„Das ist totes Recht“
Walter Geyer, Chef der Korruptionsstaatsanwaltschaft, über das rückschrittliche neue Antikorruptionsgesetz (für Falter)
Herr Staatsanwalt Geyer, das Justizministerium plant das neue Korruptionsgesetz zu reformieren. Sind Sie damit zufrieden?
Walter Geyer: Nein. Wir sind kürzlich zwei Schritte vorausgegangen. Nun gehen wir wieder einen zurück.
Was stört Sie?
Geyer: Die Bestimmungen über das Anfüttern von Amtsträgern, also die Gewährung kleiner Vorteile, um ihre Gunst zu gewinnen, waren sehr strikt und sehr rigide – ein großer Personenkreis war davon umfasst. Das war ein Fortschritt. Nun werden die Bestimmungen zum toten Recht erklärt. Die Vertreter von staatsnahen Betrieben dürfen nun wieder „angefüttert“ werden.
Ein Argument dafür war die große Rechtsunsicherheit. Niemand wusste, ob man einen ORF-Journalisten oder den Amtstierarzt auf einen Kaffee einladen darf.
Geyer: Die Verunsicherung ist nachvollziehbar. Die unterste Grenze beim Anfüttern war nicht klar geregelt. Anstatt hier nachzuschärfen, werden gleich ganze Personenkreise, etwa Manager von ÖBB, Asfinag oder Ärzte ausgegliederter Spitäler, komplett ausgenommen.
Es wird nicht nachgeschärft, sondern entschärft.
Geyer: Ganz genau.
Hat sich die Wirtschaft durchgesetzt?
Geyer: Wirtschaftliche Interessen spielen nun sicherlich eine wichtigere Rolle. Es geht aber auch um eine viel grundsätzlichere Frage, der wir uns stellen sollten: Ist Korruptionsbekämpfung ein Herzensanliegen der Politik oder bloß eine Pflichtübung, die man irgendwie absolviert?
Ihre Antwort?
Geyer: Wie hat Österreich reagiert, als es um die Abschaffung der anonymen Sparbücher ging? Oder beobachten Sie die Diskussion über das Bankgeheimnis, das auch Betrüger schützt. Bestechung ausländischer Amtsträger war lange steuerlich absetzbar und daher staatlich subventioniert. Wir sind hier keine europäischen Vorreiter und das ist schade. Was bei uns heute umstritten ist, ist in Deutschland vor zehn Jahren entschieden worden.
Der Rechnungshofpräsident Josef Moser kritisiert, dass Manager staatsnaher Betriebe nun straflos mit kleinen Vorteilen „angefüttert“ werden dürfen. Dies sei nicht zu rechtfertigen, da die Unternehmen öffentliche Gelder verwalten.
Geyer: Ich teile die Kritik und stelle eine weitere Frage: Ist es noch gerechtfertigt, private Wirtschaft und den öffentlichen Bereich total unterschiedlich zu behandeln? Nein. Begonnen hatte es bei den Beamten, sie sollen sich nicht bestechen lassen. Dann wurden auch die leitenden Angestellten der öffentlichen Unternehmungen erfasst, dann, aber nur eingeschränkt, die Manager der Privatwirtschaft. Diese Ausdehnung ist meines Erachtens notwendig, weil von Vertretern großer Firmen in den allermeisten Fällen über fremdes Geld verfügt wird. Sie sollten keine privaten Vorteile aufgrund dienstlicher Tätigkeit einstreifen.
Kommen wir zur Verunsicherung: ORF-Manager Elmar Oberhauser sah sich kürzlich in den Schlagzeilen, weil er bei einer Sportveranstaltung in einer VIP-Loge saß. Ist das wirklich schon kriminell?
