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19. Aug 2009

„Treu ergeben“ und „berechtigt erachtet“

Neue Akten aus der Weisungsabteilung zeigen, wie weitere Politiker und sogar ein Richter geschont wurden
“Regelrecht verarscht“ fühlt sich der Verband der Kärntner Slowenen. „Eine hanebüchene Begründung “, ortet der Expräsident des Verfassungsgerichtshofs Karl Korinek. Sein Nachfolger Gerhart Holzinger fordert eine Stellungnahme der Justizministerin. Richtervereinigung und Bundespräsident setzen sich für eine Abschaffung des Weisungsrechts des parteipolitischen Justizministers gegenüber Staatsanwälten ein (siehe Interview Heinz Fischer, Seite 42, Falter 34/2009).
Es ist ein Chor prominenter Kritiker, der vergangene Woche aufjaulte, nachdem der Falter die vertraulichen Politakten der Weisungsabteilung des Justizministeriums in der Causa Ortstafel veröffentlicht hatte.
Anhand von internen Dokumenten wurde erhärtet, was Kritiker stets befürchtet hatten. Politische Verfahren, so klagte ein Informant dem Falter, würden mit vorauseilendem Gespür wegadminis-triert, anstatt unabhängigen Gerichten anvertraut. Im Ortstafelkonflikt etwa wurde BZÖ-Politikern wie Jörg Haider und Gerhard Dörfler zwar vorgeworfen, eine Straftat „objektiv“ gesetzt, doch das Unrecht ihrer Tat „subjektiv“ nicht erkannt zu haben. Das Strafrecht, so eine weitere Begründung, erweise sich in politischen Konflikten außerdem „in keinem Fall als geeignetes Mittel zur Problemlösung“.
Es gibt einen weiteren Vorhabensbericht aus der Weisungsabteilung, in dem diese Argumentation sichtbar wird. In den vergangenen Jahren haben SPÖ- und FPÖ-Politiker das Kärntner BZÖ mehrmals angezeigt, weil Steuergelder für Parteiwerbung verwendet worden sein sollen. Öffentliche Mittel dürfen für staatliche PR-Aktionen ja nur dann verwendet werden, wenn die sachliche Information des Landes – und nicht der Politiker oder ihrer Partei – im Vordergrund steht. Alles andere wäre Untreue.
Haider, so der Vorwurf, schere sich nicht um solch kleinliches Regelwerk. Einmal ermittelte die Staatsanwaltschaft Klagenfurt, weil er Landesmittel für Inserate des FC Austria Kärnten verwendet haben soll. Ein anderes Mal wurde ermittelt, weil Haider offene Briefe schaltete, in denen er mitteilte, dass „gewalttätige Asylwerber bei uns nichts verloren haben“. Haider hatte (rechtswidrig, wie der VfGH kürzlich urteilte) unschuldige Tschetschenen aus Kärnten nach Wien verschoben. Er wollte seine Aktion vor seinen Wählern auch in Inseraten rechtfertigen. Auf Kosten aller Kärntner.
Untreue von Staatsgeldern? Die Staatsanwaltschaft ging diesem Verdacht nach. Allerdings nicht sehr intensiv. Denn wieder


