aktionen untergehen.“ Er wolle das „brave Gesicht“ der Tierschutzbewegung sein.

Balluch entgegnet heute, das sei doch nur aus dem Zusammenhang gerissenes Stammtischgeschwätz.

Zwettlers Ermittler wollten die Methoden der Tierrechtsextremisten verstehen lernen. Zuerst starteten sie einen Rundruf in Österreichs Wachzimmern. Alle Straftaten gegen Tierfabriken, Zirkusse, Gasthäuser, Pelzgeschäfte und Textilketten wurden dokumentiert. „Zum ersten Mal“, sagt Zwettler, „haben wir die Dimension des Problems erkannt.“

Ein Faustrecht herrsche da in Österreich. Da wurden Wirtshäuser mit Buttersäure angegriffen, weil sie Martini-Gänse auf die Speisekarte setzten. Da wird ein Uniprofessor nächtens bedroht, weil er Tierversuche unternimmt. Dort brennt ein Hühnerstall, da wird ein Pharmaunternehmen besetzt, dort Zirkuswägen abgefackelt. In Liesing beklagt die Besitzerin des Geschäfts Trachtenmaus 100.000 Euro Schaden. Das Bekennerschreiben verfasste die Zelle der ALF Liesing.

Hofierte Schwerverbrecher
Die ständigen Bezüge zu britischen Organisationen wie der Animal Liberation Front beunruhigen die heimischen Fahnder. Erst kürzlich ging übrigens das Tiroler Ferienhaus von Novartis-Chef Daniel Vasella in Tirol in Flammen auf. In einem Bekennerschreiben wird ihm vom österreichischen Ableger einer britischen Tierrechtsorganisation die „Vernichtung seiner privaten Existenz“ angedroht.

Der Geist der ALF, so die Befürchtung der Polizei, unterwandere das „linksalternative Milieu“, aus dem sich die radikale Tierschutzszene rekrutiere. Die ALF ist eine britische Tierrechtsorganisation, die vor Bombenanschlägen nicht zurückschreckt. ALF-Aktivist Barry Horne wurde einst wegen Brandanschlägen zu 18 Jahren Haft verurteilt. Er war mit Martin Balluch befreundet, starb später im Hungerstreik. Die Staatsanwaltschaft verweist auch auf Balluchs Kontakte zu Keith Mann, einem mehrfach vorbestraften Gewalttäter, der im Namen der ALF Lastautos mit Tiefkühlfleisch in Brand setzte. Elf Jahre Haft fasste Mann aus, sieben musste er absitzen. Seit seiner Freilassung tingelt der Extremist auch durch Österreich, wo er auf Einladung Balluchs bei „Tierkongressen“ auftritt. Balluch holte Mann höchstpersönlich am Flughafen ab und zahlte dessen Reisespesen, so die Anklage. Andere Angeklagte organisierten Partys für ihn.

„Keith Mann hat seine Strafe abgesessen“, sagt Balluch, er sei eine „interessante Persönlichkeit“, die auch in britischen TV-Dokus porträtiert werde. Es werde doch nicht verboten sein, freie Bürger zu treffen. Und die Brandanschläge? Was wäre gewesen, wenn Menschen dabei verbrannt wären? „Das ist nicht geschehen“, antwortet Balluch: „Ich mache mir aber Sorgen, ob Spinnen bei den Anschlägen verbrannt wären, das wäre ein ethisches Problem.“

War der Rechtsstaat entfesselt oder doch eher die Tierschutzbewegung? Fest steht, dass die Polizei im Auftrag der Justiz wertvolle Strukturermittlungen vornahm – egal ob die Beweise nun zu strafrechtlichen Verurteilungen führen oder nicht. Die Fahnder haben dabei (mit richterlichem Sanktus) allerdings auch völlig Unschuldige ins Visier genommen. Kürzlich musste sogar eine UVS-Richterin eine Hausdurchsuchung erdulden, weil Balluch sie in einem Mail für einen Freispruch lobte. Seriöse Firmen gerieten unter Verdacht, weil sie im Auftrag des VGT Eier in Supermärkten testeten. Selbst Toni Hubmann, der Freilandeierpionier, musste zum Verhör.

Die Anwälte der Tierschützer warnen nun vor einer gefährlichen Dynamik solcher Monsterverfahren: Die Polizei weiß, dass Schwerverbrechen geschehen sind, sie gab, um diese aufzuklären, Unmengen an Geld aus. Aber Beweise zur Überführung von konkreten Tätern blieben die Fahnder oft schuldig.

Die Sorge der Verteidiger: Die Justiz versuche nun die exzessive Arbeit der Polizei mit gewagten Auslegungen des 278a „zu legitimieren“ . Es werde ein Konstrukt errichtet, warnt Philipp Bischof, einer der Verteidiger: „Die Angeklagten werden nun in den Treibsand der Straftaten der letzten 15 Jahre geworfen.“

Ist Martin Balluch also der Kapo einer kriminellen Organisation? Oder nur einer, der Gewalt still duldet und schönredet, weil sie auch seinen (friedlichen) Kampagnen dient? Die Justiz muss den Angeklagten die Bildung der „kriminellen Organisation“ mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ nachweisen. Der Oberste Gerichtshof stellt dafür hohe Ansprüche. Eine „bloß punktuelle Beteiligung an einzelnen Straftaten“ genüge nicht, so die herrschende Judikatur des Höchstgerichts.

Ein Freispruch ist keine Schande
Genau hier wird die Anklage aber tatsächlich gefährlich schwammig. Da reicht bei manchen der Angeklagten schon das Zusammentreffen auf einem Tierrechtskongress oder eine Tätigkeit als EDV-Experte für Balluchs legalen Verein, um Teil eines „kriminellen Netzwerks“ zu sein.

Eine kritische Richterin ist nun gefordert. Weder vom Polizeistaatsgeschrei der „Tierrechtler“ noch von den Vermutungen der Polizei darf sie sich leiten lassen. Sie muss eindeutige Beweise verlangen. Sechs Monate lang soll der Prozess dauern. Er wird horrende Anwaltskosten verschlingen.

Sollten auch nur geringste Zweifel daran bestehen, dass die zehn Angeklagten eine kriminelle Organisation bildeten, muss die Justiz in diesem Punkt Freisprüche fällen.

Ein politischer Sieg von Martin Balluch wäre das nicht. Ebenso wenig wäre es eine Niederlage von Erich Zwettlers Verfassungsschützern.

Seit die Soko Pelztier ermittelt, so hält die Anklage und die Pressestelle von Kleiderbauer übrigens fest, haben die Anschläge gegen den Konzern aufgehört. Im Zweifel ist auch das nur Zufall.

Wie geschmiert

Sie pflegen beste Kontakte zur Politik und verdienen bei öffentlichen Aufträgen Millionen. Nur langsam versteht die Justiz, was manche österreichische Lobbyisten wirklich können. Nun ist der Gesetzgeber gefordert (für Falter)


Mit welchem ehrenwerten Unternehmer soll man diese Geschichte beginnen? Mit dem „Marktbeobachter“ Alfons Mensdorff-Pouilly, jenem unbescholtenen Grafen, dem britische und amerikanische Korruptionsfahnder „aggressive Bestechung“ von österreichischen, tschechischen und ungarischen „Entscheidungsträgern“ anlasten, nachdem er Kabinettsmitarbeiter des damaligen Innenministers Ernst Strasser mit Jagdreisen ins schottische Luxusschloss Dalnagar verwöhnt hatte?

