Zuerst die Strafe und dann das Urteil!
Maria im Wunderland: Die Träume der Innenministerin zerstören die Grundfreiheiten unserer Republik
Innenministerin Maria Fekter dürfte eine begeisterte Leserin von Lewis Carroll sein. In seinem Buch „Alice hinter den Spiegeln“ hat er schon im Jahr 1871 ihre Sicherheitspolitik vorweggenommen.
„Woran könnt ihr euch denn am besten erinnern“, fragt Alice die Königin. „Ach an Verschiedenes, was übernächste Woche geschah“, antwortete diese. „Da ist zum Beispiel der königliche Läufer. Er sitzt gerade seine Strafe ab im Kerker; und der Prozess fängt erst Mittwoch in acht Tagen an; und das Verbrechen kommt erst ganz am Schluss.“ Alice entgegnet: „Angenommen, er begeht das Verbrechen gar nicht?“ „Umso besser! Oder etwa nicht?“, fragt die Königin.
Maria Fekter ist die Königin im österreichischen Wunderland. Am Sonntag imaginierte sie sich wieder einmal in eine dunkle Traumwelt, in der Figuren wie sie Herrscher und Winzlinge zugleich sind.
Man müsse Flüchtlinge nach ihrer Ankunft ein paar Wochen in Lagern „anwesenheitsverpflichten“, sagte sie in der „Pressestunde“. Denn das, so beteuert sie, „würde die Sorgen der Menschen wirklich ernst nehmen und nicht Floriani-Prinzip heißen“.
Das sei doch verfassungswidrig, hielt ein Journalist Fekter entgegen. Da nahm sie sich George Orwells Werk zum Vorbild. Die Flüchtlinge seien doch alle frei. Sie könnten sich in der neu zu errichtenden Asylkaserne von Eberau doch „frei bewegen“, so ihr Neusprech.
Und dann warf sie noch eine fast schon rechtshistorische Satzgirlande aus, die man hier in voller Länge ausbreiten muss: „Es gibt eine EuGH-Erkenntnis, dass zu, in Hinblick auf die Unterbringung in einer Kaserne diesbezüglich, und dieses EuGH-Erkenntnis gibt einen gewissen Rahmen vor, dass man sie unterbringen kann und anwesenheitsverpflichtet. Es gibt auf der anderen Seite EuGH-Erkenntnisse dazu, bezüglich Transiträume, und es gibt eigene österreichische Verfassungsjudikaturen dazu, und innerhalb dieses Rahmens muss man sich bewegen. Da heißt es, es muss befristet sein, darüber kann man diskutieren, ob 20 Tage, 28 Tage oder ob man sagt während des Zulassungsverfahrens, weil das kann beispielsweise auch in fünf Tage abgeschlossen sein, und dann wäre er bereits nach fünf Tagen bereits in die Grundversorgung, in die Länder zu überstellen. (…) Und es hätte wirklich viele Vorteile.“ Zitat Ende.
Dieses erbärmliche Gestammel (ein Fact-Check der Behauptungen findet sich auf Seite 12) nennt Fekter Sicherheitspolitik. „Zuerst die Strafe, dann das Urteil“, formuliert die Königin bei Alice. „Im Interesse der Sorgen der Bevölkerung“, ergänzt Fekter.
Man könnte nun darauf verweisen, dass der österreichische Gesetzgeber bereits 1867, also vier Jahre vor Erscheinen von „Alice hinter den Spiegeln“, das Staatsgrundgesetz erlassen hatte. „Die Freizügigkeit der Person und des Vermögens innerhalb des Staatsgebietes unterliegt keiner Beschränkung“, steht da im Artikel vier im Verfassungsrang geschrieben. Das Gesetz sollte vor willkürlicher Verhaftung schützen. Nur Richter sollten Menschen nach einem fairen Prozess einsperren dürfen. Doch bei Carroll sind Richter nur törichte Echsen, Kröten und Maulwürfe.
Nein, Fekters Fantasien werden nicht Gesetz, ihren roten Koalitionspartnern „dreht es den Magen um“ (so die SPÖ-Ministerin Gabriele Heinisch-Hosek). Aber ihr Vorstoß entlarvt einen Trend, den der deutsche Justizexperte und Publizist Christian Bommarius einmal „die Politik des absoluten Verdachts“ nannte.
„Nicht nur das Verbrechen ist also zu bekämpfen“, schreibt er, „sondern schon seine Entstehung, nicht erst der Verbrecher ist zu ermitteln, sondern der Plan, der ihn zum Verbrecher macht.“ Die Polizei sei nicht mehr dazu da, Straftaten zu bekämpfen, sondern das Risiko ihrer Entstehung zu minimieren. Dazu braucht es Rufdatendatenbanken aller Bürger, Nacktbilder aller Passagiere und in letzter Konsequenz Saualmlager zur Isolation all jener, die Dichands Leser nur wegen ihrer Herkunft als Gefahr definieren.
Diese Politik der Kriminalisierung wird nicht für mehr Sicherheit sorgen. Sie wird nur dazu führen, dass Flüchtlinge mehr denn je als Bedrohung wahrgenommen werden. Und genau das ist der Sinn der Fekter’schen Debatten. Sie braucht die Unsicherheit. Nur wo große Sorge herrscht, kann sie Sicherheit verkaufen wie einst Schotter.
Es ist aber eben auch ein Abverkauf an Grundrechten, wie ein Blick ins Archiv zeigt. Zuerst wurde Fluchthilfe kriminalisiert. Dann wurden karitative Organisationen aus den Schubgefängnissen verbannt. Sogleich entmachtete die Politik die Richter des Verwaltungsgerichtshofs und beschränkte die Bewegungsfreiheit von Flüchtlingen auf den Radius eines politischen Bezirks.
Nun sollen Asylwerber wochenlang in neu zu errichtenden Lagern konzentriert werden, die in ihrer Ästhetik Kasernen des 19. Jahrhunderts gleichen.
Asylpolitik verkommt zur Entrechtung, obwohl es laut Statistik meist um Flüchtlinge geht, die aus Afghanistan, dem Irak und Tschetschenien entkommen konnten.
Ein Ende des Spiels ist nicht in Sicht. Wenn Fekter „Anwesenheitsverpflichtung“ fordert, dann müssen die Blauen nachschärfen. Schon fordert Strache Anhaltelanger in Weißrussland, einem Folterstaat. Fekter könnte nun mit Nordkorea kontern. Dort wird die ganze Bevölkerung eingesperrt, damit sie nicht mehr flüchten, also straffällig werden kann.


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