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Archiv für Juli 2009
29. Jul 2009

Das Horrorhaus

In Wien-Wieden tobt ein brutaler Machtkampf um ein Zinshaus. Der Fall zeigt die Not schikanierter Mieter und die dunklen Seiten der Wiener Immobilienbranche (für Falter)
Horrorhaus.pngVergangene Woche, als der Orkan den Regen durch die Stadt peitschte, klirrt es auch in der Favoritenstraße. Auf Hausnummer 21, wo die Auslagen mit Kartons abgedeckt sind, kracht eine Auslagenscheibe auf den Gehsteig und gibt den Blick frei auf die Welt dahinter. In verwaisten Geschäftslokalen stehen mitten in einer Baustelle zwei rosa Campingbetten. Im Lichtschein einer Glühlampe rücken vier bullige Männer ihre Baseballkappen zurecht. Sie verbringen hier ihre Nächte. Aber sie schlafen nicht. Sie sagen: „Wir bewachen das Haus.“ Es ist ein Horrorhaus.
Wer es betritt, der stößt auf eine abenteuerliche Geschichte von Ausbeutung, Wucher und Spekulation. Sie erzählt auch von der Machtlosigkeit des Rechts und von der Not schikanierter Mieter. Es ist kein exemplarischer Fall, und dennoch nimmt ihn das Rathaus ernst. Martin Orner, ein Beamter des Wiener Wohnbaustadtrats, betreut seit 14 Jahren Opfer von Spekulanten. Er sagt: „Solche Mafiamethoden kannten wir in dieser Stadt bislang nicht.“
Auf den ersten Blick ist das Haus Favoritenstraße 21 nur eines dieser unscheinbaren Bürgerhäuser aus dem 19. Jahrhundert. Es steht in bester Lage, nur ein paar Schritte vom noblen Privatgymnasium Theresianum entfernt. Aber die Geschäfte sind verlassen, die Wohnungen in miserablem Zustand.
Das Gebäude hat schon vieles erlebt. Eine 89 Jahre alte Bewohnerin erzählt von Kriegsbomben, die hier detonierten, und von den Russen, die nach der Befreiung Wiens einquartiert wurden. Hausmeister schleppten Wasser für das Gangklo in Holzbottichen aus der Bassena heran. Die Russen von einst, sagen die Alten hier, seien harmlos gewesen, verglichen mit den „Russen“, die jetzt das Haus besitzen. Kaum einer, der sich nicht fürchtet, delogiert zu werden.
Wer die Zustände

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23. Jul 2009

„Servus! Anbei alle Daten“

Ermittlungsakten des Innenministeriums zeigen das wahre Ausmaß der Kasachen-Affäre: Spitzenpolizisten, SPÖ-Politiker und ehemalige Heeresagenten arbeiteten für kasachische Spione. Es geht um Entführungen, Datenverrat und Atomschmuggel (für Falter)
Das erste Mal wollten sie ihn am 17. Juli 2008 entführen. Sie parkten ihren Kombi vor Alnur Mussajews Haus im ersten Bezirk und warteten auf den kleingewachsenen Asiaten. „Guten Morgen, Alnur!“, sagte ein Unbekannter: „Präsident Nursultan Nasarbajew lädt dich nach Kasachstan ein.“
Der Unbekannte deutete auf das Auto, dessen Scheiben mit Folie abgedunkelt waren. „Wir fahren auf Urlaub! Schau in unseren Kofferraum!“, sagte der Mann zu Mussajew. Als zwei weitere Männer erschienen, eilte Mussajew davon. Der Unbekannte, so gibt Mussajew später zu Protokoll, hätte ein typisches Geheimdienstgesicht gehabt. Mussajew muss es wissen, war er doch selbst einst Chef des gefürchteten kasachischen Geheimdienstes KNB.
Den zweiten Entführungsversuch unternahmen Unbekannte am 22. September.
Alnur Mussajew spazierte gerade mit seiner Freundin vor dem Wiener Landesgericht. Drei Männer, „vielleicht war einer ein Tatare“, erzählte Mussajew später den Ermittlern, seien „blitzschnell zu uns gelaufen“.
Mussajew und seine Freundin sprangen in ihren Wagen, versuchten diesen von innen vergeblich zu verriegeln. Die Agenten rissen die Tür auf, einer soll seiner Freundin angeblich ins Gesicht geschlagen haben. „Einer hat mir sofort die Pistole auf den Kopf gesetzt“, berichtet Mussajew. Der Mann habe abgedrückt, aber die Waffe sei nicht geladen gewesen.
Erneut gelingt Mussajew die Flucht. Die Gewalt gegen die Freundin, glaubt er, sei ein Hinweis darauf, dass es sich bei den Angreifern um Agenten des kasachischen Geheimdienstes KNB handle.
Noch ein dritter Entführungsversuch ist aktenkundig. Am 26. August 2008, so vermerkt ein Polizeiprotokoll, wurden „zwei bewaffnete Täter“ dabei beobachtet, wie sie einen Kasachen in der Donaustadt entführen wollten. „Die Tathandlung“, so das Protokoll, „soll laut Bundesamt für Verfassungsschutz dem Russenmilieu zuzuordnen sein.“
Die Täter flüchten. Der Streifenwagen „Tasso 1“ sowie der Hubschrauber „Libelle“ nehmen erfolglos die Verfolgungsjagd auf.
Drei Entführungsversuche

