Verfassungsgerichtshof entscheidet gegen Martin Balluch & Co.
Der Verein gegen Tierfabriken und sein Chef Martin Balluch behaupten, ihre Anti-Pelz Demos vor den Kleider-Bauer-Filialen seien illegal untersagt worden. Nun gibt es zwei Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes dazu. Nicht nur die Demonstrationsfreiheit – auch die Erwerbsfreiheit sei ein zu schützendes Rechtsgut. Die Begründungen sind bemerkenswert – sie werfen auch ein Licht auf die Redlichkeit des VGT, der sich laut VfGH der Kooperation mit der Veranstaltungspolizei verweigerte.
Erstes Urteil des VfGH zum Download
Zweites Urteil des VfGH zum Download


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