Fall eins: die abgewürgten Ortstafel-Ermittlungen
Kärnten ist einsprachig!“ So wirbt das regierende Kärntner BZÖ mit Postwurfsendungen – auf Steuerzahlers Kosten. Der Ortstafelkonflikt beschämt die Republik seit Jahren. Und er beschäftigte bis vergangene Woche auch das Justizministerium. In zwei knappen Sätzen gab die Justiz bekannt, dass das Verfahren gegen den Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler und drei Beamte nun ohne Anklage beendet wird. Die Slowenenvertreter zürnen über Politjustiz – und das zu Recht.
Ein Blick in den mehrere hundert Seiten starken vertraulichen Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Klagenfurt zu dem Fall gibt erstmals Klarheit darüber, wie es zu dieser Entscheidung kam. Seit dem Jahr 2005 wurde gegen Jörg Haider, seinen damaligen Stellvertreter und nunmehrigen Nachfolger Gerhard Dörfler, den Landesbeamten Albert K. sowie zwei Beamte der BH Völkermarkt wegen Amtsmissbrauchs ermittelt.
Was taten Dörfler & Co? Sie erließen verfassungswidrige Verordnungen und versetzten höchstpersönlich Ortsschilder, um die Slowenen zu verhöhnen. Verfassungsrichter bezeichnete Dörfler als „Kasperln“. Auf dutzenden Seiten führt die Staatsanwaltschaft Klagenfurt zunächst aus, inwiefern die Kärntner Politiker „objektiv rechtswidrig“ handeln. Alle Verwaltungsbehörden, so schreibt der zuständige Staatsanwalt, seien nämlich „verpflichtet (…) unverzüglich den der Rechtsanschauung des VfGH entsprechenden Rechtszustand herzustellen“. Der Staat und die slowenische Volksgruppe hätten ein „konkretes Recht auf Einhaltung aller Gesetze“. Werde einem „Vorgesetzten die Weisung erteilt, eine verfassungswidrige Verordnung zu erlassen“, so liege „zweifellos“ Amtsmissbrauch vor.
Anklage? Keineswegs. Das Justizministerium fand den Ausweg: die „subjektive Tatseite“ der BZÖ-Machthaber. Ein Amtsmissbrauch, so wissen Strafrechtler, muss nämlich nicht nur objektiv gesetzt werden, der Täter muss auch wissen, dass er kriminell handelt. Genau das, so die Staatsanwaltschaft Klagenfurt, habe die Law-and-Order-Truppe vom Wörthersee aber nicht gewusst.
Die Begründung dafür: Landeshauptmann Gerhard Dörfler, so der Vorhabensbericht, „verfügt über keine juristische Ausbildung, war vormals in einer Bank beschäftigt und kam als Quereinsteiger in die Politik. Aus seinem politischen Verhalten ist abzuleiten, dass er seinem Mentor Dr. Haider treu ergeben ist und dessen Ideen bedingungslos umsetzt. (…)“ Er habe die Meinungen Haiders nur „unreflektiert als richtig zur Kenntnis genommen“.
Dörfler habe zwar den Verfassungsgerichtshof „brüskieren“ wollen und rechtstreue Beamte mit „Penetranz“ schikaniert, er habe in dem Fall sogar ein hohes „Maß an Unaufmerksamkeit und mangelndes Verständnis“ walten lassen. Doch „fraglich bleibt, ob Dörfler die strafrechtliche Tragweite seiner Handlungen einzuschätzen vermochte“. Im Zweifel werde die für eine Anklage erforderliche „Verurteilungsnähe“ daher nicht erreicht werden.