Geyer: Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe haben sich nicht bestätigt. Er hatte gar keine unzulässigen Zuwendungen angenommen. Aber losgelöst von diesem Fall möchte ich eines festhalten: Die oft beklagte Verunsicherung in Sachen „Anfütterung“ hat auch positive Seiten. Plötzlich begannen viele im Land darüber nachzudenken, ob das, was bisher Sitte war, diese Freunderlwirtschaft, auch gut ist. Firmen riefen bei uns an und fragten: Welche Zuwendungen sind noch zu rechtfertigen?
Der Blumenstrauß für die Krankenschwester?
Geyer: Der ist völlig unbedenklich.
Der Golddukaten als Dank für die liebevolle Betreuung der Oma?
Geyer: Ist problematisch wie alle Zuwendungen, wenn damit Einfluss ausgeübt werden soll oder könnte.
Kommen wir zum „Kultursponsoring“. Siemens sponsert die Salzburger Festspiele und bekommt dafür ein Kontingent an Freikarten. Diese wurden etwa an hohe Beamte der Stadt Wien verschenkt. Zusätzlich gab es Einladungen ins Luxushotel, Limousinenservice und Galadiner. Nun ist all das wieder erlaubt.
Geyer: Ich verstehe die Sponsoren. Aber ich teile ihre Sicht nicht. Was ist der Sinn des Sponsorings? Die Förderung der Kultur durch private Unternehmen. Warum aber werden dann Karten an hohe Beamte und Manager verschenkt und diese „rundumversorgt“? Da drängt sich die Vermutung auf: Zweck dieses Sponsorings ist das Beschenken einflussreicher Leute und nicht die kulturelle Veranstaltung selbst.
Ist es schon strafbar?
Geyer: Wenn zwischen Siemens und den Eingeladenen keine geschäftliche Beziehung besteht, wohl nicht. Doch solche Personen werden ja selten eingeladen.
Manche Würdenträger müssen aber bei kulturellen Veranstaltungen ihr Amt repräsentieren.
Geyer: Das würde unter zulässige Repräsentation fallen, könnte aber auch die Republik bezahlen. Das Geld soll ja der Kultur zukommen.
Kommen wir von der Freunderlwirtschaft zur Großkorruption. Sie beklagen das Fehlen von Kronzeugenregelungen und den mangelnden Schutz von Hinweisgebern, sogenannten „Whistleblowern“.
Geyer: Ja, beides wäre wichtig. Im Wettbewerbsrecht ist die Kronzeugenregelung eine Erfolgsstory. Alle großen Kartellabsprachen wurden aufgedeckt, weil Unternehmen ausgepackt haben und dafür keine oder weniger Strafe zahlen mussten. Dieser Schritt wäre auch bei der Großkorruption – etwa im Bauwesen – überfällig. Er hätte destabilisierenden und abschreckenden Charakter. Keiner könnte mehr darauf vertrauen, dass Bestechungen ungeahndet bleiben. In Deutschland wurde vor kurzem eine Kronzeugenregelung beschlossen.
Wie aber kann man „Whistleblower“ schützen? Sie haben Angst, ihren Job und ihre Existenz zu verlieren, wollen aber auch nicht weiter bei kriminellen Machenschaften ihrer Kollegen zusehen.
Geyer: Bei uns war kürzlich ein Mann wegen einer Rechtsauskunft. Er deutete an, dass sich ein Beamter ständig mit sogenannten „Kickbacks“ bestechen ließ. Doch er wagte nicht auszupacken, hatte Angst um seine Existenz. Auch hier zeigt ein Blick ins Ausland neue Wege. Das Landeskriminalamt Niedersachsen etwa hat ein ausgefeiltes System entwickelt. Ein Hinweisgeber kann bei den Behörden einen anonymen Postkasten einrichten und so mit diesen kommunizieren. Bei uns würden einige Praktiken schlagartig aufhören, wenn wir so ein System hätten. Der Europarat hat wohl Recht, Österreich befindet sich in „einem frühen Stadium des Kampfes gegen die Korruption“.
