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Archiv für März 2009
20. Mrz 2009

“Ich muss verdammt aufpassen”

Ein Gespräch mit der österreichischen Justizministerin Claudia Bandion Ortner über den Fall F., Korruption in Österreich und die triste Lage in heimischen Gefängnissen. (für Falter, Foto: Heribert Corn)
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Schwere Kristallluster, dunkle Holzvertäfelungen. Hier residiert Claudia Bandion-Ortner. So richtig wohl fühlt sich die Ex-Bawag-Richterin in dem schweren Ambiente des Palais Trautson nicht. Bandion-Ortner wagt nun die erste Auseinandersetzung mit den Medien, die ihr bislang gerne schmeichelten. Sie will das Mediengesetz verschärfen. Ein Gespräch über Show-Justiz, die Gefahren der Öffentlichkeit und die Mauscheleien im Bawag-Prozess.
Falter: Frau Justizministerin, beim Prozess gegen Josef F. gibt es sogar ein Journalistenzelt mit Würstelbude. Verkommt die Justiz zur Unterhaltungsmaschine?
Claudia Bandion-Ortner: Nein, denn die Öffentlichkeit ist ja zum Schutz der Opfer vom Großteil des Prozesses ausgeschlossen. Das Interesse an diesem Fall ist groß. Das können wir nicht verdrängen.
In Großbritannien gab es einen ähnlichen Fall. Das Gericht verpflichtete die Boulevardmedien zum Schweigen. Bei uns plaudern Polizisten drauflos. Brauchen wir strengere Gesetze?
Bandion-Ortner: Ich kenne den Fall zu wenig. Aber eines steht fest: Wir müssen auch bei uns Opfer besser vor der Presse schützen. Journalisten, aber auch Prozessbeteiligte müssen zur Kenntnis nehmen, dass die Persönlichkeitsrechte zu schützen sind. Es kann nicht angehen, dass sich vertrauliche Akten von solchen Prozessen in Zeitungen wiederfinden.
Diesen Opferschutz hat es im Fall F.– so wie im Fall Kampusch – nicht gegeben .
Bandion-Ortner: Ich plane deshalb eine Medienrechtsreform, die Opfer stärker schützt. Der Fall F. ist ein guter Anlass dafür. Opfer, etwa eines Sexualdelikts, dürfen nicht ein zweites Mal durch die Berichterstattung viktimisiert werden. Es wird noch heuer ein Gesetz in Begutachtung gehen.
Wie wird es aussehen?
Bandion-Ortner: Wir müssen das medienrechtliche Sanktionssystem überdenken. Es könnte höhere Strafrahmen geben oder der Identitätsschutz auf Angehörige von Opfern und Tätern ausgeweitet werden.
Sollen auch Journalisten mit Strafe bedroht werden?
Bandion-Ortner: Es gibt schon strafrechtliche Sanktionen – etwa die verbotene Veröffentlichung. Da kann man sicherlich noch einiges ausbauen, etwa um dem Paparazzi-Unwesen entgegenzuarbeiten. Die eine oder andere Strafbestimmung wäre möglich.
In spektakulären Fällen geht der Staat oft selbst an die Öffentlichkeit.
Bandion-Ortner: Beamte sind an die Amtsverschwiegenheit gebunden. Ein gewisses Interesse muss aber befriedigt werden. Das wird immer eine Gratwanderung sein. Schlecht ist es nur, wenn durch solche Pressekonferenzen die Wahrheitsfindung beeinträchtigt wird. Es ist auch schlecht, wenn vertrauliche Ermittlungsakten an die Öffentlichkeit gelangen
Die Öffentlichkeit hat das Recht zu erfahren, ob Polizei und Justiz korrekt ermitteln. Ein Informationsverbot würde auch seriösen Journalismus behindern.
Bandion-Ortner: Natürlich gibt es von Verfahrensbeteiligten ein Interesse, die Öffentlichkeit einzubinden, etwa von Verteidigerseite, um ihren Mandanten zu helfen. Mir missfällt es aber, wenn aus reinem Eigeninteresse in die Medien gegangen wird, um sich in den Vordergrund zu spielen.

