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22. Sep 2009

Bandscheibenvorfall gefällig?

Fall sechs der Weisungsserie: Mit Gefälligkeitsgutachten schickten die ÖBB tausende Beamte in Frühpension. Die Staatsanwaltschaft findet nichts dabei
Siebenundzwanzig Krankenstandstage pro Mitarbeiter im Jahr, mehr als doppelt so viel wie in der Privatwirtschaft. Das war den ÖBB-Managern suspekt. Verbotenerweise dokumentierten sie medizinische Diagnosen von Bahnbeamten, um Simulanten auf die Schliche zu kommen. „Wir mussten uns gegen Missbrauch wehren“, beteuerte ÖBB-Aufsichtsratschef Ernst Pöchhacker und verwies auf ein System, in dem Beamte Krankenstände „wie Urlaubstage“ eingetragen hätten.
Nun zeigen die dem Falter zugespielten Justizakten der Weisungsabteilung, dass das ÖBB-Management nicht immer so energisch gegen das muntere Krankfeiern auftrat. Ganz im Gegenteil.
Mittels Gefälligkeitsgutachten sollen rund 4000 pragmatisierte Mitarbeiter in die steuerfinanzierte Frühpension geschickt worden sein. Zumindest hegte eine Sonderkommission des Bundeskriminalamts diesen Verdacht. 1560 Aktenordner wurden in der Causa „Gefälligkeitsgutachten“ an die Staatsanwaltschaft Wien übersandt, die Spitzenmanager von Post und Telekom des Amtsmissbrauchs verdächtigt.
In keinem einzigen Fall wurde Anklage erhoben, wie die Weisungsakten zeigen. Dies, obwohl Gerichtsmediziner erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der medizinischen Gutachten anmeldeten. Aus den Akten geht etwa hervor, dass ein Betriebsarzt, der massenhaft Frühpensionierungen anregte, die Mitarbeiter gar nicht zu Gesicht bekam, sondern die Pensionierung nur „anhand bereits dokumentierter Erkrankungen“ empfahl.
Organisierter Pensionsschwindel? Die Justizakten platzen in die Debatte um den Krankenstandsbetrug bei den ÖBB.
Die Vorgeschichte: Im Jahr 2003 erschütterte der Frühpensionierungsskandal bei Post, Bahn und Telekom die Öffentlichkeit. Das Innenministerium hatte eine Sonderkommission eingesetzt, die das Treiben unter die Lupe nahm. Fast 90 Prozent dieser Fälle schienen den Kriminalbeamten verdächtig.
Es waren seltsame Zufälle, die die Fahnder damals aufspürten. Erstaunlich viele Mitarbeiter von Post, Telekom, Postbus AG und ÖBB wurden schon mit 45 Jahren krankheitsbedingt in Frühpension geschickt, obwohl sie nach der Pensionierung plötzlich wieder pumperlgesund wirkten. Das Durschnittspensionsalter, so berichtete damals etwa die Presse, wurde auf 52 Jahre gesenkt.
Der Personalabbau, daraus machten die Verantwortlichen gar keinen Hehl, sollte die Bilanzen schönen. Auf Kosten der Allgemeinheit, die den plötzlich erkrankten ÖBB-Pragmatisierten die frühe Rente finanzieren sollte.
Ein Verbrechen? Die Gutachten der Betriebsärzte, so der Verdacht der Ermittler, ähnelten einander. Die Mediziner hatten immer exakt jene Krankheiten dokumentiert, die die unerwünschten Dienstnehmer für ihren angestammten Arbeitsplatz untauglich machten. Postbus-Chauffeure stöhnten unter Rückenleiden, Briefträger klagten über Bandscheibenvorfälle, Bürokräfte konnten sich nicht mehr konzentrieren und jene, die am Computer arbeiteten, hatten „Sehstörungen“ zu beklagen.
Fast nie wurde „generelle Arbeitsunfähigkeit“ attestiert. Der Hintergrund liegt im Beamtendienstrecht. Es sieht vor, dass Beamten ein „gleichwertiger anderer Arbeitsplatz“ angeboten werden muss, ehe man sie in Frühpension schicken darf. Doch ÖBB, Post und Telekom hatten solche Jobs nicht zur Verfügung, sie wollten Personal abbauen.
Die Justiz setzte den Gerichtsmediziner Christian Reiter ein. Stichprobenartig überprüfte er 45 Gutachten. Der Sachverständige stellte fest, dass in mehr als der Hälfte der Fälle „von einer geringen Wahrscheinlichkeit“ und in einem Viertel der Fälle von einer „mittleren Wahrscheinlichkeit einer richtigen Beurteilung“ auszugehen sei. Mit anderen Worten: Jede zweite Frühpensionierung war nicht nachvollziehbar.
Auch andere Gutachter kamen laut Justizministerium „überwiegend zum Ergebnis, dass zum jeweiligen Zeitpunkt der Pensionierung eine medizinische Indikation (…) nicht gegeben gewesen sei bzw. dass die Beurteilung nicht ausreichend begründet gewesen sei“.
Das Justizministerium ersparte den Managern und Ärzten den exemplarischen Prozess. Ein verantwortlicher Betriebsarzt, so die Einstellungsbegründung, hatte ja versichert, „keine Vorgaben von der Unternehmensführung“ erhalten zu haben. Es sei somit nicht nachweisbar, dass Gefälligkeitsgutachten erstattet wurden. Ein verdächtiger Arzt, so die Staatsanwaltschaft, habe vielleicht falsche Gutachten erstattet, aber nicht mit dem Vorsatz, die Republik zu schädigen.
Tausende Frühpensionierungen mit den gleichen Begründungen. Zweifel von Gerichtsmedizinern. Ein Durchschnittspensionsalter von 52 Jahren. Kranke Beamte, die in der Rente wieder gesund sind. So sanieren sich Staatsbetriebe auf Kosten der Allgemeinheit. Die Justiz findet nichts dabei.

