Zensur Affäre: Offener Brief an Justizministerin Claudia Bandion-Ortner
Falter beklagt Zensur durch Justizministerium/
Florian Klenks Homepage intern gesperrt
Mit Erstaunen nimmt die Wiener Wochenzeitung Falter zu Kenntnis, dass der Zugang zu dem Weblog von Falter Aufdecker Florian Klenk (www.florianklenk.com) und den dort befindlichen justizkritischen Artikeln aus dem Falter für alle BMJ-Mitarbeiter und Gerichtspersonal gesperrt wurde.
Die Begründung des Justizministeriums lautet wörtlich: "Die von Ihnen angeforderte Seite enthält Inhalte aus den Bereichen Glückspiel, Computerkriminalität, Pornografie, Soziale Netzwerke und Phishing. Der Zugriff wurde daher verweigert". Weiters wird vermerkt, dass alle Zugriffe "automatisch protokolliert" werden und "im Falle eines konkreten straf- und disziplinärrechtlichen Verdachtes ausgewertet werden."
Da sich auf dem Weblog weder anstößige "Inhalte aus den Bereichen Glückspiel, Computerkriminalität, Pornografie, Soziale Netzwerke und Phishing" oder sonst irgendwelche anstößigen Inhalte befinden, erachtet der Falter die Sperre als Zensur durch das BMJ. Florian Klenk hat auf seinem Weblog im Wesentlichen nur seine Berichte aus dem Falter veröffentlicht. Zugriffe zu anderen Medien werden nicht gesperrt.
Zu dieser Zensurmaßnahme kommt, dass Florian Klenk trotz mehrmaliger Anfragen ganz bewusst nicht mehr zu Hintergrundgesprächen in das Justizressort eingeladen wird.
Der Falter hat kritisch über das Justizministerium berichtet. Kann das der Anlass sein, allen Justizbediensteten kritische Berichterstattung vorzuenthalten und den Zugang zu Falter-Berichten in chinesischer Manier zu blockieren?
Hier der Screenshot von einem Rechner des BMJ:

Falter beklagt Zensur durch Justizministerium/
Florian Klenks Homepage intern gesperrt
Mit Erstaunen nimmt die Wiener Wochenzeitung Falter zu Kenntnis, dass der Zugang zu dem Weblog von Falter Aufdecker Florian Klenk (www.florianklenk.com) und den dort befindlichen justizkritischen Artikeln aus dem Falter für alle BMJ-Mitarbeiter und Gerichtspersonal gesperrt wurde.
Die Begründung des Justizministeriums lautet wörtlich: "Die von Ihnen angeforderte Seite enthält Inhalte aus den Bereichen Glückspiel, Computerkriminalität, Pornografie, Soziale Netzwerke und Phishing. Der Zugriff wurde daher verweigert". Weiters wird vermerkt, dass alle Zugriffe "automatisch protokolliert" werden und "im Falle eines konkreten straf- und disziplinärrechtlichen Verdachtes ausgewertet werden."
Da sich auf dem Weblog weder anstößige "Inhalte aus den Bereichen Glückspiel, Computerkriminalität, Pornografie, Soziale Netzwerke und Phishing" oder sonst irgendwelche anstößigen Inhalte befinden, erachtet der Falter die Sperre als Zensur durch das BMJ. Florian Klenk hat auf seinem Weblog im Wesentlichen nur seine Berichte aus dem Falter veröffentlicht. Zugriffe zu anderen Medien werden nicht gesperrt.
Zu dieser Zensurmaßnahme kommt, dass Florian Klenk trotz mehrmaliger Anfragen ganz bewusst nicht mehr zu Hintergrundgesprächen in das Justizressort eingeladen wird.
Der Falter hat kritisch über das Justizministerium berichtet. Kann das der Anlass sein, allen Justizbediensteten kritische Berichterstattung vorzuenthalten und den Zugang zu Falter-Berichten in chinesischer Manier zu blockieren?
