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Archiv für September 2009
22. Sep 2009

Bandscheibenvorfall gefällig?

Fall sechs der Weisungsserie: Mit Gefälligkeitsgutachten schickten die ÖBB tausende Beamte in Frühpension. Die Staatsanwaltschaft findet nichts dabei
Siebenundzwanzig Krankenstandstage pro Mitarbeiter im Jahr, mehr als doppelt so viel wie in der Privatwirtschaft. Das war den ÖBB-Managern suspekt. Verbotenerweise dokumentierten sie medizinische Diagnosen von Bahnbeamten, um Simulanten auf die Schliche zu kommen. „Wir mussten uns gegen Missbrauch wehren“, beteuerte ÖBB-Aufsichtsratschef Ernst Pöchhacker und verwies auf ein System, in dem Beamte Krankenstände „wie Urlaubstage“ eingetragen hätten.
Nun zeigen die dem Falter zugespielten Justizakten der Weisungsabteilung, dass das ÖBB-Management nicht immer so energisch gegen das muntere Krankfeiern auftrat. Ganz im Gegenteil.
Mittels Gefälligkeitsgutachten sollen rund 4000 pragmatisierte Mitarbeiter in die steuerfinanzierte Frühpension geschickt worden sein. Zumindest hegte eine Sonderkommission des Bundeskriminalamts diesen Verdacht. 1560 Aktenordner wurden in der Causa „Gefälligkeitsgutachten“ an die Staatsanwaltschaft Wien übersandt, die Spitzenmanager von Post und Telekom des Amtsmissbrauchs verdächtigt.
In keinem einzigen Fall wurde Anklage erhoben, wie die Weisungsakten zeigen. Dies, obwohl Gerichtsmediziner erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der medizinischen Gutachten anmeldeten. Aus den Akten geht etwa hervor, dass ein Betriebsarzt, der massenhaft Frühpensionierungen anregte, die Mitarbeiter gar nicht zu Gesicht bekam, sondern die Pensionierung nur „anhand bereits dokumentierter Erkrankungen“ empfahl.
Organisierter Pensionsschwindel? Die Justizakten platzen in die Debatte um den Krankenstandsbetrug bei den ÖBB.
Die Vorgeschichte: Im Jahr 2003 erschütterte der Frühpensionierungsskandal bei Post, Bahn und Telekom die Öffentlichkeit. Das Innenministerium hatte eine Sonderkommission eingesetzt, die das Treiben unter die Lupe nahm. Fast 90 Prozent dieser Fälle schienen den Kriminalbeamten verdächtig.
Es waren seltsame Zufälle, die die Fahnder damals aufspürten. Erstaunlich viele Mitarbeiter von Post, Telekom, Postbus AG und ÖBB wurden schon mit 45 Jahren krankheitsbedingt in Frühpension geschickt, obwohl sie nach der Pensionierung plötzlich wieder pumperlgesund wirkten. Das Durschnittspensionsalter, so berichtete damals etwa die Presse, wurde auf 52 Jahre gesenkt.
Der Personalabbau, daraus machten die Verantwortlichen gar keinen Hehl, sollte die Bilanzen schönen. Auf Kosten der Allgemeinheit, die den plötzlich erkrankten ÖBB-Pragmatisierten die frühe Rente finanzieren sollte.
Ein Verbrechen? Die Gutachten der Betriebsärzte, so der Verdacht der Ermittler, ähnelten einander. Die Mediziner hatten immer exakt jene Krankheiten dokumentiert, die die unerwünschten Dienstnehmer für ihren angestammten Arbeitsplatz untauglich machten. Postbus-Chauffeure stöhnten unter Rückenleiden, Briefträger klagten über Bandscheibenvorfälle, Bürokräfte konnten sich nicht mehr konzentrieren und jene, die am Computer arbeiteten, hatten „Sehstörungen“ zu beklagen.
Fast nie wurde „generelle Arbeitsunfähigkeit“ attestiert. Der Hintergrund liegt im Beamtendienstrecht. Es sieht vor, dass Beamten ein „gleichwertiger anderer Arbeitsplatz“ angeboten werden muss, ehe man sie in Frühpension schicken darf. Doch ÖBB, Post und Telekom hatten solche Jobs nicht zur Verfügung, sie wollten Personal abbauen.
Die Justiz setzte den Gerichtsmediziner Christian Reiter ein. Stichprobenartig überprüfte er 45 Gutachten. Der Sachverständige stellte fest, dass in mehr als der Hälfte der Fälle „von einer geringen Wahrscheinlichkeit“ und in einem Viertel der Fälle von einer „mittleren Wahrscheinlichkeit einer richtigen Beurteilung“ auszugehen sei. Mit anderen Worten: Jede zweite Frühpensionierung war nicht nachvollziehbar.
Auch andere Gutachter kamen laut Justizministerium „überwiegend zum Ergebnis, dass zum jeweiligen Zeitpunkt der Pensionierung eine medizinische Indikation (…) nicht gegeben gewesen sei bzw. dass die Beurteilung nicht ausreichend begründet gewesen sei“.
Das Justizministerium ersparte den Managern und Ärzten den exemplarischen Prozess. Ein verantwortlicher Betriebsarzt, so die Einstellungsbegründung, hatte ja versichert, „keine Vorgaben von der Unternehmensführung“ erhalten zu haben. Es sei somit nicht nachweisbar, dass Gefälligkeitsgutachten erstattet wurden. Ein verdächtiger Arzt, so die Staatsanwaltschaft, habe vielleicht falsche Gutachten erstattet, aber nicht mit dem Vorsatz, die Republik zu schädigen.
Tausende Frühpensionierungen mit den gleichen Begründungen. Zweifel von Gerichtsmedizinern. Ein Durchschnittspensionsalter von 52 Jahren. Kranke Beamte, die in der Rente wieder gesund sind. So sanieren sich Staatsbetriebe auf Kosten der Allgemeinheit. Die Justiz findet nichts dabei.

