Die letzten Minuten des Florian P.

Warum musste ein 14-jähriger Einbrecher durch eine Kugel in den Rücken sterben? Die Akten der Staatsanwaltschaft werfen ein völlig neues Licht auf die tödliche Amtshandlung im Kremser Merkur (für Falter)

Merkur.jpg In der Stunde seines Todes liegt Florian P. vor einem Regal mit Red-Bull-Dosen und weint. Er schnappt nach Luft, verliert literweise Blut. Sein verwundeter Freund Roland T., 16, kauert ein paar Meter hinter ihm. „Habt ihr mit Munition geschossen?“, fragt Roland T. eine zitternde Polizistin. Ein später eintreffender Polizist erkennt T. „Er fragte mich: ‚Hoffentlich tut es dir weh?‘“, gibt Roland T. später zu Protokoll.

Es ist drei Uhr morgens, als Sanitäter des Roten Kreuzes in diesem Chaos eintreffen. Sie erscheinen ohne Arzt. „Ein Notarztwagen“, so vermerkt der Gerichtsmediziner Christian Reiter in seinem Gutachten, war trotz lebensgefährlicher Verletzungen P.s „nicht verfügbar“. Auch „bezüglich des Kreislaufs“, so Reiter, „wurden keine Maßnahmen ergriffen; eine Blutdruck- und Pulsüberwachung fanden nicht statt“. Das hätte auch nichts mehr genützt.

Eine Kugel hatte P.s Rückenmark und seine Lungenflügel durchbohrt. Sie traf ihn „124 cm oberhalb der Fußsohlenebene und 2,5 Zentimeter linksseitig der Mittellinie“ seines Körpers. Durch die Wucht des Sturzes nach dem Schuss erleidet P. einen Bruch des Schläfenbeins.

Die Sanitäter setzen ihm eine Sauerstoffmaske an, sie pumpen insgesamt 15 Liter Sauerstoff in seine Lungen. Er versucht, die Atemmaske vom Gesicht zu reißen. Die Rettungsleute hindern ihn daran. Sie rasen mit ihm ins Krankenhaus Krems. Im Schockraum setzen Ärzte dem Burschen noch Stromstöße. Um 4.23 Uhr stirbt der Patient „infolge Verblutens und Erstickens nach Lungendurchschuss“ einen „gewaltsamen Tod“.

„Florian P., ledig, geboren am 26. Oktober 1994, Schüler der 2b der allgemeinen Sonderschule in der Hauptschule Mitterweg“, wie das Polizeiprotokoll vermerkt.

Das Schicksal dieses Buben beschäftigt die Öffentlichkeit seit zwei Monaten. Denn er wurde von einem Polizisten nach einem Supermarkteinbruch aus zwei Metern Entfernung von hinten erschossen.

Der Fall Krems rührt an grundsätzlichen Fragen in diesem Land: Wie professionell ist die Polizei? Welche Rechte hat sie gegenüber Einbrechern? Wie wird mögliches Fehlverhalten geahndet? „Wer alt genug ist zum Einbrechen, der ist auch alt genug zum Sterben“, schrieb Michael Jeannée in der Krone. Niederösterreichs Landeshauptmann Erwin Pröll forderte „Schluss mit der Polizistenhatz.“ Die Polizeigewerkschaft behauptet, die Exekutive dürfe „nicht herabgewürdigt werden“.

In der Hysterie geht eine Frage unter: Was ist in jener Nacht wirklich geschehen?

Nach und nach sickerten vergangene Woche Auszüge aus Gerichtsgutachten durch, die einen der zwei Polizisten, Gruppeninspektor Andreas K., angeblich belasten. Doch es wurde daraus nicht klar, warum Florian P. sterben musste.

Dem Falter liegen nun Zeugenaussagen, Beschuldigtenprotokolle, Tatortskizzen und die Expertisen des Gerichtsmediziners Ballistikers und Chemikers vor. Mühselig arbeiten sich oberösterreichische Ermittler, die den Fall aus Befangenheitsgründen von der niederösterreichischen Kripo übernommen hatten, an die Wahrheit heran. Sie wunderten sich schon bald über die Kremser Sitten. Ein Staatsanwalt in Krems, dem der Fall schon bald abgenommen wurde, soll ermittelnden Kriminalisten bei der ersten Begegnung zum Beispiel gleich einmal ein Stamperl Schnaps an geboten haben, wie Polizisten erzählen. So gemütlich wird der Fall nicht werden. Denn die Akten zeigen ein völlig neues Bild der tödlichen Amtshandlung. Sie ist wohl von Selbstüberschätzung und Unprofessionalität eines der Polizisten geprägt.

