Kommentare zu Fall eins: die abgewürgten Ortstafel-Ermittlungen Ver 3.0 2011-05-29T22:39:13Z http://www.florianklenk.com/2009/08/11/fall-eins-die-abgewurgten-ortstafel-ermittlungen/feed/ WordPress Von: Andreas Andreas http://altneu.han-solo.net/wordpress/2009/08/11/fall-eins-die-abgewurgten-ortstafel-ermittlungen/#comment-3643 1970-01-01T00:00:00Z 1970-01-01T00:00:00Z Danke an den verantwortungsbewussten Spender der Akten und Gratulation für den guten Artikel. Vielleicht ändert sich unter dem — hoffentlich nicht ausbleibenden — öffentlichen Druck etwas an dieser unerträglichen Situation!

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Von: Tarek Tarek http://altneu.han-solo.net/wordpress/2009/08/11/fall-eins-die-abgewurgten-ortstafel-ermittlungen/#comment-3644 1970-01-01T00:00:00Z 1970-01-01T00:00:00Z Eine riesen Schweinerei! Ich hoffe dass alle Fälle neu aufgerollt werden (können?!) und die Leute Ihre gerechte Strafe erhalten!
Doch zuvor müsste man die Drahtzieher dieser korrupten Machenschaften einsperren und niemehr in solche Positionen bringen!

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Von: Thomas Thomas http://altneu.han-solo.net/wordpress/2009/08/11/fall-eins-die-abgewurgten-ortstafel-ermittlungen/#comment-3645 1970-01-01T00:00:00Z 1970-01-01T00:00:00Z Sehr geehrter Herr Klenk,
in Anbetracht Ihrer angeblich vorhanden, juristischen Bildung, ist dieser Artikel eine ziemliche Enttäuschung. Denn wenn Ihnen die Tatbestandsmerkmale des Deliktes “Mißbrauch der Amtsgewalt” bekannt wären, so müssten Sie erkennen, dass eine strafrechtliche Verurteilung von zumindest 2 dieser 3 Personen – unter Zugrundelegung des mutmaßlichen Sachverhaltes – tatsächlich äußerst unwahrscheinlich wäre.
Hier ein Rechtssatz des OGH zur Tatbestandsvoraussetzung der “Wissentlichkeit”:
“Auch wenn die Überzeugung eines Beamten, sich noch innerhalb seiner gesetzlichen Befugnisse zu bewegen, auf einer abwegigen Rechtsmeinung oder einem vorwerfbaren Irrtum beruht, bleibt in subjektiver Beziehung für die Annahme einer Wissentlichkeit des Befugnismißbrauches kein Raum.”
Die Amtshandlungen der 3 genannten Personen wurden auf Basis der von Dr. Haider bauftragten Rechtsgutachten vorgenommen, sodass ein “wissentlicher” Amtsmissbrauch iSd § 302 Abs 1 StGB wohl mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließen ist. Insofern halte ich es auch für keinen großen Skandal, wenn hier keine Anklagen erhoben werden, wobei die o.a. Begründung im letzten Absatz natürlich ein Hohn ist (und der VfGH hier auch zurecht um Aufklärung ersucht).
Angesichts dieser Prämissen hätten Sie sich solch süffisante Bemerkungen wie “Wer das Recht missachtet, um Karriere zu machen, bleibt vor Strafe verschont.” wohl lieber sparen sollen, da diese fast so dämlich sind wie der bereits mehrfach in diesem Zusammenhang gelesene Spruch “Unwissenheit schützt vor Strafe nicht”, der in diesem Falll eben genau nicht zutrifft.
Ich hoffe jedenfalls, dass Sie bei den künftigen “Fällen”, etwas seriöser berichten werden und nicht – wie dieser erste Teil befürchten lässt – den Versuchungen des hirnlosen Sensationsjournalismuses erliegen (was ich von Ihnen in dieser Form bis dato auch nicht gewohnt war).
Beste Grüße
Thomas
P.S.: Ich nehme an, Ihnen ist schon klar, dass Sie von diesem anonymen “Aktenüberbringer” politisch instrumentalisiert werden – ist aber vermutlich egal, wenn man die Möglichkeit sieht, mit Sensationsenthüllungen mehr Ausgaben zu verkaufen.

