Ein Hinweis in eigener Sache
Anlässlich meiner Herzl-Dozentur über die “Poetik des Journalismus” lud mich Rainer Rosenberg in die Sendereihe “Von Tag zu Tag”. Nachzuhören hier.
Anlässlich meiner Herzl-Dozentur über die “Poetik des Journalismus” lud mich Rainer Rosenberg in die Sendereihe “Von Tag zu Tag”. Nachzuhören hier.
In eigener Sache: wie das Justizministerium angebliche Informanten des Falter bespitzeln ließ
Vergangenes Jahr veröffentlichte der Falter Akten der Weisungsabteilung des Justizministeriums. Ein Whistleblower hatte sie in einem Papiersack überreicht. Die Dokumente legten den Verdacht nahe, dass politische Verfahren von Staatsanwälten „wegadministriert“ oder „liegen gelassen“ worden waren. Vor allem der Fall des Kärntner Landeshauptmanns Dörfler, der zu einfältig sei, das Recht zu verstehen, erregte Aufsehen. Die Öffentlichkeit hat an der Kenntnis dieser Dokumente ein legitimes Interesse. Sie betrafen Politiker, mutmaßlich korrupte Richter und Polizisten. Der Staat klassifizierte sie als geheim.
Die veröffentlichte Serie „Weisung aus dem Sack“ hatte eine breite Debatte über die Unabhängigkeit der Justiz zur Folge. Sogar der Bundespräsident regte an, das Weisungsrecht des Justizministers gegenüber Staatsanwälten abzuschaffen.
Wie reagierte Justizministerin Claudia Bandion-Ortner? Auf der Vorderbühne setzte sie einen „Expertenrat“ für mehr Transparenz ein. Im Hintergrund aber brachten Mitarbeiter der Ministerin die Korruptionsstaatsanwaltschaft in Stellung. Nicht untertänige Ankläger sollten zur Rechenschaft gezogen werden, sondern jene „Verräter“, die die Politisierung der Justiz thematisierten.
Der Falter konnte nun Teile der Gerichtsakten einsehen. Die Dokumente zeigen, wie die Justiz bei der Suche nach den „Whistleblowern“ das Redaktionsgeheimnis zu umgehen versuchte. Die Staatsanwaltschaft unternahm eine Art Rasterfahndung in den Mailboxen verdächtiger Justizbediensteter. Mit richterlicher Bewilligung ordnete sie die „Überwachung von versendeten und empfangenen Nachrichten“ an, „in denen die Buchstabenfolgen ‚klenk‘ oder ‚falter‘ vorkommen“. Die Suche sei notwendig, weil durch die „Verletzung des Amtsgeheimnisses“ nicht nur die Rechte Dritter verletzt worden seien (Opfer: Gerhard Dörfler?), sondern es auch zu einem „massiven Misstrauen der Bevölkerung gegenüber der österreichischen Justiz kam“.
Mit keinem Wort ging die Staatsanwaltschaft darauf ein, dass der Falter keinerlei intime oder persönliche Information veröffentlichte, sondern bloß juristische Begründungen der Anklagebehörde in bereits eingestellten Polit-Strafverfahren publizierte.
Rechtlich ist dieser (hier übrigens erfolglose) Angriff auf das Redaktionsgeheimnis erlaubt. Doch er zeigt einen Trend: Journalisten werden wieder zunehmend als Handlanger von Verrätern gesehen oder selbst unter Verdacht gestellt. Das Redaktionsgeheimnis wird restriktiv interpretiert. So erklärte es die Wiener Oberstaatsanwaltschaft kürzlich für zulässig, beim ORF Videobänder der „Am Schauplatz“-Redaktion zu beschlagnahmen, weil FP-Chef Strache dem renommierten Fernsehjournalisten Ed Moschitz NS-Wiederbetätigung unterstellte. Das Bezirksgericht Leopoldstadt wiederum untersagte der Zeitschrift News, aus den Akten der Causa Hypo zu zitieren. Die Berichterstattung über die mittlerweile vom Steuerzahler beglichenen Malversationen der verstaatlichten Kärntner Bank bedeute einen „Angriff auf die Rechtspflege“. „Zensur“ ortet da die Süddeutsche, und das zu Recht.