Hier der Screenshot von einem Rechner des BMJ:



Kommentare
Ich rufe die Demokraten und Staatskritiker in der Republik Österreich zu einem gemeinsamen Vorgehen auf!
Nur gemeinsam kann man etwas erreichen! Die Zustände sind nicht mehr hinnehmbar! Es fehlt in Österreich wie in der BRD nicht mehr viel an einer Totaldiktatur, der nötige Geist dafür beherrscht längst die Politik und die Staatsapparate, weite Teile der Medien, sonstige institutionalisierte Organisationen wie Kirchen usw.!
Bitte lesen Sie alle das, und schreiben Sie, was Sie dazu zu sagen haben:
http://anarchistenboulevard.wordpress.com/2009/08/17/aktuelles-uber-kampf-united-anarchists-gegen-brd-terror-und-betreffend-juan-carlos-bresofsky-chmelir/
Im Namen von United Anarchists
Winfried Sobottka, Sprecher von United Anarchists in Deutschland
Winfried Sobottka • 17.08.09 15:09
Man sollte nur Zensur nennen, was auch Zensur ist, und im strengen Sinn bedeutet Zensur, dass man ein Schriftstück o.ä. einem Zensor vor der Veröffentlichung vorlegt, und dieser über Änderungen oder die Veröffentlichung selbst befindet. Das ist hier aber nicht der Fall, das Recht auf Veröffentlichung wurde nicht angetastet, sondern die Zugänglichkeit der Texte von einem bestimmten Standort aus eingeschränkt - das ist ein wesentlicher Unterschied.
Ich rechtfertige damit nicht die Vorgangsweise des Justizministeriums, aber man sollte doch so genau sein und die Sachverhalte richtig benennen (ein falsches Bild wird schnell zum Selbstläufer).
Metepsilonema • 17.08.09 22:59
Richtig bezeichnet: Nicht das Grundrecht auf Meinungsäußerung, sondern das Grundrecht auf freien Zugang zu öffentlichen Informationen wurde verletzt.
Im Prinzip ist das aber auch Zensur, auch wenn hier bestimmt wird, welche Form von Informationen einem bestimmten Kreise nicht zugänglich sein sollen: Auch hier treten Zensoren auf den Plan, auch hier wird der freie Informationsfluss behindert.
Dass das Ganze dann noch mit Verleumdungen des Florian Klenk verbunden war, dass eben auf seiner Page wohl anstößge Unhalte zu finden seien, ist ein Hinweis auf äußerst schmutzige Gesinnung der Betreiber. "Die von Ihnen angeforderte Seite enthält Inhalte aus den Bereichen Glückspiel, Computerkriminalität, Pornografie, Soziale Netzwerke und Phishing. Der Zugriff wurde daher verweigert".
Andererseits ist die Standardbegründung auch ein Stück Selbstentklarvung: Wie kann man soziale Netzwerke mit Pornografie usw. in einen Topf werfen? Einfach so? Im Grunde wird bereits damit doch eine Ablehnung kritischer Beiträge angedeutet.
Winfried Sobottka • 18.08.09 15:13
Es wurde niemandes Grundrecht verletzt: Jedem Justizbeamten steht es frei, sich den Falter zu kaufen oder auf seinem privaten PC alle Seiten des Falters bzw. seiner Journalisten zu betrachten.
Zensur wäre (wie ein Vorposter schon erwähnt hat), die Veröffentlichung zu unterbinden.
Eine absichtliche Untdrückung des Webzugriffs seitens des Justizministeriums wäre vollkommen sinnlos, eine versehentliche, durch technische Unzulänglichkeiten eines automatischen Filtersystems verursachte, ist sehr viel wahrscheinlicher.
Daß die Zugriffsverhinderung erst jetzt entdeckt wurde - der Filter wurde bereits vor ein paar Wochen installiert - mag daran liegen, daß dieses Blog vom Justizministerium aus nicht gerade täglich aufgerufen wird.
