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Archiv für die Kategorie ‘Texte für den FALTER’
16. Jun 2011

Grasser einmal anders: nicht als scheues Wild, sondern als Jäger

(für Falter)

Karl-Heinz Grasser gilt als unschuldig, solange bis ihn ein Gericht überführt. Das steht in der Verfassung. Aber Grasser sagt, die Verfassung sei totes Recht. Denn er fühlt sich vorverurteilt. Eine Hetzmasse gehe gegen ihn los, wiegle die Justiz auf und vereitle solcherart ein faires Verfahren.

Grasser erwägt deshalb eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Er werde vorverurteilt durch gehässige Politiker der “Jagdgesellschaft“, der Staat beschütze ihn zu wenig davor.

Fast könnte man Mitleid haben, mit dem selbsternannten “Löwen“, an dem nichts mehr stimmt, nicht einmal mehr die Frisur.

Und da meldet sich nun Ruth Elsner zu Wort, die energische Frau des verurteilten Bawag-Bankiers Helmut. Sie hat kein großes Mitleid mit Grasser, denn da war doch was. Ruth Elsner kramte im Archiv. Es ist ein entlarvendes Archiv, es zeigt Grassers eigenen Umgang mit der Unschuldsvermutung anderer.

APA-Mitteilung vom 4.7.2006: “Bundesminister für Finanzen Grasser: ‚Bei der Bawag handelt es sich um einen Kriminalfall wie einen Bankraub. Der Bawag-Vorstand hat gelogen.‘“

APA-Mitteilung vom 14.9.2006: “Bundesminister für Finanzen Grasser ‚ist froh‘ über Verhaftung Elsners.“

APA vom 15.9.2006: “Grasser: Alle Schuldigen sollen ‚mit voller Härte des Gesetzes bestraft werden‘. Die Bawag-Affäre sei ein ‚Kriminalfall ungeheurer Dimension‘.“

Ruth Elsner zeigt uns: Grasser teilt gern aus, aber steckt nicht gern ein. Zumindest keine harte Kritik. Vielleicht war das die entlarvendste Enthüllung über Grasser seit langem.

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16. Jun 2011

Die “flüchtige Berührung“ eines Trainers

Ein Tennislehrer schiebt bei einer “Massage“ mehrmals seine Finger in die Unterhose einer 13-Jährigen. Er wird nicht angeklagt und unterrichtet weiter

Von Karl Kraus stammt die Erkenntnis, dass man bei Sittlichkeitsprozessen der Wiener Strafjustiz nicht wisse, ob man die richtige oder die falsche Anwendung des Gesetzes beklagen solle.

Der Satz hat 100 Jahre später noch immer Gültigkeit, wie die Abteilung für Sittlichkeitsdelikte der Staatsanwaltschaft Wien zeigt.

Der Fall verdient Aufmerksamkeit, es geht um versuchten sexuellen Missbrauch und um die Interpretation des Strafrechts, wenn es um Kinder und zudringliche Lehrer geht. Der Fall ist ein Musterbeispiel dafür, wie Opfer an Grenzen stoßen, wie sie sogar als Lügnerinnen verleumdet werden, wenn es um Übergriffe geht.

Maria (Name geändert) ist gerade einmal 13 Jahre alt. Sie spielt Tennis im noblen Tennisklub Perchtoldsdorf. Ihr Trainer ist ein älterer Herr, der Maria nach den Tennisstunden zu ihren Eltern bringen sollte.

Am 1. März dieses Jahres fuhr der Lehrer mit dem Kind allerdings zu sich nach Hause. Er wollte das Mädchen, wie er sagte, für ihr tüchtiges Spiel mit einer Massage belohnen.

Seine Wohnung war abgedunkelt, die Jalousien geschlossen. “Es war mir alles sehr unangenehm“, gab das Mädchen bei der Polizei zu Protokoll, “ich wollte ihn aber nicht provozieren.“ Denn der Trainer, “war nicht mehr so lustig wie sonst. Ich hatte das Gefühl, dass ich mich vor ihm fürchten sollte.“ Er forderte sie auf, die Hose auszuziehen.

Der Trainer massiert das Mädchen an den Oberschenkeln, er ölt es ein, zieht ihr die Schenkel auseinander, streift dabei mehrmals über die Scheide des Mädchens und schiebt “versehentlich“, wie er sagt, seine Finger unter den Slip. “Bist ja schon größer und älter und auch schon eine Jugendliche“, vernimmt Maria. “Ich war zu ängstlich, um ihm zu sagen, dass er aufhören solle“, gibt sie zu Protokoll. Die Beamtin vermerkt “Tränen in den Augen“.

Das Mädchen will nach Hause. Der Lehrer schlägt vor, der Mutter zu erzählen, sie seien gemeinsam in einem Supermarkt gewesen. Maria sagt ihr die Wahrheit.

Die Mutter, eine energische Frau, erstattet Strafanzeige, informiert den Tennisklub, den Staatsanwalt, die Polizei.

Der Trainer wird einvernommen und bestreitet den Übergriff, er wollte dem Kind doch nur “Gutes tun“, gibt er zu Protokoll. Die Staatsanwältin lässt keine weiteren Schülerinnen befragen, sie will “kein Aufsehen erregen“, wie eine Polizistin vermerkt. Dann stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Die Begründung: Es liege keine Unzuchtshandlung vor, sondern bloß eine “flüchtige Berührung“ der Scheide. Die Judikatur des Obersten Gerichtshofes sei in dieser Frage eindeutig.

Die Mutter hat nicht nur die Staatsanwaltschaft bemüht, sondern auch eine Bezirksrichterin in Mödling. Die kann zwar keine Strafe, aber ein Kontaktverbot verhängen. Die Begründung liest sich wie die Anklage, zu der es nie kam: Der Tennislehrer habe “ein die psychische Gesundheit der Antragstellerin erheblich beeinträchtigendes Verhalten gesetzt“ und muss nun 100 Meter Abstand zu Maria halten.

Der Tennislehrer trainiert derweil andere Mädchen, wie ein Anruf beim Tennisklub beweist. Die Vorwürfe des Kindes, so sagt eine Dame vom Tennisklub Perchtoldsdorf am Telefon, seien “erstunken und erlogen“. So endet ein kleines, alltägliches Missbrauchsverfahren im Jahr 2011.

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09. Jun 2011

Der Löwe und seine Jagdgesellschaft

Wird Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser von Justiz und Medien gehetzt? Nein, das ist ein Ablenkungsmanöver (für Falter 23/11)

Helmut Elsner hat es geschafft. Sein Fall wird heute von den besten Kommentatoren auch als Sittenbild einer hartherzigen Justiz gewertet. Der arme, kranke Bawag-Banker, lautet der Tenor, müsse im Gefängnis schmachten, der Spekulant Flöttl darf herumjetten. Zu verdanken sei die Misere einer zweitklassigen Richterin, die es dank ihrer Härte gegenüber der roten Bank zur Justizministerin schaffte.