In einem weiteren Fall wartet der Falter auf ein Urteil des Menschenrechtsgerichtshofes in Straßburg. Wir wurden zu 7000 Euro Geldstrafe verurteilt, weil wir ein beschämendes Urteil einer Wiener Neustädter Richterin in einem Vergewaltigungsprozess hart kritisiert hatten. Richterschelte stünde uns nicht zu, so das Oberlandesgericht. Strafverschärfend wirkte, dass der Falter-Bericht auch im Nationalrat zitiert worden war.
Österreichs Justiz vollzieht eine Entwicklung, die Deutschland derzeit zu überwinden versucht: In Berlin stellte die FDP-Justizministerin gerade ein „Presseschutzgesetz“ vor. Besonders eilfertige deutsche Ermittlungsbehörden haben sich in den vergangenen Jahren hunderte Male Zutritt zu Zeitungsredaktionen verschafft, Telefonate von Journalisten mitgeschnitten oder Medienleute beschattet. Nun pfeift die Politik die Behörden zurück. Die investigative Presse, so die Einsicht, sei der Wachhund der Demokratie. Er muss gefüttert und nicht an Ketten gelegt werden.
Gewiss: Viele Zeitungen haben sich in Österreich in den vergangenen Jahren massive Fehltritte geleistet. Nicht immer wurden Gerichtsprotokolle in der hehren Absicht veröffentlicht, Missstände aufzudecken – die Exzesse des Boulevards (und der sie informierenden Behörden) in den Fällen Josef Fritzl und Natascha Kampusch sind ein Beweis dafür. Natürlich kann ein Strafverfahren durch Medienberichte auch gestört werden (siehe Elsner). Zu Recht schärft die Justizministerin den Persönlichkeitsschutz im Mediengesetz deshalb nach.
Doch das ist nicht genug. Österreich muss – so wie die USA und Großbritannien – einen „Freedom of Information Act“ erlassen. Regierungsdokumente und Gerichtsprotokolle dürfen von Verantwortlichen nicht länger nach Gutsherrenart verwaltet werden. Es muss ein konkretes Recht auf Herausgabe von Akten, Studien und anderen Dokumenten geben, soferne dem nicht gewichtige Gründe entgegenstehen.
Schutz von Informanten und Redaktionsräumen. Auskunftspflichten der Behörden. Einsichtsrechte der Medien in Akten der Verwaltung. Schulungen von zensurvernarrtem Justizpersonal in Sachen Pressefreiheit: Auch das braucht Österreich, wenn es seinen Filz, seine untertänige Justiz und seine zunehmend korrupten Eliten loswerden will.
Kompliment an Innenministerin Maria Fekter. Sie nimmt die im Falter (siehe unten) recherchierten Widersprüche und Vertuschungsvorwürfe ernst und setzte eine Evaluierungskommission ein, berichtet ORF.at
Die Studenten demonstrieren nicht nur für sich selbst, sondern für eine neue politische Kultur in Österreich
Seit zwei Wochen schon verwandeln tausende Studenten Uni und Ring in eine Fanzone für mehr Bildung. Unser Mittelstandsnachwuchs twittert, streitet, tanzt und diskutiert.
Diese Studenten sind weder von deutschen „Demoschlachtenbummlern“ unterwandert, wie Wissenschaftsminister Johannes Hahn einem Krone-Schreiber erfolgreich einflüsterte, noch sind sie „chaotisch“. Ganz im Gegenteil, sie putzen ihr Audimax, warnen die Kommilitonen vor schlechtem Benehmen, üben sich in der Kunst der politischen Rede.
Man mag manch basisdemokratisches Soliritual verhöhnen, wie es die abgeklärten Kommentatoren von profil und Presse reflexartig taten. Doch das greift zu kurz.
Die Anliegen der Studenten sind grundvernünftig und von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung. Dass sie mit ihren Protesten und einer beeindruckenden (digitalen wie physischen) Vernetzung innert weniger Tage ihren Minister dazu brachten, schnell mal 34 Millionen Euro lockerzumachen, zeigt, dass man diesen Regierungsmonolith bewegen kann. Umgehend forderte WU-Rektor Christoph Badelt eine Milliarde.