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17. Mrz 2009

Artisten, Tiere, Attraktionen

Nazis, Gaukler, Zuckerwatte: im Mordprozess gegen den Amstettner Josef F. wird die Weltpresse Zeuge eines Provinztheaters. (für Falter) Fotos: Heribert Corn
Foto%20amstetten.pngEs gibt sogar Zuckerwatte. In einem Kirtagsbus wird sie vor dem Landesgericht verkauft – mit ausdrücklicher Genehmigung des St. Pöltner Tourismusbüros. Dann schwenken da noch ein paar Neonazis vor dem Gericht ihre Fahnen. Sie demonstrieren für mehr „Kinderschutz“. Morgens fährt auch eine Hollywood-Stretch-Limousine vor. Aus Lautsprechern schmettert klassische Musik über den Platz, während dem Wagen der Schauspieler Hubsi Kramer entsteigt.
Kramar trägt ein goldenes Sakko. In roten Schuhen stolziert er an der Bühne mit den Kameras vorbei, wirft Babypuppen auf die Straße. Auf Englisch, Deutsch und Französisch schwadroniert er über den „Fritzl in uns“ in die Kameras. Ein anderer Selbstdarsteller brüllt derweil „Ficken, Ficken, Ficken!“ durch die Menge. Er trägt eine rote Drachenmaske und behauptet, der „Dämon des Josef F.“ zu sein. Im richtigen Leben ist ein entlassener Lehrer, der ein nationales Netzwerk pädophiler Justizfunktionäre aufgedeckt haben will.
Gaukler, Nazis, Zuckerwatte. Ein einfältiger Provinzkirtag war da am ersten Prozesstag vor dem St. Pöltner Landesgericht zu bestaunen. Undenkbar wäre all das bei britischen Gerichtsverfahren, wundert sich Kate Connolly, eine Redakteurin des britischen Guardian. Der Respekt vor der dritten Gewalt verbiete es. Die Journalistin sitzt jetzt im Medienzelt, an dessen Eingang die St. Pöltner Stadtverwaltung Tourismusprospekte verteilt. „Es gibt hier Momente“, steht darin zu lesen, „in denen man den Alltag ganz einfach vergisst“.
Und so wirkt an diesem ersten Tag vor allem einer verstörend normal: der Angeklagte Josef F. In seinem mausgrauen Anzug

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14. Mrz 2009

Recht als Spektakel – die Reaktionen

Nachtrag zum “Fall F.” als Show. Meine Kritik an der Unterhaltungsmaschine Justiz wird heute von Kate Connolly im im Guardian aufgegriffen. In der Süddeutschen (kostenpflichtiger Text) zitiert Holger Gertz meinen Falter-Artikel in seiner Seite 3-Reportge und verbindet ihn mit Armin Thurnhers Einschätzung am Theater mit der Gerechtigkeit.