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19. Sep 2009

Der U-Ausschuss als Wiener Hetztheater

Die Debatte über die Kontrolle der Justiz entgleist
hetztheater.jpgDas Wiener Hetztheater erlebt seine Renaissance. Diesmal werden Staatsanwälte von Politikern in der öffentlichen Arena des U-Ausschusses gejagt. Vergangene Woche versuchte Oberstaatsanwalt Werner Pleischl, das Treiben zu beenden. Er entzog Staatsanwalt Peter Kronawetter die Causa Westenthaler und beauftragte eine Staatsanwältin mit den Ermittlungen.
Pleischl sagt: „Die Befragung im U-Ausschuss war eine außergewöhnliche Situation, in der sich der ermittelnde Beamte nicht mehr wehren konnte. Ich musste Kronawetter vor den Angriffen schützen.“
Zum ersten Mal ist es der Legislative also gelungen, durch öffentlichen Druck in ein laufendes Strafverfahren einzugreifen. „Es ist ein Wahnsinn, wie hier Stimmung gegen Staatsanwälte gemacht wird“, sagt auch Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (siehe Interview, Seite 10).
Was war geschehen? Staatsanwalt Kronawetter hatte jene Überwachungsgesetze, die Westenthaler einst eingefordert hatte, gegen ihn selbst angewendet und sein Handy angezapft. Und Kronawetter ermittelte gegen Westenthaler auch wegen Körperverletzung und Verleumdung. Letzteres allerdings, ohne die Immunität des Abgeordneten zu beachten.
BZÖ und Grüne attackierten Kronawetter deshalb wie einen Verbrecher. „Dieser Westenthaler-Jäger Kronawetter“ würde „im Auftrag der Regierungsparteien einen unbequemen Oppositionspolitiker zu vernichten“ trachten, so das BZÖ. Es sei ein „mafiöses Konstrukt aus Staatsanwaltschaft und Innenministerium“ am Werk. Auch der Grüne Peter Pilz hatte die Staatsanwaltschaft eine „kriminelle Organisation“ genannt.
Das Geschrei der Opposition treibt nun die Großparteien an. Die SPÖ fordert, ebenso wie ÖVP-Innenministerin Maria Fekter, eine parlamentarische Kontrolle der Staatsanwaltschaft und einen Ausbau der Immunität.
Die Debatte um die Unabhängigkeit der Justiz droht zu entgleisen. Der Wunsch nach mehr Transparenz bei der Justiz erhöht den parteipolitischen Druck auf Staatsanwälte. Westenthaler hat sein Ziel erreicht. F

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15. Sep 2009

„Der war gesund, kann man sagen“

Ein zwanzigjähriger Inder verhungert im Polizeigefängnis. Das Innenministerium will wider besseres Wissen keine Fehler im System erkennen. (für Falter)
Schubhaf.jpg Gaganpreet Singh hatte sich wohl einiges erträumt, als er illegal von Indien nach Floridsdorf kam. Vielleicht hat er sich eine Art Paradies erhofft, oder nur einen Job als Kolporteur der Krone. Dass er stattdessen eines Morgens in einer Schubhaftzelle am Hernalsergürtel verhungern würde, das hätte der 20jährige Mann wohl nie gedacht.
Gaganpreet Singh hätte sich wohl auch nie vorstellen können, dass ein Generalsekretär einer christlichsozialen Regierungspartei nur wenige Stunden nach dem Tod darum bittet, den Vorfall nicht als „parteipolitischen Spielball“ zu missbrauchen, um es sogleich selbst zu tun. Singhs Tod, so ÖVP-General Fritz Kaltenegger in einer Presseaussendung, „hätte ja durch eine Zwangsernährung verhindert werden können“. Doch die Opposition sei gegen solche Maßnahmen gewesen, sie trage, will Kaltenegger damit offenbar andeuten, die politische Mitverantwortung an diesem Drama. Und nicht das Innenministerium.
Schon kurz nachdem die Polizisten den Leichnam Singhs „komissionierten“, um ihn zur Gerichtsmedizin zu überstellen, meldete sich auch Jochen Rausch, der stellvertretende Chefarzt des Innenministeriums, zu Wort. Der einmonatige Hungerstreik, so attestierte er, ohne den Toten inspiziert zu haben, „verlief an sich komplikationsfrei, der Insasse hat munter und ansprechbar gewirkt“. Nur sein Frühstück, Tee und Semmeln, habe der Häftling verweigert. Derzeit, so die Ferndiagnose, sei daher „kein ursächlicher Zusammenhang zwischen Tod und Hungerstreik ersichtlich“. Ähnlich der Chef der Schubhaft, Josef Zinsberger: „Der war gesund, kann man sagen“.
Er war es offenbar nicht. Wäre er es gewesen, dann wäre Gaganpreet Singh heute noch am Leben.
Hätte ein Amtsarzt den lebensgefährlichen Gesundheitszustand des Inders erkennen und ihn haftuntauglich schreiben müssen? In einem Monat hatte der Mann mehr als zehn Kilo abgenommen. „Diese Frage“, sagt der UN-Sonderberichterstatter für die Folter, Manfred Nowak, „müssen wirklich unabhängig untersucht werden“. Bis dahin solle man sich – wohl auch bei der Polizei – in Beurteilungen des Falles zurück halten.
Genau das fällt dem Innenministerium offenbar schwer. Denn der Tod des Inders platzt in die Debatte um die Verschärfung des Asylgesetzes und jener Bestimmungen, mit denen Schubhaft noch öfter angeordnet werden kann. Am Montag stellte Innenministerin Maria Fekter bei der Regierungsklausur in Salzburg ihr neues Asylpaket vor.
So wird Singh tatsächlich zum „Spielball der Politik“. Maria Fekter, die den Fall „bedauert“, will das Fremdengesetz so radikal verschärfen, dass das UN-Flüchtlingshochkomissariat „tausende Schubhäftlinge mehr“ befürchtet.
Das ist erstaunlich. Denn der Menschenrechtsbeirat, ein mit Verfassungsrichtern, Ministerialbeamten, Polizisten, Professoren und Anwälten besetztes Organ der Innenministerin, weist seit Jahren auf menschenunwürdige Zustände in der Schubhaft hin. Schubhaft sei ja keine Strafhaft, betont der Beirats. Sie diene bloß dazu, die Abschiebung eines Fremden zu sichern, der kein gültiges Visum hat. Noch immer geschieht dies in den düsteren Kottern, die einst der Kaiser erbaute – etwa im Polizeigefangenenhaus am Hernalsergürtel, wo Gaganpreet Singh verstarb.
Schubhaft, so warnen die Experten, ist weit härter als Strafhaft. Es gibt kaum Freigang, wenig Besuch und miserable sanitäre Bedingungen. Auch Psychiater und Psychologen fehlen, obwohl die Klientel immer schwieriger werde. Immer wieder kippen Schubhäftlinge deshalb tot um, wie man in den Berichten des Menschenrechtsbeirates nachlesen kann. Yankuba Ceesay etwa, gerade einmal 18 Jahre alt, etwa. Mit gefesselten Armen und Beinen lag er in Linz neben einer Gummimatte, einem verdreckten Stehklo und einer Rolle Klopapier. Verdurstet, wie Amtsärzte herausfanden. Kurz zuvor hatten sie ihm „Hafttauglichkeit“ attestiert.
Das war im Jahr 2005 und auch damals versprach das Innenministerium „lückenlose Aufklärung“. Das waren leere Worte, wie man heute weiß. Die Berichte des Menschenrechtsbeirates halten fest, die Lage der Schubhäftlinge, habe sich „noch weiter verschlechtert“. Österreichs Schubhaft „ist nicht Anhaltung, sie ist Kerker“, klagt Georg Bürstmayr, Rechtsanwalt und Mitglied des Menschenrechtsbeirates des Innenministeriums: „Immer wieder treffen wir auf Menschen, die keine Ahnung haben, wieso sie in Haft sind, wie lange noch, wo sie hingeschafft werden sollen.“
Bürstmayer könnte dutzende Fälle aufzählen: Jugendliche, die trotz tiefer Folternarben wochenlang in Schubhaft sitzen. Geistig Behinderte, die trotz österreichischen Pass festgehalten werden, weil man sie wegen ihrer dunklen Hautfarbe für Illegale hält. Kinder aus Afghanistan, die eingesperrt werden, obwohl ihre Mutter im AKH liegt. All das deutet auf Schlamperei und Überforderung der Polizei.
Vor allem die medizinische Betreuung, so der Beirat, sei miserabel: „Eine dauernde Unterbringung von Schubhäftlingen“,heißt es in einem Bericht, „ist ohne dauernde Verletzung der Menschenwürde nicht möglich“. Kranke Häftlinge würden „quasi im Akkord abgefertigt“. Es herrschten „grobe strukturelle Mängel in der medizinischen und gesundheitlichen Versorgung“ und eine „Subkultur, in der Erkrankungen gar nicht mehr wahrgenommen werden.“
Ist es also wirklich nur ein schlimmer Einzelfall, wenn „gesunde und muntere“ Flüchtlinge wie Gaganpreet Singh in einer Polizeizelle nach einer amtsärztlichen Kontrolle verhungern? Oder steckt dahinter nicht doch ein verrottetes System steckt, das das Innenminsterium wider besseres Wissen seit Jahren duldet. Zwei alte Fragen, die sich auf tragische Weise neu stellen.