Könnte es sein, daß hier verletzter Stolz mitspielt, weil man nicht mehr zu "Hintergrundgesprächen" geladen wurde, und daher diese "Affaire" ins Rollen gebracht wurde?
Gernot Hammerl • 18.08.09 21:37
Gibt es ein Recht auf bestimmte Informationen von seinem Arbeitsplatz (in diesem Fall vom Justizministerium) aus zugreifen zu dürfen? Ich denke nicht, sofern auf diese Informationen von anderen Orten (z.B. der privaten Wohnung oder anderen öffentlichen Stellen) aus zugegriffen werden kann. Selbstverständlich ist es pikant und erklärungsbedürftig warum gerade diese Seite gesperrt wurde, aber es ist eben eines nicht: Zensur (freilich wäre die Sache anders, wenn Florian Klenks Seiten österreichweit gesperrt worden wären).
Metepsilonema • 19.08.09 00:09
Die Sperre bestand zu Recht, schließlich wurde und wird hier doch über "anstößige soziale Netzwerke" berichtet, oder?
;-)
Rumpel
die-richterin.com berichtet über keinen hessischen Justizskandal
Rumpel • 19.08.09 07:04
Raumübergreifend kann man losgelöst von allen juristischen Grundsätzen feststellen, dass die Auffassung von Rechtsanspruch und Rechtsempfinden gefährliche und bedenkliche Züge angenommen haben.
In diesem Zusammenhang liegt mir eine aktuelle Studie des amerikanischen cryptohippie- Instituts mit dem Namen
"the electronic policestate" vor, wo anhand von 17 Grundkriterien wie
Redeverbote
Datenspeicherung
Bankgeheimnis
die schlimmsten elektronischen Polizeistaaten in Form eines Rankings ausgewiesen werden.
Dabei sind folgende Platzierungen sehr interessant.
10. Platz Deutschland
11. Platz Schweiz
Wir müssen endlich die Breite der Menschen für Freiheit, Rechte und Demokratie resensibilisieren.
Es ist eine juristische Wortspielerei , ob Zensur das Kürzen oder Verändern von kritischen Texten freier investigativer Journalisten ist oder die Zugänglichkeit der Texte. Beides sind manipulative und subjektive Meinungsbildungsmechanismen. Beides ist im Sinne der freien Meinungsäusserung zu verurteilen. Hier geht es wirklich nicht mehr um den Schutz des Volkes vor gefährlichem Gedankengut. Hier geht es darum, dass ein Staat seinem eigenen Volk nicht mehr vertraut und sich Mechanismen einverleibt um eine objektive Meinung und damit auch Entscheidungsfindung künstlich verhindert.
Am Beispiel der Sperrung von Internetseiten mit kinderpornografischem Inhalt können wir sehr gut erkennen wie es funktioniert. Es wird der Vorwand geschaffen einen Teil der Bevölkerung zu beschützen, um das ratifizierte Gesetz dann innerhalb einer parlamentarischen Demokratie zu nutzen. Die Parameter werden dann still und heimlich auf Internetseiten mit system- oder sozialkritischen Inhalten ausgeweitet.
Dieses Systematik konnten wir in Australien beobachten und erleben es jetzt auch in Deutschland, obwohl Frau von de Laynen dies heftigst dementierte.
Wir müssen verstehen, dass uns heutzutage nicht eine Regierung das Volk beschützt, sondern wir uns immer mehr als Volk vor Regierungen schützen müssen.
Eine Welt, die uns durch Institutionen wie dem Lissaboner Vertrag Globalismus, Zentralismus immer mehr die freiheitlichen Rechte entzieht.
Als George Orwell seinen Roman 1984 veröffentlichte, sah man den Inhalt mehr als eine subtile Fiction an. Heute wissen wir, dass es blanke Realität ist.
Mexxwell • 19.08.09 09:45