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17. Jul 2009

Erklär mir den Geheimdienstskandal!

Was ist los im Parlament? Wer bespitzelt wen? Wer ist ein kasachischer Agent? Und welche Geheimdienste gibt es überhaupt?
Der ORF hat mich dazu interviewt. Das Interview auf FM4 findet sich hier.

14. Jul 2009

Die Spitzelpolitiker

Die Spitzelaffäre im Hohen Haus ist so aufklärungsbedürftig, wie ihre Akteure scheinheilig sind: Parlamentarier missbrauchen geheime Daten und inszenieren sich als Überwachungsopfer. Der Dritte Nationalratspräsident veröffentlicht „exklusiv“ die Mails eines grünen Abgeordneten
Die Immunität der Abgeordneten? „Ein Relikt der Monarchie.“ Lauschangriff und Rasterfahndung? „Müssen ohne richterliche Genehmigung rascher eingesetzt werden.“ Die Rufdatenrückerfassung? „Je weiter diese zurückreicht, desto besser.“
Dies forderten Peter Westenthalers Parteien, die FPÖ und das BZÖ, in Parteipresseaussendungen aus den Jahren 2002 bis 2008.
Wie sich die Zeiten ändern. Vergangenen Donnerstag feierte Westenthaler, der vorbestrafte Sicherheitssprecher des BZÖ, einen kolossalen Erfolg. Er ortete den „größten Justizskandal der Zweiten Republik“ und forderte einen Untersuchungsausschuss. In wenigen Stunden war dieser einstimmig beschlossen.
Der Grund: Richter hatten jene Überwachungsmaßnahmen angeordnet, die Westenthaler einst selbst eingefordert und mitbeschlossen hatte. Diesmal ging es allerdings nicht gegen irgendeinen unbescholtenen Bürger, sondern gegen Westenthaler selbst. „Die Machenschaften wildgewordener Staatsanwälte“ müssten nun untersucht und ihr „Saustall aufgeräumt werden“, sagt Westenthaler heute.
Fast stündlich jagen nun neue Vorwürfe durch die Medien. Nicht nur gegen Borstenvieh im Talar richtet sich der Zorn. Von kasachischen Spionen und ihren Handlangern im blauen Klub ist die Rede und von grünen „Spitzelnetzwerken“. Auch Grüne und Blaue wollen Schnüffelopfer sein. Andreas Unterberger, Chefredakteur der Wiener Zeitung, behauptet gar, „die stramm rot geführten“ Wiener Staatsanwälte seien „zur Gefahr für den Rechtsstaat“ geworden und übersieht dabei, dass der damals verantwortliche Leiter der Behörde, Otto Schneider, ein Konservativer ist.
Nicht nur Unterberger verliert die Orientierung in diesem Dickicht an Vorwürfen, durch welches schon heute ein paar Schneisen geschlagen werden können. Sie geben den Blick frei auf die Scheinheiligkeit der Politiker, aber auch auf ernste Anschläge auf die Grundrechte aller Bürger. Es geht um die Frage, ob Mandatare wirklich über den Gesetzen stehen sollen und wie sie es selbst mit dem Datenschutz halten.
Vor allem aber ist hier zu klären, warum der Dritte Parlamentspräsident Martin Graf die geheimen E-Mails des grünen Abgeordneten Karl Öllinger „exklusiv“ auf seiner Website veröffentlicht.
Auch das Innenministerium hat einen Erklärungsnotstand. Subtil unterstellt es in einem neuen Bericht dem blauen Abgeordneten Harald Vilimsky eine Komplizenschaft mit kasachischen Geheimdienstlern, ohne mit ihm auch nur ein Wort darüber zu reden. Schließlich zeigt die Affäre die Nöte von Beamten und sogenannten Whistleblowern, die mit Politikern kommunizieren, um Missstände aufzudecken – und die dafür plötzlich kriminalisiert werden. Aber alles der Reihe nach.
Der Fall Westenthaler

