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11. Nov 2009

Bringt dieses Gesetz in Brüssel zu Fall!

Die Regierung muss die Handy- und Computerdaten von allen Bürgern speichern. Ein europäischer Verfassungsbruch (für Falter)
Darf der Staat Daten aller Bürger auf Vorrat sammeln wie ein Eichhörnchen seine Nüsse? Darf er die Vorratskammern später durchstöbern, um Verdächtige zu überführen?
Ja, sagt die EU-Kommission in einer Richtlinie. Ja, sagt deshalb bald der österreichische Nationalrat. So nickte im Jahr 2005 BZÖ-Justizministerin Karin Gastinger die EU-Überwachungspläne ab. Der (heute aufgrund einer Telefonüberwachung angeblich sensibilisierte) Peter Westenthaler applaudierte ihr.
Ende November wird deshalb auch bei uns die Vorratsdatenspeicherung Gesetz. Telekomfirmen müssen die Daten aller ihrer Kunden archivieren, weil diese später Terroristen werden könnten. Ein Verdacht ist nicht nötig.
Mindestens sechs Monate lang wird nun gespeichert, wer mit wem wo und wie lange telefoniert hat. Registriert wird auch, wer eine SMS oder E-Mail verschickt, sich an einem Chat beteiligt oder eine Internetseite aufgerufen hat.
Schon bisher wurden diese Daten zu Verrechnungszwecken archiviert. Der Staat hat – siehe Westenthaler – gerne in diesen digitalen Archiven gewühlt. Doch ein bedeutender Unterschied war gegeben: Nicht der Staat verpflichtete die Bürger, die Daten zu speichern, sondern ein privater Vertrag zwischen Telekomfirmen und dem Kunden.
Unsere Mobiltelefone verwandeln sich nun in einen polizeilichen Peilsender. Rückwirkend können


