Im Sumpf
Österreich ist eine Korruptionsoase.Wie konnte es dazu kommen und wie legt man sie wieder trocken?
Österreich ist also eine Korruptionsoase. So urteilt die OECD. Und der Bundespräsident ergänzt, dass jene, die den Hals nicht vollkriegen konnten, nun unser ganzes Gesellschaftssystem in Misskredit bringen.
Keine Woche vergeht, in der Ermittler, Whistleblower und Medien nicht wieder dubiose Beraterverträge, Kickback-Zahlungen, Sponsoring-Millionen oder Vermittlerprovisionen entdecken.
Längst hat die kritische Öffentlichkeit den Überblick verloren, für wen hier aller die Unschuldsvermutung gilt. Dabei gibt es einen roten Faden in all den Enthüllungen: ehemalige Parteimanager, FPÖ-Sekretäre, parteinahe „Lobbyisten“ und Steuerberater haben sich am Rande von öffentlichen Aufträgen und Privatisierungen die Taschen mit Millionen (Euro) vollgestopft, während sie das Sparen predigten. Die FPÖ, so wird ersichtlich, brach ihr zentrales Wahlversprechen: die Misswirtschaft und das Bonzentum zu bekämpfen.
Zehn Millionen kassierte Grassers Berater Walter Meischberger beim Buwog-Deal. Sechs Millionen nahm der Steuerberater des Kärntner ÖVP-Chefs und Jörg Haiders, Dietrich Birnbacher, beim Hypo-Verkauf an die Bayern. Sechs Millionen gab es für BZÖ-Werber Gernot Rumpold beim Eurofighterdeal. Dazu kommt die Milliardenpleite der Kärntner Hypo Bank. Hier geht es nicht nur um wilde Spekulationsgeschäfte, sondern auch um die Frage, ob die Bank Jörg Haiders Getreuen Millionen zugeschanzt hat.
Diesen und vielen weiteren Fällen ist eines gemeinsam: In der Öffentlichkeit entsteht der Anschein, dass von der Justiz zu zögerlich, zu unprofessionell, zu bürokratisch vorgegangen wird. Nicht nur die „Schweine- und Stürmer-Journalisten“ (© BZÖ-Politiker Gerald Grosz), auch namhafte konservative Juristen, etwa Karl Korinek (Ex-Präsident des Verfassungsgerichtshofs) und Franz Fiedler (Ex-Präsident des Rechnungshofs), üben heftige Kritik an der zaudernden Justiz.
Was ist los im Staate Österreich? Wieso sinkt dieses Land im Antikorruptionsindex immer weiter nach unten? Wieso werfen die besten Korruptionsbekämpfer des Landes, etwa Martin Kreutner, der ehemalige Chef der Antikorruptionsbehörde BIA, entnervt das Handtuch, weil sie „nicht länger gegen Windmühlen kämpfen wollen“, wie Kreutner es nannte?
Man könnte es sich in der Analyse der Misere leichtmachen und auf das Weisungsrecht der Justizministerin verweisen, auf den Zugriff, den sie auf all die heiklen Akten hat. Doch das ist nur ein kleiner Teil des Problems. Staatsanwälte und Richter, so zeigen Umfragen, sind mehrheitlich keine Parteigänger der FPÖ mehr, sondern sympathisieren eher mit den Grünen. Es ist, wie Fischer zu Recht anmerkt, zu einfach, der Justiz die alleinige Schuld zuzuweisen. Eine Melange aus vielen unterschiedlichen Faktoren ruiniert schleichend Österreichs Ruf.
Die Tricks der Korruptionisten
Korruption bezeichnet nicht nur strafbare Handlungen, sondern auch einen moralischen Verfall. Unsere Korruptionisten sind daher nicht unbedingt Kriminelle, sondern schlicht geschickter als je zuvor. Meischberger, Hochegger, Mensdorff und Birnbacher verdienten ihre Millionen nicht dadurch, dass man ihnen wie früher einen schwarzen Koffer mit Bestechungsgeld rüberschiebt (das sie später womöglich mit Politikern teilen). Diese Lobbyisten und Berater verdienen ihr Geld völlig legal. Mittels Beraterverträgen und Erfolgsprovisionen im Schatten von Milliardendeals. Nur die Gier Meischbergers und Hocheggers, die ihr Salär nicht einmal versteuern wollten, machte das System dahinter öffentlich.