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08. Jul 2009

„Das ist totes Recht“

Walter Geyer, Chef der Korruptionsstaatsanwaltschaft, über das rückschrittliche neue Antikorruptionsgesetz (für Falter)
Herr Staatsanwalt Geyer, das Justizministerium plant das neue Korruptionsgesetz zu reformieren. Sind Sie damit zufrieden?
Walter Geyer: Nein. Wir sind kürzlich zwei Schritte vorausgegangen. Nun gehen wir wieder einen zurück.
Was stört Sie?
Geyer: Die Bestimmungen über das Anfüttern von Amtsträgern, also die Gewährung kleiner Vorteile, um ihre Gunst zu gewinnen, waren sehr strikt und sehr rigide – ein großer Personenkreis war davon umfasst. Das war ein Fortschritt. Nun werden die Bestimmungen zum toten Recht erklärt. Die Vertreter von staatsnahen Betrieben dürfen nun wieder „angefüttert“ werden.
Ein Argument dafür war die große Rechtsunsicherheit. Niemand wusste, ob man einen ORF-Journalisten oder den Amtstierarzt auf einen Kaffee einladen darf.

Geyer: Die Verunsicherung ist nachvollziehbar. Die unterste Grenze beim Anfüttern war nicht klar geregelt. Anstatt hier nachzuschärfen, werden gleich ganze Personenkreise, etwa Manager von ÖBB, Asfinag oder Ärzte ausgegliederter Spitäler, komplett ausgenommen.
Es wird nicht nachgeschärft, sondern entschärft.
Geyer: Ganz genau.
Hat sich die Wirtschaft durchgesetzt?
Geyer: Wirtschaftliche Interessen spielen nun sicherlich eine wichtigere Rolle. Es geht aber auch um eine viel grundsätzlichere Frage, der wir uns stellen sollten: Ist Korruptionsbekämpfung ein Herzensanliegen der Politik oder bloß eine Pflichtübung, die man irgendwie absolviert?
Ihre Antwort?
Geyer: Wie hat Österreich reagiert, als es um die Abschaffung der anonymen Sparbücher ging? Oder beobachten Sie die Diskussion über das Bankgeheimnis, das auch Betrüger schützt. Bestechung ausländischer Amtsträger war lange steuerlich absetzbar und daher staatlich subventioniert. Wir sind hier keine europäischen Vorreiter und das ist schade. Was bei uns heute umstritten ist, ist in Deutschland vor zehn Jahren entschieden worden.
Der Rechnungshofpräsident Josef Moser kritisiert, dass Manager staatsnaher Betriebe nun straflos mit kleinen Vorteilen „angefüttert“ werden dürfen. Dies sei nicht zu rechtfertigen, da die Unternehmen öffentliche Gelder verwalten.
Geyer: Ich teile die Kritik und stelle eine weitere Frage: Ist es noch gerechtfertigt, private Wirtschaft und den öffentlichen Bereich total unterschiedlich zu behandeln? Nein. Begonnen hatte es bei den Beamten, sie sollen sich nicht bestechen lassen. Dann wurden auch die leitenden Angestellten der öffentlichen Unternehmungen erfasst, dann, aber nur eingeschränkt, die Manager der Privatwirtschaft. Diese Ausdehnung ist meines Erachtens notwendig, weil von Vertretern großer Firmen in den allermeisten Fällen über fremdes Geld verfügt wird. Sie sollten keine privaten Vorteile aufgrund dienstlicher Tätigkeit einstreifen.