11. Mrz 2009

Im Namen der Show

Auch im Fall F. gerät die Justiz zur Unterhaltungsmaschine. Anwälte, Ankläger, Polizisten und Medien profitieren. Nur die Opfer nicht. (für Falter, Illustration: PM Hoffmann)
2009_11.jpgAnfang der 80er-Jahre begann er seine zwei Töchter zu quälen. Er hatte sie hunderte Male missbraucht, 19-mal geschwängert. Die Jugendämter versagten, selbst als seine Töchter neun von ihm gezeugte Kinder zur Welt brachten.
Der Name dieses „Inzestvaters“ und seiner Familie ist nicht bekannt. Keine Zeitung druckte sein Bild, kein Paparazzi stellte seinen Opfern in der Klinik nach, kein Polizist plauderte drauflos, was die Töchter der Polizei anvertrauten.
Der Fall ereignete sich nicht im niederösterreichischen Amstetten, sondern im englischen Sheffield. Der zuständige Richter Alan Goldsack hatte die berüchtigte britische Boulevardpresse vergangenen November durch ein Informationsverbot, eine sogenannte „Gag-Order“ („Knebelorder“), zum Schweigen verurteilt. Bei Millionenstrafen war es allen untersagt, ein Foto des Täters oder seiner Opfer zu drucken oder auch nur einen Vornamen zu nennen.
Der Fall kam erst ans Licht, als Goldsack sein anonymisiertes Urteil („lebenslang“) veröffentlicht hatte. Behördenvertreter traten vor die Presse und verlasen geschliffene Statements ohne intime Details. Sie versprachen „unabhängige Untersuchungen“. (siehe Video hier)
Ein Missbrauchsverfahren ohne Medienvoyeure, Opferschutz durch den Staat, unabhängige Ermittlungen: Großbritannien zeigte vor, dass man die sonst so entfesselte Mediengesellschaft auch in spektakulären Fällen zähmen kann.
Von solchen Zuständen können die Anwälte der gequälten Familie F. in Amstetten nur träumen. Kommende Woche beginnt die Hauptverhandlung gegen Vater Josef. Sein nicht öffentliches Verfahren wurde und wird nach völlig anderen Regeln inszeniert. Statt „Gag-Orders“ zu verhängen, stellt die Justiz vor dem St. Pöltner Landesgericht für die Reporter ein Zelt mit Würstlbude auf. Rechtspraktikanten leisten Ordnerdienst.
Wozu das alles? Josef F. ist geständig, sein Prozess, so will es das Gesetz, soll aus Rücksicht auf seine Opfer im Geheimen stattfinden. Warum werden die Medien dennoch laufend mit Information bedient?
Es gibt eine Erklärung für das Spektakel: Die Justiz, so konstatiert etwa der ehemalige Gerichtsjournalist und heutige Medienberater Paul Yvon, „verkommt zur Unterhaltungsmaschine“. Sie läuft nicht nur im Amstetten-Prozess wie geschmiert, sondern auch in anderen großen Causen. Diese Maschine besteht aus vielen kleinen Rädchen: Anwälten, Staatsanwälten, Richtern, Polizisten, Gutachtern. Sie tauschen Information gegen mediale Präsenz. Es reicht ihnen nicht, im Licht der Öffentlichkeit zu stehen, sie wollen sich darin auch sonnen. Es ist ein Gegengeschäft, das dem Staat und den Medien dient. Kaum einer wirft Sand in dieses geschmierte Getriebe.
Im Fall Amstetten etwa läutete der Staat in Gestalt des niederösterreichischen Polizeisprechers Franz Polzer den ersten Akt im großen Medienjustiztheater ein. Als Josef F. vergangenes Jahr verhaftet wurde, verlas Polzer kein dürres Statement. Er verwechselte, die Kameras der Weltpresse im Hinterzimmer eines Amstettner Hotels auf sich gerichtet, Transparenz mit Voyeurismus. „Elisabeth F.“, sagte Polzer nach F.s Verhaftung, „wandte sich vertrauensvoll an uns.“ Und dann plauderte er drauflos, was das Missbrauchsopfer im Vertrauen erzählt hatte. Er nannte den Namen der Familie – und hielt Fotos von Vater Josef in die Livekameras.
So lockte Polzer die Reporter nach Amstetten, anstatt sie zu verscheuchen. Schon hing der britische Boulevard buchstäblich in den Bäumen des Klinikums Amstetten, um Fotos der Opfer zu erhaschen.
Den zweiten Akt inszenierte der Verteidiger von Josef F., Rudi Mayer. Der Wiener Anwalt beklagte zunächst die Medienhatz, dann aber steckte er News „exklusiv“ das mit intimen Details gespickte Geständnis des eigenen Mandanten zu. Josef F., News, aber auch Mayer, dem als Anwalt Werbung verboten ist, profitierten von dem Deal: Das Blatt feierte ihn als „Topanwalt“.
Womit Mayer hoffentlich nicht gerechnet hat, war die Dreistigkeit, mit der News F.s „Geständnis“ ausschlachtete. Josef F. konnte seine Opfer aus der Zelle noch einmal öffentlich demütigen. F., so wurde bekannt, versuchte sogar die Aussageprotokolle seiner Opfer zu verkaufen. Das ging den heimischen Medien dann doch zu weit. Doch selbst der im Fall F. vorbildlich agierende Kurier lässt sich am Montag dazu hinreißen, aus dem „Tagebuch“ von Elisabeth F. zu zitieren.
Dritter Akt. Auftritt Staatsanwaltschaft. Im Fall F. fettete sie die Anklage mit vielen grausamen Details auf – obwohl das rechtlich nicht notwendig wäre, wie Opferanwälte versichern. Irgendwer, vermutlich Josef F. selbst, steckte die Anklage den Medien zu. Dort versagten die Schmutzfilter erneut: Anstatt die Akte pietätvoll selektiv zu zitieren, stellen Wolfgang Fellners Österreich und News das Dokument „zum Durchklicken“ auf ihre Websites – obwohl Opfervertreter baten, genau das nicht zu tun.
So rührt der Fall Amstetten an einer grundsätzlichen demokratie- und medienpolitischen Frage. Wie ist es noch zu rechtfertigen, dass Strafprozesse über Sexualstraftäter im Zeitalter des Datenschutzes im Detail öffentlich erörtert werden dürfen?

