Im Namen der Show
Auch im Fall F. gerät die Justiz zur Unterhaltungsmaschine. Anwälte, Ankläger, Polizisten und Medien profitieren. Nur die Opfer nicht. (für Falter, Illustration: PM Hoffmann)
Anfang der 80er-Jahre begann er seine zwei Töchter zu quälen. Er hatte sie hunderte Male missbraucht, 19-mal geschwängert. Die Jugendämter versagten, selbst als seine Töchter neun von ihm gezeugte Kinder zur Welt brachten.
Der Name dieses „Inzestvaters“ und seiner Familie ist nicht bekannt. Keine Zeitung druckte sein Bild, kein Paparazzi stellte seinen Opfern in der Klinik nach, kein Polizist plauderte drauflos, was die Töchter der Polizei anvertrauten.
Der Fall ereignete sich nicht im niederösterreichischen Amstetten, sondern im englischen Sheffield. Der zuständige Richter Alan Goldsack hatte die berüchtigte britische Boulevardpresse vergangenen November durch ein Informationsverbot, eine sogenannte „Gag-Order“ („Knebelorder“), zum Schweigen verurteilt. Bei Millionenstrafen war es allen untersagt, ein Foto des Täters oder seiner Opfer zu drucken oder auch nur einen Vornamen zu nennen.
Der Fall kam erst ans Licht, als Goldsack sein anonymisiertes Urteil („lebenslang“) veröffentlicht hatte. Behördenvertreter traten vor die Presse und verlasen geschliffene Statements ohne intime Details. Sie versprachen „unabhängige Untersuchungen“. (siehe Video hier)
Ein Missbrauchsverfahren ohne Medienvoyeure, Opferschutz durch den Staat, unabhängige Ermittlungen: Großbritannien zeigte vor, dass man die sonst so entfesselte Mediengesellschaft auch in spektakulären Fällen zähmen kann.
Von solchen Zuständen können die Anwälte der gequälten Familie F. in Amstetten nur träumen. Kommende Woche beginnt die Hauptverhandlung gegen Vater Josef. Sein nicht öffentliches Verfahren wurde und wird nach völlig anderen Regeln inszeniert. Statt „Gag-Orders“ zu verhängen, stellt die Justiz vor dem St. Pöltner Landesgericht für die Reporter ein Zelt mit Würstlbude auf. Rechtspraktikanten leisten Ordnerdienst.
Wozu das alles? Josef F. ist geständig, sein Prozess, so will es das Gesetz, soll aus Rücksicht auf seine Opfer im Geheimen stattfinden. Warum werden die Medien dennoch laufend mit Information bedient?
Es gibt eine Erklärung für das Spektakel: Die Justiz, so konstatiert etwa der ehemalige Gerichtsjournalist und heutige Medienberater Paul Yvon, „verkommt zur Unterhaltungsmaschine“. Sie läuft nicht nur im Amstetten-Prozess wie geschmiert, sondern auch in anderen großen Causen. Diese Maschine besteht aus vielen kleinen Rädchen: Anwälten, Staatsanwälten, Richtern, Polizisten, Gutachtern. Sie tauschen Information gegen mediale Präsenz. Es reicht ihnen nicht, im Licht der Öffentlichkeit zu stehen, sie wollen sich darin auch sonnen. Es ist ein Gegengeschäft, das dem Staat und den Medien dient. Kaum einer wirft Sand in dieses geschmierte Getriebe.
Im Fall Amstetten etwa läutete der Staat in Gestalt des niederösterreichischen Polizeisprechers Franz Polzer den ersten Akt im großen Medienjustiztheater ein. Als Josef F. vergangenes Jahr verhaftet wurde, verlas Polzer kein dürres Statement. Er verwechselte, die Kameras der Weltpresse im Hinterzimmer eines Amstettner Hotels auf sich gerichtet, Transparenz mit Voyeurismus. „Elisabeth F.“, sagte Polzer nach F.s Verhaftung, „wandte sich vertrauensvoll an uns.“ Und dann plauderte er drauflos, was das Missbrauchsopfer im Vertrauen erzählt hatte. Er nannte den Namen der Familie – und hielt Fotos von Vater Josef in die Livekameras.