Bewegungsprotokolle erstellt, soziale Kontakte rekonstruiert und das Surfverhalten im Internet abgerufen werden. All dies geschieht nicht nur, wie es die Fürsprecher der Maßnahmen beteuern, zur Aufklärung terroristischer Verbrechen, sondern schon bei Verdacht auf Straftaten, die mit mehr als einem Jahr Haft bedroht sind: gewerbsmäßiger Ladendiebstahl oder Verrat von Geheimnissen an Journalisten etwa.
Die privaten Daten aller werden gespeichert, um ein paar Straftäter zu finden? Um die Tragweite dieser Entscheidung zu verstehen, muss man an das legendäre „Pornokassetten-Erkenntnis“ des Verfassungsgerichtshofs erinnern. Ein Gesetz verpflichtete die Betreiber von Videotheken zu Aufzeichnungen darüber, welche Bürger welche Filme ausgeliehen hatten. Die Behörden sollten so prüfen können, ob die „Lustbarkeitsabgabe“ abgeführt wurde.
Der VfGH untersagte diese Orwell’schen Gelüste. Die Begründung liest sich wie die Fatwa des Rechtsstaats: „In einer von der Achtung der Freiheit geprägten Gesellschaft (…) braucht der Bürger ohne triftigen Grund niemandem Einblick zu gewähren, welchem Zeitvertreib er nachgeht, welche Bücher er kauft, welche Zeitungen er abonniert, was er isst und trinkt und wo er die Nacht verbringt.“ Es sei „Sache des Betroffenen zu entscheiden, ob und was er darüber welchen anderen wissen lässt.“ Diese Zeilen wurden unter Berufung auf die Menschenrechtskonvention im Jahr 1992 verfasst. Es gab noch keine Handys, und in Berlin hatte drei Jahre zuvor die Stasi Schweißgeruchsproben von Dissidenten verwahrt.
Die exibitionistischen Sitten der Generation 2.0 haben an dieser Argumentation nichts geändert, ganz im Gegenteil. Sich freiwillig bloßzustellen ist Ausdruck bürgerlicher Freiheit. Sein Privatleben dem Staat auszuliefern, obwohl man nichts angestellt hat, bedeutet Unfreiheit.
Wie konnte dieser Paradigmenwechsel ausgerechnet in der „Union des Rechts“ durchgehen? Wie schon beim Glühbirnenverbot haben sich Lobbyisten (diesmal jene der Polizei statt der Leuchtmittelindustrie) in intransparenten Verfahren durchgesetzt. Die oft eingeforderte europäische Debatte über Bürgerrechte in Europa gab es in Brüssel nicht. Die EU-Kommission nutzte lieber die Schockstarre nach den Terroranschlägen von London und Madrid, um die Polizei gegen die Alltagskriminalität zu rüsten. Die nationalen Regierungen spielten mit.
Langsam dämmert nun den heimischen Politikern, was sie vor sich haben. Vergangene Woche lud die für die Umsetzung der Richtlinie zuständige SP-Infrastrukturministerin Doris Bures zu einem informellen Gespräch, um ihren Unmut zu artikulieren. Sie beschreitet einen ungewöhnlichen Weg und beauftragte das Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte (BIM), Österreichs bedeutendsten Thinktank in Sachen Grundrechte, einen Gesetzesentwurf zu verfassen, der die EU-Vorgaben auf ein Mindestmaß beschränkt. Die „Zivilgesellschaft“, sagt Bures, sollte bei der Gesetzgebung einbezogen werden.
Das ist allemal besser, als die Richtlinie den Polizeibürokraten im Innenministerium zu überantworten. Doch es reicht nicht, wie ein Blick nach Deutschland zeigt. Dort haben mittlerweile 34.000 Personen eine Verfassungsbeschwerde eingebracht, darunter auch die neue FDP-Justizministerin. Erste Etappensiege wurden in Karlsruhe bereits erreicht.
Die Kläger sind keine Illusionäre, sie wissen, dass die Polizei viele Verbrechen mittels Rufdatenrückerfassung aufklärt. Doch wenn die Behörden mit Blaulicht vorfahren, kann es nicht sein, dass alle anderen Bürgerrechte automatisch zurückweichen müssen.
EU und Nationalrat haben die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit nicht gemeistert. Die Vorratsdatenspeicherung ist kein Naturgesetz, sondern eine politische Entscheidung, die auf EU-Ebene und vor den Höchstgerichten in Wien, Straßburg und Luxemburg gestoppt werden muss. Doris Bures, geh voran!

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  1. irgendeiner
    1. Januar 1970, 00:00 | #1

    und man darf nicht vergessen, dass _mindestens_ 6 Monate bedeutet, dass man anschliessend vergisst, diese daten zu löschen und sie dann auch noch sehr viel später zur verfügung stehen werden.
    speicherplatz ist so billig geworden dass sich aufbewahren immer lohnt …

  2. Bernhard Lascy
    1. Januar 1970, 00:00 | #2

    Es ist zwar reichlich spät aber wen es stört sollte sich vielleicht
    direkt an den Nationalrat wenden -> gesammelte Mailadressen gibt es
    hier =;-)
    http://austria-elak.com/elak_forum/viewtopic.php?t=76&sid=6b3b8cf32a639ad5f34e8f8eea4e7fc3

  3. inwiensindsievielböseralsbeiuns
    1. Januar 1970, 00:00 | #3

    Es wäre auch mal höchste Zeit zu hinterfragen, wieviel Steuergelder hier pulverisiert werden ?
    Die reGIERenden glauben ja sogar jetzt kurz vor der Staatspleite dass Geld auf den Bäumen wächst *gruml*

  4. Heribert Slama
    1. Januar 1970, 00:00 | #4

    Ich bin wirklich gegen die Vorratsdatenspeicherung, aber doch auch für Genauigkeit in der Polemik: “Registriert wird auch, wer [......], sich an einem Chat beteiligt oder eine Internetseite aufgerufen hat.”

    Von Chat und WWW steht in der EU-Richtlinie – gottseidank – nichts. Geht der österreichische Gesetzentwurf darüber hinaus?

  1. 29. April 2011, 09:57 | #1
  2. 4. Mai 2011, 19:15 | #2