Kommen wir zur Verunsicherung: ORF-Manager Elmar Oberhauser sah sich kürzlich in den Schlagzeilen, weil er bei einer Sportveranstaltung in einer VIP-Loge saß. Ist das wirklich schon kriminell?

Geyer: Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe haben sich nicht bestätigt. Er hatte gar keine unzulässigen Zuwendungen angenommen. Aber losgelöst von diesem Fall möchte ich eines festhalten: Die oft beklagte Verunsicherung in Sachen „Anfütterung“ hat auch positive Seiten. Plötzlich begannen viele im Land darüber nachzudenken, ob das, was bisher Sitte war, diese Freunderlwirtschaft, auch gut ist. Firmen riefen bei uns an und fragten: Welche Zuwendungen sind noch zu rechtfertigen?
Der Blumenstrauß für die Krankenschwester?
Geyer: Der ist völlig unbedenklich.
Der Golddukaten als Dank für die liebevolle Betreuung der Oma?
Geyer: Ist problematisch wie alle Zuwendungen, wenn damit Einfluss ausgeübt werden soll oder könnte.
Kommen wir zum „Kultursponsoring“. Siemens sponsert die Salzburger Festspiele und bekommt dafür ein Kontingent an Freikarten. Diese wurden etwa an hohe Beamte der Stadt Wien verschenkt. Zusätzlich gab es Einladungen ins Luxushotel, Limousinenservice und Galadiner. Nun ist all das wieder erlaubt.
Geyer: Ich verstehe die Sponsoren. Aber ich teile ihre Sicht nicht. Was ist der Sinn des Sponsorings? Die Förderung der Kultur durch private Unternehmen. Warum aber werden dann Karten an hohe Beamte und Manager verschenkt und diese „rundumversorgt“? Da drängt sich die Vermutung auf: Zweck dieses Sponsorings ist das Beschenken einflussreicher Leute und nicht die kulturelle Veranstaltung selbst.
Ist es schon strafbar?
Geyer: Wenn zwischen Siemens und den Eingeladenen keine geschäftliche Beziehung besteht, wohl nicht. Doch solche Personen werden ja selten eingeladen.
Manche Würdenträger müssen aber bei kulturellen Veranstaltungen ihr Amt repräsentieren.
Geyer: Das würde unter zulässige Repräsentation fallen, könnte aber auch die Republik bezahlen. Das Geld soll ja der Kultur zukommen.
Kommen wir von der Freunderlwirtschaft zur Großkorruption. Sie beklagen das Fehlen von Kronzeugenregelungen und den mangelnden Schutz von Hinweisgebern, sogenannten „Whistleblowern“.
Geyer: Ja, beides wäre wichtig. Im Wettbewerbsrecht ist die Kronzeugenregelung eine Erfolgsstory. Alle großen Kartellabsprachen wurden aufgedeckt, weil Unternehmen ausgepackt haben und dafür keine oder weniger Strafe zahlen mussten. Dieser Schritt wäre auch bei der Großkorruption – etwa im Bauwesen – überfällig. Er hätte destabilisierenden und abschreckenden Charakter. Keiner könnte mehr darauf vertrauen, dass Bestechungen ungeahndet bleiben. In Deutschland wurde vor kurzem eine Kronzeugenregelung beschlossen.
Wie aber kann man „Whistleblower“ schützen? Sie haben Angst, ihren Job und ihre Existenz zu verlieren, wollen aber auch nicht weiter bei kriminellen Machenschaften ihrer Kollegen zusehen.
Geyer: Bei uns war kürzlich ein Mann wegen einer Rechtsauskunft. Er deutete an, dass sich ein Beamter ständig mit sogenannten „Kickbacks“ bestechen ließ. Doch er wagte nicht auszupacken, hatte Angst um seine Existenz. Auch hier zeigt ein Blick ins Ausland neue Wege. Das Landeskriminalamt Niedersachsen etwa hat ein ausgefeiltes System entwickelt. Ein Hinweisgeber kann bei den Behörden einen anonymen Postkasten einrichten und so mit diesen kommunizieren. Bei uns würden einige Praktiken schlagartig aufhören, wenn wir so ein System hätten. Der Europarat hat wohl Recht, Österreich befindet sich in „einem frühen Stadium des Kampfes gegen die Korruption“.

