03. Aug 2010
Das ist eine Seite aus dem beschlagnahmten Tagebuch des Lobbyisten und Grasser-Trauzeugen Walter Meischberger. Es liegt seit Februar bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft und wird nun untersucht.
Ich werde dieses Tagebuch in der morgen Mittwoch erscheinenden Ausgabe des Falter mit der notwendigen journalistischen Sorgfalt veröffentlichen, aber keine Namen der darin beschuldigten Parteisekretäre und Minister nennen. Einen Vorabbericht des Falter hat ORF-ON hier zitiert.
Das Tagebuch und die darin enthaltenen Behauptungen sind der Grund für die Spekulationen um Haider-Millionen in Liechtenstein. Meischberger berichtet über angebliche Geldflüsse von Saddam Hussein und Muamar Gaddafi an die FPÖ, sowie einen mysteriösen “Unfall” vor der Wiener Villa des Gaddafi-Sohnes.
(Copyright: Florian Klenk/ Falter)
Kategorien: Schnelle Glossen Tags: BZÖ, FPÖ, Jörg Haider, Justiz, Justiz-Akten, Justizministerium, Karl-Heinz Grasser, Korruption, Polizei, Strafrecht, Walter Meischberger
23. Apr 2010
Braucht Österreich mehr Presseschutz? Braucht die Justiz mehr Transparenz? Auf meinen Kommentar im Falter (hier nachzulesen) habe ich einige Reaktionen bekommen. Ein Sprecher der Korruptionsstaatsanwaltschaft wirft mir vor, faktenwidrig und polemisch zu argumentieren (hier die Stellungnahme).
Nun meldet sich Wolfgang Helm, Richter des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien, per Leserbrief zu Wort. Seine ungewöhnlich scharfen und kritischen Worte verdienen breite Öffentlichkeit.
Hier das Schreiben von Richter Helm:
“Als in richterlicher Funktion an einem UVS (Unabhängigen Verwaltungssenat, Anm.) tätiges Mitglied und als Staatsbürger bin ich über die von Ihnen geschilderten Vorgänge zutiefst betroffen. Es fällt mir schwer zu glauben, dass ein unabhägiger Richter die Beeinträchtigung des Ansehens der Justiz nicht den staatsanwaltlichen Fehlleistungen, sondern der Berichterstattung darüber zuschreibt, und dass er das öffentliche Interesse nicht höher stellt als die Geheimhaltungswünsche der ihrem öffentlichen Auftrag verpflichteten Politiker und Beamten. Diesem öffentlichen Interesse haben jene Informanten, welche jetzt offenbar ausfindig gemacht werden sollen, nämlich am besten gedient.
Dass die weder unabhängig noch öffentlich agierende Staatsanwaltschaft nunmehr verfassungsmäßig ein Teil der Justiz ist, stellt den vorläufigen Endpunkt einer zwar gut gemeinten Gesetzgebung – von der Diversion (außergerichtlicher Tatausgleich) bis zur jüngsten Strafprozessreform – dar, scheint aber im Ergebnis zu einer Art Kammerjustiz an Stelle des eigentlichen Gerichtsverfahrens zu führen. Zwar kann diese Geheimjustiz glücklicherweise nicht – wie im Vormärz – zum Nachteil des Beschuldigten geübt werden, wohl aber zum Vorteil politisch oder wirtschaftlich maßgeblicher Verdächtiger, und damit zum Nachteil der Allgemeinheit.
Ein außergerichtlicher Tatausgleich für Bankdirektoren, die im Lombardklub wirtschaftsschädigende Verabredungen getroffen haben, ist ein ebenso schwerer Sündenfall wie die Einstellung des Verfahrens gegen einen Landeshauptmann auf der Grundlage einer bisher von niemanden ernstlich vertretenen Rechtsmeinung. Wer solche Angelgenheiten einem öffentlich geführten Verfahren vor einem unabhängigen Richter entzieht, nimmt eine Schädigung des Ansehens der Gerichtsbarkeit unvermeidbar in Kauf.
Eine nachvollziehbar handelnde Justiz braucht dagegen das Licht der Öffentlichkeit nicht zu scheuen. Die unabhängige Presse stellt vielmehr ein unverzichtbares Korrektiv auch für die Justiz dar – und hat selbstverständlich das Recht, ein Urteil oder eine Verhandlungsführung ebenso zu kritisieren, wie die Amtsführung eines Politikers.