Walter Geyer, Chef der Korruptionsstaatsanwaltschaft, über das rückschrittliche neue Antikorruptionsgesetz (für Falter)
Herr Staatsanwalt Geyer, das Justizministerium plant das neue Korruptionsgesetz zu reformieren. Sind Sie damit zufrieden?
Walter Geyer: Nein. Wir sind kürzlich zwei Schritte vorausgegangen. Nun gehen wir wieder einen zurück.
Was stört Sie?
Geyer: Die Bestimmungen über das Anfüttern von Amtsträgern, also die Gewährung kleiner Vorteile, um ihre Gunst zu gewinnen, waren sehr strikt und sehr rigide – ein großer Personenkreis war davon umfasst. Das war ein Fortschritt. Nun werden die Bestimmungen zum toten Recht erklärt. Die Vertreter von staatsnahen Betrieben dürfen nun wieder „angefüttert“ werden.
Ein Argument dafür war die große Rechtsunsicherheit. Niemand wusste, ob man einen ORF-Journalisten oder den Amtstierarzt auf einen Kaffee einladen darf.
Geyer: Die Verunsicherung ist nachvollziehbar. Die unterste Grenze beim Anfüttern war nicht klar geregelt. Anstatt hier nachzuschärfen, werden gleich ganze Personenkreise, etwa Manager von ÖBB, Asfinag oder Ärzte ausgegliederter Spitäler, komplett ausgenommen.
Es wird nicht nachgeschärft, sondern entschärft.
Geyer: Ganz genau.
Hat sich die Wirtschaft durchgesetzt?
Geyer: Wirtschaftliche Interessen spielen nun sicherlich eine wichtigere Rolle. Es geht aber auch um eine viel grundsätzlichere Frage, der wir uns stellen sollten: Ist Korruptionsbekämpfung ein Herzensanliegen der Politik oder bloß eine Pflichtübung, die man irgendwie absolviert?
Ihre Antwort?
Geyer: Wie hat Österreich reagiert, als es um die Abschaffung der anonymen Sparbücher ging? Oder beobachten Sie die Diskussion über das Bankgeheimnis, das auch Betrüger schützt. Bestechung ausländischer Amtsträger war lange steuerlich absetzbar und daher staatlich subventioniert. Wir sind hier keine europäischen Vorreiter und das ist schade. Was bei uns heute umstritten ist, ist in Deutschland vor zehn Jahren entschieden worden.
Der Rechnungshofpräsident Josef Moser kritisiert, dass Manager staatsnaher Betriebe nun straflos mit kleinen Vorteilen „angefüttert“ werden dürfen. Dies sei nicht zu rechtfertigen, da die Unternehmen öffentliche Gelder verwalten.
Geyer: Ich teile die Kritik und stelle eine weitere Frage: Ist es noch gerechtfertigt, private Wirtschaft und den öffentlichen Bereich total unterschiedlich zu behandeln? Nein. Begonnen hatte es bei den Beamten, sie sollen sich nicht bestechen lassen. Dann wurden auch die leitenden Angestellten der öffentlichen Unternehmungen erfasst, dann, aber nur eingeschränkt, die Manager der Privatwirtschaft. Diese Ausdehnung ist meines Erachtens notwendig, weil von Vertretern großer Firmen in den allermeisten Fällen über fremdes Geld verfügt wird. Sie sollten keine privaten Vorteile aufgrund dienstlicher Tätigkeit einstreifen.
Kommen wir zur Verunsicherung: ORF-Manager Elmar Oberhauser sah sich kürzlich in den Schlagzeilen, weil er bei einer Sportveranstaltung in einer VIP-Loge saß. Ist das wirklich schon kriminell?
