Justizakten, Teil 5: Eine Weisung für Ewald Stadler
Ein Staatsanwalt wollte Ewald Stadler anklagen. Das orange Justizministerium untersagte es per Weisung
Ein Justizminister erteilt doch keine Weisungen. Schon gar nicht in clamorosen Fällen, wo es um Parteifreunde oder Promis geht. So rechtfertigen Justizminister die Existenz ihres Weisungsrechts.
Wer die Akten der Weisungsabteilung liest, könnte auf andere Ideen kommen. Da wird rabiaten Politikern durchaus einmal ein lästiger Prozess erspart – gegen den Willen des ermittelnden Staatsanwalts und zu Unrecht, wie sich nun herausstellt.
Diesmal geht es um den BZÖ-Abgeordneten Ewald Stadler. Als der noch Volksanwalt war und das Justizministerium von BZÖ-Ministerin Karin Gastinger regiert wurde, durfte der „Dobermann“, wie ihn Parteifreunde nennen, im Fernsehen ungestraft zubeißen.
Zerfleischt wurde diesmal der Salzburger Konkursrichter Gregor Sieber. Der hatte es gewagt, den mit 1,5 Milliarden Euro überschuldeten Atomic-Konzern in den Konkurs zu schicken. Atomic-Chef Alois Rohrmoser witterte einen Skandal und wandte sich an Stadler.
Stadler sprang ihm auf seine Art zur Seite. Obwohl ein Volksanwalt für richterliche Urteile gar nicht zuständig ist, diskreditierte er im ORF den Konkursrichter Sieber persönlich. Der sei korrupt, mit dem Masseverwalter verfilzt, er habe das Unternehmen einem ausländischen Konzern „in den Rachen geworfen“ und „den größten Justizskandal seit Lucona“ zu verantworten. Gespickt wurde die Suada mit Unterstellungen.
Es war einer dieser gefürchteten Auftritte der BZÖ-Scharfmacher: Personen, die sich nichts zu Schulden kommen ließen, wurden ohne Beweise als Verbrecher denunziert. Live und ohne Möglichkeit zur Widerrede der Betroffenen.
Richter Sieber wehrte sich. Er bat die Staatsanwaltschaft, Stadler wegen übler Nachrede anzuklagen. Staatsanwalt Karl Schober sah den Tatbestand erfüllt und plante, Stadler vor Gericht zu stellen.
Dann erlebte Schober sein Wunder. Die Oberstaatsanwaltschaft und das damals vom BZÖ regierte Justizministerium zogen die Bremse – per Weisung. Stadler habe doch nur von seinem Recht auf Meinungsäußerung Gebrauch gemacht, seine Kritik an dem Richter sei in einer offenen Gesellschaft zulässig. Ein Staatsanwalt könne doch einen Volksanwalt nicht wegen dessen Kritik verfolgen. Diese Begründung erstaunt. Gerade damals wurden reihenweise Kritiker verurteilt, die es gewagt hatten, die Haider-Parteien zu kritisieren.
Staatsanwalt Schober protestierte gegen die Weisung. Vergebens. Die Oberstaatsanwaltschaft nahm ihm die Causa ab und stellte sie am 25. Jänner 2005 ein. „Die Staatsanwaltschaft“, so die Begründung, „hat keine genügenden Gründe gefunden, ein Strafverfahren zu veranlassen.“ Sieber könne sich auf eigene Kosten wehren.
Sieber verklagte Stadler auf eigenes Risiko. Und siehe da: Das Oberlandesgericht gab dem Richter am vergangenen Dienstag Recht. Stadler habe Sieber „unehrenhafter Verhaltensweisen bezichtigt, die geeignet sind, ihn verächtlich zu machen“. Stadler habe sich der üblen Nachrede schuldig gemacht. 4800 Euro Strafe seien angemessen. „Die sehr große Verbreitung seiner Äußerungen, die aufgrund seiner Stellung als Volksanwalt besonders gewichtig erschienen“, seien strafverschärfend.
„Ich wurde angeschüttet, auf Teufel komm raus“, sagt Sieber, „und man verhinderte per Weisung, dass das verfolgt wird.“
Vielleicht wollte das Justizministerium ja wirklich die Meinungsfreiheit des Volksanwalts schützen. Vielleicht aber auch nur Stadler nicht zu weiteren Bissigkeiten reizen.
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