Der „Audimaxismus“ ist nicht nur erfrischend, weil er sich von den Scheindebatten institutioneller Politik unterscheidet. Die steht dem Treiben ja überrumpelt (ÖH), ängstlich (Hahn) oder anbiedernd, aber inhaltlich ablehnend (Faymanns SPÖ) gegenüber. Unsere Studenten, als unpolitisch und karrieregeil geschmäht, treiben dieser Tage die Politik vor sich her, indem sie für eine neue politische Kultur eintreten. Die Politologin Verena Ringler spricht in einem Onlinekommentar auf zib21.com gar davon, dass es den Studenten in der multiethnischen österreichischen Gesellschaft darum geht, „den Gesellschaftsvertrag neu auszuhandeln“. Das mag pathetisch klingen, aber es ist völlig richtig.
Nur vordergründig geht es hier um bessere Bedingungen für die Unis, die im Bologna-Prozess europäisiert werden sollen, damit der akademische Austausch in der EU befördert wird. Hinter der Klage über Geldnot und Schikanen steht auch die Enttäuschung über das Ausbleiben von Visionen für dieses Land, dessen Grenzen nach Osten vor genau 20 Jahren fielen und das sich in einer globalen Welt nur durch mehr Bildung behaupten kann.
Die Studenten spüren, dass die großen Versprechen der Leistungsgesellschaft nicht eingehalten werden. Denn an den Unis herrscht – anders als es die Streikenden in ihren Reden beklagen – ja gerade keine „Wettbewerbsgesellschaft“, sondern eine von der Politik ausgehungerte Bürokratie, die den josephinistischen Idealen der Aufklärung nicht mehr gewachsen scheint. Nicht jene reüssieren in diesem Staat, die bildungshungrig sind, sondern jene, die „zur richtigen Zeit im richtigen Biotop leben“, wie dies der Lobbyist Walter Meischberger kürzlich für sich treffend behauptete.
Die Studenten sind somit ein Seismograf für einen gesellschaftlichen Wandel, der in Österreich von zaudernden Politeliten verschlafen wird. Die Politik trägt zwar große Worte im Mund: Sicherheit, Leistung, Gerechtigkeit, Europa. Doch wenn es um die Umsetzung dieser Ideale geht, regieren Inkompetenz und Intrige.
Nicht nur die Bestellung für die EU-Institutionen, auch die großen Debatten der letzten Monate haben das vor Augen geführt. Banken, Bildung, ORF, Justiz, Migration, Sicherheit: Über keinen Bereich wird in diesem Land noch vernünftig verhandelt.
Die Krise der Linken in Österreich ist symptomatisch dafür. Anstatt das Land zu führen und den Sozialstaat zu modernisieren, lässt sich Kanzler Werner Faymann von den Medienonkels treiben. Sein Vize untergräbt derweil mit schicken Reden den Sozialstaat, das Erfolgskonzept dieser Republik.
Wer, um in die Sprache des Finanzministers zu wechseln, „Geber und Nehmer“ wird, entschied zwar schon immer die Herkunft. Doch der Staat federte die Ungleichheit eben ab, durch kostenlose und gute Bildung.
Der Konsens dafür bröckelt, die Prioritäten werden falsch gesetzt. Wenn sogar Julius Meinl über unser Bankenpaket spottet, das den Steuerzahler unnötigerweise mit hunderten Millionen Euro belastet, sollte das zu denken geben. Ungestraft streifen Lobbyisten und Exminister Millionen ein, frech werden öffentliche Ämter per E-Mail nach Parteiräson vergeben. Vergessliche Staatsanwälte hecheln hinterher.
Die Studenten thematisieren aber nicht nur Ausbildung und Auswahl der Eliten, sondern auch das drohende Schicksal der Unterschicht.
Anstatt deren Ausbildung zu reformieren, reibt sich ein pragmatisierter Lehrergewerkschaftsblock die Hände. In Wien gehen Kindergartentanten auf die Straße, weil sie mit 900 Euro nicht auskommen. Zehntausende Migranten werden das büßen, während ihre verängstigten Nachbarn FPÖ wählen.
Das ist die Kulisse, vor der die Proteste stattfinden. Die „Generation Erasmus“ spürt, dass das Elitenversagen Auswirkungen auf ihr eigenes Fortkommen und das des Landes hat.