Glück hat auch die Beamtin Christine H. Sie fügte sich Schikanen Dörflers – unter anderem auch deshalb, weil sie (letztlich zu Recht) hoffte, zur Bezirkshauptfrau in Völkermarkt befördert zu werden. Auch sie habe zwar rechtswidrig gehandelt, so die Staatsanwaltschaft, stand aber „unter einem gewissen Zwang, Entscheidungsträger über ihre Bewerbung nicht von vornherein vor den Kopf zu stoßen“. Daher könne der Bezirkshauptfrau ein „wissentlich befugnismissbräuchliches Verhalten nicht unterstellt werden“. Wer das Recht missachtet, um Karriere zu machen, bleibt vor Strafe verschont.
Auch Albert K. vom Amt der Landesregierung kann aufatmen. Er habe bei den Ortstafelschikanen zwar eine „Schlüsselstellung“ bezogen und besitze jene „Fachkompetenz und Detailkenntnis, auf die politisch Verantwortliche vertrauen“.
Laut Staatsanwaltschaft ergibt sich bei ihm sogar das „Bild eines selten ausgeprägten juristischen Erfindungsgeistes, um ersichtlich zu von politischer Seite gewünschten Ergebnissen zu gelangen“.
Doch von einer Anklage sei abzuraten: „Auch bei Dr. K. wird zu beachten sein, dass er sich trotz seiner juristischen Bildung (…) mit dem Verfassungsjuristen Jörg Haider beriet. (…) Im Hinblick auf die durchaus charismatische Ausstrahlung Dr. Haiders und dessen Beziehungen zu Fachexperten auf dem Gebiete des Verfassungsrechts ist nicht auszuschließen, dass K. im vermeintlich noch rechtlichen Rahmen mitwirkte.“ Auf Haiders Rechtsmeinung zu vertrauen ist offenbar ein Rechtfertigungsgrund.
Das Justizministerium macht gar keinen Hehl daraus, warum es all diese Verfahren abwürgen und ein Gerichtsverfahren verhindern will. Die Begründung schreibt Rechtsgeschichte:
„Unter Berücksichtigung eines sonst zu erwartenden emotionalen Verhandlungsverlaufs mit dem entsprechenden Einfluss insbesondere auf Laienrichter (…) kann nach hieramtlicher Ansicht die geforderte Verurteilungsnähe nicht angenommen werden.“ In politischen Konflikten erweise sich nämlich „das Instrument des Strafrechts in keinem Fall als geeignetes Mittel der Problemlösung“, da „jede Art der justiziellen Entscheidung sowohl auf Zustimmung als auch auf Ablehnung stoßen wird“.
Wenn Politiker Rechtsbruch begehen, stehen sie also über dem Gesetz. Sie müssen nur gleichzeitig genug Lärm schlagen.
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Kärnten ist einsprachig!“ So wirbt das regierende Kärntner BZÖ mit Postwurfsendungen – auf Steuerzahlers Kosten. Der Ortstafelkonflikt beschämt die Republik seit Jahren. Und er beschäftigte bis vergangene Woche auch das Justizministerium. In zwei knappen Sätzen gab die Justiz bekannt, dass das Verfahren gegen den Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler und drei Beamte nun ohne Anklage beendet wird. Die Slowenenvertreter zürnen über Politjustiz – und das zu Recht.
Ein Blick in den mehrere hundert Seiten starken vertraulichen Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Klagenfurt zu dem Fall gibt erstmals Klarheit darüber, wie es zu dieser Entscheidung kam. Seit dem Jahr 2005 wurde gegen Jörg Haider, seinen damaligen Stellvertreter und nunmehrigen Nachfolger Gerhard Dörfler, den Landesbeamten Albert K. sowie zwei Beamte der BH Völkermarkt wegen Amtsmissbrauchs ermittelt.