Es ist Dienstag, der 4. August, als das Unglück

seinen Ausgang nimmt. Gegen zehn Uhr abends treffen einander Roland T. und sein Freund Florian P. Es sind pubertierende Problemkinder, die sich die Nacht um die Ohren schlagen. „Vor zwei Wochen hatte ich mit meiner Mama Streit und sie hat mich aus der Wohnung hinausgeworfen“, erzählt Roland T. später den Ermittlern.

Die Kids trinken Cola, streunen durch Krems und kommen auf dumme Gedanken – sie wollen in einen Merkur-Markt einbrechen. Roland T., wegen Einbruchs bereits vorbestraft, träumt vom großen Coup. „Ich erwartete mir 100.000 Euro und hoffte, dass der Tresor unversperrt wäre. Mit dem Geld wollte ich ein neues Leben anfangen und mit meiner Freundin ein neues Heim kaufen.“

Aus dem Keller der Eltern holen sich die beiden einen Schraubenzieher und eine Gartenkralle mit einem 35 Zentimeter langen Stiel. Sie stülpen Kapuzen über den Kopf und verhüllen ihr Gesicht mit Geschirrtüchern „so wie in den Cowboyfilmen“.

An der Hinterseite des Merkur Markts heben sie das Rolltor des Lieferanteneingangs hoch und schlüpfen in den hinteren, stockdunklen Teil des Supermarkts. Büros, Kühlräume, Flaschenlager und ein Tresor befinden sich dort. Die Burschen schleichen ins Büro. „Ich probierte, mit dem Schraubenzieher die Tresortüre aufzuzwängen“, sagt Roland. Vergebens. Ohne es zu bemerken, lösen sie den Alarm aus. Es ist 2.30 Uhr nachts.

Zu dieser Zeit trinkt die Sektorstreife Krems 1, bestehend aus Gruppeninspektor Andreas G. und Revierinspektorin Ingrid G., einen Kaffee im Wachzimmer. Es war eine ruhige Nacht, erzählen beide Polizisten. Ein falscher Alarm bei einem Baumarkt, sonst keine weiteren Vorkommnisse.

Ingrid G. ist seit 14 Jahren Polizistin. Sie arbeitete früher bei der „Sitte“, war drei Jahre in Karenz und arbeitet nun Teilzeit bei der Polizei. Eine ruhige und besonnene Beamtin, wie Kollegen erzählen. Noch nie hat sie von ihrer Waffe Gebrauch gemacht.

Andreas G. ist in der Polizei weniger gut angeschrieben. Die Jugendlichen in Krems-Lerchenfeld nennen ihn „Rambo“. In Wien wurde er einmal einige Zeit suspendiert. Auch er hat noch nie im Dienst geschossen.

Als der Alarm anschlägt, vermuten die Polizisten wieder einen Fehlalarm. Sie rollen ohne Blaulicht heran. Die Beamten erwarteten keine Täter mehr. Sonst hätten sie den Supermarkt „diagonal umstellen“ und Verstärkung beordern müssen.

Die Jugendlichen sehen das Scheinwerferlicht. „Scheiße“, flüstert Roland T. zu Florian P. „Komm, schleichen wir uns!“, sagt der. Die Jugendlichen zogen sich in den Tiefkühlraum zurück. Weil es dort zu kalt ist, hocken sie sich in eine Nische in einem dunklen Gang, der vom finsteren Lagerbereich zum erleuchteten Supermarktbereich führt.

Die Beamten nähern sich. Der Lichtkegel ihrer Taschenlampen erfasst die zwei Gestalten. „Was machts ihr da?“, soll einer gerufen haben. Die Kids springen auf.

Hier beginnt die erste entscheidende Szene an diesem Abend. Sie wird von Roland T. und den Polizisten völlig unterschiedlich geschildert.

Dazu muss man festhalten, dass Roland T. unmittelbar nach der Tat in der geschlossenen Abteilung des Spitals ohne Beisein eines Anwalts einvernommen wurde. Die Beamten hingegen mussten drei Tage lang nicht aussagen. Weil sie „psychisch belastet“ waren, wie es hieß. „Natürlich konnten sie sich absprechen“, sagte damals Niederösterreichs Polizeichef Arthur Reis. Beide Polizisten werden vom selben Anwalt vertreten.