Medien und Parteien müssen die Aufbruchsstimmung erkennen und die wichtigsten Akteure dieser Bewegung in politische Institutionen locken. Auch diese Generation muss den politischen Alltag abseits von Twitter entdecken und befruchten. Das ist die einzige Chance der Parteien gegen Heinz-Christian Strache. Auch der lockt ja die unzufriedene, junge Masse an.
Strasser, Grasser, Meischberger: Die Staatsanwaltschaft widmet sich den schwarz-blauen Skandalen. Und zeigt dabei ihre Nöte (für Falter)
Sag noch einer, Staatsanwälte seien lahm, wenn es um die Aufarbeitung von Freunderlwirtschaft geht. Manche brüten sogar sonntags über ihren Fällen. Norbert Haselhofer zum Beispiel.
Der auf Wirtschaftskriminalität spezialisierte Staatsanwalt bearbeitet gerade die Causa Buwog, die Affäre rund um die schwarz ausbezahlten Millionenprovisionen an die Geschäftspartner von Exfinanzminister Karl-Heinz Grasser.
Am Sonntag studierte Haselhofer deshalb das neue profil. Der Verkauf von 62.000 Buwog-Wohnungen, so behauptete darin ein anonym auftretender Exkabinettsmitarbeiter Grassers, sei ein „abgekartetes Spiel“ gewesen. Nicht nur der spätere Käufer der Liegenschaften, die rund 960 Millionen Euro wert waren, die Immofinanz, sei damals festgestanden. Auch der Ex-FPÖ-Politiker, Lobbyist und spätere Grasser-Kompagnon Walter Meischberger sollte in dem Deal „an Bord“ geholt werden.
Das Bieterverfahren, so der Informant sinngemäß, sei nur ein Bluff gewesen. Karl-Heinz Grasser und sein heutiger Geschäftspartner, der Immobilientreuhänder, Buwog-Aufsichtsrat und frühere FPÖ-Sponsor Ernst Karl Plech, hätten nämlich vorgegeben, „wohin die Reise gehen“ solle. Die über Scheinfirmen ausbezahlten zehn Millionen für die Grasser-Freunde Walter Meischberger und Peter Hochegger seien daher auch in diesem Lichte zu betrachten.
Während der aufgebrachte Exfinanzminister noch rätselte, welcher Mitarbeiter ihn da belastet haben könnte, und Plech über seine Anwälte alles dementierte, setzte sich Staatsanwalt Haselhofer an seinen Computer und googelte den Namen des mysteriösen profil-Informanten. Es ist der ehemalige stellvertretende Kabinettschef Michael Ramprecht. Er war im Finanzministerium für die Privatisierung der Staatswohnungen zuständig, wurde dann von Grasser zum Geschäftsführer der Bundesbeschaffungsagentur ernannt und später wegen dubioser privater Immobiliendeals von diesem Posten entfernt.
Staatsanwalt Haselhofer hätte den Amtsweg einhalten und die Polizei mit der Ausforschung des Kronzeugen beauftragen können. Anstatt Vorladungen zu diktieren, suchte er sich lieber selbst die Handynummer Ramprechts und befahl ihn noch am Sonntag zum Verhör.
Der ehemalige Grasser-Vertraute, so wurde dem Falter am Montag aus Justizkreisen bestätigt, wiederholte auch unter Wahrheitspflicht als Zeuge vor dem Staatsanwalt, was er Journalisten kurz zuvor anvertraut hatte. Der Buwog-Verkauf sei eine geschobene Sache gewesen. Es sei, so legte Ramprecht nach, Grassers Wunsch gewesen, dass die Immofinanz, die die später üppig entlohnten Lobbyisten Meischberger und Hochegger beschäftigte, den Zuschlag erhalte. Alle drei bestreiten dies.
Die Justiz macht also Druck, und Haselhofers Eile
Zu Besuch bei einem Lobbyisten, der 7,5 Millionen schwarz kassierte und nichts zu befürchten hat
Sind Sie gierig? „Sie müssen sich das wie bei einem modernen Maler vorstellen“, sagt Walter Meischberger. Der schüttet ein Bild hin und kassiert dafür auch Millionen. „Für die Entwicklung seines Stils hat er sein ganzes Leben investiert.“
Walter Meischberger, 50, Ex-FPÖ-Buberl und Lobbyist, erklärt, wieso er beim Verkauf von 62.000 staatseigenen Buwog-Wohnungen 7,5 Millionen Euro Provision einstreifte. Und zwar schwarz.
