Der Steuerstrafakt des Ex-Finanzministers: Eine Finanzbeamtin soll KHG beschützt, ein Steuerberater soll ihm geholfen haben
Manfred Ainedter wirkt selten wütend. Vergangene Woche war er es. Den ganzen Tag stand Grassers Anwalt wie ein Türsteher in der Luxusdachwohnung von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Davor ein Tross von Kameraleuten, der das Anwesen zusammen mit der Polizei gestürmt hatte.
Der Ansturm war gewollt. Die sonst so verschwiegene Staatsanwaltschaft informierte die Presse „im Sinne der Transparenz“ per Aussendung unmittelbar nach Beginn der Hausdurchsuchung über die Amtshandlung und nicht, wie sonst üblich, danach. Vor den Augen der Medien schleppten nun 60 Kriminalisten Kartons aus den Grasser’schen Anwesen in Wien, Kitzbühel und Maria Wörth. Sie kramten in Fionas gigantischer Garderobe und trugen Grassers Tagebücher fort. Ein verschrecktes Kindermädchen suchte das Weite.
Auch Grassers Steuerberater Peter Haunold von der Unternehmensberatung Deloitte wurde öffentlich als Mitbeschuldigter gefilzt. Obwohl Haunold besondere Verschwiegenheitsrechte genießt, trugen Kriminalisten seine Akten davon. Versiegelt, ein Richter muss klären, ob die Kisten geöffnet werden dürfen.
Noch einen spektakulären Schritt setzte die Staatsanwaltschaft, diesmal allerdings geheim: Der Hausdurchsuchungsbefehl vermerkt auch ein Strafverfahren gegen Louise K. (Name von der Redaktion geändert). Sie ist jene Finanzbeamtin, die für Grassers Steuerakt zuständig war. Sie wurde, wie der Falter bereits im Winter berichtete, wegen Befangenheit von dem sensiblen Akt abgezogen.
Nun steht sie sogar im Verdacht des Amtsmissbrauchs, weil sie den Steuerakt Grasser zum „Prominentenakt“ erklärte und entgegen den Dienstvorschriften in ihrem Zimmer wegsperrte. Die Beamtin soll der sogenannten „Steueroasenabteilung“ wichtige Informationen vorenthalten haben. Als Motiv vermerkte die Staatsanwaltschaft ein „privates Verhältnis“ von Louise K. zu Grassers Steuerberater. Frau K. wurde bereits stundenlang einvernommen und weist jede Schuld von sich.
Die Ermittler sind dieser Tage also ziemlich forsch: Der Ex-Finanzminister und sein Steuerberater sollen ein verwirrendes Netzwerk von Stiftungen, Auslandsgesellschaften und Beteiligungen gesponnen haben, um rund drei Millionen Euro am Fiskus vorbeizuspielen. Eine Finanzbeamtin soll ihnen dabei geholfen haben. Ist dieser Vorwurf haltbar? Oder erleben wir eine Art „Dancing Stars der Justiz“ (Profil)?
Der Steuerakt Grasser ist nur eine Nebenfront der Causa Buwog, wo Grasser unter Verdacht steht, Insiderinformationen rund um den Verkauf von 60.000 Bundeswohnungen an seinen Trauzeugen Walter Meischberger weitergegeben zu haben. Einen Kickback, also einen Zahlungsrückfluss der zehn Millionen Euro Provision, haben die Fahnder nicht gefunden.
Durch Zufall entdeckte Staatsanwalt Gerhard Denk bei den Grasser’schen Kontenöffnungen aber zwei Stiftungen in Liechtenstein. Seither spricht Denk von „vorsätzlicher Abgabenhinterziehung“. Der Ex-Finanzminister soll „ihm zugeflossene Honorarzahlungen (von Meinl International Power, Anm.) über Gesellschaften in Liechtenstein, British Virgin Islands und Zypern geleitet haben, um sie der österreichischen Besteuerung zu entziehen“. Die Offenlegung, von der Grasser spricht, sei eine Farce gewesen. Dem Finanzamt sei nur ein Teil der gewählten Stiftungs- und Gesellschaftskonstruktionen vorgelegt worden, um eine Bestätigung steuerlicher Unbedenklichkeit zu erwirken. Grasser, so der Hausdurchsuchungsbefehl, habe daher nicht nur bezüglich seiner Steuerpflicht geirrt, sondern mit „Hinterziehungsvorsatz“ gehandelt.