Was taten Dörfler & Co? Sie erließen verfassungswidrige Verordnungen und versetzten höchstpersönlich Ortsschilder, um die Slowenen zu verhöhnen. Verfassungsrichter bezeichnete Dörfler als „Kasperln“. Auf dutzenden Seiten führt die Staatsanwaltschaft Klagenfurt zunächst aus, inwiefern die Kärntner Politiker „objektiv rechtswidrig“ handeln. Alle Verwaltungsbehörden, so schreibt der zuständige Staatsanwalt, seien nämlich „verpflichtet (…) unverzüglich den der Rechtsanschauung des VfGH entsprechenden Rechtszustand herzustellen“. Der Staat und die slowenische Volksgruppe hätten ein „konkretes Recht auf Einhaltung aller Gesetze“. Werde einem „Vorgesetzten die Weisung erteilt, eine verfassungswidrige Verordnung zu erlassen“, so liege „zweifellos“ Amtsmissbrauch vor.
Anklage? Keineswegs. Das Justizministerium fand den Ausweg: die „subjektive Tatseite“ der BZÖ-Machthaber. Ein Amtsmissbrauch, so wissen Strafrechtler, muss nämlich nicht nur objektiv gesetzt werden, der Täter muss auch wissen, dass er kriminell handelt. Genau das, so die Staatsanwaltschaft Klagenfurt, habe die Law-and-Order-Truppe vom Wörthersee aber nicht gewusst.
Die Begründung dafür: Landeshauptmann Gerhard Dörfler, so der Vorhabensbericht, „verfügt über keine juristische Ausbildung, war vormals in einer Bank beschäftigt und kam als Quereinsteiger in die Politik. Aus seinem politischen Verhalten ist abzuleiten, dass er seinem Mentor Dr. Haider treu ergeben ist und dessen Ideen bedingungslos umsetzt. (…)“ Er habe die Meinungen Haiders nur „unreflektiert als richtig zur Kenntnis genommen“.
Dörfler habe zwar den Verfassungsgerichtshof „brüskieren“ wollen und rechtstreue Beamte mit „Penetranz“ schikaniert, er habe in dem Fall sogar ein hohes „Maß an Unaufmerksamkeit und mangelndes Verständnis“ walten lassen. Doch „fraglich bleibt, ob Dörfler die strafrechtliche Tragweite seiner Handlungen einzuschätzen vermochte“. Im Zweifel werde die für eine Anklage erforderliche „Verurteilungsnähe“ daher nicht erreicht werden.
Glück hat auch die Beamtin Christine H. Sie fügte sich Schikanen Dörflers – unter anderem auch deshalb, weil sie (letztlich zu Recht) hoffte, zur Bezirkshauptfrau in Völkermarkt befördert zu werden. Auch sie habe zwar rechtswidrig gehandelt, so die Staatsanwaltschaft, stand aber „unter einem gewissen Zwang, Entscheidungsträger über ihre Bewerbung nicht von vornherein vor den Kopf zu stoßen“. Daher könne der Bezirkshauptfrau ein „wissentlich befugnismissbräuchliches Verhalten nicht unterstellt werden“. Wer das Recht missachtet, um Karriere zu machen, bleibt vor Strafe verschont.
Auch Albert K. vom Amt der Landesregierung kann aufatmen. Er habe bei den Ortstafelschikanen zwar eine „Schlüsselstellung“ bezogen und besitze jene „Fachkompetenz und Detailkenntnis, auf die politisch Verantwortliche vertrauen“.
Laut Staatsanwaltschaft ergibt sich bei ihm sogar das „Bild eines selten ausgeprägten juristischen Erfindungsgeistes, um ersichtlich zu von politischer Seite gewünschten Ergebnissen zu gelangen“.
Doch von einer Anklage sei abzuraten: „Auch bei Dr. K. wird zu beachten sein, dass er sich trotz seiner juristischen Bildung (…) mit dem Verfassungsjuristen Jörg Haider beriet. (…) Im Hinblick auf die durchaus charismatische Ausstrahlung Dr. Haiders und dessen Beziehungen zu Fachexperten auf dem Gebiete des Verfassungsrechts ist nicht auszuschließen, dass K. im vermeintlich noch rechtlichen Rahmen mitwirkte.“ Auf Haiders Rechtsmeinung zu vertrauen ist offenbar ein Rechtfertigungsgrund.