Vergessen der Umstand, dass Elsner mehr als eine Milliarde ver-zockte, dies vor den Aufsichtsräten verschleierte und selbst in betrügerischer Absicht in die eigene Tasche wirtschaftete. Vergessen, dass Flöttl selbst in den Knast muss. Vergessen, dass Claudia Bandion-Ortners Urteil im Wesentlichen vor dem OGH hielt.

Elsner schaffte die Diskurshoheit dank seiner engagierten Frau, aber auch dank der sogenannten Litigation-PR. Die macht in laufenden Strafverfahren Stimmung für einen Beschuldigten. So lange, bis es jeder glaubt. Die Litigation-PR, in Deutschland längst Usus, wird in Österreich gerade entdeckt und sie ängstigt Staatsanwälte, die nicht wissen, ob sie in die Offensive gehen oder doch lieber schweigen sollen.

Mediale Verteidigung ist das gute Recht jedes Beschuldigten, der der Staatsmacht gegenübersteht. Ein Staatsanwalt hat durch seine Anklage zu sprechen und nicht Hausdurchsuchungen zu vermarkten. Vorsicht ist auch bei uns Journalisten geboten. Denn Litigation-PR vernebelt den Scharfsinn der besten Journalisten.

Schon haben wir das nächste Justizopfer zu beklagen: Karl-Heinz Grasser, der übrigens einst als Finanzminister Elsner als Kriminellen massiv öffentlich vorverurteilt hatte. Grassers Anwalt, Manfred Ainedter, beklagt die Skandalrepublik Österreich. Tenor: Die wildgewordenen Staatsanwälte, so rügte der “Löwe Grasser“ mit wehender Mähne im “weißen Salon“ eines Luxushotels, hätten bei der Hausdurchsuchung sogar die Schularbeiten seiner Kinder vernichtet und in der Wäsche seiner Frau gestöbert. Eine Hetze sei da im Gang.

Mitnichten. Grassers Aufregung folgt einem einfachen Muster: Stilisiere dich stets als Opfer eines entfesselten Polizeistaats, verklage deine Kläger, empöre dich über Fehler anderer so laut, dass von der eigentlichen Causa abgelenkt wird. Im besten Fall beeindruckt das Geschrei auch Kriminalbeamte und Staatsanwälte. Oder zumindest ihre Minister.

Wovon lenkt Grasser uns ab? Blicken wir zurück in seinen Fall, den nur noch Insider wirklich verstehen.

Am Beginn stand der “supersaubere“ KHG, der stets alles offenlegen wollte. Heute schweigt Grasser vor den Behörden, wenn es um seine Millionen geht.

Er beteuerte, mit den Schwarzkonten seiner Berater Walter Meischberger und Peter Hochegger rein gar nichts zu tun zu haben. Vergessen war der Umstand, dass er sie auswählte und um sich scharte. Meischberger und Hochegger, so fanden Kriminalbeamte bei der Durchleuchtung der Buchhaltung der Immofinanz heraus, hatten zehn Millionen Euro bei der Privatisierung der Buwog verdient und noch ein weitere Sümmchen von Bau-, Telekom- und Glücksspielkonzernen, die unter Blau-Schwarz für ihre Anliegen warben.

“Meischi“ und Hochegger versteckten Teile des Geldes auf zypriotischen Konten, Meischberger ließ es im Koffer nach Wien bringen. Dort “verlebte“ er es, wie er zu Protokoll gab. Teile davon landeten auf Konten, auf die auch Grassers Immobilien-Aufsichtsrat, Freund und heutiger Partner Ernst Karl Plech Zugriff hatte. Und die Fahnder sind nun hinter einem Konto her, das Grasser verwalten soll. Er bestreitet dies.

Mittels Telefonüberwachungen fanden Ermittler auch heraus, dass Grasser und Meischberger ob dieser Enthüllungen nicht wirklich zerstritten waren. Im Gegenteil.

Meischberger holte bei “Karl-Heinz“ telefonisch Rat, wie er Honorare der Porr, die diese für den Umzug von Finanzbeamten in Porr-Häuser zahlte, argumentieren solle. Grasser riet zu einer Internetrecherche, um die Polizei hinters Licht zu führen.

Man traf sich auch in Hinterzimmern, um “Gefahrenpotenziale“ (Meischberger) zu besprechen. Offenbar wurden auch wichtige Verträge rückdatiert.

Grasser, der sich heute als Opfer sieht, kann froh sein, dass er damals nicht wegen Verabredungsgefahr in U-Haft wanderte. Die sah der ermittelnde Staatsanwalt als gegeben an.

Die Justiz war damals zurückhaltend, weil sie Beweise zuerst sichten und Grasser dann damit konfrontieren wollte. Keine Rede von einer Jagdgesellschaft. Es war Schonzeit.

Die Ermittler verfolgten die Spur horrender Honorare, für die Grassers Kumpane keine Erklärung hatten. Sie befragten Kabinettsmitarbeiter, die von Masterplänen der Bestechung zu berichten wussten. Die Fahnder suchten und suchten. Aber sie wurden, so viel scheint festzustehen, im Fall Grasser nicht fündig. Nur Indizien trugen sie zusammen. Etwa den Geldkoffer, mit dem Grasser 500.000 Euro der Schwiegermutter ins Land brachte, um es in Hypo-Scheinen anzulegen.

Waren die Ermittlungen ein Skandal? Keineswegs. Die Polizei ist dazu da, Beweise zu erheben. Bei Grasser kam hinzu, dass man vier Millionen Euro Meinl-Geld fand, das er in Vaduzer Stiftungen versteckt hatte. Auch hier ist ein Freispruch denkbar (Grasser vertraute seinem Steuerberater). Eine Jagd? Nein, eine Ermittlung. Die muss KHG bei solchen Summen allemal aushalten.

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03. Jun 2011

Fall Grasser: Was die Fahnder suchten

Der Steuerstrafakt des Ex-Finanzministers: Eine Finanzbeamtin soll KHG beschützt, ein Steuerberater soll ihm geholfen haben

Manfred Ainedter wirkt selten wütend. Vergangene Woche war er es. Den ganzen Tag stand Grassers Anwalt wie ein Türsteher in der Luxusdachwohnung von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Davor ein Tross von Kameraleuten, der das Anwesen zusammen mit der Polizei gestürmt hatte.