11. Sep 2009

Fall Westenthaler: die Staatsanwaltschaft geht in die Knie

Peter Westenthalers BZÖ nutzt die Bühne des Parlaments, um einen Staatsanwalt, der nicht mehr wagt, als das Gesetz gegen ihn anzuwenden, nieder zu machen. Nun wird Staatsanwalt Kronawetter von den Ermittlungen gegen Peter Westenthaler abgezogen. Zu seinem “eigenen Schutz”, wie es heißt.
Das ist ein Skandal. Denn nicht Kritik, war das, was Westenthaler da unter dem Applaus der Grünen lieferte, sondern Hetze (man lese die Ots-Aussendungen des BZÖ). Da ist die Justizministerin und die Chefebene gefordert, da braucht es einen Institutionenschutz entsprechend der anglosächsischen contempt of court Regeln. Denn da versucht sich ein Politiker unangenehmer Staatsanwälte zu entledigen, in dem er sein kleines parlamentarisches Mächtlein missbraucht, um Beamte die sich öffentlich nicht wehren können, quasi als Straftäter darzustellen. Eine beliebte NLP-Methode. Durchsichtig, aber offenbar wirkungsvoll.
Wenn das Schule macht, wenn die Meinls, Elsners, Mensdorffs mit einer Armada von PR-Strategen Staatsanwälte weidwund schießen oder gar Ermittlungen hemmen können und die Staatsanwaltschaft, als Teil der Justiz, so schnell in die Defensive geht, dann haben die Westenthalers mit ihrer radikalen Art über das Recht gesiegt.
Daher halte ich die Signalwirkung dieser Entscheidung für fatal.
Ich würde mir einen Aufschrei der Staatsanwaltschaft erwarten, einen geharnischten Protest des Justizministeriums gegen die Art und Weise, wie die Parteien sich hier in laufende Verfahren schamlos einmischen – unter dem Schutzmäntelchen der parlamentarischen Kontrolle.
In der Spitzelaffäre hatten sich die Richter und Staatsanwälte noch mit einem öffentlichen Schreiben gegen solche dreisten Attacken verwehrt. Jetzt wird der Staatsanwalt abgezogen.
Was also bleibt übrig? Der vorbestrafte Sicherheitssprecher, der Inquisitor im orangen Talar, setzt sein Verständnis von Recht durch – zumindest auf einer symbolischen Ebene. Das Signal der Justiz wird er als vollen Erfolg vermarkten.

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10. Sep 2009

Inquisitor Westenthaler

Der parlamentarische Untersuchungsausschuss wird zum Hetztribunal gegen die Justiz
Peter Westenthaler, der vorbestrafte Sicherheitssprecher des BZÖ, ist in seinem Element. Er gibt im Untersuchungsausschuss nun Ankläger, Richter und Beschuldigten zugleich, die eilige Inquisition im orangen Talar. Genüsslich treibt er jene Staatsanwälte vor sich her, die es gewagt hatten, sein Handy anzuzapfen, weil er sich damit brüstete, Polizeiinformationen per SMS erhalten zu haben.
Es passiert nun, wovor sich die Justiz zu Recht fürchtet. Staatsanwälte, die geltendes und von Westenthaler mitbeschlossenes Recht gegen Mächtige anwenden, werden vor den Augen der Öffentlichkeit als Rechtsbrecher verurteilt. Und zwar vom wegen falscher Zeugenaussage verurteilten, wegen Körperverletzung beschuldigten und wegen Ehrenbeleidigung ausgelieferten Oberstaatsanwalt Westenthaler.
Westis Auftritt platzt in die Affäre um die Justizakten der Weisungsabteilung. Und er ängstigt die Staatsanwälte, die nun noch mehr parteipolitischen Einfluss fürchten. VP-Innenministerin Maria Fekter hatte ja gefordert, die Ankläger unter stärkere parlamentarische Kontrolle zu stellen.
Davor muss man die Justiz bewahren. Noch mehr parteipolitischer Einfluss wäre die Folge. Doch gleichzeitig muss die Staatsanwaltschaft danach trachten, heikle Fälle nicht mehr hausintern zu entsorgen. Dass dies oft genug Praxis war, zeigen die Akten der Weisungsabteilung, die Experten fassungslos machen.
Die Staatsanwälte sind also am Zug. Sie müssen endlich anfangen, für ihre Unabhängigkeit zu kämpfen.
Anstatt eines parteipolitisch gefärbten Justizministers könnte ein Senat aus Oberstaatsanwälten als Weisungsspitze agieren.