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10. Mrz 2009

Der Kampf um die Millionen der Abu-Nidal-Gruppe

Ein Etappensieg für Wiener Terroropfer und die Republik
Sponsert Österreichs Justiz den islamistischen Terrorismus? Ariel
Muzicant befürchtete das: „Ich kann mich über die Blindheit unserer
Richter nur noch ärgern.“
Der Präsident der Kultusgemeinde reagierte vergangenen Sommer mit
diesen Worten auf ein Urteil des Wiener Straflandesgerichts. Acht
Millionen Dollar, die von der berüchtigten Abu-Nidal-Organisation
(ANO) in den 80er-Jahren in Wien gebunkert worden waren, sollten an
eines ihrer Mitglieder ausgehändigt werden. Die Organisation, so das
Gericht, habe sich aufgelöst, die Terroristen seien nur noch
„Privatleute“ (Falter 35/08).
Nun wurde das Urteil vom Oberlandesgericht Wien (OLG) aufgehoben.
Verfassungsschützer, Ankläger und Opfer der ANO atmen auf. Sie alle
warnten, das Geld wäre wohl in die Hände islamistischer Terrorgruppen
in Palästina geflossen.
Es ist ein grundsätzlicher Prozess, der da seit Jahren abgehandelt
wird. Es geht darum, ob man eine Terrortruppe, die auch in Wien
mordete, mit rechtsstaatlichen Mitteln aushungern kann.
Die Vorgeschichte: Im Jahr 2000 erschien eine Ägypterin, Spitzname
„Die Sanfte“, bei einer Wiener Bank, um das Konto ihres Mannes,
Samir N., abzuräumen. Die Polizei verhaftete die Frau, denn N. war
einst der „Finanzreferent“ der ANO.
Die wütete auch in Wien: ANO-Leute ermordeten 1981 den SPÖ-Stadtrat
Heinz Nittel, im August 1982 erschossen sie zwei Juden, die im Wiener
Stadttempel beteten. Die Mörderbande verübte 1983 das Blutbad vor dem
El-Al-Schalter in Schwechat, bei dem drei Menschen ermordet und 14
verletzt worden waren.
In dieser Zeit bunkerte die ANO ihre Millionen in Wien. Die
„Sanfte“, die darauf zugreifen wollte, wurde 2000 in Wien wegen
Terrorismus angeklagt, konnte aber nach Libyen entkommen. Nun wollte
ihr das Gericht auch noch das Geld überreichen.
Das OLG zieht jetzt die Notbremse und ordnet einen neuen Prozess an.
Die Wiener Opfer hoffen, eines Tages mit dem ANO-Geld entschädigt zu
werden.

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