Berichten verboten
Hypo & Strache: Die Justiz attackiert neuerdings Pressefreiheit und Redaktionsgeheimnis.
Vergangenen Freitag erhielt News-Chefredakteur Peter Pelinka Post vom Bezirksgericht Leopoldstadt. Als er den Einschreiber las, traute er seinen Augen nicht. Per einstweiliger Verfügung wurde dem Magazin verboten, aus den Justizakten in der Causa der skandalumwitterten Klagenfurter Hypo-Bank zu zitieren.
Jene 25.000 Seiten, die dem Magazin zugespielt wurden, dürften also ab sofort nicht mehr journalistisch verwertet werden, so die Order. Durch die Veröffentlichung von Gerichtsprotokollen mutmaßlich korrupter Manager seien nämlich nicht nur „berechtigte Interessen“ der verstaatlichten Kärntner Bank in Gefahr, eine Publikation der Akten würde auch eine „Massenflucht“ von verunsicherten Kunden und eine „massive Gefährdung der Rechtspflege“ zur Folge haben.
Pelinka spricht von einem Skandal. Denn Bezirksrichterin Susanne Bacher zählt zwar auf 16 Seiten alle Rechte der Hypo an der Geheimhaltung der Ermittlungen auf, doch mit keinem Wort erwähnt sie ein anderes bedeutendes Grundrecht: die Pressefreiheit. Eine Güterabwägung zwischen Informationsfreiheit und Geheimhaltungsrechten sucht man in der Verfügung vergeblich.
Der Fall Hypo gegen News markiert eine Wende im Verhältnis zwischen der Justiz und Medien. Bis jetzt war es Journalisten erlaubt, aus dem vertraulichen Vorverfahren zu berichten, egal ob Akten auf legalem Wege (über Anwälte, Opfer und Beschuldigte) oder illegal (über Whistleblower) den Medien zugespielt wurden. Nur das Medienrecht setzte Journalisten notwendige Grenzen: wenn Journalisten wahrheitsgetreu berichten, den Persönlichkeitsschutz und die Unschuldsvermutung respektieren, durfte sie der Staat an ihrer Arbeit nicht hindern.
Im Justiministerium sah man diese Freiheit mit Sorge, aber auch Ärger: Einerseits befürchtete man eine Bloßstellung von Opfern und Verdächtigen durch einen entfesselten Boulevard, der vorläufige Ermittlungsergebnisse gerne wie rechtskräftige Urteile präsentiert oder die Intimsphäre von Opfern mit Füßen trat – zuletzt geschehen durch News, heute und Österreich in den Fällen Kampusch und Fritzl.
Der Schutz vor dem Medienpranger ist aber nur die halbe Wahrheit: Viele Staatsanwälte irritiert es, wenn ihnen die Presse bei der Arbeit über die Schulter schaut oder gar Kritik übt. Zuletzt tobten Hofräte im Justizministerium, weil der Falter die geheimen „Vorhabensberichte“ der Weisungssektion im Fall Dörfler/ Ortstafeln publizierte – und damit ein System der untertänigen Politjustiz bloßstellte. „Eine Stadtzeitung macht Politik“, wetterte damals VP-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner. Ihr blauer Vorgänger Dieter Böhmdorfer meinte einmal: „Wir brauchen keine investigativen Journalisten, wir haben Ermittlungsbehörden“
Der Blick zwischen geheime Aktendeckel ist aber eminent wichtig: dass Polizisten im Fall des erstickten Schubhäftlings Omofuma zögerlich ermittelten, dass die blaue Polizeispitzelaffäre wegadministriert wurde, dass die Staatsanwaltschaft den Kremser Todesschützen sanft anfasste, dass Karl-Heinz Grassers Konten im Buwog-Skandal nicht geöffnet werden: all das weiß man nur deshalb, weil sich Journalisten Informationen aus dem geheimen Vorverfahren beschaffen und über ihre Informanten schweigen können.
Noch eine aktuelle Entscheidung verstört die Medien in diesem Zusammenhang: Wiens leitender Oberstaatsanwaltschaft Werner Pleischl will in der ORF-Am Schauplatz-Redaktion jenes Videoband sicherstellen lassen, auf dem laut FPÖ-Chef Heinz Christian Strache zu sehen sein soll, wie Skinheads von einem ORF-Redakteur zum „Sieg Heil!“-Rufen angestiftet wurde.
Der ORF verweigerte den Behörden den Zutritt zur Redaktion. ORF-Chef Alexander Wrabetz spricht von den „Grundfesten der Demokratie und des unabhängigen Journalismus“, die nun am Spiel stünden. Informanten des ORF könnten durch die Verletzung des Redaktionsgeheimnisses geoutet werden.
Pleischl will davon nichts wissen: das Redaktionsgeheimnis, so seine Interpretation, diene ja nicht dem von Strache beschuldigten Journalisten, sondern nur seinen Zuträgern. Notfalls werde man sich das Band mittels Zwangsgewalt holen. Zum ersten Mal droht die Anklagebehörde einem Medium also mit einer Razzia.
Eine Bezirksrichterin errichtet eine blickdichte Mauer zwischen den Medien und der Justiz. Ein Oberstaatsanwalt will Schutzmauern zwischen Redaktionen und Behörden einreißen: bald werden diese neuen Sitten dem Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg vorgelegt werden. Pelinka und Wrabetz haben entsprechende Schritte angekündigt. Dann wird man sehen, was mehr wiegt: die Freiheit der Presse, über Skandale zu berichten und dabei in Ruhe gelassen zu werden. Oder das Recht der Justiz, sich lästige Journalisten vom Leibe zu halten, während man ihre Büros ausräumt.


news sollte mal wikileaks fördern.