Das Justizministerium macht gar keinen Hehl daraus, warum es all diese Verfahren abwürgen und ein Gerichtsverfahren verhindern will. Die Begründung schreibt Rechtsgeschichte:
„Unter Berücksichtigung eines sonst zu erwartenden emotionalen Verhandlungsverlaufs mit dem entsprechenden Einfluss insbesondere auf Laienrichter (…) kann nach hieramtlicher Ansicht die geforderte Verurteilungsnähe nicht angenommen werden.“ In politischen Konflikten erweise sich nämlich „das Instrument des Strafrechts in keinem Fall als geeignetes Mittel der Problemlösung“, da „jede Art der justiziellen Entscheidung sowohl auf Zustimmung als auch auf Ablehnung stoßen wird“.
Wenn Politiker Rechtsbruch begehen, stehen sie also über dem Gesetz. Sie müssen nur gleichzeitig genug Lärm schlagen.
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Kommentare
Und ich dachte immer: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht."
Paragraph 9 im Österreichischen StGB sagt hierzu (*):
----------------------------------------
(1) Wer das Unrecht der Tat wegen eines Rechtsirrtums nicht erkennt, handelt nicht schuldhaft, wenn ihm der Irrtum nicht vorzuwerfen ist.
(2) Der Rechtsirrtum ist dann vorzuwerfen, wenn ... sich der Täter mit den einschlägigen Vorschriften nicht bekannt gemacht hat, obwohl er seinem Beruf ... oder ... den Umständen nach dazu verpflichtet gewesen wäre.
---------------------------------------
Punkt 2 trifft auf Dörfler doch eindeutig zu!!, oder irre ich mich?
Jan (juristischer Laie)
(*) http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002296
Jan • 11.08.09 20:58
Danke an den verantwortungsbewussten Spender der Akten und Gratulation für den guten Artikel. Vielleicht ändert sich unter dem -- hoffentlich nicht ausbleibenden -- öffentlichen Druck etwas an dieser unerträglichen Situation!
Andreas • 11.08.09 22:27
Eine riesen Schweinerei! Ich hoffe dass alle Fälle neu aufgerollt werden (können?!) und die Leute Ihre gerechte Strafe erhalten!
Doch zuvor müsste man die Drahtzieher dieser korrupten Machenschaften einsperren und niemehr in solche Positionen bringen!
Tarek • 12.08.09 12:39
Sehr geehrter Herr Klenk,
in Anbetracht Ihrer angeblich vorhanden, juristischen Bildung, ist dieser Artikel eine ziemliche Enttäuschung. Denn wenn Ihnen die Tatbestandsmerkmale des Deliktes "Mißbrauch der Amtsgewalt" bekannt wären, so müssten Sie erkennen, dass eine strafrechtliche Verurteilung von zumindest 2 dieser 3 Personen – unter Zugrundelegung des mutmaßlichen Sachverhaltes - tatsächlich äußerst unwahrscheinlich wäre.
Hier ein Rechtssatz des OGH zur Tatbestandsvoraussetzung der "Wissentlichkeit":
"Auch wenn die Überzeugung eines Beamten, sich noch innerhalb seiner gesetzlichen Befugnisse zu bewegen, auf einer abwegigen Rechtsmeinung oder einem vorwerfbaren Irrtum beruht, bleibt in subjektiver Beziehung für die Annahme einer Wissentlichkeit des Befugnismißbrauches kein Raum."
Die Amtshandlungen der 3 genannten Personen wurden auf Basis der von Dr. Haider bauftragten Rechtsgutachten vorgenommen, sodass ein "wissentlicher" Amtsmissbrauch iSd § 302 Abs 1 StGB wohl mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließen ist. Insofern halte ich es auch für keinen großen Skandal, wenn hier keine Anklagen erhoben werden, wobei die o.a. Begründung im letzten Absatz natürlich ein Hohn ist (und der VfGH hier auch zurecht um Aufklärung ersucht).
