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06. Dez 2011

Das Kampusch-Komplott

Wie leichtfertig zwei Höchstrichter, die Grünen und die FPÖ zwei Oberstaatsanwälte als Kriminelle diskreditieren.

(Auszüge aus Falter 49/11)

Im Fall Kampusch vertuschen zwei Oberstaatsanwälte die Wahrheit. Die „unfähigen Dilettanten“ decken einen „politisch potenten Kinderporno-Ring“, sie „schützen Mitwisser“, „treiben Kriminalbeamte in den Tod“ und das alles nur, um die rotschwarze Regierung zu schützen.

Militärische Geheimdienste sollen im Spiel sein, und die Mutter von Natascha Kampusch, denn bei seien ihr immer wieder „Männer ein und ausgegangen“.

Das Opfer der Affäre ist ein Baby, das Frau Kampusch in ihrem Keller zur Welt gebracht habe und dessen Locke und dessen Schicksal die Justiz nicht weiter interessiert. Eine Seilschaft aus roten Staatsanwälten und naiven Opferschützern sei für all diese Missstände verantwortlich und daher „sofort zu suspendieren“.

Das ist die gedrängte Zusammenfassung von Stellungnahmen, die FPÖ, BZÖ und Grüne vergangene Woche aussandten. Die Abgeordneten Peter Pilz (Grüne), Dagmar Belakovich-Jenewein (FPÖ) und Ewald Stadler (BZÖ) nähren ihre Vorwürfe mit den Anschuldigen der pensionierten Höchstgerichtspräsidenten Johann Rzeszut (Oberster Gerichsthof) und Ludwig Adamovich (VfGH).

Die zwei Richter, Mitglieder einer Expertenkommission des Innenministeriums, wandten sich vergangenes Jahr an die Öffentlichkeit, da sie im Fall Kampusch einen Mittäter vermuten. Es soll Ernst H. sein, der Freund von Kampuschs Entführer Wolfgang Priklopil.

Rzeszut geht soweit, dass er den Staatsanwälten Thomas Mühlbacher (Oberstaatsanwaltschaft Graz) und Werner Pleischl (OStA Wien) Amtsmissbrauch vorwirft. Sie hätten „bewusst und dolos Beweismittel unterdrückt“. Ludwig Adamovich spekulierte wiederum, dass die Zeit der Gefangenschaft für Kampusch möglicherweise „allemal besser“ war, als das was sie zuvor erlebte. Eine Aussage, die man ihm nicht zugetraut hätte.

Solcherlei Anschuldigungen werden nicht nur vom Boulevard ausgeschlachtet. Auch die konservativen „Doyens“, Thomas Chorherr und Andreas Unterberger, berichten über Kampuschs „Märchen“ (Chorherr) und den von „durchwegs BSA-geprägten Staatsanwälten“ zu verantworteten Kampusch-„Justizsumpf“ (Unterberger). Die Berater Kampuschs, links sozialisierte Vertreter des Opferschutzgedankens, hätten das Mädchen manipuliert und dadurch die Strafbehörden an ihrer Arbeit behindert. Kampusch, so Rzeszut, müsse den Ermittlern „Rede und Antwort stehen“, auch wenn es ihren Intimbereich betreffe.

Die Vorwürfe gegen die „rot dominierte Vertuschungsjustiz“ zeitigen Erfolg: sie gipfeln in einem geheimen Ausschuss im Nationalrat, wo sich die Parteien die Staatsanwälte im Kampusch-Verfahren „vornehmen wollen“, wie es Pilz formuliert. Das Urteil scheint festzustehen: die Ankläger sind schuldig in einem der grausamsten Kriminalfälle der Republik.

Und die Fakten? Wer sie sucht, der entdeckt nur ein Gemisch aus Halb- und Unwahrheiten, wüsten Spekulationen und Unterstellungen. Das angebliche Kampusch-Komplott zeigt in Wahrheit, wie sich „Aufdecker“-Politiker, geheimster Justiz-Akten mit intimsten Details bemächtigen, um sie dann verzerrt auszuschlachten. Es ist erstaunlich, wie leichtfertig selbst Höchstrichter über die Arbeit jener Staatsanwälten richten, die in der Justiz-Szene einen guten Ruf genießen. Thomas Mühlbacher gilt als progressiver und selbstkritischer Ankläger. Werner Pleischl war lange Zeit ein reformfreudiger Legist des Justizministeriums und scheute sich auch nicht, seine Kollegen zu versetzen – etwa den Wirtschaftsstaatsanwalt Ronald Schön in der Causa Bawag. Ausgerechnet ihm eine vorsätzliche Vertuschung in einem historischen Entführungsfall vorzuwerfen, muss schon gut begründet sein….

die Fortsetzung des Berichts finden Sie im aktuellen Falter. Erhältlich in der Trafik oder über den APA-Kiosk

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Kategorien: Texte für den FALTER
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  1. LeserYn
    7. Dezember 2011, 00:19 | #1

    na super. jetzt muß i den falter doch abonnieren… :D

  2. Lilly Rush
    7. Dezember 2011, 13:16 | #2

    Entweder SIe haben ÜBERHAUPT keine Ahnung vom Thema oder das ist eine bezahlte Anzeige.