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Von: patriotenrabatt patriotenrabatt http://altneu.han-solo.net/wordpress/2009/08/11/fall-eins-die-abgewurgten-ortstafel-ermittlungen/#comment-3646 1970-01-01T00:00:00Z 1970-01-01T00:00:00Z Nicht nur der Herr Landeshauptmann, auch unsere Justizministerin kennt unsere Gesetze offenbar nicht und handelt daher nicht wissentlich: Wie in jedem Strafrechtskodex nachlesbar, benötigt man beim Schädigungsvorsatz, keinesfalls eine Schädigung subjektiver Rechte, wie die Frau Justizministerin meint, sondern es genügt eine Schädigung konkreter öffentlicher Rechte.
So begeht etwa jeder Bürgermeister, der seinem Freund entgegen einer Rechtsvorschrift eine Baubewilligung auf Grünland erteilt Amtmissbrauch.
„Das Interesse der Allgemeinheit daran, daß Wohngebäude auf Grünland nur in gesetzlich umschriebenen Ausnahmsfällen errichtet werden, ist ein konkretes öffentliches Recht (Amtsmißbrauch eines Bürgermeisters durch wissentlich mißbräuchliche Erteilung einer gesetzwidrigen Baubewilligung.“ (OGH, Rechtssatznummer RS0071769) http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJR_19801209_OGH0002
Dass zwar der Schutz des Grünlandes aber nicht die Einhaltung von den in Verfassung und Staatsvertrag normierten Minderheitenrechten zu den konkreten öffentlichen Rechten zählen soll, beweist zumindest dass unserer Justiz der Sinn für Humor nicht abhanden gekommen

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Von: Norbi Norbi http://altneu.han-solo.net/wordpress/2009/08/11/fall-eins-die-abgewurgten-ortstafel-ermittlungen/#comment-3647 1970-01-01T00:00:00Z 1970-01-01T00:00:00Z Die rechtliche Beurteilung ist doch ganz einfach:
Der VfGH hat doch mit einem öffentlichen Urteil entschieden. Wo ist da der Interpretationsspielraum?
Haben Dörfler und Co etwa “irrtümlich” angenommen, geltendes Recht besser interpretieren zu können als der VfGH? Ein Banker und Verwaltungsbeamte wissen es besser als der VfGH? Das ist doch lächerlich.
Es ist doch glasklar, dass das Bananenjustiz ist, die hier seit Jahren betrieben wird. Die Bandion-Ortner lächelt braungebrannt in die Kamera und bleibt bei ihrem Kommentarschema von “Expertenkommission” und “aus dem Zusammenhang gerissen”. Kommt mir vor wie ein Pfarrer, der auf die Frage, ob in seinem Garten Haschisch angebaut wird, antwortet: “Gott möge uns alle segnen!”.
Danke an den Falter, dass diese Vorgänge öffentlich werden. Ob’s etwas nützt, wird man sehen. Solange sich die SPÖ von der ÖVP abhängig macht, wird sich daran leider gar nichts ändern.

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Von: Gerhard Lichtenauer Gerhard Lichtenauer http://katja.at http://altneu.han-solo.net/wordpress/2009/08/11/fall-eins-die-abgewurgten-ortstafel-ermittlungen/#comment-3648 1970-01-01T00:00:00Z 1970-01-01T00:00:00Z Handschellen für die “Öffentliche Hand”!
Zwei der Fälle “aus dem Sack” sind nun bisher veröffentlicht. Es ist sehr spannend, was da noch kommen wird. Wurde nach aufsteigender oder nach fallender Temperatur der “heissen Eisen” gereiht? Ich würde es aufsteigend sortieren.
Ich habe aber keine Illusion, dass das Ende der “Bananenrepublik” schon bald ausgerufen werden könne. Wir werden in den nächsten Wochen letztlich nur einen kleinen Einblick in die real existierenden Rechtsstaatlichkeit erhalten. Diese “Geschichten” der Weisungsabteilung sind ja nur eine Momentaufnahme und auch nur ein kleines Segment von Fällen, deren Verfahren zentralistisch auf dem “korrekten” Dienstweg der Weg “gewiesen” wurde.
Was ist aber mit den Fällen, die so ungeheuerlich sind, dass niemals Akten angelegt würden und wovon wir erst in Geschichtsbüchern in 100 Jahren lesen würden?
Was ist Weiters mit jenen Causen, die auf dem “kleinen Dienstweg” abgehandelt werden, also zwischen Staatsanwaltschaften und Landes- oder Bezirksbehörden und/oder Politik. Oder was ist mit jenen Verleumdungen, Intrigen und Korruptionen zwischen hoheitlich agierenden, bestens “anerkannten” Institutionen und vor Unfähigkeit strotzenden Aufsichtsbehörden oder beispielsweise zwischen Pflegeheimbetreibern und Pflegschaftsrichtern usw. …
Österreich braucht dringend eine Katharsis und Perestroika in Richtung Demokratie, Transparenz, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechtsschutz. Auf dem Weg dorthin sind diese Veröffentlichungen im Falter wichtige Mosaiksteine und wird es in nächster Zeit nötig sein, Handschellen für die “Öffentliche Hand” klicken zu lassen.
Gerhard Lichtenauer, Österreichische Bürgerinitiative “Daheim statt Heim” http://daheim-statt-heim.at/ Blog: http://katja.at/

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