Der Ansturm war gewollt. Die sonst so verschwiegene Staatsanwaltschaft informierte die Presse „im Sinne der Transparenz“ per Aussendung unmittelbar nach Beginn der Hausdurchsuchung über die Amtshandlung und nicht, wie sonst üblich, danach. Vor den Augen der Medien schleppten nun 60 Kriminalisten Kartons aus den Grasser’schen Anwesen in Wien, Kitzbühel und Maria Wörth. Sie kramten in Fionas gigantischer Garderobe und trugen Grassers Tagebücher fort. Ein verschrecktes Kindermädchen suchte das Weite.

Auch Grassers Steuerberater Peter Haunold von der Unternehmensberatung Deloitte wurde öffentlich als Mitbeschuldigter gefilzt. Obwohl Haunold besondere Verschwiegenheitsrechte genießt, trugen Kriminalisten seine Akten davon. Versiegelt, ein Richter muss klären, ob die Kisten geöffnet werden dürfen.

Noch einen spektakulären Schritt setzte die Staatsanwaltschaft, diesmal allerdings geheim: Der Hausdurchsuchungsbefehl vermerkt auch ein Strafverfahren gegen Louise K. (Name von der Redaktion geändert). Sie ist jene Finanzbeamtin, die für Grassers Steuerakt zuständig war. Sie wurde, wie der Falter bereits im Winter berichtete, wegen Befangenheit von dem sensiblen Akt abgezogen.

Nun steht sie sogar im Verdacht des Amtsmissbrauchs, weil sie den Steuerakt Grasser zum „Prominentenakt“ erklärte und entgegen den Dienstvorschriften in ihrem Zimmer wegsperrte. Die Beamtin soll der sogenannten „Steueroasenabteilung“ wichtige Informationen vorenthalten haben. Als Motiv vermerkte die Staatsanwaltschaft ein „privates Verhältnis“ von Louise K. zu Grassers Steuerberater. Frau K. wurde bereits stundenlang einvernommen und weist jede Schuld von sich.

Die Ermittler sind dieser Tage also ziemlich forsch: Der Ex-Finanzminister und sein Steuerberater sollen ein verwirrendes Netzwerk von Stiftungen, Auslandsgesellschaften und Beteiligungen gesponnen haben, um rund drei Millionen Euro am Fiskus vorbeizuspielen. Eine Finanzbeamtin soll ihnen dabei geholfen haben. Ist dieser Vorwurf haltbar? Oder erleben wir eine Art „Dancing Stars der Justiz“ (Profil)?

Der Steuerakt Grasser ist nur eine Nebenfront der Causa Buwog, wo Grasser unter Verdacht steht, Insiderinformationen rund um den Verkauf von 60.000 Bundeswohnungen an seinen Trauzeugen Walter Meischberger weitergegeben zu haben. Einen Kickback, also einen Zahlungsrückfluss der zehn Millionen Euro Provision, haben die Fahnder nicht gefunden.

Durch Zufall entdeckte Staatsanwalt Gerhard Denk bei den Grasser’schen Kontenöffnungen aber zwei Stiftungen in Liechtenstein. Seither spricht Denk von „vorsätzlicher Abgabenhinterziehung“. Der Ex-Finanzminister soll „ihm zugeflossene Honorarzahlungen (von Meinl International Power, Anm.) über Gesellschaften in Liechtenstein, British Virgin Islands und Zypern geleitet haben, um sie der österreichischen Besteuerung zu entziehen“. Die Offenlegung, von der Grasser spricht, sei eine Farce gewesen. Dem Finanzamt sei nur ein Teil der gewählten Stiftungs- und Gesellschaftskonstruktionen vorgelegt worden, um eine Bestätigung steuerlicher Unbedenklichkeit zu erwirken. Grasser, so der Hausdurchsuchungsbefehl, habe daher nicht nur bezüglich seiner Steuerpflicht geirrt, sondern mit „Hinterziehungsvorsatz“ gehandelt.

Grasser beteuert zwar noch immer seine „volle Transparenz gegenüber den Behörden“ und gibt Pressekonferenzen in Luxushotels. Doch am 6. Mai, als er vom Bundeskriminalamt zu seinen Stiftungskonstruktionen aussagen sollte, zog er es erstmals vor, die Aussage zu verweigern.

Schwieg er, weil seine Aussagen kurz darauf in den Medien stehen würden, wie Anwalt Ainedter erklärt? Oder hatte ihn die Steuerfahndung in die Enge getrieben? Mehr als zwei Millionen Euro will die Finanz vom Ex-Finanzminister zurück. Im Falle eines „Hinterziehungsvorsatzes“ drohen Grasser zusätzlich vier Millionen Euro Strafe sowie bis zu zwei Jahre Gefängnis. Kurzum: die Vernichtung seiner sozialen Existenz.

Um den Steuerfall Grasser zu verstehen, muss man ein Netzwerk aus Stiftungen, Beteiligungsgesellschaften und Kreditgeschäften berücksichtigen, das Grassers Steuerberater Peter Haunold knüpfte. Haunold wurde dazu am 9. November 2010 vom Bundeskriminalamt zweieinhalb Stunden lang einvernommen. In komplizierten Zeichnungen skizzierte Haunold den Fahndern die „steueroptimale Firmenstruktur“ (Grasser).

Ein Stiftungsmodell sollte, so gab Haunold zu Protokoll, Grassers Altersversorgung dienen, eine „Abschirmung gegenüber potenziellen Risken aus einem unternehmerischen Engagement“ bieten und, der wichtigste Punkt, eine „weitgehende Diskretion der Struktur gegenüber der Öffentlichkeit“ ermöglichen. Haunold empfahl, was er allen vermögenden Kunden empfiehlt: den Finanzplatz Liechtenstein. Offenbar hat er nicht damit gerechnet, dass die Wiener Finanz die dortigen Sitten nicht mehr so einfach akzeptiert.

Rund vier Millionen Euro, die Grasser unter anderem bei Meinl International Power verdiente (das waren jene Papiere, die tausende Anleger in den Ruin stürzten), legte Grasser auf Anraten Haunolds in Stiftungen mit dem fantasievollen Namen „Waterland“ und „Silverland“ an. Einkommensteuer zahlte Grasser für die vier Millionen nicht. Er habe das Geld ja im Ausland verdient, so Grassers Anwalt Manfred Ainedter. Ein Argument, das zumindest den Finanzrechtler Werner Doralt verwundert (siehe Interview). Doralt geht von einer Einkommensteuerpflicht aus: „So naiv kann kein Finanzminister sein.“

Grasser überwies das Geld lieber an seine Stiftungen und erklärte dem Finanzamt, dass diese „intransparente Stiftungen“ seien. Dieses steuerschonende Stiftungsmodell sieht vor, dass Grasser keinen Zugriff auf das Vermögen dieser Stiftungen hat und er den Stiftungsräten (zwei Vaduzer Anwälten) keinerlei Weisungen erteilen kann. Er muss sich also seines Vermögens „begeben“, wie es finanzrechtlich heißt. Zuwendungen der Stiftung bekommt Grasser laut Satzung nur, wenn er das 50. Lebensjahr vollendet, keinen Job bekommt oder aufgrund von Krankheit berufsunfähig ist. Im Todesfall gehört das Geld Frau und Kindern, die es dann versteuern müssten.