Geyer: Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe haben sich nicht bestätigt. Er hatte gar keine unzulässigen Zuwendungen angenommen. Aber losgelöst von diesem Fall möchte ich eines festhalten: Die oft beklagte Verunsicherung in Sachen „Anfütterung“ hat auch positive Seiten. Plötzlich begannen viele im Land darüber nachzudenken, ob das, was bisher Sitte war, diese Freunderlwirtschaft, auch gut ist. Firmen riefen bei uns an und fragten: Welche Zuwendungen sind noch zu rechtfertigen?
Der Blumenstrauß für die Krankenschwester?
Geyer: Der ist völlig unbedenklich.
Der Golddukaten als Dank für die liebevolle Betreuung der Oma?
Geyer: Ist problematisch wie alle Zuwendungen, wenn damit Einfluss ausgeübt werden soll oder könnte.
Kommen wir zum „Kultursponsoring“. Siemens sponsert die Salzburger Festspiele und bekommt dafür ein Kontingent an Freikarten. Diese wurden etwa an hohe Beamte der Stadt Wien verschenkt. Zusätzlich gab es Einladungen ins Luxushotel, Limousinenservice und Galadiner. Nun ist all das wieder erlaubt.
Geyer: Ich verstehe die Sponsoren. Aber ich teile ihre Sicht nicht. Was ist der Sinn des Sponsorings? Die Förderung der Kultur durch private Unternehmen. Warum aber werden dann Karten an hohe Beamte und Manager verschenkt und diese „rundumversorgt“? Da drängt sich die Vermutung auf: Zweck dieses Sponsorings ist das Beschenken einflussreicher Leute und nicht die kulturelle Veranstaltung selbst.
Ist es schon strafbar?
Geyer: Wenn zwischen Siemens und den Eingeladenen keine geschäftliche Beziehung besteht, wohl nicht. Doch solche Personen werden ja selten eingeladen.
Manche Würdenträger müssen aber bei kulturellen Veranstaltungen ihr Amt repräsentieren.
Geyer: Das würde unter zulässige Repräsentation fallen, könnte aber auch die Republik bezahlen. Das Geld soll ja der Kultur zukommen.
Kommen wir von der Freunderlwirtschaft zur Großkorruption. Sie beklagen das Fehlen von Kronzeugenregelungen und den mangelnden Schutz von Hinweisgebern, sogenannten „Whistleblowern“.
Geyer: Ja, beides wäre wichtig. Im Wettbewerbsrecht ist die Kronzeugenregelung eine Erfolgsstory. Alle großen Kartellabsprachen wurden aufgedeckt, weil Unternehmen ausgepackt haben und dafür keine oder weniger Strafe zahlen mussten. Dieser Schritt wäre auch bei der Großkorruption – etwa im Bauwesen – überfällig. Er hätte destabilisierenden und abschreckenden Charakter. Keiner könnte mehr darauf vertrauen, dass Bestechungen ungeahndet bleiben. In Deutschland wurde vor kurzem eine Kronzeugenregelung beschlossen.
Wie aber kann man „Whistleblower“ schützen? Sie haben Angst, ihren Job und ihre Existenz zu verlieren, wollen aber auch nicht weiter bei kriminellen Machenschaften ihrer Kollegen zusehen.
Geyer: Bei uns war kürzlich ein Mann wegen einer Rechtsauskunft. Er deutete an, dass sich ein Beamter ständig mit sogenannten „Kickbacks“ bestechen ließ. Doch er wagte nicht auszupacken, hatte Angst um seine Existenz. Auch hier zeigt ein Blick ins Ausland neue Wege. Das Landeskriminalamt Niedersachsen etwa hat ein ausgefeiltes System entwickelt. Ein Hinweisgeber kann bei den Behörden einen anonymen Postkasten einrichten und so mit diesen kommunizieren. Bei uns würden einige Praktiken schlagartig aufhören, wenn wir so ein System hätten. Der Europarat hat wohl Recht, Österreich befindet sich in „einem frühen Stadium des Kampfes gegen die Korruption“.