Kategorien: Texte für den FALTER
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  1. 1. Januar 1970, 00:00 | #1

    Was ist mit Menschen passiert, dass man immer häufiger von dem Bandscheibenvorfall hört? Sind wir wirklich eine solche Generation, die nur vor dem Computer sitzt und aus diesem Grund nur Gesundheitsprobleme herleiten? In meiner Familie gibt es entweder Ischias oder Bandscheibenvorfall. Sind wir wirklich auf der verlorenen Position?

  2. 1. Januar 1970, 00:00 | #2

    @ Anny: Das liegt nicht nur an der heutigen Situation mit dem PC. In meiner Verwandschaft gibt es auch viele mit einem Bandscheibenvorfall. Dieser ist aber häufig durch zu hohe körperliche Anstrengung entstanden. Man sollte also besonders auf die richtige Körperhaltung bei der Arbeit achten um einen Bandscheibenvorfall zu vermeiden.

  3. Arthrosehackler
    1. Januar 1970, 00:00 | #3

    Für ASVG Versicherte sieht die Sache mit dem Bandscheibenvorfall gänzlich anders aus:
    Ich habe u.a. wegen deformierender Gonarthrose und starken Schmerzen bein längerem Sitzen BU-Pension beantragt. Ich wurde von der PVA abgewiesen, denn mein “Leidensdruck” würde “nicht besonders groß sein” da ich weder Analgetika noch Spritzen bekomme. Mir wären Arbeiten im Sitzen ständig vollschichtig zumutbar.
    Das war mir völlig unverständlich. Röntgen mit deformierenden Gonarthrosen, die nun einmal bei längerem Sitzen schmerzen, habe ich vorgelegt. Es stimmt, daß ich nur selten im Akutfall Analgetika nehme, und zwar wegen schlechter Nierenwerte. Allerdings nehme ich seit Jahren Physiotherapie in Anspruch, was ich auch vorgelegt habe. Es ist mir völlig unverständlich, daß jemand der sich – salopp gesagt – heißen Gatsch auf die Haut schmieren läßt, weniger “Leidensdruck” haben sollte als jemand, der Tabletten einnimmt oder Spritzen bekommt. Der Bandscheibenvorfall wurde nicht erkannt, nach Meinung anderer Ärzte wäre er samt Beeinträchtigung der Beinnerven bereits aus dem Röntgenbild („Deutliche Verschmälerung des Bandscheibenraumes L5/S1“) und meiner Schmerzbeschreibung des Opfers erkennbar gewesen.
    Soweit so gut. Ich klage dagegen in Wiener Neustadt. Neurologisch-psychiatrisches Gutachten ohne krankheitswerten Befund an Beinnerven. Ortopädisches Gutachten schreibt zwar vom Röntgenbefund ab, enhält aber keinen Verdacht auf Diskusprolaps, folglich keine Einschränkung sitzender Tätigkeit und (trotz üppiger Vorkrankenstände) eine Krankenstandsnullprognose.
    Nunmehr ergibt MRT einen auf den Beinnerv drückenden Bandscheibenvorfall nachweist. Nach dem Patientenbericht des Spitals entspricht das genau den von mir vorgebrachten Schmerzen im Sitzen. Das habe ich inzwischen bei Gericht vorgelegt.
    Pension bekomme ich immer noch nicht.
    PVA+Gerichts-Verfahren dauert eh erst zwei Jahre und geht munter weiter.
    Für ASVG-Opfer ist es also nicht so komfortabel.

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