Diese Details sind wichtig, weil die Stiftungen sonst „transparente Stiftungen“ wären, also grob gesprochen Sparbücher, auf die Grasser jederzeit zugreifen kann. Die Einkünfte solcher transparenter Stiftungen müsste Grasser versteuern. Die Einkünfte intransparenter Stiftungen werden von der Stiftung selbst (nach einem ganz geringen Satz) versteuert.

Grasser und Haunold meldeten die Stiftung Waterland bereits im Jahr 2007 der Finanz – und zwar der Beamtin Louise K. Die beiden beteuerten ihr, dass es sich um privilegierte „intransparente Stiftungen“ handelte. Beamtin K., so ergibt sich aus den Akten, kannte sich mit diesen Konstrukten nicht so recht aus – und fragte einen Kollegen in der „Steueroasenabteilung“, allerdings ohne den Namen Grasser zu erwähnen. Offenbar leitete sie auch nicht alle Infos weiter. Sie erklärte, wie es in den Akten heißt, den Fall zum „Prominentenakt“ und sperrte ihn weg.

Irgendwann schellten im Finanzministerium die Alarmglocken. Die Justiz fand bei Kontenöffnungen heraus, dass die Grasser-Stiftungen, mit denen Grasser angeblich nichts mehr zu tun hatte, eine Menge Geld in Immobilien und Honorare investierten, die vor allem einem zugute kamen: Grasser. Der Finanzminister schickte sein Geld also im Kreis, so der Verdacht.

Zunächst gewährte die Waterland-Stiftung Grasser einen Kredit in der Höhe von 3,7 Millionen Euro, damit er ein Darlehen bei der Meinl-Bank für die Errichtung seines Luxuspenthouses in der Babenbergerstraße zurückzahlen konnte.

Das wäre dann kein Problem, wenn der Kredit „fremdüblich“ wäre, also unter den am Markt herrschenden Konditionen abgeschlossen worden wäre. Hier haben die Steuerfahnder Zweifel: Denn die Zinsen sind niedrig (zwei Prozent), und besichert ist der Kredit nur mit den Mietrechten, über die Grasser für 90 Jahre verfügt. Finanzrechtler Doralt bezweifelt die „Fremdüblichkeit“. Banken wollen bei solchen Krediten in der Regel ins Grundbuch, und zwar mit dem doppelten Wert des Kredits. Das Finanzamt wittert deshalb eine verdeckte Ausschüttung von Stiftungsgeldern an Grasser – und fordert eine Steuernachzahlung für die 3,7 Millionen. Weil Grasser den Behörden von den Krediten nichts erzählte, als er sich seinen Persilschein holte, wittern sie auch eine strafrechtlich relevante Täuschungsabsicht.

Verdächtig ist auch der Erwerb der Wörthersee-Villa. Sie gehört gar nicht Grasser, sondern der Firma eines Nennonkels, an der Grasser beteiligt ist. Die Nennonkel-Firma hat das Grundstück aber auch nur treuhänderisch von einer Tochterfirma einer der Grasser-Stiftungen gekauft.

Schon wieder eine verdeckte Ausschüttung? Nein, sagt Grasser. Seine Stiftung habe bloß in Krisenzeiten eine gute Veranlagung gesucht. Durch seine Vermittlung habe sich für die Stiftung die Gelegenheit ergeben, die Seevilla zu kaufen. Ein tolles Investment – für Grassers Ehefrau, die dort zur Miete wohnen darf. Die Mieteinnahmen kassiert die Grasser-Stiftung in Liechtenstein.

Noch ein Geschäft inkriminiert die Finanz: Grasser habe von seinen Stiftungen für seine Beraterleistungen bei Meinl-Geschäften rund vier Millionen an „Vertriebsprovisionen“ erhalten und nicht ordnungsgemäß versteuert.

„Das alles ist ein Musterbeispiel für internationalen Steuerbetrug“, sagt ein Insider des Falles. Grassers Steuerberater Haunold beteuert hingegen, dass alle Steuern bezahlt worden seien. Eines steht fest: Es wird ein exemplarischer Fall. Es geht nämlich nicht nur um die Grenzgänge von Steuerberatern. Sondern auch um die Frage, ob ein Ex-Finanzminister seinen Beratern schuldbefreiend trauen darf.

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25. Mai 2011

Johannes Hahn: Der Schummler

Ein Gutachten beweist: EU-Kommissar Johannes Hahn hat als Student große Teile seiner Dissertation abgeschrieben und dies geschickt getarnt

Stefan Weber gegen Johannes Hahn: Das ist Brutalität. Bereits im Jahr 2007 hatte der Plagiatsexperte dem damaligen ÖVP-Wissenschaftsminister vorgeworfen, seine 1987 approbierte Dissertation “unsauber“ erstellt zu haben. Seitenweise habe Hahn seinen “stadtphilosophischen Entwurf“ in “essayistischer Darstellungsform“ (Hahn) bei anderen abgeschrieben – ohne die Quellen korrekt auszuweisen.

Hahn reagierte mit Untergriffen, warf Weber niedrige Motive vor, weil er bei einem Auftrag nicht zum Zug gekommen sei. Die Uni Wien beauftragte derweil den Züricher Philosophen Peter Schulthess, die Arbeit Hahns zu untersuchen. In einer fünf Seiten kurzen Stellungnahme rügte dieser “Nicht-Kennzeichnung“ von Zitaten. Von einem Plagiat “im Sinne des ‚unrechtmäßigen Aneignens von Gedanken‘ (…) wollte Schulthess aber nicht sprechen.

Die Jahre vergingen, in Deutschland wurde Karl-Theodor zu Guttenberg überführt, und auch FDP-Frontfrau Silvana Koch-Mehrin warf nach einer Plagiatsaffäre den Posten der Parlamentsvizepräsidentin hin. Die Tochter des ehemaligen bayrischen Landesfürsten Edmund Stoiber schrieb 40 Seiten ab.