Oder mit den „Werbern“ Gernot und Erika Rumpold, deren „100 % Communications“ durch den Eurofighter-Deal 6.526.601 Euro und sieben Cent kassierten. Bezahlt wurden die Rechnungen ganz legal vom Lobbyisten Erhard Steininger, der auch dem Airchief des Heeres 80.000 Euro „Darlehen“ zustecken durfte.

Oder soll man diese Geschichte mit dem „Strategieberater“ Walter Meischberger und dem „Agenturchef“ Peter Hochegger anfangen? Beim Verkauf von Bundeswohnungen schnitten die beiden zehn Millionen Euro mit, legal, wie sie beteuern, aber unversteuert. Von der Baufirma Porr kassierten sie 200.000 Euro für eine „Marktstudie über Immobilien in Rumänien“. Die Korruptionsfahnder, die die Porr-Zentrale bei einer Razzia durchsuchten, vermuten, dass es Schmiergeld gewesen sein könnte.

Oder soll man an Alexander Zach und seinem Freund Zoltan Aczel erinnern, die zwei „Consulter“, wie sie sich nennen? Mehr als fünfzehn Millionen (!) Euro Erfolgshonorar zahlte Strabag-Chef Hans Peter Haselsteiner laut eigenen Angaben den LiF-Politikern dafür, dass sie ihm den Auftrag zum Bau einer ungarischen Autobahn eingefädelt hatten. Danach, so zeigen vertrauliche Dokumente, empfahl Haselsteiner die beiden „Berater“ an die OMV und die Erste Bank weiter. In geheimen Beraterverträgen werden „Kenntnisse der ortsüblichen Gebräuche und kulturellen Unterschiede“ als Atout der Agentur angeführt.

Lobbyisten wie Mensdorff-Pouilly, Zach, Rumpold und Meischberger schreiben „Berater“, „Consulter“ oder „Marktforscher“ auf ihre Visitenkarten. Sie alle legen Wert auf die Feststellung, nichts Unrechtes getan zu haben. Sie sind unbescholten, aber die Justiz ermittelt gegen sie. So unterschiedlich sie auftreten, eines haben sie gemeinsam: Sie kennen nicht nur die „ortsüblichen Gebräuche“, sie sind auch politisch bestens vernetzt oder waren selbst politisch tätig. Daraus schlagen sie nun Kapital. Wie genau sie das tun, das interessiert inzwischen die Staatsanwälte innerhalb Europas immer mehr.

Es sind spezielle Leistungen, die diese kleinen Firmen bieten: Sie vermitteln diskret Kontakte zu Politikern oder hochrangigen Bürokraten oder zu Personen, die nahe an den Geldtöpfen der Parteien sitzen – und manchmal, so vermuten Fahnder, spenden sie auch direkt in die Kassen von parteinahen Stiftungen, die das Geld dann an Parteien weiterreichen. Sie erwarten, dass das Projekt ihres Auftraggebers entsprechende politische Unterstützung erhält. „Es liegt der Verdacht nahe, dass wir ein Outsourcing von Korruption erleben, das strafrechtlich kaum zu fassen ist“, sagt ein Ermittler. Die Zeiten, in denen Geldkoffer an Politiker überreicht wurden, seien passé. Heute werden Transaktionen über Agenturen abgewickelt, die das Geld geschickt und ganz legal weiterleiten. „Wir sind“, formulierte es einmal der ehemalige FP-General Walter Meischberger, „eben zur richtigen Zeit im richtigen Biotop.“

Dabei geht es nicht um irgendwelche privaten Zahlungen, die die Lobbyisten kassieren, sondern sie schneiden bei Deals der öffentlichen Hand enorm mit. Die Rechnung zahlt letztlich die Allgemeinheit.

„Solche Sitten gehören eigentlich verboten, zumindest wenn es um öffentlich finanzierte Geschäfte geht“, sagt daher ein Wiener Korruptionsexperte, der nicht genannt werden will, weil er in einem konkreten Fall ermittelt. „Wenn sich Unternehmen um öffentliche Aufträge bewerben, dann haben Lobbyisten von Behörden und Politikern Abstand zu halten.“

Zuletzt waren es Fahnder des britischen Serious Fraud Office (SFO), die zurückgepfiffen wurden. Ihre Akten bieten Einblicke in das Funktionieren des globalen Geschäfts mit dem Schmiergeld: Alfons Mensdorff-Pouilly, Gatte der ehemaligen ÖVP-Ministerin Maria Rauch-Kallat, habe rund zehn Millionen Pfund in Ungarn und Tschechien verteilt, so der Verdacht. Versteckt wurde es laut profil in Briefkastenfirmen, deren Eigentumsverhältnisse kein Ermittler mehr durchschaut. Mensdorff-Pouilly dürfte Glück haben: Prozesse in Ungarn und Tschechien wurden aufgrund von Verjährung eingestellt. In London zahlte sein Auftraggeber, der Waffenkonzern British Aerospace, eine Buße von 320 Millionen Euro. Gilt der Ablasshandel dank EU-Recht auch für die Wiener Ankläger?

ÖVP-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner macht bereits erstaunlich Druck für Mensdorff-Pouilly. Am Dienstag betonte sie in einem Kurier-Interview, dass das „Doppelbestrafungsverbot“ Sinn macht. Gleichzeitig rügt sie Kanzler Werner Faymann, der Ermittlungen einforderte.

Abseits aller strafrechtlichen Verantwortung bleibt eine Frage offen: Wie funktioniert das Geschäft der Lobbyisten im Detail? Wie schaffen sie es, den Fahndern immer wieder zu entkommen?

Wer sich durch Gerichtsprotokolle, Unterlagen von parlamentarischen Ausschüssen, durch die Zeugenaussagen von Kronzeugen oder etwa eine gestohlene Festplatte der Haselsteiner-Lobbyisten Zach und Aczel wühlt, entdeckt ein System. Ein Unternehmer beauftragt einen Lobbyisten. Der bekommt viel Geld, das über komplizierte Firmenkonstruktionen oder Off-Shore-Konten ausbezahlt wird. Der Lobbyist beschafft wertvolle Information aus politischen Kreisen. Ein Teil des Lobbyistenhonorars wandert später an Stiftungen, Vereine oder direkt an Politiker.

Vor allem in Osteuropa gehört das „Schmieren“ von Beziehungen inzwischen zum Geschäftsstandard, der auch von österreichischen Unternehmen nicht mehr grundsätzlich hinterfragt wird. „Ich höre das immer wieder: Wenn du in Osteuropa erfolgreich sein willst, musst du in diesen Geschäftsbereich hinein“, erzählt PR-Berater Dietmar Ecker von der Agentur ecker & partner. Weil etablierte Agenturen ablehnen, suchen sich die heimischen Investoren meistens auf derartige Transaktionen spezialisierte Einzelpersonen oder Kleinstfirmen. „Darüber redet niemand offen.“ Ecker legt Wert auf die Feststellung, dass seine Firma von solchen Angeboten „die Finger lässt“. Auch Peter Köppl von Kovar & Köppl kennt solche Anfragen. „Aber dieses Geschäft geht an uns vorbei. Es ist immer das gleiche Biotop.“ Ihn ärgert, dass der Ruf der gesamten Lobbyingbranche unter der Korruption Einzelner leidet.