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09. Sep 2009

Justizakten, Teil 5: Eine Weisung für Ewald Stadler

Ein Staatsanwalt wollte Ewald Stadler anklagen. Das orange Justizministerium untersagte es per Weisung

Ein Justizminister erteilt doch keine Weisungen. Schon gar nicht in clamorosen Fällen, wo es um Parteifreunde oder Promis geht. So rechtfertigen Justizminister die Existenz ihres Weisungsrechts.
Wer die Akten der Weisungsabteilung liest, könnte auf andere Ideen kommen. Da wird rabiaten Politikern durchaus einmal ein lästiger Prozess erspart – gegen den Willen des ermittelnden Staatsanwalts und zu Unrecht, wie sich nun herausstellt.
Diesmal geht es um den BZÖ-Abgeordneten Ewald Stadler. Als der noch Volksanwalt war und das Justizministerium von BZÖ-Ministerin Karin Gastinger regiert wurde, durfte der „Dobermann“, wie ihn Parteifreunde nennen, im Fernsehen ungestraft zubeißen.
Zerfleischt wurde diesmal der Salzburger Konkursrichter Gregor Sieber. Der hatte es gewagt, den mit 1,5 Milliarden Euro überschuldeten Atomic-Konzern in den Konkurs zu schicken. Atomic-Chef Alois Rohrmoser witterte einen Skandal und wandte sich an Stadler.
Stadler sprang ihm auf seine Art zur Seite. Obwohl ein Volksanwalt für richterliche Urteile gar nicht zuständig ist, diskreditierte er im ORF den Konkursrichter Sieber persönlich. Der sei korrupt, mit dem Masseverwalter verfilzt, er habe das Unternehmen einem ausländischen Konzern „in den Rachen geworfen“ und „den größten Justizskandal seit Lucona“ zu verantworten. Gespickt wurde die Suada mit Unterstellungen.
Es war einer dieser gefürchteten Auftritte der BZÖ-Scharfmacher: Personen, die sich nichts zu Schulden kommen ließen, wurden ohne Beweise als Verbrecher denunziert. Live und ohne Möglichkeit zur Widerrede der Betroffenen.
Richter Sieber wehrte sich. Er bat die Staatsanwaltschaft, Stadler wegen übler Nachrede anzuklagen. Staatsanwalt Karl Schober sah den Tatbestand erfüllt und plante, Stadler vor Gericht zu stellen.
Dann erlebte Schober sein Wunder. Die Oberstaatsanwaltschaft und das damals vom BZÖ regierte Justizministerium zogen die Bremse – per Weisung. Stadler habe doch nur von seinem Recht auf Meinungsäußerung Gebrauch gemacht, seine Kritik an dem Richter sei in einer offenen Gesellschaft zulässig. Ein Staatsanwalt könne doch einen Volksanwalt nicht wegen dessen Kritik verfolgen. Diese Begründung erstaunt. Gerade damals wurden reihenweise Kritiker verurteilt, die es gewagt hatten, die Haider-Parteien zu kritisieren.
Staatsanwalt Schober protestierte gegen die Weisung. Vergebens. Die Oberstaatsanwaltschaft nahm ihm die Causa ab und stellte sie am 25. Jänner 2005 ein. „Die Staatsanwaltschaft“, so die Begründung, „hat keine genügenden Gründe gefunden, ein Strafverfahren zu veranlassen.“ Sieber könne sich auf eigene Kosten wehren.
Sieber verklagte Stadler auf eigenes Risiko. Und siehe da: Das Oberlandesgericht gab dem Richter am vergangenen Dienstag Recht. Stadler habe Sieber „unehrenhafter Verhaltensweisen bezichtigt, die geeignet sind, ihn verächtlich zu machen“. Stadler habe sich der üblen Nachrede schuldig gemacht. 4800 Euro Strafe seien angemessen. „Die sehr große Verbreitung seiner Äußerungen, die aufgrund seiner Stellung als Volksanwalt besonders gewichtig erschienen“, seien strafverschärfend.
„Ich wurde angeschüttet, auf Teufel komm raus“, sagt Sieber, „und man verhinderte per Weisung, dass das verfolgt wird.“
Vielleicht wollte das Justizministerium ja wirklich die Meinungsfreiheit des Volksanwalts schützen. Vielleicht aber auch nur Stadler nicht zu weiteren Bissigkeiten reizen.

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03. Sep 2009

Bandion will die Bonzenspur. Ich auch!

Die Neustiftgasse in Wien: Wer hat dort noch nicht gestaut und geflucht. Der Grund: die Öffis und Taxis haben endlich eine eigene Spur bekommen, der Individualverkehr wird zurückgedrängt.
Das Problem: die Justizministerin residiert in der Neustiftgasse. Auch sie dürfte dort öfter im Stau stecken. Und so will sie, wie Isabelle Daniel in Österreich berichtet, eine Sondergenehmigung, um die Busspur benützen dürfen. “Das Bundesministerium für Justiz”, so bestätigt das Büro Bandion-Ortners den Artikel, “ersuchte das Magistrat der Stadt Wien im Juni 2009 um Überprüfung, ob für ausgewählte Busspuren die Benützung des Dienstkraftwagens der Bundesministerin für Justiz in Dringlichkeitsfällen möglich ist. Der Antrag wird derzeit von der zuständigen Behörde aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen überprüft.”
So ähnlich ist wohl die Moskauer Bonzenspur erschaffen worden. Die Genossen wollen eben ein bisserl schneller beim Volk sein und müssen es daher mitunter überholen dürfen.
Eine Petitesse, kein Skandal. Aber er bringt mich auf eine Idee: ich stelle hiermit auch bei der MA 46 den Antrag “in Dringlichkeitsfällen” die Busspur benützen zu dürfen. Aber nur dann, versprochen.
Vielleicht wollen ja noch andere Eilige einen Antrag stellen und meinem Verein der Freunde der Bonzenspur beitreten?