Dr. Wolfgang Helm
Der Autor ist als Richter an einem Unabhängigen Verwaltungssenat tätig
19. Apr 2010
Mein Kommentar über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen jenen “Whistleblower”, der Missstände im Justizministerium aufdeckte, erregte Widerspruch bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft. Der Pressesprecher der Behörde, Alexander König, übermittelte mir einen Leserbrief, den ich hier ungekürzt wiedergebe:
“Sehr geehrter Herr stellvertretender Chefredakteur!
Zu dem diese Woche im Falter und in Ihrem Watchblog erschienen
Artikel “Österreich braucht mehr Presseschutz” möchte ich in meiner Funktion als Leiter der Medienstelle der Korruptionsstaatsanwaltschaft gerne folgende Klarstellungen treffen und ersuche um Veröffentlichung in beiden Medien:
Sie schreiben, dass nach der Veröffentlichung von Akten der “Weisungsabteilung des Justizministeriums”, die ein “Whistleblower” zuvor in einem Papiersack überreicht hätte, Mitarbeiter der Ministerin im Hintergrund die Korruptionsstaatsanwaltschaft in Stellung gebracht hätten, um jene “Verräter” zu verfolgen, welche die Politisierung der Justiz thematisierten. Die Staatsanwaltschaft habe einem rechtlich erlaubten „Angriff auf das Redaktionsgeheimnis“ durch eine Art „Rasterfahnung“ in Mailboxen verdächtiger Justizbediensteter unternommen, obgleich der Falter keine persönlichen Informationen veröffentlicht habe, und ziehen einen Vergleich mit Deutschland, wo Behörden in den vergangenen Jahren sich hunderte Male Zutritt zu Redaktionsräumen verschafft, Telefonate von Journalisten mitgeschnitten und Medienleute beschattet hätten.
Das sind schwerwiegende Vorwürfe, sie stimmen allerdings nicht und lassen auch die nun einmal geltende Rechtslage außer Acht, über die sich gewiss ebenso diskutieren lässt, wie über einen „Freedom of Information Act“. Derzeit sind aber nach dem Gesetz weder Ermittlungsverfahren öffentlich, noch interne Berichte der Staatsanwaltschaften, die in aller Regel persönliche Daten gänzlich unbeteiligter Personen enthalten. Verletzt wird das Amtsgeheimnis schon, wenn Beamte solche Unterlagen den Medien zuspielen, unabhängig davon, ob und wie sie ein Journalist verwertet, in welchem Umfang er persönliche Informationen in Boulevard-Manier veröffentlicht oder in journalistischer Sorgfalt – wie der Falter – nicht.
Besteht der Verdacht einer Verletzung des Amtsgeheimnisses, dann hat ihn die taatsanwaltschaft zu untersuchen, nicht um “nicht untertänige Ankläger zur Rechenschaft” zu ziehen, sondern infolge einer gesetzlichen Verpflichtung („Offizialmaxime“) zur Klärung sämtlicher Vorwürfe – in die eine wie in die andere Richtung – unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte und der Unschuldsvermutung aller Beteiligten. Dabei wurde im konkreten Fall nicht versucht, das Redaktionsgeheimnis zu umgehen, und schon gar keine “Art von Rasterfahndung” vorgenommen. Ganz im Gegenteil: nach Einholung einer gerichtlichen Bewilligung und Einschaltung des Rechtsschutzbeauftragten wurde bei einem sehr beschränkten Personenkreis durch eine Auskunft des Providers geprüft, ob von behördlichen E-Mail-Accounts der Justiz die Unterlagen gleichsam online an den “Falter” oder an “Klenk” geleitet worden sind. Das ist wohl der verhältnismäßig geringste Eingriff in Grundrechte, der noch einer Klärung der Verdachtslage dienen kann, und hat mit einer „Rasterfahndung“ nichts zu tun. Wo hier ein Zusammenhang mit dem angeblich hundertmaligen Verschaffen des Zutritts in Redaktionsräumlichkeiten oder dem Observieren von Journalisten durch Deutsche Behörden bestehen soll, ist schwer ersichtlich. Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Dass freie, kritische und auch investigative Medien für einen demokratischen Rechtsstaat unverzichtbar sind, steht außer Diskussion, ändert aber weder etwas an der Verpflichtung von Beamten zur Wahrung des Amtsgeheimnisses, noch an derjenigen der Staatsanwaltschaften, bei einem Verstoß solchen Fällen nachzugehen. Das tut die Korruptionsstaatsanwaltschaft im Bemühen um Objektivität und unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit – ohne Rasterfahndung oder Umgehung des Redaktionsgeheimnisses
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Friedrich Alexander Koenig
Pressesprecher der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Korruption”
26. Nov 2009
Die FPÖ zählt beschnittene Penisse. Kaum zu glauben, aber wahr. Eine parlamentarische Anfrage der FPÖ will erkunden, wieviele Buben aus rituellen Gründen beschnitten werden. Die Türken-Hatz nimmt bedenkliche Ausmaße an. Karl Pfeifer sei es gedankt, dass er diese sagenhaften Umtriebe entdeckt hat.