So lockte Polzer die Reporter nach Amstetten, anstatt sie zu verscheuchen. Schon hing der britische Boulevard buchstäblich in den Bäumen des Klinikums Amstetten, um Fotos der Opfer zu erhaschen.
Den zweiten Akt inszenierte der Verteidiger von Josef F., Rudi Mayer. Der Wiener Anwalt beklagte zunächst die Medienhatz, dann aber steckte er News „exklusiv“ das mit intimen Details gespickte Geständnis des eigenen Mandanten zu. Josef F., News, aber auch Mayer, dem als Anwalt Werbung verboten ist, profitierten von dem Deal: Das Blatt feierte ihn als „Topanwalt“.
Womit Mayer hoffentlich nicht gerechnet hat, war die Dreistigkeit, mit der News F.s „Geständnis“ ausschlachtete. Josef F. konnte seine Opfer aus der Zelle noch einmal öffentlich demütigen. F., so wurde bekannt, versuchte sogar die Aussageprotokolle seiner Opfer zu verkaufen. Das ging den heimischen Medien dann doch zu weit. Doch selbst der im Fall F. vorbildlich agierende Kurier lässt sich am Montag dazu hinreißen, aus dem „Tagebuch“ von Elisabeth F. zu zitieren.
Dritter Akt. Auftritt Staatsanwaltschaft. Im Fall F. fettete sie die Anklage mit vielen grausamen Details auf – obwohl das rechtlich nicht notwendig wäre, wie Opferanwälte versichern. Irgendwer, vermutlich Josef F. selbst, steckte die Anklage den Medien zu. Dort versagten die Schmutzfilter erneut: Anstatt die Akte pietätvoll selektiv zu zitieren, stellen Wolfgang Fellners Österreich und News das Dokument „zum Durchklicken“ auf ihre Websites – obwohl Opfervertreter baten, genau das nicht zu tun.
So rührt der Fall Amstetten an einer grundsätzlichen demokratie- und medienpolitischen Frage. Wie ist es noch zu rechtfertigen, dass Strafprozesse über Sexualstraftäter im Zeitalter des Datenschutzes im Detail öffentlich erörtert werden dürfen?
Wieso müssen Opfer ihre Bloßstellung durch Medien hinnehmen? Wieso werden diese nicht einfach wie in Sheffield zum Schweigen verpflichtet?
Es gibt zwei historische Antworten auf diese Fragen. Eine findet sich in Österreichs Verfassung. Die Tür zum Gerichtssaal soll jedem Bürger offenstehen, damit der Monarch, also der Staat, nicht der Kabinettsjustiz verfällt. Gerechtigkeit soll nicht nur geschehen, man soll auch sehen, wie sie entsteht. Das ist ein Baustein des fairen Verfahrens. Ein Recht des Beschuldigten.
Es gibt aber auch einen vormodernen Grund für die Öffentlichkeit. Er liegt, wie es der deutsche Strafrechtsexperte Rainer Hamm einmal formulierte, im „tief in der Volksseele verankerten Bedürfnis“, den Täter „auf einem erhöhten Marktplatz“ in Stücke gerissen zu sehen. Und es gibt auch die Gier, das Leid der anderen zu betrachten. Schon Karl Kraus beschrieb in „Sittlichkeit und Kriminalität“, wie die Wiener Gerichtspresse eben nicht nur unter das Amtskleid reaktionärer Richter blickte, sondern auch in die Unterwäsche jener, die vor Gericht ihr Intimleben ausbreiten mussten.
100 Jahre sind seither vergangen. Die Strafjustiz entwickelte sich weiter: Richter wurden moderner, Opfer werden geschützt, Beschuldigte haben den vollen Zugriff auf ihre Akten, sie dürfen diese an Medien weitergeben. Diese Dokumente könnten ja auch Missstände in der Justizverwaltung illustrieren.
Und hier beginnt die Gratwanderung zwischen Transparenz und Theater. Die Beschuldigten und ihre Anwälte wenden sich mit Gerichtsakten eben nicht nur an die Öffentlichkeit, um Fehler der Behörden bei ihren Verfahren aufzuzeigen, sondern auch um in eigener Sache Stimmung zu machen – oder ihre Opfer noch einmal bloßstellen.