Und Hahn? Der Grüne Peter Pilz bestellte beim Plagiatsexperten Stefan Weber ein Gutachten für 5000 Euro. Für Pilz ist das gutinvestiertes Geld, denn Webers Arbeit kann sich sehen lassen. Sie hat Hahn überführt.

Johannes Hahns Sprecher betonte zwar am Montag, dass Webers Expertise eine “politische Auftragsarbeit“ sei und seine Vorwürfe “haltlos“ seien, da die Uni Wien bereits alles gesagt habe.

Doch so leicht ist die Sache für den EU-Kommissar nicht aus der europäischen Öffentlichkeit zu schaffen. Bald blickt nicht Österreichs zahme Medienszene, sondern die europäische Presse auf seine “Collage“, die er unter der Ägide des Doktorvaters Peter Kampits aus anderen Büchern zusammengeräubert hat.

“Plagiatsjäger“ Weber prüfte nicht die inhaltliche Qualität der Arbeit. Sie ist diesbezüglich laut Meinung des Wiener Philosophieprofessors Herbert Hrachovec von “minderer Qualität“, weil sie “stellenweise an das Banale und sogar Peinliche grenzt und mit Wissenschaft nur als abschreckendes Beispiel“ zu tun habe.

Weber widmet sich der Frage des Betruges. Er weist Hahn schlicht nach, abgeschrieben zu haben, ohne dies klar und deutlich zu kennzeichnen. Er präsentiert alle fremden Textstellen, die ohne Anführungszeichen in Hahns Arbeit stehen, und er stellt sie den abgeschriebenen Originalquellen gegenüber. Ergebnis: 76 Plagiatsfragmente auf 64 Seiten (von insgesamt 254 Seiten) hat Weber vorerst entdeckt. Insgesamt stammen 17,2 Prozent der Arbeit Hahns von anderen Autoren, etwa von Lewis Mumford, Reinhard Stewig, Arnold J. Toynbee, Alexander Mitscherlich, Dieter Eisfeld und Leopold Kohr.

Weber unterscheidet drei Varianten des Plagiats bei Hahns Arbeiten. Erstens das “More-inclusive-Plagiat“: Hahn belegte ein kurzes übernommenes Textsegment mit einer Fußnote, schrieb aber dann weiter ungekennzeichnet aus der Originalquelle ab.

Tatsächlich hat man bei der Lektüre der Hahn-Dissertation den Eindruck, es spreche Hahn zum Leser – und nicht jene Person, die er einige Absätze zuvor kurz zitiert hat.

Die zweite Spielart nennt Weber das “Kennzeichnungsplagiat“: Hahn übernahm ganze Textfragmente aus der Literatur wortwörtlich, “setzt die übernommenen Fragmente aber nicht in Anführungszeichen, sondern belegt sie bloß mit einer Fußnote am Ende des übernommenen Textes“. Dass der Text in Wahrheit nicht von Hahn, sondern von anderen Philosophen stammt, bleibt dem Leser wieder verschlossen.

Schließlich kritisiert Weber eine dritte Spielart, die er das “einfache Bauernopfer“ nennt. Hahn verwendete in der Mitte eines Textfragments einen Literaturbeleg, “manchmal auch in Kombination mit einem direkten Zitat in Anführungszeichen“. Rund um den belegten Kern drapiere Hahn aber lange Zitate, ohne diese zu kennzeichnen. Hin und wieder, so Weber, habe Hahn die nicht als Fremdtexte ausgewiesenen Absätze sogar fehlerhaft umgeschrieben.

Diese “Textanpassungen“, so Weber, “weisen auf eine Intentionalität der ungekennzeichneten Übernahmen hin (die nicht bloß aus Schlamperei oder Vergesslichkeit erfolgt sind)“.

Weber betont, dass eine Dissertation mit geklauten Texten noch nicht zu einer Aberkennung des Titels führen muss. Dies sei nur dann der Fall, wenn der akademische Erfolg “auch nur in einem Teil erschlichen wurde“. Die Frage lautet daher: Wäre es zu einer schlechteren Note gekommen, wenn Hahn alle wörtlich übernommenen Textsegmente korrekt zitiert hätte? Weber: “Wäre eine Doktorarbeit mit dutzenden weiteren, zum Teil sehr langen direkten Zitaten – unter anderem in der Länge von einmal fast 20 Seiten (Mumford), einmal fünf Seiten (Stewig), einmal vier Seiten (Kohr) und einmal zwei Seiten (Toynbee) – schlechter als mit der Note ‚Gut‘, negativ oder überhaupt nicht zu beurteilen gewesen?“

Weber lässt diese Frage offen. Die Uni muss sie beantworten. Wäre die Antwort in allen drei Fällen “Ja“, würde Doktor Hahn nur noch Hahn heißen. Die Uni dürfte nun den Ernst der Lage erkannt haben. Sie hat die “Agentur für wissenschaftliche Integrität“ um ein Gutachten gebeten. Es entscheidet über Hahns politische Zukunft und über die Selbstreinigungskraft der Hochschule.

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23. Mai 2011

Glückspiel: “Alles abstreiten, nichts verraten!“

In Linz versuchten Mediziner, Polizisten und Forscher zu ergründen, wieso Glücksspielkonzerne in Österreich so gefährlich mächtig werden konnten

Das Glücksspiel: Lange Zeit war das ein politisches Randthema. Ob Spieler in Staatscasinos ihr Vermögen verzockten, interessierte ein paar Gerichte und Schuldnerberater, aber nicht die breite Öffentlichkeit.

Die Zeiten haben sich geändert, das Glücksspiel wurde liberalisiert, durch einen Wildwuchs an Automaten allgegenwärtig – und es wurde zum Politikum. Längst hat die Politik aber nicht mehr die Interessen der breiten Bevölkerung, sondern die Partikularinteressen einiger kleiner Konzerne im Auge.

Das Glücksspielwesen wird, wenn man so will, zur Nagelprobe, ob Volksvertreter noch der res publica dienen. Sie versagen dabei, wie das neue Glücksspielgesetz zeigt. Intransparenz, Drohungen und das Recht des Mächtigen haben dem Gesetzgeber beim Verfassen des neuen Regelwerks die Feder geführt. Er hat Sitten legitimiert, die erstaunlich viele Bürger in Not stürzten und deshalb eine breite Öffentlichkeit zu interessieren beginnen.