15. Okt 2009
Zum Nachlesen: In einem Essay in der Österreich-Ausgabe der “Zeit” würdigt Johannes Voggenhuber, der letzte grüne Europapolitiker Österreichs, meine Recherchen im Falter. Titel: “Die Zwetschkenrepublik”
02. Okt 2009
Eine große Aufregung herrscht dieser Tage im parlamentarischen U-Ausschuss um eine Anzeige gegen Ex-Innenminister Ernst Strasser, die leider vom zuständigen Staatsanwalt Walzi übersehen wurde.
Auch ich wundere mich, denn die Anzeige, eigentlich nur ein Email mit den Strasser Mails, stammt von mir. Und immer wieder und wieder fragte ich bei den zuständigen Behörden nach, ob den Vorwürfen darin nachgegangen werde.
Vorgeschichte: Exinnenminister Ernst Strasser, das beweisen seine geklauten Emails, hat für Parteifreunde interveniert, damit sie zu Jobs kommen. Wer nicht ÖVP-Mitglied war, blieb benachteiligt. Korruption?
Im März 2008 schickte ich Strassers Emails kommentarlos an Staatsanwaltschaft und Anti-Korruptionstruppe BIA, damit die Behörden untersuchen, ob die Freunderlwirtschaft strafrechtlich relevant ist. Es war ein Konvolut von rund 150 Seiten.
Kurz darauf wurde ich vom Büro für Interne Angelegenheiten als Zeuge geladen.
Was seltsam war: Die Beamten wollten lediglich wissen, woher ich die Emails habe. Ich berief mich auf das Redaktionsgeheimnis. Meine Quellen gebe ich nicht preis.
Später fragte ich bei einem BIA-Beamten nach, was denn nun mit dem Vorwurf des Amtsmissbrauchs sei. Wird da auch so energisch ermittelt? Der Beamte meinte etwas scherzhaft: “Ja, wenn wir da hineinstechen würden!”. Auch später rief ich immer wieder und wieder bei BIA und Staatsanwaltschaft an, um mich nach dem Verfahren gegen Strasser zu erkundigen. Man bedeutete mir, dass alles streng geprüft werde.
Nun weiß man: nichts geschah. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren “gegen Unbekannt” liegen gelassen, das BIA blieb gegen Ex-Innenminister Strasser untätig. Dies trotz mehrmaligem Nachfragen. Vielleicht ist ja heute schon alles verjährt.
11. Sep 2009
Peter Westenthalers BZÖ nutzt die Bühne des Parlaments, um einen Staatsanwalt, der nicht mehr wagt, als das Gesetz gegen ihn anzuwenden, nieder zu machen. Nun wird Staatsanwalt Kronawetter von den Ermittlungen gegen Peter Westenthaler abgezogen. Zu seinem “eigenen Schutz”, wie es heißt.
Das ist ein Skandal. Denn nicht Kritik, war das, was Westenthaler da unter dem Applaus der Grünen lieferte, sondern Hetze (man lese die Ots-Aussendungen des BZÖ). Da ist die Justizministerin und die Chefebene gefordert, da braucht es einen Institutionenschutz entsprechend der anglosächsischen contempt of court Regeln. Denn da versucht sich ein Politiker unangenehmer Staatsanwälte zu entledigen, in dem er sein kleines parlamentarisches Mächtlein missbraucht, um Beamte die sich öffentlich nicht wehren können, quasi als Straftäter darzustellen. Eine beliebte NLP-Methode. Durchsichtig, aber offenbar wirkungsvoll.