fehlte der „subjektive Vorsatz“. Haider, so der Vorhabensbericht, habe sich nämlich als „berechtigt erachtet“, Steuermittel für seine Eigen-PR zu verwenden. Er war also nicht, er erachtete sich nur als berechtigt.
Und sein Sprecher Stefan Petzner, der die Inserate als Beitragstäter geschaltet haben soll? Wie bei Dörfler findet das Justizministerium den Ausweg: „Es ist davon auszugehen, dass Stefan Petzner bei Befolgung von Anordnungen des promovierten Juristen Dr. Jörg Haider dessen rechtliche Beurteilung der Rechtmäßigkeit nicht infrage stellte und somit keinen Vorsatz auf Leistung eines deliktischen Beitrags zu dessen Untreuehandlungen gefasst hätte.“ Wieder kam der „Blindes-Vertrauen-Notstand“ (Süddeutsche Zeitung) zum Einsatz.
Zurück zu den Ortstafeln. Auch da streut das Justizministerium der Öffentlichkeit Sand in die Augen. Zitate seien im Falter „effekthascherisch und unseriös“ aus dem Zusammenhang gerissen worden, klagte ÖVP-Justizministerin Bandion-Ortner am Donnerstag in einem Hintergrundgespräch mit Journalisten (zu dem sie den Falter trotz unserer mehrmaligen Anfragen absichtlich nicht geladen hatte).
Zunächst stichelte die Justizministerin, ihre rote Vorgängerin habe die Ortstafelakte „liegen gelassen“. Am Dienstag spielte sie den Ball gar dem Bundeskanzler zu. Im Standard versucht Bandion-Ortner den Fall juristisch zu rechtfertigen: Die Kärntner Slowenen hätten schlicht „kein konkretes Recht“ auf Anbringung von zweisprachigen Ortstafeln. Ein Amtsmissbrauch, also eine wissentliche Schädigung von konkreten Rechten, könne schon deshalb nicht vorliegen, weil es keine Rechte gibt.
Die Argumentation der obersten Anklägerin ist erstaunlich. Im Vorhabensbericht zur Ortstafel-Causa liest es sich noch völlig anders. Wörtlich heißt es da: „Auch die zu prüfende Schädigung eines konkreten Rechtes eines anderen ist zu bejahen, kann ein solches konkretes Recht doch sowohl in einem subjektiven Parteienanspruch als auch in einer in der Rechtsordnung festgelegten rechtlichen Maßnahme bestehen, womit der Schaden auch Hoheitsrechte des Staates betreffen kann.“ Die slowenische Volksgruppe habe daher ein „konkretes Recht auf Anbringung zweisprachiger Ortstafeln“. Werden diese nicht aufgestellt, so sei „Artikel 7 des Staatsvertages von Wien und des Volksgruppengesetzes verletzt“. Und weiter: „Wird von einem Vorgesetzten die Weisung erteilt, eine verfassungswidrige Verordnung zu erlassen, so kann dies auch den Vorgesetzten nach § 302 StGB (Amtsmissbrauch) allenfalls als unmittelbaren Täter verantwortlich machen.“
Die Sache scheint – bis zur Seite 160 des Vorhabensberichts – also klar. Haider und Dörfler sind dran. Doch auf Seite 170 befindet sich der Notausgang. Gerhard Dörfler, der Verfassungsrichter als „Kasperln“ brüskierte, verfüge leider „über keine juristische Ausbildung“. Er sei „seinem Mentor Dr. Haider treu ergeben“ gewesen und habe „dessen Ideen bedingungslos um(ge)setzt“. Ergebnis: „Fraglich bleibt daher, ob er die strafrechtliche Tragweite seiner Handlungen (…) einzuschätzen vermochte.“
Fraglich bleibt also auch, wie es um die Verantwortung des Mentors Jörg Haider bestellt war? Die Begründung des Justizministeriums: Haider sei zwar, anders als Dörfler, ein exzellenter Verfassungsrechtler, er habe aber auf seinen Mentor, den betagten Jusprofessor Günther Winkler vertraut. Dieser hatte (als einziger Verfassungsrechtler) das Ortstafelurteil des VfGH scharf kritisiert und Haider dazu angeleitet, die Ortstafelerkenntnisse nicht umzusetzen. Das Problem bei der Argumentation: Winkler wurde nie befragt. Er erklärt heute, mit Haider nur einmal „am Rande“ über die Ortstafeln diskutiert zu haben.
Für die Staatsanwaltschaft dennoch ein Grund, das unabhängige Gericht auszuschalten. Denn „im Zweifel“ müsse man Haider eine „innere Einstellung“ zubilligen, die „noch rechtsförmig“ sei.
Wir lernen: Wenn ein Rechtsprofessor (angeblich) grünes Licht gibt, dürfen sich Bürger beim Rechtsbruch auf ihn berufen. Selbst dann, wenn Österreichs Höchstgerichte das Gegenteil vorschreiben. Die solcherart „verarschten“ Slowenen wollen nun den Fall einem Richtersenat vorlegen, damit dieser die Staatsanwaltschaft zu einer Anklage zwinge.
Eine breite Debatte über die Politisierung der Staatsanwaltschaften wäre notwendig. Denn nicht nur Politiker werden verschont, auch Richterkollegen, die von Polizeichefs und Kronzeugen schwer belastet werden (siehe Fall 2, Seite17, Falter 34/2009).
Doch Justizministerin Claudia Bandion-Ortner bunkert sich zunehmend ein und beklagt in der Presse, sie sei „Freiwild der Medien“, anstatt das kritische Gespräch zu suchen. Zwar setzte sie einen „Expertenrat“ ein, um die Arbeit der Weisungsabteilung zu „evaluieren“. Doch den Falter, jenes Medium, das die Missstände aufdeckte, schüttet sie an, den Whistle-blower, der nur Unsitten aufdeckte, lässt sie wie einen Kriminellen verfolgen.
Vielleicht sollte sich Bandion-Ortner ja einfach nur an ein Interview erinnern, dass sie als Strafrichterin dem News-Aufdecker Alfred Worm im Jahr 2001 gab. Damals, als Politiker die Ermittlungen in der FPÖ-Spitzelaffäre abwürgten und tausende Richter gegen politischen Druck protestierten, forderte sie: „Das Weisungsrecht gehört endlich abgeschafft.“

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  1. Mag. Ingrid Moschik
    1. Januar 1970, 00:00 | #1

    Sehr geehrtes Falter-Redaktionsteam!
    Als kritisches Blatt ist der “Falter” bekannt und geschätzt. Auch als Kunstblatt für mich als Fotokonzeptkünstlerin.
    Auf einen Missbrauch, ich nenne diesen “Verwaltungsunschärfe” aufkosten der Bürger aber muss ich leider hinweisen.
    Die Rechte von uns Bürgern werden von gewissen Behörden eingespart. “Öffentliche Urkunden” gehen “unten ohne” (dh. ohne Unterschrift und Stempel) raus und sind für die Betroffenen absolut nichtige (wertlose) Papiere, die weder rechtsmitteltauglich noch prozesstauglich sind.
    Auf diese listige Art und Weise verliert derjenige Betroffene (Arbeitnehmer z.B) nicht nur seine erworbenen, sondern auch seine absoluten Rechte.
    Damit aber nimmt der Staat mit seiner “Verwaltungsunschärfe” (anstatt “Unterschriftlichkeit” und Rechtssicherheit) unerlaubten Zugriff auf das Volksvermögen und man könnte hier den Behörden eine illegale Bereicherungsstrategie unterstellen (vgl. auch Missbrauchsfälle am BG Dornbirn bgl. Testamentenfälschungen bei Besachwalterten Verstorbenen).
    Es besteht der Verdacht, dass Dornbirn überall in Österreich sein könnte.
    Wer kontrolliert die Justiz?
    Wenn sie sich nur selbst kontrolliert, dann laufen die Gefahr, die eine Kontrolle beantragen, besachwaltert zu werden.
    Ist Österreich eine Bananenrepublik?
    Mag.Ingrid Moschik

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