Nirgendwo ist das Treiben, das Ecker und Köppl nur vom Hörensagen kennen wollen, besser dokumentiert, als auf der Festplatte der Firma Eurocontact, dem „Consulting-Unternehmen“ Zachs und seines Kompagnons Zoltan Aczel. Ein Teil der Festplatte, er betrifft den Strabag-Konzern von LiF-Mäzen Hans-Peter Haselsteiner, ist der Öffentlichkeit in Grundzügen bekannt. Der EU-Parlamentarier Hans-Peter Martin hatte die Dateien ausgewertet und eine Anzeige an die Korruptionsstaatsanwaltschaft geschickt, die seit Monaten mit ungarischen Kollegen ermittelt. Martin vermutet, dass hier „Kickbacks als Lobbyistenarbeit“ getarnt wurden.

Es ist ein exemplarischer Fall. Das Glück der Fahnder im Fall Strabag ist, dass Zach und Aczel ihr Treiben in Mails und Vermerken penibel dokumentiert haben. In Notizen wurde hingekritzelt, wie Millionen „direkt in die Parteien gespendet“ werden und „sicher ausbezahlt“ werden könnten. „Vögel“ und „Blumen“ sollten bedient werden, heißt es in einer Aufstellung. Die Symbole, so der Verdacht, stehen vermutlich für die Parteiwappen von Sozialisten und Liberalen. In eigenen Dokumenten mit dem Titel „Vorgehensweise Provisionsauszahlung“ wird dann beschrieben, wie man Geldbeträge völlig legal über Stiftungen an Parteien in Ungarn weiterleiten kann. „Fälschungen“, meinte Haselsteiner dazu und droht allen, die ihm Korruptes vorwerfen, mit Klagen. Auch Zach und Aczel bestreiten, Kriminelles getan zu haben. Zu einer Stellungnahme waren sie nicht bereit. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Es müssen akribische Fälscher am Werk gewesen sein. Rund 5000 Mails sind auf der Festplatte gespeichert, sowie Entwürfe von Beraterverträgen, Memos über den Stand von Ausschreibungsverfahren, Parteispenden und Analysen der politischen Szene. Besonders erhellend sind auch die Korrespondenzen mit Bankern, Ölmanagern, Parteifunktionären und Rüstungsmanagern, die Zach und Aczel als Kunden gewinnen konnten. All diese Unternehmer hatten ein Ziel: Sie wollten Aufträge in Osteuropa (Erste Bank, OMV) oder Österreich (Eurofighter) keilen. Weil sie es alleine nicht schaffen, holten sie sich Zach und Aczel.

Ein Mail vom 22. Juni 2004 zeigt, was das bedeutet. Da schreibt Lobbyist Aczel einem damaligen Vorstand der Erste Bank zerknirscht: „Entschuldigen Sie, dass ich Sie mit dieser Sache belästige, aber das Anliegen vom Herrn Oberbürgermeister ist für unsere Sache sehr wichtig.“ Der Budapester Stadtchef Gabor Demszky brauche sehr dringend Kredit für einen Wasser- und Kanalanschluss auf seiner Feriensiedlung in Istrien – zwei Millionen Euro wären vonnöten, damit die Bewohner in der kroatischen Siedlung das Trinkwasser nicht mehr schleppen müssen. Ein Sprecher der Erste Group versichert heute, dass dieser Kredit nie vergeben wurde, es gebe noch immer keinen Wasseranschluss in der Siedlung.

Immer wieder wird in den Mails angedeutet, dass sogar die Organisation von Terminen mit Politikern Geld koste. In einem Mail an einen Werber des Rüstungskonzerns EADS etwa steht: „Ich hatte das Gefühl, dass Frau B. der Meinung war, dass wir den ‚Ministertermin‘ selbst kaufen müssen bzw. würden. Diese Annahme ist unrichtig, nennen wir es als eine kulturelle Eigenheit in Ungarn. Ich bekomme einen Termin, aber wenn ich das nachgeordnete Kabinett gerne auf meiner Seite haben möchte, ist es sinnvoll, von Anfang an gewisse Leistungen zu erbringen.“

Auch in Österreich verlangen Agenturen mittlerweile Bares, wenn sie Treffen mit Politikern arrangieren. Bis zu 12.000 Euro verrechnen Lobbyisten für das Arrangement eines Vieraugengesprächs, kleinere PR-Berater bieten das Service auch schon ab 5000 Euro. Wer einen Gruppen- oder Abteilungsleiter persönlich treffen möchte, zahlt ein paar Tausender weniger. „Dieser Terminhandel reißt gerade ein, was skandalös ist“, ärgert sich ein führender Lobbyist, der ungenannt bleiben möchte.

Der Kontakt mit Volksvertretern wird zur lukrativen Ware – auch für die mächtigsten Bosse Österreichs.

Selbst OMV-Chef Ruttensdorfer griff auf Haselsteiners Lobbyisten zurück, zumindest ergibt sich das aus der gehackten Festplatte von Euroconsult. Morgens um sieben, so zeigt ein Mail, verabredete man sich auf einer OMV-Tankstelle an der A4, um gemeinsam zu liberalen Spitzenpolitikern ins Budapester Café Szinbad zu fahren. Warum ein renommierter Vorstandschef eines Riesenkonzerns solch ungewöhnliche Wege beschreitet, um mit Politikern ins Gespräch zu kommen? Das will die OMV-Pressestelle nicht verraten. Auch die Anfrage, ob die OMV so wie Strabag Parteispenden leistete, bleibt unbeantwortet. „Wir geben grundsätzlich keine Auskünfte über etwaige Geschäftspartner oder Nichtgeschäftspartner“, so Konzernsprecherin Michaela Huber.

Etwas gesprächiger war die OMV bei Mensdorff-Pouilly. Dem Grünen Peter Pilz wurde zugetragen, dass auch der Graf für den Ölkonzern arbeitete. Warum ausgerechnet ein Geflügelzüchter als Experte für das Erdölwesen beschäftigt wurde? Die OMV sagt: „Es ging um die Analyse und Marktbeobachtung von unseren 13 Märkten in Zentral- und Osteuropa.“

Mensdorff-Pouilly war auch für die Telekom im Geschäft. Im Jahr 2008 war ein Unternehmen von Mensdorf-Pouilly mit der „Beratung und Analyse im Zusammenhang mit der Akquisition von Unternehmen für den Festnetzbereich beauftragt“, bestätigt ein Telekom-Sprecher. Um 147.000 Euro. So enthüllte Pilz, blies man auf Mensdorffs Gütern zur Jagd.

Marktanalysen, Einladungen zu Luxusjagden, Termine mit Politikern, Spenden und im Gegenzug vielleicht eine Provision, die sich am Wert von Milliardengeschäften bemisst. Ist das strafbar? Alle Lobbyisten und ihre Auftraggeber legen wert auf die Feststellung, dass sie für ihre Auftraggeber legal Informationen sammeln. Nicht jeder Sponsorvertrag, den ein Unternehmen in Osteuropa eingeht, ist verwerflich. Viele sozialpolitische Verbesserungen wären ohne Engagement aus dem „alten Europa“ tatsächlich undenkbar. Es muss ja nicht immer ein eigener Fußballklub sein, wie ihn Jörg Haider von der Bayern LB im Gegenzug für den Verkauf seiner Landesbank gesponsert haben wollte.