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01. Sep 2009

Mörder und Gendarm

Seit 13 Jahren versucht der Ex- Briefbomben-Sonderermittler Rudolf Huber, den Frauenmörder Otto Rudolf Braun als Komplizen von Franz Fuchs zu entlarven. Die Justiz wischt seine Vorwürfe nun vom Tisch. Der Fall zeigt, wie Wahrheitsfindung in politischen Fällen funktioniert

Otto%20Braun.pngFür ein paar Minuten war Otto Rudolf Braun ein Fernsehstar. Es war im Jahr 1996. Das Land wurde gerade wieder von Briefbomben der „Bajuwarischen Befreiungsarmee“ (BBA) terrorisiert. In der Talkshow „Schiejok täglich“ stellte sich Braun, damals 65 Jahre alt, als „Schriftsteller und ewiger Student“ vor.
„Ein fescher Mann, fast ein Graf“, schwärmte Schiejok. Wie ein Hahn im Korb genoss Herr Braun den Applaus der Damen im Publikum. Mit Scheitel und Schnurrbart wirkte er wie ein Aristokrat. Nur die Frauen, klagte Braun, „halten es nicht lange aus mit mir“.
Als Amtsdirektor Rudolf Huber die Sendung sah, wurde ihm unheimlich zumute. Huber wusste, dass dieser propere Herr bereits in den 50ern wegen Wiederbetätigung und Brandstiftung verurteilt worden war. Er wusste, dass Braun Pamphlete gegen „Tschuschen“, „Kameltreiber“, „Chinesen“, „Emanzen“ und „Araber“ verfasste. Huber wusste auch, wie die Ehe dieses falschen Grafen wirklich „geschieden“ worden war: durch den Tod. Braun hatte seine Erika bei einem Spaziergang erwürgt. Eine andere Frau gab an, er habe sie mit einem Kopfpolster ersticken wollen.
Und nun saß Braun in der Talkshow und ließ sich von älteren Damen beklatschen. „Braun, das Bombenhirn“, wie Huber behauptet.
Amtsdirektor Rudolf Huber, Exmitglied der Sonderkommission Briefbomben, einer der Chefermittler in Oberwart. Seit 13 Jahren versucht er, Braun zu überführen. Franz Fuchs, so sollten endlich auch das Innenministerium und die Justiz zugeben, war kein Einzeltäter, sondern Komplize Brauns. Braun, heißt es in einer Anzeige, die Huber im Juni 2008 verfasste, bringe „sämtliche ideologischen, literarischen und universitären Voraussetzungen und Kenntnisse als Bombenhirn und Verfasser der Bekennerschreiben mit sich“. Er besitze „persönliche oder schriftliche Kontakte oder Bezüge zu verschiedenen Empfängern der Briefbomben oder der fingierten Absender“.
Begonnen habe Braun sein Verbrechen am 30. November 1993, 20 Jahre nach dem 30. November 1973, an dem ein Geschworenengericht ihn zu „lebenslangem schwerem verschärftem Kerker“ verurteilt hatte. Das war der Tag, an dem die ersten Briefbomben auf den Weg geschickt wurden. „Der Huber spinnt“, sagen die Kenner des Falles im Innenministerium, er sei verrückt geworden über den Akten der Soko-Briefbomben.
„Huber ist ein Narr“, sagt auch Otto Rudolf Braun. Vergangenen Samstag sitzt er beim Kreuzworträtsel im Café Strudl in Wien Penzing und lächelt, wie damals bei Schiejok täglich. Braun trägt einen abgetragenen Anzug, sein rechtes Auge ist erblindet, er lebt mittellos in einem Obdachlosenheim, streunt als Spieler durchs Land, schreibt abstruse Kommentare über die NS-Zeit, einmal sogar in der Presse, wo er Hitler einen Sozialisten nannte. Er studiert Geschichte, Politik und Soziologie und verfasst gerade seine Dissertation. Man kann, wenn man mit diesem freundlichen Herrn bei einem Mokka beisammensitzt, sehr schnell dessen blutige Vergangenheit vergessen. „Ich soll das Bombenhirn sein?“, lacht Braun und zieht an einer Mentholzigarette, „so ein Kaas!“
„Ein Kaas“, das ist auch die herrschende Meinung der Staatsanwaltschaft Graz in ihrem 50 Seiten starken Vorhabensbericht, den das Justizministerium kürzlich widerspruchslos genehmigte. Nicht einmal die Briefbombenopfer wurden von den Ermittlungen gegen Braun informiert. Und so pilgert Inspektor Huber, 55, der heute als Polizist beim Bundesasylamt arbeitet, seit Jahren zu jenen Menschen, die mehr Interesse an dem Fall haben könnten: den Opfern.
Zu Helmut Zilk etwa. Der mittlerweile verstorbene Altbürgermeister las Hubers Dossier im Sommer 2007. Er setzte das Innenministerium in Bewegung und alarmierte profil. Nun, nachdem Zilks Anzeige zurückgelegt wurde, meldet sich das nächste Briefbombenopfer zu Wort. Maria Loley sagt , die „Einzeltäterthese“ sei eine „Geschichtslüge“. Auch sie will, dass weiter ermittelt wird.
Es wundern sich auch andere Opfer: der Verleger Lojze Wieser, die Journalistin Silvana Meixner, die Schriftstellerin Lotte Ingrisch, der Pater August Janisch, der Pfarrer Helmut Schüller und die Volksanwältin Terezija Stoisits. Sie alle wissen, wie sie dem Falter erzählen, nichts von diesem Otto Rudolf Braun. Sie erfuhren nur vage aus der Zeitung, dass es einen weiteren Verdächtigen gibt. Und so braut sich schön langsam eine Allianz der Opfer zusammen, die hartnäckige Ermittlungen einmahnt, weil ein Polizist dieser Republik felsenfest davon überzeugt ist, dass noch irgendwo der Mittäter des größten Kriminalfalles in der Zweiten Republik frei herumläuft. Als Stoisits die Anzeige gegen Braun vom Falter bekommt, sagt sie: „Der Sache muss man nachgehen. Ich halte es für äußerst unwahrscheinlich, dass Franz Fuchs ein Einzeltäter war.“ Verleger Wieser ergänzt: „Es ist gut, dass die Sache wieder ins Rollen kommt. Wir Opfer werden im Unklaren gehalten. Dieses Verständnis von Rechtsstaatlichkeit kann ich nicht tolerieren.“
