
Österreichs militante Tierschützer sind zu weit gegangen. Die Polizei hat zu Recht gegen sie ermittelt. Nun ist ein unabhängiges Gericht gefordert, die Schwächen der Anklage nicht zu übersehen (für Falter)
Zwei 45-jährige Männer behaupten, sie kämpfen um Recht und Freiheit. Der eine, Erich Zwettler, repräsentiert in einem verrauchten Büro im dritten Stock der Polizeidirektion am Schottenring den Staat. Der Chef des Wiener Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) dämpft seine Zigarette aus und sagt: „Unsere Väter haben ohne Rechtsstaat gelebt. Deshalb müssen wir ihn verteidigen.“
Der andere Mann reicht an einem Holztisch vegane Kekse. Hier in der Waidhausengasse residiert der Verein gegen Tierfabriken (VGT), dessen Obmann Martin Balluch ist. Er sagt: „Ich kämpfe für Demokratie und Freiheit. Sie ist in Gefahr.“
Ministerialrat Zwettler, ein bekennender Sozialdemokrat, wurde in den 90ern bekannt. Damals legte er Neonazis rund um Gottfried Küssel „mit Inbrunst“ das Handwerk. Die letzten drei Jahre begleitete er die Ermittlungen der Soko Pelztier gegen jene zehn Tierschützer, die kommende Woche wegen Bildung einer kriminellen Organisation, Nötigung, Sachbeschädigung und gefährlicher Drohung vor Gericht stehen.
Wer will hier wen fertig machen?
Martin Balluch, Doktor der Astronomie und der Philosophie, wurde berühmt, weil er mit seinen Enthüllungen über Tierfabriken ein Verbot von Legebatterien erwirkte. Er kandidierte für die Grünen, während er gemeinsam mit neun anderen Angeklagten 110 Tage in U-Haft gesessen war. Nun steht er vor Gericht, weil er der Kopf einer kriminellen Organisation sein soll.
Balluch sagt, die Ermittler der Soko Pelztier würden ihn mit „frei erfundenen Vorwürfen“ fertigmachen. Auf seinem Computer hat er die Akten von Zwettlers Soko gespeichert. Er klickt sich durch die Protokolle von Observationen und Telefonüberwachungen. Für Balluch ein Sittenbild eines polizeistaatlichen Systems.
Verfassungsschützer gegen Tierschützer: Es ist ein erbitterter Krieg, die die Öffentlichkeit seit bald zwei Jahren in Atem hält. Nur auf den ersten Blick geht es um gehäutete Nerze, geköpfte Laborratten und geschundene Ferkel. Bei näherem Hinsehen wird der Fall komplexer: Es geht darum, ob man subtil Gewalt gegen den Homo sapiens einsetzen darf, um das Leid „nichtmenschlicher Tiere“ zu lindern. Balluchs Leuten geht es zuallererst um die Fleischindustrie und um die Jagdlobby, die sie massiv herausfordern – und zwar mittels „ökonomischer Sabotage“, wie sie es nennen. Sie vergleichen sich sogar mit Martin Luther Kings Bürgerrechtsbewegung.
Ein Propagandakrieg tobt
Hinter Balluchs Tierschutzverein, so mutmaßt hingegen die Justiz, verberge sich eine zweite Organisation, eine kriminelle Vereinigung. Sie setze ganz bewusst Verbrechen ein, um politische Erfolge zu erreichen.
Offiziell präsentiert sich Balluch als friedfertiger Aktionist. „Kein psychischer Druck, sondern nur Druck durch öffentliche Meinung“ sei bei Kampagnen einzusetzen, schreibt er in seinem soeben erschienenen Buch „Widerstand in der Demokratie“. Psychoterror dürften keine Mittel der Auseinandersetzung sein. Der Staatsanwalt wirft Balluch und neun weiteren Angeklagten aber genau das vor. Balluch sei ein Wolf im Schafspelz. Perfide lasse er von Erfüllungsgehilfen Mitarbeiter von Textilketten terrorisieren, um im Vordergrund politisch Druck machen zu können.