Korruptionsexperten beklagen aber, es fehle eine Offenlegungspflicht für Konzerne, sowie länderübergreifende Regelungen. Heute können Unternehmer wie Mensdorff, Zach, Rumpold, Meischberger und Hochegger über ihre „Kenntnisse der ortsüblichen Gebräuche“ schweigen. Der Gesetzgeber sei daher gefordert. Sonst können Agenturen so verfahren, wie einst EADS-Lobbyist Erhard Steininger. Als ihn Journalisten fotografieren wollten, zog er zum Zeichen seiner Unschuld einfach die Unterhose herunter.

Zuerst die Strafe und dann das Urteil!


Maria im Wunderland: Die Träume der Innenministerin zerstören die Grundfreiheiten unserer Republik

Innenministerin Maria Fekter dürfte eine begeisterte Leserin von Lewis Carroll sein. In seinem Buch „Alice hinter den Spiegeln“ hat er schon im Jahr 1871 ihre Sicherheitspolitik vorweggenommen.

„Woran könnt ihr euch denn am besten erinnern“, fragt Alice die Königin. „Ach an Verschiedenes, was übernächste Woche geschah“, antwortete diese. „Da ist zum Beispiel der königliche Läufer. Er sitzt gerade seine Strafe ab im Kerker; und der Prozess fängt erst Mittwoch in acht Tagen an; und das Verbrechen kommt erst ganz am Schluss.“ Alice entgegnet: „Angenommen, er begeht das Verbrechen gar nicht?“ „Umso besser! Oder etwa nicht?“, fragt die Königin.

Maria Fekter ist die Königin im österreichischen Wunderland. Am Sonntag imaginierte sie sich wieder einmal in eine dunkle Traumwelt, in der Figuren wie sie Herrscher und Winzlinge zugleich sind.

Man müsse Flüchtlinge nach ihrer Ankunft ein paar Wochen in Lagern „anwesenheitsverpflichten“, sagte sie in der „Pressestunde“. Denn das, so beteuert sie, „würde die Sorgen der Menschen wirklich ernst nehmen und nicht Floriani-Prinzip heißen“.

Das sei doch verfassungswidrig, hielt ein Journalist Fekter entgegen. Da nahm sie sich George Orwells Werk zum Vorbild. Die Flüchtlinge seien doch alle frei. Sie könnten sich in der neu zu errichtenden Asylkaserne von Eberau doch „frei bewegen“, so ihr Neusprech.

Und dann warf sie noch eine fast schon rechtshistorische Satzgirlande aus, die man hier in voller Länge ausbreiten muss: „Es gibt eine EuGH-Erkenntnis, dass zu, in Hinblick auf die Unterbringung in einer Kaserne diesbezüglich, und dieses EuGH-Erkenntnis gibt einen gewissen Rahmen vor, dass man sie unterbringen kann und anwesenheitsverpflichtet. Es gibt auf der anderen Seite EuGH-Erkenntnisse dazu, bezüglich Transiträume, und es gibt eigene österreichische Verfassungsjudikaturen dazu, und innerhalb dieses Rahmens muss man sich bewegen. Da heißt es, es muss befristet sein, darüber kann man diskutieren, ob 20 Tage, 28 Tage oder ob man sagt während des Zulassungsverfahrens, weil das kann beispielsweise auch in fünf Tage abgeschlossen sein, und dann wäre er bereits nach fünf Tagen bereits in die Grundversorgung, in die Länder zu überstellen. (...) Und es hätte wirklich viele Vorteile.“ Zitat Ende.

Dieses erbärmliche Gestammel (ein Fact-Check der Behauptungen findet sich auf Seite 12) nennt Fekter Sicherheitspolitik. „Zuerst die Strafe, dann das Urteil“, formuliert die Königin bei Alice. „Im Interesse der Sorgen der Bevölkerung“, ergänzt Fekter.

Man könnte nun darauf verweisen, dass der österreichische Gesetzgeber bereits 1867, also vier Jahre vor Erscheinen von „Alice hinter den Spiegeln“, das Staatsgrundgesetz erlassen hatte. „Die Freizügigkeit der Person und des Vermögens innerhalb des Staatsgebietes unterliegt keiner Beschränkung“, steht da im Artikel vier im Verfassungsrang geschrieben. Das Gesetz sollte vor willkürlicher Verhaftung schützen. Nur Richter sollten Menschen nach einem fairen Prozess einsperren dürfen. Doch bei Carroll sind Richter nur törichte Echsen, Kröten und Maulwürfe.

Nein, Fekters Fantasien werden nicht Gesetz, ihren roten Koalitionspartnern „dreht es den Magen um“ (so die SPÖ-Ministerin Gabriele Heinisch-Hosek). Aber ihr Vorstoß entlarvt einen Trend, den der deutsche Justizexperte und Publizist Christian Bommarius einmal „die Politik des absoluten Verdachts“ nannte.

„Nicht nur das Verbrechen ist also zu bekämpfen“, schreibt er, „sondern schon seine Entstehung, nicht erst der Verbrecher ist zu ermitteln, sondern der Plan, der ihn zum Verbrecher macht.“ Die Polizei sei nicht mehr dazu da, Straftaten zu bekämpfen, sondern das Risiko ihrer Entstehung zu minimieren. Dazu braucht es Rufdatendatenbanken aller Bürger, Nacktbilder aller Passagiere und in letzter Konsequenz Saualmlager zur Isolation all jener, die Dichands Leser nur wegen ihrer Herkunft als Gefahr definieren.

Diese Politik der Kriminalisierung wird nicht für mehr Sicherheit sorgen. Sie wird nur dazu führen, dass Flüchtlinge mehr denn je als Bedrohung wahrgenommen werden. Und genau das ist der Sinn der Fekter’schen Debatten. Sie braucht die Unsicherheit. Nur wo große Sorge herrscht, kann sie Sicherheit verkaufen wie einst Schotter.

Es ist aber eben auch ein Abverkauf an Grundrechten, wie ein Blick ins Archiv zeigt. Zuerst wurde Fluchthilfe kriminalisiert. Dann wurden karitative Organisationen aus den Schubgefängnissen verbannt. Sogleich entmachtete die Politik die Richter des Verwaltungsgerichtshofs und beschränkte die Bewegungsfreiheit von Flüchtlingen auf den Radius eines politischen Bezirks.

Nun sollen Asylwerber wochenlang in neu zu errichtenden Lagern konzentriert werden, die in ihrer Ästhetik Kasernen des 19. Jahrhunderts gleichen.

Asylpolitik verkommt zur Entrechtung, obwohl es laut Statistik meist um Flüchtlinge geht, die aus Afghanistan, dem Irak und Tschetschenien entkommen konnten.

Ein Ende des Spiels ist nicht in Sicht. Wenn Fekter „Anwesenheitsverpflichtung“ fordert, dann müssen die Blauen nachschärfen. Schon fordert Strache Anhaltelanger in Weißrussland, einem Folterstaat. Fekter könnte nun mit Nordkorea kontern. Dort wird die ganze Bevölkerung eingesperrt, damit sie nicht mehr flüchten, also straffällig werden kann.

Allein gegen das Geld

Überfordert und ausgehungert. Der Fall Hypo offenbart die Not der heimischen Justiz. Staatsanwälte und Richter erheben Anklage gegen die Republik
(mit Stefan Apfl für Falter)


Claudia Bandion-Ortner hatte das E-Mail wohl in guter Absicht verschickt. Im Dezember kündigte die Justizministerin in einem Schreiben an 6000 Richter, Staatsanwälte und Kanzleikräfte ihren Kampf um mehr Personal an. Was danach geschah, nennt das Justizpersonal mittlerweile den „digitalen Adventaufstand“.