In der Akte Braun geht es also um weit mehr als um die Behauptungen eines verzweifelten Polizisten und seinen Kampf gegen die zur historischen Wahrheit geadelte Einzeltäterthese. Dieser Fall platzt auch in die Turbulenzen rund um die Ermittlungspannen im Fall Natascha Kampusch. Es geht darum, ob die Justiz wirklich unbefangen allen Hinweisen nachgeht und ob sie bereit ist, mögliche Ermittlungsfehler einzugestehen. Es geht, wenn man so will, auch um die Art, wie ein Staat höchst politische Fälle aufarbeitet und wie transparent er begründen muss, warum er dies tut. Genügt es wirklich zu behaupten, dass die Meinung Hubers „falsch“ ist, wie es der Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz am Montag tat?
Braun und Huber: Seit fast 13 Jahren treffen die beiden einander immer wieder in Wiens Kaffeehäusern, um „Katz und Maus“ zu spielen, wie Braun es nennt. „Er will mich zu einem Geständnis überreden, er hat mir sogar 3000 Euro dafür geboten. Er will allen zeigen, wie gut er ist“, zürnt Braun. „Ich habe den Eindruck“, so gab es hingegen Amtsdirektor Huber zu Protokoll, „dass Braun sich outen möchte. Ich bin der einzige Strohhalm, von dem er sich erhofft, dass eine von ihm bekundete Täterschaft bekannt wird.“ Braun wolle seine „Genialität“ nicht ins Grab mitnehmen. Er sei ein Spieler mit krankhaftem Mitteilungsbedürfnis.
Sind da zwei Wirrköpfe aneinandergeraten, und nur die Justiz hat kühlen Kopf bewahrt? Oder steckt die Justiz den Kopf in den Sand? Fest steht, dass Huber Braun unter Druck setzen will. Fest steht aber auch, dass Braun den Polizisten dennoch immer wieder traf, ihm Fachbücher zur Briefbombencausa überreichte und verblüffende Hinweise zu den fingierten Absendern der Briefbomben gab.
Und nicht nur Huber bezweifelt die Einzeltäterthese. Auch manche Gerichtsgutachter von damals stützen dessen Theorie. Herwig Wolfram, emeritierter Direktor des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung, sagt: „Irgendwann hat man uns alle für verrückt erklärt, weil wir nicht an die Einzeltäterthese glauben wollten. Doch wir wurden mundtot gemacht.“ Gemeinsam mit seinen Kollegen, etwa dem Historiker Heinz Dopsch, war er überzeugt, dass die Briefe nicht von Franz Fuchs stammen konnten. Dopsch schrieb in einem Zeitungskommentar von einem „Mantel des Schweigens“, der über den Fall geworfen worden sei.
Das sind die Kulissen, vor denen das Drama Huber gegen Braun seinen Ausgang nimmt. Und die aus dem bissigen Ermittler Huber vielleicht einen verbissenen Beamten machte, der voreingenommen ermittelt. Doch ist das, was er in jahrelanger Kleinarbeit an Indizien zusammengetragen hat, deshalb wertlos?
Wer ist dieser Herr Braun, der im Café Strudl gerade das Krone-Rätsel löst?
Otto Rudolf Braun wurde 1931 als Sohn eines Eisenbahners und einer Schneiderin in Wien geboren. Er studierte in den 50er-Jahren Geschichte, Volkskunde, Politologie und Philosophie – allerdings erfolglos. Er engagierte sich lieber bei der rechtsextremen NPD des Tiroler Bombenlegers Norbert Burger und inszenierte für ihn im Jahr 1970 eine großangelegte Fälschung von Unterschriften, über die sogar der Spiegel berichtete. Burger bestritt eine Fälschung mit den Worten: „Höchstens kann es sein, dass wir für Armverletzte die Unterschrift geleistet haben.“
Kamerad Braun versucht sich als Marktforscher für Industrieunternehmen und rutscht in die Schwerkriminalität. Er klaut, legt Brände und betrügt, er schreibt seine ersten Aufsätze in rechtsextremen Zeitungen, die ihm eine Verurteilung nach dem NS-Verbotsgesetz einbringen. Aus einigen Korps wird der „krankhafte Schreiber“ (Huber über Braun) „cum infamia“ davongejagt.
1972 erwürgt Braun seine Frau bei einem Spaziergang. „Angeblich“, wie er heute sagt. Er fühlt sich zu Unrecht verurteilt. Auf der Geschworenenbank saßen Frauen mit slawischen Namen. „Tschuschenweiber auf der Geschworenenbank“ werden später übrigens auch die oder den Verfasser der Bekennerschreiben beschäftigen.
In der Justizanstalt Krems-Stein schreibt Braun autobiografische Romane („Die Wahrheit darfst du nicht sagen“), Gedichte und Abhandlungen über Österreichs Geschichte, die in Typografie und inhaltlichen Details an die Bekennerschreiben erinnern. Er arbeitet in der Anstaltsbücherei und Buchbinderei, er war „Schreiber der Beamtengewerkschaft“, wie er immer wieder stolz betont, und nach der Entlassung treibt er sich vor allem in Bayern herum, wo er für „heimattreue“ Verlage arbeitet und Kontakte zum Initiator der Kärntner „Ausländer-raus-Bewegung“ knüpft. Die wirbt mit dem Slogan „Wir wehren uns!“ – dem späteren Kampfspruch der Bajuwarischen Befreiungsarmee.
Im Jahr 1993 wird diese Parole in ganz Österreich bekannt. Da explodieren die ersten Briefbomben. Helmut Zilk kommt dabei fast ums Leben. Historiker Dopsch erinnerte in einem Kommentar in den Salzburger Nachrichten an das Täterprofil, das damals erarbeitet wurde: „Ein Mann von 65 bis 75 Jahren, der Geschichte zumindest teilweise studiert hatte, dann einen Karriereknick erlitt, den er mit seinen Schreiben kompensieren wollte.“
Einen ersten Hinweis auf Otto Rudolf Braun erhalten die Ermittler im Jahr 1994 von einem ehemaligen Mithäftling. Im Jahr 1996 wird Braun observiert, seine Wohnung durchsucht, eine Unmengen an Schriften wird beschlagnahmt. Der damalige Chef der Soko verhört ihn – und lässt ihn wieder laufen.
