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Archiv für November 2008
07. Nov 2008

Verfassungsgerichtshof entscheidet gegen Martin Balluch & Co.

Der Verein gegen Tierfabriken und sein Chef Martin Balluch behaupten, ihre Anti-Pelz Demos vor den Kleider-Bauer-Filialen seien illegal untersagt worden. Nun gibt es zwei Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes dazu. Nicht nur die Demonstrationsfreiheit – auch die Erwerbsfreiheit sei ein zu schützendes Rechtsgut. Die Begründungen sind bemerkenswert – sie werfen auch ein Licht auf die Redlichkeit des VGT, der sich laut VfGH der Kooperation mit der Veranstaltungspolizei verweigerte.
Erstes Urteil des VfGH zum Download
Zweites Urteil des VfGH zum Download

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06. Nov 2008

Ingrid Brodnig Bloggt

Endlich: Ingrid Brodnigs Weblog. Beste Medienjournalistin in town.

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05. Nov 2008

„Gegen die Wand gelaufen“


Stets hatte ein Oberst der Polizei der Justiz vertraut. Bis sein psychisch kranker Neffe aus dem Gefängnis kam

verletzung.jpgGerhard Schicho ist ein gesetzestreuer Bürger. 40 Jahre diente er als Kriminalbeamter. Doch nun verliert der pensionierte Oberst langsam sein Vertrauen in den Rechtsstaat.
Schicho hält Fotos seines Neffen Roland F. in Händen. Sie zeigen großflächige Hämatome am Oberarm des 46-Jährigen. Die schweren Verletzungen entstanden im Gefängnis. Der Häftling sei, so wird ein Staatsanwalt in einem Anwaltsbrief zitiert, während eines epileptischen Anfalls „mehrmals gegen die Wand gelaufen“.
Oberst Schicho winkt ab: „Diese Begründungen kenne ich von früher zur Genüge. Hier liegt mit Sicherheit eine Misshandlung vor. Der Fall wurde hergerichtet.“
Der Fall des Roland F. zeigt die Nöte psychisch kranker Häftlinge in Gefängnissen und die Überforderung der Justizwache mit dieser Klientel. Verwunderlich an diesem Fall ist aber auch das Desinteresse der Staatsanwaltschaft Wien, die den schweren Vorwürfen nicht nachgehen will, „weil wir diesen Fall im Zweifel ohnedies einstellen müssen und zuwenig Ressourcen haben“, wie Sprecher Gerhard Jarosch sagt.
Einen „Giftler“ würde die Öffentlichkeit Roland F. wohl nur nennen. Für Renate Klima, die Schwester des Kriminalbeamten Schicho, ist er der wichtigste Mensch im Leben. Er ist ihr Sohn, sie sorgt sich um ihn, wenn er sich im Wahn wieder einmal die Arme aufschneidet oder von inneren Stimmen kommandiert wird. Ihr Sohn, das weiß Frau Klima, wird nie wieder gesund werden. Er leidet an Psychosen und Schizophrenie, sein Gehirn ist durch Drogen beschädigt.
Roland F. sollte acht Monate sitzen – weil er größere Mengen Haschisch bei sich in der Wohnung hatte. Zwei Gerichtsgutachter, die Psychiater Harald David und Heinz Pfolz, warnten davor. Der Knast sei für F. lebensgefährlich, er brauche seine gewohnte Umgebung, er sei schwer krank. Pfolz schreibt: „Nicht strafvollzugstauglich.“ David: „Nicht haftfähig.“
Die Richterin bleibt hart. F. kommt in die Justizanstalt Josefstadt. Rund 1000 Häftlinge kommen hier auf eine Psychiaterin und zwei halbtags beschäftigte Ärzte in Ausbildung. Ab Freitagmittag bis Montag früh sind die Zellen geschlossen. Auch die Anstaltsleiterin sagt, dass ihr Haus eigentlich nicht für Psychiatriepatienten da ist.
Beim ersten Besuch versichert Roland F. seiner Mutter durch die Glasscheibe: „Mama, ich druck’s schon durch.“ Beim zweiten Besuch ist er bereits völlig verwirrt. Beim dritten Mal bringt er seine Augen nicht mehr auf. Beim nächsten Mal wartet die Mutter vergebens. Ihr Sohn sei zu schwach, um aufzustehen sagen die Beamten.
Der Grund für den Verfall: F. verweigerte die Einnahme der Psychopharmaka. Es sind innere Stimmen, die es ihm befehlen. Seine Mutter kennt das. Es ist eine mühselige Prozedur, den Sohn von der Medizin zu überzeugen. Im Gefängnis haben die Beamten dafür keine Zeit. F. liegt wie gelähmt auf der Krankenabteilung, er bewegt sich kaum. Er ist offenbar so krank, dass er in eine videoüberwachte Zelle verlegt wird.
Die Mutter wittert Lebensgefahr, sie will, dass er auf die Psychiatrie kommt. Stattdessen schickt ihn die Justizverwaltung nach Krems-Stein – zu Österreichs Schwerverbrechern. Noch am selben Tag wird er von dort wieder zurückgeschickt.
Am 29. April 2007 tritt ein, was alle Gutachter prophezeiten. F. verfällt in eine Psychose. Er wird bewusstlos, er droht zu ersticken, Schaum quillt aus seinem Mund. In letzter Sekunde wird er intubiert und wiederbelebt.
Jetzt erst kommt F. in ein richtiges Spital. Unansprechbar liegt er zunächst auf der Intensivstation der Rudolfstiftung, die Augen nach oben verdreht. F. landet schließlich im Otto-Wagner-Spital. Sein Zustand bessert sich. Er liegt im Netzbett, seine Mutter will ihm das Nachthemd wechseln. Da sieht sie seine blutunterlaufenen Oberarme. Er stöhnt vor Schmerz, auch eine Gelenkskapsel der Schulter ist eingerissen.
Frau Klima fotografiert die Verletzungen mit ihrem Handy. Woher die Blutergüsse stammen, fragt sie. F. behauptet, Justizbeamte hätten ihm die Hände am Rücken gefesselt, ihn grob an den Armen gepackt und hochgerissen, um ihn zu holen. Er sei dabei zusammengebrochen, habe nur noch die Worte „Der F. kratzt uns ab!“ vernommen und sei dann „kalt abgebraust“ worden.
Eine haltlose Unterstellung eines psychisch Verwirrten? Die Staatsanwaltschaft wäre nach der Anti-Folter-Konvention verpflichtet solche Vorwürfe umfassend zu klären. Doch der zuständige Staatsanwalt hat weder den Häftling Roland F. vernommen noch einen Gerichtsmediziner bestellt. Er gibt sich lieber mit einer Stellungnahme der Justizanstalt zufrieden und stellte den Fall „im Zweifel“ ein. F. habe sich die Verletzungen bei seinem epileptischen Anfall zugezogen. Vermutlich sei er dabei in einem toten Winkel der videoüberwachten Zelle gelegen, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Eltern werden davon nicht informiert.
Vielleicht sollte das Justizministerium einfach nur den Arztbrief des Otto-Wagner-Spitals in dieser Sache zur Kenntnis nehmen.
„Unseres Erachtens“, so diktierten die Ärztinnen Veronika Dorda und Christine Andreas, „kam es durch die mehrwöchige Haftstrafe, ohne Einnahme von Psychopharmaka, zu einer bedrohlichen Verschlechterung seiner seit vielen Jahren bestehenden psychischen Erkrankung.“
Genau davor hatten Gerichtsgutachter gewarnt. Die Justiz nahm es billigend in Kauf. „In diesem Fall“, sagt Oberst Gerhard Schicho, der Onkel von Roland F., „deckt jetzt einer den anderen.“