Wenn das Schule macht, wenn die Meinls, Elsners, Mensdorffs mit einer Armada von PR-Strategen Staatsanwälte weidwund schießen oder gar Ermittlungen hemmen können und die Staatsanwaltschaft, als Teil der Justiz, so schnell in die Defensive geht, dann haben die Westenthalers mit ihrer radikalen Art über das Recht gesiegt.
Daher halte ich die Signalwirkung dieser Entscheidung für fatal.
Ich würde mir einen Aufschrei der Staatsanwaltschaft erwarten, einen geharnischten Protest des Justizministeriums gegen die Art und Weise, wie die Parteien sich hier in laufende Verfahren schamlos einmischen – unter dem Schutzmäntelchen der parlamentarischen Kontrolle.
In der Spitzelaffäre hatten sich die Richter und Staatsanwälte noch mit einem öffentlichen Schreiben gegen solche dreisten Attacken verwehrt. Jetzt wird der Staatsanwalt abgezogen.
Was also bleibt übrig? Der vorbestrafte Sicherheitssprecher, der Inquisitor im orangen Talar, setzt sein Verständnis von Recht durch – zumindest auf einer symbolischen Ebene. Das Signal der Justiz wird er als vollen Erfolg vermarkten.
03. Sep 2009
Die Neustiftgasse in Wien: Wer hat dort noch nicht gestaut und geflucht. Der Grund: die Öffis und Taxis haben endlich eine eigene Spur bekommen, der Individualverkehr wird zurückgedrängt.
Das Problem: die Justizministerin residiert in der Neustiftgasse. Auch sie dürfte dort öfter im Stau stecken. Und so will sie, wie Isabelle Daniel in Österreich berichtet, eine Sondergenehmigung, um die Busspur benützen dürfen. “Das Bundesministerium für Justiz”, so bestätigt das Büro Bandion-Ortners den Artikel, “ersuchte das Magistrat der Stadt Wien im Juni 2009 um Überprüfung, ob für ausgewählte Busspuren die Benützung des Dienstkraftwagens der Bundesministerin für Justiz in Dringlichkeitsfällen möglich ist. Der Antrag wird derzeit von der zuständigen Behörde aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen überprüft.”
So ähnlich ist wohl die Moskauer Bonzenspur erschaffen worden. Die Genossen wollen eben ein bisserl schneller beim Volk sein und müssen es daher mitunter überholen dürfen.
Eine Petitesse, kein Skandal. Aber er bringt mich auf eine Idee: ich stelle hiermit auch bei der MA 46 den Antrag “in Dringlichkeitsfällen” die Busspur benützen zu dürfen. Aber nur dann, versprochen.
Vielleicht wollen ja noch andere Eilige einen Antrag stellen und meinem Verein der Freunde der Bonzenspur beitreten?
29. Jun 2009
Wie kriminell sind Asylwerber wirklich? Mein Bericht im Falter missfällt dem Sprecher von SOS-Mitmensch, Philipp Sonderegger. In seinem Blog weist er darauf hin, dass ein Vergleich der Zahl der jährlichen Asylanträge (zu einem Stichtag) mit der Zahl der Anzeigen pro Jahr nicht vergleichbar ist. Sonderegger hat Recht. Die Zahl der Asylanträge ist vermutlich höher, sie liegt bei rund 45.000 pro Jahr.
Dennoch sind 10.000 Anzeigen bei rund 45.000 Asylwerbern/ anno politisch höchst problematisch: vor allem wenn man die Zahlen (wie dies Arno Pilgram vom Institut für Rechts-und Kriminalsoziologie tat) näher unter die Lupe nimmt.
Pilgram kommt, vereinfacht gesprochen, zum Ergebnis, dass nicht der Asylstatus oder die persönliche Not für die Neigung zu strafbarem Verhalten ausschlaggebend ist, sondern die Community, in die ein neu ankommende Asylwerber gerät. Genau hier müsste moderne Sozial- und Präventionspolitik ansetzen, um das Feld nicht rechtsextremen Scharfmachern oder der Innenministerin zu überlassen. Vor einiger Zeit habe ich dazu diesen Beitrag für die ZEIT verfasst. Die Untersuchungen verdienen Diskussion.
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