„Da ich durch das Taschenlampenlicht total geblendet war, habe ich nichts gesehen. Wir sprangen auf und liefen aus Panik davon“, gibt Roland P. zu Protokoll. Seinen Schraubenzieher, so versichert er, habe er in der Bauchtasche seines Kapuzenpullovers eingesteckt gehabt. Florian P. hätte die Gartenkralle unter die Jacke gesteckt gehabt.

Die Polizistin Ingrid G. hingegen sagt, sie habe sich bedroht gefühlt. Sie kann zu diesem Zeitpunkt nicht wissen, dass nur zwei Halbwüchsige vor ihr stehen. „Ich sah Entschlossenheit, Aggression, Zorn, Ernst. Den Ausdruck der Augen vergesse ich nicht“, gibt sie zu Protokoll. In den Händen der Täter habe sie eine „Hacke“ wahrgenommen, „die mir vielleicht den Schädel einschlägt“, und ein „Messer“.

Andreas K. steht neben seiner Kollegin im dunklen Gang. Er sagt: „Die haben sich immer hin und her bewegt. Das war so eine Wippbewegung, wo man nicht gewusst hat, was macht der jetzt. (…) Ich habe dann zur Waffe gegriffen, wie ich gesehen habe, dass das Bedrohungsgebiet da war.“

K. feuert einen „Warn- oder Schreckschuss“, wie er sagt. Die Kugel pfeift knapp über die Köpfe der Jugendlichen hinweg und durchschlägt die Verbindungstüre in zwei Metern Höhe. Im Schock gibt nun auch die Polizistin einen „tiefen Schuss in die Beine“ eines der Einbrecher ab. Sie trifft Roland T. aus einer Distanz von sieben Metern, wie Schießgutachter Ingo Wieser errechnen wird.

Die Jugendlichen flüchten vom dunklen Gang in den hell erleuchteten Verkaufsraum. Roland T. bricht im hellen Teil des Supermarkts zusammen. Florian P. läuft an ihm vorbei. Auch er – und das ist ein wesentliches Detail der Geschichte – befindet sich nun im beleuchteten Teil des Supermarkts.

Ingrid G. sagt, sie sei in diesem Moment „wie angepickt“ und „gelähmt“ gewesen. Sie habe die nächste Szene nicht mehr wahrgenommen. Sie kniet derweil neben Roland T. und befiehlt: „Nicht bewegen!“ Polizist K. sagt: „Meine Kollegin und ich haben uns da kurz angeschaut, ob eh nichts ist.“ Die Lage schien unter Kontrolle.

Bis zu diesem Moment ist der nächtliche Vorfall für die Ermittler halbwegs nachvollziehbar. Zwei Beamte, zwei Vermummte, zwei Wahrnehmungen, eine unerwartete Stresssituation im Dunklen, zwei Schüsse, ein Verletzter.

Dann beginnt die entscheidende Szene. Sie macht die oberösterreichischen Kriminalisten, aber auch Nadja Lorenz und Eva Plaz, die Rechtsanwältinnen der Hinterbliebenen und des Überlebenden Roland T., ratlos. Anstatt den Rückzug anzutreten, Verstärkung zu fordern und den Tatort über den dunklen Teil zu verlassen, sucht Gruppeninspektor Andreas G. im erleuchteten Supermarkt nach dem davongelaufenen Florian P. „Wo ist der andere?“, fragt er.

Es ist der Staatsanwaltschaft unerklärlich, warum K. noch einmal die Begegnung mit dem zweiten Vermummten suchte. Denn gerade noch hatte er sich vor dem Täter ja zu Tode gefürchtet. Zumindest gab K. dies zu Protokoll.

Vielleicht, so rätseln die Kriminalisten, hatte K. gar keine Angst mehr, schließlich sah er ja schon Roland T. am Boden liegen. K. schreitet weiter in den hellen Verkaufsbereich. Zwischen den Supermarktregalen trifft er auf den unbewaffneten Florian P. Er sagt: „Halt, Polizei!“

Die Gartenkralle hatte der Jugendliche zu diesem Zeitpunkt unter seiner Jacke eingesteckt, so die Ermittler. Der Polizist K. sagt: „Ob der jetzt etwas in der Hand gehabt hat, weiß ich nicht mehr. “ Der Beamte stottert herum, als er die entscheidenden Sekunden schildern muss. P. sei nun „einmal so stehengeblieben, hat so, ich weiß nicht, so herum, und für mich war dann der Entschluss da, entweder greift er mich wieder an“.