Polizisten und Staatsanwälte reagieren neuerdings darauf und stellen sich der Kritik, anstatt zu schweigen. Doch auch sie haben dabei nicht nur hehre Ziele im Sinn. Nicht nur im Fall des Ex-Bawag-Generals Helmut Elsner, wo das Innenministerium geheime Akten an Journalisten verteilte und der Staatsanwalt mit der damaligen Justizministerin Maria Berger bei der Verhaftung des Bawag-Chefs mit Schampus anstieß, war das zu sehen. Auch im Fall Julius Meinl war bei einer Hausdurchsuchung ein Fotograf der Krone dabei. Und der Sprecher der Staatsanwaltschaft Gerhard Jarosch sagte gleich danach in die Kameras: „Wir haben gefunden, wonach wir gesucht haben.“ Die beschlagnahmten Kartons waren noch nicht einmal ausgepackt, wie Meinl-Bank-Vorstand Peter Weinzierl vergangene Woche bei einer Pressekonferenz der Bank kritisierte.
Jarosch ist kein Show-Man, sondern ein moderner Staatsanwalt, er setzt auf Transparenz, er steht nicht in der Tradition jener Justizfunktionäre, die Fotografen noch eigenhändig aus dem Gericht warfen. Und so erklärt er seinen Fauxpas erstaunlich offen: „In Österreich schrieb Wolfgang Fellner, der Meinl-Skandal avanciere zum Justizskandal. Da musste ich reagieren.“ Die Öffentlichkeit habe das Recht, über Aktivitäten der Justiz informiert zu werden.
Hat sie das? Wo beginnt die PR des Staates auf Kosten Beschuldigter? Beamte, Richter zumal, sind ja nicht zuletzt deshalb mit Unabhängigkeit, Unversetzbarkeit und Unkündbarkeit versorgt, weil sie sich eben nicht von Medien treiben lassen sollten.
Die Verlockung zur Selbstvermarktung ist groß. Beamte klettern die Karriereleiter hoch, wenn sie sich in Medien als bissige Ermittler, gute Krisenmanager oder schillernde Persönlichkeiten inszenieren dürfen. Claudia Bandion-Ortner ist heute ÖVP-Justizministerin, Bawag-Ankläger Georg Krakow ihr Kabinettschef. Franz Lang, der die polizeiliche Medienarbeit im Kaprun-Fall vorbildlich managte, leitet das Bundeskriminalamt.
Solche Karrieren sind verlockend. Auch im Fall der entführten Natascha Kampusch waren es Polizisten, die die Journalisten versorgten. Gedankenlos führten sie das Mädchen mit einer Decke über dem Kopf auf dem Polizeiposten Deutsch-Wagram an den Pressefotografen vorbei. Vermutlich taten sie es nicht in böser Absicht, sie wollten eben ihren Erfolg sichtbar machen. So entstanden genau jene Fotos, die die globale Treibjagd nach dem Gesicht unter der Decke anfeuerten. Es war wieder der Staat in Gestalt einer medial völlig unerfahrenen Polizistin, die im ORF das erste Gespräch mit Kampusch nacherzählte. Wieder tauchten „Topanwälte“ und „Berater“ auf, die dann die Medien weiter bedienten.
Einen Unterschied zwischen Amstetten und Kampusch gibt es. Anders als der Anwalt von Josef F. verweigern sich die Anwälte seiner Familie dem Showgegengeschäft. Die auf Opferrechte spezialisierte Anwältin der F.s, Eva Plaz, gewährt Journalisten ausnahmslos kein Interview. Sie weiß, dass Medien in diesem Fall nicht kontrollieren, sondern Macht über die Geschichten der Opfer und somit ihr Leben erlangen wollen.
