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17. Mrz 2009

Artisten, Tiere, Attraktionen

Nazis, Gaukler, Zuckerwatte: im Mordprozess gegen den Amstettner Josef F. wird die Weltpresse Zeuge eines Provinztheaters. (für Falter) Fotos: Heribert Corn
Foto%20amstetten.pngEs gibt sogar Zuckerwatte. In einem Kirtagsbus wird sie vor dem Landesgericht verkauft – mit ausdrücklicher Genehmigung des St. Pöltner Tourismusbüros. Dann schwenken da noch ein paar Neonazis vor dem Gericht ihre Fahnen. Sie demonstrieren für mehr „Kinderschutz“. Morgens fährt auch eine Hollywood-Stretch-Limousine vor. Aus Lautsprechern schmettert klassische Musik über den Platz, während dem Wagen der Schauspieler Hubsi Kramer entsteigt.
Kramar trägt ein goldenes Sakko. In roten Schuhen stolziert er an der Bühne mit den Kameras vorbei, wirft Babypuppen auf die Straße. Auf Englisch, Deutsch und Französisch schwadroniert er über den „Fritzl in uns“ in die Kameras. Ein anderer Selbstdarsteller brüllt derweil „Ficken, Ficken, Ficken!“ durch die Menge. Er trägt eine rote Drachenmaske und behauptet, der „Dämon des Josef F.“ zu sein. Im richtigen Leben ist ein entlassener Lehrer, der ein nationales Netzwerk pädophiler Justizfunktionäre aufgedeckt haben will.
Gaukler, Nazis, Zuckerwatte. Ein einfältiger Provinzkirtag war da am ersten Prozesstag vor dem St. Pöltner Landesgericht zu bestaunen. Undenkbar wäre all das bei britischen Gerichtsverfahren, wundert sich Kate Connolly, eine Redakteurin des britischen Guardian. Der Respekt vor der dritten Gewalt verbiete es. Die Journalistin sitzt jetzt im Medienzelt, an dessen Eingang die St. Pöltner Stadtverwaltung Tourismusprospekte verteilt. „Es gibt hier Momente“, steht darin zu lesen, „in denen man den Alltag ganz einfach vergisst“.
Und so wirkt an diesem ersten Tag vor allem einer verstörend normal: der Angeklagte Josef F. In seinem mausgrauen Anzug


und mit seinen klobigen Schuhen sieht der 73jährige Pensionist wie der abgeschminkte Clown in diesem Medienzirkus aus. Hinter einem blauen Bene-Ordner verdeckt er sein wahres Gesicht.
Ehe die Verhandlung beginnt, wird F. im Gerichtssaal noch live von einem ORF-Journalisten verhört. „Herr F.“, fragte der Reporter den Angeklagten, „haben sie eine Antwort auf die Frage: ‚Warum?’“. „Herr F., wollen Sie eine Erklärung abgeben?“ „Herr F., würden Sie heute wieder so handeln?“ „Herr F., erwarten Sie einen fairen Prozess?“
Fast eine Viertelstunde geht das so. Immer wieder dieselben Fragen. Und auch als Richterin Andrea Humer endlich erscheint, um den Spuk zu beenden, wendet sie sich zunächst an die Medien. Man untersuche hier, so las sie ihr Statement vom Blatt, „die Tat eines Individuums und nicht die eines Dorfes oder gar der ganzen Nation“. Ein faires Verfahren sei hier zu gewährleisten – und der Schutz der Opferrechte, erklärte sie. Und wohl auch der Schutz des ganzen Landes. Dann endlich werden die Kameraleute hinausgeschickt, nur 90 Schreiber dürfen noch eine Stunde bleiben.
Wohl auch für diese Journalisten inszeniert nun Staatsanwältin Christiane Burkheiser ihre Anklage. Anstatt das Dokument nüchtern vorzulesen, wie dies in Deutschland vorgeschrieben wäre, inszeniert auch sie die Gruselshow. Den Geschworenen reicht sie einen Karton in der modrig riechende Gegenstände aus dem Amstettener Verlies aufbewahrt sind. „Riechen Sie!“, rät die Anklägerin. Und die Laienrichter atmeten nun die Fäulnis ein, der F.s Familie 24 Jahre lang ausgesetzt war.
Der Fall F. ist ein nicht-öffentlicher Prozess. In der Pressekonferenz am Nachmittag im Medienzelt versucht dies der Gerichtspräsident den Journalisten immer wieder und wieder klar zu machen, doch manche vergleichen den progressiven österreichischen Opferschutz gar mit DDR-Methoden und fühlen sich erst recht angestachelt.
Der Sinn der Geheimhaltungsvorschrift, die Achtung der Intimsphäre, die Verhinderung von Voyeurismus und Sensationsgier, der wird ad absurdum geführt. Schon im Vorverfahren wurde ja jedes Detail publik. F.s „Top-Verteidiger“ Rudi Mayer steckte den Medien Akten und Gutachten zu. Und auch Sprecher der Polizei schwätzten drauf los, als ob die Persönlichkeitsrechte der F.s totes Recht wären.
Und so zeigt dieser Prozess die Früchte einer Behördenkultur, die Transparenz mit Theater verwechselt. Er lockt die Selbstdarsteller an, die Wichtigtuer. Den Schaden tragen die Opfer. Schon wurde ja das neue Heimatdorf von F.s Kindern von britischen Reportern aufgespürt – und die neue Existenz der Familie zerstört.
Am Ende der Woche wird der Zirkus seine Zelte abbrechen. Dann wird das Urteil gegen F. gesprochen sein. F. ist nur „teilgeständig“, er bestreitet Mord und Sklaverei, doch die Vergewaltigungen gibt er zu. So werden Gutachter klären, ob F. eines seiner Kinder durch unterlassene Hilfeleistung im feuchten Keller ermordet hatte, ehe er es in einem Heizofen verbrannte. Wie immer diese Expertise ausfallen wird. Das Urteil steht für diesen grausamen Mann wohl heute schon fest. Es lautet: „Haftende: der Tod“

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Kategorien: Texte für den FALTER
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  1. berbera
    1. Januar 1970, 00:00 | #1

    guter kommentar!
    hier noch eine beschreibung St. Pöltener Zustände http://www.zeit.de/online/2009/12/fritzl-st-poelten
    erinnert mich frappant an Thomas Bernhard…

  2. 1. Januar 1970, 00:00 | #2

    > Und so wirkt an diesem ersten Tag vor allem einer verstörend normal: der Angeklagte Josef F. In seinem mausgrauen Anzug
    auch mich irritierte die feststellung geistig abnorm. schutzbehauptung der gesellschaft …?

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