Zensur-Affäre: Justizministerium gibt meine Website wieder frei
Soeben erreicht mich dieses Mail (siehe unten). Justizbeamte dürfen wieder Florian Klenk lesen und dort über das Wort "Sex" stolpern, einen "Klenk-Filter" gibt es angeblich nicht.
Übrigens: Über die Kommentarfunktion kann man dem Falter Missstände anonym melden.
"Sehr geehrter Herr Dr. Klenk!
Wie von mir vermutet beinhaltet Ihre Website Wörter und Inhalte, die in die
unten angeführten Kategorien (Kategorien Sex, Chat, Gambling, und Hacking
bzw. Spyware,criminal activity, violence, weapons, illegal drugs) fallen und
daher gesperrt wurden. Ihre Website wurde soeben wieder freigeschaltet und steht justizintern somit wieder zur Verfügung.
Beste Grüsse
Katharina Swoboda"
Soeben erreicht mich dieses Mail (siehe unten). Justizbeamte dürfen wieder Florian Klenk lesen und dort über das Wort "Sex" stolpern, einen "Klenk-Filter" gibt es angeblich nicht.
Übrigens: Über die Kommentarfunktion kann man dem Falter Missstände anonym melden.
"Sehr geehrter Herr Dr. Klenk!
Wie von mir vermutet beinhaltet Ihre Website Wörter und Inhalte, die in die
unten angeführten Kategorien (Kategorien Sex, Chat, Gambling, und Hacking
bzw. Spyware,criminal activity, violence, weapons, illegal drugs) fallen und
daher gesperrt wurden. Ihre Website wurde soeben wieder freigeschaltet und steht justizintern somit wieder zur Verfügung.
Beste Grüsse
Katharina Swoboda"


Kommentare
Die Lösung der Problematik: Transparenz
Es ist für einen kritischen Betrachter des politischen Geschehens - vor allem der Rolle der Staatsanwaltschaften etc. - geradezu erschütternd, welche Kommentare zu verschiedenen Medienberichten abgegeben werden. Eine Lösung der Probleme oder von Teilproblemen bestünde darin, dass Betroffene bestimmte Fälle in allen Details auf der website http://so-for-humanity.com2000.at veröffentlichen. Da es für die Betroffenen keine Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit gibt, könnten symptomatische Fälle einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht, die Diskussion versachlicht und damit effektive Lösungen der Problematik gefunden werden.
Dr. Wolfgang Lederbauer • 17.08.09 15:19
Der "KGB" lässt grüßen....
Peter Laskaris • 17.08.09 20:51
Nicht nur der Herr Landeshauptmann, auch unsere Justizministerin kennt unsere Gesetze offenbar nicht und handelt daher nicht wissentlich: Wie in jedem Strafrechtskodex nachlesbar, benötigt man beim Schädigungsvorsatz, keinesfalls eine Schädigung subjektiver Rechte, wie die Frau Justizministerin meint, sondern es genügt eine Schädigung konkreter öffentlicher Rechte.
So begeht etwa jeder Bürgermeister, der seinem Freund entgegen einer Rechtsvorschrift eine Baubewilligung auf Grünland erteilt Amtmissbrauch.
„Das Interesse der Allgemeinheit daran, daß Wohngebäude auf Grünland nur in gesetzlich umschriebenen Ausnahmsfällen errichtet werden, ist ein konkretes öffentliches Recht (Amtsmißbrauch eines Bürgermeisters durch wissentlich mißbräuchliche Erteilung einer gesetzwidrigen Baubewilligung.“ (OGH, Rechtssatznummer RS0071769) http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJR_19801209_OGH0002
Dass zwar der Schutz des Grünlandes aber nicht die Einhaltung von den in Verfassung und Staatsvertrag normierten Minderheitenrechten zu den konkreten öffentlichen Rechten zählen soll, beweist zumindest dass unserer Justiz der Sinn für Humor nicht abhanden gekommen ist.
patriotenrabatt • 17.08.09 21:07
justizministeriumsmitarbeiter erreichen während ihrer arbeitszeit die website von florian klenk nicht mehr. was für ein skandal! ich bin wohl gerade ins sommerloch gefallen...
gurkenhals • 18.08.09 08:57
justizministeriumsmitarbeiter erreichen während ihrer arbeitszeit die website von florian klenk nicht mehr. was für ein skandal! ich bin wohl gerade ins sommerloch gefallen...
gurkenhals • 18.08.09 08:58
@ gurkenhals
Schade das Du die Tragweite offensichtlich nicht verstanden hast... musst Du ja auch nicht, naiv lebt es sich eh viel entspannter ;)
Chris • 18.08.09 17:18
erschreckend ist, dass eine ministerin, die die österreichische rechtsordnung offensichtlich nicht ausreichend kennt, richterin war!
da muß man sich in diesem staat fürchten!
peres • 19.08.09 06:29
der link von patriotenrabatt(s. oben) wurde übrigens auch schnell vom Justizministerium entfernt. Wahrscheinlich auch nur dem Sexfilter zum Opfer gefallen.
Offensichtlich wird man nervös.
Selbst die Ministerin hat anscheinend nicht gewußt, in welchen Sumpf sie sich da begibt und wird sich demnächst schon wünschen, wieder Richterin zu sein
herbert • 19.08.09 14:21
bevor unsere Justiz den Hinweisgeber verfolgen kann, müsstens aber zuerst noch das Strafgesetzbuch ändern
§ 310 StGB Verletzung des Amtsgeheimnisses
Abs 3: Offenbart der Täter ein Amtsgeheimnis, das verfassungsgefährdende Tatsachen (§ 252 Abs. 3) betrifft, so ist er nur zu bestrafen, wenn er in der Absicht handelt, private Interessen zu verletzen oder der Republik Österreich einen Nachteil zuzufügen. Die irrtümliche Annahme verfassungsgefährdender Tatsachen befreit den Täter nicht von Strafe.
(wenn man den Art 7 BVG: Alle Bürger sind vor dem Gesetz gleich aushebeln will, kann man das wohl als verfassungsgefährdend qualifizieren)
patriotenrabatt • 19.08.09 21:22
Im Justizministerium werden Seiten gesperrt die Informationen zu den Kernkompetenzen der Justiz beinhalten?
Tom Schaffer • 24.08.09 13:06