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04. Nov 2008

Wenn Tierschutz nach Erbrochenem stinkt

Wie der Tierschutzaktivist Martin Balluch den Kleiderbauer-Chef Werner Graf schnell mal zum Täter erklären möchte. Ein Prozessbericht
312px-Butanoic_acid.png.svg.png Hoch über den Dächern Wiens, im 21. Stock des Justiztowers, traf vergangene Woche „das System“ auf „die Zivilgesellschaft“. Oder so ähnlich. Das „System“: Werner Graf, Chef von Kleiderbauer, Anzug, Maßhemd, seit zwei Jahren Feindbild radikaler Tierschützer, weil er Pelze verkauft.
Die „ Zivilgesellschaft“: Martin Balluch, Kapuzenshirt, Sandalen, aus denen nackte Zehen lugen. Balluch ist Chef des Vereins gegen Tierfabriken (VGT). Er ist Vorkämpfer des modernen Tierschutzgesetzes, er wird mit neun anderen Aktivisten aber auch beschuldigt, Kopf einer kriminellen Organisation zu sein, weil er Unternehmen mittels strafbarer Handlungen unter Druck setze.
Balluch und Graf treffen hier im Handelsgericht das erste Mal aufeinander. Graf ist Kläger. Die Allianz-Versicherung ist Beklagte. Graf will Schadenersatz für die von Tieraktivisten vernichtete Ware. Doch die Allianz weigert sich, zu bezahlen. Balluch sitzt derweil im Zuschauerraum und will sich dem Prozess als „Nebenintervenient“ anschließen.
Die Causa der Tierschützer war vor den Wahlen ein großes Politikum.

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