Was stimmt nun? Wieso ermittelt die Justiz so energisch? Wie bei jedem politischen Propagandakrieg starb auch im „Fall Tierschützer“ zuerst die Wahrheit. Die Opfer hielten sich mit öffentlichen Stellungnahmen erstaunlich zurück. Die Angeklagten machten umso mehr Stimmung. Selektiv wurden Journalisten Aktenteile zugesteckt. Die Medien brachten daraufhin Enthüllungen, die jedoch die Tragweite des Falls eher verhüllten. Balluch & Co galten als Vorkämpfer der „Zivilgesellschaft“.
Die Folge: Umweltschützer, Kirchenleute, Künstler, Verfassungsprofessoren und Politiker bekamen es mit der Angst vor einem angeblich entfesselten Polizeistaat zu tun. Dass es stets Richtersenate waren, die Hausdurchsuchungen, Überwachungen und U-Haft angeordnet hatten, geriet ebenso in Vergessenheit wie die Welt der Opfer.
Diese Nöte finden sich in der 218 Seiten starken Anklage wieder, die bislang nur in knappen Auszügen bekannt ist (und von Martin Balluch unter Hinweis auf den „Datenschutz“ nur in Bruchstücken veröffentlicht wird). Das Dokument ist weniger ein juristisch überzeugendes Werk als eine Dokumentation der Schattenseiten der „Tierschutzbewegung“.
Es war am 5. April 2007, als Regierungsrat Zwettler diese Causa übernahm. Peter und Werner Graf, die Eigentümer der Firma Kleiderbauer, saßen im Sitzungszimmer von Erik Buxbaum, dem damaligen (roten) Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit, und legten ihm und den anwesenden Spitzenbeamten eine Mappe auf den Tisch.
Sie seien nicht mehr bereit, „still zu leiden“, klagten die Grafs. Es seien Schutzgelderpressermethoden, mit denen sie hier terrorisiert würden. Die Versicherungen seien dabei, die Verträge für die Filialen zu kündigen. Genauso wie Balluch die Gräueltaten von Tierquälern dokumentierte, notierte Graf die Schandtaten radikaler Tierschützer. Graf reichte Fotos zerstörter Filialen, eingeschossener Schaufensterscheiben, demolierter Luxusautos und beschmierter Hausfassaden. Sogar Mitarbeiter, etwa die Pressesprecherin des Konzerns und eine Sekretärin, wurden durch Stalking, nächtliche Schreidemos und Vandalismus gequält. Grafs Kindern wurde in anonymen Mails wörtlich mit dem „Abschlachten“ gedroht.
„Machen Sie was. Finden Sie heraus, wer dahintersteckt“, sagte Buxbaum zu Zwettler.
Der Albtraum der Opfer
Peter Graf erinnerte auch noch an das Schicksal der Chefs der Textilkette Peek & Cloppenburg, die in Österreich, Deutschland und England kurz zuvor terrorisiert worden waren. Nie sprach das Management dieses Konzerns über diese „Pelzkampagne“ in der Öffentlichkeit. In der Anklage ist der Albtraum aber ausführlich dokumentiert.
Wie später bei Kleiderbauer standen Tierschützer nächtens im Rahmen sogenannter „Home-Demos“ vor den Privatwohnungen der P-&-C-Firmenchefs, schrien „Kommt runter, Mörder!“, steckten Schmähbriefe in die Briefkästen der Nachbarn, vernichteten mittels Buttersäure die gesamte Ware, die nun nach Erbrochenem roch. In Deutschland wurden derweil Familiengräber der P-&-C-Chefs geschändet, in England sogar Leichen aus Grüften gestohlen, vor Kaufhäusern fand die Polizei Brandsätze. P & C gab auf, und die Tierrechtsbewegung feierte einen „Erfolg der Zivilgesellschaft“.