Grasser beteuert zwar noch immer seine „volle Transparenz gegenüber den Behörden“ und gibt Pressekonferenzen in Luxushotels. Doch am 6. Mai, als er vom Bundeskriminalamt zu seinen Stiftungskonstruktionen aussagen sollte, zog er es erstmals vor, die Aussage zu verweigern.
Schwieg er, weil seine Aussagen kurz darauf in den Medien stehen würden, wie Anwalt Ainedter erklärt? Oder hatte ihn die Steuerfahndung in die Enge getrieben? Mehr als zwei Millionen Euro will die Finanz vom Ex-Finanzminister zurück. Im Falle eines „Hinterziehungsvorsatzes“ drohen Grasser zusätzlich vier Millionen Euro Strafe sowie bis zu zwei Jahre Gefängnis. Kurzum: die Vernichtung seiner sozialen Existenz.
Um den Steuerfall Grasser zu verstehen, muss man ein Netzwerk aus Stiftungen, Beteiligungsgesellschaften und Kreditgeschäften berücksichtigen, das Grassers Steuerberater Peter Haunold knüpfte. Haunold wurde dazu am 9. November 2010 vom Bundeskriminalamt zweieinhalb Stunden lang einvernommen. In komplizierten Zeichnungen skizzierte Haunold den Fahndern die „steueroptimale Firmenstruktur“ (Grasser).
Ein Stiftungsmodell sollte, so gab Haunold zu Protokoll, Grassers Altersversorgung dienen, eine „Abschirmung gegenüber potenziellen Risken aus einem unternehmerischen Engagement“ bieten und, der wichtigste Punkt, eine „weitgehende Diskretion der Struktur gegenüber der Öffentlichkeit“ ermöglichen. Haunold empfahl, was er allen vermögenden Kunden empfiehlt: den Finanzplatz Liechtenstein. Offenbar hat er nicht damit gerechnet, dass die Wiener Finanz die dortigen Sitten nicht mehr so einfach akzeptiert.
Rund vier Millionen Euro, die Grasser unter anderem bei Meinl International Power verdiente (das waren jene Papiere, die tausende Anleger in den Ruin stürzten), legte Grasser auf Anraten Haunolds in Stiftungen mit dem fantasievollen Namen „Waterland“ und „Silverland“ an. Einkommensteuer zahlte Grasser für die vier Millionen nicht. Er habe das Geld ja im Ausland verdient, so Grassers Anwalt Manfred Ainedter. Ein Argument, das zumindest den Finanzrechtler Werner Doralt verwundert (siehe Interview). Doralt geht von einer Einkommensteuerpflicht aus: „So naiv kann kein Finanzminister sein.“
Grasser überwies das Geld lieber an seine Stiftungen und erklärte dem Finanzamt, dass diese „intransparente Stiftungen“ seien. Dieses steuerschonende Stiftungsmodell sieht vor, dass Grasser keinen Zugriff auf das Vermögen dieser Stiftungen hat und er den Stiftungsräten (zwei Vaduzer Anwälten) keinerlei Weisungen erteilen kann. Er muss sich also seines Vermögens „begeben“, wie es finanzrechtlich heißt. Zuwendungen der Stiftung bekommt Grasser laut Satzung nur, wenn er das 50. Lebensjahr vollendet, keinen Job bekommt oder aufgrund von Krankheit berufsunfähig ist. Im Todesfall gehört das Geld Frau und Kindern, die es dann versteuern müssten.
Diese Details sind wichtig, weil die Stiftungen sonst „transparente Stiftungen“ wären, also grob gesprochen Sparbücher, auf die Grasser jederzeit zugreifen kann. Die Einkünfte solcher transparenter Stiftungen müsste Grasser versteuern. Die Einkünfte intransparenter Stiftungen werden von der Stiftung selbst (nach einem ganz geringen Satz) versteuert.