Das wurde etwa vergangenen Donnerstag ersichtlich. Da lud die Arge Suchtprävention des Landes Oberösterreich zu einer Expertentagung. Normalerweise würden bei einer solchen Enquete (an der auch der Autor als Referent teilnahm) ein paar dutzend Fachleute lauschen. Doch die Veranstalter waren baff: Der Redoutensaal in Linz, ein großer Festsaal, platzte aus allen Nähten, mehr als 400 Therapeuten, Polizisten, Sozialarbeiter, Politiker und Bürger waren gekommen, um Einblicke zu gewinnen in eine unheimliche Branche und in die Schäden, die sie in Vorstädten, Dörfern und Familien anrichtet. Zuerst sprach Landeshauptmann Josef Pühringer. Gemeinsam mit den Grünen will er nun auch in Oberösterreich das Automatenspiel erlauben, das hier bis dato verboten war. Dies werde, da es schärfere Kontrollen geben werde, zu weniger Spielsucht führen, beteuerte der Landesfürst. Viele Experten schüttelten fassungslos den Kopf.

Dann trat Jens Kalke auf, ein Hamburger Sozialforscher. Er warf Ergebnisse seiner groß angelegten Studie an die Wand, Zahlen, die man bis dato hierzulande nicht kannte: Jeder zweite Automatenspieler, so Kalke, sei spielsüchtig. Mehr als sechzig Prozent des Umsatzes der Spielindustrie stammen von einem Prozent der Spieler, den “pathologischen Spielern“. Im Monat setzen sie im Schnitt mehr als 400 Euro. Die Hilfseinrichtungen seien in großer Not. Der Schutz der Kranken sei unterentwickelt.

Wo bleibt der Druck der kritischen Öffentlichkeit? In der Pause wird es ein bisschen klarer: Da berichten altgediente Psychiater, die sich um ruinierte Familien kümmern, von vernichtenden Klagen und Drohungen der Glücksspielindustrie, die bei jedem öffentlichen kritischen Wort einträfen. Da berichtet ein Suchtexperte von Schikanen und Gängelung. Eine Beamtin eines Bundeslands erzählt von intransparenten Weisungen, und vom Wunsch der Politik, immer mehr Automaten zu genehmigen, weil diese doch auch Steuergeld in die Landeskassen spülen.

Ein Kriminalpolizist betritt nach der Pause das Podium. Es ist Bezirksinspektor Franz Marton, der in St. Pölten seit Jahren gegen den Glücksspielkonzern Novomatic ermittelt, weil er die überall aus dem Boden wuchernden Automaten der Firma für verbotene Maschinen hält.

Der Polizist erzählt lakonisch von den Tricks und Methoden dieser Branche. Ein Anwalt einer Glücksspielfirma habe ihm die Strategie seiner Mandanten verraten: “Alles bestreiten, Zeit gewinnen, nichts verraten, Fehler am Rande notieren, die einjährige Verjährungsfrist des Glücksspielgesetzes ist schnell vorbei.“ Durch Anzeigen gegen eifrige Polizisten, ausufernde Gutachten und das “Wegkaufen“ kritischer Sachverständiger würden seine Kollegen “mürbe gemacht“. Das Ziel der Branche sei es, “meine Kollegen zu verunsichern“. Gibt es Auswege? Marton sagt: “Weniger Automaten erzeugen weniger Spielmöglichkeiten und daher weniger ruinierte Existenzen.“

Schließlich betritt Jörg Häfeli von der Uni Luzern das Podium. Sein Vortrag zeigt, wie Glücksspielpolitik funktionieren kann, zumindest in der Schweiz. Zuerst wurden in den Kantonen die Leute befragt, ob sie Spielbanken wollen. Dann wurden die Automaten in wenige Casinos verbannt. Schließlich gab es strenge Auflagen für die Betreiber: Wer sein Vermögen verspielt, wer seine Familie in Gefahr bringe, der muss in der Schweiz gesperrt werden. Die Verantwortung dafür tragen die Casinobetreiber, die von unabhängigen Behörden geprüft werden und den Spielschutz als Unternehmensphilosophie verstehen.

In Österreich ist genau das Gegenteil der Fall. Pathologische Spieler werden durch üppige Werbeetats angelockt, Polizisten werden eingeschüchtert und Politiker entscheiden, ohne das Volk zu befragen, weil die Staatskassen leer sind.

Es ist, sagt der Organisator der Tagung, Christoph Lagemann, “unerträglich“.

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23. Mai 2011

Der Fall Zinggl: wenn die kritische Öffentlichkeit selbst kritisiert wird

(für Falter 20/11)

Es ist erstaunlich, mit welchen Untergriffen Teile der Kulturszene auf Wolfgang Zinggl losgehen. Der grüne Kultursprecher sei ein “Scharfrichter“ (Dieter Schrage), ein “Zelot“ mit “Mistforke“ (Feridun Zeimoglu). Er möge endlich “kulturpolitisches Schweigen“ an den Tag legen (Robert Menasse). Denn, so formulierte es Matthias Fiegl von der Lomografischen Gesellschaft im Standard: “Strafanzeigen ersetzen keine Kulturpolitik, populistischer Justizaktionismus nicht die Liebe zur Kunst! Zum Glück leben wir in einem Rechtsstaat und haben unabhängige Richter, die Urteile sprechen, und nicht Politiker!“ Na, prack.

Was hat dieser Wolfgang Zinggl eigentlich verbrochen, dass er solche Häme über sich ergehen lassen muss? Wieso kritisieren sonst kritische Kulturschaffende einen Störenfried und verweisen auf die in Österreich bekanntlich glänzend funktionierende Justiz?

Zinggl hat getan, was Peter Pilz seit Jahrzehnten tut: Er kritisiert Vetternwirtschaft. Allerdings nicht in der Politik, sondern in der Kulturverwaltung. Das ist neu und es führt zu einem merkwürdigen Schulterschluss Kulturschaffender, die statt auf Argumente in der Sache auf wortgewaltige Beleidigung setzen.

Dabei hat Zinggl als politischer Kritiker gute Arbeit geleistet: Dem anerkannten Mak-Direktor Peter Noever warf er völlig zu Recht vor, seine dienstliche Position für private Zwecke missbraucht zu haben. Der Schaden ging in die Hunderttausende. Noever wurde entlassen.

Zinggl kritisierte auch Kunsthallen-Chef Gerald Matt, weil dieser sich nach Staatsbürgerschaften für Mäzene erkundigte und private Gschäfterln von Mitarbeitern in der Dienstzeit erstellen ließ.

Er tadelte Kulturministerin Claudia Schmied (SPÖ), weil diese sich weigert, einen Evaluierungsbericht über die subventionierten Bundestheater zu veröffentlichen.

Und er kritisiert Burg-Chef Matthias Hartmann, weil dieser nicht nur seine Frau, sondern auch seine Schwester und deren Mann mit hübschen Posten versorgt. Hartmann verteidigte diese dreiste Vetternwirtschaft übrigens mit dem Argument, dass er eben einer “Theaterfamilie“ entstamme. Soll einmal ein Politiker so den Einsatz öffentlicher Gelder im Familienbereich argumentieren.

