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23. Apr 2010

Presseschutz und transparente Justiz: die Debatte

Braucht Österreich mehr Presseschutz? Braucht die Justiz mehr Transparenz? Auf meinen Kommentar im Falter (hier nachzulesen) habe ich einige Reaktionen bekommen. Ein Sprecher der Korruptionsstaatsanwaltschaft wirft mir vor, faktenwidrig und polemisch zu argumentieren (hier die Stellungnahme).
Nun meldet sich Wolfgang Helm, Richter des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien, per Leserbrief zu Wort. Seine ungewöhnlich scharfen und kritischen Worte verdienen breite Öffentlichkeit.

Hier das Schreiben von Richter Helm:
“Als in richterlicher Funktion an einem UVS (Unabhängigen Verwaltungssenat, Anm.) tätiges Mitglied und als Staatsbürger bin ich über die von Ihnen geschilderten Vorgänge zutiefst betroffen. Es fällt mir schwer zu glauben, dass ein unabhägiger Richter die Beeinträchtigung des Ansehens der Justiz nicht den staatsanwaltlichen Fehlleistungen, sondern der Berichterstattung darüber zuschreibt, und dass er das öffentliche Interesse nicht höher stellt als die Geheimhaltungswünsche der ihrem öffentlichen Auftrag verpflichteten Politiker und Beamten. Diesem öffentlichen Interesse haben jene Informanten, welche jetzt offenbar ausfindig gemacht werden sollen, nämlich am besten gedient.
Dass die weder unabhängig noch öffentlich agierende Staatsanwaltschaft nunmehr verfassungsmäßig ein Teil der Justiz ist, stellt den vorläufigen Endpunkt einer zwar gut gemeinten Gesetzgebung – von der Diversion (außergerichtlicher Tatausgleich) bis zur jüngsten Strafprozessreform – dar, scheint aber im Ergebnis zu einer Art Kammerjustiz an Stelle des eigentlichen Gerichtsverfahrens zu führen. Zwar kann diese Geheimjustiz glücklicherweise nicht – wie im Vormärz – zum Nachteil des Beschuldigten geübt werden, wohl aber zum Vorteil politisch oder wirtschaftlich maßgeblicher Verdächtiger, und damit zum Nachteil der Allgemeinheit.
Ein außergerichtlicher Tatausgleich für Bankdirektoren, die im Lombardklub wirtschaftsschädigende Verabredungen getroffen haben, ist ein ebenso schwerer Sündenfall wie die Einstellung des Verfahrens gegen einen Landeshauptmann auf der Grundlage einer bisher von niemanden ernstlich vertretenen Rechtsmeinung. Wer solche Angelgenheiten einem öffentlich geführten Verfahren vor einem unabhängigen Richter entzieht, nimmt eine Schädigung des Ansehens der Gerichtsbarkeit unvermeidbar in Kauf.
Eine nachvollziehbar handelnde Justiz braucht dagegen das Licht der Öffentlichkeit nicht zu scheuen. Die unabhängige Presse stellt vielmehr ein unverzichtbares Korrektiv auch für die Justiz dar – und hat selbstverständlich das Recht, ein Urteil oder eine Verhandlungsführung ebenso zu kritisieren, wie die Amtsführung eines Politikers.
Dr. Wolfgang Helm
Der Autor ist als Richter an einem Unabhängigen Verwaltungssenat tätig

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Kategorien: Schnelle Glossen
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