    Wieviel kostet ein Gefälligkeitsartikel bei Ihnen falls ich mal einen brauche?

  3. AntonWagner
    7. Dezember 2011, 19:00 | #3

    wie schon auf twitter eingefordert: bleibt zu hoffen, dass im ausfuehrlichen falter-artikel die mittlerweile angeblich geklärten fragen (gegenüber ihrem letzten artikel 2008) punkt fuer punkt abgearbeitet werden und mit quellen unterlegt werden….ich persoenlich habe noch leider noch keine widerlegung etwa des Rzeszut-dossiers von behördlicher stelle entdeckt….über hinweise bin ich dankbar

  4. 10. Dezember 2011, 03:10 | #4

    der artikel ist mehr boulevard als ihnen bewusst ist, herr klenk.

    ich vermisse übrigens zitate und belege. aber das bin ich gewohnt. bei den tierschützern.. wars ja auch nicht sooo genau.

    spützenjoarnalüsmous jedenfalls! hat sicher ca. 30 minuten gedauert den artikel zu schreiben, recherche inklusive(sonst hätten sie ja was gefunden).

    neidig bin ich ihnen übrigens nichts.
    seinen ruf als objektiv-investigativer journalist zugunsten von kleiderbauer , gelinde ausgedrückt, abzuschaffen.. ne :)

    mit freundlichen grüßen

  5. burnheart
    14. Dezember 2011, 01:27 | #5

    In diesem Artikel findet sich selbst aber auch kein einziger Fakt zu irgendwas. Ich bezweifle, dass in der Print-Ausgabe mehr steht.

    wesentlich aufschlussreicher jedenfalls:
    http://diepresse.com/home/blogs/salonseeh/index.do

  6. 3. Januar 2012, 01:56 | #6

    Passt! Was ich HIER online aber vermisse (und was Sie als einziger Journalist schon davor thematisiert haben): Der rufmördernde OGH-Pensionist hat in seinem Profilierungswahn sogar den gesetzlichen ZEUGENSCHUTZ missachtet und den vollen NAMEN der Zeugin in seinem Dossier öffentlich gemacht – und dadurch (rein hypothetisch) auch ihre Sicherheit gefährdet … Schmierblatteln wie KURIER, Österreich haben (marginal verpixelt) auch noch das BILD der Zeugin veröffentlicht, aus vertraulichen Polizeidokumenten herauskopiert – und seither für immer im Internet.
    KRIMINELL verantwortungslos von einem “Spitzenjuristen”, der selber vorgibt, an seinen großen gefährlichen Sado-Maso-Kinderpornoring fest zu glauben. AMTSMISSBRAUCH ist ein Offizialdelikt, und das Beamtendienstrecht gilt auch für Beamte im Ruhestand. Unverständlich, dass die JUSTIZ auslässt, wenn einer der Ihren öffentlich kriminell wird. Aber die Performance der Justiz ist insgesamt unprofessionell: Das Rzeszut-Dossier war schon WIDERLEGT, als der EX-Höchstrichter sein Halb-Wissen aus vertraulichen Polizeiakten damit in die Öffentlichkeit pupste:
    Es gab keine Kindermorde im Bekanntenkreis Kampusch
    http://forwardme.de/6411c9.go
    Die drei Mini-DV-Kassetten wurden im Jahr 2006 SOFORT gesichtet
    http://forwardme.de/6411ca.go
    ebenso wie ihre persönlichen Aufzeichnungen
    http://forwardme.de/6411cb.go

    Und die TATRELEVANZ von fehlenden DNA-Abrieben an ihrem selbstgehäkelten Binden-Tascherl … *sabber* … werden uns die dilettierenden Ex-Richter und wichtigen EX-Mitglieder der EX-Kommission mit dem feuchten Fokus auf das Opfer wohl schuldig bleiben müssen, so wie vieles andere auch. Die gibt es nicht.
    .

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