Vielleicht waren es auch nur 7,2. Er hat jetzt die Zahlen nicht genau im Kopf. Aber es sei ein gerechter Lohn gewesen. Nur versteuern hätte er das Geld wohl sollen. Dann müsste er sich jetzt nicht „in den Arsch beißen“.
Es ist Montagmorgen, Walter Meischberger sitzt in einem Italo-Café am Grinzinger Platzl und studiert die Zeitungen. Sie zerfetzen ihn und seine Freunderln und seinen Lebensstil.
Ums Eck steht Meischbergers schicke 2-Millionen-Villa. Julius Meinl nennt er „Nachbar“. Karl-Heinz Grasser einen „Spezl“. Doch der Karl-Heinz zeigt sich in Österreich sehr verärgert über Meischbergers Geschäfte. Perfekt inszeniert der Exfinanzminister nun seinen Auszug aus dem mit Meischberger betriebenen Büro. Man könnte fast glauben, der PR-Stratege Meischberger habe den Wutausbruch seines Freundes wieder einmal in Szene gesetzt.
Hier in Grinzing, wo morgens die Luxusschlitten in die Stadt rollen, ist die Heimat des gelernten Heizungstechnikers, der mit seiner zerrissenen Designerjeans und seinen Sneakers erstaunlich locker wirkt. Am Wochenende war er „mit dem Klammer-Franz golfen“, erzählt Meischberger. Jetzt gibt er, nach längerem Überlegen, sein erstes längeres Hintergrundgespräch, um den Provisionsskandal aus seiner Sicht zu schildern.
„Der Buwog-Deal war mein Glück“, sagt Meischberger, „ich war eben im richtigen Biotop.“ Heute, wo Rot-Schwarz regiert, würden eben andere abkassieren. Doch darüber rede ja niemand.
Sein Biotop wird jetzt trockengelegt. Zumindest versuchen das die Staatsanwälte. Sie standen knapp davor, Meischbergers Steuerverbrechen zu enthüllen. Denn ein Finanzvorstand der gefallenen Immofinanz hatte jene Scheinrechnungen vorgelegt, mit denen die Bank einst zehn Millionen an Meischbergers Partner, den Lobbyisten Peter Hochegger, beglichen hatte. Nun will die Bank das Geld zurück, da dafür „keine Leistung erbracht wurde“.
80 Prozent des Geldes gab Hochegger schwarz an Meischi weiter. Doch ehe auch das bekannt wurde, erstattete dieser Selbstanzeige. Fünf Millionen wird er nachzahlen müssen, sonst droht Gefängnis. „Das Geld werde ich aufderstellen“, versichert er im Tiroler Akzent. Nur einen Teil habe er „verlebt“.
Noch ist nicht klar, ob er damit durchkommt. Die Fahnder durchleuchten Meischbergers Firmen, etwa die Valora, jene Firma, die er später mit Karl-Heinz Grasser und Peter Hochegger gegründet hatte. Untersucht wird wohl auch, ob über die Firmen verdeckt Bestechungsgeld an Grasser ausbezahlt wurde. „Kein Cent!“, beteuert Meischberger.
Als Grasser noch Finanzminister war, da hatte Meischberger einen besseren Draht zur Finanz. Mit Grasser-Freund Hochegger bastelte er zunächst die berühmte KHG-Homepage mit unversteuertem Industriellengeld. Beide inszenierten Grasser als Eventprediger, der auf Kosten der Republik durchs Land tingelte und sein Nulldefizit pries. Meischberger und Hochegger, die all das erdachten, verdienten richtig Geld. 2,3 Millionen kostete alleine die Roadshow.
Zu dieser Zeit witterte Meischberger neue Geschäfte. Vor allem der Verkauf zehntausender Bundeswohnungen war die Chance seines Lebens. Denn seine Vertrauten drehten dort am großen Rad. Rund eine Milliarde Euro, so schätzte er, sei der Deal wohl wert. Ein Prozent davon, so kalkulierte Meischberger, müsste für ihn als „strategischen Partner“ des Deals drin sein. So war es auch. „Ich bot der Immofinanz meine Expertise an“, sagt er. Es war das Immofinanz-Imperium, für das auch ein gewisser Ernst Karl Plech arbeitete.