Innerhalb weniger Stunden kläffte der erste Richter per Mail zurück – seine 6000 Kollegen lasen mit. Dann zürnte der nächste Richter und der nächste. Man sei „bis zum Erbrechen“ mit Akten vollgestopft und habe die Ausreden satt, schimpfte einer. Nein, so mailt ein anderer Richter, man würde nicht mehr länger den Mund halten angesichts der „Glanztaten“ der Ministerin und ihrer Personalpolitik. Die unabhängige Gerichtsbarkeit, eine Säule dieser Republik, so schreibt ein anderer sinngemäß, stürze gerade ein. 1300 Staatsanwälte und Richter tippten sich ihren Zorn vom Leib.

Es war keine Attacke wildgewordener Spammer. Die Justiz selbst erhob Anklage gegen die Republik.

Wieso sich die Ermittlungen in den Fällen Meinl, Bawag, Immofinanz, Strabag, Libro, Mensdorff, Constantia, Buwog, Eurofighter jahrelang dahinschleppen? Wieso Anzeigen gegen postenschachernde Innenminister übersehen werden und sich wichtige Politverfahren verjähren? Darauf gibt es viele Antworten. Eine gewichtige lieferte die Personalberatungsfirma Deloitte & Touch: Es herrscht Notstand im Reich des Rechts.

Monatelang errechneten die Consulter den Personalnotstand der Justiz, ehe sie die Zahlen Ende 2009 präsentierten. Das Ergebnis des 1,3 Millionen Euro teuren Projekts, an dem rund 1000 Richter und Staatsanwälte beteiligt waren: Um den Normalbetrieb aufrechtzuerhalten, fehlen 43 Staatsanwälte und 187 Richter.

Nun unterstützt die hausmachtlose Justizministerin, die Personalkürzungen bislang kampflos hingenommen hatte, die Standesvertreter. Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) winkte zunächst ab. Das Ministerium solle doch interne „Umschichtungen“ vornehmen.

Am vergangenen Montag, nachdem der Druck gehörig aufgebaut worden war, versprach Pröll der Justiz für die großen Justizcausen als „Sofortmaßnahme“ immerhin 15 Staatsanwälte mehr, weitere 20 sollen folgen.

„Wir wurden die letzten Jahre verarscht“, klagt ein hoher Staatsanwalt,

weiter lesen »

Volksfront von Kärnten

Ein großartiges Video von "Downunder":

Feuer am Dach

Die Innenministerin lässt die schlampige Arbeit der Kärntner Polizei im Fall des tödlichen Asylheimbrandes überprüfen. Nun erhebt ein Verfassungsschützer weitere Vorwürfe

Als die Polizeizeitschrift Der Kriminalbeamte kürzlich die Ehrung der Kriminalisten des Jahres vornahm, durfte sich auch Herbert Klammer freuen. Der Chef des Kärntner Landeskriminalamts wurde kurz vor seiner anstehenden Pensionierung für sein Lebenswerk ausgezeichnet. Klammer, so die Laudatio, habe „die Kärntner Kriminalitätsbekämpfung geprägt wie kaum ein anderer“.

Klammers letzte Monate werden deshalb nicht von Ruhe geprägt sein. Seine Behörde steht unter dem Verdacht, einen tödlichen Brandanschlag auf ein Asylwerberheim während der EM 2008 als Unfall kleingeredet zu haben.

Als der Falter die Justizakte in dem Fall vergangene Woche veröffentlichte, rügte Heinz Patzelt, Chef von Amnesty International, „die gezielte Nichtaufklärung“ des Brandanschlags als ein „besonders erschütterndes Beispiel von institutionellem Rassismus“. Der Grüne Peter Pilz forderte die Einberufung des Innenausschusses, da es nicht sein könne, „dass ein Mord in Österreich nicht aufgeklärt wird, nur weil das Opfer ein Asylwerber ist“. Auch das UN-Flüchtlingshochkommissariat schaltete sich ein.

„Wir haben uns nichts vorzuwerfen“, konterte Oberst Klammer. Man habe „akribisch“ ermittelt. Außerdem sei die Staatsanwaltschaft zuständig. Im Innenministerium hüllte man sich deshalb bis zum Falter-Bericht in Schweigen. Die Polizei, die einst so vollmundig Erklärungen über die angebliche Schuld der Flüchtlinge an dem Brand abgab, war plötzlich ganz still.

Vergangenen Donnerstag, am Tag der Menschenrechte, erhob Innenministerin Maria Fekter den Fall dann doch zur Chefsache. Sie gab dem Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, Gerhard Anderl, die Order, die Arbeit der Kärntner zu überprüfen. Das letzte Mal wurden schlampige Kriminalbeamte übrigens im Fall Kampusch „evaluiert“.

Die Vorgeschichte: Am 12. Juni, am Tag, als Kroatien die deutsche Elf im Wörtherseestadion besiegte, brannte es um sieben Uhr morgens in der Flatschacher Straße. Afrikanische Flüchtlinge sprangen aus dem Fenster, weil der beißende Rauch vom Erdgeschoß in die oberen Stockwerke zog. Der Gambier Alex Oppong starb, 19 weitere Asylwerber wurden zum Teil schwer verletzt. Bis heute haben die Opfer keine psychologische Betreuung oder Schadenersatz erhalten, wie ihr Anwalt Farhad Paya rügt: „Keine Behörde schert sich um sie.“

Oberst Klammer hingegen wusste bereits am Tag der Tat, was den Brand entfacht hatte: eine Zigarette der Flüchtlinge. Der Heimbetreiber, der BZÖ-Politiker und Feuerwehrmann Gabriel F., hatte es ja in einer ersten Einvernahme so vermutet.

Klammers These hatte einen Haken: Sie wurde von Brandgutachtern des Bundeskriminalamts (BKA) in aller gebotenen Vorsicht in Zweifel gezogen und dann von einem Gerichtssachverständigen eindeutig widerlegt. Die BKA-Chemiker fanden im Brandschutt Spuren von Verbindungen, die sich auch in Kfz-Benzin wiederfinden. Sie vermerkten deshalb, dass der Brand entweder durch eine „offene Flamme“ gelegt oder durch eine Zigarette entfacht worden sein könnte.

Die Klagenfurter Polizei verkürzte das Gutachten in diesem wesentlichen Punkt: Das Feuer, so ein „Anlassbericht“, sei „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ durch eine Zigarette ausgelöst worden. Brandbeschleuniger, so die Kärntner, seien nicht gefunden worden. Vom Kfz-Benzin und dem Hinweis auf eine „offene Flamme“ war keine Rede mehr.

Der später beauftragte Brandsachverständige Thomas Schuster-Szentmiklosi fand hingegen Schüttspuren von Brandbeschleunigern. Das Feuer, so sein Gutachten vom September 2008, könne niemals durch eine Zigarette ausgelöst worden sein. Viel zu schnell seien die Flammen emporgeschossen, viel zu heiß sei das Feuer gewesen, sogar Betonwände seien beschädigt worden. Der Brand sei „mit größter Wahrscheinlichkeit“ mittels brennbarer Flüssigkeiten „mutwillig“ gelegt worden. Und zwar im Stiegenhaus, dem einzigen Fluchtweg des Heims. Juristisch hat all das einen Namen: Mord.

