Österreich braucht mehr Presseschutz: Reaktion der Staatsanwaltschaft
Mein Kommentar über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen jenen “Whistleblower”, der Missstände im Justizministerium aufdeckte, erregte Widerspruch bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft. Der Pressesprecher der Behörde, Alexander König, übermittelte mir einen Leserbrief, den ich hier ungekürzt wiedergebe:
“Sehr geehrter Herr stellvertretender Chefredakteur!
Zu dem diese Woche im Falter und in Ihrem Watchblog erschienen
Artikel “Österreich braucht mehr Presseschutz” möchte ich in meiner Funktion als Leiter der Medienstelle der Korruptionsstaatsanwaltschaft gerne folgende Klarstellungen treffen und ersuche um Veröffentlichung in beiden Medien:
Sie schreiben, dass nach der Veröffentlichung von Akten der “Weisungsabteilung des Justizministeriums”, die ein “Whistleblower” zuvor in einem Papiersack überreicht hätte, Mitarbeiter der Ministerin im Hintergrund die Korruptionsstaatsanwaltschaft in Stellung gebracht hätten, um jene “Verräter” zu verfolgen, welche die Politisierung der Justiz thematisierten. Die Staatsanwaltschaft habe einem rechtlich erlaubten „Angriff auf das Redaktionsgeheimnis“ durch eine Art „Rasterfahnung“ in Mailboxen verdächtiger Justizbediensteter unternommen, obgleich der Falter keine persönlichen Informationen veröffentlicht habe, und ziehen einen Vergleich mit Deutschland, wo Behörden in den vergangenen Jahren sich hunderte Male Zutritt zu Redaktionsräumen verschafft, Telefonate von Journalisten mitgeschnitten und Medienleute beschattet hätten.
Das sind schwerwiegende Vorwürfe, sie stimmen allerdings nicht und lassen auch die nun einmal geltende Rechtslage außer Acht, über die sich gewiss ebenso diskutieren lässt, wie über einen „Freedom of Information Act“. Derzeit sind aber nach dem Gesetz weder Ermittlungsverfahren öffentlich, noch interne Berichte der Staatsanwaltschaften, die in aller Regel persönliche Daten gänzlich unbeteiligter Personen enthalten. Verletzt wird das Amtsgeheimnis schon, wenn Beamte solche Unterlagen den Medien zuspielen, unabhängig davon, ob und wie sie ein Journalist verwertet, in welchem Umfang er persönliche Informationen in Boulevard-Manier veröffentlicht oder in journalistischer Sorgfalt – wie der Falter – nicht.
Besteht der Verdacht einer Verletzung des Amtsgeheimnisses, dann hat ihn die taatsanwaltschaft zu untersuchen, nicht um “nicht untertänige Ankläger zur Rechenschaft” zu ziehen, sondern infolge einer gesetzlichen Verpflichtung („Offizialmaxime“) zur Klärung sämtlicher Vorwürfe – in die eine wie in die andere Richtung – unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte und der Unschuldsvermutung aller Beteiligten. Dabei wurde im konkreten Fall nicht versucht, das Redaktionsgeheimnis zu umgehen, und schon gar keine “Art von Rasterfahndung” vorgenommen. Ganz im Gegenteil: nach Einholung einer gerichtlichen Bewilligung und Einschaltung des Rechtsschutzbeauftragten wurde bei einem sehr beschränkten Personenkreis durch eine Auskunft des Providers geprüft, ob von behördlichen E-Mail-Accounts der Justiz die Unterlagen gleichsam online an den “Falter” oder an “Klenk” geleitet worden sind. Das ist wohl der verhältnismäßig geringste Eingriff in Grundrechte, der noch einer Klärung der Verdachtslage dienen kann, und hat mit einer „Rasterfahndung“ nichts zu tun. Wo hier ein Zusammenhang mit dem angeblich hundertmaligen Verschaffen des Zutritts in Redaktionsräumlichkeiten oder dem Observieren von Journalisten durch Deutsche Behörden bestehen soll, ist schwer ersichtlich. Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Dass freie, kritische und auch investigative Medien für einen demokratischen Rechtsstaat unverzichtbar sind, steht außer Diskussion, ändert aber weder etwas an der Verpflichtung von Beamten zur Wahrung des Amtsgeheimnisses, noch an derjenigen der Staatsanwaltschaften, bei einem Verstoß solchen Fällen nachzugehen. Das tut die Korruptionsstaatsanwaltschaft im Bemühen um Objektivität und unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit – ohne Rasterfahndung oder Umgehung des Redaktionsgeheimnisses
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Friedrich Alexander Koenig
Pressesprecher der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Korruption”
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angenommen ALLE “freien, kritischen und investigativen” Medien werden kurz von der Behörde ausgesetzt..hm..woher beziehen wir dann Information?Glasnost und Perestroika Servus!