Per „Internetvoting“ ermittelte Balluchs VGT das nächste Ziel: Kleiderbauer. Offiziell sollte der Konzern durch eine legale Infokampagne zum Einlenken gebracht werden. Doch wie schon bei Peek & Cloppenburg wurde Felix H., ein Mitglied des VGT, aktiv – mittels Drohbrief. Kleiderbauer solle seinen Laden sofort „pelzfrei“ machen, warnte Felix H. in einem Mail. „So ersparen Sie sich einiges! Mit ernsthaften Grüßen!“ Eine schwere Drohung? „Nur eine Warnung“, rechtfertigt sich H. nun vor den Behörden. Schon meldeten sich andere Organisationen zu Wort, etwa die Offensive gegen die Pelztierindustrie, zu der VGT-Mann Felix H. engen Kontakt hielt. „An vergangenen Kampagnen“, legten die Aktivisten dieser Offensive nach, hätte sich auch die „weltweit anonym agierende Animal Liberation Front beteiligt“.
Stalking von Mitarbeiterinnen
Das war eine klare Drohung mit Gewalt. Denn in Großbritannien gilt die Animal Liberation Front (ALF) als „terroristische Vereinigung“, die auch vor Bombenanschlägen nicht zurückschreckt. Doch dazu später.
In der Anklage ist der „Kampagnenverlauf“ gegen Textilketten wie Kleiderbauer minutiös rekonstruiert. 1500 Demos gab es vor den Filialen. Die Familien der Unternehmer wurden ausgespäht, gestalkt, nächtens hinausgeläutet. In dutzenden Filialen wurde Ware im Wert von insgesamt 400.000 Euro vernichtet. Weil all das nicht wirkte, wurden die Autos der Grafs ruiniert.
Alle Anschläge erfolgten „anonym“. Manchmal bekannte sich die ALF dazu, manchmal „Wütende Wildschweine“. Martin Balluch, der „BekennerInnenbriefe“ auf seinem Computer „zu Dokumentationszwecken“, wie er sagt, abgespeichert hatte, beteuert: „Wir haben mit den Straftaten nichts zu tun.“ Die Drohmails seiner Mitarbeiter seien kein Beweis einer Involvierung. Die Opfer täten ihm aber auch nicht besonders leid. „Sprechen wir doch über das Geld, das sie mit geschundenen Tieren verdienen! Schreiben Sie über das Leid, das die Grafs anrichten!“
Zwettlers Soko wollte lieber etwas über die Methoden der Tierschützer wissen. Bei den Ermittlern keimte der Verdacht auf, dass es hier um mehr geht als „ein paar Kratzer im Lack“, wie die Grünen es nannten. Eine gut vernetzte Truppe versuchte mittels schwerer Verbrechen ihre Ideale durchzusetzen.
Die Polizisten ahnten, dass sie die konkreten Täter nicht finden würden. Sie griffen nun auf einen Paragrafen zurück, der einst für Schutzgelderpresser und Schlepper erdacht worden war: den 278a des Strafgesetzbuches. Wer sich einer Organisation mit dem Wissen anschließt, dass diese, „wenn auch nicht ausschließlich“, schwere Verbrechen begeht, um Firmen unter Druck zu setzen, der solle schon alleine für die Teilnahme an dieser Mitgliedschaft bestraft werden. Mit einer Kriminalisierung der Ökobewegung hat das nichts zu tun.
Aber 278a ist ein besonders heikler Paragraf. Kriminell ist bereits die Bandenbildung, sie gilt es zu beweisen. Noch etwas ermöglicht dieser Paragraf: den Einsatz des Kontrollarsenals. Peilsender, Lauschangriffe, Telefonüberwachungen.
Belastende Mails von Balluch
Balluch sagt heute, man habe bei den „Bespitzelungen“ keinen einzigen Beweis gefunden. Doch das stimmt nicht ganz: Die Polizei stellte bei Angeklagten nicht nur Sturmhauben und Spraydosen sicher, sie entdeckte bei manchen auch Fotos von Kennzeichen der Privatautos der Grafs, Adressen ihrer Ferienhäuser oder die Privatadressen seiner Mitarbeiterinnen, vor deren Wohnungen dann Autos demoliert wurden.
Die Staatsanwaltschaft vermutet daher, die Beschuldigten wussten von den Anschlägen. Jeder der Angeklagten sei ein kleines Rädchen einer Psychoterrormaschine gewesen. Die Angeklagten kontern, sie hätten sich zwar in einem Graubereich bewegt, vielleicht verwaltungsrechtliche Normen überschritten, niemals aber das Strafrecht verletzt.
