Staatsanwälte ermitteln gegen Journalisten. Das ist keine Attacke auf uns Reporter – sondern auf unsere Informanten, die Missstände aufdecken wollen. (für DIE ZEIT)
Murat Kurnaz? Das ist doch dieser Bremer Türke, der der Bundesregierung nichts als Ärger gebracht hat. Die hatte damals seinen Eltern versichert, keinen Kontakt zu ihm zu haben – und gleichzeitig BND-Beamte zu ihm ins US-Internierungslager Guantánamo geschickt, wo Kurnaz mehr als vier Jahre lang ohne Anklage festgehalten wurde. Warum wir das wissen? Weil es anständige Zuträger im Apparat gibt, die Journalisten über solche Dinge informieren. Und dank sogenannter whistleblower wissen wir heute auch, was die BND-Leute in Guantánamo wirklich taten, wie naiv und ignorant sie dort auftraten – und was sie unterlassen haben. Etwa Murat Kurnaz nach jenen brutalen Foltermethoden im Lager zu fragen, über die in allen Zeitungen zu lesen war.
Wäre es nach den Gesetzen gegangen, dann wären diese Missstände zwar in den Geheimgremien des Bundestags erörtert worden, aber nie an die Öffentlichkeit gelangt. Nun sollen jene, die die Missstände öffentlich machten, verfolgt werden. Und siebzehn Journalisten dazu – unter ihnen der Autor dieser Zeilen.
Journalistenverfolgung! Das klingt bedrohlich nach Polizeistaat. Aber wir Presseleute sind nicht die Opfer, auch wenn sich manche so gerieren. Die Verfolgung macht uns höchstens ein bisschen berühmter. Siegfried Kauder, der Leiter des BND-Untersuchungsausschusses, hat eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft eingebracht, weil er nicht hinnehmen will, dass Protokolle vertraulicher Verhöre von BND-Agenten in den Medien zu lesen sind. Dabei wurden weder Anonymitätsrechte gebrochen noch Staatsgeheimnisse ausgeplaudert. Die Presse ging mit den Dokumenten erstaunlich sensibel um. Nur was von öffentlichem Interesse war, kam auch an die Öffentlichkeit.
Die Ermittler werden den Fall gewiss bald zu den Akten legen – und sich wieder gefährlicheren Formen der Kriminalität zuwenden. Sogar die Union fordert jetzt einen besseren Schutz der Presse. Dennoch bleibt ein Schaden. Journalisten müssen nun damit rechnen, dass sich Informanten noch weniger in ihre Nähe wagen. Sie haben ja – im Gegensatz zu den Presseleuten – wirklich etwas zu verlieren. Für die Bekämpfung von Korruption und Behördenversagen ist das kein Fortschritt. Denn das Signal lautet: Weh dem, der Missstände ans Licht bringt!
Meinungsfreiheit bedeutet aber vor allem auch Informationsfreiheit. Nur wer sich umfassend informieren kann, wird sich eine Meinung bilden können. Journalisten, aber auch die Bürger haben deshalb das Grundrecht, alle Informationen zu sammeln – und nicht nur jene, die die Bürokratie oder ein Pressesprecher freigibt. »Geheim« auf ein Dokument zu stempeln kann zwar zulässig sein, doch muss der Beamte, der solches tut, dies sehr genau begründen. Dabei ist zu unterscheiden: Wenn durch Geheimnisverrat Menschenleben gefährdet werden, dann hat der Staat selbstverständlich das Recht, sich gegen undichte Stellen zu wehren. Angst vor Enthüllungen von Skandalen ist indes kein Grund, nach dem Staatsanwalt zu rufen.
Die siebzehn beschuldigten Journalisten haben nicht mit irgendwelchen Geheimdienstschnurren geprotzt, sondern sie haben en détail das Versagen der Geheimdienste im Fall Kurnaz rekonstruiert. Veröffentlicht wurden in der ZEIT etwa die Schilderungen jener drei BND-Beamten, die Kurnaz im Jahr 2002 in Guantánamo besucht hatten. Warum? Weil sie unglaublich naiv durch das Lager auf Kuba gestolpert waren. Einer sagte: »Ich hatte es mir hier schlimmer vorgestellt!« Ein anderer wunderte sich, wie »gut genährt« Kurnaz aussah, als er an Boden gekettet dasaß.
Der Untersuchungsausschuss hatte die Beamten in nicht öffentlicher Sitzung vernommen. Aus ihrer Aussage ging hervor, dass sie bereits nach dem Besuch bei Kurnaz sicher waren, dass er kein Terrorist war – ein Umstand, den die rot-grüne Bundesregierung noch im Jahr 2005 in Abrede stellte. Und noch etwas war aus den vertraulichen Verhörprotokollen herauszulesen: Die deutschen Agenten hatten Kurnaz nicht ein einziges Mal danach gefragt, ob er gefoltert wurde. »Das war nicht Thema des Auftrags, den wir hatten«, so die Antwort eines Agenten.
Missstände ans Licht zerren: Das ist die vornehmste Aufgabe der Presse, weil sie letztlich dem Rechtsstaat dient. Doch dafür brauchen Journalisten Informanten, die darauf vertrauen dürfen, deswegen nicht verfolgt zu werden.
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