“Ich muss verdammt aufpassen”
Ein Gespräch mit der österreichischen Justizministerin Claudia Bandion Ortner über den Fall F., Korruption in Österreich und die triste Lage in heimischen Gefängnissen. (für Falter, Foto: Heribert Corn)

Schwere Kristallluster, dunkle Holzvertäfelungen. Hier residiert Claudia Bandion-Ortner. So richtig wohl fühlt sich die Ex-Bawag-Richterin in dem schweren Ambiente des Palais Trautson nicht. Bandion-Ortner wagt nun die erste Auseinandersetzung mit den Medien, die ihr bislang gerne schmeichelten. Sie will das Mediengesetz verschärfen. Ein Gespräch über Show-Justiz, die Gefahren der Öffentlichkeit und die Mauscheleien im Bawag-Prozess.
Falter: Frau Justizministerin, beim Prozess gegen Josef F. gibt es sogar ein Journalistenzelt mit Würstelbude. Verkommt die Justiz zur Unterhaltungsmaschine?
Claudia Bandion-Ortner: Nein, denn die Öffentlichkeit ist ja zum Schutz der Opfer vom Großteil des Prozesses ausgeschlossen. Das Interesse an diesem Fall ist groß. Das können wir nicht verdrängen.
In Großbritannien gab es einen ähnlichen Fall. Das Gericht verpflichtete die Boulevardmedien zum Schweigen. Bei uns plaudern Polizisten drauflos. Brauchen wir strengere Gesetze?
Bandion-Ortner: Ich kenne den Fall zu wenig. Aber eines steht fest: Wir müssen auch bei uns Opfer besser vor der Presse schützen. Journalisten, aber auch Prozessbeteiligte müssen zur Kenntnis nehmen, dass die Persönlichkeitsrechte zu schützen sind. Es kann nicht angehen, dass sich vertrauliche Akten von solchen Prozessen in Zeitungen wiederfinden.
Diesen Opferschutz hat es im Fall F.– so wie im Fall Kampusch – nicht gegeben .
Bandion-Ortner: Ich plane deshalb eine Medienrechtsreform, die Opfer stärker schützt. Der Fall F. ist ein guter Anlass dafür. Opfer, etwa eines Sexualdelikts, dürfen nicht ein zweites Mal durch die Berichterstattung viktimisiert werden. Es wird noch heuer ein Gesetz in Begutachtung gehen.
Wie wird es aussehen?
Bandion-Ortner: Wir müssen das medienrechtliche Sanktionssystem überdenken. Es könnte höhere Strafrahmen geben oder der Identitätsschutz auf Angehörige von Opfern und Tätern ausgeweitet werden.
Sollen auch Journalisten mit Strafe bedroht werden?
Bandion-Ortner: Es gibt schon strafrechtliche Sanktionen – etwa die verbotene Veröffentlichung. Da kann man sicherlich noch einiges ausbauen, etwa um dem Paparazzi-Unwesen entgegenzuarbeiten. Die eine oder andere Strafbestimmung wäre möglich.
In spektakulären Fällen geht der Staat oft selbst an die Öffentlichkeit.
Bandion-Ortner: Beamte sind an die Amtsverschwiegenheit gebunden. Ein gewisses Interesse muss aber befriedigt werden. Das wird immer eine Gratwanderung sein. Schlecht ist es nur, wenn durch solche Pressekonferenzen die Wahrheitsfindung beeinträchtigt wird. Es ist auch schlecht, wenn vertrauliche Ermittlungsakten an die Öffentlichkeit gelangen
Die Öffentlichkeit hat das Recht zu erfahren, ob Polizei und Justiz korrekt ermitteln. Ein Informationsverbot würde auch seriösen Journalismus behindern.
Bandion-Ortner: Natürlich gibt es von Verfahrensbeteiligten ein Interesse, die Öffentlichkeit einzubinden, etwa von Verteidigerseite, um ihren Mandanten zu helfen. Mir missfällt es aber, wenn aus reinem Eigeninteresse in die Medien gegangen wird, um sich in den Vordergrund zu spielen.
Es gibt sogar Zuckerwatte. In einem Kirtagsbus wird sie vor dem Landesgericht verkauft – mit ausdrücklicher Genehmigung des St. Pöltner Tourismusbüros. Dann schwenken da noch ein paar Neonazis vor dem Gericht ihre Fahnen. Sie demonstrieren für mehr „Kinderschutz“. Morgens fährt auch eine Hollywood-Stretch-Limousine vor. Aus Lautsprechern schmettert klassische Musik über den Platz, während dem Wagen der Schauspieler Hubsi Kramer entsteigt.
Anfang der 80er-Jahre begann er seine zwei Töchter zu quälen. Er hatte sie hunderte Male missbraucht, 19-mal geschwängert. Die Jugendämter versagten, selbst als seine Töchter neun von ihm gezeugte Kinder zur Welt brachten.

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