Plech verdient Beachtung. Er ist heute der Kompagnon von Karl-Heinz Grasser. Gemeinsam betreiben sie die GPSI-Immobilien. Plech sponserte einst Haiders FPÖ und führte Meischberger in die Welt des Wiener Immobiliengeschäfts ein, wie dieser erzählt.
Plech wurde damals von Grasser zum Buwog-Aufsichtsratsschef ernannt, und er saß auch im Aufsichtsrat der Bundesimmobiliengesellschaft BIG. Die verkaufte (auf Drängen Plechs, wie Insider erzählen) wertvolle Staatsgebäude, etwa das Gerichtsgebäude in der Riemergasse, das damals extrem aufwendig renoviert worden war. Und Plech hatte auch schon ein Ersatzquartier parat. Den Justiz-Tower, den die Immofinanz erbauen ließ. Für 600.000 Euro vermakelte Plech den Turm an die Republik.
So waren die Geschäfte, Unvereinbarkeiten und Seilschaften damals. „Ja, sollen wir alle nichts mehr verdienen, nur weil wir Freundschaften zu Politikern pflegen?“, fragt Meischberger heute.
Das ist die Sicht des Haider-Buberls, der wie die anderen Buberln das System für sich zu nützen wusste.
Gernold Rumpold etwa kassierte Millionen als Berater im Eurofighter-Deal, der Hendlbauer und Exverkehrsminister Mathias Reichhold ließ sich mit 600.000 Euro von der Asfinag abfinden. Karl-Heinz Grasser verdiente sein Geld mit Meinl, Plech, Hochegger und seinem Trauzeugen Walter Meischberger. Und sie alle verdienten mit ihm.
Strafrechtliche Konsequenzen? Die wird es wohl nicht geben. Die Justiz müsste beweisen, dass Meischberger von Grasser damals geheime Informationen im Bieterverfahren rund um die Buwog bekam. Die Opposition verweist zwar auf vernichtende Rechnungshofberichte rund um den Verkauf. Doch die kosten Meischberger nur ein Lächeln. „Ich habe nichts Verbotenes getan. Wenn man meinen Lobbyismus nicht will, muss man die Gesetze ändern.“
Die Debatte über die Kontrolle der Justiz entgleist
Das Wiener Hetztheater erlebt seine Renaissance. Diesmal werden Staatsanwälte von Politikern in der öffentlichen Arena des U-Ausschusses gejagt. Vergangene Woche versuchte Oberstaatsanwalt Werner Pleischl, das Treiben zu beenden. Er entzog Staatsanwalt Peter Kronawetter die Causa Westenthaler und beauftragte eine Staatsanwältin mit den Ermittlungen.
Pleischl sagt: „Die Befragung im U-Ausschuss war eine außergewöhnliche Situation, in der sich der ermittelnde Beamte nicht mehr wehren konnte. Ich musste Kronawetter vor den Angriffen schützen.“
Zum ersten Mal ist es der Legislative also gelungen, durch öffentlichen Druck in ein laufendes Strafverfahren einzugreifen. „Es ist ein Wahnsinn, wie hier Stimmung gegen Staatsanwälte gemacht wird“, sagt auch Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (siehe Interview, Seite 10).
Was war geschehen? Staatsanwalt Kronawetter hatte jene Überwachungsgesetze, die Westenthaler einst eingefordert hatte, gegen ihn selbst angewendet und sein Handy angezapft. Und Kronawetter ermittelte gegen Westenthaler auch wegen Körperverletzung und Verleumdung. Letzteres allerdings, ohne die Immunität des Abgeordneten zu beachten.
BZÖ und Grüne attackierten Kronawetter deshalb wie einen Verbrecher. „Dieser Westenthaler-Jäger Kronawetter“ würde „im Auftrag der Regierungsparteien einen unbequemen Oppositionspolitiker zu vernichten“ trachten, so das BZÖ. Es sei ein „mafiöses Konstrukt aus Staatsanwaltschaft und Innenministerium“ am Werk. Auch der Grüne Peter Pilz hatte die Staatsanwaltschaft eine „kriminelle Organisation“ genannt.