VGT-Mitarbeiter Felix H. spielt in dem Akt eine wichtige Rolle. Laut Anklage ist der Vereinskollege Balluchs der Verbindungsmann zwischen legalen Tierschutzvereinen und gewaltbereiten Fanatikern. Er bot Kleiderbauer während der Kampagne immer wieder ein „friedliches und konstruktives Gesprächsklima“ an. Einen Entschluss zum Stopp des Pelzhandels würde man „unverzüglich weiterleiten“, so sein Angebot. Hatte er es also in der Hand, den Terror zu stoppen? Felix H. schrieb: „Wir treten als seriöser Verein auf, die Offensive gegen die Pelztierindustrie als Netzwerk von Autonomen mit ALF-Drohwirkung.“ Er könne gerne als „Kontakt fungieren, falls jemand eine Ansprechperson sucht“.
Schafe und Wölfe waren hier also gemeinsam unterwegs, so der Verdacht der Polizei.
Ein Mail Balluchs nährt den Verdacht. Nach einem der dutzenden Buttersäureanschläge gegen Kleiderbauer beruhigte er aufgebrachte friedliche Tierschützer: „Unser Job scheint mir im Wesentlichen zu sein, derartigen Aktionen und AktivistInnen Deckung zu geben. Das heißt, sie sollen sich in der Masse sicher verstecken können, ihre Aktionen sollen in der Masse unserer Friedlich-Aktionen untergehen.“ Er wolle das „brave Gesicht“ der Tierschutzbewegung sein.
Balluch entgegnet heute, das sei doch nur aus dem Zusammenhang gerissenes Stammtischgeschwätz.
Zwettlers Ermittler wollten die Methoden der Tierrechtsextremisten verstehen lernen. Zuerst starteten sie einen Rundruf in Österreichs Wachzimmern. Alle Straftaten gegen Tierfabriken, Zirkusse, Gasthäuser, Pelzgeschäfte und Textilketten wurden dokumentiert. „Zum ersten Mal“, sagt Zwettler, „haben wir die Dimension des Problems erkannt.“
Ein Faustrecht herrsche da in Österreich. Da wurden Wirtshäuser mit Buttersäure angegriffen, weil sie Martini-Gänse auf die Speisekarte setzten. Da wird ein Uniprofessor nächtens bedroht, weil er Tierversuche unternimmt. Dort brennt ein Hühnerstall, da wird ein Pharmaunternehmen besetzt, dort Zirkuswägen abgefackelt. In Liesing beklagt die Besitzerin des Geschäfts Trachtenmaus 100.000 Euro Schaden. Das Bekennerschreiben verfasste die Zelle der ALF Liesing.
Hofierte Schwerverbrecher
Die ständigen Bezüge zu britischen Organisationen wie der Animal Liberation Front beunruhigen die heimischen Fahnder. Erst kürzlich ging übrigens das Tiroler Ferienhaus von Novartis-Chef Daniel Vasella in Tirol in Flammen auf. In einem Bekennerschreiben wird ihm vom österreichischen Ableger einer britischen Tierrechtsorganisation die „Vernichtung seiner privaten Existenz“ angedroht.
Der Geist der ALF, so die Befürchtung der Polizei, unterwandere das „linksalternative Milieu“, aus dem sich die radikale Tierschutzszene rekrutiere. Die ALF ist eine britische Tierrechtsorganisation, die vor Bombenanschlägen nicht zurückschreckt. ALF-Aktivist Barry Horne wurde einst wegen Brandanschlägen zu 18 Jahren Haft verurteilt. Er war mit Martin Balluch befreundet, starb später im Hungerstreik. Die Staatsanwaltschaft verweist auch auf Balluchs Kontakte zu Keith Mann, einem mehrfach vorbestraften Gewalttäter, der im Namen der ALF Lastautos mit Tiefkühlfleisch in Brand setzte. Elf Jahre Haft fasste Mann aus, sieben musste er absitzen. Seit seiner Freilassung tingelt der Extremist auch durch Österreich, wo er auf Einladung Balluchs bei „Tierkongressen“ auftritt. Balluch holte Mann höchstpersönlich am Flughafen ab und zahlte dessen Reisespesen, so die Anklage. Andere Angeklagte organisierten Partys für ihn.