Spätestens jetzt hätten die Kärntner den Verfassungsschutz informieren, die Bevölkerung um Hinweise bitten und einen härteren Gang einlegen müssen. Kärntens Landeskriminalamt ließ sich aber nicht beirren. Die Polizisten führten oberflächliche Befragungen durch. Im Frühjahr behauptete Oberst Klammer erneut, der Brand sei von einer Zigarette entfacht worden.

Der Falter gab den Akt einem Verfassungsschützer, der harte Kritik an der Arbeit der Klagenfurter Behörden übt. Wie hätten die Ermittler vorgehen müssen? Der Beamte sagt: Sie hätten zum Beispiel die Kleidung des Heimbetreibers und BZÖ-Politikers Gabriel F. (er war zur Zeit des Brandes in der Nähe) beschlagnahmen und auf mögliche Spuren von Brandmittelbeschleunigern untersuchen müssen. Schließlich gab es vage Hinweise von Flüchtlingen auf einen möglichen Versicherungsbetrug (die Vorwürfe werden von F. bestritten). Doch diese Beweissicherstellung blieb aus.

Die Kärntner hätten auch die Opfer nach der Farbe des Rauchs und des Geruchs im Heim befragen müssen – um Hinweise zu erhalten, ob Benzin brannte oder nur feuchter Hausmüll. Schwarze Russablagerungen entlang der Fenster an der Außenfassade waren sichtbare Zeichen für einen großen oder mehrere kleinere Brandherde. Warum wurde das in den Berichten nie erwähnt? Die Polizisten hätten auch den Verfassungsschutz bitten können, Hooligans oder vielleicht sogar politisch aktive Asylwerber zu befragen.

All das geschah nicht – oder viel zu spät. Die Staatsanwaltschaft plant nun Anklagen an einer Nebenfront. Die zwei Betreiber des Heimes, Baumeister Dieter Rapatz und sein Gehilfe Gabriel F., sollen wegen Missachtung von Feuerschutzbestimmungen angeklagt werden. Auch gegen Kärntner Beamte wird noch ermittelt. Sie hatten das Heim als Asylquartier bewilligt – ohne die Umsetzung der feuerpolizeilichen Auflagen zu kontrollieren. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

„Fekter versucht einen politischen Schwelbrand zu löschen“, sagt nun ein Ministerialbeamter. Sie ahnte, dass einiges auf dem Spiel stehe. Opferanwalt Farhad Paya warf schließlich die Frage auf, ob Kärntens Polizei „nur unprofessionell“ oder politikverseucht sei. Fekter soll ihren Bericht noch vor Weihnachten erhalten. Ob sie ihn auch veröffentlicht? Innenministeriums-Sprecher Rudolf Gollia sagt, dies sei eine Entscheidung der Ministerin.

Dass die Polizei auch anders kann, zeigte ein Vorfall am Wochenende. Wieder wurde ein Asylheim, diesmal eine Einrichtung der Grazer Caritas, mit Brandmittelbeschleunigern abgefackelt. Die Polizei fragte die Bevölkerung um Hinweise, der Verfassungsschutz schaltete sich ein.

Fekter lässt im Asylheimbrand ermitteln

Kompliment an Innenministerin Maria Fekter. Sie nimmt die im Falter (siehe unten) recherchierten Widersprüche und Vertuschungsvorwürfe ernst und setzte eine Evaluierungskommission ein, berichtet ORF.at

Der vertuschte Brandanschlag

Wie die Kärntner Polizei während der EM ein tödliches Attentat auf ein Asylheim als Unfall kleinredete (für Falter, Mitarbeit: Marion Bacher)


Am Morgen des 12. Juni 2008 führte der Klagenfurter Unternehmer und Asylheimbetreiber Dieter Rapatz wie immer seinen Hund spazieren. Plötzlich läutete sein Telefon, es war Rapatz’ Mitarbeiter Gabriel F.

In Rapatz’ Flüchtlingsheim in der Flatschacherstraße, so schrie F., der Verantwortliche des Hauses, in den Hörer, sei Feuer ausgebrochen. Die „Asylanten“ stünden am Fensterbrett und seien dabei, in die Tiefe zu springen.

Baumeister Rapatz blieb bei seinem Hund, wie er später bei einem Verhör erzählte. „Ich selbst habe keine unmittelbare Veranlassung gesehen, mich sofort an den Brandort zu begeben, da die Einsatzkräfte verständigt waren.“ Er, der vom Land Kärnten mit der Betreuung von Flüchtlingen beauftragt wurde, sei ja schuldlos an diesem Drama. Nur eines habe er sich vielleicht vorzuwerfen. Er hätte auch die Fenster in den oberen Stockwerken vergittern sollen, „sodass niemand hätte springen können“. Rapatz’ Anwalt behauptete später gegenüber einem ORF- „Thema“-Reporter: „Das Fluchtverhalten der Afrikaner ist nicht mit jenem von zivilisierten Westeuropäern zu vergleichen“, denn die Asylwerber kennen keine Feuerwehr.

An diesem Morgen standen viele Flüchtlinge an den Fenstern, während beißender Rauch in ihre Zimmer kroch. Die Eingeschlossenen rüttelten an Fenstergittern im Erdgeschoß, die eine Passantin von außen vergeblich abzumontieren versuchte. Einige sprangen vom zweiten Stock in die Tiefe. Alex Oppong etwa, Vater von vier Kindern. Er starb. 19 weitere Flüchtlinge wurden verletzt (der Falter berichtete).

Klagenfurt stand an jenem Tag im Rampenlicht Europas – nicht wegen des Brandes, sondern wegen der EM. Am Tag des Dramas sollte Kroatien die deutsche Elf im Wörtherseestadion 2:1 besiegen. Auch Hooligans streiften an diesem Tag übrigens durch die Stadt.

Die Kärntner Polizei beruhigte sofort die Öffentlichkeit. Es gebe „keine Hinweise“ auf einen Anschlag, versicherte der Kärntner Kripo-Oberst Hermann Klammer am Tag der Tat. Und Jörg Haider erklärte die Opfer zu Tätern. Eine Fehde von Drogendealern habe wohl zu dem Feuer geführt, behauptete er. Beweise dafür gibt es nicht

Dem Falter liegen vertrauliche Ermittlungsakten und Gutachten in dem Fall vor. Sie zeichnen ein hässliches Bild von der Arbeit der Kärntner Polizei. Die Dokumente legen den Verdacht nahe, dass nicht nur Haider, sondern auch die örtliche Exekutive von Anfang an versuchte, den „Asylanten“, wie die Opfer in dem Akt ständig genannt werden, die Schuld an dem Drama in die Schuhe zu schieben.

Monatelang wurde nicht nur die Öffentlichkeit, sondern auch die Justiz desinformiert. Brandgutachten, die erste Hinweise auf ein Attentat enthalten, wurden in Aktenvermerken an die Justiz an entscheidenden Stellen falsch zusammengefasst. Selbst als ein Gutachter eindeutig von „mutwilliger Inbrandsetzung“ sprach, schwächte die Polizei ab. Der Verfassungsschutz, jene Einheit, die bei Verdacht auf politisch motivierte Verbrechen ermitteln muss, wurde desinformiert.