Vor allem die Erfolgsprämien, so kritisieren Korruptionsermittler, sind das Grundübel. Denn die Berater kassieren nur dann, wenn der von ihnen betreute Deal gelingt. Die Konsequenz: Die Lobbyisten unterliegen der enormen Versuchung, alle Fädchen ziehen zu wollen, um die Politiker in ihrem Sinne zu bewegen. Das erhöht ihre Bereitschaft, Kickbacks und Parteispenden anzubieten. Und es führt dazu, dass vor allem jene zum Zug kommen, die die besten Beziehungen zu Behörden und Politikern haben – etwa weil sie selbst Politiker waren und in ihrem „Biotop“, wie Walter Meischberger es nennt, zu schwimmen wissen. Einen Ausweg zeigt Ungarn: Dort ist der Kontakt zwischen Lobbyisten und Behörden während öffentlicher Ausschreibungsverfahren verboten. Alle Beraterverträge sind offenzulegen.
Ein beliebter Trick ist auch das Darlehen. Immer wieder taucht es auf, wenn eine hohe Zuwendung nicht erklärt werden kann. Österreichs Air Chief Wolf bekam Geld von einem Eurofighter-Lobbyisten „geliehen“. Der ehemalige Grasser-Sekretär Michael Ramprecht erhielt ein Darlehen vom Immobilientycoon Ernst Plech. Walter Meischbergers 2,5-Millionen-Schilling-Sparbuch, das ihm den Abschied aus der Politik versüßen sollte, war „Meischi“ zufolge ein Darlehen. Die Konsequenz: Die Staatsanwaltschaft muss den Nachweis erbringen, dass das Darlehen in Wahrheit keines war, sondern Schmiergeld. Das gelingt fast nie.
Noch etwas ist auffällig: die Flut an Briefkastenfirmen und Nummernkonten in Steuerparadiesen. Mandarin, Astropolis, Ferint, Omega, das sind nur ein paar Namen von Firmen, die in Wahrheit wohl dazu dienen, die Eigentumsverhältnisse von Geldern zu verschleiern. Die Ermittler beißen sich daran die Zähne aus. Denn sie agieren trotz aller internationaler Kooperation letztlich immer noch national. Wollen sie eine Briefkastenfirma knacken, müssen sie komplizierte Rechtshilfeersuchen stellen und Monate auf die Antwort warten. Das führt zum nächsten Problem.
Die Nöte unserer Staatsanwälte
Die Strukturen unserer Justiz stammen im Grunde noch aus der Monarchie. Die Staatsanwaltschaft ist hierarchisch organisiert, dem Justizminister unterworfen. Er entscheidet, wer Karriere machen darf. Kritik von unten wird selten geschätzt. Wer aufmuckt oder gar öffentlich Reform einmahnt, ist bald als „Grüner“ oder „Linker“ punziert.
Die Korruptionisten spielen indes nach den Regeln des 21. Jahrhunderts. Gewitzte White-Collar-Kriminelle sind nicht nur juristisch besser (und teurer) beraten, sie nehmen auch immer öfter die Dienste sogenannter „Litigation“-PR-Profis in Anspruch, spezieller Berater, die die Justiz gekonnt medial unter Druck setzen. Meinl und Elsner machen es dieser Tage vor.
Eine profunde wirtschaftliche Ausbildung haben Wirtschaftsstaatsanwälte in Österreich nicht, obwohl sie seit der Strafprozessreform die „Herren“ des Verfahrens sind. Sie erwerben ihr juristisches Allroundwissen bei einer vierjährigen Richterausbildung, das ökonomische Know-how allerdings nur durch learning by doing. Es gibt zwar seit den 80er-Jahren eine eigene „Wirtschaftsgruppe“ und seit 2009 eine „Korruptionsstaatsanwaltschaft“ in Wien. Doch dort schuftet eine Handvoll Ankläger, die weder Überstunden bezahlt noch geeignete Finanzexperten zur Seite gestellt bekommen.
Dabei sollte die Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien die neue Speerspitze gegen die ausufernde Korruption sein. Doch in Wahrheit hat sie gerade einmal so viele Mitarbeiter wie die Falter-Politikredaktion: sechs. Diese Handvoll Juristen sollen also die gesamte Korruption in der Republik aufarbeiten – und das zum Salär eines Rechtsanwaltsanwärters.
Ob ein Ankläger für dieses Gehalt besonders engagiert ermittelt oder sich lieber auf Ladendiebe konzentriert, spielt dabei keine Rolle. „Die wenigen wirklich engagierten Kollegen“, so erzählt ein Ankläger, „steigen nach oben auf.“ Etwa zur Oberstaatsanwaltschaft, die aber in der Sache nicht mehr ermittelt, sondern die „Fachaufsicht“ führt. Auf der operativen Ebene muss dann ein 30-jähriger Staatsanwalt einem 60-jährigen Manager die Wirtschaftswelt erklären – oder dem Druck der Politiker standhalten, die in U-Ausschüssen oder via Presseaussendung hetzen.