Polizist K. beteuert, er sei „in die Knie gegangen“, um P. über „Kimme und Korn“ anzuvisieren. Er habe auf dessen Beine gezielt. Warum er geschossen hat? Wieder Gestotter: „Die Schussabgabe war aufgrund des Angriffes, der befürchtet war beziehungsweise zur Erzwingung der Festnahme, also nie, dass der Täter auf der Flucht war, also das möchte ich schon betonen. Es ist alles relativ schnell gegangen. Es war nicht mehr aufzuhalten. (…) Bevor ich den Schuss abgegeben hab, habe ich dann rechts irgendetwas gehört. Da war ein Schatten oder sonstwas. Ich habe kurz nach rechts umgedreht, und währenddessen war der P. schon umgedreht und war in Vorwärtsbewegung und dann war die Schussabgabe.“ P. sei fünf Meter entfernt gestanden.

„Es kann festgestellt werden, dass die Aussagen des Beschuldigten zum zweiten Schuss im Widerspruch zu den objektiv festgestellten Spuren stehen“, sagt der Waffengutachter Ingo Wieser. Polizist K. schoss nicht im Knien. Auch die von ihm angegebene Distanz zu P. ist zu weit. P. stand maximal zwei Meter vor dem Beamten – er wandte ihm den Rücken zu.

Die Justiz steht vor Rätseln. Hatte der Polizist wirklich Angst? Oder wollte er seine Kollegin beeindrucken und den zweiten vermummten Einbrecher fangen?

Polizisten dürfen nur dann auf Menschen schießen, wenn sie sich in einer Notwehrsituation befinden oder eine Festnahme oder Flucht einer „allgemein gefährlichen Person“ verhindern wollen. So sieht es das Waffengebrauchsgesetz vor.

„Der Beamte“, sagt Anwältin Nadja Lorenz, „hatte kein Recht, die Schusswaffe zu gebrauchen. Es lag weder eine Notwehrsituation vor, noch gab es Hinweise, dass der Getötete eine allgemein gefährliche Person war. Florian P. stand mit dem Rücken zum Beamten und wollte flüchten. Der Polizist hätte einfach den Rückzug antreten und Verstärkung anfordern müssen. Stattdessen hatte er P. erschossen.“

„Für den Polizisten sieht es nicht gut aus“, sagt ein Gutachter. Eva Plaz, die sich zum Ermittlungsverfahren nicht äußert, findet es „höchst befremdend“, dass der Polizist nicht suspendiert ist. Dass es der Polizistin psychisch heute noch schlecht gehen soll, wundert sie nicht: „Mein Eindruck ist, dass sie versucht, ihrem Kollegen zu helfen, und dadurch selbst massiv beschädigt wird. Daran kann man zerbrechen.“ Hans-Rainer Rienmüller, der Anwalt der Polizisten, beteuert, die Beamten hätten korrekt gehandelt.

Wenn kein gerechtfertigter Waffengebrauch vorliegt, so Rechtsanwältin Nadja Lorenz, dann werden Richter klären müssen, ob der Beamte Florian P. nur verletzen wollte oder ob er es doch „ernsthaft für möglich hielt und sich damit abfand, dass der Junge durch einen Schuss in den Rücken schwer verletzt wird beziehungsweise stirbt“.

Dann wäre K. entweder wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit tödlichem Ausgang oder wegen Mordes anzuklagen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Kommentare

Ein grandios geschriebener Text. Das Beschriebene bringt mich gleichermaßen zum Weinen wie zum Kotzen. Warten wir ab, was das Gerichtsverfahren bringt. Ich hoffe, es läuft transparenter als die Ermittlungen in ihrer Anfangsphase.

"... insgesamt 15 Liter Sauerstoff ..."
Da ist gemeint 15 l/min. Das entzaubert Florian Klenk grad ein wenig...

Subscribe to comments

Kommentieren oder einen TrackBack Ping senden

(If you haven't left a comment here before, you may need to be approved by the site owner before your comment will appear. Until then, it won't appear on the entry. Thanks for waiting.)


SOS Mitmensch


Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Florian Klenk • Speersort 1 • Hamburg • klenk@vienna.at • Alle Rechte vorbehalten
powered by Movable Type via Phreak 2.0