Dem Klagenfurter Staatsanwalt, Christof Pollak, und dem Anwalt der Opfer, Farhad Paya, ist es zu verdanken, dass der Fall vielleicht doch noch vor dem Strafgericht landetDer vertuschte Brandanschlag

Wie die Kärntner Polizei während der EM ein tödliches Attentat auf ein Asylheim als Unfall kleinredete (für Falter, Mitarbeit: Marion Bacher)


Am Morgen des 12. Juni 2008 führte der Klagenfurter Unternehmer und Asylheimbetreiber Dieter Rapatz wie immer seinen Hund spazieren. Plötzlich läutete sein Telefon, es war Rapatz’ Mitarbeiter Gabriel F.

In Rapatz’ Flüchtlingsheim in der Flatschacherstraße, so schrie F., der Verantwortliche des Hauses, in den Hörer, sei Feuer ausgebrochen. Die „Asylanten“ stünden am Fensterbrett und seien dabei, in die Tiefe zu springen.

Baumeister Rapatz blieb bei seinem Hund, wie er später bei einem Verhör erzählte. „Ich selbst habe keine unmittelbare Veranlassung gesehen, mich sofort an den Brandort zu begeben, da die Einsatzkräfte verständigt waren.“ Er, der vom Land Kärnten mit der Betreuung von Flüchtlingen beauftragt wurde, sei ja schuldlos an diesem Drama. Nur eines habe er sich vielleicht vorzuwerfen. Er hätte auch die Fenster in den oberen Stockwerken vergittern sollen, „sodass niemand hätte springen können“. Rapatz’ Anwalt behauptete später gegenüber einem ORF- „Thema“-Reporter: „Das Fluchtverhalten der Afrikaner ist nicht mit jenem von zivilisierten Westeuropäern zu vergleichen“, denn die Asylwerber kennen keine Feuerwehr.

An diesem Morgen standen viele Flüchtlinge an den Fenstern, während beißender Rauch in ihre Zimmer kroch. Die Eingeschlossenen rüttelten an Fenstergittern im Erdgeschoß, die eine Passantin von außen vergeblich abzumontieren versuchte. Einige sprangen vom zweiten Stock in die Tiefe. Alex Oppong etwa, Vater von vier Kindern. Er starb. 19 weitere Flüchtlinge wurden verletzt (der Falter berichtete).

Klagenfurt stand an jenem Tag im Rampenlicht Europas – nicht wegen des Brandes, sondern wegen der EM. Am Tag des Dramas sollte Kroatien die deutsche Elf im Wörtherseestadion 2:1 besiegen. Auch Hooligans streiften an diesem Tag übrigens durch die Stadt.

Die Kärntner Polizei beruhigte sofort die Öffentlichkeit. Es gebe „keine Hinweise“ auf einen Anschlag, versicherte der Kärntner Kripo-Oberst Hermann Klammer am Tag der Tat. Und Jörg Haider erklärte die Opfer zu Tätern. Eine Fehde von Drogendealern habe wohl zu dem Feuer geführt, behauptete er. Beweise dafür gibt es nicht

Dem Falter liegen vertrauliche Ermittlungsakten und Gutachten in dem Fall vor. Sie zeichnen ein hässliches Bild von der Arbeit der Kärntner Polizei. Die Dokumente legen den Verdacht nahe, dass nicht nur Haider, sondern auch die örtliche Exekutive von Anfang an versuchte, den „Asylanten“, wie die Opfer in dem Akt ständig genannt werden, die Schuld an dem Drama in die Schuhe zu schieben.

Monatelang wurde nicht nur die Öffentlichkeit, sondern auch die Justiz desinformiert. Brandgutachten, die erste Hinweise auf ein Attentat enthalten, wurden in Aktenvermerken an die Justiz an entscheidenden Stellen falsch zusammengefasst. Selbst als ein Gutachter eindeutig von „mutwilliger Inbrandsetzung“ sprach, schwächte die Polizei ab. Der Verfassungsschutz, jene Einheit, die bei Verdacht auf politisch motivierte Verbrechen ermitteln muss, wurde desinformiert.

Dem Klagenfurter Staatsanwalt, Christof Pollak, und dem Anwalt der Opfer, Farhad Paya, ist es zu verdanken, dass der Fall vielleicht doch noch vor dem Strafgericht landet – allerdings geht es nur um eine Nebenfront. Rapatz und sein Mitarbeiter Gabriel F. hätten die feuerpolizeilichen Vorschriften nicht eingehalten, so der Verdacht. Vor einigen Wochen fertigte Pollak einen entsprechenden Vorhabensbericht an das Justizministerium ab. Es gilt die Unschuldsvermutung. Paul Hefelle, Sprecher von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner, will all dies nicht bestätigen. Der Fall, so sagt er, „sei noch nicht entschieden“. Auch im Innenministerium gibt es keinen Kommentar. Sprecher Rudolf Gollia sagt: „Für die Pressearbeit ist die Justiz zuständig.“

Das Schweigen verwundert. Denn am Tag, an dem das Heim in Flammen aufging, waren die Behörden noch äußerst redselig. „Die kriminalpolizeiliche Untersuchung ergab, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kein Fremdverschulden vorliegt“, erklärte Kripo-Oberst Klammer bereits am Tag des Brandes. Auch der für den Fall zuständige Abteilungsinspektor Wolfgang L. hatte binnen 24 Stunden den Fall gelöst und in der Krone seine Sicht geschildert. Der Brand sei „durch nachglimmende Zigarettenreste“ verursacht worden, schrieb er in einem „Anlassbericht“ an die Staatsanwaltschaft: „Die Asylanten nahmen es zur Gewohnheit, dass sie vom Personal unbemerkt ihren Zimmermüll im Bereiche der Brandausbruchsstelle ablagerten, (…) um die vorgeschriebene Mülltrennung zu umgehen.“

Als Abteilungsinspektor L. solcherart Entwarnung gab, analysierten die Experten aus dem Bundeskriminalamt in Wien noch den „Brandschutt“. Sie entdeckten in verrußten Holz- und Papierresten Spuren von „3-Methylhexan, Methylcylohexan und Toluol“. Diese chemischen Verbindungen, so das Gutachten, kommen in „zahlreichen brennbaren Flüssigkeiten wie etwa Kfz-Benzin vor“. Toluol sei „eine der Hauptkomponenten von Kfz-Benzin“.

Die Brandexperten in Wien formulierten vorsichtig, sie behaupteten nicht, dass das Heim mit Benzin abgefackelt wurde, doch ausschließen wollten sie es „nach derzeitigem Stand“ nicht. In einem Abschlussbericht des BKA heißt es: „Der Brand wurde entweder durch eine heiße, nachglühende Zigarette oder beabsichtigt durch eine offene Flamme hervorgerufen.“

Zigarette oder Attentat. Das passte nicht ganz zur Version der Kärntner.

Der zuständige Kärntner Abteilungsinspektor lässt sich von der differenzierten Expertise der Kollegen in Wien aber nicht beirren. Am 4. August 2008 schreibt er seinen nächsten „Anlassbericht“ an den Staatsanwalt. Darin heißt es: „Es konnten keine brandunterstützenden Flüssigkeiten festgestellt werden“. Vom Kfz-Benzin ist keine Rede mehr.

Die Kripo hätte nun Zeugen ausforschen und intensiv befragen können. Etwa nach der Farbe des Rauchs. War er schwarz? Oder färbig? Das wäre ein Hinweis auf Brandbeschleuniger gewesen. Doch nichts dergleichen geschieht. Die Polizei kommt auch nicht auf die Idee, den Betreuer des Hauses, Gabriel F., härter anzufassen.