03. Jul 2009

Die Justizministerin: eine Enttäuschung

Mit der Reform des Antikorruptionsgesetzes hat Claudia Bandion-Ortner ihren guten Ruf verspielt (für Falter)
CBandion.jpgJustizministerin Claudia Bandion-Ortner hatte alle Voraussetzungen für eine beachtliche Politikerkarriere. Sie war nicht nur eine originelle, gut vernetzte Persönlichkeit, sondern auch eine kompetente Richterin, die sich in Korruptionsstrafsachen einen ausgezeichneten Ruf erworben hatte. Im Bawag-Prozess und bei der Aufarbeitung der Konsum-Pleite stellte sie es unter Beweis.
Auch der ehemalige Bawag-Ankläger Georg Krakow gilt als Talent. Er ist der Vertreter einer neuen Generation von Staatsanwälten, die es endlich wagte, mit der Korruption im Land aufzuräumen. Krakow sollte in die neue Korruptionsstaatsanwaltschaft wechseln, aber Bandion-Ortner bestellte ihn zu ihrem Kabinettschef, zum politischen Manager des Justizministeriums.
Das Tandem Bandion-Ortner/Krakow war,

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01. Jul 2009

Spiel dich nur

Der Glücksspielkonzern Novomatic reizt das Gesetz bis zum Äußersten aus. Die Beamten sind machtlos
Am Abend des 17. März wollte eine neunköpfige Sondereinsatztruppe mit dem verbotenen Glücksspiel im Waldviertel aufräumen. Polizisten, Finanzbeamte und ein Sachverständiger rückten in Horn aus, um einige nach ihrer Beurteilung gesetzeswidrige Spielautomaten aus dem Verkehr zu ziehen.
Zuerst inspizierte der Trupp eine Tankstelle. Die Polizei fand drei Automaten und versiegelte sie. Dann nahm das Team in einem Café zwei weitere Maschinen unter Beschlag. Schließlich zogen die Inspektoren ins örtliche Cinemaplexx – bei 15 Geräten wurde der Stecker rausgezogen.
Die scheinbar alltägliche Amtshandlung barg politische Sprengkraft. Denn es waren nicht irgendwelche Automaten, die da versiegelt wurden. Sondern die Glücksmaschinen eines politisch bestens vernetzten Milliardenkonzerns: Novomatic.
Am Tag, nachdem die Automaten gesperrt worden waren, läutete bei der BH Horn auch schon das Telefon. Am Apparat war der Anwalt von Novomatic. Er drohte mit Klagen, sollten die Siegel nicht sofort beseitigt werden. Sogleich griff der Bezirkshauptmann zum Hörer und gab Weisung, die Siegel aufzuheben. Die Automaten seien doch bewilligt worden.
Spielautomaten, die eine Sonderkomission versiegelt, wurden genehmigt? Wie kann das möglich sein?
Wer diesem scheinbar harmlosen Fall nachgeht, stößt auf eine seltsame Geschichte. In ihr geht es darum, ob das Recht missachtet wird, weil ein Konzern bei der Politik lobbyiert. Es geht um Millionen, die Spielsüchtige verlieren – und die vor allem einer gewinnt: Johann Graf, Gründer von Novomatic. Der gelernte Fleischhacker begann als Flipper-Importeur in den 70ern. Im Winter adelte der trend Graf zum „Mann des Jahres“, stolz posierte er mit Zigarre.
Graf produziert mit seinen rund 14.000 Mitarbeitern Automaten, die moderner sind als das alte Glücksspielgesetz. Zumindest vermittelt er diesen Eindruck. Ein von ihm bezahlter Trupp an Sachverständigen, Gutachtern und Juristen setzte die Behörden seit Jahren erfolgreich unter Druck. Das Gesetz erlaubt nämlich nur das „kleine Glücksspiel“. Ein Höchsteinsatz von 50 Cent und ein Maximalgewinn von 20 Euro sollen garantieren, dass Bürger in leichtsinnigen Stunden nicht ihr Vermögen verlieren – und dann in der Beschaffungskriminalität landen.
Graf fand einen Ausweg. V

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