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14. Apr 2010

Österreich braucht mehr Presseschutz

In eigener Sache: wie das Justizministerium angebliche Informanten des Falter bespitzeln ließ
Vergangenes Jahr veröffentlichte der Falter Akten der Weisungsabteilung des Justizministeriums. Ein Whistleblower hatte sie in einem Papiersack überreicht. Die Dokumente legten den Verdacht nahe, dass politische Verfahren von Staatsanwälten „wegadministriert“ oder „liegen gelassen“ worden waren. Vor allem der Fall des Kärntner Landeshauptmanns Dörfler, der zu einfältig sei, das Recht zu verstehen, erregte Aufsehen. Die Öffentlichkeit hat an der Kenntnis dieser Dokumente ein legitimes Interesse. Sie betrafen Politiker, mutmaßlich korrupte Richter und Polizisten. Der Staat klassifizierte sie als geheim.
Die veröffentlichte Serie „Weisung aus dem Sack“ hatte eine breite Debatte über die Unabhängigkeit der Justiz zur Folge. Sogar der Bundespräsident regte an, das Weisungsrecht des Justizministers gegenüber Staatsanwälten abzuschaffen.
Wie reagierte Justizministerin Claudia Bandion-Ortner? Auf der Vorderbühne setzte sie einen „Expertenrat“ für mehr Transparenz ein. Im Hintergrund aber brachten Mitarbeiter der Ministerin die Korruptionsstaatsanwaltschaft in Stellung. Nicht untertänige Ankläger sollten zur Rechenschaft gezogen werden, sondern jene „Verräter“, die die Politisierung der Justiz thematisierten.
Der Falter konnte nun Teile der Gerichtsakten einsehen. Die Dokumente zeigen, wie die Justiz bei der Suche nach den „Whistleblowern“ das Redaktionsgeheimnis zu umgehen versuchte. Die Staatsanwaltschaft unternahm eine Art Rasterfahndung in den Mailboxen verdächtiger Justizbediensteter. Mit richterlicher Bewilligung ordnete sie die „Überwachung von versendeten und empfangenen Nachrichten“ an, „in denen die Buchstabenfolgen ‚klenk‘ oder ‚falter‘ vorkommen“. Die Suche sei notwendig, weil durch die „Verletzung des Amtsgeheimnisses“ nicht nur die Rechte Dritter verletzt worden seien (Opfer: Gerhard Dörfler?), sondern es auch zu einem „massiven Misstrauen der Bevölkerung gegenüber der österreichischen Justiz kam“.
Mit keinem Wort ging die Staatsanwaltschaft darauf ein, dass der Falter keinerlei intime oder persönliche Information veröffentlichte, sondern bloß juristische Begründungen der Anklagebehörde in bereits eingestellten Polit-Strafverfahren publizierte.
Rechtlich ist dieser (hier übrigens erfolglose) Angriff auf das Redaktionsgeheimnis erlaubt. Doch er zeigt einen Trend: Journalisten werden wieder zunehmend als Handlanger von Verrätern gesehen oder selbst unter Verdacht gestellt. Das Redaktionsgeheimnis wird restriktiv interpretiert. So erklärte es die Wiener Oberstaatsanwaltschaft kürzlich für zulässig, beim ORF Videobänder der „Am Schauplatz“-Redaktion zu beschlagnahmen, weil FP-Chef Strache dem renommierten Fernsehjournalisten Ed Moschitz NS-Wiederbetätigung unterstellte. Das Bezirksgericht Leopoldstadt wiederum untersagte der Zeitschrift News, aus den Akten der Causa Hypo zu zitieren. Die Berichterstattung über die mittlerweile vom Steuerzahler beglichenen Malversationen der verstaatlichten Kärntner Bank bedeute einen „Angriff auf die Rechtspflege“. „Zensur“ ortet da die Süddeutsche, und das zu Recht.
In einem weiteren Fall wartet der Falter auf ein Urteil des Menschenrechtsgerichtshofes in Straßburg. Wir wurden zu 7000 Euro Geldstrafe verurteilt, weil wir ein beschämendes Urteil einer Wiener Neustädter Richterin in einem Vergewaltigungsprozess hart kritisiert hatten. Richterschelte stünde uns nicht zu, so das Oberlandesgericht. Strafverschärfend wirkte, dass der Falter-Bericht auch im Nationalrat zitiert worden war.
Österreichs Justiz vollzieht eine Entwicklung, die Deutschland derzeit zu überwinden versucht: In Berlin stellte die FDP-Justizministerin gerade ein „Presseschutzgesetz“ vor. Besonders eilfertige deutsche Ermittlungsbehörden haben sich in den vergangenen Jahren hunderte Male Zutritt zu Zeitungsredaktionen verschafft, Telefonate von Journalisten mitgeschnitten oder Medienleute beschattet. Nun pfeift die Politik die Behörden zurück. Die investigative Presse, so die Einsicht, sei der Wachhund der Demokratie. Er muss gefüttert und nicht an Ketten gelegt werden.
Gewiss: Viele Zeitungen haben sich in Österreich in den vergangenen Jahren massive Fehltritte geleistet. Nicht immer wurden Gerichtsprotokolle in der hehren Absicht veröffentlicht, Missstände aufzudecken – die Exzesse des Boulevards (und der sie informierenden Behörden) in den Fällen Josef Fritzl und Natascha Kampusch sind ein Beweis dafür. Natürlich kann ein Strafverfahren durch Medienberichte auch gestört werden (siehe Elsner). Zu Recht schärft die Justizministerin den Persönlichkeitsschutz im Mediengesetz deshalb nach.
Doch das ist nicht genug. Österreich muss – so wie die USA und Großbritannien – einen „Freedom of Information Act“ erlassen. Regierungsdokumente und Gerichtsprotokolle dürfen von Verantwortlichen nicht länger nach Gutsherrenart verwaltet werden. Es muss ein konkretes Recht auf Herausgabe von Akten, Studien und anderen Dokumenten geben, soferne dem nicht gewichtige Gründe entgegenstehen.
Schutz von Informanten und Redaktionsräumen. Auskunftspflichten der Behörden. Einsichtsrechte der Medien in Akten der Verwaltung. Schulungen von zensurvernarrtem Justizpersonal in Sachen Pressefreiheit: Auch das braucht Österreich, wenn es seinen Filz, seine untertänige Justiz und seine zunehmend korrupten Eliten loswerden will.

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  1. beaver
    1. Januar 1970, 00:00 | #1

    so einfach bekommt man auch durch den freedom of information act, die geforderten infos auch nicht,
    in kanada zb. gibt es einen Kommissionar of infos, and den die anfrage gerichtet wird,
    sollten infos drinnen stehen, die nichts mit dem inhalt zu tun haben, werden diese ausgeschwärzt,
    aber informationen werden freigegeben und die
    involvierten personen genannt,
    als ö. kann man sich so etwas gar nicht vorstellen,
    manchesmal fühlt man sich angesichts der machtstrukturen an die habsbuger zeiten zurück erinnert.
    welch ein machtfülle diese behörden ausüben,
    ist für das 2100 jahrhundert nicht mehr angebracht.
    aber die handküsser des otto glauben noch immer, sie haben diese kaiserliche macht,

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