Huber, damals Mitglied der Soko Briefbomben, wühlt sich bis heute durch Brauns Schriften. Er wird immer versessener auf seine Theorie, dass Braun genau jener Mann ist, nach dem die Republik fahndete. „Hinter der Bajuwarischen Befreiungsarmee“, glaubt Huber, stecke eine Ideologie, die verworren wirke. Doch sie werde durchschaubar, wenn man Braun kenne.
Huber wird in seinem Eifer von seinen Kollegen gestoppt. Er ermittle mit Tunnelblick, er schiebe Entlastendes beiseite, sei nicht teamfähig, kenne nur Teile der Akte, heißt es. 1998 scheidet Huber aus derSoko aus – gegen seinen Willen. Franz Fuchs aus Gralla, so die plötzliche Gewissheit des Innenministeriums, war allein. Dass man bei ihm weder Chemielabors noch historische Spezialliteratur oder das oft zitierte umfassende Medienarchiv (für die Auswahl der Opfer) fand, geriet ebenso in Vergessenheit wie der Umstand, dass Fuchs zwar Details der rechten Szene in Briefen erwähnt haben soll, doch laut Anklage nie Kontakt zu ihr pflegte.
Zwei Decknamen der BBA machten den Polizisten Huber zunächst stutzig: „Herzog Oadilo von Bayern“ und „Norbert Urban“. Oadilo, das ist altdeutsch für Otto, sagt Huber. Braun habe nach seiner Entlassung in Bayern gelebt. „Urban“ hingegen sei ein Anagramm des Namens Braun, kombiniert mit dem Vornamen Norbert Burgers. „Ein völliger Unsinn“, sagt Braun.
In einem Bekennerschreiben heißt es: „Bezüglich der Auswahl des fingierten Familiennamens URBAN fühlt sich der Kampftrupp überführt.“ Und dann ist da noch eine merkwürdige Begebenheit. Huber glaubt, Braun habe ihm im Oktober 2000 eine klare Fährte zu sich selbst gelegt. Denn Braun verfasste im Jahr 2004 einen Gastkommentar für die Presse, den er mit „Otto Rudolf Braun“ zeichnete. Ein (nie publizierter) Leserbrief an ihn wurde jedoch an „Otto Rudolf Urban“ geschickt. Braun, sagt Huber, übergab ihm diesen Leserbrief. Braun sagt: „Daran kann ich mich nicht erinnern.“
Auch zwei andere fingierte Absender machen Huber stutzig. Sie lauten: „Ing. Wolfram Deutschmann“ und „Karoly Czucz“ (sprich: Tschusch). Eine Erklärung dafür, so behauptet Huber, lieferte Braun. In den 70ern, nach der Emeritierung des Volkskundlers Richard Wolfram, eines fanatischen Nationalsozialisten, seien als Nachfolger der aus Ungarn stammende Karoly Gaál und ein deutschstämmiger Professor aus Linz zur Wahl gestanden. Gaál bekam den Posten. Braun war einer der wenigen Insider, den die Postenbesetzung zu einem Aufsatz motivierte. Dort lobt er den ehemaligen SSler Wolfram. Gaál hingegen sei „pingelig und schikanös“ und ein „Totengräber“ der Tradition Wolframs.
Oder der Absender „Edwin Neuwirth-Nachtmann“. Im Jänner 1994 veröffentlicht Braun einen Artikel über den Besuch des russischen Nationalisten Wladimir Schirinowski, der über Einladung eines ehemaligen SS-Offiziers namens Edwin Neuwirth aufgetreten sei. Zu jener Zeit versucht Braun, auch in der Aula des Verlegers HerwigNachtmann zu publizieren. Braun sagt: „Nachtmann kenne ich. Es kann auch sein, dass ich den Namen Neuwirth irgendwo gehört hab. Ich weiß es nicht so genau.“
Otto Rudolf Braun steht auch in brieflichem Kontakt zum Nazi Walter Ochensberger, dem Herausgeber der Zeitschrift Sieg. Auch dort versucht er vergeblich zu publizieren. Ein fingierter Absender lautet: „Dkfm. Walter Ochensberger“.
Huber irritieren noch andere Details. Wieso hatte das Bombenhirn die Drähte millimetergenau in die Unterlagenkartons eingefädelt? „Es war eine Fleißaufgabe und eine Botschaft“, glaubt Huber. Die Drahtstickerei, so will er herausgefunden haben, „ist exakt deckungsgleich mit dem manuellen Binden der Bücher in der Bücherei der Justizanstalt Stein, in welcher auch Braun tätig war“. Braun sagt: „Ich kann keine Bücher nähen, ich habe in Stein nur Buchdeckel mit Gold bedruckt.“
Und dann ist da vor allem noch dieser Fahrschein der Münchner U-Bahn. Huber will ihn in Brauns Wohnung bei einer Hausdurchsuchung gefunden haben. Die Endstelle der Linie ist Unterföhring, der Sitz des Studios von Pro7. Dort explodierte die Briefbombe an die Moderatorin Arabella Kiesbauer. „Es ist belegt“, so Huber, „dass sich Braun zwei Wochen vor dem Anschlag in München aufgehalten hat.“ Braun sagt dazu: „Ich war nie in München. Aber ich sammle Fahrscheine.“ Tatsächlich wurden mehrere Fahrscheine bei Braun gefunden, jedoch keine Sammlung, wie sich Ermittler erinnern.
Braun pflegte auch, wie er selbst sagt, Kontakte zum späteren Bombenopfer Lotte Ingrisch. Er wollte Texte der Schriftstellerin publizieren, doch sie wollte dafür Geld. Kurz nach dem Treffen wird eine Briefbombe an Ingrisch aufgegeben. Lotte Ingrisch wird zu Otto Rudolf Braun nie befragt, wie sie dem Falter erzählt.
Eine Spur wittert Huber auch in der Causa Oberwart. „Roma zurück nach Indien“, hatte ein Mörder auf eine Sprengfalle geschrieben, die vier Burgenländer das Leben kostete. Braun schrieb im Gefängnis über die „Inder“ Folgendes: „Die Inder kennen keine Teufel. Anstatt dessen hatten sie früher die Briten. Jene banden die Inder gern vor ihre Kanonenrohre, was zahlreiche Meditationen über den Höhenflug des Menschen verursachte. Wahrscheinlich stammt aus jener Zeit die arische Redewendung, ,das Lebenslicht ausblasen‘.“