Angesichts dieser Prämissen hätten Sie sich solch süffisante Bemerkungen wie "Wer das Recht missachtet, um Karriere zu machen, bleibt vor Strafe verschont." wohl lieber sparen sollen, da diese fast so dämlich sind wie der bereits mehrfach in diesem Zusammenhang gelesene Spruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", der in diesem Falll eben genau nicht zutrifft.
Ich hoffe jedenfalls, dass Sie bei den künftigen "Fällen", etwas seriöser berichten werden und nicht – wie dieser erste Teil befürchten lässt - den Versuchungen des hirnlosen Sensationsjournalismuses erliegen (was ich von Ihnen in dieser Form bis dato auch nicht gewohnt war).
Beste Grüße
Thomas
P.S.: Ich nehme an, Ihnen ist schon klar, dass Sie von diesem anonymen "Aktenüberbringer" politisch instrumentalisiert werden - ist aber vermutlich egal, wenn man die Möglichkeit sieht, mit Sensationsenthüllungen mehr Ausgaben zu verkaufen.
Thomas • 12.08.09 17:25
Thomas hat den OGH wie folgt zitiert: "Auch wenn die Überzeugung eines Beamten, sich noch innerhalb seiner gesetzlichen Befugnisse zu bewegen, auf einer abwegigen Rechtsmeinung oder einem vorwerfbaren Irrtum beruht, bleibt in subjektiver Beziehung für die Annahme einer Wissentlichkeit des Befugnismißbrauches kein Raum."
Was soviel heißt wie: "(Auch) wenn der Beamte sich irrt (was seine Befugnisse betrifft), konnte er subjektiv von seinem Befugnismißbrauch nichts wissen."
Oder noch kürzer: "Wenn er glaubt er tut das Richtige, weiß er nicht daß er das Falsche tut."
Ich nehme an ein Quellen-Nachweis zu o.a. OGH-Aussage kann nicht erbracht werden?
Wie kommt der OGH zu so einer Null-Aussage? Sind mittlerweile alle unsere Juristen gaga?
Jan • 13.08.09 23:28
Geschätzte Schreiberlinge,
so ganz von der Hand zu weisen ist das letzte Argument der Einstellungsbegründung, wonach „Unter Berücksichtigung eines sonst zu erwartenden emotionalen Verhandlungsverlaufs mit dem entsprechenden Einfluss insbesondere auf Laienrichter (…) nach hieramtlicher Ansicht die geforderte Verurteilungsnähe nicht angenommen werden“ könne, nun auch wieder nicht.
Ein treudeutscher Richter vom Schlage des dritten Parlamentspräsidenten etwa oder ein paar carinthische Kameraden als Schöffen und schon stellt sich ein Landesgericht wider die Verfassung - da frage ich: muss man so ein Urteil in Kärnten politisch riskieren wollen?
Also nach der ersten Geschichte aus dem Sack des im BMJ zu kurz gekommenen Whistleblowers steht´s noch immer Fünf zu Null für´n Kollegen Haidinger.
Wir sind gespannt, was kommt.
Eugen S. • 17.08.09 01:13
Nicht nur der Herr Landeshauptmann, auch unsere Justizministerin kennt unsere Gesetze offenbar nicht und handelt daher nicht wissentlich: Wie in jedem Strafrechtskodex nachlesbar, benötigt man beim Schädigungsvorsatz, keinesfalls eine Schädigung subjektiver Rechte, wie die Frau Justizministerin meint, sondern es genügt eine Schädigung konkreter öffentlicher Rechte.
So begeht etwa jeder Bürgermeister, der seinem Freund entgegen einer Rechtsvorschrift eine Baubewilligung auf Grünland erteilt Amtmissbrauch.