Das Geschrei der Opposition treibt nun die Großparteien an. Die SPÖ fordert, ebenso wie ÖVP-Innenministerin Maria Fekter, eine parlamentarische Kontrolle der Staatsanwaltschaft und einen Ausbau der Immunität.
Die Debatte um die Unabhängigkeit der Justiz droht zu entgleisen. Der Wunsch nach mehr Transparenz bei der Justiz erhöht den parteipolitischen Druck auf Staatsanwälte. Westenthaler hat sein Ziel erreicht. F
Ein krimineller Bauunternehmer schenkt einem Strafrichter Geld, Reisen und eine Waffe. Die Weisungsabteilung stellt das Korruptionsverfahren ohne öffentliche Gerichtsverhandlung ein.
Im Sommer 2005 kam ein wegen betrügerischer Krida verurteilter Bauunternehmer mit einem dem Grazer Chefinspektor Anton Kiesl ins Gespräch. „Die bei der Justiz“, klagte der etwas angeheiterte Bauunternehmer, „sind alles Schweine“. Ein Richter habe von ihm mehr als 300.000 Schilling kassiert und dafür versprochen, bei der Wiederaufnahme des Verfahrens zu helfen. Doch nichts dergleichen sei geschehen. „Pass auf, was Du sagst!“, warnte der Chefinspektor und leiter der Mordgruppe, „oder kannst Du die Vorwürfe beweisen?“.
Also bat der Unternehmer den Polizisten in sein Auto. Er rief den Richter am Handy an und schaltete das Telefon auf laut. Der Chefinspektor lauschte heimlich mit.
Was er hörte, hat Anton Kiesl zweimal unter Wahrheitspflicht und in einer eidesstattlichen Erklärung als Zeuge zu Protokoll gegeben. In den Akten der Weisungsabteilung liegen die Dokumente auf. Der Chefinspektor: „Ich konnte das Gespräch mithören, wobei der Unternehmer den Richter auf diesen Geldbetrag (300.000-400.000 Schilling, Anm.) ansprach. (…) Zu meiner absoluten Überraschung hat der Richter den hohen Geldbetrag bestätigt.“ Er habe auch die Namen von zwei Richtern genannt, bei denen er intervenieren wolle.
Ein korrupter Richter, der Geld für Hilfsdienste nimmt? Solche Gerüchte kursierten schon länger in Graz. Auch andere Bürger beschwerten sich über des Richters Hilfdienste. Ein Journalist der Kleinen Zeitung schrieb darüber.
Die Anti-Korruptionstruppe BIA übernahm den Fall und erstattete eine „Strafanzeige“ bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, die den Fall übernommen hatte. Verdacht auf Betrug und Amtsmissbrauch. Der Richter, so heißt es in der Akte, die der Weisungsabteilung des Justizministeriums übermittelt wurde, habe zugegeben, vom Bauunternehmer immer wieder Geldgeschenke, Städtereisen und sogar eine Waffe, eine Beretta 98, geschenkt bekommen zu haben. Auch kostenlose Bauarbeiten habe der Bauunternehmer beim Richter geleistet.
Doch all das, so beteuerte der Richter, sei nur „aus Freundschaft“ geschehen. Es seien außerdem „nicht mehr als 2000 Euro“ an Geldgeschenken überreicht worden. Die Pistole sei ihm förmlich aufgedrängt worden. Das Geld habe er zu Weihnachten oder zum Geburtstag bekommen, „damit ich mir Zigaretten und Bücher“ kaufen kann. Der Richter bezieht laut Dienstschema ein Bruttogehalt von rund 6000 Euro.
Noch etwas gab der Richter zu. Er habe für den Bauunternehmer tatsächlich Schriftsätze verfasst, um eine Wiederaufnahme des Verfahrens bei seinen Richter-Kollegen zu erreichen. Er habe sogar bei einer Strafrechtsreferentin am Finanzamt angerufen und sich nach dem Stand eines Steuerstrafverfahrens erkundigt. Eine verbotene Intervention sei das nicht gewesen. Er selbst habe sich ja offiziell als befangen erklärt.
Ein Fall für ein unabhängiges Gericht? Keineswegs, urteilte das Justizministerium. Die Verantwortung des Richters sei „unwiderlegbar“. Amtsmissbrauch, verbotene Geschenkannahme oder gar Betrug seien „nicht beweisbar“.