F., im Nebenberuf Feuerwehrmann und BZÖ-Politiker, hatte in einer ersten oberflächlichen Einvernahme angegeben, dass er sich zur Tatzeit in einem Nebengebäude des Asylheims aufgehalten habe. Das war kurz vor sieben Uhr morgens, wenige Minuten bevor das Feuer ausbrach. F. sagte, er hätte zu diesem Zeitpunkt nichts von einem Brand bemerkt. Ein paar Minuten später stand das Heim in Flammen.

Ist das glaubwürdig? F. will keine Stellungnahme abgeben. Doch ein durch eine Zigarette ausgelöster „Glimmbrand“, so wird ein Gerichtsgutachter später feststellen, hätte sich zunächst durch starke Rauchentwicklung bemerkbar gemacht. Das Feuer im Heim breitete sich allerdings in kürzester Zeit enorm aus. Es war so heiß, dass die Betondecke absplitterte, wie Heimbetreiber Rapatz zu Protokoll gab. Ein Glimmbrand, so sind sich Sachverständige später sicher, hätte andere Spuren hinterlassen.

Fast scheint es, als würde der Fall zu den Akten gelegt. Da schaltet sich Farhad Paya ein. Der Klagenfurter Anwalt vertritt die Hinterbliebenen von Alex Oppong, dem Mann, der in den Tod springen musste. Paya macht Druck bei der Staatsanwaltschaft. Die Polizeiermittlungen, so sein Verdacht, seien voreingenommen, vielleicht sogar politisch motiviert. Er trifft auf Staatsanwalt Christof Pollak, einen Ankläger, so Paya, „der endlich die richtigen Fragen stellt“.

Ankläger Pollak bestellt einen von der Polizei unabhängigen Brandgutachter. Keinen Kärntner, sondern den Grazer Experten Thomas Schuster-Szentmiklósi. Ende Oktober 2008 inspiziert der Sachverständige das abgebrannte Heim und sieht, was noch kein Kärntner Polizist entdeckt haben will: „Schüttspuren“ von Brandbeschleunigern im Stiegenhaus.

Dies deute darauf hin, so Schuster-Szentmiklósi, „dass Brandbeschleuniger aufgebracht wurde und in weiterer Folge zu der raschen Ausbreitung mit der starken Rauchentwicklung geführt hat“. Das Feuer sei „mit größter Wahrscheinlichkeit auf eine subjektive Brandursache in Folge einer mutwilligen Inbrandsetzung von flüssigen Brandbeschleunigern im Bereich der Garderobennische und des Stiegenhausfußbodens im Erdgeschoß“ zurückzuführen.

Ein Attentat also, ein besonders perfides noch dazu. Denn die brennbare Flüssigkeit wurde offenbar so verschüttet, dass die Bewohner nicht flüchten konnten. Klagenfurt, so der Verdacht, wurde Schauplatz eines mörderischen Verbrechens gegen Asylwerber.

Von einem „Feuerteufel“ ist in der Krone in einer Randnotiz die Rede. Kein Politiker meldet sich zu Wort, um Aufklärung zu fordern. Die Polizei hält es, anders als bei vielen anderen kleineren Verbrechen, nicht für notwendig, die Bevölkerung um zweckdienliche Hinweise in diesem Fall zu bitten. Der Verfassungsschutz wird noch immer nicht informiert. Die Begründung: Es gebe „keine Hinweise“ auf eine politisch motivierte Tat.

Wieder verstreichen Monate. Baumeister Rapatz und sein Mitarbeiter F., die beiden Heimbetreiber werden im Jänner 2009 von der Justiz vernommen – als Beschuldigte. Es gibt Anschuldigungen in Richtung Versicherungsbetrug, der Gutachter rügt, dass die Feuerschutzbestimmungen massiv verletzt worden seien.

Rapatz und F. weisen alle Vorwürfe zurück. F. beschuldigt nun „Asylanten“, den Brand gelegt zu haben. Sie haben Alibis.

Auch Beamte des Landes Kärnten werden verhört. Gernot Steiner etwa, der „Flüchtlingsbeauftragte“. Auf seinem Besprechungstisch steht ein Foto von Haider. In dessen Auftrag hatte er einst unschuldige Tschetschenen aus Kärnten deportiert. Steiner wehrt ab. Kärnten habe die Flüchtlingsbetreuung doch „outgesourct“ – an Baumeister Rapatz, dessen Gehilfen jedoch von feuerpolizeilichen Auflagen nichts wissen.

Steiner sprang den Verdächtigen öffentlich zur Seite: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass es feuerpolizeiliche Mängel gab“, sagt er der Kleinen Zeitung.

Später meldet sich wieder die Polizei zu Wort: „Es war kein Brandanschlag“, zitiert der Kurier Kärntens Kripo-Oberst Hermann Klammer. „Zahlreiche Zeugen“, seien einvernommen, die Untersuchungen „akribisch“ geführt worden. Es gebe keine Hinweise auf Brandstiftung. Eine ähnliche Mitteilung erhält auch der Bundesverfassungsschutz. Das Brandgutachten, so die Information an die Wiener sei doch nur ein längst widerlegtes „Privatgutachten“ des Opferanwalts.

Das Gegenteil ist wahr. Der Brandsachverständige ist vom Gericht bestellt und bleibt in seinem zweiten Gutachten im März 2009 bei seiner Einschätzung: „mutwillige Inbrandsetzung“.

Was ist von der Arbeit der Kärntner Exekutive zu halten? Der Falter bat einen Verfassungsschützer, Teile des Aktes zu analysieren. Der Beamte tat es unter Zusicherung von Anonymität. Die ersten Niederschriften unmittelbar nach der Tat seien „zum Vergessen“, so sein Eindruck. Kritische Fragen seien nicht gestellt worden. „Diese Polizei“, vermutet der Verfassungsschützer, „ist politikverseucht“.

„Ich habe den Eindruck, die Polizei hat dieser Fall nicht interessiert“, sagt Opferanwalt Farhad Paya. Dafür gebe es zwei Erklärungen: Entweder ist die Kärntner Exekutive unprofessionell. Oder sie wird vom regierenden BZÖ unterwandert.

About

Florian Klenk, geb. 1973, ist Journalist und Jurist. Er arbeitete acht Jahre für die Wiener Stadtzeitung Falter und wechselte dann als Redakteur zur ZEIT nach Hamburg. Seit Mai 2007 ist er stellvertretender Chefredakteur und Politikchef des Falter. Für seine journalistische Arbeit wurde er u.a. mit dem Kurt-Vorhofer Preis, dem Claus Gatterer Preis und dem Concordia Preis für Menschenrechte ausgezeichnet. 2005 wurde er von einer Jury zum Journalisten des Jahres in Österreich gewählt, 2007 und 2008 war Klenk "investigativer Journalist des Jahres". Klenk unterrichtet "Recherche" an der Fachhochschule für Journalismus in Wien.
Kontakt: klenk@falter.at

aktuelle Kommentare


rss_small.gif Subscribe to comments
Creative Commons License
This weblog is licensed under a Creative Commons License.

Credits

Powered by
MATROS Blog Service   studio b   altneuland


SOS Mitmensch


Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Florian Klenk • Speersort 1 • Hamburg • klenk@vienna.at • Alle Rechte vorbehalten
powered by Movable Type via Phreak 2.0