Die Kulturverwaltung lebt von Steuern. Deshalb hat sie transparent zu sein. Die Zeit des Feudalismus ist vorbei. Das will Zinggl zum Ausdruck bringen. Dass ihn eine kritische Szene dafür so attackiert, ist kein Zeichen ihrer Kritikfähigkeit.

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05. Mai 2011

NZZ zur meinem Buch

Die Neue Zürcher Zeitung bespricht heute im Feuilleton mein Buch “Früher war hier das Ende der Welt” (Zsolnay). Zur Nachlese hier: NZZ Artikel

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03. Mai 2011

Die Frauen im Reich des Rechts

Die Justizministerin muss die Polizeiministerin wieder zähmen. Nicht umgekehrt. Wird die neue Ressortchefin Beatrix Karl das schaffen? (für Falter)

Beatrix Karl, die neue Justizministerin, und Johanna Mikl-Leitner, die neue Innenministerin, übernehmen Schlüsselressorts der Republik. Die eine wird von Richtern umgeben sein, die andere von Polizeijuristen. Welche Aufgaben kommen auf die beiden zu? Wie werden sie Rechts- und Sicherheitspolitik prägen?

Ein Blick in die Publikationen der beiden Frauen ermöglicht eine erste Prognose. Karl ist Rechtswissenschaftlerin. Seit dem parteilosen Verfassungsrechtler Hans Klecatsky (1966-1970) hat kein Wissenschaftler mehr den Chefsessel im Palais Trautson besetzt. Bislang saßen parteilose Honoratioren (Foregger, Michalek), fähige und unfähige Parteianwälte (Broda, Ofner, Krüger, Böhmdorfer), aufgeschlossene Newcomer (Gastinger), engagierte Linke (Berger) oder überforderte Strafrichterinnen (Bandion-Ortner) im kastanienbraun getäfelten Chefzimmer.

Karl, eine Arbeitsrechtlerin, könnte hier wichtige Impulse setzen. Denn so spannend die Strafverfahren Grasser, Hypo und Meischberger für die kritische Öffentlichkeit sind, so sehr repräsentieren die Nöte der Korruptionsermittler nur einen winzigen Ausschnitt des Justizgeschehens, das die Öffentlichkeit direkt betrifft.

Die langen Verfahren im Familienrecht, die hohen Kosten für Gerichtsverfahren, die Obsorgedebatte, das überalterte Schadenersatzrecht, die Debatte rund um behinderte Neugeborene als “Schaden“, das Mietrecht, die Undurchlässigkeit des Richterberufs: All das schreit nach Reform und nach einer Ministerin, die nicht nur in die Krone blickt, sondern auch in progressive rechtswissenschaftliche Literatur.

Karl, die sich vor allem im Sozialrecht einen Namen gemacht hat, könnte zu Beginn gleich einmal ein paar kleine, aber bedeutende Reförmchen wagen, meint der Präsident der Staatsanwaltsvereinigung, Gerhard Jarosch: die Abschaffung der Gebühren für Aktenkopien etwa. Wer seinen eigenen Akt lesen wollte, musste dank Bandion-Ortners Reform einen Euro pro Seite zahlen. Klingt lächerlich, war aber ein Hohn. Bei tausenden Aktenseiten ein Vermögen, eine gewaltige Hürde für das Recht. Auch die Kürzung der Entschädigungen für ungerechtfertigte Haft muss rückgängig gemacht werden. Wenn der Staat irrt, soll er die Leidtragenden anständig bezahlen.

Wenn Karl reüssieren will, dann wird sie begreifen müssen, dass das Justizministerium ein sensibles, ja mitunter auch eitles Haus ist. Die Beamten dort sind allesamt Richter, über ihre Karrieren entschied sehr selten die Parteipolitik, sondern der Sachverstand. Dennoch sind viele gesellschaftspolitisch fortschrittlich sozialisiert, manche sogar noch in der Ära des Kreisky-Reformers Christian Broda. Wer diese Leute mit Parteibuchwirtschaft konfrontiert, erntet nachhaltigen Widerstand. Wer sie in Ruhe führt, trifft auf ein Haus, das sich dem Rechtsstaat und dem Minister verpflichtet fühlt. Bandion-Ortner hat das missachtet.

Das Innenministerium, in das Johanna Mikl-Leitner einziehen wird, tickt hier völlig anders. Hier arbeiten keine Richter, sondern Beamte, die bei der Polizei sozialisiert wurden. Sie urteilen nicht zurückgelehnt, sie stehen oder standen an der Kriminalitätsfront, an der auch die Krone-Reporter stehen. Die Sektionschefs sind seit den großen Umfärbungen in der Ära Strasser zunehmend konservativ geprägt. Es sind schwarze Polizeigewerkschafter oder Leute aus dem Mittelfeld der ÖVP. Sie betonen, anders als die Justizbeamten, die Sicherheit der Bürger, nicht die Freiheit. Dazu kommt eine aggressive, blau unterwanderte Polizeigewerkschaft, die jeden Reformgeist (man erinnere sich an den letzten roten Polizeireformer Caspar Einem) niederknüppelt.

Wer die Presseaussendungen von Mikl-Leitner zum Thema Sicherheit liest, der erkennt, dass sich die Niederösterreicherin in diesem Milieu bald wohlfühlen wird. Überraschungen wird es nicht geben. Der “Kampf gegen organisierte Kriminalität“ war ihr wichtig. Der Schutz vor vermeintlichen Bedrohungen wird auch ihr Argument für die weitere Beschneidung bürgerlicher Rechte sein. Die von Fekter geerbte Fremdenrechtsreform (siehe Artikel Seite 12) stellt dies einmal mehr unter Beweis. Nahezu leichtfertig geht man hier mit dem Hausrecht oder der persönlichen Freiheit von Fremden um. Der 24-jährige Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz wird kein großer Widersacher sein.

Eine Art “checks and balances“ herrschte früher zwischen Justiz und Polizei. Die Ministerien waren aus gutem Grund nicht in der Hand einer Partei. Wenn die Polizei vorpreschte, bremste die Justiz sie ein. Und wenn die Justiz-Szene zu linksvisionär wurde, holten die Polizeiminister die “Halt!“-Kelle heraus. Im Hintergrund werkelten erfahrene Sektionschefs, die rechtsstaatlichen Prinzipien nach bestem Wissen auslegen (sieht man vom legendären Asyl-Sektionschef Manfred Matzka einmal ab).