Grasser und Haunold meldeten die Stiftung Waterland bereits im Jahr 2007 der Finanz – und zwar der Beamtin Louise K. Die beiden beteuerten ihr, dass es sich um privilegierte „intransparente Stiftungen“ handelte. Beamtin K., so ergibt sich aus den Akten, kannte sich mit diesen Konstrukten nicht so recht aus – und fragte einen Kollegen in der „Steueroasenabteilung“, allerdings ohne den Namen Grasser zu erwähnen. Offenbar leitete sie auch nicht alle Infos weiter. Sie erklärte, wie es in den Akten heißt, den Fall zum „Prominentenakt“ und sperrte ihn weg.
Irgendwann schellten im Finanzministerium die Alarmglocken. Die Justiz fand bei Kontenöffnungen heraus, dass die Grasser-Stiftungen, mit denen Grasser angeblich nichts mehr zu tun hatte, eine Menge Geld in Immobilien und Honorare investierten, die vor allem einem zugute kamen: Grasser. Der Finanzminister schickte sein Geld also im Kreis, so der Verdacht.
Zunächst gewährte die Waterland-Stiftung Grasser einen Kredit in der Höhe von 3,7 Millionen Euro, damit er ein Darlehen bei der Meinl-Bank für die Errichtung seines Luxuspenthouses in der Babenbergerstraße zurückzahlen konnte.
Das wäre dann kein Problem, wenn der Kredit „fremdüblich“ wäre, also unter den am Markt herrschenden Konditionen abgeschlossen worden wäre. Hier haben die Steuerfahnder Zweifel: Denn die Zinsen sind niedrig (zwei Prozent), und besichert ist der Kredit nur mit den Mietrechten, über die Grasser für 90 Jahre verfügt. Finanzrechtler Doralt bezweifelt die „Fremdüblichkeit“. Banken wollen bei solchen Krediten in der Regel ins Grundbuch, und zwar mit dem doppelten Wert des Kredits. Das Finanzamt wittert deshalb eine verdeckte Ausschüttung von Stiftungsgeldern an Grasser – und fordert eine Steuernachzahlung für die 3,7 Millionen. Weil Grasser den Behörden von den Krediten nichts erzählte, als er sich seinen Persilschein holte, wittern sie auch eine strafrechtlich relevante Täuschungsabsicht.
Verdächtig ist auch der Erwerb der Wörthersee-Villa. Sie gehört gar nicht Grasser, sondern der Firma eines Nennonkels, an der Grasser beteiligt ist. Die Nennonkel-Firma hat das Grundstück aber auch nur treuhänderisch von einer Tochterfirma einer der Grasser-Stiftungen gekauft.
Schon wieder eine verdeckte Ausschüttung? Nein, sagt Grasser. Seine Stiftung habe bloß in Krisenzeiten eine gute Veranlagung gesucht. Durch seine Vermittlung habe sich für die Stiftung die Gelegenheit ergeben, die Seevilla zu kaufen. Ein tolles Investment – für Grassers Ehefrau, die dort zur Miete wohnen darf. Die Mieteinnahmen kassiert die Grasser-Stiftung in Liechtenstein.
Noch ein Geschäft inkriminiert die Finanz: Grasser habe von seinen Stiftungen für seine Beraterleistungen bei Meinl-Geschäften rund vier Millionen an „Vertriebsprovisionen“ erhalten und nicht ordnungsgemäß versteuert.
„Das alles ist ein Musterbeispiel für internationalen Steuerbetrug“, sagt ein Insider des Falles. Grassers Steuerberater Haunold beteuert hingegen, dass alle Steuern bezahlt worden seien. Eines steht fest: Es wird ein exemplarischer Fall. Es geht nämlich nicht nur um die Grenzgänge von Steuerberatern. Sondern auch um die Frage, ob ein Ex-Finanzminister seinen Beratern schuldbefreiend trauen darf.
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