Und was ist mit dem Chefinspektor, der im Wesentlichen dreimal dasselbe vor Gericht bezeugte? Er habe wohl eine eigene „Interpretationen“ des Geschehens vorgenommen. Und das mitgehörte Telefonat? „Der bloße Umstand“, so das Justizministerium, „dass der Richter bei der Erwähnung eines Betrages von 300.000 Schilling nicht sofort widersprochen habe, sei keine hinreichende Stütze für die Annahme betrügerischer Gestionen“. Kollegen des Richters hätten Korruption bestritten.
Bleibt noch der Unternehmer, der sich selbst belastete. Er sei als Kronzeuge unbrauchbar und im Gegensatz zum Richter „völlig unglaubwürdig“. Zwar hätten Familienmitglieder des Unternehmers bezeugt, dass immer wieder über die Zahlung großer Geldbeträge an den Richter gesprochen wurde – doch gesehen hatte es leider niemand.
Es gab im Justizministerium intensive „Fachdiskussionen“ über diesen Fall. Die Sektion 2, zuständig für Legistik, wurde um eine Stellungnahme gebeten. Sie fiel besorgt aus: „Es steht ein Verdacht im Raum, der zu den schwerwiegensten Vorwürfen zählt, die man einem Richter gegenüber erheben kann und der das Ansehen der Justiz insgesamt in Mitleidenschaft ziehen kann“, schrieb Sektionsleiter Wolfgang Bogensberger an die Sektion 4 (Weisungsabteilung). Bogensberger mahnte bei der „Vierer“ härtere Ermittlungen ein. Er fragte etwa: „Gab es irgendwelche Auffälligkeiten in der Lebensführung des Richers?“ Das war Ende September 2008. Im Winter 2009, so zeigt die Akte der Weisungsabteilung, wurde das Verfahren eingestellt – ohne nochmalige Einvernahme des Beschuldigten
Der Fall des Strafrichters zeigt erneut, wie sich weisungsgebundene Ministerialbeamte zu Richtern aufschwingen. Wie bei Politikern würden Fälle trotz schwerer Vorwürfe hausintern gelöst, anstatt unabhängigen Gerichten übertragen.
Das „Unmittelbarkeitsprinzip“ im Strafprozess besagt, dass sich Richter in der öffentlichen Arena ein eigenes Bild von Angeklagten und Zeugen machen müssen, ehe sie Recht sprechen. Sie sollten sehen, wer im Gerichtssaal Emotionen zeigt und wer nicht.
Man lernt: Ein Unternehmer, der sich selbst schwer belastet, und ein Chefinspektor der Polizei belasten einen Richter, weil der sich mit Geld, Waffen und Reisen beschenken lässt , um hinter den Kulissen in Strafverfahren zu helfen. Sie gelten als unglaubwürdig. Nur die Verantwortung des Richters, der all das als harmlosen „Freundschaftsdienst“ wertet, zählt als „unwiderlegbar“.
Der betroffene Richter will – vom Falter befragt – keine Stellungnahme abgeben. „Ich habe“, so sagt er knapp , „nur armen Schluckern geholfen“. Man möge ihn jetzt, wo alles eingestellt ist, endlich ihn Ruhe lassen. Sein Anwalt Gerhard Ruhri sagt, die Einstellung erfolgte deshalb, weil ein Staatsanwalt mit den belastenden Aussagen nie zu einer Verurteilung gekommen wäre. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Soeben erreicht mich dieses Mail (siehe unten). Justizbeamte dürfen wieder Florian Klenk lesen und dort über das Wort “Sex” stolpern, einen “Klenk-Filter” gibt es angeblich nicht.
Übrigens: Über die Kommentarfunktion kann man dem Falter Missstände anonym melden.
“Sehr geehrter Herr Dr. Klenk!
Wie von mir vermutet beinhaltet Ihre Website Wörter und Inhalte, die in die
unten angeführten Kategorien (Kategorien Sex, Chat, Gambling, und Hacking
bzw. Spyware,criminal activity, violence, weapons, illegal drugs) fallen und
daher gesperrt wurden. Ihre Website wurde soeben wieder freigeschaltet und steht justizintern somit wieder zur Verfügung.
Beste Grüsse
Katharina Swoboda”
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