„Das Interesse der Allgemeinheit daran, daß Wohngebäude auf Grünland nur in gesetzlich umschriebenen Ausnahmsfällen errichtet werden, ist ein konkretes öffentliches Recht (Amtsmißbrauch eines Bürgermeisters durch wissentlich mißbräuchliche Erteilung einer gesetzwidrigen Baubewilligung.“ (OGH, Rechtssatznummer RS0071769) http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJR_19801209_OGH0002
Dass zwar der Schutz des Grünlandes aber nicht die Einhaltung von den in Verfassung und Staatsvertrag normierten Minderheitenrechten zu den konkreten öffentlichen Rechten zählen soll, beweist zumindest dass unserer Justiz der Sinn für Humor nicht abhanden gekommen
patriotenrabatt • 17.08.09 21:02
Die rechtliche Beurteilung ist doch ganz einfach:
Der VfGH hat doch mit einem öffentlichen Urteil entschieden. Wo ist da der Interpretationsspielraum?
Haben Dörfler und Co etwa "irrtümlich" angenommen, geltendes Recht besser interpretieren zu können als der VfGH? Ein Banker und Verwaltungsbeamte wissen es besser als der VfGH? Das ist doch lächerlich.
Es ist doch glasklar, dass das Bananenjustiz ist, die hier seit Jahren betrieben wird. Die Bandion-Ortner lächelt braungebrannt in die Kamera und bleibt bei ihrem Kommentarschema von "Expertenkommission" und "aus dem Zusammenhang gerissen". Kommt mir vor wie ein Pfarrer, der auf die Frage, ob in seinem Garten Haschisch angebaut wird, antwortet: "Gott möge uns alle segnen!".
Danke an den Falter, dass diese Vorgänge öffentlich werden. Ob's etwas nützt, wird man sehen. Solange sich die SPÖ von der ÖVP abhängig macht, wird sich daran leider gar nichts ändern.
Norbi • 18.08.09 11:00
Handschellen für die "Öffentliche Hand"!
Zwei der Fälle "aus dem Sack" sind nun bisher veröffentlicht. Es ist sehr spannend, was da noch kommen wird. Wurde nach aufsteigender oder nach fallender Temperatur der "heissen Eisen" gereiht? Ich würde es aufsteigend sortieren.
Ich habe aber keine Illusion, dass das Ende der "Bananenrepublik" schon bald ausgerufen werden könne. Wir werden in den nächsten Wochen letztlich nur einen kleinen Einblick in die real existierenden Rechtsstaatlichkeit erhalten. Diese "Geschichten" der Weisungsabteilung sind ja nur eine Momentaufnahme und auch nur ein kleines Segment von Fällen, deren Verfahren zentralistisch auf dem "korrekten" Dienstweg der Weg "gewiesen" wurde.
Was ist aber mit den Fällen, die so ungeheuerlich sind, dass niemals Akten angelegt würden und wovon wir erst in Geschichtsbüchern in 100 Jahren lesen würden?
Was ist Weiters mit jenen Causen, die auf dem "kleinen Dienstweg" abgehandelt werden, also zwischen Staatsanwaltschaften und Landes- oder Bezirksbehörden und/oder Politik. Oder was ist mit jenen Verleumdungen, Intrigen und Korruptionen zwischen hoheitlich agierenden, bestens "anerkannten" Institutionen und vor Unfähigkeit strotzenden Aufsichtsbehörden oder beispielsweise zwischen Pflegeheimbetreibern und Pflegschaftsrichtern usw. ...
Österreich braucht dringend eine Katharsis und Perestroika in Richtung Demokratie, Transparenz, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechtsschutz. Auf dem Weg dorthin sind diese Veröffentlichungen im Falter wichtige Mosaiksteine und wird es in nächster Zeit nötig sein, Handschellen für die "Öffentliche Hand" klicken zu lassen.
Gerhard Lichtenauer, Österreichische Bürgerinitiative "Daheim statt Heim" http://daheim-statt-heim.at/ Blog: http://katja.at/
Gerhard Lichtenauer • 20.08.09 13:09