Das Justizministerium, allen voran Bandion-Ortners Kabinettschef Georg Krakow, hat das Problem mittlerweile erkannt. Zögerlich, aber doch, wird Personal aufgestockt. Die große Reform bleibt aber aus. Krakow, einst Ankläger im Bawag-Verfahren und als Rechtsexperte bei einem privaten Möbelkonzern sozialisiert, setzte immerhin durch, dass die Justiz nun über eine privatwirtschaftlich organisierte „Justiz-Betreuungsagentur“ Fachleute aus der Wirtschaftswelt anheuern kann. Nationalbank-Experten, Unternehmensberater und Steuerberater sollen künftig in Ermittlerteams sitzen. Das soll vor allem die Kosten für Gerichtsgutachter sparen. Ihre Expertisen kosten oft hunderttausende Euro und dauern Jahre. In Deutschland und in der Schweiz wählte man einen anderen Weg: Dort arbeiten bei Korruptionsstaatsanwaltschaften Finanzexperten und Ankläger Tür an Tür. Wenn sich ein Staatsanwalt nicht auskennt, wandert er mit dem Akt ins Nebenzimmer.
Die schlechte PR der Justiz
Zu den institutionellen Nöten gesellt sich das kommunikative Desaster: Die Justiz schafft es kaum, ihre Erfolge, Sorgen und Zwänge zu kommunizieren. Wer in der Schweiz über die aktuellen Korruptionsprozesse unterrichtet werden will, klickt auf der Homepage der Bundesanwaltschaft die neuesten Bulletins herbei. In Großbritannien bietet der Serious Fraud Office Interviews seiner Ermittler zum Download an.
In Österreich hat die Staatsanwaltschaft nicht einmal eine Website. Presseaussendungen gibt es kaum. Wann immer Justizvertreter in den Medien zu Wort kommen, hat man den Eindruck, es handle sich um Wesen aus einer anderen Welt. Das Fatale daran: Wer mit Staatsanwälten persönlich spricht, gewinnt meist einen anderen Eindruck. Da sind erstaunlich viele kritische, hartnäckige Juristen zu finden.
Der Grund für das PR-Desaster: Gerichtliche Voruntersuchungen sind per Gesetz geheim. Die Medien hingegen wollen so schnell wie möglich berichten, aus Akten zitieren und am liebsten schon das Urteil verkünden. Die Konsequenz: Vor den Kameras sitzen Vertreter der Staatsanwaltschaft, die mit vielen Worten nichts sagen (müssen), weil sie mit den Medien nicht schritthalten dürfen.
Die Nöte der Medien
Transparenz ist der größte Feind der Korruptionisten. Aber wie schafft man Transparenz, wo Dokumente über Privatisierungen wie ein Staatsschatz gehütet werden? Meist sind es Oppositionspolitiker, Anwälte oder sogenannte „Whistleblower“, die der Presse Teile von Gerichtsakten zustecken, aber eben oft nur Teile. Das Problem dabei: Die Presse kann durch diese Informanten auch instrumentalisiert oder falsch informiert werden. Das ärgert wiederum die Ermittler, die zur Presse auf Distanz gehen. Vor allem skandinavische, aber auch angloamerikanisch geprägte Länder wählen einen völlig anderen Weg. Statt Informationen nach Gutsherrenart zu verwalten, werden Journalisten durch einen Freedom-of-Information-Act ermächtigt, in Regierungsdokumente und Gerichtsakten Einsicht zu nehmen – allerdings meist erst nach Abschluss des Verfahrens. Der Vorteil: Die Behörden müssen damit rechnen, dass jeder Schriftsatz öffentlich werden kann.
Die Not der Whistleblower
Whistleblower sind Insider aus Behörden, Firmen oder Parteien, die auszupacken bereit sind. In Österreich wird ihnen der notwendige Schutz versagt. Josef Kleindienst (Spitzelaffäre), Herwig Haidinger (Korruption im Innenministerium), Michael Ramprecht (Korruption im Finanzministerium) oder Willibald Berner (Infrastrukturministerium): Sie alle erleiden das gleiche Schicksal. Sie werden niedergeklagt, als „Zwerge“, „Verrückte“ oder „Verräter“ stigmatisiert und so lange angeschüttet, bis auch die Information, die sie liefern, als unglaubwürdig bewertet wird.
In der Antikorruptionsdiskussion ist der Schutz der Whistleblower daher eines der wichtigsten Themen. Sie müssen die Möglichkeit erhalten, sich vertrauensvoll an die Behörden wenden zu können, um sich mit ihren Enthüllungen nicht selbst zu vernichten. In manchen deutschen Bundesländern ist dies möglich, elektronische Postkästen erlauben es den Ermittlern mit Kronzeugen anonym zu kommunizieren.