Genau das aber ist nicht Sinn der Öffentlichkeit im Strafprozess. Deshalb schreien die heimischen Zustände nach einer Reform des Medienrechts, nach einem Presserat, nach höheren Entschädigungszahlungen für hemmungslose Medien und nach einer kritischen Überprüfung jener Medienerlässe, die Polizisten das Sprechen erlauben. So ein Reformweg steckt voller Tretminen. Schon entdecken nicht nur Opferschützer, sondern auch konservative Kräfte ihre Lust, der gesamten Presse Fesseln anzulegen. Ein Interview von ÖVP-Justizministerin Bandion-Ortner im Kurier irritiert in diesem Zusammenhang: „Es ist mehr als hinderlich“, sagte sie, „wenn Akten aus Vorverfahren veröffentlicht werden oder Geschworene Zeugenaussagen in der Zeitung lesen, ehe der Prozess begonnen hat. Das führt zu Vorverurteilungen.“
Die Presse im Vorverfahren pauschal als „mehr als hinderlich“ zu werten und jenen Teil eines Strafprozesses geheim zu halten, in dem überhaupt geklärt wird, ob es zu einer Anklage kommt – das ist nicht zuletzt deshalb bedenklich, weil heute fast 80 Prozent aller Verfahren hinter verschlossenen Türen entschieden werden. Hier droht ohne Kontrolle das, was einst Kabinettsjustiz genannt wurde: Ob Tierschützer in Haft wandern, ob gegen Waffenlobbyisten konsequent ermittelt wird, ob Politiker mit der gleichen Härte verhört werden wie Normalbürger – das kann die Öffentlichkeit eben nur bewerten, wenn die Presse von Anwälten Betroffener und „Whistleblowern“ mit Akten versorgt werden kann. Mit den medialen Gegengeschäften von „Topanwälten“ in Sexualstrafsachen hat dies freilich nichts gemein.
Und hier wird die Gefahr dieser Justizunterhaltungsmaschine sichtbar. Sie überrollt, was sie vorgibt zu sein: die kritische Öffentlichkeit.
Verwandte Artikel:


Chapeaux
Ich teile die meisten Deiner Aussagen und Anregungen! Es scheint aber nicht nur bei der Polizei schwierig zu sein, eine entsprechende Einstellungsänderung zu bewirken, sondern auch in den Reihen der Justiz. Als Rechtsunterworfener dürfte man davon ausgehen, dass gerade Juristen in der Polizei und in der Justizverwaltung und Gerichtsbarkeit ein ausgeprägtes Rechtsempfinden und entsprechende Kenntnis der Gesetzesmaterien haben, die Realität enttäuscht allerdings diese Erwartungen immer wieder.
Im Fall Amstetten (ich bezeichne diesen Fall bewusst nicht mit dem Namen des Verdächtigen und auch nicht als “Inzest”-Fall, weil ich meine, dass die Tathandlungen, derer der Angeklagte verdächtigt wird, damit verniedlicht werden) und im Fall des Bürgermeisters von Spitz an der Donau sind auch Gerichtsverfahren gegen mehrere Medien und gegen Beamte anhängig. Aber auch der Ausgang der (Medien-)Verfahren ist nicht immer nachvollziehbar!
Dieses Verteilen von Akten an die Medien funktioniert zB im Kindschaftsrecht nicht. Da würde ein Vater, der auf Grund Untätigkeit der Justiz seine Kinder nicht sehen darf weil es die Mutter eben nicht will noch ein paar fette Unterlassungsklagen verpasst bekommen wenn er sich an die Öffentlichkeit wendet.
Sehr geehrter Herr Klenk!
Ich wollte Ihnen mitteilen, dass mich die Auswahl der Illustration zu Ihrem Beitrag “Im Namen der Show” ein wenig verwundert hat. Es kann durchaus sein, dass mir in Anbetracht der in Amstetten begangenen Verbrechen der Sinn für Ironie abhanden gekommen ist. Ich finde allerdings, dass in der kritischen Auseinandersetzung mit dem Prozess in St. Pölten keine sexualisierte Darstellung von Frauen in Illustrationen oder anderswo notwendig ist. Wie sehr sie auch ironisch oder symbolisch gemeint sein mag. Wenn schon unbedingt ein Bild bei Ihrem Beitrag dabei sein muss, dann, hätte ich mir ein anderes mit geringerem “Showeffekt” erhofft.
Barbara R.