„Keith Mann hat seine Strafe abgesessen“, sagt Balluch, er sei eine „interessante Persönlichkeit“, die auch in britischen TV-Dokus porträtiert werde. Es werde doch nicht verboten sein, freie Bürger zu treffen. Und die Brandanschläge? Was wäre gewesen, wenn Menschen dabei verbrannt wären? „Das ist nicht geschehen“, antwortet Balluch: „Ich mache mir aber Sorgen, ob Spinnen bei den Anschlägen verbrannt wären, das wäre ein ethisches Problem.“
War der Rechtsstaat entfesselt oder doch eher die Tierschutzbewegung? Fest steht, dass die Polizei im Auftrag der Justiz wertvolle Strukturermittlungen vornahm – egal ob die Beweise nun zu strafrechtlichen Verurteilungen führen oder nicht. Die Fahnder haben dabei (mit richterlichem Sanktus) allerdings auch völlig Unschuldige ins Visier genommen. Kürzlich musste sogar eine UVS-Richterin eine Hausdurchsuchung erdulden, weil Balluch sie in einem Mail für einen Freispruch lobte. Seriöse Firmen gerieten unter Verdacht, weil sie im Auftrag des VGT Eier in Supermärkten testeten. Selbst Toni Hubmann, der Freilandeierpionier, musste zum Verhör.
Die Anwälte der Tierschützer warnen nun vor einer gefährlichen Dynamik solcher Monsterverfahren: Die Polizei weiß, dass Schwerverbrechen geschehen sind, sie gab, um diese aufzuklären, Unmengen an Geld aus. Aber Beweise zur Überführung von konkreten Tätern blieben die Fahnder oft schuldig.
Die Sorge der Verteidiger: Die Justiz versuche nun die exzessive Arbeit der Polizei mit gewagten Auslegungen des 278a „zu legitimieren“ . Es werde ein Konstrukt errichtet, warnt Philipp Bischof, einer der Verteidiger: „Die Angeklagten werden nun in den Treibsand der Straftaten der letzten 15 Jahre geworfen.“
Ist Martin Balluch also der Kapo einer kriminellen Organisation? Oder nur einer, der Gewalt still duldet und schönredet, weil sie auch seinen (friedlichen) Kampagnen dient? Die Justiz muss den Angeklagten die Bildung der „kriminellen Organisation“ mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ nachweisen. Der Oberste Gerichtshof stellt dafür hohe Ansprüche. Eine „bloß punktuelle Beteiligung an einzelnen Straftaten“ genüge nicht, so die herrschende Judikatur des Höchstgerichts.
Ein Freispruch ist keine Schande
Genau hier wird die Anklage aber tatsächlich gefährlich schwammig. Da reicht bei manchen der Angeklagten schon das Zusammentreffen auf einem Tierrechtskongress oder eine Tätigkeit als EDV-Experte für Balluchs legalen Verein, um Teil eines „kriminellen Netzwerks“ zu sein.
Eine kritische Richterin ist nun gefordert. Weder vom Polizeistaatsgeschrei der „Tierrechtler“ noch von den Vermutungen der Polizei darf sie sich leiten lassen. Sie muss eindeutige Beweise verlangen. Sechs Monate lang soll der Prozess dauern. Er wird horrende Anwaltskosten verschlingen.
Sollten auch nur geringste Zweifel daran bestehen, dass die zehn Angeklagten eine kriminelle Organisation bildeten, muss die Justiz in diesem Punkt Freisprüche fällen.
Ein politischer Sieg von Martin Balluch wäre das nicht. Ebenso wenig wäre es eine Niederlage von Erich Zwettlers Verfassungsschützern.
Seit die Soko Pelztier ermittelt, so hält die Anklage und die Pressestelle von Kleiderbauer übrigens fest, haben die Anschläge gegen den Konzern aufgehört. Im Zweifel ist auch das nur Zufall.
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