Die ungehobenen Schätze
Bleibt ein letzte Frage: Wer soll in Krisenzeiten einen starken Antikorruptionsapparat finanzieren? Auch hier gibt es einen verlockenden Vorschlag aus dem Ausland: die Korruptionisten selbst.
Unser Strafgesetz erlaubt es den Behörden schon heute, die Früchte krimineller Handlungen abzuschöpfen wie das Fett von der Milch. Doch eine „Abschöpfung der Bereicherung“ erfolgt kaum. Schottland zeigt einen Ausweg: Dort wurde eine eigene Sonderanklagebehörde damit beauftragt, den Korruptionisten das Geld abzujagen. Es kommt der Justiz zugute, sie kann damit neue Ermittler anstellen und den Finanzminister beglücken.
Schärfere Gesetze für Lobbyisten, mehr Spezialisten für die Justiz, Recht auf umfassende Information für die Medien, mehr Schutz für Whistleblower und eine Sondereinheit, die das gestohlene Geld aufspürt. Es sind viele kleine Rädchen, an denen die Politik drehen müsste.
Gibt es einen tieferen Grund, dass all das nicht geschieht? Dann wäre, um Heinz Fischer zu zitieren, unser „Gesellschaftssystem“ tatsächlich in großer Gefahr.
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Natürlich sind Sie es wieder, der die Dinge auf den Punkt bringt.
Aber bei allem Überblick und bei aller gebotenen Abgehobenheit in der politischen Analyse darf nicht übersehen werden, dass sich das System an den scheinbaren Kleinigkeiten offenbart.
Ganz kurz kam heute die Meldung durch: http://orf.at/stories/2008646/ – St. Pöltner Staatsanwalt stoppt per telefonischer Weisung sämtliche Ermittlungen der Kriminalpolizei im Zusammenhang mit der NÖ-Hypo un dem rätselhaften Verschwinden von mehr als 800 Mio Euro.
Dort stehen die Kriminalbeamten unmittelbar vor der Fertigstellung des Abschlussberichtes.
Dieser Abschlussbericht über das Fehlen von 800 Mio Euro hätte so ausgesehen, dass eine Verfahrenseinstellung anstatt anzuklagen, einen glatten Amtsmißbrauch bedeutet hätte.
Ergo wird das Verfahren mit einer mehr als fadenscheinigen Begründung (Material muss ausgewertet werden) in letzter Sekunde abgedreht. Auf dass NÖ den nächsten Bundespräsidenten stellen wird können . . .
Nennen Sie doch die schwarzen Hocheggers, Plechs und Grassers beim Namen!
Wenn dazu in diesem Sumpf noch einer in der Lage ist, dann sind das Sie!
Fordern Sie die Einsetzung eines mit umfassenden Anklagekompetenzen ausgestatteten SONDERERMITTLERS, wie es derartige Funktionen auch in anderen zivilisierten Staaten gibt. Nicht drei Staatsanwälte sollen nacheinander monatelang ein paar Seiten Tagebuch lesen und “analysieren” müssen, sondern ein wirklich unbestechlicher Jurist, der nicht angepatzt ist, soll diese mutmaßlichen Verbrecher so vernehmen, wie man Verbrecher eben vernimmt.
Die Frau Justizminister ist bekanntlich mit jeglicher Aufklärung offensichtlich überfordert.
Unser Strafgesetz erlaubt es den Behörden schon heute, die Früchte krimineller Handlungen abzuschöpfen wie das Fett von der Milch. Doch eine „Abschöpfung der Bereicherung“ erfolgt kaum.
Leider!!!
Es gibt viele “Offizialdelikte”, die von der Staatsanwaltschaft sofort so behandelt werden, dass eine Einstellung erfolgen muss und diese damit nie vor einen Richter kommen.
Wäre es da nicht auf der Hand liegend, die “Schwachstelle” der Korruption in Österreich bei der Staatsanwaltschaft zu sehen?
Umsonst machen die das bestimmt nicht!!!
Und nicht nur durch Politikerberater verschwinden Unsummen in parteinahen Sümpfen, sondern auch durch die “Fördergesellschaften”, die so Milliarden verbraten. Offiziell um Forschung und Entwicklung zu fördern – tatsächlich werden so die Vorfeldorganisationen der Parteien finanziert.
Ob auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene, immer die gleiche Masche: Durch “Evaluierung” wird immer das “richtige Projekt” gefördert.
Alles ganz legal!