Werner Faymann hat beide Ressorts der ÖVP übertragen – das Ergebnis ist desaströs. Der Zugang zum Recht wurde erschwert, bürgerliche Freiheiten beschnitten. Als Wissenschaftlerin könnte Karl Akzente setzen und als Organ des Gleichgewichts fungieren. Es wird spannend sein zu sehen, ob ihre Partei dies zulässt.

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27. Apr 2011

Der Sieg des bösen Geistes

Wird die Wiener Justiz Terroristen der Abu-Nidal-Gruppe acht Millionen Dollar zurückgeben?

Mit einem Kinderbuch in der Hand liegt er im Spitalsbett. 60 Granatsplitter stecken in seinen Beinen. Die Krone zeigte den kleinen Helden am Titelblatt. Beinahe wäre auch er getötet worden.

Zwei Tote und 21 Verletzte waren in Wien am 29. August 1981 zu beklagen. Einer der Verletzten war der damals elfjährige Daniel S. (Name geändert). An einer Bar-Mizwa-Feier hatte der Bub teilnehmen wollen, als vor der Synagoge in der Seitenstättengasse Granaten von Terroristen der Abu-Nidal-Gruppe (ANO) explodierten.

Daniel S. hat die vergilbte Krone wie ein Beweisstück gesichert. 30 Jahre sind seit dem Anschlag vergangen, aber noch immer beschäftigt sein Fall die Gerichte. Denn Daniel S. will nicht hinnehmen, dass ANO-Terroristen ihr in Wien gebunkertes Geld von der Republik zurückerhalten.

Ein bei der Bank Austria eingefrorenes Millionenkonto der Terroristen könnte diese Woche von einem Richter freigegeben werden. Daniel S. hingegen hofft aus dem von der Republik beschlagnahmten Vermögen der Verbrecher eine Entschädigung zu bekommen für das Leid, das ihm damals zugefügt wurde.

Diesen Donnerstag wird Daniel S. deshalb am Landesgericht einem exemplarischen Prozess beiwohnen. Es geht darin nicht nur um ein Stück Zeitgeschichte, sondern auch um die Frage, ob die Justiz Ex-Terroristen acht Millionen Dollar zurückgeben muss – obwohl die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass es wieder “unzweifelhaft (…) für terroristische und damit für kriminelle Anschläge im Nahen Osten verwendet“ werden wird. Es geht, wenn man so will, um die Frage, ob der Rechtsstaat im Kampf gegen Terroristen obsiegt. Es sieht nicht gut aus für die Opfer.

Am 13. Jänner 2000 nahm diese Geschichte ihren Ausgang. An jenem Wintertag betrat eine Jordanierin die Bank-Austria-Filiale in der Nordbergstraße am Alsergrund. Die Frau stellte sich als Halimeh Almughrabi vor und begehrte Zugriff auf ein 8-Millionen-Euro-Konto.

Schon mehrmals hatte sie versucht, an die Millionen heranzukommen. Frau Almughrabi stellte sich als harmlose Hausfrau und Analphabetin vor. Sie sei nur die Ehefrau eines Hühnerzüchters im Libanon. Die Schalterbeamten schöpften Verdacht, riefen die Polizei. Der Verfassungsschutz kannte bereits den Spitznamen der mysteriösen Frau: “die Sanfte“. Sie legten ihr Handschellen an, eine U-Richterin sah den “dringenden Tatverdacht“, dass sie eine “maßgebliche Stellung in der Abu-Nidal-Gruppe“ bekleidet.

Die Abu-Nidal-Gruppe war in den 80ern der Schrecken der Welt und der Wiener: Abu Nidal, im Jahr 2002 im Irak ermordet, war der “böse Geist“, wie ihn der Spiegel nannte. Seine Leute töteten in ihrem Kampf gegen Israel 900 Menschen in 20 Ländern. Bei der Entführung einer Egypt-Air-Maschine starben 56 Passagiere. Abu-Nidal-Leute bekannten sich zum Anschlag von Lockerbie, bei dem 270 Menschen starben. Sechs Leute wurden in Österreich ermordet. Neben den Anschlägen auf die Synagoge und den Flughafen 1985, geht das Attentat auf den Wiener SPÖ-Stadtrat Heinz Nittel Mai 1981 auf Abu Nidals Konto.

Die Terroristen hatten Teile ihres durch Waffenhandel mit der DDR erworbenen Vermögens in Wien gebunkert. Nur wenige Monate nach Nittels Ermordung, so ist sich die Staatsanwaltschaft sicher, eröffnete die Gruppe ein Konto in Wien. Weil die Terroristen nicht selbst vorstellig werden konnten, schickten sie ihre Frauen vor: zum Beispiel Frau Almughrabi, die Sanfte. Die Staatsanwaltschaft behauptet, sie sei die Frau von Samir Najmeddin, dem Ex-Finanzverwalter des Terrorpaten Abu Nidal.

Die Sanfte sollte die Millionen im Jahr 2000 offenbar in Sicherheit bringen, ein Terrorprozess schien ihr sicher. Doch dann ließ die U-Richterin sie gegen eine Kaution wieder laufen. Sie gelobte zwar, zu ihrem Terrorprozess zu erscheinen, doch ward sie nie wieder gesehen. “Sie sitzt in Libyen und darf nicht ausreisen“, beteuert ihr Anwalt Farid Rifaat.

Seit bald elf Jahren ringt die Staatsanwaltschaft nun um das Konto. Die Anklagebehörde versucht zu beweisen, dass die ANO zumindest im Jahr 2000 noch existierte, das Geld daher der Republik zufallen muss. Ranghohe Verfassungsschützer meldeten sich als Zeugen zu Wort, sie schilderten, wie ANO-Leute Österreich rund um die Verhaftung von Almughrabi bedrohten, und sie legten Geheimdienstberichte aus arabischen Ländern vor, die belegen sollten, dass die ANO nach wie vor existiert. Doch es gab Zweifel an dieser These: Geheimdienste aus dem arabischen Raum beteuerten, dass die ANO stillgelegt wurde.

Das Gericht sprach im Jahr 2008 deshalb ein Urteil im Zweifel. Ja, das Geld sei zwar von Abu Nidals Leuten nach Wien gebracht worden, doch die Terroristen von einst seien heute friedliche “Privatleute“. Sie hätten das Recht, ihr Geld zurückzubekommen.

“Ich kann mich über die Blindheit unserer Richter nur noch ärgern“, protestierte damals Ariel Muzicant, der Präsident der Kultusgemeinde. Er warnte, dass die Millionen nun wohl direkt an die Hamas fließen. Das Oberlandesgericht schickte den Akt zurück ans Landesgericht. Am Donnerstag könnte die Sache nun ein Ende finden.

Dann wird entschieden, ob die Terroristen einen weiteren Sieg über die Opfer feiern.

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