Ich bin wirklich gegen die Vorratsdatenspeicherung, aber doch auch für Genauigkeit in der Polemik: “Registriert wird auch, wer [......], sich an einem Chat beteiligt oder eine Internetseite aufgerufen hat.”
Von Chat und WWW steht in der EU-Richtlinie – gottseidank – nichts. Geht der österreichische Gesetzentwurf darüber hinaus?
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