Am 3. Februar 1995, also einen Tag vor dem Anschlag, notiert Braun in sein Tagebuch: „Montag muss ich mit Heinz ins Burgenland fahren.“ Tags darauf explodieren in Oberwart die tödlichen Sprengfallen.
Braun sagt, er sei „nur Wein kaufen“ gefahren. Er verfasst aber nach dem Attentat einen Artikel mit dem Thema „Der Anschlag von Oberwart“. Darin schreibt er: „… daran ändert auch nichts, dass man eine Tafel fand: ‚Zigeuner zurück nach Indien‘, wie auch ein Bekennerschreiben, in dem sich eine Bajuwarische Befreiungsarmee für den Anschlag verantwortlich erklärt.“
Doch so ein Bekennerschreiben wird nie gefunden. „Braun“, so Huber, „zitierte somit bereits zur Tatzeit ein Bekennerschreibern, das in Wahrheit nie aufgetaucht und bekannt geworden war.“ Braun selbst sagt: „Ich habe nur ganz allgemein über Bekennerschreiben geschrieben.“
Auch in Klagenfurt hielt sich Braun just an jenem Tag auf, als vor einer Schule eine Rohrbombe explodierte. Und er veröffentlichte im August 1994 unter dem Titel „Abschaffung der deutschen Sprache“ einen abwertenden Artikel über Ausländer an Österreichs Schulen. „Mit der Bombe“, sagt Braun, habe er nichts zu tun. „Ich schlief nur nach einem Casinobesuch auf einer Parkbank.“
Bei Braun findet sich auch ein offener Brief mit massiven Angriffen gegen die ehemalige Frauenministerin Johanna Dohnal. Sie ist Empfängerin einer Briefbombe. Braun war in der Nähe von Kirchberg in Tirol, als dort eine Bombe aufgegeben wurde. „Ich bin nur durchgefahren“, sagt Braun.
Braun schrieb sich seinen Hass gegen Helmut Zilk vom Leib. Der hatte ihm nicht geholfen, als er eine Gemeindewohnung benötigte – und er habe österreichische Soldaten nach Jugoslawien geschickt. Anspielungen auf Tschuschen im Gemeindebau und österreichische Söldner in Bosnien finden sich auch in den Bekennerbriefen.
In den Bekennerschreiben will Huber überhaupt erstaunlich viele Parallelen zu Brauns Schriften entdeckt haben. Das Schriftbild seiner Elaborate gleiche den Bekennerschreiben. Auch stilistisch gebe es Ähnlichkeiten. In seinem Buch „Hinter den Kulissen des Dritten Reichs“ schreibt Braun über die Todesstrafe auf Fahnenflucht. Im Bekennerschreiben heißt es: „Auf Fahnenflucht steht der Tod.“ Braun in einem seiner Bücher: „Der Künstler macht sein Werk.“ Bekennerschreiben: „Ein Künstler erkennt sein Werk“ oder „Allerdings erkennt der Hersteller einer Höllenmaschine sein Werk“. Eine von Braun herausgegebene Schrift trägt Rosenmotive. Sie ähneln jener auf Briefbomben an Partnerinstitute. Über ein Partnerinstitut lernte Braun auch seine später ermordete Ehefrau kennen.
Indizien über Indizien, jedes für sich genommen ohne Beweiskraft. Doch wenn man sie mit jenem Täterprofil vergleicht, das der Kriminalpsychologe Thomas Müller vor der Verhaftung von Fuchs verfasste, dann versteht man, wieso Huber so beharrlich auf weitere Untersuchungen drängt und jedes Indiz gegen Braun verwendet.
Er ist Österreicher, Pensionist, alleinstehend, und es habe etwa im Jahr 1993 markante Einschnitte gegeben. Sein Markenzeichen sei die Sprachgewandtheit, er sei historisch interessiert, seine Freizeitbeschäftigung sei das Lesen von Büchern und Zeitungen, sein Humor der Zynismus: So lautet das Täterprofil, ehe Franz Fuchs gefasst wurde. Der Täter verachte Frauen und stelle „ganz bewusst einen Bezug zwischen Hausfrauen und der Geschworenenbank her“. All das, so Huber, treffe auf Braun zu. Aber eben auch auf tausende andere Österreicher, sagen seine Kontrahenten.
Noch etwas stellte Profiler Müller damals zum Briefbomber fest: „Sein Geschichtswissen, das er sich über die Jahre hinweg angeeignet haben kann, ist ebenso zu berücksichtigen wie der Umstand, dass er in seinen Briefbomben einen Sensordraht verwendete, der seit Anfang der 70er-Jahre in seinem Besitz war.“ Ermittler fanden heraus, dass Teile der Briefbomben aus dem ehemaligen Ostblock stammten. Ein Freund von Otto Rudolf Braun war der mittlerweile verstorbene Elektrotechniker Walter H. Dieser verbrachte ein paar Jahre mit Braun im Gefängnis in Stein – und er lebte in der DDR.
Wie geht die Justiz diesen Hinweisen nach? Nachdem Huber im Juni 2008 seine Anzeige erstattet hat, wird er vom Verfassungsschutz einvernommen. Die Hälfte der Zeit geht es in dem Verhör jedoch nur darum, ob er geheime Informationen an Medien weitergegeben hatte. Auch Braun wird einvernommen. Die Anzeige Hubers ist Braun völlig unbekannt, wie er selbst sagt. Weitere Erhebungen finden nicht statt. Opfer wurden nicht befragt. Die Justiz zieht stattdessen die Akten von damals heran.
Reicht das? Muss die Republik hier nicht mit neuem Blick und mehr Transparenz zur Sache gehen? Braucht es eine Untersuchungskommission wie bei Natascha Kampusch? Eine Evaluation von außen? Oder muss sich Huber einfach einmal damit zufriedengeben, dass seine Indizien für ein Urteil nicht ausreichen, weil im Zweifel für den Angeklagten zu entscheiden ist?
Otto Rudolf Braun sagt, er werde Huber nun wegen Verleumdung verklagen. Dann kann sich endlich ein Gericht mit all den Beweisen auseinandersetzen. Noch etwas sagt Braun: „Ich würde gerne mit dem Kriminalpsychologen Müller sprechen. Denn sein Täterprofil war falsch. Es traf nicht auf Fuchs zu, sondern eher auf mich.“

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